Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 257

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Zwar ist prinzipiell ein Widerspruchsrecht gegen die neue Zahlungsmethode vorgese­hen, aber wenn wir den Medienberichten folgen, so geben viele Konsumentinnen und Konsumenten an, dass sie von dieser Opt-out-Möglichkeit nicht einmal informiert wur­den. Aus diesen Gründen ist die derzeitige Praxis, dass Bankkundinnen wie Frau Schmidt mit einer NFC-fähigen Bankomatkarte zwangsbeglückt werden, äußerst be­denklich. Es wäre deshalb angebracht, wenn sich die Konsumentinnen und Konsumen­ten schon im Voraus selber entscheiden könnten, ob sie das überhaupt wollen oder nicht.

Wir begrüßen es, dass der Konsumentenschutzminister Gespräche mit der Sparte Bank und Versicherung der Wirtschaftskammer geführt hat und auch weiterhin führen wird. Aus diesem Grund werden wir die Entschließung der Regierungsparteien natür­lich auch mittragen.

Zuletzt möchte ich noch sagen, es wäre dem Konsumentenschutzausschuss auch gut zu Gesicht gestanden, wenn er sich in dieser Sache für eine österreichweite und ein­heitliche Opt-in-Möglichkeit ausgesprochen hätte. – Danke sehr. (Beifall bei den Grü­nen.)

20.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Lueger. – Bitte.

 


20.03.51

Abgeordnete Angela Lueger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen des Hohen Hauses! Werte BesucherInnen! Ich möchte meine Rede dem Thema Basiskonto widmen.

Wir wissen alle, wie schwierig es ist für Menschen, die kein eigenes Konto haben, weil sie dadurch noch weiter ins Abseits gedrängt werden. Ich möchte das gerne an einem Beispiel aufhängen, an einem Beispiel der Schuldnerberatung, wo es einen gewissen Herrn S. gibt, der schon seit längerer Zeit ein Konto bei seiner Bank hat.

Herr S. verdient sehr gut, hatte nie Probleme mit der Bank, hatte nie Probleme mit sei­nem Konto. Er verliert seinen Arbeitsplatz, hat dadurch kein regelmäßiges Einkommen mehr und hat das Problem, dass er sich trotz Einschränkungen in der Familie noch zu­sätzlich einem Schuldenregulierungsverfahren unterziehen muss.

Die Bank kommt mit dem Argument: Sie sind ein schlechter Kunde! Sie stehen auf einer schwarzen Liste, wir müssen Ihnen das Bankkonto entziehen. – Somit hat Herr S. auch das Problem, dass er keinen neuen Job bekommt, denn: Wer nimmt ihn als neuer Arbeitgeber, wenn er nicht einmal ein Konto hat?

Meine Damen und Herren! Wenn Sie glauben, das sei ein Einzelschicksal, so muss ich Sie schwer enttäuschen. Das betrifft 150 000 Bürgerinnen und Bürger in Österreich. Die Erfahrung aus der Schuldnerpraxis zeigt ganz einfach, dass Menschen zum Bei­spiel durch Arbeitsplatzverlust, durch Krankheit, durch Jobsuche, auch durch leichtferti­ges Konsumverhalten, durch gescheiterte Selbständigkeit, durch Auseinandergehen von Beziehungen und natürlich auch noch durch andere Schuldenprobleme davon be­troffen sind.

Der Entzug des Bankkontos – das habe ich zuerst schon erwähnt – wird seitens der Banken oft damit begründet, dass es der Privatkonkurs sei, dass kein eigenes Konto zur Verfügung gestellt wird, dass es einen Eintrag in eine sogenannte schwarze Liste gebe, dass es kein Konto gibt und dass mangelnde Bonität vorliege. Diesen Menschen können wir jetzt helfen. Es gibt jetzt auch einen Richtlinienentwurf, der besagt, dass wir diese sogenannten Basiskonten für diese Menschen zur Verfügung stellen können.

Derzeit ist es ja in Österreich so, dass man ein Basiskonto nur dann bekommen kann, wenn man in Verbindung mit der Schuldnerberatung und mit der Caritas bei einzelnen


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