Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 97

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setz, dass so etwas zulässig ist, wenn der Minister eine entsprechende Verordnung er­lässt. Ich nenne nur ein Beispiel. Also man kann durchaus solche Dinge auf gesetzli­cher Ebene nennen.

Ich gestehe zu, dass die Frage der Überstundenzuschläge natürlich eine zu klärende ist. Das heißt aber, dass der Schluss, den die Kollegen von der SPÖ im Ausschuss ge­zogen haben, nicht zulässig ist, nämlich zu sagen: Die wollen die Überstundenzuschlä­ge abschaffen, und darum sind wir dagegen! – Das steht nicht im Antrag!

Natürlich kann in einer Branche, in der die Bezüge tendenziell niedrig sind, nicht mit dem Streichen von Zuschlägen operiert werden. Das steht völlig außer Streit. Aber sich der Thematik nicht einmal nähern zu wollen, obwohl wir wissen, dass wir gerade im Tourismus, gerade bei den Tourismusfachkräften relativ viele Fälle von Arbeitslosigkeit haben, auch relativ viele Fälle von kurzfristiger Arbeitslosigkeit zwischen den Saisonen, das halte ich für verfehlt! Und wenn jetzt – das führt wieder zum Pensionskonto – die Pensionskonto-Erstgutschriften versandt werden, wird den Menschen bewusst werden, dass ihnen pensionsanrechenbare Zeiten fehlen. Denen wäre es wahrscheinlich lieber gewesen, sie hätten einen durchgängigeren Versicherungsverlauf.

Es liegt schon in unserer Verantwortung, darauf zu achten, dass die Menschen nicht in Altersarmut geraten, weil sie in der Arbeitslosigkeit gehalten wurden, weil unsere Mo­delle es nicht zugelassen haben, durchgängige Beschäftigung zu ermöglichen. Das ist eine soziale Verantwortung, diese sehe ich insbesondere hier auf der linken Seite, aber das würde ich genauso auch auf der rechten Seite sehen, auch wenn mir der Herr So­zialsprecher jetzt nicht zuhört.

Ich fordere Sie auf und lade Sie ein, in Gespräche darüber einzutreten, wie eine dies­bezügliche Lösung im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Tourismus aussehen könnte. (Beifall bei den NEOS.)

12.21


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Mitterlehner. – Bitte.

 


12.21.19

Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitter­lehner: Herr Präsident! Herr Kollege Hundstorfer! Meine Damen und Herren! Ich habe mich jetzt absichtlich nach Herrn Abgeordnetem Loacker zu Wort gemeldet, weil ich auf die gegenständliche Problematik eingehen möchte.

Wenn ein Befund erstellt und gesagt wird: Ich hätte gerne Jahresarbeitszeitverträge, die wären für alle Beteiligten besser, das wäre sozialversicherungsrechtlich besser!, dann sage ich Ihnen: Ja, aber ein Vertrag muss immer dem entsprechen, was auf der anderen Seite die Situation ist. Und wir haben halt im Tourismus, was die Situation an­langt, durch eine jahrzehntelange Entwicklung und durch die natürlichen Gegebenhei­ten Sommer- und Wintertourismus.

Man wird nur sehr mühsam das Angebot in Richtung Ganzjahrestourismus ausbauen können. Dabei kommt uns zwar der gesamte Wellness- und Gesundheitsbereich zu­gute, dabei kommt uns auch zugute, dass die Hotels immer mehr im Gesamtangebot haben, was Themen und andere Möglichkeiten betrifft, um die Kunden länger zu bin­den, aber trotzdem muss es umgekehrt erfolgen. Das heißt, man muss zuerst einmal die entsprechende Situation vorfinden, um dann auf der anderen Seite solche Verträge anbieten zu können. Man kann nicht von einer Wunschvorstellung ausgehen, davon, dass man meint, wie etwas sein sollte, und dann Jahresverträge machen.

Sie haben dabei nämlich eines übersehen: Sie handeln nicht im Auftrag der Betroffe­nen, weder im Auftrag der betroffenen Arbeitnehmer, denn diese möchten in der Sai-


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