Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll23. Sitzung / Seite 136

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Höhe an politische Entscheidungsträger in Bundesangelegenheiten gab und ob diese dem Rechnungshof gesetzeskonform gemeldet wurden.

32. Aufklärung darüber, ob diese Vorgänge mit möglichen direkt oder indirekt in Aus­sicht gestellten oder tatsächlichen Leistungen der politischen Entscheidungsträger verbunden waren.

Untersuchungsauftrag

Der Untersuchungsauftrag soll durch die Anwendung aller in der VO-UA vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von sämtlichen Akten, Berichten, Protokollen, zwischenstaatlichen Vereinbarungen, Ver­trägen, Steuerakten, E-mails und sonstigen Unterlagen der Bundesministerien für Finanzen, für Inneres, für Justiz, für Wirtschaft, Familie und Jugend, des BKA, deren nachgelagerter Dienststellen, der Österreichischen Nationalbank, der Finanzmarktauf­sichtsbehörde, der Finanzprokuratur, der Österreichischen Bundesfinanzierungs­agentur, der FIMBAG, der „Task Force“ Hypo Alpe Adria, der Organe (teil-)verstaat­lichter Banken, der Statistik Austria,  des Rechnungshofes, der Finanz- und Justiz­be­hörden, der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt betreffend den Untersuchungs­gegenstand sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln und die politische Verantwortung prüfen.

Begründung

Die Fehlentwicklungen rund um die Hypo Alpe Adria sind seit vielen Jahren beispiellos und von der Schadenshöhe einzigartig in der Geschichte der 2. Republik. Letztlich braucht es nach bestmöglicher Schadensminimierung eine Klärung der politischen Verantwortung in einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss mit dem Ziel durch die Aufklärung eine ähnliche Entwicklung in Zukunft zu vermeiden.

In formeller Hinsicht verlangen die unterfertigten Abgeordneten gem. § 33 Abs. 2 GOG, über diesen Antrag eine kurze Debatte durchzuführen.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gehen in die Debatte ein.

Im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG beträgt die Redezeit pro Redner/Rednerin 5 Minuten, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zusteht. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Ich erteile es ihm.

 


16.27.14

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Zählung ist das, glaube ich, der achtzehnte Antrag auf Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Untersuchung der Vorkommnisse um die Hypo Alpe-Adria. (Abg. Kopf spricht mit Abg. Walter Rosenkranz über die Sitzreihen hinweg.)

Der Herr Präsident ist ganz aufgeregt! Herr Präsident Kopf, es gibt spektakulärere Dinge, für die man sich engagieren könnte, nämlich hier Ihre Zustimmung erwarten zu


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