schaftsgesetz zum Inhalt hatte, wurde damals von Vertretern der Hochschülerschaft eine Unterschriftenaktion gestartet, es gab viele Protestaktionen.
Jetzt, zur Vorbereitung dieses Gesetzes, lese ich Folgendes – ich darf kurz aus einer Einladung des Ministers zu einer Pressekonferenz zitieren –:
„Wissenschafts-, Forschungs- und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner präsentiert morgen, Donnerstag, gemeinsam mit dem ÖH-Vorsitzteam, Florian Kraushofer, Julia Freidl, Bernhard Lahner, Viktoria Spielmann sowie dem Vertreter der Aktionsgemeinschaft, Eugenio Gualtieri, den gemeinsam erarbeiteten Begutachtungsentwurf für ein neues Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014.“
Wie das zustande gekommen ist, ist eigentlich beispielhaft, ist richtig, denn eines sollten wir nicht vergessen: Direktwahl, Ausweitung der Wahlmöglichkeiten, alles unter einem Dach zusammenzufassen sind jene Dinge, die wir brauchen. Wenn wir junge Menschen dazu motivieren wollen, sich aktiv zu beteiligen, sich für andere einzusetzen und sich in der Demokratie einzubringen, ist diese Schule der Demokratie die wichtigste Voraussetzung. Ich meine, es braucht dieses demokratische Wahlrecht.
Vergessen wir nicht, was wir heute bei den verschiedenen Debatten gesehen haben: Viele der Studentenvertreter von heute und der kommenden Generationen werden die Abgeordneten in diesem Hohen Haus in den nächsten Jahren sein, und was können wir Besseres tun, als diesen ein gutes demokratisches Handwerk mitzugeben, damit sie das auch entsprechend lernen und sich einarbeiten können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Scherak.)
11.39
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.
Die Debatte ist geschlossen.
Ich erkenne keinen Wunsch des Berichterstatters auf ein Schlusswort.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsgesetz 2014 erlassen wird und das Universitätsgesetz 2002, das Fachhochschul-Studiengesetz, das Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz und das Bundesgesetz über die Universität für Weiterbildung Krems geändert werden, in 136 der Beilagen.
Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:
Abänderungsantrag der Abgeordneten Maurer, Kolleginnen und Kollegen,
zwei Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge der Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen sowie
Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Töchterle, Mag. Kuntzl, Dr. Karlsböck, Maurer, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen.
Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes folgend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend die §§ 43, 44 und 45 in Artikel 1 eingebracht.
Wer hiefür ist, der möge bitte ein Zeichen geben. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.
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