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Stenographisches Protokoll

 

 

 

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34. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXV. Gesetzgebungsperiode

 

Dienstag, 8. Juli 2014

 

 


Stenographisches Protokoll

34. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXV. Gesetzgebungsperiode                         Dienstag, 8. Juli 2014

Dauer der Sitzung

Dienstag, 8. Juli 2014: 10.02 – 20.36 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehör­dengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz geändert werden

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsge­setz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-In­vestmentfondsgesetz geändert werden

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstraf­gesetznovelle 2014 – FinStrG-Novelle 2014)

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird, und Bericht über den

Antrag 342/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird

6. Punkt: Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fas­sung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls

7. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen

8. Punkt: Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen

9. Punkt: Sammelbericht über die Petitionen Nr. 8 bis 10 sowie über die Bürger­initiative Nr. 43


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10. Punkt: Bericht über den Antrag 489/A der Abgeordneten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Was­serrechtsgesetz geändert wird

11. Punkt: Bericht über den Antrag 282/A(E) der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kol­leginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Sicherung von Öl-Tankanlagen

12. Punkt: Bericht über den Antrag 520/A(E) der Abgeordneten Harald Jannach, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Investitionsförderung für Umrüstung auf oder Neukauf von Traktoren mit Pflanzenölantrieb“

13. Punkt: Bericht über den Antrag 474/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brun­ner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Mikroplastik

14. Punkt: Bericht über den Antrag 13/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungs­maßnahmen (Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz – Bundes-LärmG) geändert wer­den

15. Punkt: Bericht über den Antrag 522/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schul­tes, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH

16. Punkt: Bericht über den Antrag 490/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend internatio­nale Erklärung zu den Rechten von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern

17. Punkt: Bericht über den Antrag 516/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisa­beth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sklaverei auf dem Garnelenweltmarkt

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Inhalt

Nationalrat

Mandatsverzicht der Abgeordneten Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar und Harald Vilimsky                    25

Angelobung der Abgeordneten Josef Schellhorn und Erwin Angerer ..................... 25

Erklärung des Präsidenten Karlheinz Kopf anlässlich des 100. Jahrestages des Beginns des Ersten Weltkrieges ..................................................................................................................... 26

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 25

Geschäftsbehandlung

Verkürztes Verfahren gemäß § 28a der Geschäftsordnung (Verzicht auf Vorbe­ratung der Regierungsvorlagen 200 und 201 d.B.) .......................................................................... 52

Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen, dem Finanz­ausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 525/A der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Österreichi-


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schen Industrieholding Aktiengesellschaft und der Post und Telekombeteiligungs­verwaltungsgesellschaft (ÖIAG-Gesetz 2000) geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 8. Juli 2014 zu setzen ............................................................................................................................. 52

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kur­zen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG .......................................................................................................... 52

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 109

Rainer Wimmer .......................................................................................................... 111

Ing. Mag. Werner Groiß ............................................................................................. 112

Mag. Roman Haider ................................................................................................... 113

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 113

Dr. Georg Vetter ......................................................................................................... 114

Josef Schellhorn ........................................................................................................ 116

Ablehnung des Fristsetzungsantrages ........................................................................ 117

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 53

Verlangen auf Durchführung einer namentlichen Abstimmung .................................... 99

Unterbrechung der Sitzung ........................................................................................ 100

Aktuelle Stunde (9.)

Thema: „Digitale Zukunft aktiv gestalten: Für eine digitale Offensive zur flä­chendeckenden Verfügbarkeit von Hochleistungs-Breitband-Infrastruktur in ganz Österreich“                    27

Redner/Rednerinnen:

Philip Kucher ................................................................................................................ 27

Bundesministerin Doris Bures ............................................................................  30, 46

Elisabeth Hakel ............................................................................................................. 33

Eva-Maria Himmelbauer, BSc .................................................................................... 34

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek ........................................................................................... 36

Dr. Ruperta Lichtenecker ............................................................................................ 37

Rouven Ertlschweiger, MSc ....................................................................................... 38

Mag. Nikolaus Alm ....................................................................................................... 40

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ................................................................................. 41

Nikolaus Prinz ............................................................................................................... 43

Christian Hafenecker ................................................................................................... 44

Dr. Gabriela Moser ....................................................................................................... 47

Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 48

Michael Pock ................................................................................................................. 50

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 26

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 51

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (178 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA),


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das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bun­des für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bundesholdinggesetz), das Bun­desgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bun­des (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen wer-
den und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktaufsichts­behördengesetz geändert werden (188 d.B.) ........................................................................................................... 53

Redner/Rednerinnen:

Heinz-Christian Strache .............................................................................................. 53

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................... 57

Mag. Werner Kogler ..................................................................................................... 60

Kai Jan Krainer ............................................................................................................. 65

Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................... 66

Mag. Andreas Zakostelsky .......................................................................................... 68

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (tatsächliche Berichtigung) ...................................... 70

Dr. Rainer Hable ........................................................................................................... 70

Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger ....................................................................... 73

Hermann Lipitsch ......................................................................................................... 76

Elmar Podgorschek ..................................................................................................... 77

Jakob Auer .................................................................................................................... 79

Mag. Bruno Rossmann ............................................................................................... 80

Mag. Andreas Hanger .................................................................................................. 83

Ing. Robert Lugar ......................................................................................................... 85

Mag. Dr. Matthias Strolz .............................................................................................. 87

Mag. Gernot Darmann ................................................................................................. 89

Mag. Andreas Schieder (tatsächliche Berichtigung) ................................................... 93

Dr. Georg Vetter ........................................................................................................... 93

MMag. DDr. Hubert Fuchs .......................................................................................... 95

Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 96

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Bundesländer – Ablehnung ......................................................  83, 101

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsparung der Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl zugunsten eines Staatssekretariats für Verwaltungsreform im Bundeskanzler­amt – Ablehnung ......................................................................  92, 101

Annahme des Gesetzentwurfes in 188 d.B. (namentliche Abstimmung) ...................... 99

Gemeinsame Beratung über

2. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (162 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das
E-Geldgesetz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichts­behördengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsge­setz 2007, das Zahlungsdienstegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Voll­zugsgesetz geändert werden (189 d.B.) ......................... 101

3. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (176 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsge­setz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobi­lien-Investmentfondsgesetz geändert werden (190 d.B.) ..... 102

Redner/Rednerinnen:

MMag. DDr. Hubert Fuchs ........................................................................................ 102

Mag. Andreas Zakostelsky ........................................................................................ 103

Mag. Bruno Rossmann ............................................................................................. 105


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Dr. Christoph Matznetter ........................................................................................... 106

Dr. Kathrin Nachbaur ................................................................................................. 107

Jakob Auer .................................................................................................................. 117

Mag. Nikolaus Alm ..................................................................................................... 118

Dr. Harald Troch ......................................................................................................... 119

Matthias Köchl ............................................................................................................ 120

Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 122

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Ruperta Lichtenecker, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Crowdfunding-Gesetz als attraktiver Rechtsrah­men – Ablehnung .....................  121, 123

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 189 und 190 d.B. ......................................... 123

Gemeinsame Beratung über

4. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (177 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafge­setznovelle 2014 – FinStrG-Novelle 2014) (191 d.B.)          ............................................................................................................................. 123

5. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (163 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird, und über den

Antrag 342/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geän­dert wird (192 d.B.) ..... 124

6. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (179 d.B.): Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls (193 d.B.) ...................................................................................................................... 124

7. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (143 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen (194 d.B.)     ............................................................................................................................. 124

8. Punkt: Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (135 d.B.): Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen (195 d.B.) ...................................... 124

Redner/Rednerinnen:

MMag. DDr. Hubert Fuchs ........................................................................................ 124

Gabriele Tamandl ....................................................................................................... 127

Mag. Bruno Rossmann ............................................................................................. 129

Ing. Mag. Hubert Kuzdas ........................................................................................... 132

Mag. Roman Haider ................................................................................................... 133

Michael Pock ............................................................................................................... 135

Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl ........................................................................... 135

Ing. Mag. Werner Groiß ............................................................................................. 137

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 138

Dr. Sabine Oberhauser, MAS ................................................................................... 139

Ing. Hermann Schultes .............................................................................................. 140

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bereitstellung von Vermögensdaten – Ablehnung ..............................................  130, 142

Annahme der beiden Gesetzentwürfe in 191 und 192 d.B. ......................................... 141

Genehmigung der drei Staatsverträge in 193, 194 und 195 d.B. ................................. 142

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 195 d.B. ......... 143


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9. Punkt: Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 8 bis 10 sowie über die Bürgerinitiative Nr. 43 (228 d.B.)                                                                    143

Redner/Rednerinnen:

Hermann Lipitsch ....................................................................................................... 143

Hermann Gahr ............................................................................................................ 144

Elmar Podgorschek ................................................................................................... 145

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 146

Ing. Waltraud Dietrich ................................................................................................ 149

Michael Pock ............................................................................................................... 149

Johann Hechtl ............................................................................................................. 150

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 151

Dr. Rainer Hable ......................................................................................................... 153

Mag. Maximilian Unterrainer .................................................................................... 154

Mag. Gernot Darmann ............................................................................................... 155

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 228 d.B. ..................................................... 157

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 489/A der Abgeord­neten Johann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz geändert wird (222 d.B.) ............................................................................................... 157

11. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 282/A(E) der Abge­ordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Sicherung von Öl-Tankanlagen (223 d.B.)             ............................................................................................................................. 157

12. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 520/A(E) der Abge­ordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Investitionsförderung für Umrüstung auf oder Neukauf von Traktoren mit Pflan­zenölantrieb“ (224 d.B.) .......................................................... 157

13. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 474/A(E) der Abge­ordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Mikroplastik (225 d.B.) ...... 157

Redner/Rednerinnen:

Gerhard Schmid ......................................................................................................... 157

Johann Höfinger ......................................................................................................... 158

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 159

Mag. Karin Greiner ..................................................................................................... 163

Ulrike Weigerstorfer ................................................................................................... 163

Johann Rädler ............................................................................................................ 164

Michael Pock ............................................................................................................... 165

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 166

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ............................................................................... 167

Dr. Susanne Winter .................................................................................................... 167

Nikolaus Prinz ............................................................................................................. 168

Erwin Preiner .............................................................................................................. 169

Harry Buchmayr ......................................................................................................... 169

Rudolf Plessl ............................................................................................................... 170

Annahme des Gesetzentwurfes in 222 d.B. ................................................................ 170

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 223 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Maßnahmen zur Sicherung von Öl-Tankanlagen (E 27) ............................................. 171

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 224 d.B. ..................................................... 171


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Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 225 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Verbot von Mikroplastik (E 28) ................................................................................................. 171

14. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 13/A der Abgeord­neten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungs­lärmschutzgesetz – Bundes-LärmG) geändert werden (226 d.B.) ......... 171

Redner/Rednerinnen:

Mag. Christiane Brunner ........................................................................................... 171

Mag. Johannes Rauch ............................................................................................... 173

Hannes Weninger ....................................................................................................... 173

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 174

Rupert Doppler ........................................................................................................... 174

Michael Pock ............................................................................................................... 175

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 226 d.B. ..................................................... 176

15. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den An­trag 522/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Erwin Preiner, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend jährliche Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH (251 d.B.) ........................ 176

Redner/Rednerinnen:

Harald Jannach ..................................................................................................  176, 190

Jakob Auer .................................................................................................................. 179

Rupert Doppler ........................................................................................................... 180

Erwin Preiner .............................................................................................................. 181

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 182

Leopold Steinbichler .................................................................................................. 183

Josef Schellhorn ...............................................................................................  184, 189

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 185

Dipl.-Ing. Georg Strasser ........................................................................................... 186

Marianne Gusenbauer-Jäger .................................................................................... 187

Cornelia Ecker ............................................................................................................ 188

Mag. Maximilian Unterrainer .................................................................................... 188

Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Details hinsichtlich der Ausgestaltung einer jährlichen Be­richtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH an den Nationalrat – Ab­lehnung ................................................................................  178, 191

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 251 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend jährliche Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marke­ting GmbH (E 29) .............................. 191

16. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 490/A(E) der Abgeordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kolleginnen und Kollegen betreffend internationale Erklärung zu den Rechten von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern (197 d.B.) .............. 191

Redner/Rednerinnen:

Franz Kirchgatterer .................................................................................................... 191

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ................................................................................ 192

Josef A. Riemer .......................................................................................................... 193

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 194

Leopold Steinbichler .................................................................................................. 195

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 196


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Harry Buchmayr ......................................................................................................... 197

Franz Leonhard Eßl .................................................................................................... 198

Josef Muchitsch ......................................................................................................... 199

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 197 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend internationale Erklärung zu den Rechten von Kleinbäuerin­nen und Kleinbauern (E 30)                   200

17. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 516/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sklaverei auf dem Garnelen­weltmarkt (198 d.B.) ...................................................................................... 200

Redner/Rednerinnen:

Ulrike Königsberger-Ludwig .................................................................................... 200

Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller .................................................................... 201

Mag. Philipp Schrangl ............................................................................................... 203

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ........................................................................... 204

Bundesminister Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter ....................................................... 205

Andrea Gessl-Ranftl .................................................................................................. 206

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter ................................................................................ 207

Josef A. Riemer .......................................................................................................... 207

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurt­scheller, Franz Kirchgatterer, Josef A. Riemer, Mag. Alev Korun, Dr. Niko­laus Scherak, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend moderne Formen von Sklaverei im 21. Jahrhundert – Annahme (E 32)  203, 209

Entschließungsantrag der Abgeordneten Josef A. Riemer, Dipl.-Kffr. (FH) Eli­sabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Mag. Alev Korun, Christoph Ha­gen, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend Intensivierung der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gegen sexuelle Gewalt an Frauen in Indien – Annahme (E 33) .....................................................................................  209, 210

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 198 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend Sklaverei auf dem Garnelenweltmarkt (E 31) .............................................................................. 209

Eingebracht wurden

Bürgerinitiative ............................................................................................................ 51

Bürgerinitiative betreffend „Verbesserung der Lehrlingsausbildung“ (Ordnungs­nummer 51)

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 51

200: Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Gesellschaft

201: Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (re­vidiert)

208: Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstoff­fonds

227: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regie­rung Montenegros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen


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Berichte ................................................................................................................... ..... 51

Vorlage 32 BA: Monatserfolg Mai 2014; BM f. Finanzen

III-89: Lebensmittelsicherheitsbericht 2013; BM f. Gesundheit

III-90: Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2013; BM f. Verkehr, Inno­vation und Technologie

Anträge der Abgeordneten

Mag. Aygül Berivan Aslan, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mindesthaltbar­keitsdatum für Lebensmittel (535/A)(E)

Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Selbstversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes (536/A)(E)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kooperation zur Beendigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in Indien (537/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufschlüsselung von Hassde­likten/„Hate Crimes“ im Sicherheitsbericht (538/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufschlüsselung von Hassde­likten/„Hate Crimes“ im Sicherheitsbericht (539/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung des Lehramts Türkisch und Ausbildung der erforderlichen LehrerInnen (540/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung Türkisch als zweite lebende Fremdsprache und Maturafach (541/A)(E)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Ende der Diskriminierung bei Ehen von ÖsterreicherInnen (542/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Angestelltengesetz, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Gutsange­stelltengesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitszeitgesetz geändert werden (543/A)

Mag. Nikolaus Alm, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird (544/A)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Reduktion der Kosten für Fahrer- und Unternehmerkarten (Kontrollgerätekartenverordnung) (545/A)(E)

Michael Pock, Kolleginnen und Kollegen betreffend Novellierung des Kraftfahrlinienge­setzes (KflG) zum Zweck der Liberalisierung des inländischen Fernbuslinienverkehrs (546/A)(E)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz 1975 geändert wird (547/A)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Standort stärken – Breitbandausbau sichern (548/A)(E)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherung des Breit­bandausbaus (549/A)(E)

Dr. Ruperta Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Crowdfunding-Gesetz als attraktiver Rechtsrahmen (550/A)(E)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 10

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung einer eigenen Justizanstalt für Senioren (551/A)(E)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschluss von Staatsver­trägen zur Forcierung der Haftverbüßung der in Österreich verurteilten Ausländer im Heimatland (552/A)(E)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend: die Dringlichkeit von Maß­nahmen gegen die Teuerung! (553/A)(E)

Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend: die Dringlichkeit von Maß­nahmen gegen die Teuerung! (554/A)(E)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend Evaluierung aller ge­setzlichen Maßnahmen, die geeignet sind, Bürger- und Freiheitsrechte zu beschränken (555/A)(E)

Mag. Gernot Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsparung der Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl zugunsten eines Staatssekretariats für Verwal­tungsreform im Bundeskanzleramt (556/A)(E)

Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen (WGG), BGBl. Nr. 139/1979, geändert wird (557/A)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lehramtsstudium in traditionellen Zuwanderersprachen und in den Sprachen der Europäischen Union (558/A)(E)

Mag. Dr. Matthias Strolz, Kolleginnen und Kollegen betreffend muttersprachlichen Un­terricht als Wahlpflichtfach (559/A)(E)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gebührenstopp für Bürger bis 2018 (560/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler be­treffend TTIP – Zugang des Nationalrates zu konsolidierten Vertragstexten (1834/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend ungenügende Beantwortung der Anfrage „Bilanz zur Effektivität der Rechtsbe­ratung“ (1835/J)

Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend TTIP – Zugang zu konsolidierten Vertragstexten (1836/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Behindertendiskriminierung durch die MVG bei der Vergabe der Trafik Westbahnhof (ehemalige Trafik Wagner) (1837/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Verhaftung eines Imam in Graz (1838/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend Flüchtlingsansturm in Italien und Maßnahmen dagegen (1839/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend al­ternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1840/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 11

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ge­sundheit betreffend Versorgungsengpass bei Medikamenten von nationaler Wichtigkeit (1841/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Behindertendiskriminierung durch die MVG bei der Vergabe der Trafik Westbahnhof (ehemalige Trafik Wagner) (1842/J)

Carmen Gartelgruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend Werbekosten ELGA – Bezirkszeitungen (1843/J)

Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Plakatkampagne zu 50 Jahre Anwerbeabkom­men mit der Türkei (1844/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend Tawhid und Rekrutierung für die Al-Nusra-Front (1845/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend Milli Görüs in Österreich (1846/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Rudolf Scholten und Oskar Bronner bei der Bilderberger-Konferenz 2014 (1847/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Zukunft der Entminungseinsätze in Hinblick auf das Spar­budget (1848/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Subventionen der ÖBB an den VCÖ und Aufträge zur Erstellung von Studien (1849/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend die Ukraine als Gefahrenherd für Erd­gastransit (1850/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Schlichtungsverfahren vor dem Bundessozialamt ge­gen die Monopolverwaltung (1851/J)

Petra Steger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Einbürgerungen von Sportlerinnen und Sportlern (1852/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Ge­sundheit betreffend fehlende Maßnahmen gegen Ärztemangel (1853/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend Teilzeitjob Boom (1854/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderung des Vereins „UNDOK“ (1855/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend rote Zinshauslobby und mutmaßliche Schwarzarbeit (1856/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend rote Zinshauslobby und mutmaßliche Schwarzarbeit (1857/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 12

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Praktika in den Bundesministerien (1858/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Praktika in den Bundesministerien (1859/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Praktika in den Bundesministerien (1860/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Praktika in den Bundesministerien (1861/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Praktika in den Bundesministerien (1862/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Praktika in den Bundesministerien (1863/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betref­fend Praktika in den Bundesministerien (1864/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Praktika in den Bundesministerien (1865/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Praktika in den Bundesministerien (1866/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Praktika in den Bundesministerien (1867/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Praktika in den Bundesministerien (1868/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Praktika in den Bundesministerien (1869/J)

Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Praktika in den Bundesministerien (1870/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, So­ziales und Konsumentenschutz betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung ent­geltlicher Leistungen (1871/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1872/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, In­tegration und Äußeres betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1873/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1874/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1875/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1876/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 13

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1877/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1878/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend alternative Möglichkeiten zur Er­füllung entgeltlicher Leistungen (1879/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1880/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgeltlicher Leistungen (1881/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung entgelt­licher Leistungen (1882/J)

Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissen­schaft, Forschung und Wirtschaft betreffend alternative Möglichkeiten zur Erfüllung ent­geltlicher Leistungen (1883/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Strafverfahren wegen Delikten gegen die sexuelle Integrität (1884/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend: Hat das neue Staatsbürgerschaftsgesetz wirklich etwas verändert? (1885/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Auswirkungen der „smart meter“-Ein­führung (1886/J)

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Verfassungsdienst und Anfragebeantwortungen (1887/J)

Ing. Markus Vogl, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Jugend betreffend Familienbeihilfe für Studierende, die das 24. beziehungsweise das 25. Lebensjahr vollendet haben (1888/J)

Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend die neue Schülerdatensoftware „Sokrates Bund“ (1889/J)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesund­heit betreffend „mehrfache Krankenversicherungen“ (1890/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend die „Praxis des Abzugs von Kosten für Kinderbetreuung“ (1891/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend ausstehende Übermittlung der Studie zum Verhältnis Polizei und Minderheiten (1892/J)

Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Dauer-Warteschleife bei fremdenpolizeilichen Verfahren (1893/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 14

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kreativität bei aktueller Stellenausschreibung „Teamkoordinator/in Marketing, Vertriebskoordination & Kundenbeziehungen im GB MK“ bei der ÖBB-Infrastruktur AG (1894/J)

Georg Willi, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend barrierefreie Anbringungshöhe von Straßenverkehrszei­chen (1895/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend ÖBB-Lehrlingsoffensive und wie sie zu einem neuen Leiter kam (1896/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Fortführungsanträge im Strafverfahren (1897/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend „Organe auf Bestellung; Transplantationstourismus und Organraub“ (1898/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Türkischer Wahlkampf in Österreich: Kosten für Sicherheit und Ordnung“ (1899/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend „Türkischer Wahlkampf in Österreich: Doppelstaatsbürger als Zielgruppe?“ (1900/J)

Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend „Sicherheit bei Sportveranstaltungen – insbesondere bei Fußballmeisterschafts­spielen – in Österreich (Saison 2013/2014)“ (1901/J)

Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finan­zen betreffend steuerliches Grenzgängeraufkommen im Verhältnis zur Schweiz II (1902/J)

Harry Buchmayr, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend „Verletzungen des geistigen Eigentums im Jahr 2013“ (1903/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1904/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1905/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Landesverteidigung und Sport betreffend Förderungen für „Verein zur Reali­sierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1906/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Förderun­gen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1907/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Justiz betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1908/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Inneres betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1909/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 15

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Gesundheit betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdiszipli­närer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1910/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Finanzen betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1911/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Europa, Integration und Äußeres betreffend Förderungen für „Verein zur Reali­sierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1912/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1913/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Bildung und Frauen betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung in­terdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1914/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Förderungen für „Verein zur Realisierung interdisziplinärer Kunstinitiativen“ und „SWINGR, raumaufzeit“ (1915/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabi­nettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1916/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kreditkar­tenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1917/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1918/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1919/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1920/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung und Frauen betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergange­nen Jahren (1921/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres be­treffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1922/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1923/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forst­wirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Kreditkartenabrechnungen der Ka­binettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1924/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 16

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1925/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1926/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglie­der in den vergangenen Jahren (1927/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Familien und Ju­gend betreffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergange­nen Jahren (1928/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Kreditkartenabrechnungen der Kabinettsmitglieder in den vergangenen Jahren (1929/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesminis­terin für Bildung und Frauen betreffend frauenverachtendes Verhalten der FSG am Wiener Donauinselfest (1930/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend AMS-Trainingslager für ar­beitslose Profifußballer (1931/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Finanzen betreffend Diskriminierung eines invaliden Trafikanten beim Life Ball in Wien (1932/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend „Notfallzulassung für Pflan­zenschutzmittel“ (1933/J)

Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend „Notfallzulassung für Pflanzenschutzmittel“ (1934/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Pestizide im österreichischen Wasser (1935/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Budgeterhöhung für Bauvorhaben der ASFINAG (1936/J)

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Kabinettsregime, Förderungen und Karriere von SC Glettler (1937/J)

Christian Lausch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betref­fend Potenzpillen für Häftlinge auf Steuerkosten (1938/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Angertalbrücke (1939/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Finanzierung der Fachhochschul-Stu­dienplätze (1940/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 17

Peter Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Überziehungszinsen bei Banken (1941/J)

Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Anfragen und Auskünfte aufgrund Artikel 26 eines Doppelbesteuerungsab­kommens (1942/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inneres betref­fend Tempo 80 Testphase / 24 000 Anzeigen (1943/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend mehr Verkehrstote im steirischen Straßenverkehr (1944/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Feinstaubbelastung durch Zwei-Takt-Mopeds (1945/J)

Christian Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung und Sport betreffend Kaderunterbringung bei Fortbildungen (1946/J)

Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innova­tion und Technologie betreffend Weiterbau des Semmering-Basistunnels (1947/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Hagelschäden im Bezirk Leib­nitz (1948/J)

Dr. Andreas F. Karlsböck, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wis­senschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend Finanzierung des klinischen Mehrauf­wandes der neuen Universitätskliniken in St. Pölten, Krems und Tulln (1949/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Gesundheit betreffend Aussage des Gesundheitsministers im Bundesrat über Ärzte, die Frauen absichtlich verunsichern (1950/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Stellungnahme zur Beschwerde der Bürgerinitiative IGL-Marchfeldkanal (1951/J)

Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend Diskriminierung eines inva­liden Trafikanten beim Life Ball in Wien (1952/J)

Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit betreffend den Einfluss des touristischen Aufkommens auf die Vergabe von Kassen­verträgen für niedergelassene Praktische Ärzte (1953/J)

MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend die Übertragung der Kosten der Airpower auf das Finanzministerium und Verwendung der Einnahmen der Skipistenpräparierung in Kitzbühel von GWD (1954/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Gesundheit be­treffend Grippeschutzmasken (1955/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 18

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Vorratsdatenspeicherung und die forensisch sichere Löschung der erhobenen Daten (1956/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Zustand des deutschen Schienen­netzes und Auswirkungen auf die ÖBB (1957/J)

Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend die Stellungnahme der Bundesministe­rin gegenüber Medien zum Ende der Vorratsdatenspeicherung (1958/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend Tempo 80 Testphase / Baumaßnahmen (1959/J)

Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Inne­res betreffend Besuch des türkischen Ministerpräsidenten (1960/J)

Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend Dienstreisen mit Luftfahrzeugen des Bundesheeres (1961/J)

Josef A. Riemer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidi­gung und Sport betreffend österreichischen Entminungsdienst (1962/J)

Tanja Windbüchler-Souschill, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „go international“-Initiative (1963/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend „Geldbußen bei Verstößen nach dem Kartellgesetz, Pauschalgebühr bei Zusammen­schlussanmeldungen nach dem Wettbewerbsgesetz“ (1964/J)

Angela Lueger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft betreffend „Vollziehung Preisauszeichnungsgesetz im Jahr 2013 – Marktbeobachtung in Österreich – Situation der Preisauszeichnung in Ös­terreich“ (1965/J)

Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz be­treffend „Die Causa JUEN ein unendliches Justizdrama“ (1966/J)

Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Justiz betreffend Einstellungen der Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch gegen den Kitz­büheler Bürgermeister und dessen Vizebürgermeister (1967/J)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1247/AB zu 1364/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (1248/AB zu 1369/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (1249/AB zu 1387/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1250/AB zu 1400/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 19

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1251/AB zu 1402/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1252/AB zu 1428/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (1253/AB zu 1430/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (1254/AB zu 1417/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Bela­kowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1255/AB zu 1355/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Be­lakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1256/AB zu 1356/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1257/AB zu 1359/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1258/AB zu 1358/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1259/AB zu 1357/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1260/AB zu 1360/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1261/AB zu 1361/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1262/AB zu 1352/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (1263/AB zu 1362/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Susanne Winter, Kolleginnen und Kollegen (1264/AB zu 1363/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (1265/AB zu 1365/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (1266/AB zu 1366/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1267/AB zu 1373/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafen­ecker, Kolleginnen und Kollegen (1268/AB zu 1397/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Thomas Schellenbacher, Kolleginnen und Kollegen (1269/AB zu 1398/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1270/AB zu 1399/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgor­schek, Kolleginnen und Kollegen (1271/AB zu 1403/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Vilimsky, Kolleginnen und Kollegen (1272/AB zu 1406/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 20

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1273/AB zu 1407/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Bela­kowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1274/AB zu 1411/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1275/AB zu 1434/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1276/AB zu 1441/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Christian Hafen­ecker, Kolleginnen und Kollegen (1277/AB zu 1442/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen (1278/AB zu 1351/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (1279/AB zu 1436/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Rie­mer, Kolleginnen und Kollegen (1280/AB zu 1426/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Josef A. Rie­mer, Kolleginnen und Kollegen (1281/AB zu 1458/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Marcus Franz, Kolleginnen und Kollegen (1282/AB zu 1449/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1283/AB zu 1375/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1284/AB zu 1374/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Katharina Kucharowits, Kolleginnen und Kollegen (1285/AB zu 1447/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1286/AB zu 1439/J)

des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres auf die Anfrage der Abge­ordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1287/AB zu 1444/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abge­ordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1288/AB zu 1409/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1289/AB zu 1443/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1290/AB zu 1410/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1291/AB zu 1371/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 21

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1292/AB zu 1391/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1293/AB zu 1392/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1294/AB zu 1393/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1295/AB zu 1394/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1296/AB zu 1395/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1297/AB zu 1396/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1298/AB zu 1438/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (1299/AB zu 1388/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Bernd Schönegger, Kolleginnen und Kollegen (1300/AB zu 1503/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1301/AB zu 1418/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1302/AB zu 1419/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1303/AB zu 1420/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1304/AB zu 1553/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1305/AB zu 1421/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1306/AB zu 1422/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1307/AB zu 1423/J)

des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1308/AB zu 1424/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 22

der Bundesministerin für Familien und Jugend auf die Anfrage der Abgeordneten An­neliese Kitzmüller, Kolleginnen und Kollegen (1309/AB zu 1433/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen (1310/AB zu 1377/J bis 1385/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1311/AB zu 1435/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Rupert Doppler, Kolleginnen und Kollegen (1312/AB zu 1372/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Christoph Ha­gen, Kolleginnen und Kollegen (1313/AB zu 1413/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (1314/AB zu 1415/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgor­schek, Kolleginnen und Kollegen (1315/AB zu 1425/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgor­schek, Kolleginnen und Kollegen (1316/AB zu 1429/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Ing. Mag. Werner Groiß, Kolleginnen und Kollegen (1317/AB zu 1370/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Johannes Hüb­ner, Kolleginnen und Kollegen (1318/AB zu 1401/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kol­leginnen und Kollegen (1319/AB zu 1404/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belako­witsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1320/AB zu 1408/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Plessl, Kolle­ginnen und Kollegen (1321/AB zu 1445/J)

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (1322/AB zu 1446/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1323/AB zu 1376/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (1324/AB zu 1386/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Harald Jannach, Kolleginnen und Kollegen (1325/AB zu 1416/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen (1326/AB zu 1427/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Walter Rauch, Kolleginnen und Kollegen (1327/AB zu 1432/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 23

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Elmar Podgorschek, Kolleginnen und Kollegen (1328/AB zu 1437/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen (1329/AB zu 1440/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen (1330/AB zu 1460/J)

des Bundesministers für Gesundheit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen (1331/AB zu 1485/J)

des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1332/AB zu 1638/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen (1333/AB zu 1448/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Ab­geordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1334/AB zu 1461/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Albert Stein­hauser, Kolleginnen und Kollegen (1335/AB zu 1465/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (1336/AB zu 1452/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (1337/AB zu 1453/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1338/AB zu 1456/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Daniela Mu­siol, Kolleginnen und Kollegen (1339/AB zu 1464/J)

des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten MMMag. Dr. Axel Kassegger, Kolleginnen und Kollegen (1340/AB zu 1462/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Mario Kunasek, Kolleginnen und Kollegen (1341/AB zu 1457/J)

des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport auf die Anfrage der Abgeord­neten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen (1342/AB zu 1463/J)

der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Ab­geordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen (1343/AB zu 1454/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1344/AB zu 1455/J)

der Bundesministerin für Bildung und Frauen auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen (1345/AB zu 1459/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen (1346/AB zu 1474/J)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 24

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Kathrin Nachbaur, Kolleginnen und Kollegen (1347/AB zu 1450/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Mo­ser, Kolleginnen und Kollegen (1348/AB zu 1466/J)

der Bundesministerin für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen (1349/AB zu 1467/J)


 


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 25

10.01.58Beginn der Sitzung: 10.02 Uhr

Vorsitzende: Zweiter Präsident Karlheinz Kopf, Dritter Präsident Ing. Norbert Hofer.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren, ich eröffne die 34. Sitzung des Nationalrates.

Die Amtlichen Protokolle der 32. und 33. Sitzung vom 25. Juni 2014 sind in der Par­lamentsdirektion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Bayr, Ing. Hackl, Barbara Rosenkranz, Zanger, Willi und unsere Frau Präsidentin Mag. Prammer.

*****

Die Frau Präsidentin hat mich ersucht, Ihnen ihre Grüße auszurichten, verbunden mit dem Wunsch nach einem reibungslosen und erfolgreichen Verlauf dieser drei Sitzungs­tage. Ich darf dies im Namen aller tun: Wir erwidern diese Grüße an die Frau Präsi­dentin. (Allgemeiner Beifall.)

Sehr geschätzte Frau Präsidentin, wir alle wünschen Ihnen viel Kraft in dieser schwe­ren Zeit, baldige Genesung und alles Gute! Und wir wünschen uns vor allem eine bal­dige Rückkehr von Ihnen an diesen Ihren Platz am Präsidium! Alles Gute! (Neuerlicher allgemeiner Beifall.)

10.03.22Mandatsverzicht und Angelobung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Von der Bundeswahlbehörde sind die Mitteilungen einge­langt, dass die Abgeordneten Mag. Dr. Angelika Rosa Mlinar und Harald Vilimsky auf ihre Mandate verzichtet haben und an ihrer Stelle Herr Josef Schellhorn sowie Herr Erwin Angerer neu in den Nationalrat berufen wurden.

Da die Wahlscheine bereits vorliegen und die Genannten im Hause anwesend sind, werde ich sogleich ihre Angelobung vornehmen.

Nach Verlesung der Gelöbnisformel und über Namensaufruf durch die Schriftführung werden die neuen Mandatare ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“ zu leisten haben.

Ich ersuche nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Lueger, um die Verlesung der Gelöbnisformel und den Namensaufruf.

 


10.04.13

Schriftführerin Angela Lueger: „Sie werden geloben unverbrüchliche Treue der Re­publik Österreich, stete und volle Beobachtung der Verfassungsgesetze und aller an­deren Gesetze und gewissenhafte Erfüllung Ihrer Pflichten.“

Über Namensaufruf durch die Schriftführerin Lueger leisten die Abgeordneten Josef Schellhorn und Erwin Angerer ihre Angelobung mit den Worten „Ich gelobe“.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich begrüße die neuen Abgeordneten herzlich in unserer Mitte und wünsche ihnen eine erfolgreiche Tätigkeit hier im Hohen Haus. (Allgemeiner Beifall.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 26

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Vertre­tung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht:

Die Bundesministerin für Familien und Jugend Dr. Sophie Karmasin wird durch den Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres Sebastian Kurz vertreten.

Ferner gebe ich die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung, welche sich in ei­nem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union aufhalten, wie folgt bekannt:

Die Bundesministerin für Inneres Mag. Johanna Mikl-Leitner wird durch den Bundes­minister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Dr. Reinhold Mitterlehner vertre­ten.

*****

Ich gebe weiters bekannt, dass diese Sitzung von ORF 2 bis 13 Uhr und von ORF III in voller Länge live übertragen wird.

10.06.02Erklärung anlässlich des 100. Jahrestages des Beginns des Ersten Weltkriegs

 


10.06.04

Präsident Karlheinz Kopf: Meine sehr geehrten Damen und Herren! In diesen Tagen jährt sich zum hundertsten Mal der Beginn des Ersten Weltkriegs. In Sarajevo, am Ort des kriegsauslösenden Attentats auf Thronfolger Franz Ferdinand, fand vor wenigen Tagen in Anwesenheit mehrerer Staatsoberhäupter, darunter auch unser Herr Bundes­präsident, ein Gedenkkonzert der Wiener Philharmoniker statt. Auch wir im Hohen Haus wollen dieses Ereignisses heute kurz gedenken. Wir sind in der Präsidialkonfe­renz am 4. Juli übereingekommen, dazu in der folgenden gemeinsamen Erklärung Stellung zu beziehen.

Der Erste Weltkrieg wurde zu einer Tragödie unvorstellbaren Ausmaßes. Er sollte auch die Grundlage für weitere verheerende Katastrophen in der Geschichte des 20. Jahr­hunderts werden. In gigantischen Schlachten fanden fast zehn Millionen Soldaten ei­nen grausamen Tod, weitere 20 Millionen wurden verwundet und blieben für ihr restli­ches Leben an Körper oder Seele gezeichnet. Ganze Landstriche wurden verwüstet. Namen wie Verdun, Ypern, Gorlice-Tarnów, Isonzo oder Somme stehen für ein bis da­hin beispielloses Massensterben.

Der Erste Weltkrieg veränderte das Leben der Menschen, ihrer Gesellschaften und das Staatengefüge in Europa. Die Monarchien in Österreich, Deutschland, Russland sowie das Osmanische Reich gingen unwiderruflich unter, Revolutionen und Bürgerkriege waren die Folge. Gleichzeitig gründete sich auf den Trümmern der Schlachtfelder auch die Republik Österreich.

Die gemeinsame Erinnerung an den kollektiven Albtraum des Ersten Weltkriegs, seine Ursachen und Auswirkungen ist unverzichtbarer Bestandteil des europäischen Integra­tionsprozesses. Trotz Unterschieden in den nationalen Gedenkkulturen gilt die grund­sätzliche Überzeugung, dass die Europäische Union auch heute mehr ist als eine In­teressengemeinschaft zur Lösung finanz- und wirtschaftspolitischer Fragen. Sie ist und bleibt die Grundlage für ein friedliches Miteinander auf dem Kontinent.

Es ist aber auch daran zu erinnern, dass in den Monaten vor Beginn des Ersten Welt­kriegs bis in das Jahr 1917 das Parlament in Österreich nicht zusammentreten konnte. Die Entscheidungen, die zum Krieg führten, wurde vom Monarchen, seiner Regierung und vom Militär getroffen. Wir haben in einer aus diesem Anlass am 17. März 2014


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 27

stattgefundenen internationalen Konferenz im Parlament beleuchtet, dass – neben an­deren sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen – demokratischer Friede einen we­sentlichen Beitrag zu einer friedlicheren Welt leisten kann.

Der designierte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker warnte in einer Rede vor dem Deutschen Bundestag: „Wer an Europa zweifelt, wer an Europa verzweifelt, der sollte Soldatenfriedhöfe besuchen! Nirgendwo besser, nirgendwo eindringlicher, nir­gendwo bewegender ist zu spüren, was das europäische Gegeneinander an Schlimms­tem bewirken kann.“

Gerade für uns in Österreich, das Mitverantwortung für die Ereignisse des Jahres 1914 trägt, gilt es, Lehren aus den Schrecken dieses Kriegs und seiner Folgen zu ziehen. Gerade deshalb bekennt sich Österreich schon seit Langem zu seiner Rolle als neu­traler Vermittler, der einen Beitrag zu einem friedlicheren Miteinander in Europa und weltweit leisten will.

Heute pflegt Österreich zu den Gegnern von einst ausgezeichnete und vorurteilsfreie Beziehungen. Die Ereignisse des Jahres 1914 sollten uns daher stets daran ermah­nen, alle friedlichen Mittel zur Lösung eines Konflikts auszuschöpfen, um zu verhin­dern, dass die Welt jemals wieder solche Schrecken sieht, wie sie 1914 bis 1918 und auch in den Jahrzehnten danach erlebt werden mussten. Der Wunsch der österrei­chischen Friedensnobelpreisträgerin Bertha von Suttner „Die Waffen nieder!“ ist und bleibt daher eine zeitlos gültige politische Forderung, der sich auch der österreichische Nationalrat verpflichtet fühlt. – Danke. (Allgemeiner Beifall.)

10.11

10.11.08Aktuelle Stunde

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur Aktuellen Stunde mit dem Thema:

„Digitale Zukunft aktiv gestalten: Für eine digitale Offensive zur flächendeckenden Verfügbarkeit von Hochleistungs-Breitband-Infrastruktur in ganz Österreich“

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kucher. Ich erteile ihm das Wort und mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit 10 Minuten beträgt. – Bitte.

 


10.11.43

Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Egal, ob man in der Stadt oder auf dem Land lebt: Bis zum Jahre 2020 sollen alle Menschen in Österreich flächendeckend Zugang zu ultraschnellem Hochleistungs-Breitband-Internet haben. Wenn wir heute über die Zugangsmöglichkeiten zur digitalen Welt diskutieren, geht es nicht nur um zentrale Zukunftschancen für den Wirtschaftsstandort Österreich, es geht auch um Innovationsgerechtigkeit. Es geht um die gesellschaftliche Teilhabe am wirt­schaftlichen und öffentlichen Leben.

Vor über 150 Jahren waren die Eisenbahnstrecken begehrt und umkämpft, später wa­ren es die Telefonanschlüsse, die Autobahnverbindungen und Flughafenanbindungen. Wer eine gute Infrastruktur hat, der kann nicht nur überleben, der kann aufblühen. Was wäre aus der Mur-Mürz-Region oder aus den Wörthersee-Gemeinden geworden, ohne die Anbindung an die Südbahn? – Das Internet ist der Verkehrsweg der Zukunft, eine Infrastruktur, die heute nicht mehr wegzudenken ist, und damit verbunden ist auch die Frage der Datengeschwindigkeit.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 28

Österreich bietet als Wirtschaftsstandort bestens ausgebildete und qualifizierte Fach­kräfte, eine gute Lage im Herzen Europas, ein gut ausgebautes Straßen- und Schie­nennetz und eine sichere Energieversorgung. Das alles sind Faktoren, die unserem Standort Stärke geben. Was uns heute noch fehlt, ist flächendeckende Breitband-Ver­sorgung und unserer Zeit angemessene Datengeschwindigkeiten. (Beifall bei der SPÖ.)

Doris Bures hat sich mit ihrem Ministerium ein sehr ehrgeiziges Ziel gesteckt, welches auch in die österreichische Breitbandstrategie und in die Regierungserklärung der ös­terreichischen Bundesregierung aufgenommen wurde. Wir wollen im Rahmen einer digitalen Offensive eine flächendeckende Hochleistungs-Breitband-Infrastruktur bis zum Jahre 2020 ausbauen und das auch garantieren. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Wir reden hier von Übertragungsgeschwindigkeiten von bis zu 100 Megabit pro Sekun­de. Zum Vergleich: In Deutschland wird gerade die Zielsetzung einer flächendecken­den Versorgung mit mindestens 50 Megabit pro Sekunde diskutiert, und die digitale Agenda der EU-Kommission hat sich das Ziel gesteckt, bis zum Jahre 2020 zumindest 30 Megabit pro Sekunde zu erreichen.

Damit dieses ehrgeizige Ziel auch erreicht werden kann, braucht man ein gemeinsa­mes Bekenntnis über Parteigrenzen hinweg. Wir gehören in dieser Frage noch nicht zur Weltspitze. Wir müssen gemeinsam handeln und nicht zuwarten, bis wir hinterher­hinken. Zuzuwarten ist nicht nur teurer, wir würden den Anschluss verlieren. Es gilt heute zu handeln. Wenn Arbeitsplätze erst verloren gegangen sind, und wenn Regio­nen im digitalen Abseits stehen, ist es vielleicht zu spät, um einen Vorteil aus digitalen und technischen Neuerungen zu ziehen.

Zirka 30 Prozent der österreichischen Bevölkerung würden ohne staatliche Förderung nicht mit ultraschnellem Breitband-Internet versorgt werden können, da Investitionen im ländlichen Raum wirtschaftlich nicht realisierbar wären. Wir alle hier im Parlament, par­teiübergreifend, wir kennen die Sorgen der Bevölkerung, der Bürgermeister, der Unter­nehmerinnen und Unternehmer aus den Gemeinden, die immer wieder an uns herangetragen werden. Diese Sorgen werden auch tagtäglich an das Breitbandbüro im Bundesministerium herangetragen.

Kleine und große Betriebe brauchen dringend eine Breitband-Versorgung. Es geht hier um zentrale Zukunftschancen, vor allem für den ländlichen Raum. Keinesfalls können wir es uns erlauben, Betriebe abwandern zu lassen oder ländliche Regionen ins Ab­seits zu stellen. Denn das hieße, den Menschen den Zugang zu ihren Zukunftschancen und zu ihrem Recht auf einen Arbeitsplatz in ihrer Region zu verwehren.

Vor allem im ländlichen Raum führt ein entsprechendes Angebot an hochwertiger Kom­munikationsinfrastruktur dazu, dass Betriebsansiedlungen forciert und Abwanderung vermieden werden können. Es gilt nun die Chancen, die Anwendungen wie Tele­working, E-Learning und Telemedizin bieten, auch in Zukunft zu nutzen. Das Thema ist wirklich brennend. Es geht nicht nur darum, ob sich weiterhin Betriebe auch außerhalb der großen Regionen ansiedeln werden, sondern auch um die Frage, wie lange sich die Betriebe in schlecht angebundenen Regionen noch halten können.

Im Juni diskutierte auch der Gemeindetag in Oberwart das Thema Breitband-Ausbau. Gemeindebundpräsident Mödlhammer hat dazu gesagt: „Jeder Bürger muss gleich viel wert sein“. Das bedeutet aber, dass ländliche Regionen mehr Unterstützung brauchen, um gleichwertig zu sein. Am Land zu wohnen, darf in einer globalisierten Welt kein Nachteil sein. Vom Neusiedler See bis zum Bodensee – es geht um die gleichen Le­benschancen in der Stadt und auf dem Land. Dafür braucht man die staatlichen För­derungen, und das ist in Österreich die Breitband-Milliarde. (Beifall bei der SPÖ.)

Warten ist keine Alternative. Der Breitband-Ausbau ist der Wirtschaftsmotor für die Zu­kunft. Die abgerufenen Datenmengen verdoppeln sich alle zwei Jahre. Gerade der


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Sektor der Informations- und Kommunikationstechnologien hat Österreich in der größ­ten Wirtschaftskrise seit den dreißiger Jahren auch gut durch die Krise gebracht.

