Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 234

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ling-Berichte schreiben, die vom Aufsichtsrat abgesegnet werden müssen. Genau das kann man sehr wohl im Interpellationsrecht erfragen, man muss sich nur darum küm­mern. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.48


Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren! Im Hinblick auf so manche Diskussion auch in der Präsidialkonferenz, wo immer wieder besprochen wurde, dass Minister sich nicht am Ende einer Debatte zu Wort melden, nach den Rednern – und es ist nach dem Begründer nur ein Redner jeder Fraktion gemeldet –, hat sich der Herr Minister selbstverständlich entschlossen und bereit erklärt, jetzt nach den beiden Red­nern der Regierungsfraktionen das Wort zu ergreifen, um dann auch den Oppositions­fraktionen noch die Möglichkeit zu geben, darauf einzugehen. – Bitte, Herr Bundesmi­nister.

 


18.49.01

Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst Dr. Josef Ostermayer: Sehr geehrter Herr Präsident! Ich wollte mich nicht unmittelbar nach Herrn Abgeordnetem Zinggl zu Wort melden. Ich dachte, es ist vielleicht sinnvoller, nachdem von mehreren Fraktionen Anfragen gekommen sind – mittlerweile ist es ein richtiges Packerl mit Anfragebeantwortungen –, mich unmittelbar danach zu Wort zu melden. Nach Beratung mit dem Herrn Präsidenten tue ich das jetzt.

Ich möchte gleich auf das eingehen, was Herr Abgeordneter Zinggl gesagt hat: Zum ei­nen, ich schaffe es, auch wenn ich am Abend in einem Konzert bin – und ich hoffe, Sie haben das nicht kritisch gemeint, dass ich in ein Konzert gegangen bin –, am nächsten Tag zwischen halb acht und acht im Büro zu sein. So war es auch heute, insofern musste ich nicht einen Aufenthalt in Wiesen unterbrechen, sondern bin noch gestern in der Nacht wieder in Wien gewesen.

Zur Frage selbst: Es ist meine Aufgabe, mich an die bestehenden Gesetze zu halten. Es gibt einerseits die Regel, wie das Interpellationsrecht grundsätzlich geregelt ist, und es gibt die Sonderbestimmung im Bundestheaterorganisationsgesetz. Dazu gibt es fachkundige Interpretationen, die macht mein Haus, die macht der Verfassungsdienst, und dementsprechend agiere ich auch, wenn es um die Beantwortung von Anfragen geht.

So habe ich es auch gemacht. Es hat zum Teil sehr detaillierte Anfragen gegeben, es hat zu Einzelfällen Anfragen gegeben, wo es möglich war, und es hat in der Anfragebe­antwortung, die eigentlich Gegenstand der heutigen Erörterung ist, auf Seite 2 eine sehr detaillierte Begründung gegeben, warum diese Fragestellung – es wurde gefragt, mit welchen Themen und Fragen sich der Aufsichtsrat in den Jahren 2009 bis 2013 in der Staatsoper et cetera befasst hat – zu weit geht, um dem Interpellationsrecht und den Regeln im Bundestheaterorganisationsgesetz zu entsprechen. Ich habe  (Abg. Zinggl: Aber worauf fußt diese Begründung?!) – Die Begründung steht im Text, in der Anfragebeantwortung, und dieser Text und die Begründung stammen wiederum vom Verfassungsdienst und von den entsprechenden fachkundigen Personen im Haus. Ich kann das jetzt vortragen, aber es würde zu lange dauern.

Ich habe also entsprechend den gesetzlichen Regelungen, an die ich mich zu halten habe, gehandelt. Die Frage des Informationsfreiheitsgesetzes ist für mich jetzt noch keine Handlungsanleitung, weil es hier noch nicht beschlossen ist. Wenn es einmal be­schlossen ist, ist vielleicht die Situation eine andere und damit die Interpretation eine andere. Derzeit habe ich mich aber an das zu halten, was gültige Gesetzeslage ist.

Frau Abgeordnete Fekter hat schon darauf angespielt: Ich habe am 3. März, also am dritten Tag meiner Funktionsübernahme, an den Präsidenten des Rechnungshofes ein Ersuchen um Gebarungsprüfung und Prüfung durch den Rechnungshof gestellt. Damit


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