Verantwortung übernommen wird. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)
18.59
Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.
Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Antrag
auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Werner Kogler, Dr. Kathrin Nachbaur, Rainer Hable und weiterer Abgeordneter
betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur Untersuchung der politischen Verantwortung für die Vorgänge rund um die Hypo Group Alpe-Adria (Hypo-Untersuchungsausschuss)
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Zur näheren Untersuchung der politischen Verantwortung im Zusammenhang mit den Vorgängen rund um die Hypo Group Alpe-Adria wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aus insgesamt 18 Abgeordneten im Verhältnis SPÖ 5, ÖVP 5, FPÖ 4, Grüne 2, TS 1, NEOS 1 besteht.
Gegenstand der Untersuchung
I. Aufsichtswesen und Veranlassungen sowie Unterlassungen der Aufsicht bzw. des Finanzministeriums
1. Aufklärung über die wahrgenommenen Kontroll-, Prüf- und Aufsichtstätigkeiten aller mit der Bankenaufsicht betrauten Behörden und öffentlichen Einrichtungen sowie der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt hinsichtlich der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000 bis 2014, insbesondere welche Prüfberichte in welcher Form vorgelegt, welche Mängel festgestellt und welche Aktivitäten daraufhin gesetzt wurden.
2. Klärung der Verantwortung der Organe der Republik Österreich, insbesondere der Finanzmarktaufsicht, der OeNB, der Finanzprokuratur, des Finanzministeriums, der Geldwäschestelle im Bundeskriminalamt im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Entwicklung und der zunehmenden Schwierigkeiten der Hypo Group Alpe-Adria und verbundener Unternehmen im Zeitraum 2000 bis 2014.
3. Prüfung der Auswahl, der Tätigkeit und der Beaufsichtigung der vom Finanzministerium bestellten Staatskommissäre in der Hypo Group Alpe-Adria und damit verbundenen Unternehmen inklusive deren Berichte, das Zustandekommen und Verwertung derselben sowie allfällige Veranlassungen durch die zuständigen Aufsichtsorgane und das Finanzministerium im Zeitraum 2000 bis 2014.
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