Eine wichtige Wachstumsbranche ist der IKT-Bereich auf jeden Fall. Er ist ein zentraler Konjunkturmotor, was auch immer wieder in internationalen Studien belegt wird. Ohne die Informationstechnologien werden wir die zentralen Herausforderungen der Zukunft nicht gemeinsam lösen können. Ich rede hier von Klimaschutz, von Energieeffizienz, von nachhaltigem Umgang mit unseren Ressourcen, von Verkehr, Transport und Lo­gistik und natürlich auch von Fragen des demographischen Wandels.

Ein Viertel des Wirtschaftswachstums in der Europäischen Union und 40 Prozent der Produktivitätssteigerungen können auf Informations- und Kommunikationstechnologien zurückgeführt werden. Für Unternehmen, besonders für große Industriebetriebe, ist ei­ne leistungsfähige IKT-Infrastruktur ein zentraler Zukunftsmarkt. Es geht hier um Ver­bindungen zwischen den einzelnen Niederlassungen, den Zulieferbetrieben und natür­lich den internationalen Partnern. Das stellt einen zentralen Standortfaktor für Öster­reich dar.

Die Grundlagen für die Umsetzung der Breitbandstrategie wurden in Österreich längst geschaffen. Jetzt im Moment geht es um die rasche Finanzierungszusage und die Frei­gabe der Breitband-Milliarde. Bereits im November 2012 hat Doris Bures mit der öster­reichischen Breitbandstrategie 2020, welche erst vor wenigen Monaten neuerlich eva­luiert wurde, die Anforderungen für eine leistungsfähige Breitbandinfrastruktur präsen­tiert. Seit Jänner 2013 gibt es ein eigenes Breitbandbüro und inzwischen auch einen ei­genen Breitbandatlas, der die Verhältnisse in Österreich sehr detailliert wiedergibt.

Doris Bures hat gemeinsam mit Telekommunikationsunternehmen, mit Vertreterinnen und Vertretern der Gemeinden, der Städte und der Bundesländer und mit unzähligen Expertinnen und Experten weiter an dieser zentralen Zukunftsvision für Österreich ge­arbeitet. Die Hausaufgaben wurden gemacht, die Pläne liegen auf dem Tisch. Jetzt geht es um den Startschuss. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Es macht einen Unterschied, ob wir von 1 Milliarde Investition oder von 50 Millionen reden. Die konkreten Pläne können erst nach einer Zusage, nach einer baldigen Ent­scheidung über das Finanzierungsvolumen und einer Freigabe dieser Breitband-Milliar­de erfolgen. Wenn wir die flächendeckende Breitband-Versorgung bis 2020 haben wollen, müssen wir heute handeln. Wir müssen, um 2015 tatsächlich beginnen zu kön­nen, im Herbst die verbindliche Zusage haben und bis dahin auch, bis kurz vor Weih­nachten, europarechtliche Fragen gemeinsam mit der EU-Kommission diskutieren. 2016 könnte es dann in Österreich mit der Budgetwirksamkeit losgehen.

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten können wir uns nicht ewig die Frage stel­len, wann diese Milliarde zum Einsatz kommt. Der Wirtschaftsstandort Österreich braucht Planungssicherheit. Es ist Zeit für Taten. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die österreichische Bundeshymne hat ja ge­rade in den letzten Wochen zu durchaus interessanten und regen Diskussionen ge­führt – auch an den digitalen Stammtischen im Internet. Ich darf daher passend zur heutigen Diskussion die dritte Strophe zitieren:

„Mutig in die neuen Zeiten, frei und gläubig sieh uns schreiten, arbeitsfroh und hoff­nungsreich.“ (Abg. Kickl:  mutig!)

Ich möchte diese Zeilen vor allem Herrn Finanzminister Spindelegger widmen. „Mutig“ und „arbeitsfroh“ heißt es, nicht zögernd, zaudernd oder abwartend; das ist die dritte Strophe unserer Bundeshymne. Haben wir gemeinsam den Mut und zeigen wir das, was Österreich nach dem Wiederaufbau geschafft hat, auch in Zukunft! Schreiten wir


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mutig voran in digitale Zeiten! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Rädler: Großer Österrei­cher!)

10.20


Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren! Bevor ich Frau Bundesminis­terin Doris Bures das Wort zu einer einleitenden Stellungnahme erteile, begrüße ich sehr herzlich hier im Hohen Haus eine Delegation des Deutschen Bundestages, ange­führt vom Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages Johannes Singhammer und vom Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion Volker Kauder sowie dessen erste Stellver­treterin Gerda Hasselfeldt. Seien Sie alle herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Frau Bundesministerin, ich erteile Ihnen das Wort. (Abg. Kickl: Da gäbe es eh gleich was zu besprechen! – Heiterkeit bei SPÖ und ÖVP.)

 


10.21.32

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Gäste auf der Galerie! Ich freue mich, dass wir uns im Hohen Haus mit einem so wichtigen Zukunftsthema befassen, denn was immer die Zukunft uns noch bringen wird, das In­ternet wird ein ganz wesentlicher Teil dieser Zukunft sein. Die Fähigkeit, sich im Netz zu bewegen, wird eine der wichtigsten Kompetenzen sein, die wir erlangen müssen.

In einer in Wirklichkeit noch nie dagewesenen Geschwindigkeit hat sich diese Tech­nologie weltweit etabliert, und wir merken, dass es eigentlich so gut wie nichts gibt, so gut wie keinen Bereich gibt, wo der Einsatz von Informations- und Kommunikations­technologien ausgenommen ist. Das ist auch der Grund, warum ich davon überzeugt bin, dass wir schnelle, flächendeckende Netze brauchen.

Wir müssen diese Versorgung mit und diesen Zugang zu schnellen, flächendeckenden Netzen für alle Österreicherinnen und Österreicher sicherstellen, genauso wie wir in den siebziger Jahren allen Menschen ein Telefon zur Verfügung gestellt haben. Man­che hatten nur einen Viertelanschluss, aber wir hatten eine flächendeckende Versor­gung. Das Internet ist eigentlich die Folgetechnologie der Technologie der siebziger Jahre des letzten Jahrhunderts, daher müssen wir heute dafür sorgen, dass diese Ver­sorgung sichergestellt wird.

Es gibt tausend Gründe dafür – ich glaube, in der Diskussion werden noch viele gute Gründe kommen –, warum das sinnvoll ist; erlauben Sie mir, nur drei davon hervorzu­heben:

Erstens: Wann immer wir über solide Staatsfinanzen sprechen, dann sprechen wir da­von, dass die Verwaltung effizienter, sparsamer und auch effektiver werden muss, und das ist gut so. Ich glaube, es ist richtig, dass wir nicht dort sparen, wo es die Kaufkraft der Menschen trifft, sondern, ganz im Gegenteil, in diesem Bereich Steuerentlastungen vornehmen. Wir müssen aber auch schauen, wie wir die Verwaltung effizienter gestal­ten können, um die Aufgaben des Staates auch professionell abzuwickeln.

Ich kann Ihnen sagen, wenn wir das als Ziel festschreiben, nämlich effiziente Verwal­tung, Einsparungspotenziale in der Verwaltung auch zu nützen, dann geht das nicht ohne Informations- und Kommunikationstechnologien. Das wird zu einem Schlagwort, das nicht mit Leben erfüllt ist, wenn wir nicht leistungsfähige Netze haben. Es gibt keine sparsame Verwaltung ohne leistungsfähige, flächendeckende Netze in Öster­reich! (Beifall bei der SPÖ.)

Zweitens: Wir wissen, dass die Digitalisierung so etwas wie ein Gradmesser für die Standortqualität eines Landes ist, für den Wohlstand, für die Beschäftigung, auch für die Qualität der Beschäftigung in einem Land. Daher ist der gesamte Bereich der Wirt­schaft – begonnen von der Industrie über Klein- und Mittelbetriebe bis hin zu kleinen


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Dienstleistungsunternehmen – davon abhängig, dass wir ihnen flächendeckende, schnelle Netze für ihre Arbeit zur Verfügung stellen. Das gilt auch für Dienstleistungs­bereiche, und da möchte ich Ihnen kurz zwei Briefe näherbringen.

Mir hat ein Hotel, das am Mondsee angesiedelt ist, geschrieben, dass es keine Chance hat, den Gästen schnelles WLAN zur Verfügung zu stellen. Das ist heutzutage aber ei­ne Mindestanforderung in der Tourismuswirtschaft. Das heißt, es ist so, dass wir Schwierigkeiten bekommen, wirtschaftliche Schwierigkeiten, wenn wir diese Netze nicht ausbauen.

Das zweite Beispiel ist ein Sägewerk in Oberösterreich, das mir geschrieben hat, dass es keine Chance hat, ganz schnell auf Kundenwünsche zu reagieren, dass es damit auch keine Chance hat, den Marktauftritt des Sägewerkunternehmens in Oberöster­reich zu verbessern, und dass es damit möglicherweise auf dem Markt Konkurrenz be­kommt und nicht bestehen kann.

Das heißt, eine hohe Standortqualität, gute Arbeitsplätze gibt es ohne schnelles Inter­net in ganz Österreich nicht.

Drittens, last, but not least: Die Menschen sollen in einer modernen Wissensgesell­schaft von modernen Netzen profitieren, da geht es natürlich darum, dass wir in Ös­terreich eine digitale Kluft haben. Wir haben einen Breitbandatlas, da gibt es weiße Fle­cken, nämlich dort, wo es keinen Zugang gibt, und diese weißen Flecken müssen wir in Zukunft mit schnellem Breitband versorgen. Das ist wichtig für die Zukunftschancen der Kinder, die in diesen Regionen leben. Es wird keinen Fortschritt im Bereich des Bil­dungssystems geben, wenn nicht alle Kinder neben Lesen, Schreiben und Rechnen diese vierte Kulturtechnik, den Umgang mit dem Internet, erlernen, wenn wir ihnen den Zugang zum Internet nicht ermöglichen.

Wir werden in diesen Regionen kein modernes Gesundheitssystem etablieren können, weil auch das ohne Kommunikationstechnologien nicht möglich ist. Wir werden den öf­fentlichen Verkehr nicht attraktivieren können, und, und, und. Es gibt da unzählige Bei­spiele, und ich bin überzeugt, dass Sie sie auch kennen.

Es geht darum, dass wir diese Technologie anwenden können müssen, aber die Vo­raussetzung ist die vorhandene Infrastruktur für diese Technologie. Das Anwendenkön­nen zeigt sich ja darin, dass es in diesem Haus niemanden gibt, keinen National­ratsabgeordneten, keine Nationalratsabgeordnete, der oder die nicht täglich – also täg­lich ist ja eine Untertreibung –, stündlich mit Internet und Kommunikationstechnologien konfrontiert ist; das ist auch Teil Ihrer Arbeit.

Wenn ich Ihnen sage, dass neun von zehn Menschen für ihren Job auch PC-Wissen brauchen, weil sie sonst in ihrem Beruf keine Chancen haben, dann will ich damit deut­lich machen, dass man diese Infrastruktur, die wir ausbauen müssen, zwar nicht gleich sieht, dass sie aber wirklich Auswirkungen auf unser gesamtes gesellschaftliches Le­ben hat.

Die Expertinnen und Experten meines Hauses haben daher in den letzten Jahren sehr intensiv an der Breitbandstrategie 2020 für Österreich gearbeitet. Wir haben ein Breit­bandbüro eingerichtet, das als Service- und Anlaufstelle für Unternehmen da ist, aber auch für Gemeinden, für Länder, für Bürger da sein soll. Und wir haben eine Auktion gestartet, nämlich frei gewordene Frequenzen versteigert. Dieser Prozess ist rechtlich noch nicht ganz abgeschlossen, aber wir wissen, dass in dieser Auktion 2 Milliarden € erzielt wurden – 2 Milliarden €!

Ich habe mit Finanzministerin Fekter die Vereinbarung getroffen, dass die Hälfte der Erlöse aus den Frequenzversteigerungen einen ganz wichtigen Beitrag zur Budgetkon­solidierung leisten soll. Die zweite Hälfte – halbe-halbe haben wir ausgemacht – soll


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dazu dienen, den Unternehmen, den Menschen, den Betrieben, allen in unserem Land genau diese schnellen Netze zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strolz.)

Ich habe daher diese Breitbandstrategie 2020 formuliert, die als Basis für alle weiteren Maßnahmen im Bereich des Ausbaus der schnellen Netze im Regierungsübereinkom­men steht, und wir haben uns gemeinsam dazu bekannt. In der Folge wurden Eck­punkte eines Masterplans, einer Förderstrategie 2020 entwickelt, und ich habe natür­lich unmittelbar nach Erstellung dieser Eckpunkte für den Masterplan alle, die davon betroffen sind, einbezogen.

Es gab mit den Unternehmen, es gab mit der gesamten IKT-Branche mehrere Ge­spräche darüber, wie wir so eine Förderstrategie aufsetzen können, wo wir Versor­gungslücken in unserem Land haben. Ich habe die Länder und Gemeinden eingeladen, und alle von der Verbindungsstelle der Bundesländer begrüßen diese Förderstrategie, die wir gemeinsam entwickelt haben, die gesamte IKT-Branche, nämlich die INTER­NETOFFENSIVE ÖSTERREICH, begrüßt das und bedankt sich für diesen Masterplan zur Umsetzung.

Das heißt, wir haben das Schritt für Schritt vorangetrieben, damit wir auch in die Um­setzung kommen, und jetzt – so steht es in dem Plan, den wir ausgearbeitet haben – steht die Entscheidung über die Finanzierung an. Der nächste Punkt in Abarbeitung dieses Plans betreffend Investitionen in moderne, ultraschnelle Netze ist, dass wir fest­legen müssen, wie viel wir investieren – wir hatten vereinbart, die Hälfte der Erlöse aus der Frequenzversteigerung –, wie viel, in welchen Tranchen, über welche Zeiträume.

Mein Vorschlag ist – er liegt auch auf dem Tisch –, dass wir das so rasch wie möglich machen, dass wir, wenn es diese Planungs- und Investitionssicherheit auch für die Un­ternehmen gibt, wenn wir diese Finanzierungszusage haben, die Notifizierung bei der Kommission einreichen – das ist formal erforderlich –, 2015 mit den ersten Ausschrei­bungen der Förderprogramme und den ersten Investitionen seitens der Unternehmen beginnen und ab dem Jahr 2016 fünf Jahre lang 200 Millionen € pro Jahr in den Breit­bandausbau investieren, damit wir 2020 das haben, was wir in der Breitbandstrategie der österreichischen Bundesregierung niedergeschrieben haben. Ich glaube, es ist ein Gebot der Stunde, das auch so vorzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist mein Ziel, über alle Parteigrenzen hin­weg, über alle Fraktionen hinweg hier gemeinsam dafür einzutreten, weil ich natürlich zu 100 Prozent davon überzeugt bin, dass wir einen soliden Staatshaushalt brauchen, dass wir eine Konsolidierung unseres Budgets brauchen. Mein Ressort wird nicht nur dieses Budget auf Punkt und Beistrich einhalten, sondern hat auch die Sparbudgets der letzten Jahre immer eingehalten und alle Einsparungsvorgaben erfüllt.

Die Herausforderung, vor der die Politik steht, ist natürlich, für einen soliden Staats­haushalt und wichtige Zukunftsinvestitionen, Wachstumsinvestitionen zu sorgen, damit unsere Kinder und die nächsten Generationen in eine moderne, soziale und sichere Wissensgesellschaft blicken können. Zu diesem gemeinsamen Schulterschluss lade ich Sie ein! – Danke vielmals. (Beifall bei der SPÖ.)

10.33


Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren, bevor wir in die Debatte ein­gehen und ich Frau Abgeordneter Hakel das Wort erteile, muss ich Ihnen noch eine In­formation der Gebäudeverwaltung weitergeben. Wir haben leider ein technisches Pro­blem – Sie spüren es wahrscheinlich schon – im Haus, nämlich dergestalt, dass die Kühlung zeitweise ausfällt. (Abg. Schieder: ... Internet auch, leider! Herr Präsident, das Internet leider auch! – Zwischenruf des Abg. Kickl.) Die Gebäudeverwaltung arbei-


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tet an diesem Problem und hofft, es in Kürze beheben zu können. Ich bitte um Ver­ständnis!

Frau Abgeordnete Hakel. – Bitte. (Abg. Hakel – auf dem Weg zum Rednerpult –: Wir mussten feststellen, das Internet geht auch gerade nicht!)

 


10.34.30

Abgeordnete Elisabeth Hakel (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Will man heute als Städterin einen ruhigen Urlaub – also ohne mühsame Störungen durch Internet, Handy oder Facebook – verbringen, dann braucht man nicht weit zu fahren. Man nimmt einfach sein Handy, googelt „länd­liche Idylle“ und fährt zum Beispiel zirka zwei Stunden von Wien Richtung Süden, dann ist man auch schon in der schönen Obersteiermark und somit von der Außenwelt ab­geschlossen. (Abg. Kickl:  Voves!) Endlich absolute Ruhe, kein Internet – bezie­hungsweise eines, das nur alle heiligen Zeiten einmal funktioniert –, kein Handynetz, und ja, endlich kann man auch einmal Abstand von diesem nervenden Facebook ge­winnen! Ruhe, absolute Ruhe!

Ja, stimmt schon, das ist schön für ein paar Urlaubswochen; das ist aber nicht schön für Menschen, die in diesen ländlichen Regionen leben, die dort arbeiten wollen, wo sie schon seit Jahrzehnten leben, ihre Kinder aufziehen und es sich auch später, also im Alter, noch leisten können, dort zu leben. Und wenn ich von ländlichen Regionen spre­che, dann brauche ich gar nicht so weit in irgendwelche abgelegenen Gemeinden zu fahren, nein, selbst in den Bezirkshauptstädten, die man noch halbwegs mit dem urba­nen Raum vergleichen könnte, findet man kein flächendeckendes Internet vor.

Wir schreiben das Jahr 2014, und drei Viertel der Österreicher und Österreicherinnen nutzen das Internet täglich. Und noch immer gibt es eine digitale Kluft zwischen Land und Stadt, zwischen Alt und Jung. Diese muss rasch überwunden werden, um allen Menschen die gleichen Möglichkeiten in der Informationsgesellschaft zu bieten.

Die BürgerInnen verwenden das Internet, um Dienste wie Onlinebanking, E-Mail, Fahr­planabfragen in Anspruch zu nehmen oder Einkommensteuererklärungen durchzufüh­ren. Auch Amtswege werden erledigt, denn die Wege sind durch die Einsparungen und Zusammenlegungen bei Polizei, Post und Bezirksgerichten, um nur einige Beispiele zu nennen, weiter geworden, und so versuchen sie, damit ihr Leben zu erleichtern.

Der flächendeckende Breitbandausbau ist für die Gemeinden, vor allem in den ländli­chen Regionen, eine Überlebensfrage, denn die ländlichen Regionen sind in den letz­ten Jahrzehnten vieler wichtiger Infrastruktureinrichtungen beraubt worden. Gerade aus diesem Grund liegt ihre Chance für die Zukunft in den Hochgeschwindigkeitsinter­netverbindungen, die vor allem auch für junge und innovative Unternehmer existenziell sind, denn für Klein- und Mittelbetriebe bringt der Einsatz von Webtechnologien eine um 10 Prozent höhere Produktivität.

Übrigens, der Anteil der Menschen, die das Internet regelmäßig nutzen, steigt bis 2018 auf über 90 Prozent. – Ja, ein rascher Breitbandausbau ist maßgeblich für die erfolg­reiche Weiterentwicklung der Regionen!

Internetbasierte Anwendungen sind heute entscheidend, um am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben teilzunehmen. Der flächendeckende Ausbau der Breitbandinfrastruktur ist damit zugleich ein wirtschaftliches Gebot und eine zentrale politische Aufgabe, daher danke ich auch Bundesministerin Doris Bures für die Vorlage der Breitbandstrategie. Jetzt muss nur noch Finanzminister Spindelegger sein Wort halten und die Milliarde endlich freigeben. Von schnellen Internetverbindungen profitie­ren nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern natürlich auch die regionalen Unter­nehmen, denn Breitbandverfügbarkeit ist ein Standortfaktor, und durch eine gute Infra-


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struktur können Betriebsansiedlungen forciert und Abwanderungen verhindert werden. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Köchl.)

Sollte dieser Ausbau jetzt doch nicht erfolgen, wird die Wettbewerbsfähigkeit der Re­gionen ganz einfach aufs Spiel gesetzt. Und dann sind wir wieder beim Beispiel der Ur­lauberin vom Anfang meiner Rede: Klar will man absolute Ruhe, aber trotzdem fährt man lieber in ein Hotel oder in eine Pension mit einer starken WLAN-Verbindung. Das ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für ein Hotel, ganz abgesehen davon, dass das Bu­chungssystem auch vorwiegend online funktioniert.

Ich möchte hier zwei Beispiele aus meinem Heimatbezirk erzählen: Ein großer Indus­triebetrieb benötigt in der Gemeinde Weng in der Steiermark einen Breitbandan­schluss. Eine kabelgebundene Versorgung würde zirka 200 000 € an einmaligen Kos­ten verursachen. (Zwischenruf des Abg. Höbart.) Die Gemeinde mit 600 Einwohnern liegt in der Alpenregion Nationalpark Gesäuse, in der Nähe von Admont, und dieses Unternehmen bietet 60 Arbeitsplätze – wenn es einen guten Breitbandanschluss gibt.

Zweites Beispiel: die Gemeinde Palfau, eine Tourismusgemeinde direkt an der Salza, wo viel Rafting und Bergsport betrieben wird. In die Nachbargemeinden Wildalpen oder Landl fährt man gleich einmal 20 Kilometer, dort würde man auch die nächste Bank mit einem Bankomaten vorfinden. Die Gemeinde wollte für die Touristen, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger ein zusätzliches Service anbieten und einen Bankomaten zu Verfügung stellen, da es dort keine Bank gibt – einmalige Kosten: 10 000 €. (Abg. Pirklhuber: Langsamer lesen !) – Ich habe nicht so viel Zeit, ich muss schneller re­den. (Zwischenrufe der Abgeordneten Schieder und Kickl.) Das ist viel Geld für eine kleine Gemeinde.

Zirka 30 Prozent der österreichischen Bevölkerung würden ohne Förderung nicht mit ultraschnellem Breitband versorgt werden, da die Investitionen in ländlichen Gebieten nicht wirtschaftlich realisierbar sind. Und noch einmal: Vor allem im ländlichen Raum führt ein entsprechendes Angebot an hochwertiger Kommunikationsinfrastruktur dazu (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen), dass Betriebsansiedlungen forciert werden, Abwanderung vermieden wird und durch die Möglichkeit von Anwendungen wie Tele­working, e-Learning und e-Health die Lebensqualität der Bevölkerung deutlich verbes­sert werden kann.

Und noch ein wichtiger Punkt, weil ich auch Bereichssprecherin für Kreativwirtschaft bin: Mitunter hat gerade die Kreativbranche ...

 


Präsident Karlheinz Kopf: Frau Abgeordnete, Ihre Redezeit! Den Schlusssatz, bitte!

 


Abgeordnete Elisabeth Hakel (fortsetzend): Ja, der wichtigste Schlusssatz, an die ÖVP, an Finanzminister Spindelegger gerichtet (Zwischenrufe bei der ÖVP): Was ist jetzt mit der Milliarde? Ist Ihnen die Bevölkerung in den ländlichen Regionen nichts wert? Sind Ihnen die Unternehmen dort nichts wert?

Her mit der Milliarde für den Breitbandausbau! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

10.39


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Him­melbauer. – Bitte.

 


10.40.32

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf ebenfalls die Delegation von CDU/CSU hier im Haus begrüßen.


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Unumstritten ist, dass der Breitbandausbau ein ganz zentrales und wichtiges Thema ist. Wir alle haben unsere Erfahrungen, gerade im ländlichen Raum, wenn Ortschaften oder sogar gesamte Gemeinden von der Breitbandversorgung ausgeschlossen sind. Und ich bin auch der Meinung: Wir brauchen flächendeckende Netze, Frau Ministerin!

Der Zugang zum Internet sollte in meinen Augen heute schon eine Selbstverständlich­keit sein wie der Zugang zu Wasser oder Strom und nicht ein Privileg der Ballungs­zentren. Denn egal, über welchen Lebensbereich wir sprechen, entweder sind wir auf eine Internetverbindung angewiesen oder wir erwarten zumindest deren Verfügbarkeit, denn wir halten Kontakt mit unseren Freunden und Bekannten, wir nützen das Internet als eine massive Wissensplattform und benötigen es zu Recherchezwecken, zur Wei­terbildung und nicht nur zur Kommunikation, sondern auch zur aktiven Zusammen­arbeit.

In Unternehmen, aber auch in öffentlichen Bereichen wie Schulen, Gemeinden und Po­lizei, aber auch bei den sozialen Diensten ist es nötig, eben eine stabile Leitung und Mindestbandbreiten zu haben, denn viele Anwendungen sind heute nur mehr online verfügbar. Ich gebe meinen Vorrednern recht, dass wir dieser Entwicklung auch Rech­nung tragen müssen, dass wir den Unternehmen das Wirtschaften und der Bevölke­rung den Zugang zu Information und Kommunikation ermöglichen müssen.

Dementsprechend sollte es auch in unserem gemeinsamen Interesse sein, hier seriös an die Umsetzung heranzugehen. Eine seriöse Herangehensweise wäre für mich, ein­mal einen konkreten Plan zu erarbeiten. Wir haben den Ist-Zustand, die weißen Fle­cken, und aufgrund dessen sollten wir den Soll-Zustand, also den Handlungsbedarf de­finieren und ein Modell, eine Herangehensweise entwickeln, wie die Breitbandversor­gung hier auch umgesetzt werden soll.

Kollege Kucher hat gesagt, es gibt keinen konkreten Plan, bevor nicht die Finanzierung steht. Ich sehe es genau andersrum. Wir kennen das aus unseren Bereichen. Wir wol­len zuerst wissen, wofür und wie wir das Geld ausgeben, bevor wir es ausgeben. Ich sehe es als Ihre Aufgabe, Frau Ministerin für Infrastruktur, weil es eben um eine zen­trale Infrastruktur geht, hier eine Gesamtstrategie vorzulegen. (Beifall bei der ÖVP.)

Bis dato haben Sie mit vielen Partnern Gespräche geführt, das muss man Ihnen hoch anrechnen, Sie haben auch viele eingebunden. Was wir bis jetzt bekommen haben, war ein Foliensatz mit Eckpunkten, keine Details betreffend ein Förderregime, keine genauen Zeitpläne, Ausbaupläne et cetera.

Sie haben aber in den letzten Tagen die Verantwortung abgeschoben, und das finde ich sehr schade, anstatt in Ihrem eigenen Ressort zu regieren. Sie fordern auf der Startseite Ihrer Homepage „Breitbandausbau jetzt“, obwohl Sie selbst dafür zuständig sind. Und Sie haben in Ihrem Ministerium auch ein Breitbandbüro installiert, das seit 2013 arbeitet und dem ich jetzt nicht nachsage, dass es schlecht arbeitet, sondern ganz im Gegenteil. Dieses würde die Expertise bündeln und könnte eine derartige Ge­samtstrategie vorlegen.

Dem Finanzminister hier die eigene Säumigkeit vorzuwerfen halte ich für eine schlech­te Vorgehensweise, vor allem weil es auch schon eine Zusage gibt. Die Bedingung ist, einen Masterplan vorzulegen (Beifall bei der ÖVP – Zwischenruf der Abg. Hakel) – es war ein Foliensatz, wie ich gerade vorher gesagt habe –, eine Vorgangsweise, wie sie auch bei Breitbandinitiativen der Bundesländer gewählt wird. Am vergangenen Freitag hat das Land Tirol seinen Breitbandmasterplan vorgestellt und kann jetzt die ersten Schritte auch umsetzen.

Wir von der ÖVP wollen das Thema Breitbandausbau so seriös und auch so schnell wie möglich lösen und bis 2020 konkrete Fortschritte erarbeiten. Auf dieses Ziel und dessen Umsetzung haben wir uns gemeinsam als Regierungsparteien und auch in den


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Koalitionsverhandlungen geeinigt. Ich sehe auch, dass die SPÖ daran interessiert ist, dass sie auch mitarbeiten und das ernsthaft umsetzen möchte. Mit meinem Abgeord­netenkollegen Philip Kucher gibt es hier eine gute Zusammenarbeit. Und ich hoffe, dass es künftig auch eine größere Bereitschaft für eine solche Zusammenarbeit von Ih­rer Seite gibt. (Beifall bei der ÖVP.)

10.45


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


10.45.19

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Meine Damen und Herren! Vor allem meine geschätzten Besucher aus Deutsch­land! Wenn man sich die letzten Redebeiträge anhörte, dann konnte man eigentlich nur begeistert sein: Der Breitbandausbau wurde beworben. Ich habe mich jetzt die ganze Zeit gefragt, wer eigentlich dagegen ist, wenn man es so bewirbt. Und ich muss sagen, ich habe eigentlich niemanden gefunden, der dagegen ist.

Was ich aber schon gefunden habe, ist ein Bericht oder, besser gesagt, ein Buch von Herrn David Ungar-Klein, das ich wieder einmal zeigen darf, das ist der „Future Busi­ness Austria Infrastrukturreport 2014“. Und wenn man sich den anschaut, dann sieht man, dass es dort einen interessanten Ländervergleich zum Breitbandausbau gibt. Während es in Deutschland, in den Niederlanden, in Frankreich etwa 35 bis 40 An­schlüsse je 100 Einwohner gibt und der EU-Durchschnitt bei etwa 29 Anschlüssen liegt, kämpft Österreich mit 24 Anschlüssen je 100 Einwohner in derselben Liga wie Rumänien, Polen, Bulgarien, die Slowakei oder Ungarn, alles ehemalige Ostblock­länder. – Weit sind wir gekommen! Weit sind wir gekommen, meine Damen und Her­ren! (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist halt beim Breitbandausbau leider auch so wie beim Verkehrsthema, und da sei mir dieser kleine Ausflug nach Deutschland gestattet: Deutschland hat seine Straßen bisher selbst finanziert und nimmt jetzt mit einem neuen Mautmodell auch die Öster­reicher und andere Ausländer in die Pflicht. Österreich hat bisher schon von allen ab­kassiert, aber ist nicht in der Lage, die eigenen Autofahrer zu begünstigen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dasselbe gilt für den Breitbandausbau. Wir sind sechs Jahre hinten, und wenn wir nächstes Jahr den Plan dann starten und bis 2020 fertig sind, dann werden wir nicht sechs, sondern wahrscheinlich sieben oder acht Jahre hinten sein. Da glaube ich, dass man sich selber ein bisschen beweihräuchern muss, aber besser wäre es, zu handeln.

Die Stakeholder, wie man so schön sagt, die Betroffenen haben ja ein klares Forde­rungsprogramm. Sie sagen: rasches Handeln und richtig wettbewerbsfördernd han­deln!

Rasches Handeln? Bitte, was geschieht in der Bundesregierung? – SPÖ und ÖVP streiten, was jetzt mit den 2 Milliarden, die man über die LTE-Lizenzversteigerung ge­wonnen hat, gemacht werden kann. Es werden ohnehin zunächst einmal nur 50 Pro­zent oder eine Milliarde für den Breitbandausbau verwendet. Und bei dieser Milliarde wird dann noch diskutiert, ob man sie im Jahr 2013, 2014, 2015 oder doch erst 2016 oder noch später verwenden soll. Das ist unwürdig, diese Diskussion! (Beifall bei der FPÖ.)

Gestatten Sie mir auch noch ein Wort zur Wettbewerbsförderung. Momentan schaut es nämlich so aus – und ich hoffe, dass es nicht so enden wird –, dass alles oder sehr viel in Richtung Telekom Austria gehen wird.

Aber kommen wir zurück zum raschen Handeln, dazu, was gehandelt werden soll. Das österreichische Backbone-Netz ist durchaus gut ausgebaut und kompetitiv. Aber es


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mangelt an den Abzweigern, den sogenannten Points of Presence, für Festnetz und Mobilfunk. Und genau dort ist der Markt nicht vorhanden, denn mehr als 50 Prozent sind in der Hand des ehemaligen Monopolisten. Und es mangelt an den Zugängen zum Endkunden, denn auch dort sind im Bereich Festnetz mehr als 50 Prozent beim ehemaligen Monopolisten. Das heißt, wir sollten darauf achten, mehr und bessere Ab­zweiger anzubringen und vor allem den Mobilfunkbereich ordnungsgemäß auszubauen und dort auch zu fördern. Zu fördern heißt aber – und davor warnt die EU, dass man genau dieses Monopol, das teilweise vorhanden ist, auch ausbauen kann –, dass man das Ganze verbindet mit einem entsprechenden Angebot, das der Billigstbieter ma­chen sollte, gleich eine Verkehrsübergabe mitzuplanen.

Meine Damen und Herren! Wettbewerb hat in der Vergangenheit genau im Mobilfunk in Österreich gezeigt, dass er hohe Qualität mit günstigen Preisen bringt. Lassen wir uns das nicht beim Breitbandausbau zerstören; denn die Telekom Austria, das ist nicht mehr die alte Post- und Telegraphenverwaltung, das ist nicht mehr 100 Prozent Öster­reich oder ein bisschen ausländische oder deutsche Beteiligung, sondern da sitzt Car­los Slim drinnen aus Mexiko, und wir wissen schon heute nicht, was er mit seiner Marktmacht noch anfangen wird.

Meine Forderung an die große Koalition, die laut „FORMAT“ diesen Namen ja nicht einmal verdient, weil sie auch kleine Probleme nicht mehr zu lösen imstande ist: Sor­gen Sie für einen echten Markt, handeln Sie rasch und zeigen Sie Effizienz, dann könnten Sie zumindest einen Teil Ihrer Reputation noch zurückgewinnen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

10.50


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Lichtenecker. – Bitte.

 


10.50.35

Abgeordnete Dr. Ruperta Lichtenecker (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Damen und Herren! Fassen wir zusammen, was wir bislang gehört haben. Seitens der sozialdemokratischen Fraktion wurde gesagt, es gibt einen Breit­bandatlas, es gibt eine Breitbandstrategie, es gibt einen Masterplan 2020. Dann wurde seitens der ÖVP festgehalten, es braucht einen Masterplan. Die heutige Aktuelle Stun­de ist ein wirklich guter Beleg dafür, dass diese Regierung sich letztendlich nur mehr gegenseitig blockiert und jetzt den Stillstand verwaltet. Und das ist etwas, was wir mo­mentan in dieser Form nicht brauchen können. (Beifall bei Grünen und NEOS.)

Wir wissen ganz genau, Stillstand in genau diesen Zukunftsfragen – Frau Kollegin Ha­kel und Frau Kollegin Himmelbauer haben dies ausgeführt – heißt nichts anderes als Rückschritt. Rückschritte zeigen verschiedene Rankings. Ich nehme nur ein Ranking her, das Innovation Union Scoreboard Ranking, da sind wir seit 2009 von Platz 6 bis jetzt auf Platz 10 gefallen. Und genau dieses Ranking hängt auch mit Fragen der In­frastruktur, mit dem Breitbandausbau zusammen.

Das zeigen auch verschiedene andere Bereiche. Da gibt es ein anderes Ranking, den Networked Readiness Index, der das auch belegt. Auch da sind wir von 19 auf 22 ab­gefallen, genauso auch bei der Versorgung von Breitbandanschlüssen insgesamt in Österreich. Dieses Bild zeigt, dass genau die Länder, die bei diesen Index-Faktoren, was Breitbandausbau betrifft, vorne sind, wie die Schweiz, Dänemark, die Niederlande, Schweden, im Bereich der Innovationskraft generell vorne sind. Und Innovationskraft bedeutet Wirtschaftskraft und heißt auch Arbeitsplätze schaffen. Genau deshalb muss in den Breitbandausbau auch investiert werden! (Beifall bei den Grünen.)

Es ist heute schon ausgeführt worden, wie wichtig dies für die Wirtschaft und insbeson­dere auch für die IKT-Wirtschaft, also für den Bereich Information und Kommunika-


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tionstechnologie, ist. Da sind in Österreich an die 14 500 Unternehmen tätig mit rund 93 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Und genau in diesen Bereichen werden an die 40 Prozent Produktivitätssteigerung erzielt. Produktivitätssteigerung bedeutet auch wieder Wettbewerbsfähigkeit und heißt Arbeitsplätze schaffen, also genau das, von dem in den letzten Monaten und Wochen so viel geredet wurde. Es stellt sich somit die Frage: Warum ist es denn so schwierig, hier zu investieren?

Wir Grüne haben bereits im Mai einen Antrag eingebracht, genau diesen Bereich Breit­bandausbau zu forcieren, die Milliarde dafür freizugeben. Leider hat dies keine Unter­stützung seitens der Regierungsparteien gefunden. Und es stellt sich natürlich die Frage: Warum? Was heißt das? Sind das jetzt heute nur schöne Worte, Sonntagsre­den, wiewohl wir wissen, dass dies für die ländlichen Regionen dringend notwendig ist? Na selbstverständlich, jedes Unternehmen, egal, ob im Tourismus, ob es ein bäu­erlicher Betrieb ist, eine Druckerei oder Fotografie, alle brauchen die schnellen, leis­tungsfähigen Datenübertragungsnetze. Und genau daran muss jetzt ganz konsequent gearbeitet werden!

Es liegen auch verschiedene Resolutionen aus den Landtagen, etwa aus Oberöster­reich, vor, in denen an die Regierung der dringende Appell gerichtet wird, in dieser Fra­ge voranzuschreiten. Und es gibt auch eine Umfrage der Wirtschaftskammer in Ober­österreich, die erhoben hat, wie es denn mit den leistungsfähigen Netzen in den Re­gionen ausschaut. Und ich kann Ihnen Zahlen aus dem Bezirk Freistadt, einer Region im Mühlviertel, nennen. Da sind gerade einmal 12 Prozent der Unternehmen mit Glas­faseranbindungen ausgestattet, und an die 75 Prozent dieser Unternehmen sagen, damit sie sich gut entwickeln können, damit sie in der Region weiter verankert sein und Arbeitsplätze schaffen und sichern können, brauchen sie leistungsfähiges Internet. In­sofern stellt sich natürlich die Frage: Warum ist es noch immer nicht soweit? – Es ist die Blockade, die gegenseitige Blockade.

Daher, sehr geehrte Damen und Herren, werden wir heute die entsprechenden Anträ­ge einbringen. Wir ersuchen Sie im Sinne der Sicherung der Wirtschaftskraft, der Wett­bewerbsfähigkeit und der Absicherung der ländlichen Regionen um Ihre Unterstützung in dieser Frage. Wir brauchen einen flächendeckenden Ausbau. Das Zweite ist, dass Österreich daran arbeiten muss, sich an der Spitze der IKT-Nationen zu positionieren, denn das ist es auch, was in Zukunft die Wirtschaftsleistung, die Wettbewerbsfähigkeit und Kreativität in Österreich sichern wird. (Beifall bei den Grünen.)

10.55


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ertl­schweiger. – Bitte.

 


10.56.03

Abgeordneter Rouven Ertlschweiger, MSc (STRONACH): Geschätzter Herr Präsi­dent! Werte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher zu Hause vor den Fernsehapparaten oder via Internet, sofern Sie uns empfangen sollten!

Wenn Herr Finanzminister Spindelegger die versprochene Breitband-Milliarde noch länger zurückhält, dann können sehr viele Menschen in diesem Land von einer schnel­len Internetverbindung auch weiterhin leider nur träumen. Das ist traurig und für den Wirtschaftsstandort Österreich ein Armutszeugnis der Sonderklasse. (Beifall beim Team Stronach.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, jeder Infrastrukturexperte wird Ihnen bestä­tigen, dass die Geschwindigkeit des Internets im 21. Jahrhundert für die Wettbewerbs­fähigkeit einer Region essenziell ist. Ohne Bandbreiten von zumindest, sage ich ein­mal, 10 bis 20 Megabit pro Sekunde denken Unternehmen nicht einmal darüber nach, sich in einer Region anzusiedeln. Das heißt, ganz einfache Rechnung: kein Internet, keine Jobs – ein Todesurteil für jede Region.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 39

Dabei könnten wir mit dem Ausbau des Hochleistungs-Breitband-Internets ja zwei Flie­gen mit einer Klappe schlagen. Auf der einen Seite würden wir für Unternehmen, aber auch Private endlich adäquate und vor allem zeitgemäße Rahmenbedingungen schaf­fen und ihnen ein wettbewerbsfähiges Arbeiten ermöglichen, Stichwort Home-Office-Lösungen, Stichwort mobile Arbeitsplätze, Stichwort Videokonferenzen et cetera.

Auf der anderen Seite könnten wir der immer stärker zunehmenden Landflucht wirklich entgegenwirken. Welcher Mensch, der sich jetzt nicht gerade einem Eremitendasein verschrieben hat, will denn heutzutage noch auf sein Smartphone, auf seinen Laptop, auf sein Tablet verzichten? Oder sagen wir so: Welcher Mensch kann es sich heute überhaupt noch leisten, nicht mehr online zu sein?

Man muss sich ja nur selbst bei der Nase nehmen. Wie nervös wird man denn, wenn man sich über längere Zeit in so einer Internet-Versorgungswüste befindet und weder Mails lesen noch schreiben kann? Das ist kein gutes Gefühl, oder? (Abg. Kickl: Manchmal ist es ganz angenehm!) Ob man das jetzt gut findet oder nicht, die Ar­beitswelt hat sich massiv verändert. Wer heute nicht mit der Zeit geht, der geht mit der Zeit. Und ein Land, das seinen Menschen und vor allem seinen Unternehmen keine or­dentliche und vor allem zeitgemäße Infrastruktur zur Verfügung stellt, wird im inter­nationalen Wettbewerb über kurz oder lang nicht konkurrenzfähig bleiben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist eine Tatsache! (Beifall beim Team Stronach.) Es geht um die Konkurrenzfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Österreich.

Mir als burgenländischem Abgeordneten ist dieses Thema natürlich ein ganz besonde­res Anliegen. No na, vor allem im Süd- und Mittelburgenland sind wir verbindungstech­nisch gesehen ja teilweise im Niemandsland unterwegs. Das ist ja auch ein Faktum. Und welcher Unternehmer, der halbwegs, sage ich einmal, halbwegs bei Verstand ist, siedelt sich denn bitte in so einer benachteiligten Gegend an? Ein langsames Internet ist also nicht nur eine Bestrafung für den Einzelnen, sondern in Wirklichkeit für eine ge­samte wirtschaftlich gesehen schwache Region. Da braucht man sich über die Abwan­derung in die Ballungszentren nicht zu wundern, das kann doch nur eine logische Kon­sequenz sein.

Laut dem Regionalmanagement Burgenland ist ein Fünftel meines Heimatbundeslan­des mit sehr schlechten beziehungsweise schlechten Internetverbindungen ausgestat­tet. Und gänzlich ohne Breitband-Internet auskommen müssen im Burgenland des 21. Jahrhunderts nicht weniger als 154 Orte, Siedlungen und Weiler. (Abg. Kickl: Da sind wir wieder beim roten Landeshauptmann!) Wenn wir in puncto Errichtung und Er­weiterung unserer Breitbandinfrastruktur noch länger auf Durchzug schalten und den politischen Entscheidungsträgern in diesem Land nichts Besseres einfällt, als den Ball hin- und herzuschieben und einander den schwarzen Peter zuzuschieben, dann wird sich das Problem nicht lösen lassen.

Wir dürfen in dieser Frage nicht auf Zeit spielen, sondern müssen aktiv werden. Alles andere hilft weder den Menschen noch den Unternehmen in Österreich. (Beifall beim Team Stronach.)

Deswegen sage ich ganz klar und in aller gebotenen Schärfe: In der Frage einer zuver­lässigen, preiswerten, hochwertigen und schnellen Breitbandinfrastruktur brauchen wir politisch gesehen einen nationalen Schulterschluss. Da muss es doch möglich sein, über den eigenen Schatten zu springen und zu sagen: Ja, das ist wichtig für die Men­schen und für die Unternehmen in diesem Land, um längerfristig konkurrenzfähig zu bleiben!

Ein leistungsfähiges Breitbandnetz ist die Grundvoraussetzung für die Entwicklung der Regionen. In Österreich fehlt es an einer zeitgemäßen Strategie und an der Offensive. Wir brauchen einen flächendeckenden Ausbau des Netzes – das ist heute schon öfters


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 40

angesprochen worden – mit klar definierten Datengeschwindigkeiten als Standard. Nur so werden Unternehmen und Private in den Regionen Planungssicherheit und eine Zu­kunftsperspektive haben. Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.)

11.00


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Alm. – Bitte.

 


11.01.12

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Breitbandnutzerinnen und -nutzer vor dem ORF-TVthek-Stream in den entlegensten Tälern, sofern Sie ihn empfangen können! Die Auktion der LTE-Frequen­zen brachte mit fast 2 Milliarden € fast viermal so viel Geld ein wie erwartet. 1 Milliarde davon ging direkt in das Budget, und die zweite Milliarde wird jetzt noch durch einen buchhalterischen Trick für das Budget zurückgehalten, anstatt wie vereinbart sofort für den Ausbau der Breitbandinfrastruktur verwendet zu werden.

Wir scheinen uns ja alle darin einig zu sein, dass in diesen Bereich investiert werden muss. Es geht also nicht darum, ob es sinnvoll ist zu investieren, sondern darum, wie schnell, wie viel und wann. Da muss es der Frau Bundesministerin schon zugutegehal­ten werden, dass sie auf diesem Bereich insistiert. Trotzdem können sich die SPÖ und auch die Frau Bundesministerin nicht aus der Verantwortung stehlen. Es ist sympto­matisch für die große Koalition, dass wichtige Vorhaben verschleppt werden.

Wir erleben beim Breitbandausbau das Gleiche, was wir im Bereich Pensionen, Bil­dung, Verwaltung – setzen Sie ein, was Sie wollen – erleben: Verschleppung, Trägheit bis hin zum absoluten Stillstand.

Der Breitbandausbau wird verzögert, und in anderen Bereichen geht nichts weiter, weil das Geld für das Stopfen von Budgetlöchern verwendet wird. Da ist ein Thema auf dem Tisch, hinsichtlich dessen Einigkeit unter den Parteien herrscht, der Wille wäre da, doch weil an anderer Stelle eben dieses Geld fehlt, können wir in dieser Sache nicht weiterkommen und haben eine Strategie, die sich bis ins Jahr 2020 erstreckt. Wie schon Herr Kollege Deimek richtig ausgeführt hat, ist das eindeutig zu lang und wir werden noch weiter ins Hintertreffen geraten.

Das hört sich irgendwie auch so an, als wäre Breitband ein Luxusartikel. Breitband ist kein Luxusartikel, sondern Bestandteil der Grundversorgung der Bevölkerung und der Betriebe. (Beifall bei den NEOS.)

