Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 301

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Die höchste und wichtigste Aufgabe der Volksanwaltschaft ist und bleibt aber, An­sprechpartner für die Bevölkerung zu sein, und hier sind es vor allem die in Koope­ration mit dem ORF ausgestrahlten Sendungen des Bürgeranwalts, die den zusehen­den Menschen die ganze Bandbreite der Themen, um die sich die Volksanwaltschaft kümmert, vor Augen führen.

Ein besonderes Thema – und das, obwohl die Volksanwaltschaft nicht wirklich dafür zuständig ist – ist das Thema Sachwalterschaft. Meine Damen und Herren, über 60 000 Personen stehen in unserem Land unter Sachwalterschaft, und leider ist es nicht immer so, dass die besachwalteten Personen beziehungsweise deren Familien­mitglieder mit den gegebenen Umständen zufrieden sind. Auch suchen immer wieder Personen Rat bei der Volksanwaltschaft, doch in diesem Bereich hat die Volksanwalt­schaft keine Möglichkeit zur Einsicht in Gerichtsakten, was eine Analyse ungemein er­schwert.

Ein Problem, das auch immer wieder genannt wird, sind Fälle von Kanzleien, die Sach­walterschaften in hoher Zahl übernehmen. Auch unser Behindertensprecher Franz-Jo­seph Huainigg hat schon mehrfach auf dieses Problem hingewiesen, dennoch besteht nach wie vor Handlungsbedarf.

Wir benötigen eine gesetzliche Regelung, die Sorge dafür trägt, dass die Bestellung, Verwaltung und Durchführung von Sachwalterschaften entsprechend kontrolliert wird. Im Rahmen einer solchen Regelung werden wir auch darüber nachdenken müssen, ob nicht in Zukunft die Volksanwaltschaft in jenen Fällen, in denen sich Betroffene an sie wenden, auch Akteneinsicht bekommt.

Ich bin überzeugt, dass auch in diesen Fällen die Volksanwaltschaft ein guter und ver­trauenswürdiger Partner der Menschen sein würde. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gartel­gruber. – Bitte.

 


22.27.00

Abgeordnete Carmen Gartelgruber (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Volksanwälte! Als Vorsitzende des Volksanwaltschafts­ausschusses möchte ich mich auch ganz herzlich bei den Volksanwälten und auch dem Mitarbeiterstab für den hervorragenden Bericht bedanken.

Die Volksanwaltschaft wird ja von der Bevölkerung sehr gut angenommen. 19 249 Per­sonen haben sich letztes Jahr an die Volksanwaltschaft mit Individualbeschwerden gewandt, um eine Kontrolle der öffentlichen Verwaltung zu bewirken. Das ist ein Plus des Beschwerdeaufkommens von 23 Prozent. Die innere Sicherheit hat die Anzahl der Fälle im Bereich Soziales überholt, was ein Novum ist. Hohe Zuwächse gab es auch bei fremden- und asylrechtlichen Beschwerden, und da ist besonders der Asylgerichts­hof betroffen.

Wir haben heute schon gehört, dass seit Juli 2012 die Aufgaben der Volksanwaltschaft auch auf den präventiven Schutz der Menschenrechte ausgeweitet worden sind, und da kam es bereits zu 771 Kontrollen durch die Kommission.

Prüfungen von Beschwerden und nachprüfende Kontrolle der Verwaltung sind die wichtigsten Aufgaben der Volksanwaltschaft. Diese deckt zusätzlich Versäumnisse oder Fehler in der Verwaltung auf, wobei man dann immer eine Verbesserung über den Nationalrat oder den Bundesrat anstrebt.

Seit 1990 wird diese Möglichkeit der Volksanwaltschaft jedoch eingeschränkt, da ihr durch Ausgliederung Prüfkompetenzen entzogen werden. Wenn die Aufgaben des


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