ben hat, aufgehoben werden, dass es nicht mehr zu einer doppelten Stimmabgabe wird kommen können und dass, was bei einem Wahlrecht wichtig ist, wieder der Grundsatz zählen wird, dass jede Stimme gleich viel zählt. Das heißt, ein Punkt, der uns in den letzten Jahren besonders wichtig war, nämlich dass es wieder zu einer Demokratisierung des ÖH-Wahlrechts kommt, wird mit dieser Direktwahl umgesetzt.
Es werden alle Studierenden, die ordentliche ÖH-Mitglieder sind, auch wählen können. Das heißt, es wird nicht mehr vorkommen, dass manche Studierenden zwar ÖH-Beitrag zahlen, aber kein Wahlrecht haben.
Es werden das aktive und passive Wahlrecht von der Staatsbürgerschaft abgekoppelt, was auch wichtig ist. Gerade Universitäten, Hochschulen sind Orte von Internationalität, von gelebter Internationalität, und da kommt es nicht darauf an, welche Staatsbürgerschaft man hat, wenn man seine Vertretung wählt; also auch ein sehr wichtiger Punkt.
Die Briefwahl ist in diesem Paket ebenfalls beinhaltet. Wir sind grundsätzlich eher skeptisch, was die Briefwahl betrifft, aber wir sehen sie in diesem Zusammenhang als eine Möglichkeit, einen Versuch, die Wahlbeteiligung an den Hochschulen zu heben, und sie ist auch so konstruiert – nämlich nur an den oberen Ebenen, nicht an der untersten Ebene –, dass die Anonymität beim Wahlrecht auch wirklich gewährleistet sein soll.
Grundsätzlich ein vorbildhaftes Projekt – sowohl den Inhalt als auch den Prozess betreffend. (Beifall bei der SPÖ.)
10.59
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ertlschweiger. – Bitte.
10.59
Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Meine geschätzten Damen und Herren! Werte Frau Präsidentin! Werter Herr Bundesminister! Liebe Zuschauer auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehapparaten! Das neue ÖH-Gesetz hätte wirklich ein großer Wurf werden können – jetzt haben wir leider einen Gesetzesvorschlag, der weder Fisch noch Fleisch ist! Anstatt gleich eine grundlegende ÖH-Reform in Angriff zu nehmen, die den Bedürfnissen der einzelnen Hochschulformen gerecht wird, zimmert man sich ein neues Gesetz zusammen und schiebt die grundlegenden Probleme erst wieder vor sich her.
Jetzt frage ich mich: Warum gibt es diese Mutlosigkeit? Die Ansätze waren ja durchaus gut, das haben wir heute schon gehört: Stichwort: bundesweite Direktwahl der ÖH-Vertretungen; Stichwort: Reduzierung der Mandate in der Bundesvertretung von 100 auf 55; Stichwort: Kontrolle und Aufsichtsrecht durch das Wissenschaftsministerium.
Ich verstehe aber nicht, warum man sich diesen Zug zum Tor nicht erhalten hat und nicht Mut zu mehr Flexibilität bewiesen hat. Was hat dagegen gesprochen, für die Privatuniversitäten eine eigene Regelung zu schaffen?
Mit dieser Gesetzesvorlage werden nun auch die Studierenden der Privatuniversitäten unter das Dach der ÖH gepfercht und dürfen sich über eine Zwangsmitgliedschaft freuen. Obwohl Privatuniversitäten keine öffentlichen Gelder erhalten dürfen, müssen die dort Studierenden ihrerseits einen Zwangsbeitrag entrichten.
Wir vom Team Stronach sprechen uns generell gegen Zwangsmitgliedschaften aus! (Beifall beim Team Stronach.)
Wenn eine Interessenvertretung, wie etwa eine Kammer et cetera, so kompetent und gut ist, dann braucht es doch keine Zwangsmitgliedschaft, dann tritt doch jeder Mensch
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