Die in weniger gut versorgten Gebieten lebende Bevölkerung braucht gleichwertige Zu­gangsbedingungen, um am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben über­haupt teilhaben zu können. Das Netz hat Gesellschaft und Leben in einem Ausmaß durchdrungen, das volle Partizipation nur mit einer guten Anbindung überhaupt ermög­licht.

Entfernung ist keine Frage der geographischen Distanz mehr, sondern der Bereitschaft oder eben der prinzipiellen Möglichkeit, an diesen Prozessen teilzuhaben. Wer diesen Zugang nicht hat, wird im Nachteil sein. Dieser Nachteil kann natürlich selbstgewählt sein, aber er wird sicher nicht von allen freiwillig in Kauf genommen und kann auch von Einzelnen nicht geändert werden.

Natürlich ist Breitband auch für Betriebe absolut notwendig, wie wir schon gehört ha­ben. Für die Arbeit ist das Fehlen einer guten Anbindung auf Dauer kaum denkbar.

Man darf aber in dieser Hinsicht auch die Dinge nicht dramatisieren. Es wird nicht dazu kommen, dass sich Betriebe im Hochgebirge ansiedeln, nur weil wir dorthin Glasfaser­kabeln legen, sondern es ist vielmehr ein Hygienefaktor, der notwendig ist, damit Be-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 41

triebe nicht abwandern. In Wirklichkeit ist das insgesamt eine Standortfrage. Kollegin Lichtenecker hat schon ein Ranking zitiert. Ich zitiere ein anderes, nämlich den Global Innovation Index, wo wir von Platz 15 auf Platz 23 zurückgefallen sind. Der Rückgang in anderen Indizes ist noch viel dramatischer als in diesem Innovationsranking.

Es geht also nicht darum, irgendwelche Bergtäler aufzugraben und Silicon Valleys hi­neinzubauen, sondern es geht darum, dass wir im globalen Wettbewerb den Anschluss in dieser Sache nicht verpassen.

Was ist dazu notwendig? – Es gibt zwei Punkte. Erstens: Wir müssen erheben, wo überhaupt schon Infrastruktur vorhanden ist, die derzeit noch nicht genützt wird, zum Beispiel bei Ex-Monopolisten im Telekombereich, bei Eisenbahnunternehmen oder bei Energieversorgern. Wir könnten einen Breitbandkataster erstellen, um herauszufinden, in welchen Gebieten Breitband prinzipiell schon verfügbar wäre, aber derzeit nicht ge­nützt wird. Das hat nichts mit der Breitbandkarte zu tun, die Sie derzeit online auf der Website des Ministeriums finden.

Zweitens: Es soll nur dort gefördert werden, wo tatsächlich ohne Förderung nicht ge­baut werden kann. Gleichzeitig sollte auch vermieden werden, dass ein Umstieg auf hierarchisch höherstehende Produkte erfolgt beziehungsweise erzwungen wird.

Die zweite Frage ist natürlich: Wie geben wir dieses Geld aus? – Die tatsächliche Nachfrage ist sicher nicht gleich verteilt. Eine flächendeckende Mindestleistung ist gut, aber eine bedarfsorientierte Höchstleistung darf auch nicht vergessen werden. Es muss auch nicht überall Glasfaser hingelegt werden. Eine Abdeckung mit mobilem Breitband und leistungsfähigen Mobilfunknetzen ist mindestens genauso wichtig. In­vestitionen haben also technologieneutral zu erfolgen.

Und: Es darf keinen „Förderalismus“ geben. Es soll keine Vergabe an den Ländern na­hestehende Unternehmen geben, sondern zentrale Vergaberichtlinien, die transparent sind und von allen auch eingehalten werden. Das heißt: gezielte Projektförderung  keine Gießkanne!

Der Leidensdruck in dieser Sache ist sicherlich nicht übertrieben hoch. Die Lage ist hoffnungslos, aber nicht ernst, wie man so schön sagt. Frau Ministerin, bitte holen Sie sich dieses Geld und tun Sie das Richtige damit! (Beifall bei den NEOS.)

11.06


Präsident Karlheinz Kopf: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Feichtinger das Wort er­teile, begrüße ich den Präsidenten des Tiroler Landtages Dr. Herwig van Staa sehr herzlich hier bei uns. (Allgemeiner Beifall für den auf der Besuchergalerie sitzenden Präsidenten des Tiroler Landtages, der seinerseits grüßend ins Plenum winkt.)

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


11.07.05

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Tiroler Landtages! Sehr geehrte Frau Bundesministe­rin! Sehr geehrte ZuseherInnen auf der Galerie und vor den Bildschirmen, insbesonde­re jene, welche die Debatte via Internet verfolgen! Hohes Haus! Ich konstatiere im Haus einen sehr breiten Konsens über die Notwendigkeit der zu ergreifenden Maßnah­men im Hinblick auf den Breitbandausbau in Österreich. Es gibt vielleicht noch ein we­nig abweichende Meinungen hinsichtlich der finanziellen Ausgestaltung, der schnellen oder weniger schnellen Freigabe der Mittel, aber unbestritten scheint mir zu sein, dass der Ausbau und das reibungslose Funktionieren der Breitbandnetze in der heutigen Zeit unabdingbare Voraussetzung für wesentliche Bereiche unserer Gesellschaft sind.

Lassen Sie mich das an zwei Beispielen aus meiner Heimatregion kurz illustrieren – an einem aus der Bildung und an einem aus der Wirtschaft! In Weiz, einem der größten


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 42

Schulstandorte in der Steiermark, an dem alle höheren Schulen in einem Bundesschul­zentrum versammelt sind, war es in den letzten Jahren aufgrund der benötigten und verarbeiteten Datenmengen immer schwieriger geworden, den Unterricht, nicht nur im EDV-Bereich, sondern auch in anderen Fächern in einer den Erfordernissen der Zeit adäquaten Form anzubieten und durchzuführen.

Erst die im vergangenen Jahr quer durch die Stadt erfolgte Verlegung der dringend be­nötigten Glasfaserleitungen und die damit verbundene Herstellung einer zeitgemäßen Infrastruktur ermöglichen es heute den Schulen wieder, den Unterricht auf der Höhe der Zeit und vor allem den technischen und wirtschaftlichen Erfordernissen künftiger Arbeitgeber entsprechend anzubieten.

Die Stadt hat in folgender Form darauf reagiert: Der Gemeinderat hat einen Beschluss gefasst, dass künftig bei allen Grabungs- und Verlegearbeiten, die im kommunalen Be­reich durchgeführt werden, automatisch eine Leerverrohrung für eine Standortvernet­zung für Lichtwellenleiter mit eingelegt wird. Das verursacht Mehrkosten von zirka 6 bis 10 € pro Laufmeter und scheint doch für die meisten Kommunen in einem leistbaren Bereich zu liegen.

Wir dürfen und können es uns nicht leisten, im Bildungsbereich abseits der Ballungs­regionen nur dadurch ins Hintertreffen zu geraten, dass die notwendige Infrastruktur nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung steht.

Ein zweites Beispiel aus dem Bereich der Wirtschaft: Die unmittelbar am selben Stand­ort – also in Weiz – ansässigen Großbetriebe benötigen heute in einem noch vor weni­gen Jahren fast nicht vorstellbaren Ausmaß Datenmengen. Wie wir alle nutzen die Be­triebe heute die elektronische Kommunikation und die neuen Medien in einer noch vor zehn Jahren fast nirgendwo gekannten Dimension.

Gleichzeitig gibt es aber nur wenige Kilometer davon entfernt im oberen Feistritztal noch echte, für die Betriebe bedenkliche bis nach eigenen Aussagen existenzgefähr­dende Versorgungslücken im Bereich der Anbindung an die Datenströme.

Wenn mir ein Wirtschaftstreibender in einem Gespräch erzählt, dass er seitens der Anbieter aufgrund massiver Probleme bei der Datenübermittlung an Ämter und Be­hörden den Ratschlag erhält, er möge doch diese Datenübertragungen am späteren Abend oder am Wochenende durchführen, da in diesen Zeiträumen die bestehenden Leitungen weniger belastet seien und damit die Wahrscheinlichkeit einer fehlerlosen Datenübertragung höher sei, so darf das in der heutigen Zeit nicht nur ein staunendes Kopfschütteln auslösen, sondern es müssen die Alarmglocken zu läuten beginnen.

Der Wirtschaftsbund-Obmann meines Heimatbezirkes, ein aus Sicht unseres Koali­tionspartners wohl mehr als unverdächtiger Funktionär, hat bereits vor mehr als einem Jahr über die „Kleine Zeitung“ und seitdem immer wieder den Ausbau der Breitband­netze in diesen Bereichen als ein wichtiges Mittel gegen das Entleeren der Regionen und für den Erhalt und Ausbau bestehender Betriebe propagiert, und er wird nicht mü­de, das bis heute immer wieder zu tun.

Wenn sich Betriebe in ländlichen Regionen bereits mit Absiedelungsplänen auseinan­dersetzen, weil die für die Fortführung und Ausweitung ihrer Geschäfte notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen nicht und nicht gesetzt werden, sollte die öffentliche Hand nicht länger zuwarten und die Umsetzung dieser Infrastrukturprojekte mit den vorhandenen Mitteln auch so rasch wie möglich tatsächlich vorantreiben.

Im Regierungsprogramm ist festgehalten, dass die Bundesregierung sich für eine digi­tale Offensive, insbesondere für die flächendeckende Verfügbarkeit von Hochleistungs-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 43

Breitband-Infrastruktur einsetzen wird. Zögern wir nicht länger mit der Umsetzung! Herr Bundesminister für Finanzen, geben Sie die entsprechenden Mittel frei! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Strolz.)

11.11


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


11.12.03

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine Damen und Herren! Zum letzten Satz des Kollegen Feichtinger: Umschichtungen sollen angeblich auch erlaubt sein. (Zwischenrufe der Abgeordne-
ten Krainer und Hakel.)

Eine digitale Offensive, wie sie von der SPÖ als heutiges aktuelles Thema vorgeschla­gen wurde, ist durchaus angebracht. Uns allen ist klar, dass ohne schnellen Internet­anschluss Gewerbebetriebe, Dienstleistungsbetriebe, der Tourismus, aber auch die Industrie und landwirtschaftliche Betriebe einen entscheidenden Wettbewerbsnachteil haben. Uns allen ist zudem klar, dass der Breitbandausbau am Land engagiert fortge­setzt werden muss, um eine Kluft zwischen Stadt und Land betreffend Entwicklung und Wachstum von Wirtschaft, Beschäftigung und Forschung zu verhindern.

Es ist mittlerweile selbstverständlich, dass jedes Haus, auch wenn es noch so abge­legen liegt, an die Straße, an das Stromnetz und an das Telefonnetz angeschlossen ist. Ausbau und Erhalt dessen erfordern ein hohes Maß an Planungskapazität, vor al­lem in den Gemeinden. Nun geht es darum, dass die modernen Datennetze am Land entsprechend weiterentwickelt und ausgebaut werden. Diesbezügliche Vorbilder gibt es sehr wohl, in erster Linie in den ÖVP-geführten Bundesländern. Wir sind, was den Breitbandausbau betrifft, durchaus Vorreiter. Ich nenne nur einige Beispiele und darf naturgemäß bei meinem Heimatbundesland Oberösterreich beginnen. (Abg. Moser: Schauen Sie einmal nach ... im Mühlviertel!)

Bei uns daheim in Oberösterreich ist das Thema Breitband schon sehr lange auf der Tagesordnung. Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und der zuständige Landesrat Dr. Michael Strugl setzen sich sehr engagiert dafür ein. Bereits ab 2004 gab es die Breitbandinitiative I, bei der Gesamtinvestitionen in Höhe von 100 Millionen € getätigt wurden, mit einem Fördervolumen von Bund, Land und EU in Höhe von rund 11,3 Mil­lionen €. Bei der Breitbandinitiative II wurden bei einem gesamten Fördervolumen von 2,6 Millionen € 8,1 Millionen € investiert. Damit werden beispielsweise 464 Siedlungs­punkte bis Ende des heurigen Jahres entsprechend versorgt.

Breitband ist für alle Bevölkerungsschichten unerlässlich, Breitband-Internet ist zu ei­nem Teil des alltäglichen Lebens geworden. Immer mehr Aktivitäten verlagern sich in das World Wide Web, und für viele Menschen und Unternehmen ist ein schneller und leistungsfähiger Internetzugang unverzichtbar geworden. Immer mehr mittelständische Unternehmen setzen auf leistungsfähige Kommunikationstechnologien, die die Sprach- und Datenübertragung vereinbaren und miteinander verbinden. Mit der Breitbandinitia­tive II sorgen wir dafür, dass in Oberösterreich 84 Neuanschlüsse im Bildungsbereich, 132 in Betrieben und 4 500 bei Privatkunden erfolgreich gegeben sind. Aktuell läuft die Breitbandinitiative 2013 mit einem Investitionsvolumen von rund 7 Millionen € und einer Förderung von 2,3 Millionen €.

Aber nicht nur Oberösterreich zeigt hier seine Vorreiterrolle. Schauen wir zum Beispiel in das Bundesland Tirol, wo Landeshauptmann Günther Platter letzten Freitag die Breit­bandinitiative des Landes Tirol vorgestellt hat. (Abg. Moser: Überall die Grünen am Werk!) Von 2014 bis 2018 werden 50 Millionen € in diesen Bereich investiert.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 44

Das Bundesland Niederösterreich wird bis Anfang September des heurigen Jahres ein Modell für den Breitbandausbau in Analogie zum Wasserwirtschaftsfonds vorlegen. (Beifall bei der ÖVP.)

Man kann sich durchaus mit dem Kollegen Rädler darüber unterhalten, er kennt dieses Modell sehr genau, weil er bei der Entwicklung mit dabei ist.

Schauen wir zum Beispiel in das Bundesland Vorarlberg, wo Landeshauptmann Wall­ner und die zuständige Landesrätin Schmid dafür sorgen, dass für den Breitbandaus­bau entsprechende Mittel fließen und Förderungen gegeben werden. Die Bundeslän­der, in denen die ÖVP die entscheidende Kraft ist, sind Vorreiter, und sie zeigen auch, wie es geht.

Sehr geehrte Frau Bundesministerin, es ist daher für mich schon ein bisschen be­fremdlich, dass Sie in letzter Zeit mit viel medialem Getöse gerade in diesem Bereich der ÖVP den Schwarzen Peter zuschieben wollen. Gegenseitige Schuldzuweisungen bringen uns nicht weiter, und ich denke, alle Parteien hier im Parlament sind ebenso wie wir an einem Breitbandausbau sehr interessiert.

Ich glaube, man kann sich durchaus ein Beispiel an den Bundesländern, die ich bereits angeführt habe, nehmen und unter Einbindung aller Gebietskörperschaften und der privaten Investoren einen Masterplan erstellen, um wirklich konkrete Ausbaumaßnah­men zusammenzutragen und zusammenzustellen. Die zuständigen Regierungsmitglie­der der einzelnen Bundesländer sind sicherlich sehr kooperativ und werden die Er­kenntnisse, die sie aus ihren Erfahrungen gewonnen haben, zur Verfügung stellen. Da­von bin ich überzeugt.

Weiters bin ich überzeugt davon, dass auch die Mittelfestlegung einvernehmlich geklärt werden wird, wenn endlich klare Zielvorgaben auf dem Tisch liegen. Zuerst das Geld und dann das Konzept, das wäre in Sparzeiten, wie wir sie derzeit haben, sehr wenig glaubwürdig. (Beifall bei der ÖVP.)

Viel glaubwürdiger ist die Erstellung eines guten Konzeptes mit anschließender Festle­gung der finanziellen Mittel und der Förderungen. Ich hoffe daher auf eine konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten, um am Ende die beste Lösung im Sinne der Men­schen am Land, die auf den notwendigen Breitbandausbau warten, zu finden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP.)

11.17


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ha­fenecker. – Bitte.

 


11.17.38

Abgeordneter Christian Hafenecker (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Ich wollte meine Rede mit der Aussage beginnen, dass die Geschichte des Breitbandausbaus in Österreich eine Geschichte der Missverständnis­se ist, doch offenbar ist es nicht so, denn wenn man sich meine Vorredner angehört hat, dann musste man zu der Erkenntnis gelangen, dass jeder für den Breitbandaus­bau ist.

Somit stellt sich die Frage, wo eigentlich das Problem liegt. Ich muss diese Frage auch an die Regierungsfraktionen richten: Wie sieht es eigentlich mit der Koordination inner­halb der Koalition aus? Es ist diese Aktuelle Stunde meiner Meinung nach als Hilferuf zu werten, und diesem Hilferuf entsprechen wir vonseiten der FPÖ gerne. (Beifall bei der FPÖ.)

Vielleicht eingangs ein paar Fakten zur aktuellen Breitbandversorgung: 81,6 Prozent der Österreicher nutzen das Internet. Davon gab es im letzten Jahr 4,33 Millionen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 45

Breitbandanschlüsse. Die Zusammensetzung der Anschlüsse ist vielleicht auch ganz interessant: mobiles Breitband 50,5 Prozent, Kabelbreitband 14,8 Prozent und Fest­netzbreitband 33,7 Prozent. Mehr als 50 Prozent der Bevölkerung haben also die Wahl zwischen drei Anbietern und drei verschiedenen Technologien. 2012 lag die Abde­ckung der österreichischen Haushalte mit Festnetz-Breitband bei 98,9 Prozent; der EU-Schnitt betrug 95,5 Prozent.

Jetzt kommt der springende Punkt: Der Zugang zu den Netzen der nächsten Gene­ration, die zumindest über 30 MBit/s Downloadgeschwindigkeit verfügen, war 2012 für 69,5 Prozent der Haushalte verfügbar, im ländlichen Raum – und hier ist das große Problem zu sehen – lediglich für 15 Prozent.

Ich darf ein paar Vergleichszahlen aus Europa bringen: In Deutschland beträgt dieser Wert etwa 28 Prozent. Die Niederlande haben den ländlichen Raum sogar mit sage und schreibe 84 Prozent abgedeckt. Somit ist Österreich im Ranking, was den europäi­schen Vergleich betrifft, sehr weit hinten.

Vielleicht auch international noch ganz kurz ein paar Zahlen: Südkorea liegt an der Spitze mit durchschnittlich 22,1 MBit/s Downloadgeschwindigkeit, Österreich liegt inter­national auf Platz 11 mit 9,3 MBit/s.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Breitband hat sich vor allem – und das ist auch der Trugschluss, der sich in Österreich ergibt – aufgrund der günstigen Tarife im Bereich der Smartphones entsprechend verbreitet. Tatsächlich ist es aber so, dass das Breitband im Bereich des Festnetzes massiv nachhinkt. Der Anteil der NGA an diesen neuen Verbindungen, an festen Breitbandverbindungen, lag 2013 in Österreich bei 11 Prozent, in Rumänien – und das ist ein sehr interessanter Punkt – bei bereits 65 Prozent. Das heißt, im ländlichen Raum hat Rumänien den Breitbandausbau im Festnetz zu 65 Prozent umgesetzt, Tschechien liegt bei 38 Prozent. Meine sehr geehr­ten Damen und Herren, Sie können sich nun ausrechnen, wohin unsere Fördermillio­nen fließen. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch ganz kurz zur Situation in Niederösterreich. Dort besteht vor allem im ländlichen Raum wirklich Handlungsbedarf. Der eigenwirtschaftliche Ausbau durch die Telekom-Unternehmen ist in Niederösterreich nicht wirklich nachvollziehbar, trotzdem sprechen wir in diesem Zusammenhang von 450 000 Einwohnern in insgesamt 372 Gemeinden. Deshalb würde ich sagen, auch dort sollte man die Menschen nicht vernachlässigen. Es gibt speziell in Niederösterreich Anträge von den Bäuerinnen, es gibt Anträge der ÖVP im Niederösterreichischen Landtag – ich stelle mir wirklich die Frage, warum sich die ÖVP so schwertut, diese Gelder freizugeben. Vor allem die niederösterreichischen Mandatare der ÖVP müssten wissen, wie wichtig das für unser Bundesland ist. Es geht um Tourismus, es geht um Heimarbeitsplätze, es geht um die Möglichkeit von Fernstu­dien und es geht schlicht und ergreifend auch um die Möglichkeit für die Wirtschaft, große Datenmengen zu transportieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Freiheitlichen haben uns natürlich auch Gedanken darüber gemacht, wie wir diese Misere entsprechend lösen können. Es gibt in Deutschland bereits Bestrebungen in die Richtung, dass man öffentliche Bauprojekte vor allem im Bereich des Tiefbaus dazu verpflichtet, Leerverrohrungen einzubauen, um die Kosten beim weiteren Ausbau des Festnetzes, die im Bereich des Tiefbaus immer­hin bei 80 Prozent liegen, erheblich zu drücken. Wir werden einen entsprechenden An­trag einbringen.

Das Stoppen der Breitbandoffensive ist somit ein Anschlag auf die ländlichen Gebiete in Österreich. Forschungs- und Wissenschaftsländer sehen anders aus. Wir sollten da­her wirklich danach trachten, nicht den Anschluss zu verlieren. Sparen bei der Infra­struktur ist Sparen beim Fortschritt!


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Österreich ist ein Hochsteuerland, wir haben eine Steuer- und Abgabenquote von im­merhin fast 50 Prozent, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch die Bürger auf dem Land sind keine Bürger zweiter Klasse. Deshalb möchte ich dem Herrn Vize­kanzler, der heute zwar nicht da, aber offenbar für die Misere verantwortlich ist, ins Stammbuch schreiben: Pokern Sie nicht mit der Zukunft unseres Landes, Herr Vize­kanzler! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.22


Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer weiteren Stellungnahme hat sich Frau Bundesmi­nisterin Bures zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


11.22.48

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Prä­sident! Herr Präsident des Landtages! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In aller Kürze: Ich lade noch einmal dazu ein, bei einem so wichtigen Zukunftsthema einen Schulterschluss vorzunehmen und wirklich gemeinsam dafür einzutreten, die Digita­lisierung unseres Landes aus all den von Ihnen trefflich beschriebenen Gründen auch tatsächlich ins 21. Jahrhundert zu bringen.

Ich brauche das gar nicht zu wiederholen, aber ich möchte noch einmal darauf hin­weisen, weil mir das so wichtig ist und damit auch keine Irrtümer entstehen: Wir haben einen Plan entwickelt, der mit einer Breitbandstrategie 2020 der Bundesregierung be­gonnen hat. Wir haben genau festgelegt, wie 2020 die Versorgung mit leistungsfähi­gem Breitband in Österreich aussehen soll, welche Geschwindigkeiten erreicht werden sollen, in welchen Phasen diese Umsetzung stattfinden soll. Es ist im Zuge der Regie­rungsverhandlungen vor einem halben Jahr gelungen, das auch als Grundlage für die gemeinsame Arbeit dieser Regierung festzulegen, und das ist gut so.

Daraus haben wir einen Masterplan entwickelt. Wir haben Eckpunkte formuliert, wie wir unsere Zielsetzung einer flächendeckenden Versorgung auch erreichen können. Das wissen alle hier im Hohen Haus. Damals, als ich mit den IKT-Unternehmen, mit der Branche, mit den Gemeinden und Ländern über diesen Masterplan Gespräche geführt habe, bin ich in Presseaussendungen noch dafür kritisiert worden, dass ich mich da­rum bemühe, diesen Plan konsequent fortzusetzen. Es gab Aussendungen, in denen es hieß, wozu ich überhaupt Gespräche führe, ich hätte ohnehin kein Geld.

Damit sind wir beim Thema Geld. Es ist so, dass wir Erlöse aus Frequenzversteige­rungen haben. Das ist, wie gesagt, noch immer nicht ganz abgeschlossen, aber wir können jetzt einmal davon ausgehen, dass es 2 Milliarden sind. Und, Kollegin Fekter, wir haben damals auch die schriftliche Vereinbarung getroffen, dass ein Teil für die Budgetkonsolidierung und ein Teil als Rücklage für diese Investitionen im Infrastruk­turressort aufgewendet wird. Ich habe immer gesagt, ich möchte Rücklagen nicht dafür verwenden, Sparvorgaben abzudecken, sondern die Rücklagen, die wir haben, müs­sen Wachstumsinvestitionen sein, müssen Investitionen sein, die unser Land voran­bringen, die Beschäftigung und Wachstum in unserem Land sichern. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Moser.)

Daher steht jetzt im Plan unter Punkt 5, dass wir diese grundsätzliche Finanzierungs­entscheidung treffen müssen, um die Förderprogramme entwickeln zu lassen. Das sind hochqualifizierte IKT-Experten, die die Förderprogramme entwickeln. Es wird geprüft, technologieneutral, wo Investitionen notwendig sind, um eine flächendeckende Versor­gung sicherzustellen. Für mich wichtig dabei ist, dass wir vom Budgetkurs, den wir für 2014 und für 2015 eingeschlagen haben, nicht abrücken. Daher habe ich gesagt: Ent­wickeln wir jetzt, mit einer Finanzzusage, um den Unternehmen Planungs- und Inves­titionssicherheit zu geben, diese detaillierten Förderprogramme! Versuchen wir – und das werden wir auch erreichen –, diese bei der Kommission zu notifizieren! Starten wir


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mit Investitionen seitens der Unternehmen im Jahr 2015, budgetwirksam erst im Jahr 2016, mit 200 Millionen €, und das in Tranchen bis zum Jahr 2020, solange wir diese Strategie geplant haben!

Der Plan ist da, und auf dem Plan steht, wir brauchen jetzt eine Finanzierungsent­scheidung. Ich bin zuversichtlich, ich sehe das nicht so negativ wie einige von den Op­positionsparteien, die meinen, dass da Stillstand herrscht und dass das nicht kommen wird. Ich bin davon überzeugt, wir werden bis 2020 schnelle Netze haben, wir brau­chen diese schnellen Netze auch. Ich sage wie so oft: Da fährt die Eisenbahn drüber! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.27


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mo­ser. – Bitte.

 


11.27.23

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minis­terin! Werte Damen und Herren hier und zu Hause beziehungsweise auf der Galerie! Frau Ministerin, Ihr Wort – ich kann nicht sagen in Gottes Ohr, sondern – in das Ohr des Herrn Finanzministers! Das ist ja völlig absurd: Sechs Parteien, sechs Fraktionen hier in diesem Hohen Haus stehen so geschlossen, wie Sie es sich wünschen, Frau Ministerin, einen Schulterschluss bildend hinter der Offensive, dass das Breitband in jedem Dorf über entsprechende Kapazitäten verfügt und es keine weißen Flecken mehr gibt. Das ist Konsens! Also, Frau Ministerin – und jetzt erzähle ich Ihnen die Geschichte, Sie wissen es wahrscheinlich besser als ich, aber Sie erzählen es nicht im Detail –, warum wird das nicht umgesetzt?

Ich habe schon in den Jahren 2002, 2003 hier im Hohen Haus den Antrag gestellt, dass es einen Masterplan geben soll, eine Breitbandoffensive. Der Antrag kam von der Opposition, wurde also ad acta gelegt. Dann gab es einmal einen Vorstoß aus der Kontrollkommission RTR in Richtung Masterplan. Ich habe heute noch die CD dieses Vorstoßes aus der Fachwelt: Masterplan, Breitband, IKT, Österreich, Zukunftskurs. Das war noch in schwarz-blauer Zeit. Dann kam Rot-Schwarz, wieder ein Masterplan, und dann kam diese Strategie 2020.

Was sich wie ein roter Faden durch diese Zeit der Planung, der Masterpläne, der ver­schiedenen Offensiven zog, war die Frage der Finanzierung. Es nützt uns gar nichts oder nur ein kleines bisschen – entschuldigen Sie, Herr Kollege Prinz –, wenn die Län­der – vor allem die ÖVP- und Grün-regierten Länder seien da vorbildlich, sagen Sie – bis zu 100 Millionen in die Hand nehmen. Wir haben ein Investitionsvolumen von 5 Mil­liarden! Das sagt die EU, was Österreich betrifft, über 5 Milliarden, und das ist auch in dem von Ihnen zitierten Future Business Bericht deutlich deklariert. Ich kann Ihnen das noch einmal zeigen, auch aus demselben Band (die Rednerin hält die Kopie einer Graphik in die Höhe), den Stand Österreichs und der EU. Die Versorgung pro hundert Einwohner liegt in der EU bei 28 und in Österreich bei 24 Prozent. Im Durschnitt liegt die EU deutlich höher als Österreich; Stand 2012.

Warum? – Der rote Faden, der sich durch alle Probleme durchzieht, ist die Finan­zierung. Und ich sage Ihnen auch, warum das nicht finanziert wird. Es ist ganz simpel: weil Sie als Politiker in diesem Fall kein Band durchschneiden können, weil diese Technologie größtenteils unsichtbar ist. Sie ist vergraben als Glasfaser oder in Form ei­nes Mobilfunks ebenso wenig greifbar. Sie machen laufend so Dinge wie etwa Bänder durchschneiden, Bilder zeigen, um dann groß dazustehen und sich zu brüsten, was Sie nicht alles investieren. Das Wesentliche für die Infrastruktur Österreichs in der Zukunft, Frau Ministerin – da teile ich völlig Ihre Meinung –, ist das unsichtbare Glasfaserband, das Glasfaserkabel im Boden, und das kostet, das wissen wir, und das muss von der Republik auch mitfinanziert werden.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 48

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas. Die 2 Milliarden Erlös aus der Versteigerung von Fre­quenzen waren geradezu ein Geschenk des Himmels. Sie haben ursprünglich mit 600 Millionen gerechnet und großmundig als Regierung verkündet – in der letzten Periode –, die Hälfte gehe zur IKT, die andere Hälfte in die Wohnbauoffensive. Was haben wir jetzt? – Weder IKT noch Wohnbauoffensive, denn leider haben wir das Hypo-Milliardendesaster. Das ist der wahre Grund. Hypo killt Zukunft, Hypo killt Breitband, Hypo killt praktisch den technologischen Fortschritt in Österreich, und dafür ist die ÖVP maßgeblich verantwortlich, nämlich durch die sogenannte Notverstaatli­chung. Das ist der wahre Grund. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Strache.)

Ich habe im Hintergrund der Regierungsverhandlungen durchaus dafür geworben, dass aus den Erlösen einerseits die Wohnbauoffensive und andererseits auch die Breitbandoffensive finanziert werden, wenn das Geld schon tatsächlich im wörtlichen Sinn „vom Himmel fällt“. Was war die Antwort eines maßgeblichen ÖVP-Finanzver­handlers? Was glauben Sie? – Das Geld brauchen wir woanders! Das war die Antwort. Wir wissen genau, das Geld versickert im Milliardenloch der Hypo. Und das ist für mich eine Armutsgeschichte aufseiten gerade des Finanzministers: dass nicht doch zumin­dest eine halbe Milliarde in den Zukunftsbereich finanziert wird, sondern dass nur ein Loch gestopft wird.

Ich bin ganz auf Ihrer Seite, Frau Ministerin, der Breitbandausbau ist der Autobahnbau des 21. Jahrhunderts! Wir brauchen ihn dringend, diesbezüglich herrscht Einigkeit im Parlament. Frau Ministerin, wagen Sie den Schritt heraus aus einem Koalitionszwang, wagen Sie den Schritt hinein in die demokratische Abstimmung in diesem Hohen Haus! Sie haben die Mehrheit hinter sich. Ich warte, wie viele ÖVP-Bürgermeister aus länd­lichen Regionen dann vielleicht auch aufspringen werden. Sie sollten es tun, tun es aber wahrscheinlich nicht, obwohl in ihren Gemeinden dann sicherlich propagiert wer­den wird, dass sie im Hohen Haus gegen die Hochtechnologieerschließung in ihrer Heimat gestimmt haben.

Zum Schluss noch ein Hinweis an Sie, Frau Ministerin: Sie selbst könnten umschich­ten! Sie nehmen Milliarden in die Hand, um die Technologie des 19. Jahrhunderts, nämlich den Eisenbahntunnelbau, zu finanzieren – Eisenbahntunnel, Brenner-Basis­tunnel, sind Ihnen mindestens 8 bis 12 Milliarden wert –, aber Sie investieren nichts in das Breitband. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Durch den Tunnel wird kaum jemand fahren, beim Breitband hingegen brauchen wir dringendst Übertragungskapazität. – In diesem Sinne, Frau Ministerin, bitte zuerst ein­mal im eigenen Haus schauen! – Danke schön. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

11.33


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


11.33.55

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Herr Präsident! Frau Minister! Ich muss jetzt den angesprochenen Konsens betreffend ein bisschen ausscheren. Es heißt immer, wir brauchen in jedem Kaff bei jedem Haus ein Breitbandnetz. (Rufe: Hallo! „Kaff“?!) Wenn Sie von einem Breitbandnetz bei jedem Haus sprechen, dann sprechen Sie von einem Glasfaserkabel oder einer anderen hochwertigen Kabelverbindung, und ich sage, das brauchen wir nicht. Wir brauchen das nicht bei jedem Haus, und zwar deshalb nicht, weil es einfach viel zu teuer ist, eine 100-prozentige Flächendeckung mit Breitbandkabeln herzustellen.

Wir brauchen Breitband bei jedem Haus. Und ich verrate Ihnen jetzt ein Geheimnis, das heute hier noch niemand gesagt hat, anscheinend kennen sich die wenigsten, die heute hier am Rednerpult gestanden sind, aus: Wir haben Breitband bei jedem Haus in


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 49

Österreich! Jedes Haus in Österreich verfügt über einen Breitbandanschluss, wenn man die Satellitentechnik verwendet, die zugegebenermaßen für den Privatkonsumen­ten um 20 bis 30 € teurer ist als ein Festnetzanschluss der Telekom, falls ein Kabel dort liegt. Und genau darum geht es. Es geht letztlich nur darum, dass Sie einen bil­ligen Breitbandanschluss für jeden wollen und das Ganze dann gleich noch würzen, in­dem Sie die Telekom auf dem einzigen Hoffnungsmarkt, den sie noch hat, nämlich dem kabelgebundenen Internet, unterstützen. Sie nehmen eine Milliarde in die Hand, um die Telekom dabei zu unterstützen, ein Kabel zu jedem Haus zu legen, um ihren einzigen Wettbewerbsvorteil noch zu nützen, anstatt eine vernünftige Strategie zu wäh­len, um jedem Einzelnen eine Internetverbindung zu ermöglichen, die auch schon ver­fügbar ist.

Es muss nicht billig sein. Wenn man beispielsweise ein Haus in Tripstrü baut, dann hat man dort wahrscheinlich auch keinen U-Bahn-Anschluss und vielleicht auch keinen Autobahnanschluss und vielleicht gibt es auch einen Bahnhof erst im nächsten Ort, aber man zahlt dort für den Baugrund statt 300 000, die man im Umland von Wien zahlt, auch nur 30 000. Das ist der Unterschied. Das heißt, man kann da sehr wohl auch etwas in die Tasche greifen.

Sie haben auch von diesem Betrieb in Oberösterreich erzählt, dem die Kunden weg­laufen. – Schwachsinn, absoluter Schwachsinn! Eine Internetverbindung über Satellit kostet 100 € im Monat und schafft 100 Megabit. Ich habe einige Angebote ausge­druckt, ich kann sie Ihnen zeigen. Also wenn ein Unternehmer ein Problem hat, instal­liert er einfach eine Satellitenverbindung – und alles ist gut. Erzählen Sie uns doch kei­ne Märchen!

Das Einzige, das Sie beabsichtigen, ist: Sie pressen über die Versteigerung der LD-Frequenzen den Mobilfunkern zunächst 2 Milliarden ab, verhindern damit einen sinn­vollen Ausbau dieser Zukunftstechnologie, und dann können sich die Mobilfunker bei Ihnen anstellen, um die Hälfte dessen, was Sie ihnen abgepresst haben, von Ihnen zu­rückzubekommen, weil die Gefahr besteht, dass Sie es der Telekom hinten reinschie­ben. Das ist das Problem. (Beifall beim Team Stronach.)

Das, Frau Minister, heißt, wir brauchen eine ordentliche Strategie. Sich hier zu gene­rieren mit diesem Tagesordnungspunkt beweist ja nur eines: Sie glauben mit einer Wi­schiwaschi-Diskussion, jeder in Österreich braucht Breitband, politisches Kleingeld schlagen zu können, weil Sie in der guten Hoffnung sind, dass sich kein Mensch aus­kennt. (Beifall bei Abgeordneten des Teams Stronach.) Aber ich kann Ihnen sagen, es kennen sich einige aus.

Was Sie da machen, ist einfach unredlich. Wenn Sie dieses Geld tatsächlich der Tele­kom geben, um zu jedem Haus ein Glasfaserkabel zu legen, dann kann ich Ihnen sa­gen, dass Sie einzelne Anschlüsse mit Hunderttausenden Euro finanzieren werden. Haben Sie eine Vorstellung, was das kostet? Es haben heute schon viele gesagt, dass die Gemeinden so schlau waren, im Zuge von Grabungsarbeiten eine Leerverrohrung oder gleich ein Glasfaserkabel zu legen. Das ist schlau, aber wenn Sie jetzt extra auf­graben lassen, um bis 2020 wirklich alles abzudecken, all die weißen Flecken auszu­merzen, dann ist das eine Geldvernichtung, die ohne Strategie erfolgt. Und genau das ist das Problem, das wir bei Ihnen schon seit Jahren sehen, im Speziellen auch bei den ÖBB, die Sie wenig erfolgreich leiten. (Beifall beim Team Stronach.)

Deshalb, Frau Minister: Breitband für alle ja, ist verfügbar, kostet für manche nur etwas mehr, aber Breitbandglasfaser nur dort, wo es auch Sinn macht – nicht überall und nicht flächendeckend und vor allem nicht so populistisch, wie Sie das heute hier auf­ziehen! – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 50

11.38


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


11.38.49

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mi­nisterin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich wollte an sich etwas zum Stillstand sagen, aber, Herr Lugar, die Auflage Ihrerseits ist so gut, dass ich doch darauf antworten muss.

Zwei Dinge:

Erstens: Der Populismus in diesem Haus war heute hauptsächlich durch Ihre Rede ge­tragen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und ÖVP.) Es geht um die grundsätzliche Frage, was der Breitbandzugang sein soll. Aus unserer Sicht handelt es sich tatsächlich um eine Grundversorgung, um Informationen erhalten und geben zu können und um an der Ge­sellschaft teilhaben zu können.

Zweitens: Ihre Angaben betreffend die Satellitenverbindung sind schlichtweg nicht rich­tig. Im Privathaushalt können Sie das machen, aber die Verbindung auf Satellitenebe­ne ist so instabil, dass das für kein Unternehmen eine dauerhafte Lösung sein kann.

Ich komme jetzt aber zum Inhalt, ich habe nur 5 Minuten Redezeit. Ich möchte zwei Themen beleuchten, die noch nicht beleuchtet wurden, nämlich die Erfahrungen aus der bisherigen Förderpraxis und die Learnings, die wir als NEOS gerne der Ministerin in Form einer Bitte mitgeben möchten.

Es gibt das Förderprogramm „Breitband Austria 2013“, und bei genauer Betrachtung gibt es hier einige Schwachpunkte, auf die ich jetzt im Detail eingehen möchte. Bei die­ser Initiative gab es 149 Lose in acht Bundesländern mit einem Fördervolumen von 39 Millionen €. Von diesen Losen hat insgesamt 71 Prozent die A1 Telekom erhalten. Auch wenn eine gewisse Dominanz aufgrund der Größe und Bedeutung des Unterneh­mens verständlich ist, so hat sich doch gezeigt, dass die Ausgestaltung der Förderbe­dingungen wie auch die Vergabe der Förderungen das Zugangsnetz im Festnetzbe­reich betreffend weder wettbewerbs- noch technologieneutral erfolgte.

Wir müssen uns hier tatsächlich Gedanken machen, wie wir auch klein- und mittel­ständischen Betrieben eine Teilnahme am Wettbewerb ermöglichen und das nicht eine Förderung der Telekom Austria wird. Das ist ein Punkt, wo ich völlig mit Ihnen überein­stimme. (Beifall des Abg. Lugar.)

Nicht zuletzt deshalb hat bereits Kollege Niko Alm ausgeführt, dass es nicht aus­schließlich um kabelgebundene Technologien geht, sondern dass wir tatsächlich auch auf mobiler Breitbandbasis einiges erreichen können. Auch da ist eben nicht unbedingt immer das Verlegen von Kabeln notwendig. Mobile Breitbandtechnologie ist in perma­nenter Fortentwicklung und sicherlich in naher Zukunft tatsächlich eine Alternative, so­gar im Hochgebirge.

Wir fordern daher, dass tatsächlich ein wettbewerbsfördernder Einsatz öffentlicher Mit­tel und demnach eine Vergabepraxis vorangestellt wird, von der alle am Markt tätigen Unternehmen möglichst gleichmäßig profitieren  mit gleichmäßig meinen wir sowohl die Unternehmensgrößen als auch eine regionale Verteilung, damit nicht die Milliarde in Wien landet und dann von dort aus verteilt wird.

Die Notwendigkeit einer genauen Bestandserhebung hat Niko Alm bereits erwähnt. So lässt sich ermitteln, welcher Bedarf an zeitgemäßen Breitbandraten von zumindest 30 Mbit/s wirklich vorhanden ist.

Die Ziele der Europäischen Union wurden bereits erwähnt. Da geht es darum, dass die 30 Mbit/s als ein Ziel für hundert Prozent der Bevölkerung vorgesehen sind, aber dass für 50 Prozent der Bevölkerung ein Ziel von 100 Mbit/s vorgesehen ist.

Wichtig erscheint uns – jetzt komme ich auch zu den Learnings – die vermehrte Ver­netzung der beteiligten Akteure, darauf ist auch schon Kollege Alm etwas eingegan-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 51

gen, nämlich eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Gemeinden und den Netz­betreibern, eine stärkere Einbindung der Gemeinden sowie der Ausbau von Breitband­netzen, wo eine Berücksichtigung des gesamtgesellschaftlichen Nutzens tatsächlich fehlt. Wir haben bereits einiges an Feedback von den Gemeinden erhalten, nämlich derart, dass zwar oft bis zum Gemeindezentrum oder bis zur Post die Leitung tat­sächlich gebaut wird, dass dann aber die berühmte letzte Meile fehlt. Wenn man sich das anschaut, dann muss man ganz klar sagen: Es gibt ja dann pro Gemeinde meh­rere Verteilerzentren, und wenn dort keine Slots mehr frei sind, dann bekommt man auch in Wien keinen Breitbandzugang.

Wir fordern daher die Bundesministerin Bures auf, die erforderlichen Teilerlöse der Fre­quenzversteigerung in wettbewerbsfördernden Breitbandausbau zu investieren und – und das ist aus unserer Sicht auch ganz wichtig  diese Zukunftstechnologien, in die wir investieren, jetzt nicht auf einmal auszuschöpfen, sondern tatsächlich auch Rück­lagen zu bilden und die Förderung niemals und auf keinen Fall in Form eines Gießkan­nenprinzips weiter zu betreiben.

Ganz wichtig sind eine Bedarfserhebung, Regionalerhebung und dort zu fördern  das hat mein Kollege Alm auch schon gesagt , wo es eben privatwirtschaftlich alleine nicht geht, und tatsächlich die kleinen und mittelgroßen Betriebe zu berücksichtigen.  Herz­lichen Dank und schönen Tag! (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Korun.)

11.43


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

11.43.51Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Karlheinz Kopf: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 1834/J bis 1897/J

2. Anfragebeantwortungen: 1247/AB bis 1349/AB

B. Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 74d Abs. 2, 74f Abs. 3, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Monatserfolg Mai 2014, vorgelegt vom Bundesminister für Finanzen (Vorlage 32 BA)

Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen:

Bürgerinitiative Nr. 51 betreffend „Verbesserung der Lehrlingsausbildung“

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuss:

Rücktritt vom Übereinkommen zur Gründung des Gemeinsamen Rohstofffonds (208 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 52

Finanzausschuss:

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung Mon­tenegros zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (227 d.B.)

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Gesundheitsausschuss:

Lebensmittelsicherheitsbericht 2013 des Bundesministers für Gesundheit (III-89 d.B.)

Verkehrsausschuss:

Tätigkeitsbericht der Schienen-Control GmbH 2013, vorgelegt von der Bundesminis­terin für Verkehr, Innovation und Technologie (III-90 d.B.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Weiters sind folgende Vorlagen eingelangt:

Rahmenübereinkommen des Europarates über den Wert des Kulturerbes für die Ge­sellschaft (200 d.B.) und

Europäisches Übereinkommen zum Schutz des archäologischen Erbes (revidiert) (201 d.B.).

Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a der Geschäftsordnung vor, von der Zuweisung dieser Gegenstände an Aus­schüsse abzusehen und diese auf eine der Tagesordnungen der nächsten Sitzungen zu stellen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall. Dann gehe ich so vor.

Fristsetzungsantrag

 


Präsident Karlheinz Kopf: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, dass Herr Abgeordneter Dr. Pilz beantragt hat, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 525/A der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert wird, eine Frist bis 8. Juli 2014 zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung ge­stellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durchzu­führen.

Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der Tagesordnung, jedoch spätestens um 15 Uhr stattfinden.

Die Abstimmung über den Fristsetzungsantrag wird nach Schluss dieser Debatte er­folgen.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 2 und 3, 4 bis 8 sowie 10 bis 13 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen ein Einwand erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Tagesordnung ein.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 53

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 7 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 95, FPÖ 88, Grüne 74 sowie STRONACH und NEOS je 39 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über die eben dargestellten Redezeiten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag folgen wollen, um ein dies­bezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

11.46.281. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (178 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bundesholdinggesetz), das Bun­desgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen wer­den und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktauf­sichtsbehördengesetz geändert werden (188 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich als Erster Herr Klubobmann Strache.  Bitte.

 


11.47.23

Abgeordneter Heinz-Christian Strache (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Fi­nanzminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man hat ja leider gerade bei diesen Themen in den letzten Monaten immer wieder viele Dis­kussionen in diesem Hohen Haus erlebt und leider den Eindruck gewinnen müssen, dass man vergeblich gegen eine Wand redet. Aber was die letzten Tage offenkundig geworden ist, nämlich im Bereich der Verstaatlichung der Hypo Alpe-Adria, was da sichtbar wurde, ist die Bestätigung, dass es sich offenkundig um einen Kriminalfall han­delt. Und dieser Kriminalfall wird restlos aufzuklären sein!

