Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 131

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bei einer irischen Popband etwas bei der Melodie gestohlen hätte. – Das kann sein. Aber ich verrate Ihnen ein großes Geheimnis: HC Strache ist kein Musikexperte in Kompositionslehre oder sonst etwas. Es gibt im Übrigen wahrscheinlich niemand in der freiheitlichen Fraktion, der jetzt zweifelsfrei sagen kann, was da tatsächlich passiert ist. Aber so lautet die Anklage im Verfahren.

Nur: Das war eine Bestellung als Wahlkampfsong. Im Auslieferungsbegehren sind ja bereits die Tatzeiten und die Tatorte drinnen, und – oh Wunder! – wenn man das vergleicht, dann sieht man, dass es dabei immer um Wahlkampfveranstaltungen geht, bei denen sich der Nationalratsabgeordnete Klubobmann HC Strache um die Wieder­wahl beworben hat, und zwar auch als Bundesparteiobmann einer politischen Partei. Und jetzt fragt die Staatsanwaltschaft beziehungsweise das Landesgericht für Strafsachen Wien in diesem Urheberrechtsstreit an – denn es ist kein Strafverfahren, sondern ein Urheberrechtsstreit vor dem Strafgericht, wo es um eine Privatanklage geht –, ob da der politische Zusammenhang gegeben ist oder nicht.

Wissen Sie, was die Mehrheit dieses Hauses sagt? – Wenn ein Abgeordneter und Parteiobmann sich für die Wahl bewirbt, wenn er einen Wahlkampfsong spielen lässt, wenn er das bei einer Wahlkampfveranstaltung macht, wenn er das alles in seiner Funktion als Politiker macht, dann hat das für die Mehrheit dieses Hauses keinen politischen Zusammenhang. (Abg. Kogler: Das ist eine Verdrehung der Tatsachen!)

Meine Damen und Herren! Unsachlicher als diese Begründung kann wohl keine sein. Also wenn die Tätigkeit des Abgeordneten, wie manche sagen, nur darin besteht, was man als einzelner Abgeordneter macht, und man praktisch nur mehr sagt, na ja, ein Bankraub, der fällt vielleicht auch nicht in einen politischen Zusammenhang, aber wo es so evident ist, wäre der ehrlichere Weg der richtige gewesen! Und das ist auch der, den wir beantragt haben.

Wir haben beantragt, den politischen Zusammenhang zu bejahen, aber trotzdem wie für jeden anderen Bürger in Österreich ohne Privileg der Auslieferung der Straf­verfolgung zuzustimmen. Das ist der normale, gebotene und richtige Weg (Beifall bei der FPÖ), und nicht eine Argumentation, dass Wahlen, Wahlveranstaltungen und der Wettbewerb von einem Nationalratsabgeordneten zur Wiederwahl mit Politik nichts zu tun hätten. Das ist absurd!

Das wollte ich hier erläutert wissen, damit keine Mystifikationen oder Mären entstehen. Hier hat sich gezeigt, wie verkehrt in diesem Haus auch gedacht werden kann. (Beifall bei der FPÖ.)

16.23


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Fekter gelangt zu Wort. Gesamtrestredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.23.37

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Rosenkranz, Sie liegen juristisch falsch, denn: Eine Wahl­kampf­veranstaltung, noch dazu ein Wahlkampfsong, der private Urheberrechte verletzt, stellt keinen Zusammenhang dar mit der Arbeit als Abgeordneter in diesem Haus. (Anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Ihre Variante würde bedeuten einen Freibrief für alle Rechtsverletzungen, für alle Straftaten bei Wahlveranstaltungen, wenn nur ein Abgeordneter anwesend ist. Und das kann es nicht sein! (Beifall bei der ÖVP.)

Es ist auch gleichheitswidrig, wenn beispielsweise bei einer Wahlveranstaltung der Song von einem werbenden Politiker, der in den Nationalrat kommen will, gesungen


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