Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 67

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oder der in einem aufsichtsbehördlichen Verfahren festgestellten Rechtsansicht deR Bundesminister_in nicht unverzüglich entsprechen, ist klar abzulehnen. Da die Studie­rendenvertretung naturgemäß immer wieder in klarer Opposition zum Ministerium agiert und agieren muss, birgt die Möglichkeit zur Amtsenthebung die Gefahr einer missbräuchlichen Verwendung.

In Abs. 9 ist festgehalten, dass die Durchführung von Beschlüssen für bis zu 6 Monate untersagt werden kann, wenn das Ministerium ein aufsichtsbehördliches Verfahren ein­leitet und dies „verhältnismäßig“ erscheint. Ein solches Eingriffsrecht kann die Funk­tions- und Arbeitsfähigkeit der ÖH massiv einschränken und damit eine adäquate Ver­tretung der Interessen der Studierenden verhindern. Auch hier ist die Gefahr politischer Einflussnahme und missbräuchlicher Verwendung gegeben.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


10.54.27

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich möchte die ÖH-Bundesvertretung sehr herzlich hier begrüßen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Ich freue mich sehr, dass ihr da seid. Es ist nicht zuletzt eurer konstruktiven Zähigkeit zu verdanken, dass wir heute dieses Paket beschließen. Vielen herzlichen Dank für diese konstruktive Koope­ration mit euch. Ich hoffe, wir können auf dieser Basis entsprechend weiterarbeiten. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Das Paket, das wir heute beschließen, ist ein wei­terer Beweis dafür, dass wir im Wissenschaftsbereich Schritt für Schritt Vorlagen vor­legen, die sehr erfreulich sind, und konstruktiv weiterkommen. Vor einigen Wochen ha­ben wir die ersten Schritte zur Verbesserung der Studienförderung hier im Haus be­schließen können, heute können wir ein Paket beschließen, bei dem es vor allem da­rum geht, das Wahlrecht zur Österreichischen Hochschülerschaft zu verbessern. Die­ses Gesetz ist sowohl im Inhalt als auch im Prozess der Entstehung durchaus als mo­dellhaft zu bezeichnen. Es wird ein Gesetz nach einigen Jahren wieder geändert, das sich nicht bewährt hat, aber darauf werde ich noch zu sprechen kommen.

Ich habe mich im Ausschuss über die Freiheitlichen sehr amüsiert – wenngleich ich mich natürlich freue, dass sie heute zustimmen –, ich habe mit einem gewissen Amü­sement zur Kenntnis genommen, dass sie sagen, das sei eine langjährige freiheitliche Forderung. Meine Damen und Herren, ich darf Sie daran erinnern, dass genau Sie es waren, die vor einigen Jahren die Direktwahl abgeschafft haben, aber ich freue mich über diesen Sinneswandel.

Den Prozess habe ich bereits erwähnt. Es ist mit den Betroffenen – mit der ÖH, mit der AG – verhandelt, ein Konsens gefunden worden und ein sehr gutes, breit getragenes Paket entstanden. Kollegin Maurer hat gerade erwähnt, dass wir in den Verhandlungen im Ausschuss, wo Bedenken geäußert worden sind zu einer Regelung, die wir auch mitbeschließen werden und die ausländische Anbieter von Studienangeboten betrifft, nämlich inwieweit diese in Österreich gemeldet sein müssen, eine Verbesserung des ursprünglichen Vorschlags erzielt haben. So soll schließlich ein parlamentarischer Pro­zess auch sein.

Warum, sehr geehrte Damen und Herren, ist die Direktwahl, die wir heute beschließen werden, so wichtig? – Es geht darum, dass die Studierenden die höchste Ebene der ÖH, nämlich die Bundesvertretung, wieder direkt wählen können und nicht indirekt über Vertreter. Das heißt, dass Verzerrungen, die es im jetzt geltenden Wahlsystem gege-


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