Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 66

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Dennoch ist diese Novelle ein sehr großer Schritt. Ich freue mich als ehemalige Vorsit­zende natürlich sehr, dass die Studierenden in Zukunft wieder direkt über ihre Vertre­tung bestimmen können.

Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt hinweisen, dessen Form der Auseinander­setzung im Ausschuss mich positiv überrascht hat. Mit dieser Gesetzesänderung ist im Vorbeigehen geplant gewesen, die Registrierungspflicht für ausländische Studien ab­zuschaffen. Aufgrund der Interventionen und des Protests im Ausschuss und auch der Community ist es nun gelungen, das abzuwehren und einen gemeinsamen Antrag ein­zubringen. Ich finde das sehr positiv und möchte mich bei Herrn Karlheinz Töchterle bedanken, der dahin gehend sehr gut gearbeitet hat, dass wir die Qualitätssicherung ausweiten und nicht abschaffen.

Ich freue mich sehr auf die nächste ÖH-Wahl und bin sehr gespannt auf das Ergebnis, wenn das erste Mal wieder direkt gewählt wird. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

10.54


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Sigrid Maurer, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Wissen­schaftsausschusses über die Regierungsvorlage (136 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Uni­versitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssi­cherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden (171 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der in 136 d.B. enthaltene Gesetzesentwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Univer­sitätsgesetz 2002 sowie weitere Gesetze geändert werden, wird wie folgt geändert:

In Artikel 1 entfallen in § 63 die Abs. 7 und 9. Der bisherige Abs. 8 erhält die Be­zeichnung Abs. 7.

Begründung

Die Österreichische Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft ist die gesetzlich veran­kerte Studierendenvertretung für Studierende der Fachhochschulen, pädagogischen Hochschulen und Universitäten in Österreich. Sie vertritt „die allgemeinen und studien­bezogenen Interessen ihrer Mitglieder“. Die notwendige völlige Unabhängigkeit der ÖH vom Ministerium steht außer Zweifel. Schon jetzt wird die ÖH rechtlich durch das Ministerium, politisch und wirtschaftlich durch andere Stellen, geprüft. Eine Ausweitung der bestehenden Kontrollrechte ist daher nicht notwendig. Speziell die neu geschaffe­nen Kontrollrechte in § 63 Abs. 7 und 9 stellen einen überbordenden Eingriff in das Selbstverwaltungsrecht der ÖH dar.

Da die bereits bisher bestehenden Kontrollrechte des Ressorts kaum genutzt wurden, ist nicht nachvollziehbar, warum es zu einer Verschärfung kommen soll.

Die in Abs. 7 neu geschaffene Möglichkeit der Amtsenthebung von Organwalter_innen, die ihrer Informationspflicht gegenüber der Kontrollkommission nicht nachkommen


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