Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 268

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gesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftli­che Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Minderhei­ten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärnten, das Pflichtschulerhaltungs-Grundsatzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Pri­vatschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsge­setz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Schulbehörden­verwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014) (150 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 21. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


20.43.22

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Es passiert jetzt im sogenannten Nachzugverfahren, dass eine grundsätzlich gute Re­form beschlossen wird, nämlich die Abschaffung der Bezirksschulräte als eine Verwal­tungsebene, deren Agenden jetzt an den Landesschulrat gehen. Das ist ja grundsätz­lich etwas Positives, und daher sind auch sehr viele Materien, die betroffen sind von dieser Reform, von dieser Änderung, die heute zur Beschlussfassung hier vorliegt, durchaus positiv zu sehen. Aber mit einer derartigen Novelle kommen – unter Anfüh­rungszeichen – durch die „Hintertür“ auch andere Punkte herein.

Neben den formellen Bedenken, dass die Zeit der Begutachtung eine unüblich kurze war, wie sehr viele Stellen auch moniert haben, haben doch einige gewichtige Gutach­ter dieses Gesetzentwurfes – ich denke da in erster Linie an den Rechnungshof, aber auch an Landesschulräte – gemeint: Eigentlich sind hier manche Dinge nicht oder un­zureichend oder sogar schlecht geregelt.

Wir meinen, dass mit dieser Vorlage die Grundlage, auch die wirtschaftliche Grundlage der Sonderpädagogik, des Bedarfs für die Kinder, die ganz besondere Bedürfnisse ha­ben, nicht geregelt ist. Da ist es auch nicht ausreichend, wenn heute angeblich noch ein Abänderungsantrag kommen soll oder kommen wird, in dem es darum geht, dass man jetzt einfach die Bezeichnung, wie diese Schulen heißen sollen, ändert. Das war ein Anliegen, das im Ausschuss auch breit diskutiert wurde. Man hat gesagt, der Be­griff „Sonderschule“ ist negativ behaftet, und daher soll man sich bei einer Reform dieses Schulwesens für Kinder mit ganz besonderen Bedürfnissen vielleicht auch ei­nen neuen Namen einfallen lassen.

Das war aber eigentlich das „Unwichtigste“ – unter Anführungszeichen – bei der Frage einer inhaltlichen Reform der Sonderpädagogik. Aber das wird natürlich gemacht. Das ist ganz typisch. Anscheinend hat das auch für die Grünen ausgereicht, denn entgegen der Ablehnung im Ausschuss zu dieser Reform wird jetzt auch vonseiten der Grünen, die ja ganz intensiv eine neue, eine andere Bezeichnung gefordert haben, dem zuge­stimmt. Ihnen dürfte allein die Änderung der Überschrift genügen.

Tatsache ist, dass für den sonderpädagogischen Bedarf zu wenig Geld vorhanden ist, aber dazu wird auch noch der Kollege Hauser sprechen. Tatsache ist aber auch, dass zu wenig Geld für entsprechende Sprachförderung da sein wird.

Daher bringe ich zum Abschluss folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Rosenkranz, Mag. Hauser, Kolleginnen und Kollegen

 


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