Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 118

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Begründung

ad 1.

Dass bei Neuverträgen weiterhin die Möglichkeit von Sonderpensionszahlungen beste­hen soll, die das Dreifache der jeweils geltenden monatlichen Höchstbeitragsgrundlage betragen, ist nicht verständlich und konterkariert die Maßnahmen, die gesetzt wurden, um eine Harmonisierung des Pensionssystems zu erreichen. Eine Begrenzung auf 70% der Höchstbeitragsgrundlage würde in etwa der ASVG-Höchstpension und damit auch dem entsprechen, was mit dieser Gesetzesänderung erreicht werden sollte.

ad 2.

Aus unserer Sicht sind die Prozentsätze der Regierungsvorlage, ab denen Sicherungs­beiträge eingehoben werden, zu hoch bemessen. Die vorgeschlagene Änderung würde diese Prozentsätze senken, damit Sonderpensionen tatsächlich in einem annehmbaren Umfang und auf ein gerechteres Niveau gekürzt werden.

ad 3.

Für bestehende Verträge, aus denen sich eine künftige Pension ableitet, sollen die höchstzulässigen Sonderpensionen stärker gekürzt werden als dies im gegenständli­chen Entwurf vorgeschlagen wird. Es ist vollkommen klar, dass eine sofortige Kürzung auf 70% der Höchstbeitragsgrundlage verfassungsrechtlich nicht durchsetzbar wäre, dennoch sollte es weiterhin Ziel bleiben, alle Pensionssysteme und damit die höchst­möglichen Pensionen auf die ASVG-Höchstpension zu beschränken. Eine solche Ein­schleifregelung würde eine derartige Harmonisierung wesentlich unterstützen.

ad 4. bis 33.

Aus unserer Sicht liegen die Prozentsätze, ab denen Sicherungsbeiträge eingehoben werden sollen, zu hoch. Die vorgeschlagene Änderung würde diese Prozentsätze sen­ken, damit Sonderpensionen tatsächlich in einem annehmbaren Umfang und auf ein gerechteres Niveau gekürzt werden.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Wöginger das Wort erteile, möchte ich darauf hinweisen, dass angesichts der Temperaturen und der Luft­feuchtigkeit im Plenarsaal wohl niemand daran Anstoß nehmen wird, wenn sich die Herren des Sakkos und/oder der Krawatte entledigen.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


13.09.14

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch einmal kurz die Historie aufzeigen, wie es überhaupt zu diesem Gesetz gekommen ist. Anlassfall war eine sehr hohe Pen­sion bei der Nationalbank. Erstmals – und das wurde hier schon gesagt –, erstmals wird diese Thematik angegangen! Die Bundesregierung hat sich im Spätherbst mit ei­nem Ministerratsvortrag dazu entschlossen, dieses Thema aufzugreifen. Seit Mitte De­zember verhandeln hier in diesem Haus alle sechs Fraktionen über dieses Gesetz.

Das geschieht also erstmals, das möchte ich betonen. Noch nie zuvor, auch nicht unter der Regierungsbeteiligung der Freiheitlichen, ist dieses Thema wirklich ernsthaft ange­gangen worden. Jetzt liegt ein Gesetz vor, das in die Richtung geht, dass diese hohen Pensionen mehr Sicherungsbeiträge bezahlen müssen. Das ist richtig so, meine Da­men und Herren, weil wir es der restlichen Bevölkerung schwer erklären können, dass


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