Es wurde schon die Kompetenzerweiterung, die im Raum steht, angesprochen, auch das Rederecht der Volksanwälte im Landtag. Diesbezüglich gibt es ja einen Fahrplan; die Vorsitzende des Ausschusses hat das kurz zitiert. Eventuell wird es mit dem Verfassungsausschuss einen gemeinsamen Ausschuss geben, wo wir eben auch über diesen Vorschlag der Grünen, der im letzten Ausschuss besprochen wurde, sprechen werden. Die Regierungsparteien haben diesen Antrag wieder vertagt, auch mit dem Hinweis, dass diesbezüglich schon ein Gesetzesvorschlag erarbeitet werden soll.
Ich bin guten Mutes und neugierig auf diesen Gesetzesvorschlag, wenn wir ihn dann hier diskutieren können und hoffentlich auch noch im heurigen Jahr im Sinne der Volksanwaltschaft und im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher positiv darüber abstimmen können. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)
22.37
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Vavrik. – Bitte.
22.38
Abgeordneter Mag. Christoph Vavrik (NEOS): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Volksanwältin! Sehr geehrte Volksanwälte! Hohes Haus! Ich wollte auch sagen: Liebe Bürgerinnen und Bürger!, aber es sind keine mehr da, wie auch, wie ich fürchte, vor den Fernsehern. Sie alle schauen Fußball und wir sind sozusagen unter uns. (Heiterkeit.)
Ich möchte mich meinen Vorrednern anschließen und zunächst der Volksanwaltschaft danken für die ausgezeichnete Arbeit vor Ort in Form von Hunderten von Überprüfungen und Beobachtungen durch die Volksanwälte, die Volksanwältin und ihre Kommissionen. Ich glaube, diese Arbeit leistet einen wesentlichen Beitrag zu einer tatsächlich gelebten Rechtsstaatlichkeit. Das geht insbesondere schon aus der stark steigenden Anzahl der Beschwerden klar hervor: Für die fast 20 000 Menschen, die sich 2013 an die Volksanwaltschaft gewendet haben, waren Sie, sehr geehrte Volksanwälte, der Test für echte, gelebte Rechtsstaatlichkeit. Im Namen dieser 20 000 Bürgerinnen und Bürger noch einmal ein großes Dankeschön!
Aber ich glaube, die Wirkung der Volksanwaltschaft geht weit über die konkreten Kontrollen, Beobachtungen und Untersuchungsfälle hinaus. Allein die Existenz der Volksanwaltschaft hat, wie ich glaube, eine heilbringende präventive Wirkung auf die Tätigkeit der Verwaltung. Das ist vielleicht der größte Verdienst der Volksanwaltschaft, der zwar nicht sichtbar ist, sich nicht in einen Bericht gießen lässt, aber um nichts weniger bedeutend ist.
Die Wirkung der Volksanwaltschaft hängt allerdings auch stark von einem ganz anderen wesentlichen Faktor ab, und zwar von der Kooperationswilligkeit und von der Handlungsfähigkeit der Verwaltung, und dort orten wir eindeutig Verbesserungsbedarf.
Meine Redezeit geht schon dem Ende zu, ich werde nur ein Beispiel nennen, und zwar den hoch aktuellen Fall Erstaufnahmezentrum Traiskirchen. Die Volksanwaltschaft hat in ihrem Bericht eindringlich auf – ich zitiere, Seite 116 – „teilweise grobe Menschenrechtsverletzungen in Flüchtlingsunterkünften“ hingewiesen.
Weiters berichtet sie auf Seite 119: „Die VA empfahl dem BMI dafür zu sorgen, dass alle Bundesländer ihre Aufgaben gemäß der Grundversorgungsvereinbarung Art. 15a B-VG erfüllen und eine Versorgung der Asylsuchenden in menschenwürdigen Unterkünften sicherstellen.“
Und trotzdem musste der Bürgermeister von Traiskirchen vor zwei Wochen die Volksanwaltschaft einschalten, und zwar aufgrund menschenunwürdiger Zustände im Erstaufnahmezentrum.
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