Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 306

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Aus 90 Ländern, von allen Kontinenten, sind diese unabhängigen Stellen vernetzt.

Engagement für Demokratie und Rechtsstaatlichkeit steht einem neutralen Staat wie Österreich sehr gut an. Ich danke den Volksanwälten. (Beifall bei der SPÖ.)

22.44


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Fekter gelangt zu Wort. – Bitte.

 


22.45.00

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Frau Volksanwältin! Meine Herren Volksanwälte! Als die Umsetzung der Folter­konvention anstand und die Idee geboren wurde, man könnte doch die OPCAT-Um­setzung, das OPCAT-Abkommen bei der Volksanwaltschaft ansiedeln, ist das nicht überall auf Zustimmung gestoßen, sondern es gab diesbezüglich massive kritische Stimmen. Ich habe mich aber immer sehr dafür verwendet, und aus heutiger Sicht wis­sen wir, das ist eine Erfolgsgeschichte.

Die präventive Tätigkeit der Kommissionen ist schon erwähnt worden. Die Kommis­sionen, besetzt mit Personen von hoher fachlicher Kompetenz in den unterschiedlichs­ten Bereichen, haben die Aufgabe, präventiv zu schauen, ob die Unterbringungsein­richtungen auch menschenwürdig gestaltet sind und die betreffenden Personen ent­sprechend behandelt werden.

Nicht bei allen Kontrolltätigkeiten ist ein Missstand feststellbar, Gott sei Dank ist das so, aber Missstandsfeststellungen werden dann an die Volksanwälte und die Volksan­wältin weitergeleitet, und dort wird dann die Missstandsfeststellung in den Volksan­waltschaftsbericht mit aufgenommen beziehungsweise werden die Behörden angewie­sen, diese Missstände abzustellen.

Das gemeinsame Vorgehen zwischen den Kommissionen und der Volksanwaltschaft erfolgt seit Juli 2012 und ist eine ganz neue Tätigkeit. Dass auch der Menschenrechts­beirat aus dem Innenministerium in die Volksanwaltschaft gewandert ist und dort als beratendes Organ tätig ist, ist eine ausgesprochen gute Sache und, wie Kollege Zinggl schon erwähnt hat, einer entwickelten Demokratie würdig und ein Beispiel für Best Practice.

Die Kompetenzerweiterung, dass also die Volksanwaltschaft auch die Beschwerden der Bürger annehmen kann, wenn es sich um ausgegliederte Betriebe handelt, die zu 100 Prozent im Eigentum einer Gebietskörperschaft stehen, begrüße ich sehr. Ich ha­be zu meiner Zeit als Volksanwältin zuerst die Fälle gehabt, wo beispielsweise bei der Friedhofsverwaltung in Wien gewisse Missstände aufgetaucht sind. Dann ist diese Friedhofsverwaltung in eine GesmbH überführt worden, und die Volksanwaltschaft war nicht mehr zuständig.

Die Bürger haben nicht verstanden, warum sie vorher kommen konnten und nachher nicht mehr. (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist so wie beim Management, wie Sie gemeint haben, bei einer Holding! Das ist genau das!) Nein, Herr Kollege Rosenkranz, da haben Sie mich missverstanden, ich will die Volksanwaltschaft nicht in die Ressorts integrieren und verwalten, sondern da ist es darum gegangen (Abg. Walter Rosen­kranz: Die Stadt Wien entzieht der Kontrolle!), dass wir die Kulturinstitutionen nicht von den Beamten der Ressorts verwalten lassen sollten, sondern dass diese gemanagt werden sollten. Das Prinzip als solches, dass die Kompetenz der Volksanwaltschaft auf ausgegliederte Institutionen erweitert werden soll, ähnlich wie beim Rechnungshof, das begrüße ich. Sowohl der Rechnungshof als auch die Volksanwaltschaft sind Organe des Parlaments. Daher sollte man die Fälle gleich behandeln. – Danke. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Walter Rosenkranz: Die Kontrolle in den Ausgegliederten durch das Par-


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