Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 240

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gebaut. Es kam auch zur Entlassung des künstlerischen Geschäftsführers Matthias Hartmann. Die Frage ist nur: Welche weiteren Schritte müssen gesetzt werden?

Ich kenne bedauerlicherweise dieses rechtliche Gutachten nicht, das der Herr Kollege Rosenkranz hat. Ich habe danach gefragt. Aber der springende Punkt ist – und deshalb hat es dazu auch eine Pressekonferenz gemeinsam mit den Kollegen Zinggl und Ro­senkranz gegeben –: Ist denn da wirklich Direktor Springer die ideale Person, um jetzt diesen Karren aus dem Dreck zu ziehen? Wir haben massive Zweifel daran, und offen­sichtlich nicht nur wir, sondern es gibt möglicherweise sogar ein Gutachten, das na­helegt, dass er nicht die geeignete Person dafür ist.

Es gibt da ein Personenkonglomerat aus verschiedenen Personen. Drei habe ich schon erwähnt. Ich möchte noch eine vierte Person erwähnen, weil sie immer wieder in den Medien vorkommt. Das ist der Herr Raddatz, der ans Haus geholt wurde, um Hartmann zu unterstützen, weil er – und das hat er offensichtlich auch dem Aufsichtsrat bezie­hungsweise dem Direktor Springer gegenüber gesagt – sich nicht heraussieht, was die kaufmännische Geschäftsführerin da tut.

Da stellt sich die Frage: Was hat Raddatz gesehen, was das Hohe Haus nicht sehen kann? Und vor allem: Was hat er gesagt hinsichtlich der offensichtlich erfolgten Aktivie­rung von Produktionskosten, die möglicherweise den Tatbestand der Bilanzfälschung erfüllen? Und: Wer hat davon wieder gewusst?

Es wurde darauf hingewiesen, dass wir uns im Zuge der Arbeit am Informationsfrei­heitsgesetz das Interpellationsrecht anschauen müssen. Ich glaube das ganz massiv, denn es kann sicherlich nicht sein, dass der Artikel 52 Abs. 2 B-VG in der jetzigen Form so, wie er von der Mehrheit interpretiert wird, haltbar ist, wenn gleichzeitig das Amtsgeheimnis abgeschafft wird.

Aber eines ist auch klar: Die Funktion des Art. 52 Abs. 2 besteht auch darin, die Bundesregierung und auch den Bundesminister daran zu erinnern, dass es hier um die Wahrung der Eigentümeraufgaben geht, dass sie diesen Eigentümeraufgaben nach­kommen müssen.

Wenn diese Causa eines gezeigt hat, dann wohl – dafür sind Sie nicht verantwortlich –, dass Ihre Vorgängerin diesen Eigentümeraufgaben jedenfalls nicht nachgekommen ist. – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS.)

19.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

19.14.0812. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 168/A(E) der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jährliche Valorisierung des Pflegegeldes im Rahmen einer gesetzlichen Pflegeversiche­rung statt Erhöhung von Massensteuern“ (158 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zum 12. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Franz. – Bitte.

 


19.14.31

Abgeordneter Dr. Marcus Franz (STRONACH): Wertes Präsidium! Hohes Haus! Von der Kultur zur Pflege, die auch eine Kulturform darstellt. Wir sehen die Pflege in Ös­terreich zunehmend gefährdet, und zwar nicht, weil wir schlechte Pfleger und Pflegerin-


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