Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 233

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fragen alle Fragen beantwortet, die streng genommen nicht dem Interpellationsrecht un­terliegen.

Zwei Dinge, Herr Zinggl, sehe ich schon ähnlich wie Sie: Ich bin auch der Meinung, dass wir über die Aufgaben der Holding selbstverständlich diskutieren müssen. Da wä­re ich dafür, die Holding entweder zu stärken, damit sie ihre Kontrollfunktion besser wahrnehmen kann, oder eben eine Wiedereingliederung ins Ministerium zu überlegen. Darüber muss man ganz sicher eine offene Diskussion führen.

Und ja, ich verstehe natürlich auch die Unzufriedenheit rund um das Interpellations­recht, aber so sind eben die derzeitigen Bestimmungen. Im Herbst verhandeln wir ja unter anderem einerseits die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und andererseits das Informationsfreiheitsgesetz. Am Ende dieser Verhandlungen soll es ja dann mög­lich sein, dass jeder Bürger direkt Fragen stellen kann. Das ist auch gut so, gut im Sin­ne der Transparenz. Daher bin ich auch der Meinung, dass man die Frage des Inter­pellationsrechts ganz im Sinne der Transparenz in dieser Debatte auf jeden Fall mitan­sprechen muss, hier neue Lösungen finden muss – im Interesse des Parlaments, im Interesse der Kontrolle und auch natürlich im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei der SPÖ.)

18.44


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

 


18.44.59

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Es ist richtig, das Interpellationsrecht hat dort seine Grenzen, wo ausgegliederte Gesellschaften vorhanden sind. Das ist nicht ein Phänomen des Kulturministeriums, das haben wir auch in allen anderen Ressorts, und das hat in allen Debatten auch immer wieder zu Kritik der Abgeordneten geführt, wenn Minister sich gemäß Art. 51 Bundes-Verfassungsgesetz darauf beziehen, dass sie diese Anfragen nicht detaillierter beantworten können.

Im Hinblick auf die Staatskulturbetriebe haben wir den Kulturbericht, der aber nicht sehr ausführlich über die Geschehnisse, die uns ja seit Längerem beschäftigen, Aus­kunft gibt. Wir haben als Abgeordnete auch die Rechnungshofprüfung. Herr Minister, Sie haben ja angekündigt, dass Sie eine Rechnungshofprüfung erbeten haben. Ich hof­fe, dass dann das Ergebnis relativ rasch auch hier ins Hohe Haus kommt, dann wird auch ein bisschen mehr Licht in dieses Dunkel kommen.

Das Interpellationsrecht zur Gänze abzuändern, muss natürlich weiter debattiert wer­den. Es ist richtig, wenn wir ein Transparenzgesetz für alle Bürger beschließen, dann kann es nicht so ein, dass die Bürger womöglich mehr Auskünfte bekommen als wir Abgeordnete, da auch wir hier unsere Kontrolltätigkeit ausführen müssen.

Im Hinblick auf die Auskünfte, die Sie uns in dieser Anfragebeantwortung gegeben ha­ben, haben Sie im Detail angeführt, welche Verpflichtungen der Aufsichtsrat hat. Da­raus ist erkennbar, zu welchen Themen der Aufsichtsrat Beschlüsse fassen muss. Wir werden uns dann auf genau diese Themenstellung verlassen müssen, wenn wir bei­spielsweise die Genehmigung der Controlling-Berichte der Holding, die in Beschlussla­ge vorliegen müssen, anfragen. Ich hoffe, dass wir dann hier im Hohen Haus detaillier­tere Auskünfte bekommen.

Ich bin nicht dafür, dass man die Holding abschafft und eine Wiedereingliederung der Bundeskulturinstitutionen wie Burgtheater, Staatsoper, Volksoper durchführt. Wir wol­len diese Theater nicht verwalten, sondern managen. Das heißt, ich bin eher für eine Stärkung der Holding, beziehungsweise auch dafür, danach zu trachten, dass die Hol­ding ihre Kontrollbefugnisse entsprechend wahrnimmt. Sie muss ja darüber Control-


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