Mit den Enthüllungen, die letzte Woche im „FORMAT“ nachzulesen waren, gibt es ei­nen weiteren Beweis, dass die Bayerische Landesbank die Verstaatlichung bewusst herbeigeführt hat! (Ruf bei der ÖVP: Haider!) – Hören Sie doch bitte auf, permanent „Haider“ reinzurufen, der hat zu dem Zeitpunkt nicht gelebt! (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Hagen. Abg. Schieder: Das hat heute noch keiner gemacht, aber der Hai­der ist wirklich schuld! Guter Hinweis! – Abg. Krainer:  Zwischenrufe reinschreiben!)

Die Hypo-Pleite dürfte demnach kein zufälliger Unglücksfall gewesen, sondern von der Bayerischen Landesbank maßgeblich beeinflusst worden sein, schreibt das Wirt­schaftsmagazin; und bei der Umsetzung hat es damals den Herrn Ex-Hypo-Chef, den Franz Pinkl gegeben, der in München eingesetzt worden ist und eine wichtige Rolle hierbei gespielt hat. – Und die Republik Österreich ist von den Bayern regelrecht abge­zockt worden, Herr Klubobmann Schieder! Sie waren Staatssekretär damals, Sie wa­ren mitverantwortlich mit dem Finanzminister Josef Pröll, bei diesem Abzockungsvor­gang! (Beifall bei der FPÖ.)

Sie können nicht permanent versuchen, das wegzuwischen! Schade, dass Sie heute nicht herauskommen und erklären, was Ihre Rolle dabei war und für wen Sie hier letzt-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 54

lich, auch im negativen Sinn, der österreichische Bevölkerung, nämlich den Steuerzah­lern, diesen Gesamtschaden eingebrockt haben. (Abg. Schieder: Hätte es der Haider nicht so verbockt, hätten wir uns das alles sparen können! Und Sie sind am Schoß ge­sessen vom Haider!)

Der Generaldirektor Franz Pinkl wurde von den Bayern eingesetzt, und er war offen­sichtlich die treibende Kraft für die Verstaatlichung ohne Not  wo Sie uns seit Jahren erklären, das sei eine Verstaatlichung gewesen, die in Not vorgenommen worden ist. – Ohne Not, und das ist ja heute offenkundig, ist das passiert, und er hat damals auch noch 2 Millionen € Abfindung erhalten für seine tolle Beratung vonseiten der Bayern. Und von Tag zu Tag erhärtet sich eben dieser Verdacht, dass es strafrechtliches Han­deln der Bayern LB, des Freistaates Bayern gegeben hat, mit dem ehemaligen Finanz­minister Fahrenschon und deren Handlangern.

Damit zeigt sich eindeutig, dass es dubiose Machenschaften gegeben hat im Zusam­menhang mit der Verstaatlichung ohne Not, und da ist der Kern des Kriminalfalls auch gelegen. (Beifall bei der FPÖ.)

Genau dort muss volle Aufklärung her und nicht diese Märchengeschichte, die Sie im­mer wieder zum Besten geben, dass davor der Schaden entstanden sei.  Nein, mit der Verstaatlichung ohne Not wurde der Kriminalfall in Wahrheit auch begonnen. (Zwi­schenruf bei der ÖVP.) Genau dort wird anzusetzen sein!

Ich sage, diese Notverstaatlichung zeigt auf, dass hier einiges falsch gelaufen ist. Wenn man die Bayern LB als vormalige Hauptaktionärin hernimmt, haben sich die auch ein Mitspracherecht am weiteren Vorgehen der Republik ausverhandelt – also Absurditäten, die wirklich so etwas von eigenartig sind! Da hat man nicht einmal Rechtsanwälte vonseiten des ehemaligen Finanzministers Josef Pröll mitgenommen. Ich frage mich wirklich, für welche Interessenlagen er da tätig gewesen ist.

Aber natürlich ist es so, dass diese Enthüllungen, wonach die Bayern LB einen Kon­kurs der Hypo noch am 1. Dezember 2009 explizit ausgeschlossen hat, ein weiterer klarer Beweis dafür sind, dass es sich eben nicht um eine Notverstaatlichung, sondern um eine Verstaatlichung ohne Not gehandelt hat. Natürlich geht es Ihnen jetzt darum, so rasch wie möglich mit der Abbaugesellschaft den Sack zuzumachen, um die Lei­chen im Keller zu behalten und dafür Sorge zu tragen, dass das nicht hochschwappt und hochkommt. (Zwischenruf des Abg. Kickl.) Der damalige Finanzminister Josef Pröll und der SPÖ-Staatssekretär Schieder haben den Bayern 4,5 Milliarden € quasi geschenkt. Das ist Ihr Versagen gewesen, und das ist die bittere Wahrheit, die die ÖVP nicht bereit ist, einzugestehen, aber auch der Herr Schieder als heutiger Klubob­mann nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Und ich frage mich: Wenn die Vertreter der Republik wussten, dass keine Insolvenz droht, warum haben sie dann verstaatlicht? Warum haben sie den Mehrheitseigentü­mer Bayern LB aus seiner Verantwortung entlassen und letztlich dem Steuerzahler den Schaden zu 100 Prozent, mit dem heutigen Beschluss, den Sie durchpeitschen wollen, realpolitisch umgehängt? – Neben den polizeilichen Ermittlungen gilt es daher endlich auch, die politische Verantwortung für dieses Vorgehen, für diesen milliardenschweren Schaden und das Debakel, das hier auch angerichtet wurde, festzustellen.

Es ist mehrfach belegt, dass es keine Notwendigkeit für die Verstaatlichung gab. Also gestehen Sie sich das endlich ein! Wie oft wollen Sie noch das Märchen der Notver­staatlichung zum Besten geben? Deshalb muss geklärt werden, welche bisher verbor­genen Motive die politisch Verantwortlichen getrieben haben, diesen Schritt im Jahr 2009 zu gehen. Was sind die Motive? Wen hat man versucht zu schützen? Wel­che Gläubiger hat man versucht zu schützen? Und warum hat man letztlich jetzt die Steuerzahler in die Verantwortung genommen, damit die Gläubiger nicht zum Hand-


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kuss kommen? – Genau das gilt es aufzuklären, und ich sage, diese verborgenen Moti­ve sind restlos aufzuklären! (Beifall bei der FPÖ.)

Es stellt sich auch die Frage, was SPÖ und ÖVP in der Causa Hypo Alpe-Adria zu verbergen haben. Und natürlich, bei über 23 Anträgen zur Einsetzung eines Untersu­chungsausschusses, die im Hohen Haus schon eingebracht worden sind, 23 Mal erle­ben zu müssen, dass SPÖ und ÖVP geschlossen gegen einen Untersuchungsaus­schuss gestimmt haben und damit Aufklärung verhindern, das zeigt ja, dass Sie of­fenbar einiges zu verbergen haben.

Dass Sie eben gegen diese Aufklärung sind und gegen vollständige Aufklärung ein­treten ist natürlich damit zu erklären, dass Sie offenbar ein schlechtes Gewissen haben müssen und viel besser über die Umstände und Hintergründe, die dazu geführt haben, Bescheid wissen. Das ist ein Kriminalfall.

SPÖ und ÖVP geht es offenbar nur mehr darum, ihre Verantwortlichkeit an diesem Mil­liardendebakel zu vertuschen und andere sozusagen verantwortlich zu machen  die weder für die Zwangsverstaatlichung verantwortlich sind, noch für die weitere jahre­lange Untätigkeit, die dann der Fall gewesen ist, die noch einmal den Schaden poten­ziert und um 1,5 Milliarden hinaufgetrieben hat, und jetzt für diese schlechteste Lösung der Abbaugesellschaft auch nicht verantwortlich sind; denn wenn Sie wenigstens hier eine geordnete Insolvenz vornehmen würden, dann könnten wir den Schaden so gut wie möglich für die österreichischen Steuerzahler minimieren.

Es hat den Anschein, dass Sie vielmehr Interessen Dritter dienlich sind und dass hier parteipolitisch veranlasstes Handeln stattfindet, hier im Rahmen der heutigen Be­schlussfassung, die Sie treffen wollen. Ein parlamentarischer Untersuchungsaus­schuss ist daher unumgänglich, um eben diese dunklen Machenschaften auch restlos zu beleuchten. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Nachbaur.)

Genau dort werden Sie auf Dauer auch mit Ihrer Blockadepolitik nicht durchkommen. Ihre Blockadepolitik von über 23 abgelehnten Untersuchungsausschussanträgen hat zu einer tiefen Empörung in der österreichischen Bevölkerung geführt – zu Recht!

Sie können niemandem mehr erklären, warum Sie das hinauszögern. Sie kommen im­mer mit dem Argument: Wir verhandeln im Bereich der Geschäftsordnung das Minder­heitenrecht!  Ja bitte, das ist eine Ausrede! Der Untersuchungsausschuss könnte auch ohne Minderheitenrecht stattfinden, dann hätten Sie viel mehr Gelegenheiten im Untersuchungsausschuss noch immer mit Mehrheit das eine oder andere zu be­schließen. Also Sie könnten es sofort machen. Es ist eine reine Ausrede, dass Sie im­mer wieder darauf hinweisen, dass verhandelt wird wegen dem Minderheitenrecht für Untersuchungsausschüsse und das deshalb erst danach gemacht werden soll.  Sie wollen Zeit gewinnen, keine Frage. Natürlich wollen Sie Zeit gewinnen, und natürlich ist es heute ein Anliegen, diese Situation so rasch wie möglich abzuwickeln mit der Ab­baugesellschaft, damit leider Gottes gewisse Leichen zugedeckt werden und nicht mehr aufgedeckt werden kann.

Es müsste in Wirklichkeit sofort die Rückabwicklung der Verstaatlichung und die Rück­zahlung der 4,8 Milliarden € durch die Bayern LB in Angriff genommen werden! Ich fra­ge mich, warum Sie auch da in den letzten Jahren untätig geblieben sind. Da hätten Sie genau die Chance und die Möglichkeit, die rechtlich gesicherte Möglichkeit – und da gibt es auch eine Frist, die demnächst ablaufen wird  zu nützen. Und ich frage mich, warum Sie bis heute nichts getan haben, wenn es um die Rückabwicklung geht (Beifall bei der FPÖ), um die mögliche Rückabwicklung, wenn die Bayern hier betrogen haben, wenn sie Österreich über den Tisch gezogen haben. Und dann geht es natür­lich um die Verantwortlichkeit des Josef Pröll und des Andreas Schieder, warum sich die über den Tisch haben ziehen lassen, wie wir eben durch Veröffentlichung von Me­dien heute wissen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 56

Dafür ist die Regierung offenbar leider Gottes zu feig. Stattdessen will man eine angeb­liche Lösung beschließen, die den Steuerzahler noch mehr belastet, vollendete Tatsa­chen schaffen, welche unumkehrbar sein sollen. Das ist ja der Hintergrund des heuti­gen Beschlusses. Und die nunmehrige Teillösung mit einer Gläubigerbeteiligung von 800 Millionen € ist auch angesichts der gesamten Verbindlichkeiten von über 19 Milliar­den € mehr als lächerlich. Der Haircut kommt zu spät, er fällt zu gering aus, und für die Steuerzahler ist das die schlechteste Lösung. Da wird der Steuerzahler wieder sehr bewusst von Ihnen als Melkkuh der Nation verwendet.

Wir haben hier eine Verantwortung als Opposition (Abg. Rädler:  FPÖ-Verantwor­tung!), noch dazu auch im Hinblick darauf, dass Sie unglaubliche Beraterhonorare aus­gezahlt haben, über 450 Millionen € Beraterhonorare. Das ist noch lange nicht das En­de, wir werden wahrscheinlich noch mit weiteren zig Millionen Euro Beraterhonoraren konfrontiert sein. Ich frage mich: Welche tollen Berater sind das, die den teuersten Schaden für den Steuerzahler angerichtet haben und dafür auch noch über 450 Millio­nen € kassieren? (Beifall bei der FPÖ.)

Auch das ist restlos offenzulegen, wer da auf Kosten der Steuerzahler für so eine un­glaublich schlechte Entscheidung auch noch über 450 Millionen € kassiert und sich die Taschen auf Kosten der Steuerzahler vollgestopft hat und welche, vielleicht den unter­schiedlichen Parteien nahestehenden, Persönlichkeiten davon profitiert haben.

Wir sprechen uns klar für eine geordnete Insolvenz aus, bei der selbstverständlich die Gläubiger mehrheitlich zum Handkuss gebeten werden sollen und man nicht Ge­winne einstreifen kann und dann die Verluste verstaatlicht und permanent auf die Steu­erzahler überträgt. Es braucht eine Banken-Konkursordnung. Es braucht auch bei den Banken endlich eine Regelung in Richtung des Trennbankengeschäfts. Und auch da ist bis dato nichts passiert. Genau das zeigt auf, dass es Ihnen hier nicht um nachhal­tige Lösungen geht, sondern Sie bedienen eben andere Interessenlagen. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.) Eine Insolvenz würde eben auch zur schonungslosen Offenle­gung aller rechtlichen und finanziellen Verbindungen in und um die Hypo Alpe-Adria führen, die wir garantieren wollen. Genau das verhindern Sie heute mit Ihrer Abbauge­sellschaft. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Es bleiben also, wie gesagt, die Leichen im Keller durch Ihren heutigen Beschluss, was abseits wirtschaftlicher Überlegungen natürlich auch rechtsstaatlich nicht zu begrüßen ist. Das ist der falsche Weg. Am richtigen sind Sie leider Gottes nicht interessiert, Sie verhindern mit Vehemenz einen Untersuchungsausschuss, da Sie offenbar wissen, dass Sie einiges zu verbergen haben, vieles zu verantworten haben.

Ich kenne die Strategie von SPÖ und ÖVP schon zur Genüge, was heute noch kom­men wird. Man wird sich wieder herausstellen, man wird wieder versuchen, die Schuld auf den 2008 verstorbenen Haider zu schieben und hinzuhauen (Ruf bei der ÖVP: Nein !), obwohl dieser eben, wie gesagt, zum Zeitpunkt der Verstaatlichung ohne Not nicht mehr gelebt hat und daher gar keine Verantwortlichkeit haben kann. (Abg. Fek­ter: Die Haftungen ! – Zwischenruf der Abg. Tamandl.)

Die Bank wurde bereits zwei Jahre davor an die Bayern verkauft, und die Bayern wa­ren Mehrheitseigentümer. Und unter der bayerischen Mehrheitseigentümerschaft ist die Anleihenbelastung von 4 Milliarden € auf sagenhafte 12 Milliarden € explodiert – in der Verantwortung der Bayern, schon lange nicht mehr in der Kärntner Verantwor­tung –, und auch was die budgetäre Entwicklung betrifft, ist unter der Mehrheitseigen­tümergruppe der Bayerischen Landesbank das Budget von 20 auf über 40 Milliarden € jährlich explodiert.

Und da wollen Sie dann hergehen und die Verantwortlichkeit auf andere schieben?! (Zwischenruf der Abg. Fekter.) – Ja, Frau Fekter, schreien Sie nur! Sie sind mitver­antwortlich dafür, dass jahrelang nichts getan wurde! (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 57

Sie sind mitverantwortlich – und dann stellen Sie sich bei einem Zeitungsinterview hin und kritisieren den heutigen Finanzminister. (Zwischenrufe der Abgeordneten Fekter, Wöginger und Rädler.) Sie haben ihm das ja eingebrockt! Und heute tun Sie so, als hätten Sie nichts dafür gekonnt. Dann stellen Sie sich scheinheilig hin und geben un­serem Vorschlag einer geordneten Insolvenz recht, anstatt den Mut zu haben, uns hier einmal zuzustimmen. Nicht dann im Nachhinein immer mutig sein, sondern hier im Haus könnten Sie heute mutig sein und einmal eine geheime Abstimmung möglich ma­chen, wenn es um die Abbaugesellschaft geht! (Beifall bei der FPÖ.)

Da könnte dann jeder nach bestem Wissen und Gewissen einmal in sich gehen und dann in geheimer Abstimmung diesen Schaden, der heute angerichtet werden soll, ge­meinsam mit uns verhindern. Darum geht es uns! Und wir werden natürlich nicht lo­ckerlassen mit unserer Forderung, das schonungslos und restlos aufzuklären.

Glauben Sie mir: Die nächste Wahl kommt bestimmt, und da bekommen Sie die Rech­nung präsentiert! (Beifall bei der FPÖ.)

12.01


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Klubobmann Dr. Lopatka. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


12.01.26

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Finanzminister! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Am besten ist es, wenn man Strache mit Strache antwortet.

Herr Klubobmann Strache, Sie haben in einer Aussendung festgehalten, und zwar am 21. März 2006 – Ihre Worte! –:

„Strache: Hypo Alpe-Adria: Haider ist voll und ganz verantwortlich“ (Abg. Rädler: Oh!)

„Haider könne sich nicht einfach abputzen und aus der Affäre ziehen, betonte Strache.“ (Abg. Rädler: Na schau!)

So zu lesen in einer OTS der FPÖ, vielleicht von Kickl verfasst. (Beifall bei der ÖVP so­wie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Strache: Wann ist sie verstaatlicht worden? – Abg. Kickl: Wann wurde sie denn verstaatlicht? – Abg. Strache: Wann ist sie verstaat­licht worden?)

Hören Sie mir zu! Kollege Strache, ich habe Ihnen aufmerksam zugehört. Hören Sie mir zu, wenn ich Strache zitiere! Widersprechen Sie mir, wenn ich spreche! Sie müs­sen sich jetzt das anhören, was Kickl für Sie verfasst hat und was in Ihrem Namen aus­geschickt worden ist. Hören Sie mir zu!

„Die Bank gehört zu 49,4 Prozent dem Land Kärnten, das auch die Haftung zu tragen hat,“ (Abg. Strache: Vor dem Verkauf!) – und das ist das Schlüsselwort – „wenn etwas schief geht. Daraus folgt, (Abg. Strache: Vor dem Verkauf!)

Kollege Strache! Hören Sie! (Abg. Strache: Vor dem Verkauf, Herr Lopatka!) – Kollege Strache, ich verstehe, dass Sie nervös sind. Ich verstehe, dass Sie sehr nervös sind. Ich bitte aber um Verständnis dafür, dass ich jetzt gerne mit meiner Rede beginnen würde. (Abg. Deimek: Erzählen Sie was von 2009!) Ja, wenn Sie mich nicht unter­brechen, rede ich endlich. (Abg. Deimek: Wer hat denn da so sinnlos verstaatlicht?) Es wird Ihnen aber nicht sehr gefallen, was Sie jetzt hören, was Ihr Parteiobmann Strache zu Haider gesagt hat (Abg. Stefan: 2006! !), denn das ist genau die Sicht, die wir ha­ben.

Was sagt Strache:

„Daraus folgt eine ganz besondere Sorgfalts- und Aufsichtspflicht, der das Land Kärn­ten mit seinem Finanzreferenten Haider ganz offensichtlich nicht nachgekommen ist.“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 58

Und das ist der Punkt: „Die Verantwortung“, sagt Strache, „liege voll und ganz bei Lan­deshauptmann Haider“ – durch die Haftungen, die übernommen worden sind. (Abg. Strache: 2006, genau! 2006! Vor dem Verkauf!)

Genau! Und das war der Grund, warum wir 2009 bei Haftungen von mehr als 20 Mil­liarden gezwungen waren, diese Verstaatlichung vorzunehmen. Die Bayern hatten leichtes Spiel mit uns, weil das Land Kärnten Haftungen von mehr als 20 Milliarden ge­habt hat! Das ist der Punkt, den Sie negieren wollen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Ab­geordneten der SPÖ.)

Und jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Der jetzige Landesrat der Grünen Holub kommt in seinem Untersuchungsausschussbericht zu folgendem Ergebnis. Da bitte ich auch um Ihre Aufmerksamkeit. Was sagt Holub:

„Es kann festgestellt werden, dass die Notverstaatlichung () verhindert werden hätte können, wenn“ erstens (Abg. Kickl: Der hat nicht ein einziges Dokument zur Notver­staatlichung gehabt!) „sämtliche () operativen Schwächen der Bank seit 2001 zeitna­he und umfassend behoben worden wären. Insofern liegt die politische Verantwortung dafür vor dem Hintergrund der Landeshaftung bei den zuständigen Finanzlandesre­ferenten“ – er führt sie an – „Ing. Karl Pfeifenberger, Dr. Jörg Haider und Mag. Harald Dobernig.“

Was sagt er weiters:

„Zudem wird festgestellt, dass vor dem Hintergrund der garantierten Landeshaftun­gen“ – und das ist das Schlüsselwort! (Abg. Strache: Vor dem Verkauf! Sie reden im­mer von einer falschen Zeit, Herr Lopatka! Vor dem Verkauf!) – „in Milliardenhöhe kei­ne umfassende und rasche Umsetzung der durch die Innenrevision, Wirtschaftsprüfer und Nationalbankprüfer festgestellten Mängel im Kreditprozess, in der Umsetzung der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche u.a. vorgenommen wurde.“ (Abg. Strache: Sie bleiben im Jahr 2006 stecken! – Abg. Walter Rosenkranz: Sie leben in der politi­schen Steinzeit! – Abg. Deimek: Das ist ja peinlich!)

Was sagt er weiters?

„Damit wurde das Interesse des Landes zur Sicherung des Volksvermögens durch die Landesaufsicht nicht wahrgenommen.“

Und jetzt komme ich zum Punkt. Holub fasst zusammen:

„In diesem Zusammenhang kann die Notverstaatlichung“ – und jetzt bin ich bei der Notverstaatlichung (Abg. Deimek: Die Bank war ja schon verkauft! – Abg. Strache: Sie verleugnen den Verkauf!) – „als verhinderbar festgestellt werden, wenn entsprechend“ vom Land Kärnten vorher reagiert worden wäre und nicht diese Haftungen aufgenom­men worden wären!

Dem habe ich nichts hinzuzufügen. Strache und Holub, von mir wortwörtlich zitiert. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Haben Sie auch irgendwas zur Lösung zu sagen? Haben Sie irgendwas zu dieser Situation zu sagen?)

Das ist für Sie sehr peinlich, da haben Sie recht. Und ich sage Ihnen: Sie verwechseln hier ständig den Brandstifter mit der Feuerwehr. Hier sitzen die Brandstifter! Das sind Sie! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl – auf die Regierungsbank weisend –: Und da hinten sitzt niemand?)

Sie sind die Brandstifter, sage ich Ihnen! – Hier (in Richtung Regierungsbank weisend) sitzt die Feuerwehr! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Sie kennen sich nicht einmal auf dem Kalender aus! – Abg. Stefan: Untersuchungsausschuss!) Und Ihnen wird es nicht gelingen, hier jetzt Brandstifter und Feuerwehr auszutauschen!


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 59

Das, was Michael Spindelegger jetzt hier macht, ist ein mutiger Schritt, es ist ein rich­tiger Schritt, den er rasch setzt. Was meine ich mit „mutig“? (Abg. Deimek: Heute noch den Untersuchungsausschuss! Oder sind Sie sich nicht sicher? Dann können Sie wie­der Nein sagen!) – Michael Spindelegger bindet jetzt auch die Nachranggläubiger ein. Das kritisieren Sie jetzt, dass die Nachranggläubiger eingebunden werden.

Meine Damen und Herren! Wenn Sie mir schon nicht zutrauen, dass ich die Finanz­expertise habe, werden Sie das vielleicht der „Financial Times“ zutrauen. Wissen Sie, was die „Financial Times“ am 26. Juni dazu festhält? – Dass Österreich genau das macht, was ab 2016 in Europa Standard sein wird, nämlich dass die Bank Recovery and Resolution Directive ab 2016 selbstverständlich vorsieht, Gläubiger miteinzubin­den.

Na, wollen Sie, dass das alles beim Steuerzahler bleibt? – Wir wollen das nicht! (Abg. Deimek: Dann machen Sie einen Untersuchungsausschuss!) Daher sagen wir, die Bayern werden hier ihren Anteil leisten.

Kollege Strache (Abg. Strache: Da gibt es eine Rückabwicklungsklage!), wenn sich das als richtig herausstellt, was Sie an Vermutungen geäußert haben (Abg. Strache: Machen Sie eine Rückabwicklungsklage oder nicht? Das wär es!), dann stärkt dieses Gesetz, sage ich Ihnen, das wir heute beschließen, die Verhandlungsposition von Ös­terreich. Und zwar stärkt dieses Gesetz enorm unsere Verhandlungsposition im Ver­hältnis zu den Bayern. Und wir sind in Verhandlung mit den Bayern, und wir werden den Bayern da nichts schenken. Wir können auch den Kärntnern nichts schenken, denn auch das Land Kärnten wird seinen Beitrag leisten müssen in einer Größen­ordnung von 500 Millionen (Abg. Darmann: Kärnten hat schon einen Beitrag geleistet! Überlegen Sie einmal, was schon gezahlt worden ist! – Abg. Deimek: Und Sie bitten trotzdem zur Kasse! Sie kassieren , und das ist schändlich!) – und weiters wird auch der Beitrag der Nachranggläubiger erfolgen.

Uns ist es nicht egal, ob die Steuerzahler, die ohnehin zur Kasse gebeten werden, noch einmal um 2 Milliarden mehr bezahlen müssten. Würden wir dieses Gesetz nicht beschließen, hätten wir diese 1,7 Milliarden nicht und auch nicht diese 500 Millionen von Kärnten. Dieses Gesetz, das wir heute hier beschließen, ist im Interesse der Steu­erzahler. Das ist meine felsenfeste Überzeugung.

Daher sage ich Ihnen: Sie werden nie davon ablenken können, wo dieses Debakel sei­nen Ausgang genommen hat. (Abg. Kickl: Wenn man Sie so hört, weiß man, warum das in Bayern alles in die Hose gegangen ist! – Abg. Deimek: Durch diese schlechte Rede gewinnt die FPÖ wieder ein Prozent!) Seinen Ausgang genommen hat es in Kärnten. Ein Landeshauptmann, der damals sehr stark war, hat die Haftungen von 1999 sukzessive erhöht. (Abg. Strache: Die ÖVP hat mit einem Hurra zugestimmt!) Denn: Wissen Sie, wie Jörg Haider die Hypo gesehen hat? – Ich muss Ihnen das sagen. (Abg. Strache: Sie saßen damals in einem Boot mit dem BZÖ!) Er hat gesagt: Solange das Land die Mehrheit hält, sind alle Bankgeschäfte der Hypo bombensicher abge­deckt – notfalls springen die Kärntner Steuerzahler für die Risiken ein. – Wortwörtlich Jörg Haider.

Und weiters hat er gemeint: Das Flaggschiff seiner wirtschaftlichen Bestrebungen ist die Hypo. – Genau so hat er die Hypo gesehen. Er hat die Haftungen von 4 Milliarden auf 24 Milliarden ausgedehnt! (Abg. Strache: Sie waren mit dem BZÖ in Koalition! Wir nicht! Sie waren mit dem BZÖ 2006 in Koalition!)


Ja, ich sage Ihnen etwas: Aber Sie waren mit diesem Jörg Haider damals im Bundes­parteivorstand der FPÖ, als Wiener Landesobmann! Sie sind mit diesem Jörg Haider in einer Partei (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schieder. – Weitere Zwischen­rufe.)


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Präsident Ing. Norbert Hofer: Meine Damen und Herren! Der Geräuschlevel ist sehr, sehr hoch im Saal. Ich bitte, ihn zu senken! (Zwischenruf des Abg. Jarolim.) – Ja, ich muss Ihnen sagen, ich möchte es gar nicht festlegen. Es kommen immer wieder Zwi­schenrufe, die etwas zu laut sind.

Bitte schön, Herr Klubobmann, Sie sind wieder am Wort.

 


Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (fortsetzend): Kollege Strache, wenn Sie jetzt so tun, als ob Sie Haider nie gekannt hätten, darf ich Sie daran erinnern, dass Sie genau damals mit ihm im Bundesparteivorstand gesessen sind. (Abg. Belakowitsch-Jene­wein: 2006!) Ich darf Sie daran erinnern, dass Haider es war, der die Haftungen von 4 Milliarden auf 24 hinaufgetrieben hat. (Abg. Strache: Mit ÖVP-Beschluss!)

Ja, die anderen Parteien im Land waren zu schwach, um dem entgegenzutreten – ja, Sie haben recht. (Heiterkeit bei der FPÖ. – Abg. Strache: Ihr habt mitgestimmt!)

Sie lachen. Da gibt es nichts zu lachen! Das Endergebnis, das wir heute hier aufzu­arbeiten haben, ist traurig genug! Das ist nicht zum Lachen, weder für die Steuerzahler noch für uns. Und daher sage ich Ihnen: Diese Kindesweglegung wird Ihnen nicht ge­lingen. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir werden immer wieder darauf hinweisen, warum wir diese Notverstaatlichung ma­chen mussten, warum die Position der Bayern damals so stark war: Weil diese Landes­haftungen bei uns waren! Das war damals das Problem.

Wir werden alles tun, um für die Steuerzahler das Ergebnis, das ohnehin kein positives ist, vom Schaden her so gering wie möglich zu halten. Das Gesetz, das wir heute be­schließen, ist dazu ein ganz wichtiger Schritt. Die Verhandlungen, die mit den Bayern zu führen sind, sind der nächste wichtige Schritt. Und Sie würde ich nur um eines er­suchen: Versuchen Sie, halbwegs bei den Fakten zu bleiben! (Abg. Strache: Und das aus Ihrem Mund? Das ist ja peinlich!)

Ja, versuchen Sie, halbwegs bei den Fakten zu bleiben, denn, Kollege Strache, es wird Ihnen nicht gelingen, so oft Sie auch diesen untauglichen Versuch hier unternehmen, so zu tun, als hätten Sie Jörg Haider nie gekannt. Wir wissen es, dass Sie mit ihm einst ganz gut waren. (Abg. Strache: Sie waren in Koalition mit ihm!) Und Sie waren mit ihm im Bundesparteivorstand, Kollege Strache! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

12.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler zu Wort. – Bitte.

 


12.11.06

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es war vorauszusehen, um nicht zu sagen, zu befürchten, dass wir hier über die Historie nicht hinauskommen, aber da hier immer wieder – entweder aus Unvermö­gen oder absichtlich – alles durcheinander gebracht oder verwechselt wird, werde ich auch nicht umhinkönnen, dann darauf einzugehen.

Zunächst einmal: Worum geht es eigentlich in der Gesetzesvorlage, die ja sechs Teil­gesetze tangiert oder neu kreiert? – Ich will es dem Herrn Finanzminister, den ich hier begrüße, und der Frau Staatssekretärin nicht ausdrücklich absprechen, das zu wollen, zumindest in einem kleinen Teil:

Es geht um Steuerzahlerschutz versus Gläubigerschutz. – Das ist ohnedies noch rela­tiv brav und neutral ausgedrückt.

Es geht um Steuerzahlerschutz versus Investorenschutz. – Aber welche? Welche In­vestoren?


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Es geht auch um Steuerzahlerschutz versus – bei den Raiffeisen-Abgeordneten ver­finstern sich die Mienen – Bankenschutz und Versicherungsschutz. Aber welche Versi­cherungen, die zu welchem Zeitpunkt wie gehandelt haben und mit welchem Interesse und mit welcher Unverantwortlichkeit eigentlich? Ich meine, die Versicherten sind viel­leicht die Leidtragenden. Hoffentlich geht es auf die Gewinne.

Man braucht sich aber gleichzeitig nicht allzu sehr aufzuregen – dies nur vorweg –, was die Einbindung der Gläubiger betrifft, denn es ist ja nur ein ganz, ganz kleiner Teil. Und was in der letzten Zeit auch durcheinander gekommen ist, ist ja genau dieser As­pekt: Wer zahlt jetzt wirklich wie viel?

Wenn man die Überschriften der Zeitungen anschaut, könnte man manchmal den Ein­druck gewinnen – ich weiß ja gar nicht, ob das intendiert war –: Aha, jetzt ist das einge­treten, was die Opposition ohnehin gefordert hat – Schuldenschnitt, Gläubigerbeteili­gung, Investoren rein, Pipapo. Auch Klubobmann Lopatka hat ja, was diesen kleinen Teil betrifft, ja gar nicht unrecht gehabt, aber Sie machen es eben immer nur für so vie­le statt für so viele.

Ja, es geht ein bisschen in die Richtung, zumindest sozusagen von der materiellen Fol­gewirkung her, dass hier Gläubiger hereingenommen werden, wie die Union das ja dann für die fortfolgenden Jahre haben will. Sie beziehen sich mit Ihrem Gesetz dort, wo Sie im ganz Kleinen, dafür aber umso radikaler hineinschneiden, ja ohnehin auf Unionsrichtlinien. Ich halte das für sehr gewagt, ich will das aber nicht einfach nur schlechtreden, das möchte ich hier wirklich einmal vorausschicken. Insofern ist aber die, wenn man so will, Aufstellung – das Spiel, hätte ich bald gesagt, das muss man sich an dieser Stelle verbieten – natürlich ein bisschen komplexer als früher. Und über­haupt – ja, wir sollten es uns eingestehen –, es ist wirklich nicht einfach. Eigentlich könnte man Sinowatz nachtrauern, der gesagt hat, dass alles sehr kompliziert ist – und so ist es auch in dieser Sache. Sinowatz wäre mir an dieser Stelle allerweil noch lieber als der jetzige Bundeskanzler Faymann, der einfach aus dem Keller nicht heraus­kommt und nicht Stellung nimmt. Der andere hat sich wenigstens hingestellt und ge­sagt, dass alles sehr kompliziert ist. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Auch deshalb, selbst wenn das in Österreich immer wieder zu Verwechslungen oder zu Irritationen führt, möchte ich diese Differenzierung weiter aufrechterhalten, was den Ansatz, das Bemühen vor allem und die Energie des Herrn Finanzministers betrifft, denn das ist zumindest etwas, das sich von seinen Vorgängerinnen und Vorgängern unterscheidet. Das muss man einfach einmal sagen, wurscht, ob uns die Lösung jetzt passt oder nicht oder ob man das jetzt noch anders angegangen wäre. – So viel vor­weg.

Jetzt aber zu dem, worum es geht – und wenn die Geschichte nicht draußen gelassen werden kann, dann soll es eben so sein –: Ja, eh klar, es handelt sich nicht nur um ein Finanzverbrechen – und ich sage es ausdrücklich und immer wieder: Verbrechen –, und zwar in einer Art und Weise, die es in dieser Dimension noch nie gegeben hat. Alle österreichischen Skandale zusammengenommen könnten wir hier darunter, sozusagen unter dieser Geldkuppel, versammeln: Von AKH bis Eurofighter hat alles Platz. Es ist eine unvorstellbare Summe: am Schluss, unserer Schätzung nach, 12 Milliarden plus/
minus – ich fürchte zwar eher: plus – Schaden.

Das muss man sich einmal vorstellen: 6 000 € pro Familie in Österreich! Und was hier überhaupt nicht gesagt wurde oder was jetzt in diesem Überschriftensalat schon untergegangen ist, muss man ja auch einmal sehen: Über 5 Milliarden sind ja schon weg, quasi 6 Milliarden bald. Das heißt, was wir bis jetzt erlebt haben, weil eben regel­mäßig falsch entschieden wurde – ich werde gleich noch darauf eingehen –, ist im Er­gebnis, um das Bild wieder einmal zu strapazieren, dass durch dieses Falschhandeln der Politik – in Kärnten, in Bayern und dann aber vor allem eben auch in der Bundes-


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regierung, gerade ab 2008, 2009 – den österreichischen Familien bist jetzt schon 2 000 € aus dem Wohnzimmer herausgeknackt wurden.

Dann geht die Politik her, rennt mit dem Geld herum und schmeißt es den Gläubigern hinterher – die 2 000 € pro Familie; die können alle schon nachrechnen daheim. Diese Gläubiger haben aber in Wirklichkeit nichts anderes gemacht, als die Balkan-Mafia in einer gangsterhaften Art und Weise zu finanzieren. Das ist der Vorgang, und das unter­scheidet diesen Fall von den normalen Finanzkrisenfällen. Und deshalb muss man auch ganz anders zu Werke gehen – nicht nur moralisch und ethisch, das ja sowieso aufgrund dieser Diagnose, auch aus den rechtlichen Möglichkeiten heraus und vor al­lem aus politischer Vernunft heraus und aus einerseits Gerechtigkeitsgründen, aber andererseits vor allem auch aus Marktwirtschaftsgründen! Das ist ja völlig absurd, was da vorgeht! (Beifall bei Grünen, FPÖ und NEOS.)

Und deshalb – sollen wir es jetzt noch hundertmal sagen, weil das ja immer von Ihrer Seite an meine Adresse kommt –: Ja, es war ein blau-oranges organisiertes – von mir aus, wenn Sie so wollen, weil Sie so darauf herumreiten – Verbrechen von der Haider-Gang mit ein paar Gangstern in der Kärntner Bank und am Balkan in Tateinheit. Das hatten wir alles, ja, okay. Aber das entbindet uns ja nicht von der Verpflichtung – und darum geht es hier und heute dann auch –, zu schauen – und gerade deshalb, weil es so war –, wie die Steuerzahler da möglichst schonend herausgeholt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Wie gesagt, 2 000 € pro Familie haben Sie ja schon – und das, wie ich meine, ohne Not! – von den österreichischen Familien über die Gläubiger zur Balkan-Mafia trans­feriert. Und die gleiche Summe droht noch, und um diese geht es dann anschließend.

Vorher aber noch: Wo war denn die großartige österreichische Aufsicht? Ein Glanz­stück des Herrn Grasser und der ÖVP! Ja, die ist 2002 kreiert worden! Das ist in Wirk­lichkeit eine spektakuläre Geschichte: Genau in jener Zeit, als der ganze Wahnsinn erst so richtig explodiert ist, haben wir eine neue Finanzaufsicht eingerichtet, eine Finanzfeuerwehr, um hier einen Ausdruck von Klubobmann Lopatka zu strapazieren. – Ich meine, dieser sagt ja in dem Sinn grundsätzlich auch nichts Falsches, aus meiner Sicht, aber er sagt halt immer nur einen Teil, wenn wir einmal so viel Verbindlichkeit herstellen. – Aber die Finanzfeuerwehr wäre ja auch die Aufsicht, die natürlich nicht nur politisch geschaffen wurde, sondern der Politik verantwortlich ist, und diese Finanz­feuerwehr fährt nicht aus, wenn es brennt! Das ist doch das richtige Bild.

Gerade Sie von der ÖVP haben eine Finanzfeuerwehr geschaffen, die nicht nur nicht ausfährt, wenn es brennt, sondern obendrein sogar noch ein Rad zu wenig hat. Fahren Sie einmal aus mit drei Rädern! Das wäre aber auch schon wurscht gewesen, denn Sie haben sogar das Löschwasser entwendet. (Abg. Lopatka: Kollege Kogler! Kollege Kogler, darf ich Sie unterbrechen?) So eine Finanzaufsicht haben Sie hier kreiert! Das war das Problem! Und das werden wir uns auch noch anschauen müssen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Lopatka: Kollege Kogler! Lesen Sie bei Holub nach, wie Kärnten auf die Finanzmarktaufsicht reagiert hat! Nämlich gar nicht oder falsch! Als die Finanz­marktaufsicht Kulterer als Vorstand abgesetzt hat, hat ihn Haider als Aufsichtsrat !)

Klubobmann Lopatka moniert, dass die Finanzaufsicht Herrn Kulterer ohnehin abgezo­gen hat. Da hat er recht, aber das erfolgte, weil eben nichts anderes übrig geblieben ist.

Richtig war, dass Landeshauptmann Haider – wie im Übrigen jetzt Landeshauptmann Pröll – so reagiert hat, dass die Finanzaufsicht dann, wenn sie einmal etwas tut, dann, wenn sie einmal draufkommt, dass es einen Feueralarm gibt, dann, wenn sie das einmal schnallt, von der Politik dafür auch noch kritisiert wird. Das ist eine berechtig-
te Kritik, der ich mich anschließen kann. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Deimek.)


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Ich werde, wenn ich jetzt ein bisschen überziehe, dann in der Rede betreffend die Pe­tition auf diese Minuten verzichten, aber diese Reaktion auf Klubobmann Lopatka war das schon wert, weil wir ja immer noch den Rest Diskurs pflegen wollen.

Die wirkliche Geschichte, auch wenn er immer Holub zitiert, hat er dann aber trotzdem weggelassen. So hat der Kärntner Untersuchungsausschuss zweimal keinen einzigen Akt von den Bundesbehörden bekommen, keinen einzigen Akt von der Finanzmarkt­aufsicht, von der Notenbank – natürlich immer mit ein paar Paragraphen garniert. Mit geradezu verhöhnenden Briefen auch vom Finanzministerium – unter dem Vorvorgän­ger allerdings – ist er abgeschasselt worden, und jetzt wollen Sie sich auf seinen Be­richt beziehen.

Er sagt ohnehin nichts anderes, als dass bis zur Notverstaatlichung in Kärnten alles schiefgegangen ist, was schiefgehen kann – ja, recht hat er –, aber ob das dann richtig war, was 2008 und 2009 passiert ist, als wir die ersten Milliarden dort hineingeschoben haben, schon als sie noch den Bayern gehört hat – das ist doch der Irrsinn! –, obwohl man wusste, dass das schon längst keine seriöse Bank mehr ist, sondern das Gegen­teil davon, nämlich eine pyramidenspielende Mafiakiste?!

Deshalb ist es auch – jetzt kommen wir einmal zum Gegenstand des heutigen Geset­zes – so wichtig und wesentlich, dass wir diese Investoren und Gläubiger gerade aus der Zeit von 2003 bis 2007 nicht schützen. Das ist ja der Punkt: die sind nicht gut­gläubig! Viele haben es damals schon gewusst, die es hätten wissen können – fast alle –, aber jene, die es hätten wissen müssen, die sind nicht mehr zu pardonieren, und Investoren, die mit Milliarden in diese Bank hineingehen, allemal: Die müssen wis­sen, was sie tun.

Damals schon haben im Übrigen Parteiobleute der ÖVP wie Wurmitzer und Lexer, wer sich noch an sie erinnert – die sind dann aber geschasst worden –, darauf aufmerksam gemacht, dass sie bei dem Ding nicht mehr mitspielen wollen. Die Geschichte war, Schwarz-Blau musste weitergehen, und Schüssel hat nicht die Haftungen abserviert, sondern die Landeshauptleute der ÖVP. So war es doch! Also wenn sogar die das ka­piert haben, hätten es die Investoren schon längst kapieren müssen, wo die Reise hingeht. Und jetzt wollen Sie denen – und jetzt reden wir einmal über die wirkliche Di­mensionen – 12 Milliarden € nachtragen?

Um das jetzt einmal auseinanderzuklauben: Es gibt mindestens drei Gruppen, auch hier im Haus – deshalb hätte das Gesetz gar keine Mehrheit, aus welchen Motiven im­mer. Es gibt also drei Gruppen:

Es gibt den Raiffeisen-Sektor – da passt der Begriff „Sektor“ besonders –: Die wollen aus jetzt nicht auszuführenden, aber naheliegenden Gründen, dass der Steuerzahler überhaupt alles zahlt. Seis drum!

Es gibt welche, die ein bisschen etwas vom Steuerzahler abhalten wollen, dafür aber maximales Risiko in Kauf nehmen: Das ist der Versuch – den ich jetzt so einordne – des Herrn Finanzministers.

Schließlich gibt es jene, die nicht nur 900 Millionen € für den Steuerzahler zurückholen wollen, sondern bei 12 Milliarden € ansetzen, wenn wir nur bei den durch Kärnten be­hafteten Anleihen bleiben, und das einfach über den Weg des jetzigen Rechtsinstru­mentariums gehen, nämlich einer geordneten Insolvenz mit Gläubigerbeteiligung, dann aber über alle 12 Milliarden €, von mir aus auch über 15 Milliarden €.

Jetzt kann man natürlich trefflich darüber streiten: Geht das, geht das nicht? – Ja, da ist auch ein Restrisiko dabei, aber wir sagen, es geht. Wir haben auch das Experten­hearing gehabt, wo ausreichend Argumente dafür gefunden wurden.

Den Weg, den Sie gehen wollten und den Sie jetzt ein bisschen abschwächen, indem Sie das Risiko mit dem Gesetzesschafott regeln, für diese ganz kleine Gruppe, das ist


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natürlich immer das Einfachste, was die Restgläubiger betrifft, die ohnehin ungescho­ren bleiben – nach der Rechnung bleiben ja Gläubiger für 11 Milliarden locker unge­schoren. Da habe ich wenig Risiko, weil dabei das ganze Steuergeld dorthin geht. – Na super für den Steuerzahler! Deshalb ist es so wichtig, dass das hier wieder klar wird: Es bleibt die immer noch fast teuerste Lösung für den Steuerzahler, die mit diesem Ge­setz angestrebt wird. Das ist der Punkt.

Aus diesem Grund glauben wir, dass die Insolvenz die richtigere Vorgehensweise ist, denn diese Investoren hätten wissen müssen, worauf sie sich einlassen.

Und was die Kärntner Landeshaftungen anlangt: Ja mei, rechtlich ist das sicher sehr kompliziert, ja, aber auch da gibt es viele unterschiedliche Meinungen. Es ist überhaupt nicht einsehbar, dass da sofort durchgegriffen werden kann, das stimmt so nicht. Und selbst wenn: Es ist dort nichts zu holen!

Der Punkt ist ja, es musste jeder wissen, dass das immer Lufthaftungen waren, wenn die Haftungssumme nur für die Hypo das Zehnfache des Landesbudgets ausmacht. Es ist undenkbar, dass das je irgendwie einmal einen realen Gehalt bekommen kann. Und so ist es denn auch! Wir sehen es ja: So ist es denn auch!

Wenn Sie schon – und das ist jetzt wirklich zur Empörung gereichend – immer so ar­gumentiert und in die Richtung geschielt haben, warum haben Sie dann kein Insolvenz­recht für Bundesländer geschaffen oder das Bankeninsolvenzrecht, wozu wir uns hier schon committed haben? – Das haben Sie nicht!

Was das Insolvenzrecht für Bundesländer angeht – von dem ich behaupte, wir bräuch­ten es gar nicht –, wird Bruno Rossmann einen entsprechenden Antrag einbringen, da­mit wir das wenigstens in den nächsten Monaten auf die Reise bringen. 2009, eine Woche vor dieser angeblichen Notverstaatlichung – wir sagen ohne Not –, habe ich den Antrag hier schon gestellt. Wer hat ihn abgelehnt? – Die Regierungsparteien, wer denn sonst?! Dann hätten Sie diese Ausrede nicht mehr. Ich halte sie sowieso für faul, aber es soll Ihnen auch dieser Weg abgeschnitten werden, also: Beschließen wir das doch! Oder wir gehen nach der jetzigen Rechtsordnung vor und machen das so wie bei den Gemeinden. Da gibt es eine Rechtspraxis, dass die notwendigen Leistungen na­türlich erhalten bleiben.

Im Übrigen: Was wird denn passieren? – Jetzt komme ich abschließend zu den Hea­ring-Ergebnissen: So weit wird es ja gar nicht kommen! Die Bank zahlt nicht. Ja, das löst irgendwann einmal den Insolvenzfall aus, aber vielleicht nicht gleich, indem wir sie nämlich – genau wie die Europäische Union schon vorgegeben hat und wo sich in un­serem Bankwesengesetz ein Anknüpfungspunkt findet – einmal ein Jahr unter Ge­schäftsaufsicht stellen. Da werden alle Gläubiger – nicht nur die für die 890 Millionen, sondern alle Gläubiger! – aus dem Bau kommen und sich melden, denn die wollen ja auch auf ihr Geld schauen. Hören Sie auf Gutachter Kleiner! Den sogenannten – aus meiner Sicht ja nicht schützenswerten – Investoren ist es allerweil noch immer lieber, relativ rasch 60 bis 70 Prozent der Forderung zu haben, als langfristig darauf zu war­ten, ob sie sich in einem zehnjährigen Rechtsstreit überhaupt durchsetzen. Das ist der Unterschied, und das ist auch wirtschaftlich vernünftig, nur das wird von der Regie­rungsspitze verweigert.

Ich weiß, dass Sie mit dem Hybridmodell in diese Richtung sozusagen positiv gelieb­äugelt, spekuliert haben, Herr Finanzminister, aber dieser Weg ist Ihnen abgeschnitten worden – einerseits von Gruppen in der ÖVP und andererseits ausgerechnet von den Sozialdemokraten, die immer gegen die Banken plakatieren. Und da stehen wir jetzt.

Also ist die Sache zu diesem Gesetz völlig klar: Insgesamt nehmen wir für einen ganz kleinen Teil der Gläubigerbeteiligung fast das gleiche Risiko, von dem Sie sonst immer behaupten, damit wäre die andere Lösung behaftet – ärger noch, denn da wird per


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Gesetz enteignet –, anstatt dass wir auf das bestehende Rechtsinstrumentarium der Insolvenz zurückgreifen.

Die Bewertung ist völlig klar: Insolvenz deshalb, weil sie wirtschaftlich vernünftig und viel gerechter ist und damit es diejenigen zahlen, die es mitzuverantworten haben. Der österreichische Steuerzahler hat mit diesem Desaster nichts zu tun, aber sehr wohl die Investoren, sehr wohl die Kärntner Politik und sehr wohl diese Bundesregierung. Das werden Sie nicht wegbringen, aber da sehen wir uns ja ohnehin im Untersuchungs­ausschuss. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

12.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


12.27.53

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, es gibt zwei Sachen, die man gleich vorab einmal klarstellen muss. Auch wenn man ganz lange und ausführlich und mitunter laut debattiert, sind, wie ich glaube, zwei Sachen sehr klar. Das eine ist: Die politische Verantwortung für das Hypo-Desaster trägt die FPÖ. (Abg. Deimek: Wie war das mit der Verstaatli­chung?) – Ich weiß, dass die FPÖ das vielleicht nicht ganz so sieht. Manchmal, an gu­ten Tagen, gehen Sie sogar hier heraus und sagen: Ja, wir sind mitverantwortlich! Man kann es aber gar nicht oft genug betonen: Die politische Verantwortung für das Hypo-Desaster liegt bei der FPÖ. Das kann man einmal festhalten. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Deimek: Und wer ist für die Verstaatlichung verantwortlich? War da vielleicht der Kollege Schieder dabei? – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Das Zweite ist, dass wir mit diesem Bundesgesetz jetzt die Hypo-Abwicklung, eine Bad-Bank-Lösung, eine Abwicklungslösung wählen und dass das jedenfalls die beste Lö­sung ist. Jahrelang hat Kollege Kogler nicht zu Unrecht darauf hingewiesen: Wieso macht ihr das nicht endlich? Wieso gründet ihr nicht endlich die Bad Bank und wickelt sie ab? – Erst als die Regierung gesagt hat: Wir machen jetzt eine Bad Bank und wi­ckeln sie ab, war er dann plötzlich der Meinung, das sei doch die schlechteste Lösung. Was jahrelang die beste Lösung war, wurde, als die Regierung gesagt hat: Jetzt ma­chen wir es!, ... (Abg. Kogler: Nein, es war nie die beste Lösung!) – Sie rufen jetzt he­raus, das sei nicht die beste Lösung. Das stimmt schon: Die beste Lösung wäre ge­wesen, es wäre das vorher nicht passiert (Zwischenruf des Abg. Deimek), und es gibt keine guten Lösungen, sondern nur schlechte, da haben Sie auch recht.

Aber die am wenigsten schlechte ist eben – und Sie selbst haben jahrelang richtiger­weise gesagt, dass wir eine Abwicklung brauchen, dass wir eine Bad Bank brauchen; das habe ich auch immer unterstützt, da waren wir immer auf derselben Seite –, dass wir diese Bank abwickeln. – An dem Tag, wo die Regierung gesagt hat: Wir machen das!, war es plötzlich die schlechteste Lösung. (Abg. Kogler: Hybridmodell mit Gläubi­gerbeteiligung!)

Insofern sage ich, Werner Kogler hatte recht, und zwar bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Regierung das machte, was er wollte. Seitdem hat er nicht mehr recht, denn jetzt geht er eigentlich in Opposition zu sich selbst. Es ist schade, dass es diesen Opposi­tionsreflex gibt, nämlich immer gegen das zu sein, was die Regierung macht (Zwi­schenruf des Abg. Deimek), und nicht bei der Argumentation zu bleiben, die man jah­relang richtigerweise verfolgt hat, nämlich dass wir hier eine Abwicklung brauchen.

Wieso brauchen wir diese Abwicklungseinheit? – Damit die Töchter jetzt möglichst schnell und auch zu einem möglichst vernünftigen Preis verkauft werden können, und damit die Werte, die es in der Bank gibt, über einen möglichst langen Zeitraum im Sinne der Steuerzahler möglichst gut verwertet können. Das unterstützen wir zu 100 Pro­zent.


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Der zweite Bereich dieses Gesetzes betrifft die ehemaligen Eigentümer. Da werden die Bayern mit noch einmal 800 Millionen €, sage ich einmal, zu den 3 Milliarden €, die sie ohnehin schon eingezahlt haben – beziehungsweise waren es über 3 Milliarden € –, quasi zur Kasse gebeten, und es gibt noch Rechtsstreitigkeiten, dass diese Summe auf bis zu 6 Milliarden € wachsen könnte. Wenn das stimmt, was in Medien kolportiert wird, nämlich dass es da Sideletters gegeben hat, dass da seitens der Bayerischen Landes­bank wirklich betrogen wurde, dann erhöht das nur die Möglichkeiten, eben diesen Beitrag der Bayern – die bereits über 3 Milliarden € einbezahlt haben und die jetzt noch 800 Millionen, sage ich einmal, per Gesetz einzahlen müssen – auf bis zu 6 Milliar­den € zu steigern, was für den Steuerzahler eine wirklich gute Nachricht wäre.

Der dritte Teil dieses Gesetzes betrifft die Nachranggläubiger, und das ist das, was am heftigsten debattiert, diskutiert wird, nämlich die Frage, ob Nachranggläubiger jetzt per Gesetz enteignet werden können. – Das ist etwas, wo man sagen muss, die politische Intention ist relativ einfach, nämlich möglichst budgetschonend oder für den Steuerzah­ler schonend Leute einzubeziehen, die mitzahlen, ohne dass deswegen gleich die Re­putation Österreichs auf dem Spiel steht und damit das Ganze am Ende des Tages teurer wird, als die kurzfristige Entlastung bringen würde. Das ist die politische Inten­tion dahinter – die unterstützen wir natürlich, die sollten eigentlich alle hier im Haus unterstützen. Unklar ist – und das wurde auch im Ausschuss diskutiert –, ob diese Lö­sung rechtlich hält.

Ich habe jedenfalls den Eindruck, dass sich die Experten vom Finanzministerium und vom Justizministerium wirklich Mühe gegeben haben, hier eine Lösung auf den Tisch zu legen, die auch rechtlich halten wird. Ob sie am Ende des Tages hält, werden wir sehen, aber die politische Motivation dahinter unterstützen wir jedenfalls, nämlich mög­lichst viele Gläubiger zu beteiligen, ohne die Reputation Österreichs aufs Spiel zu setzen, ohne deswegen quasi den kurzfristigen Gewinn durch den langfristigen Verlust zu ersetzen.

Insofern sind wir froh, dass es endlich zu dieser Bad Bank kommt. Nicht nur Werner Kogler, nein, auch die SPÖ, und zwar eigentlich schon vor Abgeordnetem Kogler – An­dreas Schieder war der Erste, der das auch in der Öffentlichkeit gesagt hat – wollte schon seit drei Jahren diese Bad Bank und diese Abwicklungslösung. Jetzt beschlie­ßen wir sie, das halten wir für richtig. Wir halten für richtig, dass auch die ehemaligen Eigentümer möglichst ihren Beitrag leisten, und drittens halten wir es auch – jedenfalls politisch – für richtig, die Gläubiger möglichst zu beteiligen, ohne die Reputation Öster­reichs zu beschädigen. Deswegen unterstützen wir dieses Gesetz. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

12.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Klubobfrau Dr. Nachbaur. – Bitte.

 


12.33.39

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsvertreter! Liebe Kollegen im Hohen Haus! Sehr geehrte Fern­sehzuseher und Steuerzahler! Als Erstes erlaube ich mir, ganz kurz Folgendes anzu­merken: Die Gesundheit ist das Allerwichtigste im Leben. Wenn man gesund ist, kann man wirklich dem lieben Gott dankbar sein, und falls Sie zusehen, Frau Präsidentin Prammer: Wir wünschen Ihnen von ganzem Herzen das Beste für Ihre Genesung! (All­gemeiner Beifall.)

Zum Thema Hypo: Ich habe schon oft gesagt, dass ich es grundsätzlich sehr begrüße, wenn man die Gläubiger miteinbezieht und nicht den Steuerzahlern die gesamte Last umhängt, aber ich glaube, die vorgeschlagene Lösung wird rechtlich nicht halten. Es erscheint einfach willkürlich, manche Gläubiger zu beteiligen und andere nicht.


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Ich möchte heute insbesondere zwei Gläubigergruppen beleuchten, die aus irgendei­nem Grund offenbar außen vor gelassen werden, zumindest in diesem Gesetz: die Bayern und die Kärntner.

Eigentlich müssten Sie doch schon längst durch das Eigenkapitalersatzrecht die baye­rischen Gelder in österreichische umgewandelt haben (Abg. Fekter: Ist doch längst an­gebracht! 2012 haben wir das gemacht! 2012 haben wir das schon gemacht! Sie ver­schlafen das! Bei jeder Rede ...! So ein Blödsinn! Wir haben das 2012 schon erledigt!), und es ist bis dato nichts geschehen. Warum ist das noch immer nicht passiert? Wis­sen Sie warum? – Schauen Sie sich einmal den Kaufvertrag an, da steht Folgendes drinnen:

Wenn „(....) die Lebensfähigkeit der Bank nicht mehr gewährleistet ist, wird der Bund die BayernLB rechtzeitig im Vorhinein verständigen und stellt der Bund auf Verlangen der BayernLB die Rückzahlung der zu diesem Zeitpunkt aushaftenden Darlehen und Kreditlinien der BayernLB an die Bank sicher.“

Offenbar ist deshalb dieses Problem noch nicht gelöst: Die Bayerische Landesbank hat die Bundesgarantie der Republik. (Beifall beim Team Stronach.)

Zur gleichen Zeit, als das vereinbart wurde – das muss man auch sagen –, gab es in Deutschland Nachhaftungen der Eigentümer von Landesbanken, das heißt, eine Nach­schusspflicht mittels Eigenkapital, bei uns war es genau umgekehrt. Wie kann man derart verhandeln? Das fragt sich, glaube ich, jeder Steuerzahler. (Beifall beim Team Stronach.)

Und wie ist das mit diesem Herrn Pinkl? – Ein Polizeibericht erhebt massive Vorwürfe gegen führende Mitglieder der BayernLB und Herrn Pinkl, den damaligen Chef der Bank. Sie sollen schon lange von dieser miserablen Lage der Hypo gewusst haben, und deshalb planten sie auch, die Bank möglichst rasch an Österreich loszuwerden. Herr Pinkl kassierte anscheinend dafür einen Bonus von 1,8 Millionen € Prämie – ein Bankenmanager, der im Übrigen sein Können schon unter Beweis gestellt hat: Er war ja auch in der ÖVAG und in der Kommunalkredit sehr aktiv, und auch diese wurden, wie wir wissen, notverstaatlicht. Nicht nur deshalb wiederhole ich meine Forderung: Her mit dem Untersuchungsausschuss! (Beifall beim Team Stronach.)

Zur zweiten Gruppe: Was ist mit den Kärntnern und diesem aus den Verkaufserlösen dotierten Zukunftsfonds? – Sie kommen im Gesetz gar nicht vor. Selbstverständlich muss der Kärntner Zukunftsfonds zur Schadensminderung beitragen, da bin ich natür­lich mit dem Herrn Finanzminister einer Meinung, aber warum hat man das nicht gleich im Gesetz festgelegt?

Die größte Chuzpe dabei ist im Übrigen, dass die Kärntner Politiker noch Haftungs­provisionen in Millionenhöhe kassiert haben für eine Haftung, für die sie im Normalfall niemals geradestehen können. Da frage ich, vielleicht findet sich auch der eine oder andere in unserem Parlament, der sich bereit erklärt, für die Schulden der gesamten Republik zu haften? Oder vielleicht gibt es unter Ihnen, sehr geehrte Steuerzahler vor dem Fernseher oder hier im Haus, den einen oder anderen, der bereit ist, zu haften – wohl wissend, dass er ohnehin nicht haften muss. (Abg. Rädler: Wahnsinn!) Bitte ge­ben Sie Ihre Bankverbindung der Regierung bekannt, Sie bekommen womöglich eine Haftungsprovision. (Beifall beim Team Stronach.)

Dass Sie, sehr geehrte Regierungsvertreter, nicht gut wirtschaften können, beweisen Sie den Bürgern Jahr für Jahr, weil Sie immer mehr ausgeben als einnehmen, und dann stopfen Sie die Budgetlöcher einfach durch neue Steuern. Jetzt ist es aber an der Zeit, diverse Machenschaften aufzudecken, die nicht unter die Kategorie Nicht-Wirt­schaften-Können fallen. Bitte lassen Sie den Untersuchungsausschuss zu!


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Außerdem, ich wiederhole mich hier, müssen Sie doch irgendetwas aus diesem Hypo-Alpe-Adria-Albtraum lernen! Diesbezüglich vermisse ich jegliches Signal seitens der Regierung. Wir brauchen ein Bankeninsolvenzrecht, wir brauchen ein Insolvenzrecht für Gebietskörperschaften, und „too big to fail“ muss endlich auch in Österreich ange­gangen werden: Keine Bank darf so groß werden, dass der Staat und damit die Steu­erzahler für sie erpressbar werden. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strolz.)

Auf der ganzen Welt gibt es die Diskussion bezüglich „too big to fail“, nur in Österreich nicht. Warum lehnen Sie jeden Antrag der Opposition dazu ab? Wenn man Fehler macht, muss man daraus lernen! Herr Krainer hat vorhin kritisiert, es gibt den Opposi­tionsreflex: Wir seien immer dagegen. – Das stimmt ja nicht! Wenn es ein gescheiter Vorschlag war, hat die Opposition und mit ihr auch das Team Stronach bereits mit der Regierung mitgestimmt; es kommt auf die Sache und auf den Inhalt an. Es ist genau umgekehrt: Die Regierung hat den Reflex, alles abzulehnen, was von der Opposition kommt. (Beifall beim Team Stronach.)

Das ist schade! Das schadet dem österreichischen Parlamentarismus, und das tut ein­fach der Reputation der Politik nicht gut.

Ich versuche immer, auch in der größten Finsternis ein helles Lichtlein zu sehen (Abg. Eßl – auf die Lampe am Rednerpult weisend –: Es blinkt schon!), und vielleicht gibt es hier einen unbeabsichtigten Nebeneffekt bei dieser unverantwortlichen Vorgehenswei­se, was die Hypo anlangt, nämlich dass unsere Bonität leidet und sich dadurch das Schuldenmachen verteuert. Vielleicht ist das der Wake-up-Call, den es braucht. Viel­leicht wachen Sie dann auf und kommen drauf, dass Sie mit dieser Schuldenmacherei aufhören müssen. Das ist ein Raubzug an der Jugend. Hören Sie auf mit dem Schul­denmachen! (Beifall beim Team Stronach.)

Ich fürchte aber, wie immer wird die Lösung einfach sein, die Steuern zu erhöhen, neue Steuern einzuführen, um die Budgetlöcher zu stopfen. Die nächste Steuer wird wahrscheinlich die sogenannte Millionärssteuer sein, die Sie so nennen, und diese wird sich als Massensteuer entpuppen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Da sagen wir aber ganz klar: Wir vertreten die fleißigen und hart arbeitenden Men­schen in unserem Land. Es ist ja praktisch unmöglich geworden, sich in Österreich ein Vermögen zu erwirtschaften (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Rädler), aber wenn das jemandem gelingt, dann: Finger weg von diesem Geld! Lassen Sie die Menschen arbeiten, lassen Sie sie etwas verdienen und schröpfen Sie sie nicht, sie werden ohne­hin schon ausgepresst wie Zitronen. (Beifall beim Team Stronach.)

Lassen Sie die Menschen frei sein, lassen Sie sie arbeiten! Kümmern Sie sich lieber um die wirklich Schwachen in unserer Gesellschaft, da gibt es großen Handlungsbe­darf, denken Sie an die Altersarmut, insbesondere bei Frauen! Da sollten Sie handeln, darum sollten Sie sich kümmern – anstatt Banken zu verstaatlichen, was Sie nicht sol­len, und zu managen, was Sie nicht können! – Danke. (Beifall beim Team Stronach so­wie des Abg. Strolz.)

12.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Zakos­telsky. – Bitte.

 


12.41.21

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren als Zu­hörerInnen und auch Zuseher! Wir haben sehr viele kurzweilige Geschichten zur Hypo gehört, zum Teil auch dramaturgisch wirklich sehr gut, kommen wir aber zur sachlichen Seite und zu den Lösungen. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)


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Vor einigen Monaten, im Jänner des heurigen Jahres, hat Finanzminister Dr. Spindel­egger das Management des freiheitlichen Hypo-Desasters übernommen, die Position der Feuerwehr sozusagen. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Bereits am 18. März konnte auf Basis der Ausarbeitungen der Taskforce rund um die OeNB, Gouverneur Dr. Nowotny und einige Experten eine politische Vorgabe im Minis­terrat beschlossen werden, die eine Insolvenz ausgeschlossen hat und die die Wei­chen in Richtung Abbaugesellschaft gestellt hat. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Noch am selben Tag, wir erinnern uns, informierte die Regierung die Ab­geordneten im Hohen Haus.

Das, meine Damen und Herren, war eine erste ganz, ganz wichtige Entscheidung zum Schutz der Steuerzahler und zum Schutz der Republik, denn eine Insolvenz der Hypo und in der Folge des Bundeslandes Kärnten hätte – wir alle wissen das, wenn wir ehrlich sind – unüberschaubare und unkalkulierbare Folgen gehabt. (Zwischenruf des Abg. Kickl.)

Gestatten Sie mir einen Exkurs: Wenn gestern, nach Monaten, nach Jahren der Dis­kussion, vier Experten plötzlich gemeint haben, dass die Haftungen des Landes Kärn­ten rechtlich nie existiert hätten, dann kann man das wahrscheinlich nur damit ent­schuldigen, dass es offenbar auch Experten gibt, die schon etwas urlaubsreif sind. (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist unerhört! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren! Nunmehr liegen die gesetzlichen Grundlagen für den Abbau der Hypo Alpe-Adria-Gesellschaft vor. Es geht in erster Linie darum – das ist, glaube ich, unser gemeinsames Interesse im Sinne der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler –, die vorhandenen Aktiva zu möglichst guten Konditionen und Bedingungen zu veräu­ßern.

Was sind die Folgen der heute vorliegenden Gesetzesmaterien? – Ich möchte sie in vier Punkte gliedern, und dabei sind einige Differenzierungen notwendig – schwierig in der Politik, aber notwendig.

Erstens: Die Abbaueinheiten können im Herbst mit der Verwertung der Aktiva begin­nen, und dies wird die Staatsschulden sukzessive entsprechend verringern.

Zweitens: Die Bayern verlieren durch den Schnitt der Gesellschafterdarlehen durch das Sanierungsgesetz unmittelbar 800 Millionen €. Dies reduziert die Last der Steuerzah­ler.

Drittens: Die Nachrangkapitalgläubiger verlieren rund 890 Millionen €, und – zugege­ben – mehr als ein Schönheitsfehler ist zweifellos, dass rund 10 Prozent, das sind etwa 85 Millionen €, sogenannte mündelsichere Anleihen davon betroffen sind.

Dazu darf ich in Erinnerung rufen, dass ich schon in meiner letzten Rede bei der Sondersitzung vor ein paar Wochen gesagt habe, dass wir nicht verhehlen dürfen, dass dieser Haircut oder, wie ich ihn sehr oft bezeichne, Headcut natürlich durchaus kritische Folgen für den Finanzplatz mit sich bringen kann.

Auch bei dieser Maßnahme hat Herr Dr. Spindelegger – und das hat der Finanzminis­ter, glaube ich, deutlich kommuniziert – die Steuerzahler im Auge, allerdings um den Preis einer gewissen Irritation der Finanzmärkte. Wir wissen, das Vertrauen und die Berechenbarkeit der Politik in unserem Land sind ganz wesentlich für die Qualität des Wirtschaftsstandortes Österreich. Daher müssen wir an dieser Stelle der Bundesregie­rung schon auch den Auftrag mitgeben, international klar zu kommunizieren, dass die gewählte Vorgehensweise eine absolute Sondermaßnahme, abgezirkelt auf den Fall Hypo, darstellt, und gleichzeitig alles zu tun, um den Wirtschafts- und Finanzstandort Österreich zu stärken. (Beifall bei der ÖVP.)


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Und schließlich viertens: Es muss, meine Damen und Herren, auf Basis dieser Ge­setze auch die Beteiligung Kärntens sichergestellt werden. In diesem Punkt hat der Herr Bundeskanzler die Verantwortung übernommen, und wir alle, glaube ich, hoffen, dass er die erforderliche Durchsetzungskraft in Richtung Kärnten entwickelt.

Ziehen wir gemeinsam Resümee, meine Damen und Herren: Erstens: Dr. Spindeleg­ger hat innerhalb kürzester Zeit, innerhalb eines halben Jahres, alle Voraussetzungen für die Lösung und für den Abbau der Hypo geschaffen.

Zweitens – ich unterstreiche das noch einmal –: Die Insolvenz und eine damit verbun­dene massive Schädigung unseres Wirtschaftsstandortes konnten verhindert werden.

Und drittens: Die Österreichische Volkspartei steht konsequent und glaubwürdig für die Entlastung der Steuerzahler – wie bei der Steuerreform. Sie wissen: keine neuen Steu­ern zur Finanzierung von Steuersenkungen. So ist es auch hier bei der Hypo: Die ÖVP steht für die Entlastung der Steuerzahler. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Dr. Fekter zu Wort gemeldet.

Ich darf die einschlägigen Bestimmungen der Geschäftsordnung in Erinnerung rufen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.46.17

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Frau Kollegin Nachbaur hat zum wiederholten Mal auch heute wieder behauptet – und das ist falsch –, dass das Ei­genkapitalersatz-Gesetz nicht angewendet worden sei.

Frau Kollegin Nachbaur, bereits im Jahr 2012 wurde nach dem Kleiner-Gutachten und nach Untermauerung durch Gutachten von Zivilrechtlern der Universität Linz das Ei­genkapitalersatz-Gesetz angewendet. Damit war eine Rückzahlungssperre aller Darle­hen an die Bayern verbunden, und die BayernLB musste aufgrund dieser Maßnahme, die ich noch veranlasst habe, Milliarden-Rückstellungen in ihrer Bilanz bilden. (Abg. Nachbaur: Das ist bis heute nicht abgeholt worden!)

Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass das Eigenkapitalersatz-Gesetz bereits 2012 ange­wendet worden ist! (Beifall bei der ÖVP.)

Im selben Jahr  (Ruf: Das ist eine Rede! – Weitere Zwischenrufe.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Frau Abgeordnete, das ist hart an der Grenze einer tatsächlichen Berichtigung. (Ruf: Das ist schon drüber!)

 


Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (fortsetzend): Im selben Jahr wurde zudem ein Verjährungsverzicht für die Rückabwicklung der Bank, für eine Irrtumsan­fechtung auch von mir von den Bayern erwirkt. (Abg. Nachbaur: Sie haben das Geld bis heute nicht abgeholt!) Daher können wir mit den Bayern verhandeln. Ich habe die Bayern wieder zurück ... (Anhaltende Zwischenrufe.)

12.47


Präsident Ing. Norbert Hofer: Es tut mir leid, Frau Abgeordnete, es ist damit berich­tigt.

(Beifall bei der ÖVP für die das Rednerpult verlassende Abg. Fekter.)

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte. (Abg. Kickl – in Richtung der Abg. Fekter –: Und aus Dankbarkeit sind Sie abserviert worden!)

 


12.48.07

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Geschätzte Bürger und Bürgerinnen auf der Galerie


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und vor den Bildschirmen! Wir haben jetzt wieder sehr viel Polemik und Schuldvor­würfe gehört. Ja, es waren auch Sachbeiträge dabei, aber aus meiner Sicht viel zu wenige. Daher möchte ich vorschlagen: Ersparen wir uns die Polemik überhaupt in die­ser Sache und verlagern wir die Schuldvorwürfe dorthin, wohin sie gehören, nämlich in den Untersuchungsausschuss! (Beifall bei NEOS, FPÖ, Grünen und Team Stronach.)

Der Untersuchungsausschuss ist das geeignete Instrument, um diese gegenseitigen Schuldvorwürfe aufzuklären. Ersparen wir uns das hier im Plenum, machen wir es im U-Ausschuss! Spätestens morgen haben Sie – das sage ich den Kollegen und Kol­leginnen von SPÖ und ÖVP – wieder die Gelegenheit, zuzustimmen. (Abg. Eßl: Wieso machen wir es nicht gleich da?)

Wir NEOS sind auch mit dem Anspruch, mit der regelmäßigen gegenseitigen Beschä­digung aufzuhören, in die Politik gegangen, zwar kritisch zu sein, sachlich zu kritisie­ren, wenn es notwendig ist, aber vor allem konstruktiv zu sein, unsere konstruktiven Lösungsvorschläge in der Sache einzubringen. Daher haben wir im Mai, ich erinnere daran, eine Insolvenzrechnung vorgelegt, um das Horrorszenario zu widerlegen. (Zwi­schenruf des Abg. Rädler.)

Das war notwendig, weil es die Bundesregierung nicht gemacht hat und weil wir einen konstruktiven Beitrag leisten wollten. (Beifall bei den NEOS.)

Wir haben gestern auf diesem konstruktiven Weg nachgelegt, wir haben gestern eine gemeinsame Pressekonferenz mit Universitätsprofessor Stefan Griller gehabt und uns mit der Frage der Landeshaftungen auseinandergesetzt. Herr Kollege Zakostelsky, dass Sie vier Universitätsprofessoren deshalb, weil sie eine sehr legitime – dazu kom­me ich noch – Rechtsmeinung vertreten, als urlaubsreif bezeichnen, verstehe ich nicht. (Abg. Walter Rosenkranz: Das ist unerhört!) Ich weiß nicht, welch konstruktiver Bei­trag zur Sache das sein soll. Das ist einfach nur daneben! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Walter Rosenkranz.)

Warum sollen wir uns mit den Landeshaftungen beschäftigen? – Die Landeshaftungen waren und sind nach wie vor das Hauptargument der Bundesregierung, das Hauptar­gument dafür, dass die Notverstaatlichung 2009 notwendig gewesen sein soll. Die Lan­deshaftungen waren immer das Argument dafür, dass eine Insolvenz abgelehnt wor­den ist. Und die Landeshaftungen Kärntens waren immer das Argument dafür, dass gesagt worden ist – da sind wir beim aktuellen Anlass –, dass die Insolvenz nicht möglich ist, dass wir die Abbaugesellschaft brauchen und dass wir heute hier dieses Sondergesetz diskutieren.

Aber da stellt sich schon die Frage, was denn diese Landeshaftungen, die das Funda­ment der gesamten Argumentation der Bundesregierung sind, wert sind? – Und genau das haben wir in diesem Gutachten, das wir NEOS gestern gemeinsam mit Professor Griller präsentiert haben, gemacht: Wir haben uns die Gültigkeit dieser Landeshaftun­gen angeschaut.

Ich habe gehört, dass mittlerweile schon Interesse aus dem Finanzministerium ange­meldet worden ist, wir stellen das Gutachten natürlich gerne zur Verfügung (Abg. Rädler: Nein!), aber die Argumentation, die dahintersteckt, ist eigentlich gar nicht so schwierig. Das ist auch für Nichtjuristen verständlich, und daher möchte ich Ihnen, weil ich davon ausgehe, dass Sie nicht alle bei unserer gestrigen PK anwesend waren, das nicht vorenthalten. (Zwischenruf der Abg. Fekter.)

Welche ist denn die Argumentation dahinter? – Da muss man sich zuerst kurz die Chronologie anschauen, wie es zu diesen Landeshaftungen gekommen ist.

Schon im Jahr 2002 hat die Europäische Kommission in einem Verfahren gegen Deutschland erklärt, dass diese Haftungen für Banken, für Kreditinstitute unzulässig


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sind. Sie verstoßen gegen EU-Recht! In concreto verstoßen sie gegen EU-Beihilfen­recht, da sie unzulässige staatliche Beihilfen sind.

Na klar, wie kommen denn andere Banken dazu, mit staatlichen Banken zu konkur­rieren, die eine staatliche Haftung im Hintergrund haben und natürlich bessere Kondi­tionen anbieten können? Das geht doch nicht. Daher hat die Kommission natürlich ge­sagt: Das ist unzulässig, verstößt gegen Beihilfenrecht und ist abzuschaffen!

Deutschland hat das sofort eingesehen. Die sind nicht einmal vor den Europäischen Gerichtshof gezogen, haben sich mit dieser Entscheidung der Kommission abgefunden und gesagt: Okay, wir strecken die Hände in die Höhe, das setzen wir um!

In der Folge hat dann natürlich die EU-Kommission im selben Jahr unter anderem ge­gen Österreich ein Aufsichtsverfahren eingeleitet, um auch bei uns diese unzulässigen staatlichen Beihilfen für Kreditinstitute abzuschaffen. Auch unser Finanzministerium hat damals gesagt, zugegebenermaßen nach einigen Diskussionen: Ja, okay, wir schaffen sie ab!

Es hat dann ein formloses Schreiben der EU-Kommission an Österreich gegeben, in dem die Bedingungen konkretisiert worden sind, in dem diese Übergangsfrist vom Jahr 2003 bis zum Jahr 2007 festgehalten worden ist. – Mehr als dieses formlose Schreiben gibt es nicht. Das ist die einzige Grundlage dafür, dass wir überhaupt noch Landeshaftungen haben. Dieses formlose Schreiben! Aber in diesem Schreiben der EU-Kommission ist diese Übergangsfrist erwähnt: bis 2007, dann ist Schluss.

Die Frage ist jetzt: Wie war das zu verstehen? Wollte die EU-Kommission sagen, dass innerhalb dieser Übergangsfrist nur mehr alte Verbindlichkeiten umgeschuldet oder umstrukturiert werden können, bevor sie zur Gänze abgeschafft werden, oder wollte die EU-Kommission sagen, dass gänzlich neue Verbindlichkeiten und damit verbunde­ne Landeshaftungen möglich sind? – Diese zwei Varianten gibt es. Es spricht sehr viel für die erste Variante, nämlich dafür, dass man nur Umstrukturierungen zulassen woll­te. Aber sogar dann, wenn man der zweiten Variante folgt und sagt, die EU-Kommis­sion wollte das so verstehen, dass für einen Übergangszeitraum von vier Jahren gänz­lich neue Verbindlichkeiten zulässig waren, dann hätte die EU-Kommission damit ge­gen EU-Recht verstoßen, sie hätte ihre Grenzen überschritten, weil die Kommission natürlich einen Ermessensspielraum hat, für unzulässig erklärte Beihilfen abzuschaf­fen, aber keinen unbegrenzten.

Staatliche Beihilfen, die schon für unzulässig erklärt worden sind, für einen Übergangs­zeitraum von vier Jahren für eine maximale Laufzeit von 14 Jahren zuzulassen, vor al­lem auch noch in der Höhe von 13,9 Milliarden € neue Verbindlichkeiten zuzulassen, das hätte jeden Ermessensspielraum der Kommission gesprengt. Das konnte sie daher gar nicht so meinen, und wenn sie es so gemeint hat, durfte sie es nicht.

Was ist die Folge davon? – Diese Haftungen sind ungültig! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten des Teams Stronach.)

Sie sind nicht nur ungültig, sondern sie sind auch undurchführbar, und die Gläubiger können sich nicht darauf berufen. Sie können gerne das Land Kärnten verklagen, aber wir schauen uns dann an, wie sie das durchsetzen wollen, wie sie sich auf unzulässige Beihilfen berufen wollen.

Ich möchte noch ergänzen, dass das keine Einzelmeinung ist. Das ist nicht die Einzel­meinung von Herrn Professor Griller, es ist nicht nur unsere Meinung, sondern es ha­ben sich schon weitere Rechtsexperten des ganzen Landes, von Wien bis Innsbruck und retour, dieser Rechtsmeinung angeschlossen, weitere Uni-Professoren. Jetzt kann man natürlich sagen, dass die alle nichts können, aber das ist für mich kein Gegenar­gument, Herr Kollege Zakostelsky. Das ist eine legitime Rechtsmeinung von uns und


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von vier hoch angesehenen Rechtsexperten, und die müssen Sie erst einmal wider­legen. (Ruf bei der ÖVP: Haben wir schon!) Darauf bin ich gespannt, wie Sie das schaffen. (Zwischenruf der Abg. Fekter.)

Was sind die Konsequenzen, was sind die politischen Konsequenzen? (Abg. Rädler: Werden Sie uns gleich sagen!) – Diese Rechtfertigung – wie gesagt, die Landeshaftun­gen waren das Fundament der Argumentation der Bundesregierung – fällt weg. Dieses Fundament für die gesamte Argumentation für die Notverstaatlichung, gegen die In­solvenz und für dieses heutige Sondergesetz bricht in sich zusammen!

Dann fragt man sich natürlich: Warum hat es dieses Rechtsgutachten nicht schon frü­her gegeben? Warum – und das verstehe ich einfach nicht! – haben Sie nicht schon anlässlich der Notverstaatlichung ein Rechtsgutachten erstellt? Warum haben Sie nicht während der Eigentümerschaft der Republik, die schon fast fünf Jahre lang dauert, ein Rechtsgutachten zu den Landeshaftungen erstellt? Warum haben Sie nicht jetzt aus Anlass dieses Sondergesetzes endlich ein Rechtsgutachten zu diesen Landeshaftun­gen erstellt? Das verstehe ich einfach nicht! (Abg. Kickl: Weil sie keinen finden, der es ihnen schreibt!)

Sie fällen hier serienweise Entscheidungen im Blindflug; das sind Fehlentscheidungen mit gravierenden Konsequenzen für die Steuerzahler, Konsequenzen, die mindestens 11 Milliarden € kosten, wahrscheinlich sogar 15 Milliarden €. Wie können Sie von SPÖ, ÖVP und der Bundesregierung das verantworten?

Ich sage nur, es gibt jetzt keine Ausreden mehr, diese Zeit ist vorbei. Es steht einer In­solvenz, einer geordneten Insolvenz nichts mehr im Wege. Es steht auch einer Entlas­tung der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen nichts mehr im Wege.

Herr Finanzminister – und das ist auch ein Appell an Herrn Bundeskanzler Faymann, der sich immer hinter Ihren Schultern versteckt –, es ist nie zu spät, den richtigen Weg einzuschlagen! – Danke schön. (Beifall bei NEOS, FPÖ, Grünen und Team Stronach.)

12.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Vizekanzler Dr. Spin­delegger zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Vizekanzler.

 


12.59.06

Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Dr. Michael Spindelegger: Herr Präsi­dent! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Dieses Thema der Hypo beschäftigt uns schon lange. Wir haben es am 14. März dieses Jahres ent­schieden, und jetzt liegt in der Konsequenz ein Gesetz vor, durch welches das, was am 14. März von mir verkündet wurde, auch umgesetzt wird.

Wir haben daher in dieser Diskussion noch einmal all die Fragen, die Sie heute auch angesprochen haben, miteinander zu erörtern.

Ich darf festhalten: Für mich war es wichtig, dass wir diese Hypo-Bank in verschiedene Teile zerlegen: in einen Teil, der das Netzwerk auf dem Balkan umfasst, der sich jetzt im Verkaufsprozess befindet. Wir sind in einem Verkaufsprozess mit sieben Anbietern, und ich gehe davon aus, dass wir in den nächsten Wochen eine Entscheidung treffen können und damit den aktiven Teil der Bank auch wirklich an einen Bestbieter ver­geben können, damit die Kunden, die es in verschiedenen Balkanländern gibt, auch zufrieden sein können, weil der Bankprozess fortgesetzt wird.

Wir werden einen zweiten Teil haben. Das ist der Teil, bei dem wir etwas auf Abbau stellen, etwas, was alle verschiedenen Assets dieser Bank betrifft, in der Errichtung ei­ner Abbaueinheit, die keine Bank mehr ist und wo wir dann Zeit haben, diese Assets bestmöglich zu verwerten. Das ist die Lösung, die wir auf den Tisch legen, meine


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Damen und Herren! Ich halte es für notwendig, dass wir heute eine Entscheidung treffen, damit diese Lösung in diesem Jahr auch umgesetzt werden kann. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Zum Zweiten: Es gibt natürlich verschiedene Varianten, da haben Sie völlig recht. Ich sage auch, alle haben gewisse Argumente für sich. Wenn wir die anderen Varianten noch einmal betrachten: Gibt es eine Möglichkeit in der Frage einer sogenannten ge­ordneten Insolvenz?

Was dabei geordnet sein soll, weiß ich zwar nicht, es ist eine Insolvenz. (Abg. Kogler: Die bestehende Rechtsordnung!) Aber da haben wir ganz klar die Rechtsfolge (Abg. Kogler: Die sichere Rechtsordnung!), dass in dem Augenblick, wenn die Insolvenz ausgesprochen ist, im nächsten Augenblick alle Haftungen, die es gibt – immer noch 10 Milliarden € des Landes Kärnten –, schlagend werden. In dem Augenblick heißt es: Insolvenz nicht nur einer Bank, sondern Insolvenz des Bundeslandes Kärnten, meine Damen und Herren! Das darf man nicht kleinreden. (Abg. Strolz: Haben Sie heute nicht zugehört?) Wer das heute versucht, der ist nicht richtig aufgestellt, meine Damen und Herren! (Abg. Strolz: ... vier Professoren!)

Eine Insolvenz eines Bundeslandes bedeutet unabsehbare Folgen für die Bevölkerung. Ich richte das besonders an die FPÖ, denn das, meine Damen und Herren, ist Kindes­weglegung! Über Jahre haben wir gehört: Kärnten ist das Land an der Sonne, nur dort gibt es das Heilbringende für die Zukunft. Jetzt, wo es darauf ankommt, eine Entschei­dung zu treffen, gibt es auch von der FPÖ ein klares Statement, nämlich: Wir lassen das Bundesland in Konkurs gehen. Das heißt, meine Damen und Herren, jeder Kärnt­ner und jede Kärntnerin muss wissen (Abg. Darmann: Wider besseres Wissen eine Behauptung ...!), was diese Partei, die jahrelang das Land geführt hat, für die Bevöl­kerung übrig hat, nämlich gar nichts! Das ist Kindesweglegung, und das kann ich nicht in irgendeiner Weise unterstützen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Bei der Gelegenheit lassen Sie mich noch einmal auch auf den Kollegen Strache re­plizieren. (Zwischenrufe bei der FPÖ.)

Man kennt sich ja nicht mehr aus. 2006 hat er das voll und ganz kritisiert, was Haider damals mit dieser Bank gemacht hat. Jetzt sind wir wieder in einer anderen Phase: Jetzt wird glorifiziert, was Haider mit dieser Bank gemacht hat. Nur eines ist schon klar, und da halte ich mich schlicht an die Fakten: Wer eine Bank aus Landeseigentum einer bayerischen Landesbank um einen Kaufpreis von 800 Millionen € verkauft und dafür Haftungen des Landes Kärnten von 20 Milliarden € mit übernimmt, der hat kein gutes Geschäft gemacht. Oder? – Das ist wohl eindeutig, ganz eindeutig! Da brauche ich gar nicht lang hin und her zu überlegen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Stellen Sie sich nur vor, Sie würden ein Grundstück erben, ein wunderschönes Grund­stück. Sie freuen sich darüber. Dann blicken Sie in den Grundbuchsauszug und sehen: Da ist eine Hypothek drauf, die 25-mal höher als der Wert des Grundstücks ist! – Ge­nau so ist das, das war der Kärntner Deal. Das ist kein guter Deal, meine Damen und Herren, das darf man ein für alle Mal festhalten! (Abg. Rädler: Danke, Jörg! – Ruf bei der ÖVP: Danke, FPÖ!)

Ich komme auch zu den Argumenten, die sonst gebracht wurden. Herr Kollege Kogler hat noch einmal eine differenzierte Stellungnahme abgegeben. Das ist schon sehr er­freulich, das möchte ich auch einmal sagen. Von der Opposition immer nur zu hören: nein, nein, nein!, und: schlecht, schlecht, schlecht!, da hat er einen anderen Stil an den Tag gelegt. Ich glaube, in dem Fall ist das auch richtig und angebracht.

Nur haben wir durchaus auch Auffassungsunterschiede, das wissen Sie. Wenn Sie von einer sogenannten geordneten Insolvenz sprechen, sage ich Ihnen noch einmal: Ge­ordnet heißt, ein Richter entscheidet über alles! Da können Sie als Politik gar nichts


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mehr ordnen. In dem Augenblick, in dem die Insolvenz angemeldet ist, entscheidet ein Richter über alles und jedes, was hier kommt. Er setzt einen Masseverwalter ein, und der wird hoffentlich das Beste in der Verwertung der Assets machen. Aber die Letzt­entscheidung liegt immer beim Richter. Da können Sie hin und her ordnen wollen, was Sie wollen, Politik hat dort nichts mehr verloren. Das war eben die Frage der unabseh­baren Konsequenzen, die wir ja auch in unsere Bewertungen mit eingebracht haben, nämlich unabsehbare Konsequenzen genau für die Bevölkerung in Kärnten. Denn ich glaube, das hat man sich nicht verdient: in Insolvenz geschickt zu werden.

Ich komme zu Herrn Abgeordnetem Hable. Wenn Sie uns ein Gutachten des Herrn Professor Griller vorlegen wollen: gerne! Ich habe es bis heute nicht, ich kann es daher auch nicht bewerten. Ich darf Ihnen nur in Erinnerung rufen, diese Idee hatten andere ja auch schon. Wir haben in Deutschland einen Fall, der dimensional viel größer war, nämlich die Westdeutsche Landesbank, die ja ebenfalls abgewickelt werden musste, wo genau die gleichen Haftungen, wie sie beim Land Kärnten zu Hause sind, damals bei einem Bundesland gelegen sind. Deutschland hat diese Frage geprüft, aber wieder verworfen. Es ist offensichtlich ein Unterschied, ob ich auf bestehende Landeshaftun­gen aufsetze, wie das in diesem Fall gewesen ist und auch in Kärnten der Fall war, oder ob ich neue Haftungen eingehe.

Aber geben Sie uns das Gutachten! Wir setzen uns gerne mit dem auseinander, was Herr Professor Griller diesbezüglich begutachtet hat. Ich glaube, das kann uns allen weiterhelfen. Aber ich darf nur sagen: So einfach nachvollziehbar, wie Sie das sagen – jetzt bricht ein ganzes Kartenhaus zusammen –, ist das absolut nicht.

Lassen Sie mich daher zu dem kommen, was für uns relevant war, nämlich eine Insol­venz auszuschließen und eine Anstalt nach deutschem Modell nicht zu machen, denn das hätte bedeutet, dass wir wesentlich mehr Ausgaben für den Steuerzahler hätten gewärtigen müssen. Wir sind gerade dabei, mit der Bayerischen Landesbank in einem Verhandlungsprozess auch die offenen Fragen zu klären. Ich weiß nicht, ob das gelingt; wenn nicht, dann wird der Rechtsweg beschritten. Ein Verfahren in der Grö­ßenordnung von 2,3 Milliarden € ist ja bereits anhängig betreffend die Frage, ob das Eigenkapital ist oder nicht.

Aber mit diesem Gesetz nehmen wir jedenfalls einmal 800 Millionen aus dieser Diskus­sion heraus, weil wir sagen: Das ist Eigenkapital! Wir stellen das auch absolut fest, und das mit einer guten Begründung. Denn niemand kann dann, wenn er als ehemaliger Eigentümer Kreditlinien in ein Institut legt, sagen, ich habe nichts von Schwierigkeiten gewusst, wenn davor der Staat bereits Partizipationskapital begeben musste. Das ist unsere Argumentation, und die ist, glaube ich, auch sehr gut nachvollziehbar.

Das heißt: keine Anstalt, weil zu teuer. Wir kommen daher zu dem, was wir vor­schlagen, und haben ein Sondergesetz, das drei Vorteile mit sich bringt. Dieses Son­dergesetz bringt 1,69 Milliarden an Ersparnis für den Steuerzahler. Ja, wer da sagt, das ist nicht alles, hat recht. Aber wer da sagt, das ist wenig oder gar nichts – meine Damen und Herren, ein Betrag von 1,69 Milliarden ist wahnsinnig viel Geld! Das ist das Budget, das manche Ressorts gar nicht zur Verfügung haben. Ich stehe dazu: Das müssen wir dem Steuerzahler ersparen! Da sehe ich keinen Grund, warum wir das auch noch den Bürgern in Österreich aufoktroyieren sollen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Der zweite Vorteil ist: Es gibt keine Insolvenz des Bundeslandes Kärnten. Wir haben Kärnten bewahrt vor dieser Insolvenz mit unabsehbaren Folgen, mit Entscheidungen des Richters, ob dann ein Gebäude, ein Gut des Landes Kärnten in die Konkursmasse geht oder nicht. Das haben wir allen Kärntnerinnen und Kärntnern erspart. Wir werden besonders darauf achten, dass alle, die die Insolvenz befürworten, eben auch den Kärntnern ins Auge schauen müssen, wenn sie glauben, dass das der richtige Weg war.


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Der dritte Grund: Wir haben mit dieser Regelung weiter die niedrigsten Zinsen für die Republik Österreich. Wir haben erst vor Kurzem eine Anleihe über zehn Jahre mit ei­nem Prozentsatz von 1,55 begeben. Meine Damen und Herren, das ist historischer Tiefstand für das, was die Republik Österreich an Anleihen begibt! Das zeigt, dass unsere österreichische Finanzpolitik von den Kapitalmärkten positiv geachtet wird, dass sich auch bei den Spreads im Vergleich zu anderen Ländern nichts geändert hat, dass wir nach wie vor eine sehr konsequente Finanzpolitik betreiben, aber im Fall der Hypo eine Sonderlösung mit einem Schnitt der Nachranggläubiger befürworten.

Das sind die Vorteile, die auf der Hand liegen. Ich glaube daher, es ist ein gutes Ge­setz, zu dem eigentlich alle stehen könnten und müssten, wenn sie für den Steuerzah­ler etwas übrig haben. Ich habe das, und darum habe ich es so vorgeschlagen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


13.09.15

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Staats­sekretärin! Sehr geehrte Zuschauer auf der Galerie und an den Fernsehapparaten! Lie­be Kolleginnen, liebe Kollegen! Der Herr Vizekanzler hat jetzt ausgeführt, dass dieses Hypo-Sondergesetz nicht nur keine einfache, sondern in den letzten Monaten auch eine konfliktträchtige Materie war. Konfliktträchtig deswegen – und das hat ja mein Kol­lege Krainer angesprochen –: Wenn ein Schritt oder ein Weg gegangen worden ist, ist man meistens von der Opposition darauf angesprochen worden, dass der Schritt zu wenig ist oder dass sie einen anderen Weg wählen würde. Aber auch die Betroffenen sind immer wieder sehr dahinter, dass sie nicht die Betroffenen sind, sondern jemand anderer. Das ist in diesem Bereich das Problem.

Es wurden die Gutachten angesprochen. Ich hatte die Möglichkeit, mit etlichen Gutach­tern Gespräche zu führen, aber der Unterschied war: Jeder hat mir etwas anderes ge­sagt. Das ist seit einem halben Jahr oder einem Jahr so. Ich glaube, dass – und das wurde ja kritisiert – für Gutachten viel Geld ausgegeben wurde, und jetzt tauchen Gut­achten auf, die sagen, na ja, man könnte das alles ganz anders machen – einen Tag, bevor wir dieses Gesetz verhandeln!

Ich glaube, die Regierung hat mit diesem Gesetz versucht, den Weg der Hypo Alpe-Adria für die nächste Zeit festzulegen, um den Steuerzahler größtmöglich zu schonen, aber auch das Land Kärnten und die Menschen im Land Kärnten herauszuhalten. Denn wir wissen, auf der anderen Seite stand die Insolvenz im Raum, die das Land Kärnten und dessen Bevölkerung immens getroffen hätte.

Wie gesagt, ich bin kein Rechtsexperte, aber es wird immer von einer geordneten Insolvenz und von einer Insolvenz geredet. Ich habe nur die Insolvenz gefunden. Aber im Gesetz habe ich gefunden: „geordnete und bestmögliche Verwertung“ der „Ver­mögenswerte“. Dazu schafft dieses Gesetz die Möglichkeit mit diesem Satz, und ich glaube, der ist auch richtig. Denn: Wenn man heute sagt, man macht eine Insolvenz, und ein Jahr später draufkommt, dass das nicht so ganz funktioniert, kann man den Schritt nicht einfach zurücksetzen, sondern die Entscheidung ist gefallen.

Von der Regierung wurde und hier im Haus wird heute die Entscheidung gefällt, dass es im Bereich der Abwicklung stattfindet. Wir werden natürlich erst in etwa zehn Jahren draufkommen, was uns das gekostet hat. Ob es dann richtig war, kann man anders nicht testen. Aber es werden in zehn Jahren wahrscheinlich auch die Gerichtsverfahren abgeschlossen sein. Man wird dann auch im Bereich der Kriminalfälle, die es in diesem Haus gegeben hat, wissen, was hier die Verantwortung ist.


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Ich muss aber auch klar sagen, dass gerade die Sozialpartner in Kärnten vor der letz­ten Landtagswahl einen Schritt gesetzt haben, um die letzten 500 Millionen, die im Zu­kunftsfonds noch vorhanden waren, zu sichern – wenn wir jetzt auch darüber disku­tieren, was das Land Kärnten zur Verfügung stellt, um hier Möglichkeiten zu schaffen oder Zahlungen dazu zu leisten.

Klar ist aber auch, dass gerade diese Bank viele, viele Jahre als Handkasse für die im Land Verantwortlichen gedient hat, dass hier – und das muss man jetzt klipp und klar sagen, weil Kollege Darmann den Kopf schüttelt (Abg. Darmann: Ich komme eh noch zum Reden!), Sie kommen eh zum Reden – 149 Millionen an Haftungsprovisionen ge­flossen sind, die in die Handkasse des damaligen Landeshauptmanns gingen und ver­braucht wurden. Andere Haftungsprovisionen hat es nicht gegeben. Wenn man das ab­streitet und sagt, Haftungen wären nicht vorhanden, hätte keiner eine Haftungsprovi­sion gezahlt. 149 Millionen sind an Haftungsprovisionen geflossen!

Eines muss uns auch klar sein. Der Weg, den wir heute gehen müssen, ist damals – Herr Kollege Darmann, ich spreche Sie da an, Sie waren ja ab einer gewissen Zeit auch hauptverantwortlich in diesem Bundesland Kärnten, als Klubobmann-Stellvertre­ter der FPK (Abg. Darmann: Neun!), oder 2009. Ja, wo „FPÖ“ draufsteht, ist FPK da­hinter. Sie waren hauptverantwortlich (Abg. Darmann: Nach der Verstaatlichung!) in dieser Zeit, denn damals wollte der damalige Landeshauptmann Dörfler noch einmal die Haftungen ausweiten, um weitere Provisionen kassieren zu können. Dazu würde ich nur sagen: Schämen Sie sich!

Das Land Kärnten muss schauen, dass es auf die Beine kommt. Was Sie viele, viele Jahre in diesem Bundesland getrieben haben, muss jetzt von einer anderen Regie­rung – deswegen sind Sie abgewählt worden – wieder in Ordnung gebracht werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP. – Abg. Darmann: Wenn man in seiner eigenen Welt lebt, dann bringt man die Sachen etwas durcheinander, Herr Kollege! – Weitere Zwischen­rufe.)

13.13


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


13.13.52

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Ich höre aus dem ÖVP-Sektor immer das Wort „Jörg“. Ich habe nicht ge­wusst, dass Josef Pröll mit Zweitnamen Jörg heißt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Räd­ler: Das ist nur pseudolustig! Das ist nicht gelungen!)

Aber die ÖVP leidet sowieso unter einer Gedächtnislücke, ich würde sagen, unter einer gewissen Hypo-Amnesie, weil sie die Jahre 2006 bis 2014 verdrängt. Ich würde sogar sagen: Was Sie hier machen, ist politischer Autismus. Sie wollen die Wahrheit einfach nicht zur Kenntnis nehmen. (Abg. Rädler: Ihr, Herr Kollege!) Ja, Sie wollen es nicht zur Kenntnis nehmen. Wir haben uns immer zu den Fehlern, die Jörg Haider in der Ver­gangenheit gemacht hat, bekannt. Aber Sie lehnen für die Jahre 2006 bis 2014 ab, dass die überhaupt in irgendeiner Weise untersucht werden.

Wenn Kollege Krainer von einer politischen Verantwortung spricht: Ja, wir wollen auch politische Verantwortung übernehmen! Warum stimmen Sie dann einem Untersu­chungsausschuss nicht zu? – Das verstehe ich nicht. Da passt ja dann irgendetwas nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber die Entwicklungen der letzten Tage haben mich eigentlich bestärkt in meiner Erkenntnis, dass eine Insolvenz die beste Lösung für den Steuerzahler und für den Staat sei, weil eine Insolvenz eine geordnete Abwicklung ist. Gerade das Gericht


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macht es dann unabhängig von der Politik und ohne politische Einflüsse, dass wirklich alles aufgearbeitet wird und dass die Wahrheit zutage tritt. Vielleicht würden wir uns sogar einen Untersuchungsausschuss ersparen, wenn das Gericht das aufzeigt. Aber Sie wollen das ja verhindern, also müssen wir diesen Untersuchungsausschuss per­manent fordern. (Beifall bei der FPÖ.)

Bei einer Insolvenz werden alle Gläubiger gleich behandelt, da gibt es keine Gläubiger erster und zweiter Klasse. Es gibt dann keine spezielle Enteignung, so wie es wir jetzt machen und wovon letzten Endes über 250 000 Arbeitnehmer direkt betroffen seien; so wurde uns das zumindest mitgeteilt. Dass es Verwerfungen auf dem Markt gibt, lasse ich als Argument auch bis zu einem gewissen Grad durchaus zu. Aber diese Ver­werfungen auf dem Markt haben wir jetzt genauso, da besteht also für mich kein Unterschied. Daher können wir durchaus auch eine Insolvenz ins Auge fassen. Ein Ge­richt ist einfach dazu da, dass alles lückenlos aufgeklärt wird.

Es kommt ja immer mehr Wahrheit zutage. Die Zeitung „Format“ hat dieser Tage wie­der einen sehr interessanten Bericht veröffentlicht und hat durchaus festgestellt, dass die Hypo Alpe-Adria kein Unglücksfall war, sondern die BayernLB hat die Hypo Alpe-Adria bewusst in die Pleite schlittern lassen. Das ist eigentlich das, was wir schon seit Jahren immer wieder sagen.

Die Person Franz Pinkl wurde da in den Vordergrund gestellt. Ihm wurde ja laut „For­mat“ in einem Sideletter sogar zugestanden: Wenn er die Hypo Alpe-Adria wieder dem österreichischen Staat zuführt, soll er eine Prämie bekommen, nach dem Motto „Bay­ern raus, Ösis rein“. Das war der Auftrag, den er gehabt hat. Er war ja nur von 1. Juli 2009 bis zur sogenannten Notverstaatlichung Vorstand der Hypo Alpe-Adria. Das war sein einziger Auftrag, den er gehabt hat, und den hat er aus Sicht der BayernLB durch­aus erfolgreich durchgeführt. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Dieser Herr war vorher Aufsichtsratsvorsitzender bei der Kommunalkredit, dann war er Geschäftsführer bei der ÖVAG, und er hat schließlich auch diesen Mühlstein dem Staat umgehängt. Diese Rolle ist letzten Endes auch zu hinterfragen. 8,2 Milliarden hätte Bayern bei einer Hypo-Pleite verlieren können. Jetzt haben wir Österreicher die­ses Risiko übernommen. Na ja, danke!

Aber auch beim Expertenhearing im Ausschuss ist ganz klar hervorgegangen, was Dr. Kleiner gesagt hat: dass für den Steuerzahler letzten Endes eine Insolvenz die bil­ligste Lösung sei. Er hat eine klare Präferenz in diese Richtung gezeigt.

Wenn ich mir heute im „Morgenjournal“ noch Herrn Kumpfmüller von der FMA angehört habe, war das schon eine sehr halbherzige Verteidigung, ich würde fast sagen, eine lauwarme Verteidigung, weil letzten Endes auch die OeNB ja nicht hundertprozentig dahintersteht. Gouverneur Nowotny hat selbst gesagt, dass dieser Schuldenschnitt nicht typisch für Österreich sei. Dann weiß man schon, welch schlechtes Gefühl diese Herren dabei haben.

Kollege Hable hat es ja aufgezeigt: Wenn Universitätsprofessoren und Verfassungs­rechtler das aufzeigen, wenn Professor Griller, Professor Obwexer, Professor Mayer alle behaupten, dass diese Haftungen unter Umständen, nicht nur unter Umständen, sondern bis zu einem gewissen Grad gar nicht schlagend geworden wären, dann hätte man auch eine Alternative durchdenken müssen. Aber wie so oft hört man gerade von­seiten der ÖVP immer wieder: Es ist alternativlos. – Es gibt immer eine Alternative!

Auch die Finanzprokuratur – ich wiederhole es immer wieder – hat sich für eine Insol­venz ausgesprochen. Aber mit diesem Hypo-Alpe-Adria-Sanierungsgesetz, hat heute der Herr Vizekanzler gesagt, werden 1,69 Milliarden – mir war bekannt, 890 Millionen, die wir uns ... (Vizekanzler Spindelegger: Die 800 von der Bayern dazu!) Die 800 von


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der Bayern, gut (Ruf bei der ÖVP: Zusammenzählen!), nehme ich zur Kenntnis; zu­sammenzählen, nehme ich zur Kenntnis!

Aber diese 890 Millionen, die durch diesen Gläubigerschnitt zustande kommen: Da hat wiederum der Präsident des Bankenverbandes, Cernko, darauf hingewiesen, dass es Refinanzierungskosten von 1,5 Milliarden € geben wird. Also auch da zahlt unterm Strich wiederum der Steuerzahler.

Aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt so viele Querverbindungen, die mir einfach unverständlich sind oder die aufgeklärt gehören. Zum Beispiel hat das Land Niederösterreich 2013 Haftungen für das Multiversum-Debakel in Schwechat übernom­men und damit auch eine Insolvenz wie bei der Hypo verhindert. Und wer ist dort die Gläubigerbank? – Die BayernLB.

Da gibt es also durchaus Verbindungen, die aufgeklärt gehören, und daher kann ich meine Forderung und die Forderung der Opposition nur immer wieder wiederholen: Setzen wir einen Untersuchungsausschuss ein, damit Licht ins Dunkel kommt!

Ich darf meine Ausführungen damit beenden: Im Gegensatz zur ehemaligen Bundes­ministerin Fekter habe ich auch ein schlechtes Bauchgefühl, aber mein Bauchgefühl sagt mir, dass ich diesem Gesetz nie und nimmer zustimmen werde. (Beifall bei der FPÖ.)

13.20


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


13.20.51

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Staatsse­kretärin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich halte zum Ersten einmal fest, dass diese Haftungen alle Parteien im Kärntner Landtag beschlossen haben. (Abg. Kogler: Fängt er schon wieder so an! Wir haben für den Auslauf der Haftungen ge­stimmt!) Alle Parteien haben diese Haftungen im Landtag in Kärnten beschlossen, das ist dokumentiert, meine Damen und Herren! (Abg. Kogler: Das ist ja unglaublich! – Abg. Moser: Bleiben Sie bei der Wahrheit!)

Zum Zweiten: Ich halte des Weiteren fest, dass uns die Freiheitliche Partei, solange sie die Hauptverantwortung in Kärnten hatte, dargestellt hat, dieses Land sei das beste. Kaum wurde sie abgewählt, schicken wir es in die Insolvenz. – So viel zur Verantwor­tung, meine Damen und Herren!

Festzuhalten ist des Weiteren, dass es schon ein paar Dinge gäbe  (Abg. Kogler: Für Raiffeisen!) – Auf Raiffeisen komme ich dann später noch zurück, Herr Kollege Kogler, denn Sie haben hier ein größeres Problem.

Festzuhalten ist also auch: Warum ist denn dieses Riesenproblem und dieser Schaden entstanden? – Da gibt es ein paar Dinge: die politische Verantwortung, jene in der Bank und jene der Aufsicht sowie jene der Regelwerke.

Erstens: Die politische Verantwortung habe ich angeführt.

Dass die Bankmanager meinten, dass man tun und lassen kann, was man will – je grö­ßer, je stärker, desto besser –, und dass man offensichtlich weder im Aufsichtsrat noch sonst in der Lage war, diese Herrschaften einzubremsen, bedauere ich. Den Schaden haben wir alle.

Zum Dritten: die Frage der Aufsicht. Ich erinnere mich, welche Aufregung es gegeben hat, als ein Bundesminister ein Inserat sozusagen in Micky-Maus-Größe vergeben hat. – Da haben Rohberichte des Rechnungshofes das Licht der Welt erblickt, es gab mediales Getöse: Skandal!, und der Herr Bundesminister wird der Staatsanwaltschaft


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vorgeführt und so weiter. – Über diese Landeshaftung, die das mehr als Zehn- oder Zwölffache des gesamten Kärntner Budgets ausgemacht hat, habe ich noch nie einen Rechnungshofbericht gesehen, und auch in der medialen Öffentlichkeit habe ich nichts darüber wahrgenommen. Da hat man zugeschaut. Offensichtlich hat man bewusstes Interesse gehabt. Denn die Frage stellt sich schon: Wo war denn der Rechnungshof in der Frage der überbordenden Landeshaftung in Kärnten? Wo war denn die Kärntner Aufsicht in diesem Zusammenhang? – Auch diese Frage darzustellen wäre interes­sant. (Abg. Podgorschek: Untersuchungsausschuss!)

Meine Damen und Herren, die FMA hat spät, aber doch Maßnahmen durchgesetzt: Kulterer wurde abberufen – aber dafür durch einen Trick und dementsprechende Maß­nahmen des Landeshauptmanns Jörg Haider als Chef des Aufsichtsrates bestellt. Auch das wäre zu hinterfragen. (Abg. Podgorschek: Natürlich!)

Meine Damen und Herren, und die nächste Frage ist schon auch interessant: Warum vergeben denn die Banken das Geld so gerne an Länder, an Staaten? – Weil sie hier keine Unterlegungspflicht haben. (Abg. Podgorschek: So ist es!) Es ist ja spannend, wahrnehmen zu müssen, dass ich, wenn ich an ein sehr gutes Unternehmen einen Kredit oder ein Darlehen vergebe, dies mit beinahe 9 Prozent unterlegen muss, wenn ich es aber an einen Staat mit Ramschstatus vergebe, nichts unterlegen muss. Das ist ja eine spannende Geschichte. Auch da müsste man einmal nachdenken, was uns da durch Basel II und Basel III sozusagen an Regelwerken vorgegeben wird. Das ist auch interessant, denn dass es dann für die Bank deutlich teurer ist, wissen wir auch.

Noch ein Punkt, weil immer Raiffeisen und die Hypos und so weiter angesprochen wer­den: Wissen Sie, dass die Hypos keine direkte Verbindung zur Kärntner Hypo haben, sondern über die Pfandbriefstelle verbunden sind? Sie sind also im Hypo-Verband und haben daher eine beschränkte Verbindung. Die Gesamtsumme aller Hypos Öster­reichs, was die Hypo Alpe-Adria betrifft – was an Emissionen von der Pfandbriefstelle ausgeliehen oder gezeichnet worden ist –, beträgt 1,216 Milliarden – nicht mehr und nicht weniger. 1,2 Milliarden ist zwar eine deutliche Summe – keine Kleinigkeit, unbe­stritten! –, aber kein einziges Bundesland – kein einziges! –, weder Niederösterreich noch Oberösterreich noch ein anderes, hätte Schwierigkeiten, das in den Bilanzen dar­zustellen. (Abg. Kogler: Richtig!) Auch Raiffeisen nicht, damit das auch einmal klarge­stellt ist.

Dieses Gesetz, meine Damen und Herren, ist nichts anderes als die Schadensmini­mierung im Rahmen des Möglichen. Es ist schwierig genug, aber letztlich steht man zur Verantwortung, und dieser Bundesminister hat das, was selbst Kollege Kogler an­erkannt hat, einmal getan: er hat zumindest einmal wichtige und, ich behaupte, auch richtige Schritte gesetzt! (Beifall bei der ÖVP.)

13.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


13.26.23

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Herr Kollege Auer, wenn Sie sich hier herausstellen und etwas behaupten, was nicht wahr ist, dann sollten Sie sich vorher einmal anschauen, was in Kärnten tatsächlich von den Grünen beschlossen worden ist. (Abg. Auer: Mitge­stimmt! – Abg. Lopatka: Ohne Wortmeldung! Nicht einmal ein Wort!) – Schauen Sie sich das einmal an! Die Grünen haben im Zusammenhang mit der Hypo einer einzigen Vorlage zugestimmt, Herr Kollege Lopatka und Herr Kollege Auer, und das war die EU-Vorgabe und das Auslaufen der Haftungen des Landes Kärnten. (Abg. Lopatka: Ohne Wortmeldung!) Das ist die Wahrheit und nichts als die Wahrheit! Alles andere sind In-


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terpretationen von Ihrer Seite, die grob fahrlässig und falsch sind! (Beifall bei den Grü­nen. – Abg. Lopatka: Ja, Sie waren grob fahrlässig!)

Nun zum Herrn Kollegen Zakostelsky: Herr Kollege, wenn Sie sich hier herausstellen und vier Universitätsprofessoren, von Herrn Professor Griller über Herrn Professor Ob­wexer, über Herrn Professor Mayer bis hin zu Herrn Professor Rebhahn, als urlaubsreif bezeichnen, weil sie ein Gutachten verfasst haben, so kann ich nicht umhin, das als schlichtweg arrogant zu bezeichnen! (Beifall bei Grünen, NEOS und FPÖ.)

Ein Zweites, Herr Zakostelsky: Für Sie beginnt die Geschichte der Hypo offensichtlich erst mit der Entscheidung des Finanzministers Spindelegger für diese Lösung, über die wir heute zu befinden haben. Alles wird weggewischt, was vorher war – von den Fehl­entscheidungen im Hinblick auf die Vergabe des Partizipationskapitals an die Hypo 2008 über die Notverstaatlichung ohne Not im Jahr 2009, die lang daran anschlie­ßende Schlafphase unter den FinanzministerInnen Josef Pröll und Maria Fekter bis hin zu der daran anschließenden Wählertäuschungsphase von Maria Fekter, wo sie die Wählerinnen und Wähler im Unklaren darüber gelassen hat, wie es mit der Hypo tat­sächlich ausschaut. Und schließlich ging das nahtlos über in das, was ich die Insol­venzverweigerungsphase bezeichnen möchte.

Denn eines ist schon klar: Sie, Frau Finanzministerin außer Dienst, haben zwar diese Taskforce eingesetzt, aber die Taskforce hat sich lange nicht mit der Entscheidung einer Insolvenz auseinandergesetzt, sondern hat immer auf die Bad-Bank-Lösung ge­setzt. (Abg. Fekter: Ich aber schon!) – Ja, Sie sind jetzt überhaupt zur Insolvenz-Fa­natikerin mutiert, wie ich den Medien entnehmen habe können. Begründen Sie das heute hier, melden Sie sich zu Wort und stehen Sie zu dem, was Sie den Medien ge­genüber gesagt haben. (Abg. Neubauer: Sie darf ja nicht reden! Sie steht ja nicht ein­mal auf der Rednerliste!)

Tatsache ist – und diesen Vorwurf kann ich weder der Taskforce noch Ihnen, Herr Fi­nanzminister, ersparen –, die Insolvenzlösung wurde nie und zu keinem Zeitpunkt aus­reichend geprüft. Was gemacht wurde: Es wurden immer Totschlagargumente verwen­det, derart wie, der Staat würde höhere Finanzierungskosten haben, eine Insolvenz würde den Bankenmarkt in Österreich destabilisieren, die Haftungen des Landes Kärn­ten würden sofort schlagend werden.

Gestern habe ich in den Nachrichten sehr aufmerksam gelauscht, was Herr Professor Griller gesagt hat. Er hat nämlich gesagt, das Land Kärnten darf die Haftungen nicht wirksam werden lassen. – Das ist auch der entscheidende Punkt für die Frage der In­solvenz, und da zählen dann die ganzen Totschlagargumente nicht mehr, die Tot­schlagargumente derart – die insbesondere von der SPÖ gekommen sind –, eine In­solvenz würde bedeuten, dass sofort Kindergärten schließen müssten, dass Kranken­anstalten schließen müssten und dergleichen mehr. Aber noch eines hat Professor Griller gestern gesagt. Er hat auch gesagt, dass eine Insolvenz selbst nach einem Be­schluss dieses Sondergesetzes noch möglich ist. – Das ist ja auch ein interessanter Punkt.

Aber wenden wir uns nun einmal ein wenig diesem Gesetz als solchem zu. Sie, Herr Finanzminister, sagen, es ist ein Gesetz, das die Kosten für die Steuerzahler mini­miert. – Das kann ich so, in dieser Form nicht akzeptieren. Das hat übrigens auch Herr Kollege Zakostelsky gesagt. Wenn Sie etwas für die Steuerzahler übrig hätten, dann hätten Sie hier und heute ein Gesetz vorgelegt, das alle Gläubiger in die Ziehung bringt, und nicht nur ausgewählte Nachranggläubiger im Ausmaß von 890 Millionen € und die 800 Millionen € der Bayerischen Landesbank, die Sie erwähnt haben. Das wä­re doch die Lösung! Das wäre doch die Richtung gewesen, in die man hätte gehen müssen und die man viel sorgfältiger hätte prüfen müssen.


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Denn eines haben Sie nicht getan: Sie – und auch die Taskforce – haben keine risi­kobasierte Bewertung von Optionen für alle möglichen Lösungsansätze durchführen lassen. Sie sind hier einfach bankentechnisch nicht professionell vorgegangen, weil Sie eben nicht ausreichend geprüft haben, wie das Risiko im Falle einer Insolvenz ist, wie das Risiko im Falle einer Bad Bank mit einer Beteiligung der Nachranggläubiger ist, welche Optionen es im Fall einer Insolvenz gegeben hätte, was das für den Bund be­deutet hätte, was das für das Land Kärnten bedeutet hätte und um wie viel die Be­lastung für die Steuerzahler tatsächlich niedriger gewesen wäre.

Diese risikobasierten Bewertungsansätze fehlen sowohl im Gutachten der Taskforce als auch in diesem hier vorliegenden Sondergesetz der Hypo. Und ein Versäumnis kommt noch dazu, nämlich das Insolvenzrecht für Bundesländer. Hätten Sie schon vor Jahren ein Insolvenzrecht für Bundesländer geschaffen, dann wäre alles viel einfacher. Aber da haben Sie auch geschlafen, das haben Sie verschlafen. Und nach dem, was Ihr Kollege, Herr Justizminister Brandstetter, gesagt hat, haben Sie auch in den kom­menden Jahren nicht vor, an einem solchen Insolvenzrecht für Bundesländer zu arbei­ten. Das finde ich, ganz ehrlich gesagt, schon skandalös.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betref­fend Insolvenzrecht für Bundesländer

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, mit dem Regelungen für den Fall der Insolvenz eines Bundeslan­des getroffen werden.“

*****

Wenn Sie schon, Herr Finanzminister, jetzt beginnen, Krieg gegen die Gläubiger zu führen – im Übrigen mit unsicherem Ausgang, im Übrigen demokratiepolitisch bedenk­lich, rechtspolitisch vermutlich nicht haltbar –, dann halte ich es mit Dr. Kleiner, der uns im Ausschuss als Experte gesagt hat: Wenn wir schon den Krieg gegen die Gläubiger beginnen, dann mit den richtigen Waffen. – Und den Weg hat Kleiner uns ja vorge­zeichnet: die Insolvenz. Und er hat uns auch das Instrument und das entsprechende Gesetz dazu genannt: das Bankwesengesetz und die Geschäftsaufsicht, die daraus abgeleitet werden kann.

Herr Finanzminister, es ist noch nicht zu spät. Wenn Sie wirklich die Steuerzahler mög­lichst schonen wollen, dann überprüfen Sie nochmals mit allen Ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln die Möglichkeit einer Insolvenz der Hypo, denn nach wie vor bin ich davon überzeugt, dass das in die günstigste Lösung münden würde. Und wenn Sie das nicht tun sollten, dann kann ich Ihnen versichern, dass wir diese Frage im Banken­untersuchungsausschuss Länge mal Breite diskutieren werden. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

13.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unter­stützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 83

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Werner Kogler, Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde betref­fend Insolvenzrecht für Bundesländer

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (178 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaf­fung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bun­desholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsak­tiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanie­rungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz geändert werden (188 d.B.)

Begründung

Das Bundeshaushaltsgesetz 2013 regelt die Haushaltsführung des Bundes. Gemäß §2 hat der Bund die Sicherstellung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes und nach­haltig geordnete Haushalte insbesondere unter Berücksichtigung der gemeinschafts­rechtlichen Vorschriften anzustreben. Die Zielsetzung eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichtes kann aber nicht isoliert von der Finanzlage der Bundesländer be­trachtet werden. Das österreichische Insolvenzrecht enthält keine expliziten Regelun­gen hinsichtlich der Zahlungsunfähigkeit von Bundesländern.

Für den Fall der Zahlungsunfähigkeit von Gemeinden existiert eine herrschende Lehre und es hat sich eine entsprechende Rechtsprechung herauskristallisiert. Diese könnten auch für die mögliche Insolvenz eines Bundeslandes herangezogen werden. Um – ge­rade auch von der Bundesregierung - behauptete diesbezügliche Unsicherheiten zu verringern oder auszuschließen, wäre ein eigenes Insolvenzrecht für Bundesländer sinnvoll.

Ziel eines solchen Insolvenzrechts muss es sein, die von einem Bundesland ausge­henden Risiken für die Bevölkerung des betroffenen Bundeslandes und den Gesamt­staat auf einer eigenen Rechtsbasis einzugrenzen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzes­entwurf vorzulegen, mit dem Regelungen für den Fall der Insolvenz eines Bundeslan­des getroffen werden.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Hanger. – Bitte.

 


13.34.43

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Liebe Zu­seherinnen und Zuseher! Es gibt wahrscheinlich kaum ein Thema, das im Hohen Haus


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in den letzten Wochen und Monaten so intensiv diskutiert worden ist. Lassen Sie mich noch einmal aus meiner Sicht die wichtigsten Argumente für dieses Hypo-Sonderge­setz auf den Tisch legen.

Zum einen verhindert dieses Hypo-Sondergesetz – das wurde schon mehrfach ange­sprochen – die Insolvenz des Bundeslandes Kärnten. Natürlich gibt es auch gute Argu­mente für eine Insolvenz, diese wurden heute auch schon angesprochen, aber es blei­ben natürlich hohe Restrisiken. Politik ist auch ein Abwägen von Risiken, und nach ei­ner sorgfältigen Prüfung – der Herr Bundesminister hat das öfters angesprochen – hat man sich gegen die Insolvenz und für das Bundesland Kärnten ausgesprochen. Die Risken für das Bundesland selbst – was es bedeutet, wenn ein Masseverwalter ein­gesetzt wird, was das für den südosteuropäischen Finanzmarkt bedeutet, was das für den Finanzmarkt Österreich und für unsere Refinanzierungskosten bedeutet – hat man dadurch ausgeschaltet.

Im Gegenzug hat man aber auch – und das ist auch ganz wesentlich – Nachrang­gläubiger an dieser Lösung beteiligt. Die große Forderung lautet: Wenn keine Insol­venz möglich ist, was passiert mit den Gläubigern? Wieso tragen die Gläubiger nicht dazu bei? – Dieses Gesetz schafft die Grundlage dafür, dass Nachranggläubiger – das sind Gläubiger, die ganz einfach auch höhere Zinsen erhalten und damit auch höheres Risiko getragen haben – an dieser Lösung beteiligt werden.

Zum Dritten, auch ein ganz wesentliches Argument: Die Alteigentümer, die Bayern, werden an dieser Lösung beteiligt. Die Verantwortung des Alteigentümers wurde schon mehrfach angesprochen. Und diese 800 Millionen € sind ein ganz maßgeblicher Bei­trag zur Entlastung des Steuerzahlers.

Zum Vierten: Man schafft mit diesem Gesetz eine Stundung strittiger Verbindlichkeiten bis 30. Juni 2019. Es wurde heute vielleicht noch nicht angesprochen – ich glaube, das Allerwichtigste für die Abbaugesellschaft wäre, dass diese Bank in ein ruhigeres Fahr­wasser kommt. Alle sprechen immer von den Verbindlichkeiten der Bank. Die Bank hat ja auch Vermögenswerte. Und es wird ganz, ganz wichtig sein, dass diese Vermögens­werte zu den bestmöglichen Erlösen abgewickelt werden können.

Ganz wichtig, das fünfte Argument: Wir schaffen mit diesem Gesetz eine wesentlich bessere Verhandlungsposition gegenüber den Bayern. Wir wissen alle gemeinsam, Verhandlung ist immer auch eine Frage der Verhandlungsposition. Es wurde heute schon angesprochen, wir haben den Verjährungsverzicht, wir haben die Möglichkeit der Irrtumsanfechtung. Und mit diesem Gesetz stärkt man auch die Verhandlungs­position der Republik, mit dem gemeinsamen Interesse, den Schaden für die Republik, für den Steuerzahler möglichst gering zu halten.

Wir machen mit diesem Gesetz – und das ist das sechste Argument – einen Vorgriff auf das, was auf europäischer Ebene ab 2016 Gesetz ist. Wir machen Bail-in, das heißt, wir ziehen auch jetzt schon die Gläubiger in die Verantwortung.

Und das ist für mich persönlich eigentlich immer das Wichtigste: Welche Lehren haben wir aus diesem Desaster gezogen? – Es kommt das Bankeninsolvenzrecht. Es kommt der Bankeninsolvenzfonds. Ich glaube, das ist ein Signal an den Steuerzahler, dass auch die richtigen Lehren aus diesem Desaster gezogen worden sind. Das ist für mich persönlich auch sehr, sehr wichtig.

Dann kommt natürlich die große Frage der Rechtssicherheit: Hält dieses Gesetz auch oberstgerichtlichen Entscheidungen stand? – Es gibt hier ein Rechtsgutachten von Universitätsprofessor Raschauer, der auch in diesem Rechtsgutachten sehr klar das gewichtige öffentliche Interesse an diesem Gesetz und auch die Lastenverteilungsge­rechtigkeit zwischen Gläubigern und Steuerzahler anspricht – das wurde heute schon von Kollegen Krainer erwähnt. Aber heute geht es einmal primär um die politische Wil-


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lensbildung: Wollen wir auch die Beteiligung der Gläubiger haben? Wollen wir die Be­teiligung des Alteigentümers an dieser Abwicklung haben? – Daher sollte und könnte und müsste man diesem Gesetz tatsächlich zustimmen.

Achtens – ein ganz wichtiges Argument, vielleicht eines der wichtigsten: Wie wirkt sich dieses Gesetz auf unseren Finanzmarkt aus? – Der Herr Vizekanzler hat es schon an­gesprochen, ich halte das für ganz, ganz zentral: Wenn man sich anschaut, was seit Verkündung der Lösung oder der Art und Weise, wie diese Abbaugesellschaft aufge­stellt wird, passiert ist, so hat sich die Refinanzierung sogar verbessert. Der Abstand zu den Deutschen liegt mittlerweile bei 24 Basispunkten. Das heißt, der Finanzmarkt hat sehr, sehr ruhig auf dieses Thema reagiert – offensichtlich auch aus Finanzmarktsicht eine sehr gute Lösung.

Neuntens – das zu erwähnen ist mir auch noch wichtig –: Wir brauchen auch die Betei­ligung des Bundeslandes Kärnten. Das ist nicht von der Tagesordnung zu nehmen. Da gibt es natürlich auch eine Sichtweise der Kärntner, das sollte man auch nicht verges­sen. Kärnten hat sehr schlechte Strukturdaten, und wir sind schon auch in der Verant­wortung, dem Bundesland Kärnten eine Perspektive zu geben. Kärnten hat sehr schlechte Strukturdaten – man könnte auch sagen, die Freiheitlichen in Kärnten haben das Land über viele Jahre hinuntergewirtschaftet –, und wir haben da eine gemeinsa­me Verantwortung, in die richtige Richtung zu gehen.

Und zehntens lautet das wichtigste Argument: Dieses Hypo-Abbaugesetz entlastet den Steuerzahler – 1,7 Milliarden €, die durchaus auch heuer schon budgetwirksam wür­den. Das ist die gute Botschaft für den Steuerzahler. Deshalb ist es ein gutes Gesetz. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.39


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Lugar. – Bitte.

 


13.40.00

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (STRONACH): Hohes Haus! Ja, Herr Bundesminis­ter, Sie haben es heute gesagt: Die Kunden in sehr vielen Ländern können zufrieden sein. Und davon bin ich überzeugt. Sie werden auch zufrieden sein, denn sie zahlen nicht. Die Einzigen, die zur Kasse gebeten werden, sind die österreichischen Steuer­zahler. Und da stellt sich die Frage: Warum ist das so?

Sie haben auch immer wieder davon gesprochen, dass im Konkursfall – also wenn tatsächlich die Gläubiger zahlen – die Kärntner mit 22 Milliarden € gehaftet hätten. Das heißt, der Schaden für Kärnten und natürlich für die Republik wäre bis zu 22 Milliar­den € groß gewesen. Jetzt zum Schluss, und zwar vor zirka einem halben Jahr, als wir diskutiert haben, Konkurs oder nicht Konkurs, waren es nur noch 10 Milliarden €. Für 10 Milliarden € hätte der Steuerzahler haften müssen, wäre das Ganze in Konkurs ge­gangen.

Schauen Sie sich jetzt einmal an, was im Gesetz steht! Stehen da 10 Milliarden €, die jetzt dem Steuerzahler umgehängt werden? Stehen da 15 Milliarden €? – Nein, es ste­hen sage und schreibe 22 Milliarden € im Gesetz, die jetzt dem Steuerzahler umge­hängt werden. (Abg. Hanger: Sie verstehen das nicht!) – Ich verstehe das sehr, sehr wohl. Schauen Sie, die 22 Milliarden € waren ja niemals alle schlagend. Das heißt, die Frage im Konkursfall wäre gewesen: Was ist tatsächlich schlagend und was nicht?

Ich habe mit Herrn Picker sehr lange telefoniert, und er hat mich auch darüber in Kenntnis gesetzt, dass er mit maximal 4 Milliarden € gerechnet hätte. Und genau das ist der Punkt. Das heißt, das, was Sie jetzt ins Gesetz schreiben, ist ja auch nur ein Höchstbetrag, genauso wie damals die Haftungen. Und dieser Höchstbetrag, der jetzt


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im Gesetz steht, liegt bei 22 Milliarden € und nicht bei den 10 Milliarden €, die noch in Kärnten schlummern. Genau das ist das Problem.

Wenn man sich das anschaut, fragt man sich, wer so einen Deal macht. Wer macht so etwas? – Die Antwort ist ganz einfach: Es gibt hier politische Interessen. Es werden ge­wisse Gläubiger geschützt, und andere versucht man mit sehr hatscherten Lösungen – um es auf den Punkt zu bringen – zur Kasse zu bitten. Wer soll hier geschützt wer­den? – Herr Kollege Auer von der Raiffeisen weiß es und hat es auch heute hier ge­sagt: Es geht um diese 1 Milliarde €, die Raiffeisen beziehungsweise der Haftungsver­bund zahlen müsste (Abg. Auer: Die Hypos ! Die Bundesländer auch! Aufpassen!), im Konkursfall. Es geht um diese 1 Milliarde €. Um jenen, die mit der ÖVP verhabert sind, diese Milliarde zu ersparen, ist man auch bereit, dem Steuerzahler 22 Milliarden € umzuhängen. Das ist die Realität in diesem Land.

Wer es nicht glaubt, muss nur dem Herrn Finanzminister zuhören, der ja heute entlar­vende Worte gesagt hat. Er hat gesagt, im Konkursfall würden unkalkulierbare Risiken entstehen. Er hat erklärt, was ein unkalkulierbares Risiko ist. Ein unkalkulierbares Risi­ko ist, wenn die Politik nicht mehr eingreifen kann. Stellen Sie sich das einmal vor! Da kommt dann ein Richter und entscheidet ohne Politik. Na, wo gibt es denn das? Genau das ist das Problem. Da kann der Herr Finanzminister den Onkel Erwin nicht mehr he­rausreiten, denn dann hat er keinen Einfluss mehr. Da kommt der Richter und ent­scheidet das, und das wollen wir nicht.

Genau das ist das Problem: Viele Entscheidungen werden in diesem Land leider poli­tisch gemacht und nicht mit Hausverstand. Auf der Strecke bleiben jene, die in diesem Land ohnehin nichts zu sagen haben, nämlich die Steuerzahler. Ist Ihnen das schon einmal aufgefallen?

Man hört immer: Wir werden die Gläubiger einbinden. – Haben Sie in letzter Zeit von ir­gendjemanden von der Regierung gehört, dass man einmal über den Haftungsverbund reden sollte? Da gibt es einen Haftungsverbund. Man spricht ja immer über die bösen Kärntner, die Haftungen eingegangen sind, aber auch die Hypos sind Haftungen einge­gangen im Haftungsverbund. Hat man darüber schon einmal gesprochen? Die sollten doch auch einmal ein bisschen zur Kasse gebeten werden. – Aber nein, das sind die Freunde der ÖVP, die lassen wir außen vor!

Welche Entwicklung gibt es noch? – Es gibt eine sogenannte Orbánisierung der öster­reichischen Bundesregierung. 2011 hat sich der Herr Finanzminister in der „Kronen Zeitung“ groß darüber beschwert, dass der böse Viktor Orbán in Ungarn ganz, ganz böse Gesetze macht, die die österreichischen Banken schädigen. Kredite, die diese aufgenommen haben – auch mit einem gewissen Risiko –, wurden einfach auf einen Wechselkurs eingestellt und den Banken damit, nach seinen Aussagen, 6 Milliarden € an potenziellen Verlusten beschert. Da hat er sich beschwert, der Herr Finanzminister. Um Gottes willen! Verträge müssen eingehalten werden, die Rechtssicherheit fehlt! So geht das nicht! Wir werden Viktor Orbán klagen.

Und was machen Sie? Viktor Orbán hat wenigstens alle Banken geschröpft. Er hat nicht nur die Erste Bank geschröpft, weil Herr Treichl einmal gesagt hat, dass alle Poli­tiker gehirnamputiert sind. Aber Sie picken sich die Gläubiger heraus, die Ihnen pas­sen, die politisch nicht mit Ihnen verhabert sind, und denen hauen Sie eine drauf und hoffen, dass Sie damit durchkommen. Aber damit kommen Sie nicht durch. Letztlich ist es eine politische Aktion. Sie täuschen hier Aktivität vor, um die Gläubiger einzubinden, aber in Wirklichkeit wäre die einzige Chance, die Gläubiger so einzubinden, dass das auch rechtlich hält, der Konkurs gewesen. Das können Sie aber nicht tun, denn dann müsste der Onkel Erwin zahlen, dann müsste Raiffeisen zahlen, und das geht in die­sem Land nicht. (Zwischenruf des Abg. Auer.)


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In diesem Land gibt es welche, die zahlen, das sind die Steuerzahler, das wissen wir. Sie haben viel Übung darin, sie zur Kasse zu bitten; das ist sozusagen das eherne Ge­setz. Wenn aber der Onkel Erwin zahlen soll oder die Raiffeisen oder Ihre Freunde, na dann werden spezielle Gesetze gemacht, die zwar nicht halten, aber von denen man hofft, dass sie erst nach der Amtszeit ausjudiziert sein werden. (Abg. Prinz: So viel Un­wissenheit!) Das ist ja das Kalkül dahinter.

Abschließend, Herr Finanzminister: Streuen Sie uns nicht Sand in die Augen! Sagen Sie die Wahrheit! Die Wahrheit lautet ganz einfach: Um sich ganz geringe Verluste zu ersparen, werden dem Steuerzahler die maximalen Verluste umgehängt. Vor der nächsten Wahl gibt es ein Wahlzuckerl, das natürlich auch auf Pump finanziert wird – das ist eh klar, so funktioniert das bei Ihnen –, und dann werden alle wieder Rot und Schwarz wählen. Hurra, alles geht so weiter wie bisher! – Das ist Ihr Kalkül, und ich hoffe, dass es dieses Mal nicht aufgeht. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach. – Ruf bei der ÖVP: Das ist das System Strohsack! Da weiß nicht einmal die eigene Frak­tion, ob sie applaudieren soll!)

13.46


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist Herr Klubobmann Mag. Strolz gemeldet. – Bitte.

 


13.46.51

Abgeordneter Mag. Dr. Matthias Strolz (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Mitglie­der der Bundesregierung! Liebe Bürgerinnen und Bürger vor den Bildschirmen, hier auf den Galerien! Schöne Grüße nach Gramais in Tirol!

Ich habe gerade ein E-Mail bekommen von Karl S., der geschrieben hat: Wir verfolgen über den ORF die heutige Nationalratsdiskussion, und wir haben kaum verstanden, worum es geht. Mein Anliegen: Wäre es möglich, dass Sie bei Ihrer nächsten Runde uns Wählern kurz und bündig, auf dem Sprachniveau des einfachen Volkes in wenigen Sätzen erklären, worum es bei dieser Hypo-Angelegenheit eigentlich geht? – Zitat­ende.

Herr Karl S., das mache ich. Gramais ist übrigens die kleinste Gemeinde Österreichs, mit 47 Einwohnern im Bezirk Reutte. Herr Karl, es geht um das Hypo-Sondergesetz. Der Herr Finanzminister hat das eingebracht. Ich glaube, es ist hinlänglich bekannt, dass wir die Hypo vor ungefähr vier Jahren notverstaatlicht haben – ohne Not (Abg. Darmann: Wer? „Wir“?!) –, wir als Republik, also unter der Führung von ÖVP und SPÖ.

Wir sehen heute ganz klar, dass es eine Notverstaatlichung ohne Not war. Wir haben uns damals von den Bayern über den Tisch ziehen lassen. Sicherlich gab es einen gro­ßen Druck bei den Verhandlungen, die bis in die Nacht dauerten, aber wir haben keine gute Figur gemacht, und wir haben seit damals eben ganz, ganz viel Geld investiert. Wir haben bisher 7,7 Milliarden € an staatlichen Beihilfemaßnahmen investiert. (Vize­kanzler Spindelegger: Die ÖIAG auch!) Noch ist nicht alles verbrannt, aber insgesamt werden viel mehr als diese 7 Milliarden € verbrennen; 5 Milliarden € sind schon ver­brannt worden.

Herr Karl, zur Veranschaulichung, wie viel das ist: Für das Unterrichtsbudget haben wir pro Jahr ungefähr 8 Milliarden € zur Verfügung. Das heißt, wir haben schon fast so viel ausgegeben, wie wir für die Schulen ausgeben, und wir haben schon doppelt so viel ausgegeben, wie wir für alle Fachhochschüler und Universitätsstudentinnen und -stu­den­ten, für alle Universitäten, Fachhochschulen in Österreich ausgeben. Und wahr­scheinlich kommt noch einmal so viel dazu. Wir könnten also allen Studierenden an Fachhochschulen und Universitäten sagen: Bleibt zwei Jahre lang zu Hause, wir müs­sen all diese Institutionen schließen, wir haben so viel Geld verloren!


