Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 79

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Ing. Dietrich, Dr. Franz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerzahlerschutzpaket: Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria“

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Abgeordneten Dr. Hable, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Sonder­gesetz­gebung Hypo Alpe Adria International AG - das Schlechtere aus beiden Welten“

Die Causa Hypo Alpe-Adria Bank International AG ist unstreitig als das größte Finanz­desaster der zweiten Republik einzuordnen, welches bereits diverse Finanzminister und Experten beschäftigt hat. Bei objektiver Betrachtung der Sachlage muss gesagt werden, dass diese Personen der Problematik scheinbar nicht gewachsen waren. Die mehrfache Verweigerung der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Causa Hypo bestätigt dies inzident.

Die Bundesregierung hat sich nun entschieden, die Hypo Alpe-Adria Bank über eine Abbaugesellschaft abzuwickeln. Laut Hypo-Sondergesetz-Entwurf können Forderun­gen von bestimmten Nachranggläubigern über eine von Finanzminister Spindelegger zu erlassende Verordnung endgültig erlöschen. Diese Vorgehensweise hat bereits zu scharfer Kritik der Betroffenen geführt; rechtliche Schritte werden laut Medienberichten überlegt. Grundsätzlich ist der Schutz der Steuerzahler zu Lasten der Gläubiger zu begrüßen, wenngleich die Halbherzigkeit der Lösung zu kritisieren ist.

Unabhängig von der Beurteilung des Gesetzesentwurfes ist aber schon jetzt klar, dass der von der Bundesregierung „verschleppte“, nun konkret eingeschlagene Lösungsweg für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler eine erhebliche Belastung darstellt. So wurde behauptet, dass bei der Insolvenzlösung Belastungen iHv 13 Mrd. Euro auf die Bürger zukommen würden. Im Rahmen dieses Hypo-Sondergesetzes werden dagegen die Maßnahmen gemäß FinStaG von 15 Mrd. Euro auf 22 Mrd. Euro erhöht, da die Abbaueinheit für den Portfolioabbau weitere öffentliche Mittel benötigt. Weiters ist im Bericht der Task Force festgehalten, dass es im Zuge des langfristigen Abbaus der Assets zu weiteren Kosten für den Bund von bis zu 4 Mrd. Euro kommen kann. Bei deutlich negativer wirtschaftlicher Entwicklung in Südosteuropa wäre auch ein höherer Betrag nicht ausgeschlossen. Zusätzlich will die Rating-Agentur Standard & Poor’s laut Medienberichten die Bonität der Bundesländer Wien, Steiermark, Niederösterreich und Burgenland herabstufen, wenn die Bundesregierung das Hypo-Sondergesetz wie geplant Mitte Juli absegnen sollte. Tirol und Oberösterreich sind davon nicht betroffen, die anderen Länder werden nicht geratet.

In Hinblick auf das jedenfalls bestehende Steuerzahlerdebakel ist es unerlässlich, den vorgesehenen Lösungsweg nochmals unter Berücksichtigung sonstiger Alternativen zu überdenken sowie die richtigen Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria für vergleich­bare Fälle in der Zukunft zu ziehen. So muss beispielsweise ein Bankeninsolvenzrecht normiert werden, um zukünftig in vergleichbaren „Insolvenzszenarien“ von Finanz- und Kreditinstituten nach einem vorgegebenen Regelkatalog vorgehen zu können. Wie die Causa Hypo Alpe-Adria gezeigt hat, ist ein Insolvenzrecht auch für die Gebiets­körperschaften nötig. Auch muss als Konsequenz der Causa Hypo Alpe-Adria eine Haftung für grob fahrlässige und schuldhafte Pflichtverletzungen von politischen Funk­tions- und Mandatsträgern umgesetzt werden. Wie in der Privatwirtschaft müssen politische Verantwortungsträger klaren Regelungen unterliegen und entsprechend handeln und haften. Ansonsten soll die Zeit der „Hypo-Wahrheit“ genutzt werden, um die Aufsichts- und Kontrollrechte zu konzentrieren und zu vereinfachen sowie eine Vereinheitlichung und Weiterentwicklung des Haushaltsrechts zu erreichen.

 


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