Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 230

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18.31.22Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 843/AB

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über die Anfragebe­antwortung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst mit der Ordnungszahl 843/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Dr. Zinggl als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Wie gesagt, die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


18.32.21

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatsse­kretär! Herr Minister Ostermayer, es tut mir leid, dass ich Sie von einem Wohlfühltermin in Wiesen im Burgenland – Jazzfest – nach Wien heraufholen musste. Aber wir sind seitens ... (Bundesminister Ostermayer: Ich bin gestern am Abend heraufgefahren!) – Na gut, umso besser!

Wir sind ein bisschen konsterniert, was Ihr parlamentarisches Verständnis und die Nicht-Beantwortung von Anfragen betrifft. Sie werden jetzt gleich begründen, dass Sie auf die Republik vereidigt sind und deshalb manche Geheimnisse besser nicht preisge­ben, so wie Sie es in der „Pressestunde“ getan haben, und das klingt eigentlich ganz gut. Es ist trotzdem meiner Meinung nach ein ziemlich schwaches Argument, weil auch wir hier auf die Republik vereidigt sind, und ein wichtiges Element unserer Aufgabe ist die Kontrolle. (Beifall bei den Grünen.)

Um diese Kontrolle zu ermöglichen, gibt es unter anderem dieses Recht auf Fragen und vor allen Dingen das Recht darauf, Antworten zu erhalten, das sogenannte Inter­pellationsrecht. Jetzt stellt sich für mich schon die Frage, ob Sie tatsächlich die Interes­sen der Republik unterstützen, wenn Sie die Beantwortung der Fragen verweigern und damit auch Aufklärung verhindern.

Anlass für den Unmut, der jetzt nicht nur bei unserer Partei, sondern auch bei den an­deren Oppositionsfraktionen aufgetaucht ist, ist eine Reihe von Fragen zum Burgthea­ter. Aber es geht uns da um die prinzipielle Einstellung, nämlich auch schon die Ihrer Vorgängerin. Seit drei Jahren rumort es nämlich im Burgtheater, wie wir wissen. Uns ist also schon sehr lange bekannt, dass da etwas nicht ganz rund läuft. Es wäre wahr­scheinlich doch sehr viel an Schaden zu verhindern gewesen, wenn zunächst Ihre Vor­gängerin und auch Sie uns früher oder überhaupt Auskunft gegeben hätten.

Begonnen hat es im Februar 2011 mit dem Abschluss des sogenannten Evaluierungs­berichtes zu den Bundestheatern, also der Effizienzanalyse. Laut dieser Effizienzana­lyse, dieser Evaluierung ist demnach im Burgtheater ein Einsparungspotenzial von 12,5 Millionen € vorhanden gewesen. Es war auch ein Maßnahmenkatalog insgesamt für die Bundestheater dabei, der das auch lukrieren sollte.

Wir haben weder diese Evaluierungsstudie zu Gesicht bekommen – aufgrund einer An­frage – noch den Maßnahmenkatalog. Beides wurde uns verweigert mit dem Hinweis darauf, dass es sich hierbei um vertrauliche Daten und um Wirtschaftsgeheimnisse


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