Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 71

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Ich möchte auch gerne betonen, dass ich bei dem, so, wie Sie das hier ausgeweitet haben, gut mitgehen kann. Es geht um die Vorgehensweise in jenen Fällen, wo schuld­haft Informationspflichten trotz zweimaliger Aufforderung nicht nachgekommen wird. Und zwar ist es so: Erstens ist eine zweimalige Aufforderung vorgesehen, und zwei­tens geht es darum, dass man schuldhaft dem nicht nachkommt. Insofern kann ich da ganz gut mitgehen. Ich habe Ihnen aber gesagt, dass das – und das wissen Sie auch, Herr Minister – extrem sensibel ist. Sie haben dem auch zugestimmt und haben ge­sagt, dass Sie darauf achten werden, denn es ist natürlich grundsätzlich schon eine skurrile Situation. Ich glaube daher, dass wir uns generell überlegen sollten, ob hier nicht eine andere Aufsichtsbehörde sinnvoller wäre.

Was mich auch besonders freut, ist der Umstand, dass ein Abänderungsantrag heute hier eingebracht wurde, denn der betrifft den Grund, warum wir im Ausschuss in Bezug auf die Registrierung nicht zustimmen konnten. Ich habe es nicht als sinnvoll erachtet, dass in der Regierungsvorlage die Registrierung überhaupt gestrichen werden sollte, und ich bin sehr froh, dass jetzt insbesondere jene Stelle, die an und für sich für Qua­litätssicherung zuständig ist, nämlich die Agentur für Qualitätssicherung und Akkreditie­rung, hier miteingebunden wurde. Also ich bin froh, dass das so gut funktioniert hat und die Kritik im Ausschuss angekommen ist und dass es jetzt diesbezüglich einen gemein­samen Abänderungsantrag gibt.

Abschließend, Herr Minister, möchte ich sagen: Vielen Dank. Auch vielen Dank für die konstruktive Arbeit im Ausschuss an die zuständigen Vertreter der Regierungsparteien. Ich glaube, im Wesentlichen ist es eine bestimmte Gruppe, die es Ihnen danken wird, und das ist die der Studierenden, weil sie nach zehn Jahren endlich wieder das Recht haben, genauso demokratische Wahlen durchzuführen wie wir alle. (Beifall bei den NEOS.)

11.08


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


11.08.40

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitter­lehner: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste, vor al­lem aber auch liebes Vorsitzteam der Hochschülerschaft! Ich freue mich, dass wir heu­te zwei Gesetze beschließen können, die aus meiner Sicht ausgesprochen wichtig sind, vor allem, weil es darum geht, dass wir jetzt ein Bundesgesetz, mit dem das Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird, auf den Weg gebracht haben. Das beweist nicht nur, dass wir Probleme lösen können, sondern das gibt auf der anderen Seite auch die Möglichkeit, für die kommenden, im nächsten Jahr stattfindenden Hochschülerschaftswahlen schon mit den neuen Gegebenheiten und mit entsprechender Vorbereitungszeit zu arbeiten.

In diesem Zusammenhang freut es mich auch sehr, dass wir die ganze Materie, die ja nicht unbedingt einfach ist, auf breiter Basis erledigen konnten. Mit „breiter Basis“ mei­ne ich von der Mitarbeit, von der Zusammenarbeit her gesehen – auch wenn hier von einer Kollegin gesagt wurde, die Hochschülerschaft sei der natürliche Gegner des Mi­nisteriums. Das liegt natürlich nur daran, dass diese Kollegin das so gesagt hat. Zum sonstigen Hintergrund würde ich einfach sagen: Natürlich haben wir eine unterschiedli­che Rollenverteilung!

Ich bedanke mich wirklich sehr bei der Hochschülerschaft und ihren Vertretern, dass man neben diesen notwendigen Auffassungsunterschieden die richtigen und wichtigen inhaltlichen und sachlichen Zusammenhänge in den Vordergrund gestellt und hier ent­sprechende Prioritäten gesetzt hat. Und die Prioritäten waren von der Problemstellung her auch ganz klar beschrieben, nämlich: Wir hatten eine Wahlbeteiligung, die nicht be-


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