Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 307

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lament! – Das heißt, Volksanwaltschaft und Rechnungshof darf kontrollieren, aber ein Abgeordneter nicht! Das ist auch ein gewisses Parlamentarismusverständnis!)

22.48


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete Dr. Winter gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.48.59

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Volksanwälte! Ge­schätzte Kollegen! Würde man einen Film über die Volksanwaltschaft drehen, dann könnte man diesem gut und gerne den Arbeitstitel „37 Jahre Erfolgsgeschichte Volks­anwaltschaft“ geben.

Worauf beruht dieses Vertrauen? – Ich denke, auf einer doch sehr konsequenten, ehrli­chen und offenen Arbeit mit den Bürgern. Schaut man hingegen die Vertrauenswerte der Regierung an, dann schaut es schon ein bisschen schlechter aus. Und genau die­se Diskrepanz hat mich dazu geführt, folgende Überlegung anzustellen. Immer wieder höre ich von Abgeordneten der Regierungsparteien, dass sie unwahrscheinlich stolz darauf sind, dass im Zeitraum 2012 bis 2013 um nahezu 23 Prozent mehr Beschwer­den, also diese ominöse Zahl von über 19 000 Beschwerden, an die Volksanwaltschaft gerichtet worden sind.

Es kann ja doch nicht sein, dass das als Erfolg gewertet wird, denn diese Beschwerden sind doch Beschwerden im Rahmen der Verwaltung.

Was ist die Verwaltung? – Die Verwaltung ist ein Resultat dessen, was an Gesetzen gemacht wird. Das heißt, eigentlich müsste man ja vor der eigenen Haustüre kehren und einen großen Teil auf sich beziehen und versuchen, somit etwas zu ändern und neue Umgangsformen mit der Bevölkerung zu finden, würde ich meinen. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Es gäbe doch sehr gute Regulative, sowohl den Rechnungshof als auch die Volksan­waltschaft. Leider versucht man allerdings, diese immer wieder in ihre Rolle zu pres­sen, und gibt ihnen auch keine entsprechenden Kompetenzen, damit die Bevölkerung auch tatsächlich einen Vorteil daraus ziehen könnte.

Es gäbe ja nach wie vor einige sehr große Anregungen, die bereits aus dem Zweiten Weltkrieg resultieren. Das ist all das, was mit diesen Bombenblindgängern zu tun hat, wo die Volksanwaltschaft schon etliche Anregungen diesbezüglich gemacht hat, es aber nach wie vor keine Gesetzesänderung gibt.

Und eine zweite Sache, die auch, finde ich, für meine Begriffe zumindest, die Öffent­lichkeit sehr aufregt und tatsächlich in die öffentlichen, privaten Verhältnisse eingreift, wäre sehr positiv in diesem Fall, nämlich wenn man sich doch endlich einmal um die Opferrechte im waffenrechtlichen Verfahren kümmern würde. Opfer von Straftaten ha­ben sowohl Informations- als auch Äußerungsrechte. Wurde aber jemand Opfer eines Verbrechens mit einer Waffe, so hat er nicht einmal im waffenrechtlichen Verfahren eine Rolle, was unerklärlich ist. Und ich denke, das gehört einfach geändert und neu gemacht.

Ich hoffe tatsächlich, dass es bereits demnächst mehr Rechte für die Volksanwaltschaft und den Rechnungshof geben wird. (Beifall bei der FPÖ.)

22.52


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Kucha­rowits. – Bitte.

 


22.52.19

Abgeordnete Katharina Kucharowits (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ge­schätzte Volksanwältinnen und Volksanwälte! Ich möchte heute auf zwei Themenbe-


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