Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 262

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Es sind also nicht nur die Zigarettenautomaten, so weit sind wir ja jetzt schon in unse­rer Gesellschaft, bei denen ohne Service- oder Bankomatkarte Zigaretten nicht gekauft werden können. Es gibt viele andere Dienstleistungen, aber auch Geschäftsfelder, von Parkgebühren bis hin zu verschiedenen anderen Einkaufsmöglichkeiten et cetera. Das alles sollte diese Guthaben-Karte den Menschen ermöglichen. Daher meine ich, dass es notwendig ist, dass wir mit diesem Entschließungsantrag die Richtlinienverordnung der EU so rasch wie möglich – wenn möglich noch 2014 – umsetzen können, und ich ersuche um Ihre Zustimmung im Interesse jener Menschen, die das brauchen. – Dan­ke. (Beifall bei der ÖVP.)

20.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Hackl. – Bitte.

 


20.22.37

Abgeordneter Ing. Heinz-Peter Hackl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Auch ich will zu den NFC-Karten Stellung nehmen. Vorweg eine allgemeine Feststel­lung: Daten, personenbezogen und idealerweise verknüpft mit Produktdaten, sind das Kapital der Gegenwart, und ihre Bedeutung wird in Zukunft weiter steigen. Und einer der Datenlieferanten ist der bargeldlose Zahlungsverkehr.

Die Implementierung der Zusatzdienste in die neuen Bankomatkarten wurde ohne Rück­sprache mit und Einverständnis der Karteninhaber durchgeführt. Wir haben das jetzt schon mehrfach gehört. Irgendwo unter den Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das sicherlich rechtlich abgedeckt sein.

Es gibt vernichtende Pressemeldungen zu diesem Thema, zum Beispiel im „Standard“ im Jänner: „Kritik an ,Zwangsbeglückung‘ durch NFC-Bankomatkarten“ oder in der „Pres­se“ im Februar: „Jeder Zweite will Funktion nicht“. Dazu gibt es eine Spectra-Umfrage mit einem Personensample von 500. Da haben 63 Prozent der Befragten Sicherheits­bedenken zum Ausdruck gebracht, 33 Prozent finden diese Zusatzfunktion gut, und nur 28 Prozent wollen diese auch nutzen.

Es gibt bis dato, obwohl das System bereits in Betrieb ist, keine Risikoanalysen, an­geblich auch keine Beschwerden, aber viele Leute wissen ja gar nicht, was sie benut­zen. Es gibt aber jede Menge kritischer Meldungen aus dem EDV-Bereich. Da gibt es die Meldung hinsichtlich der App, und da gibt es andere ähnliche Dinge. Aus meiner Sicht kann daher die einzig vernünftige Lösung im Sinne des Konsumentenschutzes nur lauten: Der Bankkunde entscheidet sich aktiv für die Nutzung der NFC-Funktion, und die Standardausführung einer Bankomatkarte hat diese Funktion deaktiviert. Das wäre eine optimale, konsumentenfreundliche Lösung.

Die Opt-out-Lösung, die in einem Antrag angeführt ist, ist zwar eine Verbesserung der aktuellen Situation, erfordert aber wiederum eine nachträgliche Aktivität des Konsu­menten und dies teilweise unter einer terminlichen Einschränkung. Opt-out-Funktionen sind ja bei uns in letzter Zeit in Mode gekommen, wenn Sie beispielsweise an die Ge­sundheitsakte ELGA denken, bei der es gar nicht so einfach ist, für „out“ zu optieren.

Mein Appell an die Kollegen im Konsumentenschutzausschuss: Überlegen wir uns ei­nen vernünftigen Antrag und behandeln wir dieses Thema weiter! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

20.25


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Antoni. – Bitte.

 


20.25.49

Abgeordneter Konrad Antoni (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Seit dem Frühjahr 2013 werden auch in Öster-


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite