setz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (171 d.B.)
2. Punkt
Bericht des Wissenschaftsausschusses über den Antrag 180/A der Abgeordneten Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 (UG 2002) geändert wird (172 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Karlsböck. – Bitte.
10.39
Abgeordneter Dr. Andreas F. Karlsböck (FPÖ): Frau Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Damen und Herren vor den Fernsehgeräten! Als freiheitlicher Wissenschaftssprecher finde ich es durchaus positiv, dass das Grundlagenforschungsbudget nun auf halbwegs sicheren Beinen steht, obwohl allerdings festzuhalten ist, dass das Budget in absoluten Zahlen nicht mehr geworden ist. Das heißt, wir haben einen Stillstand, aber das Budget ist zumindest gesichert.
Neben diesen entsprechenden Dotierungen ist aber für einen erfolgreichen Wissenschaftsstandort Österreich auch die Planungssicherheit der Universitäten ausschlaggebend, und da orten wir akuten Verbesserungsbedarf.
Wir wollen in unserem Antrag die Planungssicherheit, die derzeit auf drei Jahre besteht, auf fünf Jahre ausdehnen und haben in diesem Zusammenhang auch prominente Befürworter. Rektor Heinrich Schmidinger, Präsident der Österreichischen Universitätenkonferenz, fordert diese höhere Planungssicherheit, es gibt ausländische Beispiele mit hoher Exzellenz, wie zum Beispiel die ETH Zürich, die für einen viel, viel längeren Planungshorizont eintreten, und wir haben auch in Österreich ein Institut, nämlich in Klosterneuburg, das einen zehnjährigen Planungshorizont zugestanden bekommen hat. Das oft vorgebrachte Argument, man würde unflexibel werden, wenn man etwas über einen so langen Zeitraum festlege, geht ins Leere, denn es ist, wie schon in den Erläuterungen des UG 2002 festgehalten, möglich, die Vereinbarung innerhalb der Laufzeit im Einvernehmen zwischen den Vertragspartnern abzuändern.
Wir behandeln jetzt auch eine Regierungsvorlage, in die mehrere Gesetze hineingepackt werden, und da ich nicht auf alles eingehen kann, möchte ich auf die Novelle des Hochschülerschaftsgesetzes zu sprechen kommen. Wir Freiheitliche sind prinzipiell für Selbstbestimmung, Freiheit, Unabhängigkeit und freie Entscheidungsmöglichkeiten, Zwang lehnen wir prinzipiell ab. Deshalb begrüßen wir es auch, dass eine Änderung im ÖH-Gesetz stattfindet, die wieder zur Direktwahl der Bundesvertretung zurückführt.
Von uns abgelehnt hingegen wird die Zwangsmitgliedschaft für Privatuniversitäten, die neu hinzukommen soll. Weiters lehnen wir die Briefwahl und das passive Wahlrecht für Drittstaatsangehörige ab, weil wir dabei verfassungsrechtliche Bedenken sehen. (Beifall bei der FPÖ.)
Zur ÖH-Zwangsmitgliedschaft eine besondere Krux: Es wird festgeschrieben, dass die Studenten der Privatuniversitäten jetzt auch einzahlen müssen, aber wenn sie das nicht machen, sie trotzdem studieren können – das heißt auf Deutsch, sie müssen nicht einzahlen –, auf der anderen Seite aber der ÖH trotzdem ein Klagsweg offensteht. Das ist schlichtweg eine verfassungsrechtlich bedenkliche Ungleichbehandlung.
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