Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 153

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In diesem Sinne, Herr Bundesminister – erlauben Sie mir schon noch eine Bemer­kung –, finde ich es schon schäbig, dass Sie jetzt aus Ihrem Ministerium mit Steuergel­dern auch noch ein Beratungszentrum im ÖGB bezahlen, das Schwarzarbeitern quasi auch noch Rechtsberatung gibt. Das ist nämlich genau der falsche Weg.

Anstatt Schwarzarbeit zu bekämpfen, anstatt diesen Leuten klar zu machen, sie ma­chen sich hier eines Vergehens schuldig, sie haben keine Arbeitsgenehmigung (Zwi­schenruf der Abg. Oberhauser), machen Sie mit Steuergeldern ein Beratungszentrum auf. Und das, Herr Bundesminister, ist auch etwas, worüber wir uns noch zu unterhal­ten haben werden. (Beifall bei der FPÖ.)

14.30


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Keck. – Bitte.

 


14.30.21

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Ein Antrag der NEOS zielt darauf ab, die Voraussetzungen für die Erlangung einer Rot-Weiß-Rot-Kar­te zu erleichtern, um auch Bachelor-AbsolventInnen und sonstigen Schlüsselkräften aus Drittstaaten mit geringer entlohnter Beschäftigung einen dauerhaften Arbeitsmarkt­zugang zu ermöglichen. Wie schaut der Vorschlag aus?

Vorschlag 1 der NEOS: Der gesetzliche Mindestlohn soll abgesenkt werden für unter 30-jährige Schlüsselkräfte von 2 265 € auf 2 038,50 €, für über 30-jährige Schlüssel­kräfte von 2 718 € auf 2 265 € und für StudienabsolventInnen von derzeit 2 038,50 € auf 1 812 €.

Meine Damen und Herren, durch die gesetzlich vorgegebene Mindestentlohnung wird sichergestellt, dass zur Rot-Weiß-Rot-Card zugelassene StudienabsolventInnen, Fach- und Schlüsselkräfte zu ordnungsgemäßen Lohn- und Arbeitsbedingungen beschäftigt werden und damit Lohndumping im qualifizierten Beschäftigungsbereich im Wege der Arbeitsmigration vermieden wird.

Meine Damen und Herren von den NEOS, Sie wollen anscheinend dieses Lohn­dumping, sonst hätten Sie diesen Vorschlag nicht gemacht.

Vorschlag 2 der NEOS: Auch Bachelor-AbsolventInnen sollen eine Rot-Weiß-Rot-Karte erhalten können.

Angesichts der geringen Nachfrage der Wirtschaft, steigender Arbeitslosigkeit unter den Bachelor-AbsolventInnen selbst und der bereits vorhandenen legalen Beschäfti­gungsmöglichkeiten von Bachelor-AbsolventInnen aus Drittstaaten ist es nicht vertret­bar, dass Bachelor-AbsolventInnen und damit automatisch auch ihre Familienangehö­rigen einen Arbeitsmarktzugang über eine Rot-Weiß-Rot-Karte ermöglicht bekommen.

Vorschlag 3 der NEOS: Für besonders hoch Qualifizierte soll eine dreijährige statt ei­ner vierjährigen Mindeststudiendauer ausreichen. Zudem sollen sie auch Punkte für ein in Österreich absolviertes Bachelor-Studium erhalten.

Werte Kolleginnen und Kollegen von den NEOS! Die Absenkung der Qualitätserforder­nisse für besonders hoch Qualifizierte auf eine dreijährige Mindeststudiendauer hätte zur Folge, dass auch Bachelor-AbsolventInnen eine Rot-Weiß-Rot-Karte als besonders hoch Qualifizierte erhalten könnten. (Zwischenruf des Abg. Strolz.) Lesen Sie Ihre An­träge! Sie haben ihn noch nicht verstanden! Die Anforderung einer vierjährigen Stu­diendauer ist daher gerechtfertigt und eine notwendige Abgrenzung zu den Fach- und Schlüsselkräften, für die schon derzeit eine dreijährige Mindeststudiendauer genügt.

Alles in allem, meine Damen und Herren, zielt dieser Antrag darauf ab, durch Geset­zesänderung Lohndumping zu betreiben und dadurch billigere Arbeitskräfte nach Ös-


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