sechs Monate hier ist, auch entsprechend arbeiten kann. Das ist menschlich notwendig. Ein Asylwerber will seinen Lebensunterhalt selbst verdienen, will seine Familie ernähren können. Es geht darum, dass die Leute einen geregelten Tagesablauf haben, dass sie nicht den ganzen Tag in die Luft schauen, dass sie ihre Qualifikationen, die sie haben, auch ausleben können und nicht viele Dinge wieder vergessen.
In diesem Zusammenhang haben Sie, Kolleginnen und Kollegen von der SPÖ, das auch im Ausschuss abgelehnt. Das verstehe ich nicht, denn Sie sind ja die Partei, die immer auch die Partei der Arbeit ist. Sie sagen ja auch, jeder hat das Recht auf Arbeit, das ist ein Menschenrecht. Da erlauben Sie aber Menschen aufgrund ihres rechtlichen Status – und de facto aufgrund ihrer Herkunft, weil sie keine österreichischen Staatsbürger sind; aber im Endeffekt aufgrund des rechtlichen Status – nicht, dass sie auch diskriminierungsfrei die Möglichkeit haben, einer Arbeit nachzugehen. Die einzige Möglichkeit ist – das haben wir auch schon gehört –, dass sie der Prostitution nachgehen und saisonale Arbeit verrichten.
Das ist gerade bei einer Partei, die immer sagt, sie sei die Partei der Arbeit, jeder habe das Recht auf Arbeit, und so weiter und so fort, absolut nicht nachvollziehbar. Aber, und das ist im Ausschuss von Ihnen gekommen, da geht es um ganz andere Probleme. Sie wollen eine entsprechende Richtlinie, dass das erst nach neun Monaten notwendig ist, das hat man mir so berichtet, im Ausschuss sitze ich ja nicht, und dass eine Arbeitsmarktprüfung diesbezüglich durchgeführt wird.
Dementsprechend bringe ich auch noch folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Loacker, Kolleginnen und Kollegen
betreffend Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Gesetzesvorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen nach 9-monatigem Aufenthalt ab 1. Jänner 2015 ermöglicht, sofern dies aufgrund der Arbeitsmarktsituation vertretbar ist, welche durch eine Prüfung durch das Arbeitsmarktservice festgestellt wurde.“
*****
Das betrifft genau das, wieso Sie gesagt haben, dass Sie nicht zustimmen können. Das sind genau die Forderungen, die Sie im Ausschuss geäußert haben. Insofern könnten Sie dem heute ganz leicht zustimmen.
Zum Schluss noch ganz kurz, weil meine Redezeit de facto schon vorbei ist, zum Antrag des Kollegen Kickl, der jetzt leider nicht da ist – ah, da hinten ist er und telefoniert –: Den Antrag können Sie nicht wirklich ernst meinen, oder? (Zwischenruf der Abg. Belakowitsch-Jenewein.) Das ist absurd! Abgesehen davon, dass es rechtlich de facto nicht funktioniert, dass man Menschen hier weniger Mindestsicherung zahlt, ist der Gedanke nicht nachvollziehbar.
Wenn Menschen hier in Österreich sind und hier in Österreich Mindestsicherung brauchen, dann geht das von einem Satz aus, der hier notwendig ist, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Wenn Sie die herunterstufen wollen auf den Mindeststandard, der in Bulgarien oder Rumänien notwendig ist, ja wie sollen denn die hier über-
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