Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerverschwendungshotline“
eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuersenkung für unsere Leistungsträger statt Klassenkampf“
Insbesondere diverse Bauskandale - wie z.B. die Causa Skylink - stellen erhebliche Steuerverschwendungsbeispiele dar, denen entschieden entgegengewirkt werden muss. Selbstverständlich haben nicht alle Beteiligten Schuld an derartigen Verschwendungsszenarien. Vielmehr dürften Proporzvergaben und Freundlwirtschaft die wesentlichen Ursachen solcher Fehlentwicklungen darstellen. Um schuldlosen Mitwissern die Möglichkeit möglichst frühzeitiger Warnungen zu geben, ist eine Steuerverschwendungshotline einzurichten, in der (drohende) Missstände frühzeitig angezeigt werden können. In Abgrenzung zum strafrechtlichen Whistleblowingsystem soll für einen Anruf bei der Steuerverschwendungshotline ein Verdacht einer strafrechtlichen Handlung nicht notwendig sein bzw. die „Eintrittshürde“ deutlich niedriger liegen. Die Bürgerinnen und Bürger sollen einen Ansprechpartner bekommen, bei dem sie anonym mögliche Unregelmäßigkeiten, bedenkliche Planungen, etc. bzw. (drohende) „Steuerverschwendungen“ aufzeigen können.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, eine Steuerverschwendungshotline einzurichten, bei der Bürgerinnen und Bürger anonym mögliche Unregelmäßigkeiten, bedenkliche Planungen, etc. bzw. (drohende) ,Steuerverschwendungen‘ aufzeigen können.“
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.
16.50
Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Werte Damen und Herren StaatssekretärInnen! Viele von Ihnen erinnern sich vielleicht noch daran, als wir vor ein paar Jahren begonnen haben mit der Diskussion über die sogenannte Transparenzdatenbank. Der Herr Finanzminister hat diesen Begriff heute im Zusammenhang mit den Förderungen schon einmal in den Mund genommen.
Es ging in dieser Diskussion auch um die Frage, wie viele Menschen Transferleistungen beziehen und ob es da nicht Doppel- und Dreifachbezüge gibt. Und ich kann mich erinnern, dass wir oder zumindest einige von uns in diesen vielen Diskussionen festgestellt haben, dass nichts so gut dokumentiert ist wie Transferleistungen, wie die Leistungen, die die arbeitenden Menschen bezahlt bekommen – dass aber nichts so
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