Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 277

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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzu­legen, der eine unbefristete Fortführung des Angebots an Sprachförderkursen vorsieht.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Harald Walser, Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde betreffend Zentren für Inklusive Pädagogik

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (141 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Schulaufsichts­gesetz, das Schulorganisationsgesetz, die 5. Schulorganisationsgesetz-Novelle, das Land- und forstwirtschaftliche Bundesschulgesetz, das Schulunterrichtsgesetz, das Bundesgesetz über Schulen zur Ausbildung von Leibeserziehern und Sportlehrern, das Minderheiten-Schulgesetz für das Burgenland, das Minderheiten-Schulgesetz für Kärn­ten, das Pflichtschulerhaltungs-Grund¬satzgesetz, das Schulzeitgesetz 1985, das Pri­vatschulgesetz, das Schulpflichtgesetz 1985, das Bildungsdokumentationsgesetz und das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (Schulbehördenverwaltungsre­form- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014) (150 d.B.)

Begründung

Die Bezeichnung „Sonderpädagogischer Förderbedarf“ und „Sonderpädagogik“ wird von den Betroffenen als diskriminierend empfunden.

Sonderpädagogische Zentren gemäß §27a des Schulorganisationsgesetzes haben die Aufgabe, sonderpädagogische Maßnahmen an anderen Schularten als Sonderschulen bereitzustellen und zu koordinieren. Sie dienen daher der Umsetzung von Inklusions­maßnahmen für SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

Mit dem Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014 wird die Möglichkeit geschaffen, auch außerhalb von Sonderschulen Sonderpädagogische Zentren einzurichten, wodurch der inklusive Charakter dieser Zentren weiter betont wird. Die Umbenennung in „Zentren für Inklusive Pädagogik“ wäre ein wichtiges äuße­res Zeichen für die Bestrebungen nach mehr Inklusion für SchülerInnen mit Behinde­rungen und sonderpädagogischem Förderbedarf.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf vorzu­legen, wonach die bisherigen „Sonderpädagogischen Zentren“ in „Zentren für inklusive Pädagogik“ umbenannt werden.

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Harald Walser, Helene Jarmer, Freundinnen und Freunde betreffend Umsetzung des Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention

 


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