Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll32. Sitzung / Seite 83

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Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit und somit abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Steuerzahlerschutzpaket: Lehren aus der Causa Hypo Alpe-Adria“.

Wer dafür ist, gebe bitte ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist abgelehnt.

18.16.01Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 1237/AB

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur kurzen Debatte über die Anfrage­beantwortung des Bundesministers für Justiz mit der Ordnungszahl 1237/AB.

Die erwähnte Anfragebeantwortung ist bereits verteilt worden, sodass sich eine Verle­sung durch den Schriftführer erübrigt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, wobei dem Erstredner zur Begründung eine Redezeit von 10 Minuten zukommt. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundes­regierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minu­ten dauern.

Ich ersuche nun den Herrn Abgeordneten Loacker als Unterzeichner des Verlangens die Debatte zu eröffnen. Wie gesagt, die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte.

 


18.16.52

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werter Herr Staatssekretär! Ja, die Anfrage, die wir an Sie gerichtet haben, Herr Minister, war die Folge der Art und Weise, wie Finanzminister Spindelegger unsere Dringliche Anfrage zum Thema Föderalismus am 26. März dieses Jahres beantwortet hat. Darin hat er mehrere Fragen, bei denen es um ein Insolvenz­recht für Gebietskörperschaften gegangen ist, mit dem Hinweis beantwortet, das Insolvenzrecht gehe ihn nichts an, dafür sei der Justizminister zuständig. Sie verweisen jetzt in Ihrer Anfragebeantwortung aber darauf, dass der Finanzminister das Notwen­dige getan habe, wenn er sicherstellt, dass die Bundesländer keine Haftungen in jenem Ausmaß mehr eingehen können, wie das viele Länder in der Vergangenheit getan haben.

Ja, zum einen ist es natürlich unbefriedigend, wenn ein Minister auf den anderen verweist und dieser dann zurückverweist, und zum anderen ist es damit mitnichten getan. Die Gebietskörperschaften in Österreich, die Länder und die Gemeinden ver­schul­den sich. Sie melden zwar Daten darüber, aber der Bund hat keine Möglichkeit, die Richtigkeit dieser Daten zu überprüfen. Sie übernehmen Haftungen, aber über diese Haftungen hat niemand die Übersicht.

Wörtlich sagt der Minister: „Ich kann Ihnen () keine Vollständigkeitsgarantie () geben.“ – Das hat der Herr Finanzminister zu den Haftungen, die die Bundesländer eingegangen sind, gesagt.

Darüber hinaus: „Derivativgeschäfte werden derzeit in den Rechnungsabschlüssen der Länder und Gemeinden nicht ausgewiesen.“

 


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