Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (306/A)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen jetzt zum 29. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.
0.39
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Werter Herr Präsident! Hohes Haus! In Wirklichkeit ist bei diesem Tagesordnungspunkt im Zuge der ersten Lesung zu einer Implementierung eines Minderheitsrechts zur Einsetzung von Untersuchungsausschüssen eine Frage zu stellen: Wieso, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wird die Umsetzung der Reform der Verfahrensordnung zu Untersuchungsausschüssen, die seit Jahren auf dem Arbeitsplan dieses Parlaments steht, die seit Jahren von der Bundesregierung versprochen wurde, zu einem Zeitpunkt begonnen und in Bewegung gesetzt, zu dem es dringend notwendig wäre, eine Aufklärung des Hypo-Desasters voranzutreiben, geschätzte Damen und Herren? (Beifall bei der FPÖ.) Es handelt sich um eine Aufklärung, die ja derzeit offensichtlich nur aus dem Grund verzögert oder, wenn es bei den Verhandlungen schlimm ausgeht, vielleicht sogar verhindert werden soll, weil man offensichtlich seitens SPÖ und ÖVP ein schlechtes Gewissen hinsichtlich der Verstaatlichung hat – einer, wie Sie ja sagen, Notverstaatlichung und, wie wir spätestens seit gestern durch die in den Medien aufgezeigten Dokumente belegt bekommen haben, Wunschverstaatlichung durch diese Bundesregierung von Rot und Schwarz, was praktisch der Grund sein muss, diese Reform der Untersuchungsausschüsse zum jetzigen Zeitpunkt voranzutreiben.
Wir sind der Meinung, geschätzte Damen und Herren, dass es hier natürlich einerseits notwendig ist, eine Einsetzung durch ein Minderheitsrecht zustande zu bringen, dass dies allein auf der anderen Seite aber nicht ausreichen wird, denn wenn wir in einem Untersuchungsausschuss erfolgreich tätig sein wollen, werte Damen und Herren, wird es natürlich notwendig sein, auch im Verfahren selbst der parlamentarischen Minderheit Rechte zu geben, sodass sie tätig werden kann. Es ist ja alles andere als ein gelungener Wurf, wenn eine Einsetzung gelingt, aber dann im Ausschuss selbst die Mehrheit, die kontrolliert werden soll, nämlich die Regierung an sich, aber auch Vorfälle, die durch die Regierung entsprechend (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen) – Schlusswort – in Kontrollversagen münden, keiner Aufklärung mehr zugeführt werden können, weil die Mehrheit die Minderheit in einem Ausschuss unterdrückt.
In diesem Sinne darf ich Sie auffordern, auch in Zukunft unsere Tätigkeiten und Initiativen zu unterstützen, um ein Minderheitsrecht in voller Ausbauvariante auch bei Untersuchungsausschüssen voranzutreiben und auch umzusetzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
0.42
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.
0.42
Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, dass wir gewisse Formulierungen in diesem Hause wirklich nicht notwendig haben.
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