Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 284

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Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Grossmann, Jank, Kolleginnen und Kollegen betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage 141 der Beilagen betreffend das Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereini­gungsgesetz 2014 (150 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:

1. In Art. 2 der Regierungsvorlage (Änderung des Schulorganisationsgesetzes) hat die Z 9 zu lauten:

„9. (Verfassungsbestimmung) § 27a samt Überschrift lautet:

‚Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik

§ 27a. (1) Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik sind Sonderschulen, die die Auf­gabe haben, durch Bereitstellung und Koordination sonderpädagogischer Maßnahmen in anderen Schularten dazu beizutragen, dass Kinder mit sonderpädagogischen För­derbedarf in bestmöglicher Weise auch in allgemeinen Schulen unterrichtet werden kön­nen.

(2) Der Landeschulrat (Kollegium) hat bestimmte Sonderschulen als Zentren für Inklu­siv- und Sonderpädagogik festzulegen oder, wenn geeignete Sonderschulen nicht in ausreichender Zahl und an geeigneten Orten bestehen, die Aufgabe des Zentrums für Inklusiv- und Sonderpädagogik selbst wahrzunehmen. Vor der Festlegung einer Son­derschule als Zentrum für Inklusiv- und Sonderpädagogik ist das Einvernehmen mit dem Schulerhalter herzustellen.

(3) Landeslehrer, die an allgemein bildenden Schulen für Kinder mit sonderpädagogi­schem Förderbedarf zusätzlich eingesetzt werden, sind durch Zentren für Inklusiv- und Sonderpädagogik zu betreuen.‘“

2. In Art. 2 Z 19 der Regierungsvorlage (§ 131 Abs. 30 SchOG) hat die Z 3 des § 131 Abs. 30 zu lauten:

„3. (Verfassungsbestimmung) § 27a samt Überschrift tritt mit 1. August 2014 in Kraft,“

*****

Wir ersuchen Sie, diesem Antrag zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.28


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag.a Elisabeth Grossmann, Brigitte Jank, Kolleginnen und Kolle­gen

betreffend den Gesetzesantrag im Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regie­rungsvorlage 141 der Beilagen betreffend das Schulbehördenverwaltungsreform- und Rechtsbereinigungsgesetz 2014 (150 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

 


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