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Man muss aber dem Finanzminister zugutehalten, dass er noch nicht so lange dafür verantwortlich ist. Ich finde es – zumindest ein Wort des Respekts auch in diese Rich­tung – gut, Herr Finanzminister Spindelegger, dass Sie das endlich anpacken, weil das Desaster natürlich auch darin begründet ist, dass die ÖVP-SPÖ-Regierung nach der Notverstaatlichung den Kopf tief in den Sand gesteckt hat. Sie waren überfordert mit dieser Bank und haben nicht gewusst, was Sie tun sollen.

Dann kamen die Wahlen 2013, und Sie hätten etwas tun müssen. Sie haben aber gewusst, wenn Sie die Zahlen auf den Tisch legen, dann würden Sie die Wahlen ver­lieren, und deswegen sind wir über den wahren Gehalt der Dinge nicht unterrichtet worden. Wir sind eigentlich am Schmäh gehalten worden, angelogen worden, würde ich sagen.

Der Herr Finanzminister handelt jetzt, nur würde ich mir von der Bundesregierung na­türlich erwarten, dass sie nicht nur handelt, sondern auch das Richtige tut. Aber das ist nicht das Richtige, sondern das Falsche, was Sie heute hier machen, und deswegen geht NEOS nicht mit.

Ich habe noch einmal fünf Gründe mitgebracht für den Herrn Karl, aber auch für Sie, Herr Finanzminister, warum wir nicht mitgehen.

Erstens: Die Entscheidung zur Abbaugesellschaft in dieser Form ist ökonomisch falsch, weil Sie damit nicht die günstigste Lösung für die Steuerzahler, für die Steuerzahlerin­nen wählen. Sie wissen, Sie verbrennen damit Geld. Wir haben es Ihnen vorgerechnet. Eine Insolvenz, also ein geordneter Konkurs würde 2 Milliarden € kosten, und hier wer­den wir wahrscheinlich über 10 Milliarden € an Geld ablegen, wenn es schlecht geht sogar bis zu 18 Milliarden €. (Unruhe bei der ÖVP. – Abg. Obernosterer: Das ist deine Rechnung!)

Zweitens: Die Hypo-Sondergesetzgebung ist rechtlich falsch, Herr Finanzminister. Wa­rum? – Weil sie die Rechtssicherheit in Österreich in Frage stellt. Da haben Leute in­vestiert, natürlich im Vertrauen darauf, dass Österreich die Versprechen auch hält, aber das machen wir nicht. Sie nehmen ganz willkürlich einen Bereich von Gläubigern und sagen: Ihr bekommt nichts mehr zurück, aber andere schon! (Vizekanzler Spin­delegger: Das ist falsch!) Das ist äußerst willkürlich und auch europarechtlich nicht haltbar. Sie sagen, Sie beziehen sich auf eine Rechtsmaterie, die ab 2016 gilt. – Das gilt eben ab 2016. So können wir in Europa natürlich keine gute Figur machen und werden auch keine tragfähigen Partner sein für die Leute, die mit uns wirtschaftlich zu­sammenarbeiten wollen. (Zwischenbemerkung von Vizekanzler Spindelegger.)

Drittens: Es ist politisch falsch. Warum? – Es gibt mittlerweile Umfragen, die ergeben haben, dass 70 Prozent der Bevölkerung sagen, eine Insolvenz wäre die richtige Lö­sung. Das heißt auch, demokratiepolitisch gesehen gibt es hier keine Mehrheiten.

Viertens: Es ist moralisch falsch, weil Sie einfach gewisse Gläubiger auswählen und sagen: Euch rasieren wir zu 100 Prozent und andere überhaupt nicht! – Das ist Enteig­nung! Es ist moralisch nicht okay, wenn ein Staat so handelt, wenn ein Finanzminister so handelt. Das schwächt das Vertrauen in die Politik. (Neuerliche Zwischenbemer­kung von Vizekanzler Spindelegger.)

Fünftens: Die Entscheidungsgrundlage ist falsch, weil die Haftungen des Landes Kärn­ten nicht mehr halten; sie sind rechtswidrig. Das haben wir belegt durch Universitäts­professoren; mittlerweile gibt es vier Professoren, die sich hier deklarieren, und weitere werden folgen. Sie haben das nicht geprüft, und das ist unverzeihlich.

Und dann, Herr Karl, ist besonders tragisch, dass diese Bundesregierung nicht einmal dazu bereit ist, aus den Fehlern zu lernen. Wir haben Anträge eingebracht, die Bun­desländer sollen die Haftungen offenlegen. – Rot und Schwarz wollen das nicht, weil


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sie das ihren Landeshauptleuten nicht zumuten wollen, aber ich will es ihnen zumuten, als Volksvertreter. Ich möchte wissen, wo das Geld von uns umgeht.

Sie haben nicht die Konsequenzen gezogen im Sinne eines Insolvenzrechts für Bun­desländer, damit sie beim nächsten Mal nicht sagen können: Das können wir nicht machen, es fehlen uns die Möglichkeiten dazu! (Rufe bei der ÖVP: Blödsinn!) Ja, dann müssen wir Vorkehrungen treffen. Sie wollen das nicht, weil Sie nicht bereit sind, aus den Fehlern zu lernen oder aus welchen Gründen auch immer.

Schlussendlich haben Sie auch nicht die Bereitschaft gezeigt, ein modernes Bankenin­solvenzrecht umzusetzen, wie es die Deutschen schon haben, sonst hätten wir die Möglichkeit, Gläubiger in die Ziehung zu nehmen. Die Deutschen haben das seit zwei Jahren, und wir haben es nicht, und deswegen fordern wir NEOS abschließend eine namentliche Abstimmung. Wir wollen von Ihnen allen wissen, ob Sie für dieses Gesetz stimmen. Die ehemalige Finanzministerin hat gesagt, sie habe Bauchweh. Ich weiß von Abgeordneten der ÖVP, dass sie eine Insolvenzlösung für die bessere, für die stimmigere, für die gerechtere Lösung halten würden. (Abg. Obernosterer: Blödsinn!)

Und, Herr Karl, ich kann Ihnen leider auch nicht erklären, warum einige Abgeordnete der ÖVP die Insolvenz für die bessere Lösung halten würden, aber heute trotzdem da­gegen stimmen werden. Es ist ein großes Geheimnis, warum man gegen seine eigene Überzeugung stimmt, aber es wird wohl heute so stattfinden. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Nachbaur.)

13.53


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort kommt Herr Abgeordneter Mag. Darmann. – Bitte.

 


13.53.50

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Ge­schätzter Herr Finanzminister! Werte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie und zu Hause! Wenn man die Debatte in den letzten Stunden intensiv verfolgt hat – ich verwende nicht umsonst das Wort „ver­folgt“ –, dann ist einem als Politiker, aber sicher auch als Bürger und Steuerzahler auf­gefallen, welche Interessen hier von welchen Parteien verfolgt werden, geschätzte Da­men und Herren. Meinen Sie nicht auch, insbesondere werte Kolleginnen und Kollegen von SPÖ und ÖVP, dass sich die Bevölkerung eine sachliche Diskussion über die Abwicklung der Hypo Alpe-Adria verdient hätte, eine, die nicht wiederholt – anschei­nend aufgrund von fehlenden Argumenten – in Untergriffigkeiten mündet. (Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Ich schaue jetzt nicht ohne Grund Kollegen Lipitsch an, der es ja an sich nicht not­wendig hätte, in dieser Art hier im Hohen Haus zu agieren. Offensichtlich hatte er es als ferngesteuerter Parteisoldat notwendig, entweder gelenkt von der Kärntner SPÖ-Parteizentrale oder von der Wiener Parteizentrale, Sachlichkeit in seinen Reden hint­anzustellen und persönlich untergriffig zu werden, persönlich Abgeordnete anzugreifen und auch nicht davor zurückzuschrecken, als Kärntner Abgeordneter hier herauszu­gehen und mit Angstmache gegenüber dem Bundesland Kärnten irgendeinen Teufel an die Wand zu malen, der niemals hätte existieren können und die Kärntnerinnen und Kärntner hätte treffen können. (Abg. Gartelgruber: Sehr sachlich! – Abg. Krainer: Geh!) Ich glaube, dass das, was hier an Verantwortungslosigkeit teilweise geliefert wird, kaum noch zu übertreffen ist, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Diese Verantwortungslosigkeit gipfelt darin, offenkundig in einer eigenen Welt lebend, die Realität in diesem Ausmaß zu verdrehen (Zwischenruf bei der SPÖ) – ja ich werde das schon begründen, Frau Kollegin, ich werde das begründen, was ich jetzt sage; das ist der Unterschied zu Ihren Kolleginnen und Kollegen bei diesen Reden – und Ge-


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schichtsfälschung zu betreiben. Das ist eine Geschichtsfälschung, die darin mündet, dass Sie sagen: Wir, die SPÖ – die ÖVP, hat es ja wenigstens eingestanden, dass es eine Mitverantwortung für die Landeshaftungen in Kärnten gegeben hat –, können uns nicht daran erinnern.

Aber Faktum ist – das ist auch in den Protokollen des Kärntner Landtages nachzule­sen –, dass die Grundidee, nämlich Landeshaftungen für die Hypo Alpe-Adria einzuge­hen, von einem SPÖ-Landesrat Anfang der neunziger Jahre gekommen ist. Das ist nun einmal eine Tatsache, die nicht wegzuwischen ist. Ich versuche nur, es zu be­gründen, werte Damen und Herren, deswegen muss man nicht gleich Luft holen, um sich dann hier zu artikulieren. Sie sind herzlich dazu eingeladen, das zu widerlegen, aber das wird Ihnen nicht gelingen.

In den neunziger Jahren wurde in weiterer Folge die Expansionspolitik der Hypo Alpe-Adria-Bank in den Osten und Südosten Europas durch die ÖVP in ihrer Verantwortung vorangetrieben. Die Ausweitung der Landeshaftungen ab dem Jahr 2000 – das wurde heute schon festgehalten – wurde von allen Fraktionen im Kärntner Landtag zum einen oder anderen Zeitpunkt mitbeschlossen. Man kann dann hier nicht herausgehen – Kol­lege Lopatka steht jetzt hinten bei der Regierungsbank – und sagen: Ja, es war einfach so, wir waren nicht stark genug, um dem etwas entgegensetzen zu können, wenn ein starker Landeshauptmann und Finanzreferent etwas begehrt! – Geschätzte Damen und Herren, die Wahrheit ist: Sie hatten mit SPÖ, ÖVP und Grünen die Mehrheit im Kärntner Landtag und hätten alles jederzeit verhindern können, und das über Jahr­zehnte! Das ist eine Tatsache, die man nicht leugnen kann. (Beifall bei der FPÖ.)

Gehen wir einen Schritt weiter: Dann gab es nach dieser Zeit, die zu Recht auch kri­tisiert wird und in der es sehr starke Ausweitungen der Landeshaftungen gegeben hat, eine verantwortungslose Expansionspolitik des neuen Eigentümers, der Bayerischen Landesbank. Das war die Zeit der Wirtschafts-, Finanz- und Immobilienkrise und alle anderen Finanzinstitute haben sich aus dem Osten eher zurückgezogen, aber die neu­en Eigentümer haben auf Teufel komm raus investiert und neue Märkte erschlossen. Dort wurde entsprechend investiert, und auch Anleihen in der Höhe von 8 Milliarden € wurden in dieser Phase begeben. Dass dann vonseiten der SPÖ und der ÖVP keiner auf die Idee kommt, diese Zeit zu beleuchten und in Kritik zu ziehen, spricht auch für sich, aber nicht für Sie, werte Damen und Herren. Das alleine wäre ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein dem österreichischen Steuerzahler gegenüber, zu sagen: Diese Zeit gehört restlos aufgeklärt! Das muss ein Segment eines Untersuchungsaus­schusses sein, der längst hätte beginnen müssen. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben keine Zeit, die ins Land gehen kann, um eine entsprechende Aufklärung vieler Facetten der Causa Hypo Alpe-Adria noch ein paar Monate hinauszuzögern. Die Vergangenheit und die politische Verantwortung (Abg. Krainer: Welche politische Ver­antwortung soll denn da dabei sein?), insbesondere bei der Verstaatlichung, die schlussendlich eine bayerische, eine deutsche Bank dem österreichischen Steuerzah­ler übergestülpt hat, und auch die Tiefschlafphase der ehemaligen und jetzigen Bun­desregierung müssen aufgearbeitet werden.

Diese Tiefschlafphase hat 350, 400 Millionen € an Beraterkosten verschlungen, aber nur dazu geführt, dass während dieses Nichtstuns – im Strafrecht gibt es beispiels­weise die unterlassene Hilfeleistung, die ist strafbar –, durch dieses Unterlassen einer notwendigen Aktivität Schaden angehäuft wurde. Experten behaupten, dass allein durch die Untätigkeit der hier jetzt nicht einmal mehr anwesenden ehemaligen Finanz­ministerin Fekter der Schaden für den Steuerzahler um bis zu 1 Milliarde € und mehr angewachsen ist, verehrte Damen und Herren. Das ist höchste Verantwortungslosig­keit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land, die schnellstmöglich auf­zuarbeiten ist. (Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 91

Ich möchte mich aber nicht nur in der Vergangenheit und mit der Aufklärung der Ver­gangenheit aufhalten. Die Bürger fordern zu Recht: Wenn es schon einen Untersu­chungsausschuss gibt, dann soll er auch für die Zukunft etwas bringen! Die Oppo­sitionsparteien wissen ja um die Möglichkeiten des Untersuchungsausschusses, SPÖ und ÖVP eben auch; deswegen werden sie anscheinend auch verhindern, dass eine Aufklärung betreffend die Nicht-Leistungen, die Nicht-Aktivitäten der Kontrollbehörden des Bundes stattfindet. Daraus schließend könnten in Zukunft Ereignisse wie der Scha­densfall rund um die Hypo Alpe-Adria in anderen Bundesländern ausgeschlossen wer-den.

Das ist Verantwortung gegenüber dem Bürger: seine Schlüsse aus dem Geschehenen zu ziehen und das für die Zukunft abzustellen. Das verhindern Sie jedoch durch ein entsprechendes Einsteigen in diese Materie.

Schlussendlich ist natürlich eine Frage, wie wir das alles, nämlich den angelaufenen Schaden und auch den noch entstehenden Schaden, finanzieren werden. Dazu sagen wir Freiheitliche: Da können wir nicht so einfach auf den Steuerzahler zurückgreifen, denn zuerst haben wir selbst die Hausaufgaben zu machen. Zuerst bietet sich eine Verwaltungsreform an, die längst überfällig ist. Sie alle wissen, dass es 599 Vorschläge des Rechnungshofes gibt, die im Jahr bis zu 12 Milliarden € an Einsparungen im Ver­waltungsbereich bringen könnten. Die könnten wir natürlich auch nutzen, auch wenn wir das nur teilweise realisieren, um Schaden von den Bürgern, vom Steuerzahler fernzuhalten. Wir sollten bei uns selber anfangen, zu reformieren und die Verwaltung dort zurückzudrängen, wo sie aufgeblasen und nicht mehr notwendig ist. (Präsident Kopf übernimmt wieder den Vorsitz.)

In diesem Zusammenhang brauchen wir aber auch Experten, die eine solche Verwal­tungsreform umsetzen können, Experten, die in einem Bundesministerium angesiedelt sein müssten, um auch gegenüber uns die Verantwortung dafür zu übernehmen und uns Rede und Antwort dazu zu stehen. Dahin gehend bringen wir Freiheitliche einen Entschließungsantrag betreffend die Einsparung der Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl zugunsten eines Staatssekretariats für Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt ein.

Ich stehe nicht an, in diesem Zusammenhang Folgendes dazuzusagen: Nehmen Sie das nicht persönlich! Das betrifft die Funktion Ihres Amtes, Frau Staatssekretärin (Zwi­schenbemerkung von Staatssekretärin Steßl), ein Amt ohne Aufgabenbetrauung, das den Steuerzahler viel Geld kostet und nichts Positives für den Steuerzahler bewirkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren, ich bringe also folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsparung der Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl zugunsten eines Staatssekretariats für Verwal­tungsreform im Bundeskanzleramt

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, die Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Mag. Sonja Steßl dem Bundespräsidenten zur Entlassung vorzuschlagen und stattdessen ein Staatsse­kretariat für Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt einzurichten.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 92

Das, geschätzte Damen und Herren, wäre der einzig verantwortungsvolle Weg, diese Causa Hypo Alpe-Adria schnellstmöglich auch positiv für den Beginn einer umfas­senden Verwaltungsreform im Sinne der Steuerzahler zu nutzen. – Danke schön. (Bei­fall bei der FPÖ. – Staatssekretärin Steßl: Lächerlich, Herr Kollege! Lächerlich!)

14.03


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Darmann einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Mag. Gernot Darmann

und weiterer Abgeordneter

betreffend die Einsparung der Staatssekretärin Mag. Sonja Steßl zugunsten eines Staatssekretariats für Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt

eingebracht zu TOP 1, Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorla-
ge (178 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbau­einheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bundesholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden (188 d.B.)

„Den Bundesministern können zur Unterstützung in der Geschäftsführung und zur par­lamentarischen Vertretung Staatssekretäre beigegeben werden, die in gleicher Weise wie die Bundesminister bestellt werden und aus dem Amt scheiden.()“ so der Arti­kel 78 Absatz 2 erster Satz im B-VG.

Es gibt zwei Kategorien von Staatssekretären; die, denen bestimmte Aufgaben zuge­teilt werden und die, die ohne bestimmte Aufgaben in einem Ministerium sitzen. Da Staatssekretärin Mag. Steßl unter die zweite Kategorie fällt, also ihr keine bestimmten Aufgaben zugeteilt wurden, ist hier eine Position besetzt, die den Steuerzahlern monat­lich 13.289,60 EURO kostet.

Dieses monatliche Salär könnte mit einer Aufzahlung von 1.661,20 EURO (Staatsse­kretär mit Aufgaben) sinnvoller in ein Staatssekretariat im Bundeskanzleramt investiert werden, dem ein Staatsekretär vorsteht, der sich ausschließlich um eine Verwaltungs­reform zu kümmern hat.

Dieser Staatssekretär sollte auch das entsprechende Wissen über die österreichische Verwaltung haben. Ein solcher Experte wäre zum Beispiel der ehemalige Rechnungs­hofpräsident Dr. Franz Fiedler.

Da die Hypo-Abwicklung dem Steuerzahler viel Geld kosten wird bzw. nicht zuletzt durch das lange Nichtagieren der aktuellen Bundesregierung bereits viel Geld gekostet hat, ist eine Verwaltungsreform gerade zum jetzigen Zeitpunkt mehr denn je notwen­dig. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 93

„Der Bundeskanzler wird aufgefordert, im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen, die Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Mag. Sonja Steßl dem Bundespräsidenten zur Entlassung vorzuschlagen und stattdessen ein Staatsse­kretariat für Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt einzurichten.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Klub­obmann Mag. Schieder zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.03.57

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Abgeordnete Darmann hat nicht nur in seinem Antrag, sondern auch in seiner Rede behauptet, Frau Staatssekretärin Steßl hätte keine Aufgaben zu bewältigen und auch keine Betrau­ung. – Das ist völlig falsch, wie übrigens auch vieles andere, was von Herrn Darmann gesagt worden ist.

Frau Staatssekretärin Steßl ist mit vielfältigen Aufgaben betraut, nämlich mit den Ange­legenheiten der Informationstechnologie im Wirkungsbereich des Finanzministeriums, den Angelegenheiten des Besoldungs-, Dienst- und Pensionsrechts, den Doppelbe­steuerungsabkommen, den Angelegenheiten des Glückspiels und natürlich auch mit allen anderen Fragen, wie Anträgen an die Bundesregierung, Entwürfen von Gesetzen und Verordnungen, Erlässen, Richtlinien, die vom Minister zu genehmigen sind, und der Beantwortung parlamentarischer Anfragen. In all diesen Angelegenheiten ist sie natürlich eingebunden. Eine Staatssekretärin im Finanzministerium ist natürlich mit al­len Fragen des Budgets, der Budgeterstellung, des Haushalts, der Haushaltskontrolle und finanzpolitischen Fragen, wie den eben hier diskutierten, betraut. Daher ist nicht nur Ihre Aussage, sondern auch Ihr Antrag falsch.

Das wollte ich erstens berichtigen, aber zweitens auch ersuchen, dass Sie, wenn Sie schon von sachlicher Diskussion reden, wenigstens etwas sagen, was auch stimmt. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Kickl: Das war der Beitrag des Herrn Schieder zum Hypo-Debakel! Sehr bezeichnend! Sprechen kann sie wohl selbst! – Staatssekretärin Steßl: Keine Sorge, Kollege Kickl, wir haben noch genug Gelegenheit zur Diskussion! Sie können ja einmal richtige Anträge vorlegen! Ich habe keine Angst davor, mit Ihnen in eine Diskussion einzutreten! Überhaupt keine! – Abg. Neubauer: Bis heute haben wir von Ihnen nichts gehört!)

14.05


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


14.05.40

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich beginne mit etwas Positivem. (Rufe und Ge­genrufe zwischen Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Meine Damen und Herren, Zwischenrufe gehören absolut zum parlamentarischen Instrumentarium, sind durchaus auch erwünscht, aber Dauer­zwischenrufe, die nur dazu da sind, den Redner an seiner Rede zu hindern, sind mit Sicherheit nicht erwünscht.

Ich bitte, Herrn Abgeordnetem Vetter die Möglichkeit zu geben, mit seiner Rede zu be­ginnen. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 94

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (fortsetzend): Der Finanzminister hat seit Beginn seiner Amtszeit darauf hingearbeitet, diese Lösung zustande zu bringen. Und er hat dies sozusagen in schicklicher Zeit getan. Es ist meiner Ansicht nach durchaus anzuer­kennen, dass es eine Entscheidung gegeben hat und dass dieser Weg konsequent ge­gangen wird. Das muss man einmal sagen. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist nicht der Weg, für den ich mich entschieden hätte. Ich habe in den letzten acht Monaten hier zahlreiche Reden gehalten, dass auch ich eine Insolvenz präferiert hätte. Nun ist dieser Weg eingeschlagen. Ich möchte jetzt nicht nochmals in die Vergan­genheit zurückgehen, sondern ich möchte mir einmal dieses Gesetz anschauen, das wir in wenigen Minuten zu beschließen haben.

Ich halte dieses Gesetz für sprachlich mangelhaft, für inhaltlich verfehlt und auch zeit­lich-taktisch für verfehlt. Warum sprachlich? – Selbst die Firma Hypo Alpe-Adria, die in mehrfachen Versionen in diesem Gesetz aufscheint, entspricht nicht jenem wörtlichen, ganz genau im Firmenbuch aufscheinenden Wortlaut. Selbst die Firma ist also nicht ganz genau benannt.

Der Absatz 3 des ersten Bundesgesetzes endet mit einem Beistrich, also mitten im Satz. Wenn der § 2 Abs. 4 des Finanzmarktstabilitätsgesetzes insofern geändert wird, als die Zahl 15 auf 22 geändert wird, dann mag das der geltenden Gesetzestechnik entsprechen. Dass es dabei um Milliarden geht, nämlich von 15 auf 22 Milliarden € geändert wird, ist diesem Gesetz allein nicht zu entnehmen. Da muss man im Finanz­marktstabilitätsgesetz nachschauen, um zu sehen, dass damit kein Paragraph gemeint ist, dass damit keine Unterziffer genannt wird, sondern schlicht und einfach eine Diffe­renz von 7 Milliarden €. Daher kommt man natürlich auch leicht auf die 12 Milliarden €, wie einer meiner Vorredner gesagt hat; wenn schon 5 Milliarden € ausgegeben worden sind und der Finanzminister nun ein um 7 Milliarden € erhöhtes Pouvoir hat, kommt man logischerweise auf 12 Milliarden €. Ein bisschen ein Sudoku ist das aber schon, das man in diesem Gesetz machen muss, um da draufzukommen. (Beifall beim Team Stronach.)

In den Erläuterungen gibt es eine Passage, einen Satz, der doppelt abgedruckt ist, und einmal fehlt auch die Jahreszahl. – So viel zur sprachlichen Verfehlung.

Wenn wir schon bei der Sprache sind: Wenn von den Haftungen des Landes Kärnten geredet wird, war es in Wirklichkeit ein Haftungsschwindel. Wenn von einer Beteiligung der Gläubiger gesprochen wird, dann ist das in Wirklichkeit eine hundertprozentige Enteignung der Gläubiger. Und wenn wir vom Kärntner Zukunftsfonds sprechen, ist es in Wirklichkeit die Bezeichnung dessen, was hier viele als Gaunerei, Verbrechen oder was weiß ich was bezeichnet haben.

Zur inhaltlichen Verfehlung: Inhaltlich gibt es wirklich einiges zu sagen, wozu mir leider die Zeit fehlt. Betreffend die Anforderungen an die Geschäftsleitung – ich weiß nicht, warum diese extra drinnen sind, denn das Aktiengesetz gilt ja sowieso – steht etwa in einem Paragraphen, es dürfe kein Interessenkonflikt zu befürchten sein. „Interessen­konflikte () sind zu vermeiden. Ist ein Interessenkonflikt unvermeidbar,“ dann ent­scheidet der Aufsichtsrat.

In Wirklichkeit gibt es natürlich auch Interessenkonflikte. Das ist ungefähr so, als woll­ten Sie sagen: In einem Kaffeehaus hat der Kaffee heiß zu sein, dafür ist in der Küche zu sorgen, und wenn er serviert ist, soll er auch heiß sein; wenn er nicht heiß ist, ist das zu vermeiden, und wenn er kalt ist, entscheidet der Oberkellner. – Ungefähr so eine Bestimmung gibt es in diesem Gesetz. (Beifall beim Team Stronach und bei Ab­geordneten der FPÖ.)

Hochinteressant ist auch, dass ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur von der FMA gestellt werden kann; niemand anderer kann dies tun. Dass das Eigenka-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 95

pitalersatz-Gesetz nicht gilt, ist auch klar, natürlich gibt es auch keine Gebühren, und das Unternehmensreorganisationsgesetz ist auch nicht anwendbar.

Ganz wesentlich ist der Haftungsentfall, über den heute schon viel gesagt worden ist und der sicherlich zum Verfassungsgerichtshof kommen wird. Die Botschaft des Haf­tungsentfalls ist allerdings ganz klar: Wenn das Wort des Landes Kärntens nicht gilt, warum soll denn dann das Wort eines anderen Bundeslandes gelten? Als Landes­hauptmann eines anderen Bundeslandes hätte ich mich dagegen gewehrt. Was wer­den die Finanzmärkte sagen? – Die werden sagen: Herr Landeshauptmann Niessl, Ih­re Haftungszusagen sind nichts wert, schauen Sie sich das Gesetz vom 8. Juli 2014 an! Herr Pühringer, Ihre Haftungen sind nichts wert, schauen Sie sich dieses Gesetz an! Herr Häupl, Ihre Haftungen sind nichts wert, schauen Sie sich dieses Gesetz an! Herr Pröll, schauen Sie sich dieses Gesetz an, Ihre Haftungen sind nichts wert! – So reagieren die Finanzmärkte auf ein derartiges Gesetz. (Beifall beim Team Stronach.)

Zeitlich-taktisch verfehlt sage ich deshalb, weil die 500 Millionen € des Landes Kärnten hier nicht drinnen stehen. Wenn zuerst die Haftung entfällt und man dann verhandelt, dann ist das der völlig falsche Weg. Wenn man sagt, die sollen nicht in Konkurs gehen, so kann man das sagen, aber da muss man vorher mit denen verhandeln, und nicht vorher die Haftungen entfallen lassen und dann mit ihnen reden. Wenn Sie sich dort die lange Nase zeigen lassen müssten, würde mich das nicht überraschen, meine Da­men und Herren.

Drei Punkte möchte ich zusammenfassen, erstens: Für den Staat gelten völlig andere Regeln. Zweitens: Niemand ist gieriger als der Staat, unverschämter als der Staat, wenn man sich den Haftungsentfall bei den Anleihen anschaut. Und: Dieses Gesetz ist das Ende der Glaubwürdigkeit dieses Staates; es ist der Beginn des Endes der Re­gierung Faymann. – Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Strache.)

14.12


Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig Letzter in dieser Debatte zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Fuchs. – Bitte.

 


14.13.06

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Präsident! Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Durch dieses Hypo-Sondergesetz hat Österreich zwar die Nachteile einer Insolvenz, aber nicht die Vorteile einer Insolvenz. Vordergrün­dig ersparen wir uns durch die Enteignung bestimmter nachrangiger Gläubiger zwar 890 beziehungsweise 900 Millionen €, dem stehen aber Mehrkosten aufgrund von Ra­tingherabstufungen von jährlich mindestens 1,5 Milliarden € gegenüber, vom Reputa­tionsverlust der Republik Österreich ganz zu schweigen.

Durch dieses Bundesgesetz werden aber nicht die Profiteure der Notverstaatlichung ohne Not zur Kassa gebeten, sondern eine Vielzahl von Steuerzahlern, die Lebensver­sicherungspolizzen gezeichnet haben, in deren Deckungsstock sich diese vermeintlich „mündelsicheren“ Anleihen befinden. (Beifall bei der FPÖ.)

Und was sagt der Herr Finanzminister dazu? – Ich zitiere den Herrn Finanzminister:

„Ein Bundesland, das zwei Milliarden Budget hat und für zwanzig – nämlich genau ge­sagt für 25 – Milliarden Euro Haftungen einnimmt; naja, da wären mir schon Zweifel ge­kommen, ob das wirklich eine gute, seriöse Anlage ist.“ – Das ist eine Verhöhnung der Steuerzahler, Herr Finanzminister. (Beifall bei der FPÖ.)

Weder die Nationalbank, noch die FMA und erst recht nicht Ihr Ressort hatten Beden­ken im Hinblick auf das Missverhältnis zwischen Landeshaftungen und Landesbudget. Und dem kleinen Steuerzahler, der für seine Pension mit einer Lebensversicherung vorsorgt, dem werfen Sie, Herr Finanzminister, nun vor, dass ihm dieses Missverhältnis


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 96

hätte auffallen müssen?! Die ganze Bankenaufsicht hat geschlafen und dabei fürstlich kassiert, und dem kleinen Steuerzahler machen Sie, Herr Finanzminister, diesen letzt­klassigen Vorwurf.

Die Republik Österreich haftet derzeit unter Einrechnung der Bundesschuld und der ausgelagerten Verbindlichkeiten für einen Gesamtbetrag von rund 400 Milliarden €, und dem stehen Budgeteinnahmen von rund 72 Milliarden € gegenüber. Muss man jetzt Bedenken haben, Herr Finanzminister, wenn man mündelsichere Anleihen der Republik Österreich erwirbt? Oder werden Sie den kleinen Steuerzahlern, die durch Zeichnung dieser Staatsanleihen für ihre Pension vorsorgen, in ein paar Jahren ant­worten: Bei einem Staat, der 72 Milliarden € Einnahmen hat und für 400 Milliarden € haftet, da wären mir schon Zweifel gekommen, ob der Kauf einer Anleihe der Republik Österreich eine gute und seriöse Anlage ist! (Beifall bei der FPÖ.)

Nicht nur der Herr Bundespräsident und namhafte Verfassungsrechtler haben Beden­ken gegen dieses Gesetz, sondern auch Ihre Vorgängerin im BMF, die ich hier sinn­gemäß zitieren darf:

Ich persönlich hätte eine Insolvenz bevorzugt, erklärt Frau Dr. Fekter in einer Diskus­sionsrunde. Auch in diesem Fall wäre Kärnten zwar in der Ziehung gewesen, allerdings hätte man das Geld von Bundesseite, das man jetzt noch in die Hypo schaufeln muss, eben nach Kärnten und nicht auf den Balkan schaufeln müssen. – Zitatende. (Beifall bei der FPÖ.)

Herr Finanzminister, ich schließe mich der Meinung von Frau Dr. Fekter an: Eine In­solvenz der Hypo wäre die bessere Lösung gewesen. Wir hätten dann nicht nur die Nachteile einer Insolvenz, sondern auch deren Vorteile. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Strolz.)

14.16


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. – Bitte.

 


14.16.59

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren vor den Bildschirmen und auf der Be­suchergalerie! Hohes Haus! Es ist natürlich eine erbitterte Diskussion, die hier seit Mo­naten anhält.

Vielleicht kann ich einen kleinen Beitrag leisten mit einer technischen Änderung. Ich bringe folgenden Abänderungsantrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky und Jan Krainer, Kolleginnen und Kolle­gen zum Bundesgesetz zur Schaffung einer Abbaueinheit in zweiter Lesung.

Es soll geändert werden der Art. 1, und zwar eine Änderung, die die Wortfolge in § 3 Abs. 2 ändert und in Art. 2 einen Entfall der Z 4 vorsieht.

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich bitte Sie, den Wortlaut konkret vorzulesen, vor allem bei § 3 Abs. 2!

 


Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (fortsetzend): „In § 3 Abs. 2 wird die Wortfol­ge ‚längestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt‘ durch die Wortfolge ‚längestens zwei Jah­re nach dem Zeitpunkt‘ ersetzt.

In Art. 2 () entfällt Z 4.“

*****

Damit ist das Präsidium einverstanden; damit haben wir diesen Teil erledigt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 97

Kommen wir zum präzisen Lesen: Ich glaube nicht, dass Kollege Zakostelsky recht hat, dass die Professoren urlaubsreif wären, die müssten ja jetzt elf Jahre lang auf Urlaub gewesen sein. (Abg. Strolz: Es hat sie keiner gefragt!) Sie kommen nach elf Jahren vom Urlaub zurück und stellen fest: Ein Wahnsinn! In dem Land sind jahrelang EU-rechtswidrig Landeshaftungen ausgestellt worden, und niemand ist draufgekommen. Selbst Herr Dr. Hable, der als Rechtsanwalt doch hoffentlich immer wieder bemüht ist, seine Klienten richtig zu beraten, hat keinem seiner Klienten gesagt: Hey! Da gibt es ein Wertpapier, da steht „Landeshaftung“ drauf, die gar nicht gültig ist!

Vielleicht ist das Problem auch, als sie aus dem Urlaub zurückgekommen sind Sie haben das gesagt, Herr Abgeordneter Hable –, dass der Brief der Kommission angeb­lich formlos war. – Er war nicht formlos. Er war ein ganz förmliches Schreiben in einem sogenannten Beihilfenmahnverfahren, das die EU-Kommission durchgeführt hat. Da gibt es auch eine Geschäftszahl dazu, nämlich C(2003)1329fin.

Moment! Vielleicht ist etwas passiert. Sie haben ja ein Gutachten in Auftrag gegeben. Vielleicht hatten Sie irgendwo eine Kopie von irgendetwas anderem liegen, das kann ja sein. Interessant ist aber, dass dort wortwörtlich etwas drinnen steht, Herr Dr. Hable, was das Gegenteil von dem auslöst, was Sie uns hier berichtet haben. Dort steht näm­lich drinnen, dass die Verbindlichkeiten, die zum 2. April 2003 bestanden haben, bis zum Ende ihrer Laufzeit, also auch nach 2017, bei Ausfall gedeckt sind durch den öf­fentlichen Gewährsträger. Und dann kommt ein entscheidender Satz:

Es gibt eine Übergangszeit bis zum 1. April 2007. Das ist die Frist bezüglich Ausfalls­haftung für neu eingegangene Verbindlichkeiten. – Jetzt ist sie aber unmöglich, die Kommission: Jetzt schreibt sie da „neu“ hinein, dabei wurde uns eben erklärt, die Her­ren Professoren haben festgestellt, dass es keine neuen Verbindlichkeiten gibt. (Zwi­schenrufe bei der ÖVP.) Möglicherweise ein Rechtschreibfehler, im Jahr 2003, meinen Sie? Und Sie glauben, dass wir die Lösungen, die wir führen, darauf aufbauen kön­nen?

Sie haben mehrere Dinge nicht verstanden. Selbst wenn es beihilfenrechtlich bedenk­lich gewesen wäre, hätten wir eine Amtshaftung dafür; denn diese Papiere wurden ausgegeben, waren gezeichnet mit der Ausfallshaftung, wurden auch durch die Auf­sicht kontrolliert, wurden gehandelt und vergeben.

Was stellen Sie sich vor? Dass ein Anleger, der eine kauft, dann sagt: Das ist ja euro­parechtswidrig, ich habe ja gar keine Haftung! – Natürlich zahlen die Steuerzahler da­für. Was Sie die ganze Zeit einfordern, heißt: Kärnten soll in Konkurs gehen! Das errei­chen wir durch eine Insolvenz der Hypo; dann sieht man schon, dass die Republik nicht funktioniert, und dann kann man der Regierung vorwerfen, sie habe schlecht ge­handelt. (Ruf bei den NEOS: Blödsinn!)

Das ist durchsichtig. Es gibt keine Lösung, die Kärnten im Insolvenzfall draußen lassen kann. (Abg. Strolz: Dann untersuchen wir es!) Daher macht der Herr Bundesminister das Richtige, nämlich einen Vorschlag dazu, wie man unter Vermeidung der Insolvenz eine Gläubigerbeteiligung einzieht. (Abg. Kickl: Untersuchungsausschuss!)

Ich halte das Gesetz für mutig, und wir werden auch klären müssen – weil es recht­liches Neuland ist –, ob alles halten wird. Aber es ist wirklich das Bemühen da, andere Gläubiger einzubeziehen. Das muss man würdigen, und das hat der Kollege Kogler in seinem sachlichen Beitrag getan, wofür ich ihm danke. Und ich glaube, wir sollten die­sen Weg probieren.

Den anderen Weg gibt es nicht. Jeder, der behauptet, dass es eine unkontrollierte In­solvenz gäbe, hat noch nie etwas mit einer Insolvenz zu tun gehabt. Aber die kann schon gar nicht kontrolliert sein, denn da gibt es keinen Masseverwalter.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 98

Es gibt eine Illusion, die letzte Illusion, die Kollege Rossmann hier zu verbreiten ver­sucht hat. (Abg. Rädler: Professor!) – Er ist Professor, Herr Bruno Rossmann? Herr Mag. Rossmann, das wusste ich nicht. Schade, dass ich zur Verleihung des Titels nicht eingeladen war. Aber zurückkommend zur Sache selber: Die letzte Illusion, die Kollege Rossmann hier zu verbreiten versucht hat, lautete, man könne eine Bank ein Jahr lang mit Geschäftsaufsicht führen, und es würde nichts passieren.

Dieser Versuch wurde schon mehrfach unternommen. Wissen Sie, wie der erste Tag heißt, an dem Geschäftsaufsicht ist? Das ist der sogenannte Bank Run. Das sind aber nicht nur die Leute, die hinkommen und das gesamte Bargeld vom Sparbuch beheben; sondern es wird alles fällig gestellt, was rundherum passiert. Zu diesem Zeitpunkt ist die Bank nicht mehr zahlungsfähig, und die eingesetzte Geschäftsaufsicht muss im Falle der Zahlungsunfähigkeit Insolvenz anmelden. Daher gibt es kein Jahr, das ist ei­ne weitere Illusion.

Ich finde es gescheit, dass wir heute eine Maßnahme setzen, die Abbaueinheit ma­chen. Werner Kogler hatte recht während der vielen Jahre: Wir hätten sie einführen müssen. Mein Anspruch wäre jetzt: Probieren wir, die Abbaueinheit zu machen. Ich glaube, das ist eine gute Lösung. Ich glaube auch, dass der Finanzminister recht hat, es ist mutig, auch ein Bail-in zu versuchen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

14.23


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Matznetter einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer Kolleginnen und Kollegen

zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz zur Schaf­fung einer Abbaueinheit (GSA), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbau-Holdinggesellschaft des Bundes für die HYPO ALPE-ADRIA-BANK S.P.A. (HBI-Bun­desholdinggesetz), das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungs­aktiengesellschaft des Bundes (ABBAG-Gesetz) und das Bundesgesetz über Sanie­rungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) erlassen werden und mit dem das Finanzmarktstabilitätsgesetz und das Finanzmarkt­aufsichtsbehördengesetz geändert werden (178 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (188 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Art. 1 (Gesetz zu Schaffung einer Abbaueinheit) wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 2 wird die Wortfolge „längestens ein Jahr nach dem Zeitpunkt“ durch die Wortfolge „längestens zwei Jahre nach dem Zeitpunkt“ ersetzt.

2. In Art. 2 (Änderung des Finanzmarktstabilitätsgesetzes) entfällt Z 4.

Begründung

Durch Z 1 wird der zulässige Zeitraum für die Erbringung von Übergangsdienstleis­tungen auf zwei Jahre ausgedehnt, weil dieser Zeitraum marktüblich ist.

Durch Z 2 entfällt der Inkraftretensvorbehalt in Abs. 2, weil eine horizontale Beihilfenge­nehmigung für Maßnahmen nach dem FinStaG von der Europäischen Kommssion nicht mehr erteilt wird. § 10 idF BGBl I Nr. 184/2013 bleibt somit unverändert.

*****

14.23.20

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 99

Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Der Berichterstatter verzichtet auf das Schlusswort.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 178 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolle­ginnen und Kollegen vor.

Weiters liegt ein Verlangen auf namentliche Abstimmung über die dritte Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes vor.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Abänderungsantrag und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Art. 1 und 2 eingebracht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit und somit ange­nommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wie gesagt, es ist hiezu namentliche Abstimmung verlangt worden.

Da dieses Verlangen von 20 Abgeordneten gestellt wurde, ist die namentliche Abstim­mung durchzuführen.

Damit erübrigt sich eine Abstimmung über den ebenfalls von 20 Abgeordneten unter­stützten Antrag betreffend Durchführung einer geheimen Abstimmung.

Die Stimmzettel, die zu benützen sind, befinden sich in den Laden der Abgeordneten­pulte und tragen den Namen der Abgeordneten sowie die Bezeichnung „Ja“ – das sind die grauen Stimmzettel – beziehungsweise „Nein“ – das sind die rosafarbenen.

Gemäß der Geschäftsordnung werden die Abgeordneten namentlich aufgerufen, den Stimmzettel in die bereitgestellte Urne zu werfen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf in dritter Lesung ihre Zu­stimmung geben wollen, „Ja“-Stimmzettel, jene, die dagegen stimmen wollen, „Nein“-Stimmzettel in die Urne zu werfen.

Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, Frau Abgeordnete Lueger, mit dem Namensaufruf zu beginnen; Herr Abgeordneter Gahr wird sie später dabei ablösen.

*****

(Über Namensaufruf durch die Schriftführer Lueger beziehungsweise Gahr werfen die Abgeordneten ihren Stimmzettel in die Wahlurne.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Die Stimmabgabe ist beendet.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 100

Die damit beauftragten Bediensteten des Hauses werden nunmehr unter Aufsicht der Schriftführer die Stimmenauszählung vornehmen.

Ich unterbreche zu diesem Zweck die Sitzung für einige Minuten.

*****

(Die zuständigen Bediensteten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 14.29 Uhr unterbrochen und um 14.34 Uhr wieder aufgenommen.)

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe das Abstimmungsergebnis bekannt.

Abgegebene Stimmen: 172; davon „Ja“-Stimmen: 96, „Nein“-Stimmen: 76.

Mit „Ja“ stimmten die Abgeordneten:

Amon, Antoni, Aubauer, Auer;

Bacher Walter, Becher Ruth, Berlakovich, Buchmayr;

Cap;

Darabos, Diesner-Wais, Durchschlag;

Ecker, Ehmann, El Habbassi, Eßl;

Feichtinger Klaus Uwe, Fekter, Fichtinger Angela;

Gahr, Gerstl, Gessl-Ranftl, Greiner Karin, Grillitsch, Groiß, Grossmann, Gusenbauer-Jäger;

Hakel Elisabeth, Hammer Michael, Hanger Andreas, Haubner, Hechtl, Heinzl, Hell, Himmelbauer, Hofinger Manfred, Höfinger Johann, Holzinger, Huainigg;

Jank, Jarolim;

Karl, Katzian, Keck, Kirchgatterer, Knes, Königsberger-Ludwig, Kopf, Krainer Kai Jan, Krist, Kucharowits, Kucher, Kuntzl, Kuzdas;

Lettenbichler, Lipitsch, Lopatka, Lueger Angela;

Matznetter, Mayer, Muchitsch, Muttonen;

Oberhauser, Obernosterer, Ofenauer, Ottenschläger;

Pendl, Pfurtscheller, Plessl, Preiner, Prinz;

Rädler, Rasinger, Rauch Johannes;

Schieder, Schittenhelm, Schmuckenschlager, Schönegger, Schultes, Sieber Norbert, Singer Johann, Spindelberger, Steinacker, Strasser;

Tamandl, Töchterle;

Unterrainer;

Vogl;

Weninger, Wimmer, Winzig, Wittmann, Wöginger, Wurm Gisela;

Yilmaz;

Zakostelsky.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 101

Mit „Nein“ stimmten die Abgeordneten:

Alm, Angerer, Aslan;

Belakowitsch-Jenewein, Bösch, Brosz, Brunner;

Darmann, Deimek, Dietrich, Doppler;

Ertlschweiger;

Fuchs;

Gartelgruber, Glawischnig-Piesczek;

Hable, Hafenecker, Hagen, Haider, Hauser, Höbart, Hübner;

Jannach, Jarmer;

Karlsböck, Kassegger, Kickl, Kitzmüller, Köchl, Kogler, Korun, Kunasek;

Lichtenecker, Lintl, Loacker, Lugar Robert;

Maurer, Meinl-Reisinger, Mölzer, Moser, Mückstein, Mühlberghuber, Musiol;

Nachbaur Kathrin, Neubauer Werner;

Pilz, Pirklhuber, Pock, Podgorschek;

Rauch Walter, Riemer, Rosenkranz Walter, Rossmann;

Schatz, Schellenbacher, Schellhorn, Schenk, Scherak, Schmid Gerhard, Schmid Julian, Schrangl, Schwentner, Steger, Steinbichler, Steinhauser, Strache, Strolz;

Themessl;

Vavrik, Vetter;

Walser, Weigerstorfer, Windbüchler-Souschill, Winter, Wurm Peter;

Zinggl.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung ange­nommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Kogler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Insolvenzrecht für Bundesländer.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit und somit abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Darmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einsparung der Staatssekre­tärin Mag. Sonja Steßl zugunsten eines Staatssekretariats für Verwaltungsreform im Bundeskanzleramt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

14.35.422. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (162 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das E-Geldge­setz 2010, das Finanzkonglomerategesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehörden-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 102

gesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Zahlungsdienstegesetz und das Zentrale Gegenparteien-Vollzugsgesetz ge­ändert werden (189 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (176 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Invest­mentfondsgesetz geändert werden (190 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zu den Punkten 2 und 3 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster ist Herr Abgeordneter Dr. Fuchs zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.36.31

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Mit­glieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Wenn man die Novelle zum AIFMG analy­siert, so kommt man zum Ergebnis, dass es bei dieser Novelle nicht um den Schutz der Anleger geht, sondern um den Schutz der Banken vor unliebsamer Konkurrenz. Privatanleger werden von den im AIFMG vorgesehenen Investmentmöglichkeiten durch diese Novelle faktisch ausgeschlossen, wie insbesondere die Definition des qua­lifizierten Privatkunden in § 2 Abs. 1 Z 42 AIFMG zeigt, die ich hier sinngemäß zitieren darf:

Qualifizierter Privatkunde im Sinne dieses Gesetzes ist ein Anleger, der in einem Ver­trag bestätigt: dass er unter anderem über unbelastete Bankguthaben und Finanz­instrumente im Wert von mehr als 500 000 € verfügt; bei dem die Vertriebsgesellschaft seinen Sachverstand, die Erfahrungen und Kenntnisse bewertet hat; der sich ver­pflichtet, mindestens 100 000 € in einen AIF zu investieren; der nachweist, dass diese Investition nicht mehr als 20 Prozent seines aus Finanzinstrumenten bestehenden Ver­mögens beträgt.

