Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 73

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hergeht und sagt, es kann ja jeder abschließen, wo er will, man muss sich das dann halt überlegen, und wenn die UNIQA befürchtet, das nicht mehr zu halten, dann muss man es eben irgendwo anders machen!, dann bin ich gespannt, wie der Raiffeisen-Konzern und die UNIQA darauf reagieren werden. (Beifall bei der FPÖ.)

17.47


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


17.47.42

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Grüß Gott, Herr Präsident! Grüß Gott, Herr Staatssekretär! Grüß Gott, meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich orte hier eine gewisse Präferenz für eine Konkurslösung in der Opposition. Warum gibt es diese Präferenz für eine Konkurslösung? (Abg. Wittmann: Weil Sie keine Verantwortung tragen! – Beifall bei SPÖ und ÖVP.) – Weil – lassen Sie mich die Antwort selbst geben! – damit die Gläubiger gleich behandelt werden. (Abg. Podgorschek: So ist es!) Dafür gibt es das Instrument des Konkurses.

Wenn ich diesen Zwischenruf von links hier aufnehme: Sie führen das Wort „Gerech­tigkeit“ oft im Mund, aber wenn es um Gerechtigkeit geht, wenn ein Unternehmen in die Krise kommt, dann ist in einer modernen, entwickelten Marktwirtschaft der Konkurs einfach das richtige, gerechte, gleichbehandelnde Instrument. Genau deshalb beob­achten auch die Finanzmärkte unter diesem Gesichtspunkt dieses Unternehmen so genau (Zwischenruf des Abg. Matznetter), und vielleicht auch noch aus einem Bauch­gefühl heraus die vielen Abgeordneten der Opposition.

Ein Sondergesetz versucht, Sondergerechtigkeit zu schaffen, was immer problema­tisch ist und wobei die Leute immer ein schlechtes Gefühl haben werden. Je mehr Sondergesetze wir in diesem Haus beschließen oder zu beschließen haben, desto unguter ist das Gefühl, das man hier hat. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn ich von Gleichbehandlung rede: Die Leute überlegen auch intuitiv: Was würde denn passieren, wenn ein privates Unternehmen Ähnliches machen würde? Nehmen wir an, es gibt eine Konzernspitze und ein Tochterunternehmen; das Tochterunter­nehmen gründet eine Bank und gibt Anleihen aus. Das Tochterunternehmen haftet für diese Bank, und dann kommt es irgendwann einmal zur Krise dieser Bank, und Sie sagen als Konzernspitze: Na, jetzt machen wir eine Richtlinie, dass unser Tochter­unternehmen nicht haftet und dass die Gläubiger kein Geld bekommen.

Wissen Sie, was ich mir nicht vorstellen kann? – Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Staatsanwaltschaft da nicht aktiv wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass da nicht jemand darüber nachdenkt, ob das vielleicht etwas mit Täuschung oder mit Vermö­gens­schädigung zu tun hat. Gibt es da nicht das Verbandsverantwortlichkeitsgesetz und so weiter und so fort?

Beim Staat gibt es all diese Fragen offensichtlich nicht, sondern nur Ungleichbehand­lung, und daher fühlen sich so viele Menschen ungerecht behandelt. (Beifall beim Team Stronach.)

Wenn es darum geht, keine Rückzahlungen zu leisten, gibt es sozusagen zwei Denkschulen. Die einen sagen – wie Brandstetter, der hier angesprochen wurde –, das kann doch nicht sein! Da garantiert ein Land, dass gezahlt wird, das sind Papiere, die mündelsicher sind, die den Kategorien der FMA entsprechen, die wir den Lebens­versicherungen unterlegen können – und jetzt soll das alles nichts mehr wert sein?! Das kann es doch nicht sein!

 


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