Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 73

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Hochschulkonferenz aufgenommen. Und die Lösung, die wir jetzt haben, ist mit den Privatuniversitäten akkordiert. Daher: Es ist unrichtig, wenn da behauptet wird, die hät­ten etwas anderes wollen, die wollen nicht mitwirken. Sie wollen das, es ist mit ihnen auch inhaltlich abgesprochen.

Meine Damen und Herren, ich glaube, dass wir jetzt mit dem vorliegenden Entwurf, was die gesamte Regelung im Bereich der Hochschülerschaft anbelangt, ein Wahlrecht haben, das mehr Demokratie bringt, das mehr direkte Beteiligung bringt und das natür­lich auch bessere Identifikationsmöglichkeit bringt. Das ist klar, wenn ich 55 statt über 100 Vertreter habe. Aber das ist von den meisten hier schon apostrophiert worden, ich brauche also von den Vorteilen nicht viel mehr auszuweisen.

Ich möchte mich aber auch bedanken, und zwar vor allem bei Karlheinz Töchterle, aber auch bei allen anderen Beteiligten, die auch am zweiten Gesetz mitgewirkt haben.

Beim diesem zweiten Gesetz geht es um die Qualitätssicherung, auch was die Akkre­ditierung von ausländischen Anbietern in Österreich anbelangt. Da haben wir eine eher unscharfe Regelung gehabt, die, wenn man sie gestrichen hätte, dazu geführt hätte, dass eigentlich eine Verschlechterung der Informationssituation eingetreten wäre. Es ist mittlerweile gelungen, indem eben die Qualitätssicherung dann mit der entsprechen­den Agentur in weiten Teilen vollzogen wird, für die jeweiligen potenziellen Studenten und Interessenten mehr Qualität, mehr Sicherheit zu bringen. Ich danke noch einmal Karlheinz Töchterle und allen anderen Beteiligten für ihre Unterstützung, die in einem entsprechenden Abänderungsantrag ihren Ausdruck finden wird.

Das heißt im Klartext: Wir haben hier eine wirklich von breiter Ebene, von vielen mit­getragene – von den Wesentlichen mitgetragene – Reform des gesamten Wahlrechts und auch der Systematik im Hochschülerschaftsbereich vorliegen. Ich glaube, dass das auch hier eine möglichst breite Zustimmung absichern wird. Ich bedanke mich im Voraus dafür und glaube, dass wir schon bei den nächsten Wahlen sehen werden, dass die Wahlbeteiligung nach oben geht und dass wir insgesamt eine gute Struktur geschaffen haben. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

11.16


Präsident Karlheinz Kopf: Danke, Herr Bundesminister.

11.16.16 Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

 


Präsident Karlheinz Kopf: Bevor ich dem Herrn Abgeordneten Kassegger das Wort erteile, gebe ich bekannt, dass die Abgeordneten Podgorschek, Mag. Kogler, Dr. Nach­baur, Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung beantragt haben, einen Untersuchungsausschuss zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria einzusetzen. (Bei­fall bei FPÖ, Grünen, NEOS und Team Stronach.)

Meine Damen und Herren, das ist eine geschäftsordnungsmäßige Mitteilung, die weder mit Applaus noch mit Missfallen quittiert werden sollte! (Abg. Dr. Belakowitsch-Jene­wein: Das war aber eine gute Mitteilung!)

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine Debatte über diesen Antrag durchzuführen.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung finden Debatte und Abstimmung nach Erle­digung der Tagesordnung statt.

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Jetzt gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kassegger zu Wort. – Bitte.

 


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