reiche eingehen, die vorwiegend junge Menschen betreffen und auf die wir auch im Rahmen der Debatte über den Bericht der Volksanwaltschaft im Ausschuss zu sprechen gekommen sind.
Der Bericht weist auf Ungleichbehandlungen zwischen Studierenden an Unis und Fachhochschulen hin. Es geht im Konkreten um den Bereich der Mitteilung von negativen Noten. Wenn ein/e Studierende/r an einer Uni eine Negativbeurteilung urgiert, dann wird ihr oder ihm ein Bescheid ausgestellt, an Fachhochschulen lediglich eine schriftliche Mitteilung. Der Unterschied ist, bei einem Bescheid kann eben ein Einspruch erhoben werden, bei der schriftlichen Mitteilung nicht. Somit fehlt es FH-Studierenden an der Rechtsdurchsetzung. Und deshalb bin ich der Meinung, dass wir, nämlich wir Gesetzgeberinnen und Gesetzgeber, uns dieser Ungleichbehandlung rasch annehmen und das in Bälde ausräumen sollten. Dies wird auch von der Volksanwaltschaft angeregt.
Zum anderen möchte ich ein Problem erläutern, das Sie nicht im Bericht finden werden, das wir aber auch im Ausschuss thematisiert haben und das auch von den Volksanwältinnen und Volksanwälten bestätigt wurde. Wir haben vor Kurzem hier im Haus, im Plenum, über das Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz diskutiert, Stichwort 18 plus. Jugendliche, die älter als 18 Jahre sind, haben eben nicht automatisch das Recht, weiterhin in Jugendwohlfahrtseinrichtungen zu bleiben. Man konnte sich damals bei der Verhandlung auf eine Kann-Bestimmung im Gesetz verständigen. Das hilft aber einigen jungen Menschen nicht wirklich weiter.
Die Bundesländer halten dies oder handeln dies auch ziemlich unterschiedlich. Aus Niederösterreich sind mir zum Beispiel selbst auferlegte Kriterien bekannt, die auf einen positiv in Aussicht gestellten Lehrabschluss abzielen. Das könnte auch bedeuten, dass man, wenn man in der Lehre gerade einmal einen Durchhänger hat, womöglich aus den eigenen vier Wänden beispielsweise im SOS-Kinderdorf raus müsste. Dadurch werden junge Menschen im Regen stehen gelassen. Und das wird sich, glaube ich, niemand von uns wünschen. Und deshalb mein eindringlicher Appell und auch meine Bitte an die Jugendministerin, sich das anzusehen und Lösungen herbeizuführen, damit wir wirklich junge Leute unterstützen können, wo sie uns brauchen.
Abschließend möchte ich noch Folgendes sagen: Es suchen viele Leute pro Jahr die Volksanwaltschaft auf. Ich glaube aber, dass gerade jüngeren Leuten die Volksanwaltschaft nicht so bekannt ist. Und da möchte ich einfach an dieser Stelle anregen, dass wir gezieltere Initiativen, vielleicht auch gemeinschaftlich, setzen, damit auch junge Leute über die Volksanwaltschaft Bescheid wissen und sie auch als Ansprechpartnerin sehen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
22.55
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Hechtl gelangt nun zu Wort. – Bitte.
22.55
Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ja, der Tätigkeitsbericht 2013 spiegelt klassischerweise das große Aufgabengebiet der Volksanwaltschaft wider und bringt dieses klar zum Ausdruck.
Wir haben schon gehört, dieser Tätigkeitsbericht ist eine Erfolgsbilanz, die auf die gute Arbeit der Volksanwaltschaft und deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren fachliche Expertise zurückzuführen ist.
Ja, diese Bilanz wird noch unterstrichen dadurch, dass der Zustrom größer wurde, dass 23 Prozent mehr Personen die Volksanwaltschaft aufgesucht haben, um ihre
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