Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 266

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Vorerst letzter Redner in dieser Debatte ist Herr Abge-ordneter Mag. Ofenauer. – Bitte.

 


20.37.01

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Werte Zuseherin­nen und Zuseher! Ich beschäftige mich in meiner Rede auch mit dieser neuen Banko­matkartenfunktion NFC – near field communication –, die Nahfeldkommunikation, die eine Bezahlung von Kleinbeträgen bis zu 25 € mit der Bankomatkarte ohne PIN-Ein­gabe ermöglicht.

Kolleginnen und Kollegen von den Grünen weisen in ihrem Antrag auf vermeintliche Missbrauchsmöglichkeiten hin, und es soll laut diesem Antrag ein eigenes Gesetz ge­schaffen werden, mit dem den Konsumentinnen und Konsumenten ein Wahlrecht ein­geräumt wird, ob sie Karten mit dieser Funktion haben wollen oder nicht.

Vonseiten der ÖVP wird diesem Antrag nicht zugestimmt, weil seit April 2013 in über 1,6 Millionen Transaktionen keine Missbrauchsfälle bekannt wurden und auch keine Beschwerden darüber aufgetreten sind, dass ungewollt abgebucht worden wäre, was auch gar nicht möglich ist, zumindest nicht über größere Entfernungen, weil es sich, wie ja auch schon der Name sagt, um Nahfeldkommunikation handelt.

Faktum ist, dass Banken und Kreditkartenfirmen bereits Karten mit dieser Funktion an­bieten und die Kunden die Wahlmöglichkeit haben, Karten mit oder ohne solch einer Funktion zu benützen. Ein Abheben ist damit auch nur bis zu einem Betrag von 25 € möglich; für höhere Beträge muss der PIN-Code eingegeben werden.

Vorteil dieser Bankomatkarten ist sicherlich, dass man beim Zahlen Zeit spart, weil eben keine PIN-Codes eingegeben werden müssen – und ein Ausspähen des PIN-Codes gibt es da nicht, weil er eben nicht eingegeben werden muss.

Drittens kann aber diese Funktion vielleicht eine Erleichterung gerade für ältere Men­schen darstellen, wenn das umständliche Kleingeldsuchen wegfällt.

Ich halte es jedenfalls für überzogen, für die Einräumung einer Wahlmöglichkeit ein ei­genes Gesetz zu schaffen. Viel wichtiger wäre es, die Bevölkerung über die Wahlmög­lichkeit besser zu informieren.

Ich wiederhole mich, wenn ich sage, dass im Konsumentenschutz Ziel sein muss: ein mündiger Konsument/eine mündige Konsumentin – und nicht ein bevormundeter Bür­ger. Und diese Mündigkeit erreicht man nur mit mehr Information.

Die ÖVP möchte daher mit ihrem Entschließungsantrag den Herrn Bundesminister an­halten, weitere Gespräche zu führen und Initiativen dahin gehend zu setzen, dass mehr über diese neue Zahlungstechnologie und auch über diese Wahlmöglichkeiten in­formiert wird. (Beifall bei der ÖVP.)

20.39

20.39.38

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wird seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.

*****

Bevor ich zu den Abstimmungen komme, möchte ich bekannt geben, dass bei der na­mentlichen Abstimmung zum unselbständigen Entschließungsantrag der Abgeord­neten MMag. DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen betreffend mehr Einkommen durch eine sofortige Senkung der Lohnsteuer zur Stärkung der Kaufkraft zwei Stimm­karten mit dem Aufdruck „Mag. Dr. Beatrix Karl“ abgegeben wurden.

 


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