Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 312

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Ich darf bitten, dass seitens der Fraktionen ein Initiativantrag eingebracht wird, der of­fenkundig dem Verfassungsausschuss zuzuweisen wäre, damit die Sache in Gang kommt. Ich bitte, nicht auf eine Regierungsvorlage zu warten, weil die Vollziehungs­kontrolle Teil der parlamentarischen Tätigkeit ist und das ein parlamentarisches Projekt sein soll. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

23.06

23.06.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlusswort wird seitens des Berichterstatters nicht gewünscht.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Volksanwaltschaftsausschusses, den vorliegenden Bericht III-60 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig. Der Antrag ist somit angenommen.

23.07.0826. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvor­lage (142 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 geändert wird (168 d.B.)

27. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 84/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik 2014–2020 – Umsetzung in Ös­terreich I (169 d.B.)

28. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 312/A der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Errichtung der Marktord­nungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA-Gesetz 1992) geändert wird (170 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 26 bis 28 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 


23.08.13

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Das Markt­ordnungsgesetz regelt die maßgeblichen Teile für die zukünftige Agrarpolitik, GAP, bis 2020. Wir haben im Ausschuss ausführlich darüber diskutiert. Ich möchte auf die zwei Kernpunkte eingehen, die wir nicht gutheißen und denen wir auch nicht zustim­men werden. Das ist zum einen die Umstellung auf das Regionalmodell in einer fünf­jährigen Übergangsfrist.

Nur zur Veranschaulichung: Es gibt momentan landwirtschaftliche Betriebe, die eine Prämie von 0,37 € pro Hektar bekommen, und manche bekommen bis zu 6 823 € pro Hektar – für die gleiche Fläche. Das soll in fünf Jahresschritten umgestellt werden. Das stellen wir uns nicht so vor, das muss rascher gehen, denn wenn man eine so lange


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