Diese irrwitzige Definition des qualifizierten Privatkunden wird ja nur mehr von Ihrer Definition der Luxuspension getoppt!

Die Finanzkrise hat uns gezeigt, dass gerade die breite Streuung der Investments mas­sive Verluste der Anleger verhindern kann. Gerade bei einem Investment in einem Dachfonds verringert sich durch die breite Streuung das Anlegerrisiko beträchtlich. Die Dachfonds müssen nämlich in mindestens zehn Zielfonds investieren, von denen jeder wiederum in rund zehn oder auch mehr Zielunternehmen investiert.

Und jetzt kommt der Irrsinn dieser Novelle: Damit man in einen breit gestreuten Dach­fonds investieren darf, mit dem man das Anlegerrisiko minimiert, muss man nachwei­sen, dass man jahrelang mit hochriskanten Aktien spekuliert hat. Normalerweise ist es genau umgekehrt: Einem unerfahrenen Anleger empfiehlt man eher das Investment in einen breit gestreuten Fonds und nicht in riskante Einzeltitel. – Diese Novelle ist eine Verhöhnung und Entmündigung der Privatanleger. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir fordern daher eine Streichung des Begriffes „qualifizierter Privatkunde“ und fordern auch eine Streichung der Mindestinvestitionssumme von 100 000 €. Diese Novelle wi­derspricht im Übrigen auch dem Regierungsprogramm, nämlich der Seite 15, die ich kurz zitieren darf:

„Schaffung der Voraussetzungen im Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) im Hinblick auf den Privatanlegervertrieb von Anteilen an Finanzierungsge­sellschaften ().“ – Das ist Themenverfehlung, Herr Finanzminister.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 103

Die Deutschen haben uns mit dem Kapitalanlagegesetzbuch gezeigt, wie man die AIFM-Richtlinie sinnvoll umsetzen kann. Nehmen wir uns doch ein Beispiel an der deutschen Regelung! Diese Novelle zum AIFMG entmündigt unsere Kleinanleger und dient ausschließlich dem Schutz der Banken vor unliebsamer Konkurrenz. Daher wer­den wir dieser Novelle unsere Zustimmung verweigern. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Groiß.)

14.39


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Zakostelsky. – Bitte.

 


14.40.07

Abgeordneter Mag. Andreas Zakostelsky (ÖVP): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir müssen in der aktuellen Behandlung be­kanntermaßen zwei Themen unterscheiden: die BWG-Novelle und die Novelle des Al­ternativen Investmentfonds Manager-Gesetzes.

Bei der BWG-Novelle handelt es sich um die Umsetzung einer EU-Verordnung. Eine solche Verordnung ist wie immer verbindlich und bietet nur sehr wenige und sehr klei­ne Spielräume auf nationaler Ebene. Unserer Bundesregierung und auch dem Parla­ment ist es im parlamentarischen Prozess gelungen, diese Spielräume zu nutzen und damit auch den österreichischen Markt gegenüber den anderen Mitgliedstaaten zu stärken.

Zum Gesetzentwurf: Mit der BWG-Novelle werden die durch den sogenannten einheitl­ichen Aufsichtsmechanismus notwendigen Anpassungen umgesetzt. Sie wissen, der einheitliche Aufsichtsmechanismus ist die erste Säule der Bankenunion. Es geht um den Übergang der Aufsichtskompetenz für sieben österreichische Banken. Dieser Übergang findet im November 2014 statt.

Ein weiterer zentraler Punkt der BWG-Novelle ist die Neuregelung der Bankprüfung. Da konnte – und darauf habe ich vorhin abgestellt – im parlamentarischen Prozess ei­niges an bürokratischer Ausdehnung der Prüftätigkeit verhindert werden. Damit wurde ein unnötiger Anstieg der Kostenbelastung gegenüber dem Ministerialentwurf abge­wendet. Dies ist durchaus eine erkennbare Maßnahme im Sinne der Stärkung des Fi­nanz- und Wirtschaftsstandortes Österreich.

Daneben wird mit der vorliegenden BWG-Novelle auch den Anliegen der Branche zum neuen Mandatsbegrenzungsregime für Geschäftsleiter und Aufsichtsratsmitglieder von Kreditinstituten Rechnung getragen. Was meinen wir damit? – Zum einen wird das so­genannte Gruppenprivileg von Kreditinstituten auf sämtliche Unternehmensgruppen ausgedehnt. Dies ermöglicht es – und das ist der wesentliche Punkt – auch Unterneh­mern außerhalb von Banken, weiterhin in Bankaufsichtsräten tätig zu sein. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, diesen Punkt sehe ich als essenziellen Baustein in der ge­wünschten Verknüpfung der Realwirtschaft mit der Finanzwirtschaft. Zum anderen hat der Finanzausschuss auch den Schwellenwert für das Greifen der Mandatsbegren­zungen deutlich angehoben, das heißt, die betragsmäßige Schwelle, ab wann diese Grenze in Kraft tritt: Ursprünglich sollten alle Kreditinstitute ab einer Bilanzsumme von 1 Milliarde € erfasst sein. Im Finanzausschuss wurde dieser Betrag auf 5 Milliarden € geändert. Damit wurde klar dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit, der Proportionalität Rechnung getragen, nämlich zwischen kleinen, regional tätigen Banken und interna­tional agierenden Großbanken zu unterscheiden. Es muss hier auch deutlich differen­ziert werden. Auch dies ist wichtig für unsere österreichische Wirtschaft, insbesondere die mittelständische Wirtschaft. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 104

Das Ziel, qualitativ hochwertige Aufsichtsgesetze sowie Klarheit für den Rechtsanwen­der zu schaffen, wurde mit dem vorliegenden Gesetz erreicht. Ein System regional täti­ger Banken in enger Zusammenarbeit mit den nationalen Behörden ist in Summe ein Schritt in die richtige Richtung, denn wir ziehen hier ein weiteres Mal die richtigen Schlüsse aus der Wirtschaftskrise.

Ich möchte bewusst einem Zitat, das immer so durchrutscht, zum Durchbruch verhel­fen, nämlich dass ein Großteil der österreichischen Banken „too boring to fail“ ist, mit einem Wort „risikoarm“. Genau diese Strukturen gilt es, im Interesse der österreichi­schen Realwirtschaft zu stärken und damit auch der Menschen und gerade der Steu­erzahler in unserem Lande.

Abschließend, meine Damen und Herren, einige wenige Sätze zum Alternative Invest­mentfonds Manager-Gesetz. Wir wissen, dass der europäische Gesetzgeber mit der Richtlinie das Ziel verfolgt, bislang unregulierte und risikoreiche Finanzprodukte nur von regulierten Managern verwalten zu lassen. Somit war es Aufgabe der Bundesre­gierung, einen klaren und kohärenten Rahmen für die Regulierung und die Beaufsichti­gung von alternativen Investmentfondsmanagern in Österreich zu schaffen. Dies ist zum einen gelungen, zum anderen – und das sei hier durchaus auch angemerkt – wurden gewisse Dinge nicht ganz verstanden: Wenn man Mindestinvestments in der Größenordnung von mindestens 100 000 € ansetzt, sieht man, dass die Grenzen auch im internationalen Vergleich eindeutig zu hoch angesetzt sind.

Ich möchte damit schon mehr oder weniger schließen und betonen, dass die Novelle zum Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz ein Schritt in die richtige Richtung ist, aber zweifellos nicht der letzte Schritt sein sollte.

Ich darf an dieser Stelle folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Art. 4 (Änderung des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes) wird wie folgt geändert:

Nach Z 52 wird folgende Z 52a eingefügt:

„52a. Dem § 67 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) Abweichend von § 19 Abs. 5 Z 1 darf der AIFM für von ihm verwaltete AIF bis 22. Juli 2017 eine Verwahrstelle gemäß § 19 Abs. 3 Z 1 bestellen, deren Sitz nicht im Herkunftsmitgliedstaat des AIF liegt. Solche AIF dürfen nicht gemäß §§ 48 und 49 an Privatkunden vertrieben werden.““

*****

Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.46


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Mag. Zakostelsky einge­brachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Zakostelsky, Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen


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zur Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden (176 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (190 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Art. 4 (Änderung des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes) wird wie folgt geändert:

Nach Z 52 wird folgende Z 52a eingefügt:

„52a. Dem § 67 wird folgender Abs. 8 angefügt:

„(8) Abweichend von § 19 Abs. 5 Z 1 darf der AIFM für von ihm verwaltete AIF bis 22. Ju­li 2017 eine Verwahrstelle gemäß § 19 Abs. 3 Z 1 bestellen, deren Sitz nicht im Her­kunftsmitgliedstaat des AIF liegt. Solche AIF dürfen nicht gemäß §§ 48 und 49 an Pri­vatkunden vertrieben werden.““

Begründung

Art. 61 Abs. 5 der Richtlinie 2011/61/EU ermöglicht den Mitgliedstaaten die Erlassung einer Übergangs-bestimmung, mit der bis 22. Juli 2017 die Verwahrstelle ihren Sitz auch in einem anderen Mitgliedstaat als jenem des AIF haben darf. Dieses Wahlrecht soll nunmehr auch in Österreich ausgeübt werden. AIF, die auch an Privatkunden ver­trieben werden, müssen aus Gründen des Anlegerschutzes jedenfalls eine Verwahr­stelle haben, die im Sitzmitgliedstaat des AIF liegt.

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


14.46.19

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Zwei Regierungsvorlagen diskutieren wir jetzt: einerseits das Al­ternative Investmentfonds Manager-Gesetz, andererseits das EZB-Bankenaufsichtsge­setz. Ich beginne mit Ersterem.

Ich bin nicht der Ansicht, dass hier mit dem Typen des qualifizierten Privatkunden et­was geschaffen wird, das nicht im Sinne des Anlegerschutzes ist. – Ganz im Gegenteil! Ich denke, dass mit der für diesen Typ des qualifizierten Privatanlegers geschaffenen Mindestinvestitionssumme eben genau sichergestellt werden soll, dass es sich um professionelle Anleger handelt. Genau darum geht es, denn der Sinn der EU-Richtlinie ist ja – das wurde von meinem Vorredner erwähnt –, dass strenge Bestimmungen für Hedge-Fonds, Private-Equity-Fonds und dergleichen mehr geschaffen werden sollen. Daher kann ich nicht erkennen, dass hier eine Gesetzesnovelle vorläge, die dem Schutz der Banken und nicht dem Schutz der Anleger dienen solle.

Den zweiten Punkt, der geändert wird, kann ich ebenfalls begrüßen, nämlich eine Ein­schränkung des Rückgriffs auf externe Ratings für aggressive AIFMs. Auch das sehe ich positiv, weil es durch diese Einschränkung zu einer breiteren Risikobewertung kommt, als dies in der Vergangenheit der Fall war. Ich denke daher, noch nicht den Ab­änderungsantrag, der jetzt vorgelegt wurde, kennend, dass wir dieser Regierungsvor­lage im Prinzip zustimmen können.

Anders ist es beim EZB-Aufsichtsgesetz. Grundsätzlich ist es zu begrüßen, dass die gemeinsame Bankenaufsicht mit 4. November 2014 zu arbeiten beginnen wird. Es hat


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ja lange Vorlaufprozesse gegeben; es war nicht einfach, das umzusetzen. Das ist ins­gesamt ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung des Finanzmarktsektors in Europa, dem allerdings auch rasche Schritte im Hinblick auf die Insolvenzabwicklung von Kredit­instituten auf der einen Seite und die Einlagensicherung auf der anderen Seite folgen müssen.

Warum wir Grüne aber diesem EZB-Aufsichtsgesetz nicht zustimmen können, das hängt damit zusammen, dass das Europäische Parlament im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Aufsichtsmechanismus eine Reihe von Rechten erwirken konnte, die im österreichischen Entwurf nicht einmal im Ansatz diskutiert wurden. Welche Rechte konnte das Europäische Parlament gegenüber der Europäischen Zentralbank durch­setzen? – Auf einige der wichtigsten möchte ich hinweisen.

Die EZB muss dem Europaparlament die wichtigsten Informationen aus den Proto­kollen des Rates der Aufseher zur Verfügung stellen. Die EZB hat ja bereits angekün­digt, dass sie ihre Protokolle in der Tat in Hinkunft auch veröffentlichen wird. Das wäre doch auch etwas für Österreich. Die EZB muss aber auch dem EP gegenüber münd­liche und schriftliche Anfragen beantworten; sofern es sich um vertrauliche Informa­tionen handelt, werden diese auch vertraulich behandelt. Aber sie werden dennoch be­handelt, beantwortet und besprochen.

Drittens: Die EZB muss das Europäische Parlament regelmäßig über die Aufsichtstä­tigkeit informieren und ihm berichten. Hätte man in dieser Novellierung des EZB-Auf­sichtsgesetzes, des Bankwesengesetzes entsprechende Bestimmungen durchgesetzt, stünde auch von unserer Seite einer Zustimmung nichts im Wege. – Vielen Dank. (Bei­fall bei den Grünen.)

14.49


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort. – Bitte.

 


14.50.12

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Ich bin sonst nicht immer einer Meinung mit dem Herrn Ab­geordneten Mag. Rossmann, in diesem Teil waren die inhaltlichen Ausführungen aber alle zu unterstreichen. Ich finde es nur schade, dass die grüne Fraktion bei der Um­setzung dieser Richtlinie nicht mitgehen kann. Ausdrücklich hervorheben will ich auch seine Bemerkungen zum Thema qualifizierter Anleger.

Wir bewegen uns permanent in dem Feld, dass uns vorgeworfen wird: Wieso hat man jahrelang nichts gemacht? Wie kann es sein, dass dann Einzelne einbezogen wer­den? – Dazu möchte ich an den vorhergehenden Tagesordnungspunkt erinnern, mit der Debatte über die Einbeziehung der Nachranggläubiger.

Jetzt bemüht man sich einerseits, wohlhabenden Personen, die in professioneller Wei­se einlegen, in einem Sonderstatus einen Zugang zu verschaffen, was ich in Ordnung finde, setzt die Grenze aber so an, dass damit sichergestellt ist, dass eine profes­sionelle Situation gegeben ist. Ich halte diesen Vorschlag für vernünftig und stimme dem folgerichtig auch zu.

Der zweite Teil betrifft den Einbau in die europäische Aufsicht. Diese europaweite Auf­sicht als ein Resultat der Krise haben wir in diesem Hause sehr lange gefordert. Wir haben europaweit agierende Institute und die Aufsicht passt nicht mit der Realität zu­sammen. Die jetzige Umsetzung davon in der inländischen Form ist ein lang gehegter Wunsch. Ich halte auch jene Mechanismen des Europäischen Parlaments, wie sie be­reits mein Vorredner Kollege Rossmann erwähnt hat, nämlich dass dort sichergestellt wird, dass die demokratische Kontrolle zumindest im Interpellationsrecht besteht, für eine sehr vernünftige Lösung.


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Ehrlich gesagt, Herr Bundesminister, ich habe diese Unzufriedenheit schon als Oppo­sitionsabgeordneter und auch nachher erlebt! Da muss man immer den Finanzminister mit einer Anfrage quälen, die er beantworten muss mit dem Hinweis: Das ist eine von mir unabhängige Behörde. – Ich glaube, dass wir den Mut haben sollten – wir tun das ja auch im Ausschuss, wenn wir die FMA-Führung in Befragungen, in Aussprachen da haben, inklusive des Gouverneurs und des Vize-Gouverneurs der Notenbank –, viel­leicht sollte man noch in dieser GP den Mut haben, darüber nachzudenken, ob wir nicht auch hier insofern Verschärfungen machen können, als dass diesem Haus auch das Interpellationsrecht im Sinne einer Anfrage möglich ist. Anfragen kann man an den Rechnungshof, an die Frau Nationalratspräsidentin und an alle Minister stellen. Warum kann man nicht eine Form schaffen, wo das auch da möglich ist? In diesem Sinne ersuche ich um Unterstützung für dieses Vorhaben, und ich glaube, darüber sollten wir weiterhin reden.

Insgesamt glaube ich, dass es sich um eine ganz gute Umsetzung handelt, und bin sicher, dass wir in den letzten zehn Jahren sehr gute Verbesserungen im Bereich der Aufsicht erreicht haben. Das Hypo-Desaster war – ich sage es, wie es ist – zum Teil auch ein Versagen der Aufsicht in den Jahren vor 2007. So fand keine Prüfung am Bal­kan statt, obwohl man an allen Ecken und Enden bereits gesehen hat, das es nicht mit dem Eigenkapital zusammenpasst. Ich denke, dass wir heute eine Aufsicht haben, in der Doppelkonstellation mit der OeNB, die gut funktioniert.

Ich meine, dass diese, auch in der Aufteilung, gut zusammenarbeiten wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.53


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Frau Klubobfrau Dr. Nachbaur zu Wort. – Bitte.

 


14.53.36

Abgeordnete Dr. Kathrin Nachbaur (STRONACH): Herr Präsident! Sehr geehrte Re­gierungsvertreter! Hohes Haus! Sehr geehrte Steuerzahler! Leider verstehen die Ver­antwortlichen in der Regierung wenig vom Haushalten, weil verlässlich jedes Jahr mehr ausgegeben als eingenommen wird. Leider verstehen die Verantwortlichen in der Re­gierung auch wenig von Banken, was man an der Hypo Alpe-Adria-Bank, der Kom­munalkredit und der ÖVAG sieht, obwohl, ich muss schon sagen, der Herr Finanzmi­nister sehr bemüht ist, das auszubügeln, was in der vorigen Periode angerichtet wurde.

Aber eigentlich verstehen die Verantwortlichen in der Regierung überhaupt sehr wenig vom Geld, wie man jetzt auch bei dieser Novelle zum Alternative Investmentfonds Ma­nager-Gesetz sieht. (Beifall beim Team Stronach.)

Dieses Gesetz gilt für jeden „Organismus“, der eine „festgelegte strategie“ verfolgt. Was ist eigentlich ein Organismus im österreichischen Gesellschaftsrecht und was ist eine festgelegte Strategie? – Das sind Begriffe, die nicht aus unserem Gesellschafts­recht kommen. Da haben sich wirklich ein paar legistische Experten ans Werk ge­macht.

Noch viel eigenartiger als der Text ist der Inhalt dieser Novelle. Und zwar erlaubt man Privatpersonen nur dann in breit gestreute Investment-Dachfonds zu investieren, wenn sie um mindestens 100 000 € einkaufen und schon vier Jahre Aktienerfahrung haben. Sicher weiß hier jeder im Saal und auch vor den Fernsehbildschirmen, der einmal zu einer Bank gegangen ist und ein einfaches Beratergespräch hatte: Die für den Laien risikoreichste Anlageform sind immer Einzelaktien, mit einem Fonds hingegen kann das Risiko gestreut werden.

In dieser Novelle wird das komplett umgedreht. Das macht überhaupt keinen Sinn. Was wir anstelle solch eigenartiger Gesetze brauchen, die versuchen, Risiko und Na-


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turgesetze außer Kraft zu setzen, sind in Wirklichkeit Regelungen für Geschäftsban­ken, die den Banken erlauben, ihrem eigentlichen Geschäftsmodell nachzugehen, näm­lich Geld einzusammeln und dann Kredite zu vergeben.

Genau das wird durch komplizierte Regelungen à la Basel III verhindert, verkompliziert, verteuert und die Unternehmer kommen somit sehr, sehr schwer an Geld.

Aus diesem Grund brauchen wir Crowdfunding, das es erlaubt, ohne Prospektpflicht ab 250 000 € Gelder einzusammeln. Die Unternehmer brauchen Geld, um zu investieren, um zu überleben, um Arbeitsplätze schaffen zu können, aber mit Ihren Ideen, bei allem Respekt, wird das nichts. (Beifall beim Team Stronach.)

Nachdem ich dieses Gesetz durchgelesen habe, muss ich schon sagen, dass mir Fol­gendes in unserer Demokratie Sorgen bereitet: Sie auf der Regierungsbank und wir, die wir hier im Nationalrat sitzen, beschließen regelmäßig Gesetze, von deren Inhalt die meisten hier überhaupt keine Ahnung haben. Hier wird etwas in einer Geschwin­digkeit ähnlich wie beim ESM durchgewunken, das keiner durchschaut, der nicht vom Fach ist. Es regieren eigentlich die Beamten, beeinflusst von diversen Lobby-Gruppen, von diversen Interessenvertretern, und viele von uns – ich behaupte einmal, die große Mehrheit – verstehen den Inhalt nicht einmal. Wenn mir hier mehr als fünf Leute sagen können, was „managed futures“ überhaupt sind, dann bin ich bereit, einen Besen zu verspeisen. (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenruf des Abg. Eßl.)

Der SPÖ-nahe Wirtschaftstreuhänder Havranek sagt in einem großen „Presse“-Inter­view:

„Ein Jammer, dass man Bürger mit solchen Vorschriften entmündigt. Ins Casino gehen dürfen sie, einen Dachfonds kaufen nicht.“

Mit seiner Kritik hat Havranek vollkommen recht. Sie wissen ja oft gar nicht, was Sie tun, wie gesagt, man denke an den ESM. – Das ist der wahre Jammer in unserer De­mokratie. (Beifall beim Team Stronach.)

Noch ganz kurz ein weiteres Thema. Dass Selbstanzeigen jetzt strafbar sein sollen, das ist meiner Meinung nach sehr problematisch, denn das ist eine reine Anlassge­setzgebung, ein legislativer „overkill“. Für jeden Fehler soll man nun bis zu 30 Prozent per annum bezahlen. Ich meine, man sollte eher froh sein, wenn die Leute einen Feh­ler eingestehen, sich vielleicht verrechnet haben und das jetzt nachmelden. Warum soll man die Leute alle kriminalisieren? – Man sollte eher darüber nachdenken, eine Strafe für Politiker einzuführen, die völlig unverantwortliche Gesetze beschließen, die die Steuerzahler Milliarden kosten. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

14.58


Präsident Karlheinz Kopf: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über die Ta­gesordnungspunkte 2 und 3 zur Durchführung einer kurzen Debatte.

14.59.37Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen nun zur Durchführung einer kurzen Debatte.

Die kurze Debatte betrifft den Antrag des Abgeordneten Dr. Pilz, dem Finanzaus­schuss zur Berichterstattung über den Antrag 525/A der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolle­ginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert wird, eine Frist bis 8. Juli 2014 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­setzungsantrag stattfinden.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 109

15.00.01

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kolle­gen! Schade, dass der Finanzminister jetzt geschwind den Raum verlassen hat, weil er ja eigentlich neben Sigi Wolf die Hauptperson dieser Geschichte ist, aber die Kollegen der Volkspartei werden ihm sicher mitteilen, was wir hier zu erörtern haben (Zwi­schenruf des Abg. Wöginger); außerdem weiß er es eh genau.

Kurz zur Vorgeschichte: Im Finanzausschuss liegt seit dem letzten Plenum – da ist er zugewiesen worden – ein Initiativantrag, der zum Ziel hat, eine kleine Passage im ÖIAG-Gesetz zu ändern. Und diese Passage bedeutet nichts anderes als Folgendes: Nachdem unter Karl-Heinz Grasser durchgesetzt worden war, dass eine Kaste aus Grasser-Freunden die ÖIAG über den Aufsichtsrat kontrolliert und bestimmt, wer in Zu­kunft Aufsichtsrat wird, und die Republik überhaupt nichts mitzureden hat – das heißt, die Republik von Karl-Heinz Grasser und seinen Freunden enteignet worden ist, was ihre Rechte betrifft –, haben wir gefragt, was wir tun können, um das Schlimmste zu verhindern, und haben einen Satz vorgeschlagen: Der Ministerrat – damit es nicht nur der Minister einer Regierungspartei ist, denn dann wäre die andere dagegen – sollte das Recht bekommen, einzelne Mitglieder des ÖIAG-Aufsichtsrates abzuberufen.

Ich habe mir gedacht, jetzt muss ich ÖVP und SPÖ überzeugen, und habe den Finanz­minister gefragt, habe führende Abgeordnete der SPÖ gefragt, habe führende Abge­ordnete der ÖVP gefragt: Seid ihr nicht auch dafür, die Republik Österreich und das öffentliche Eigentum von Telekom bis OMV vor dem Herrn Sigi Wolf zu schützen? Seid ihr auch mit uns der Meinung, dass es vernünftig wäre, ihn als Aufsichtsratsvorsitzen­den der ÖIAG zu verhindern?

Ich habe mich gut vorbereitet, damit ich alle überzeugen kann, aber es war nicht not­wendig. Alle haben mir gesagt: Selbstverständlich sind wir dagegen, der hat an der Spitze des ÖIAG-Aufsichtsrates doch überhaupt nichts verloren! Da können wir jeden hinsetzen, aber einen dürfen wir nicht hinsetzen: Sigi Wolf! – Und sie alle haben natür­lich recht, weil sie die Fakten kennen.

Wer ist Sigi Wolf?

Erstens ist er so etwas wie der persönliche Vertraute und Manager des russischen Oli­garchen Deripaska, der selbst in wichtige internationale und russische kriminelle Ge­schäfte verstrickt ist und gegen den Staatsanwälte unter anderem auch in der Bundes­republik Deutschland ermittelt haben.

Zweitens ist er ein V-Mann des russischen Präsidenten Putin, und er macht ja gar kein Geheimnis daraus.

Drittens war er als Mitglied des ÖIAG-Aufsichtsrates der Fädenzieher der sogenannten Aktion Minerva, des Geheimplans – gemeinsam mit ein paar Aufsichtsratsmitgliedern –, die Weichen so zu stellen, dass Frank Stronach und sein Magna-Konzern zu einem Spottpreis, ohne jede Ausschreibung, ohne jede Konkurrenz, durch Hintergehung des Parlaments und Hintergehung der Bundesregierung die Voest – und damit den wich­tigsten Industriekonzern dieser Republik – bekommen. Das macht ein ÖIAG-Aufsichts­rat: Er agiert für andere gegen das Eigentum und verletzt seinen gesetzlichen Auftrag als Aufsichtsrat, nur um die ÖIAG im Dienste eines fremden, ausländischen privaten Konzerns zu plündern – schlicht und einfach zu plündern!

Wer ist Sigi Wolf noch?

Kurze Ergänzung: Über „profil“ ist das Ganze aufgeflogen und konnte im letzten Mo­ment durch Interventionen der Arbeiterkammer und anderer Einrichtungen verhindert werden. (Abg. Auer: eingesprungen sind!) Das Eigentum der Republik Österreich ist etwa durch das Land Oberösterreich (Abg. Auer: Nein, die RLB!) und die RLB – das


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Land Oberösterreich hat da politisch eine wichtige Rolle gespielt – vor Sigi Wolf und vor einigen anderen geschützt worden.

Weiteres Kapitel: Eurofighter. Neben Karl-Heinz Grasser war Sigi Wolf der wichtigste Eurofighter-Lobbyist. (Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Auer und Kogler.) Können Sie sich noch erinnern, wie uns beide im Untersuchungsausschuss erzählt haben, wie der Magna-Flieger in Wien gestanden ist, um mit Sigi Wolf in der ersten Reihe den damaligen Finanzminister nach München zu transportieren, damit man sich dort handelseins wird? Und wissen Sie, was dann passiert ist? – Der Herr Wolf musste vor dem Eurofighter-Untersuchungsausschuss zugeben, dass er bei Wirt­schaftsminister Bartenstein, bei Vizekanzlerin Riess-Passer und natürlich bei Finanzmi­nister Karl-Heinz Grasser persönlich interveniert hat!

Eurofighter, Voest, Aktion Minerva, und, und, und. – Soll ich Ihnen noch erzählen, was bei Styrian Spirit passiert ist? (Ruf: Bitte!) Wolf hat es als privater Anteilseigner durch seine politischen Kontakte zu Jörg Haider geschafft, dass bei Styrian Spirit die Hypo Alpe-Adria 3 Millionen € verloren hat. Oder bei der Therme Bad Gleichenberg: Dort hat er es als privater Anteilseigner geschafft, über seine Kontakte zu Jörg Haider und zur FPÖ, dass die Hypo Alpe-Adria 38 Millionen € verloren hat.

Ein Mensch, der sich dermaßen systematisch an öffentlichem Eigentum vergreift, der von der ÖIAG bis zur Hypo Alpe-Adria alle mitgeschädigt und überall mitgeschnitten hat, der wird Aufsichtsratsvorsitzender der ÖIAG?!

Da war die ÖVP der Meinung: Nein!, die SPÖ war der Meinung: Nein!, wir waren selbstverständlich der Meinung: Nein! Und ich habe geglaubt, wir sind im Nationalrat gemeinsam in der Lage, die Republik Österreich und ihr Eigentum vor Sigi Wolf, vor dem V-Mann Putins und der russischen Oligarchen, bestimmter Investorengruppen und der Clique um Karl-Heinz Grasser zu schützen. Ich habe es geglaubt! Ich habe ge­glaubt, wir haben das miteinander vereinbart, wir haben eine klare parlamentarische Mehrheit: Wir als Abgeordnete schützen das Eigentum der Republik.

Was ist passiert? – Im letzten Moment ist der Finanzminister umgefallen! Und ich möchte wissen, warum er umgefallen ist. Ich glaube nicht, dass das etwas mit dem Putin-Besuch zu tun hat; er ist ja schließlich nicht der Bundespräsident. Ich glaube, dass das eher etwas mit Druck aus der Industriellenvereinigung zu tun hat, die ge­meinsam mit Wolf dort ganz bestimmte, aber mit Sicherheit nicht österreichische Inter­essen vertritt.

Jetzt frage ich den Finanzminister – und deswegen ist es so wichtig, dass wir eine Frist setzen und diese Gesetzesänderung doch noch zustande bringen –: Warum soll die Bundesregierung dieses Recht nicht bekommen? Warum soll sie das Eigentum der Republik Österreich nicht schützen dürfen? – Ich verstehe es einfach nicht! Und ich finde, wir als Abgeordnete sollten das tun, wenn der Finanzminister dazu schon nicht in der Lage ist.

Es kommt früher oder später dieselbe Auseinandersetzung um die OMV. Ja, glauben Sie, Sigi Wolf ist ohne russischen Auftrag und ohne russische Interessen an der Spitze des Aufsichtsrates der ÖIAG? – Das ist die Gazprom-Geschichte, und das läuft bereits in Abu Dhabi, das läuft bereits bei Petrom in Rumänien, und die Weichen werden be­reits gestellt: über Knebelverträge, über neue Leitungen, die uns noch abhängiger ma­chen von Gazprom, über direkte Interventionen, über russischen Einfluss – rein in die ÖIAG und rein in die OMV. Da ist das nächste strategische Unternehmen dieser Re­publik in Gefahr.

Wenn der Finanzminister nicht bereit ist, wenn der Finanzminister nicht in der Lage ist, das Eigentum der Republik Österreich zu schützen, dann müssen das wir als Abgeord­nete dieses Hauses tun.


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Der Initiativantrag, den wir vorgelegt haben, enthält nur diesen Satz: Die Bundesre­gierung bekommt ein kleines EigentümerInnen-Recht zurück, sie darf endlich wieder die Interessen der Republik auch gegenüber dem eigenen Aufsichtsrat vertreten. Die alte Grasser-Regel – wir haben die ÖIAG kassiert, und sie gehört jetzt der Clique um Grasser! – wird damit erstmals außer Kraft gesetzt.

Diese kleine Änderung des ÖIAG-Gesetzes ist so wichtig für den Schutz des Eigen­tums der Republik Österreich, darum ersuche ich Sie nicht nur, zuzustimmen, sondern sehe es als eine gemeinsame Verpflichtung der Abgeordneten dieses Hauses, im In­teresse der Republik hier nicht irgendwelchen Spezialinteressen, nicht den Interessen eines Automobilkonzerns, russischer Investoren oder potenzieller ausländischer Ver­bündeter zu folgen, sondern ausschließlich österreichische Interessen zu vertreten.

Ich halte es für eine Selbstverständlichkeit, dass wir uns gemeinsam diese Frist setzen, diesen Antrag beschließen und uns noch diese kleine Chance verschaffen, das Eigen­tum der Republik vor dem Wolf im Staatspelz, vor Putins V-Mann Sigi Wolf zu schüt­zen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.09


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wimmer. Die Redezeit beträgt ab jetzt 5 Minuten pro Redner. – Bitte.

 


15.09.41

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Da­men und Herren! Kollege Abgeordneter Pilz hat ja nicht immer recht, aber ab und zu regt er zum Nachdenken an. Ich will es jetzt aber nicht unbedingt an Personen fest­machen, so wie Sie das gemacht haben, denn diese Diskussion heute bietet natürlich schon auch die Gelegenheit, über die Aktivitäten der ÖIAG nachzudenken. Verschie­dene Dinge, die da passiert sind, und verschiedene Privatisierungen und Verkäufe, die über die Bühne gegangen sind – nicht nur vor Kurzem, sondern auch schon länger zu­rückliegend –, sind nicht unbedingt ein Ruhmesblatt für die ÖIAG.

Meine Damen und Herren, ich möchte einiges in Erinnerung rufen: Ganz schlimm war es damals beim Verkauf der Austria Tabak. Das war ein nicht notwendiger Verkauf. (Zwischenruf der Abg. Moser.) Jene, die diese Fabrik erworben haben, haben zwei Jahre gebraucht, um dieses Geld wieder hereinzuarbeiten. Die Bilanz schaut folgen­dermaßen aus: 2001 erfolgte die Vollprivatisierung, 2011 hat das letzte Werk in Hain­burg zugemacht, wir haben tausend Arbeitsplätze verloren.

Ich habe immer folgenden Vergleich gezogen: Die ATW wurden verkauft wie ein Haus, in dem ein gefüllter Tresor steht, aber es war nur das Haus zu bezahlen. Der Rech­nungshof hat 2007 – die Zeit vergeht so schnell, aber es bleibt unvergessen – heftige Kritik geführt und gemeint, dass die ATW damals viel zu billig verkauft wurden.

Der versuchte Verkauf der Voest an Magna wurde heute schon angesprochen. Wir ha­ben damals viele Diskussionen in unserer Fraktion geführt und gesehen, was dort pas­siert. Herr Wolf war halt zufällig auch damals schon Mitglied des Aufsichtsrates und Chef von Magna Europa – wahrscheinlich war es ein Zufall. Es ist die Frage, wie er entschieden hätte, wenn es zur Entscheidung gekommen wäre, aber hier hat sich Herr Wolf schon in die Position gebracht, wo es leicht hätte sein können, dass er ganz mas­siv für die Magna Stellung bezogen hätte.

Teilprivatisierung der Post AG: In den letzten Tagen hören und sehen wir, dass es da offensichtlich auch Brösel gibt. Die Zukunft wird uns zeigen, was tatsächlich passiert ist.

Der letzte Akt, Telekom Austria, hat uns wirklich sehr betroffen gemacht, da die indus­trielle Führerschaft abgegeben wurde. Es gibt keine fixen Zusagen für Investitionen, zumindest nicht für Investitionen hier in Österreich, es gab und gibt keine Arbeitsplatz-


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garantie, und es herrschte völlige Intransparenz, Geheimnistuerei bei der Vertragsge­staltung: Wer darf zu welchem Zeitpunkt reinschauen? Die ArbeitnehmerInnenvertreter haben es versucht und haben es dann auch geschafft, aber nur für kurze Zeit, diese Aufgabe wahrzunehmen. Die Frage ist, ob alle Kapitalvertreter diesen Syndikatsvertrag tatsächlich in allen Einzelheiten gelesen haben.

Die Aufsichtsratssitzung war an Dilettantismus wirklich nicht zu überbieten. Ich habe es immer so formuliert: Jedes Klassentreffen ist besser organisiert, denn der Vorsitzende, der Verantwortung dafür tragen müsste, dass dieser Beschluss so über die Bühne geht, wie es sich der Aufsichtsrat wünscht, hätte zumindest zu diesem Zeitpunkt da sein sollen.

Zum Thema Selbsterneuerung des Aufsichtsrates, meine Damen und Herren: Jawohl, das bestehende Reglement – ich sage das auch ganz offen – ist absurd. Zurzeit kön­nen Eigentümerinteressen nicht wahrgenommen werden. Kein Eigentümer auf dieser Welt, würde ich sagen, würde es zulassen, dass er zum Beispiel die Strategie – zumin­dest über einen großen Zeitraum – nicht selbst bestimmen kann. Ich habe mit sehr großem Interesse die Aussagen eines sehr bekannten Österreichers, Dr. Claus Raidl, Erfinder dieses Mechanismus, der jetzt immer noch vorherrscht, wahrgenommen. (Zwi­schenruf der Abg. Moser.) Er zeigt jetzt große Reue. Er sagt, er habe das völlig falsch eingeschätzt, er spricht sogar von einer Insiderclique, die eigene Interessen verfolgt, und meint, die Selbsterneuerung sei eine Art Selbstbedienung.

Das ist wirklich eine sehr massive Kritik, eine Kritik, die ernst zu nehmen ist, und ich meine daher, die Selbsterneuerung des Aufsichtsrates gehört korrigiert. Es ist im Re­gierungsprogramm vereinbart, das zu ändern. Das wird zurzeit verhandelt, und wir wer­den Druck machen, dass es bald ein Ergebnis gibt. Ich glaube, dass es auch die Mög­lichkeit gibt, die Überlegungen des heutigen Antrags der Grünen dort einfließen zu las­sen, ich sage aber auch ganz offen, es macht keinen Sinn, heute eine Abstimmung über diesen Antrag zu erzwingen. (Präsident Kopf gibt das Glockenzeichen.)

Ich glaube, dass die ÖIAG wieder industriepolitischer Player werden muss, es geht letztendlich um unseren Industriestandort Österreich. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.15


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Groiß. – Bitte.

 


15.15.10

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren über einen Fristsetzungsantrag, dass es innerhalb von einem Tag zu einer Änderung kommen soll. Ich kann dem besprochenen Antrag des Herrn Pilz viel abgewinnen, es ist nicht einfach, wenn man Eigentumsrech­te aufgibt. Die damalige Regierung hat sich aber etwas überlegt, es ging um das The­ma Politisierung, politische Besetzung, Entpolitisierung eines wesentlichen wirtschaftli­chen Trägers, und man hat sich damals zur Entpolitisierung bereit erklärt.

Diese Diskussion ist eine ideologische, ist eine Diskussion darüber, wie man das prak­tisch umsetzt. Ich möchte auf den vorigen Tagesordnungspunkt zurückgreifen. Betref­fend Insolvenz der Hypo Alpe-Adria wurde gesagt: Okay, es ist in Ordnung, wir wollen eine Insolvenz haben, wo dann ein Richter und nicht mehr Politiker entscheiden könn­ten – theoretisch über die Bank, theoretisch auch über das Land Kärnten. Also in dem einen Fall fordern wir eine Entpolitisierung, da wollen wir wieder eine Politisierung – da­her sage ich: Innerhalb eines Tages werden wir das nicht lösen können.

Das Thema ist wichtig, es steht auch im Regierungsprogramm, dass es gelöst werden soll. Ich bin auch der Meinung, dass wir hier unsere Rechte wieder zurückerlangen


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sollten. Ich kann dem Antrag in der Wortfolge auch relativ gut zustimmen, bin aber auch der Meinung, wir haben im letzten Finanzausschuss über ein sehr ähnliches The­ma diskutiert und das mehrheitlich vertagt, weil derzeit Verhandlungen laufen und die Mehrheit gesagt hat: Wir wollen das in Ruhe diskutieren und daher vertagen. Das sollte hier berücksichtigt werden, und nicht am nächsten Tag der nächste Antrag gestellt und bei der nächsten Sitzung ein Fristsetzungsantrag eingebracht werden.

Das heißt, ich glaube – wie es auch Kollege Wimmer gesagt hat –, es hat keinen Sinn, heute hier darüber abzustimmen, freue mich aber über die Diskussion diesbezüglich und hoffe, dass wir im Herbst zu einer entsprechenden Lösung kommen werden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.17


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 


15.17.29

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Da­men und Herren! Jetzt haben wir also wortreich gehört, dass die Koalitionsparteien zwar inhaltlich übereinstimmen, vor allem weil es ohnehin nur um einen Halbsatz geht – nämlich die Einfügung der paar Worte, dass auf Beschluss der Bundesregierung abberufen werden kann –, dass es aber jetzt doch wieder nicht geht. Wir können dem nichts abgewinnen, wir werden dem Fristsetzungsantrag selbstverständlich zustimmen. Es ist eine unbefriedigende und auch unhaltbare Situation, wenn die Republik ihre Ei­gentümerrechte nicht ausübt und ausüben kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, wenn Sie sich jetzt aber noch ein paar Monate Zeit nehmen für einen ordentlichen Antrag, dann kann ich Ihnen gleich auch noch Folgendes ins Stammbuch schreiben: Überlegen Sie sich bitte auch etwas zur Struktur der ÖIAG! Die ÖIAG ist gerade noch zuständig für die OMV, für die Post und für die Telekom, wo wir, glaube ich, gerade noch Beteiligungen zwischen 28 und 51 Prozent haben, und das war es dann auch schon. Überlegen Sie sich bitte auch gleich etwas zur BIG, zur ASFINAG und auch zu den ÖBB, wie man diese in eine ge­scheite Industrie-Holding mit einbauen kann! (Beifall bei der FPÖ.)

15.18


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr. Moser. – Bitte.

 


15.18.53

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist schon wirklich eigenartig, dass so etwas wie eine strategische Debatte über In­dustriepolitik, eine strategische Debatte über das Eigentum aller Österreicherinnen und Österreicher in diesem Hohen Haus nur dann möglich ist, wenn der nächste Skan­dal vor der Tür steht. (Abg. Kogler: Ja!  Skandal!  Sigi Wolf!) – Ja! Industriepoli­tisch, industriestrategisch kümmert sich diese Bundesregierung keinen Deut. (Zwi­schenruf des Abg. Wöginger.) Es herrscht Stillstand.

Was wir hören, sind irgendwelche Verhandlungen; was wir hören, ist die Tatsache, dass bei den Regierungsverhandlungen insgesamt die Erwägung war, 37 Unterneh­men unter das Dach einer ÖIAG neu zu stellen.

Was wir sehen, was wir lesen und was wir wirklich mit Zorn zur Kenntnis nehmen, ist, dass die alte Schüssel-Grasser-Partie im Aufsichtsrat der ÖIAG einfach wieder weiter alles aussitzt, und das vor dem Hintergrund dessen, dass die frühere Schüssel-Gras­ser-ÖIAG-Konstruktion mit diesem sich selbst erneuernden Aufsichtsrat ja die Republik systematisch in vielen Bereichen enteignet hat – enteignet hat!

Ich habe mir jetzt die Mühe gemacht, noch geschwind die verschiedensten Medienbei­träge über die ÖIAG-Diskussion zusammenzusuchen. Ich habe jetzt einen Beitrag ge-


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funden aus dem „Format“ aus dem Jahr 2003. Wer, glauben Sie, jubelt damals über diesen sich selbst erneuernden Aufsichtsrat? – Die Anleger an der Börse! Wer hat bei der Privatisierung das große Geschäft gemacht? – Die, die gekauft haben, und nicht die Republik, die verkauft hat!

Ich kann also dem Kollegen Wimmer in vielerlei Hinsicht zustimmen. Nur, das müsste doch der Stachel für Sie sein, das jetzige System zu ändern. Das Problem liegt al­lerdings darin, dass es der ÖVP, konkret dem Industriellenvereinigungskreis in der ÖVP mehr wert ist, einen Oligarchenfreund und -dienstmann, wenn ich das so formu­lieren darf, einen Manager an der Spitze der Verwaltung des österreichischen Staats­eigentums zu haben als die ÖIAG zu reformieren. (Abg. Kogler: Ein Putinist!) Ihnen ist es mehr wert, dort sozusagen einen – ich will es jetzt sehr polemisch formulieren – Agenten einer benachbarten Großmacht sitzen zu haben als endlich einmal österreichi­sche strategische Industriepolitik zu machen.

Ich meine, wir als Opposition, wir Grüne kümmern uns wirklich um das Staatseigentum. Ich bin ja schon geradezu erzkonservativ, wenn ich eine Eigentümerposition in vollem Umfang einnehme.

Sie sind bei den Verhökerern, Sie sind bei denjenigen, die ein Personalkarussell pro­longieren, das zum Schaden der Republik gearbeitet hat. Das können wir nicht akzep­tieren. Deshalb gibt es diese Debatte, deshalb gibt es diese Fristsetzung. Es muss endlich wieder einmal eine seriöse Aufsichtsratspolitik gemacht werden. Die ganze Welt lacht wirklich angesichts dessen, dass wir als Republik angesichts der Milliarden, die wir besitzen, in unserem Aufsichtsrat keine Eigentümervertretung haben.

Jeder Manager fragt sich, jede Hausfrau fragt sich schon: Wer vertritt die Eigentü­merinteressen? Was sind eigentlich die strategischen Eigentümerinteressen? Ich habe extra den Finanzminister einmal gefragt. Gestern ist die Antwort gekommen. Herr Mi­nister! Was ist jetzt eigentlich das strategische Interesse Ihrerseits oder die strategi­sche Konzeption der österreichischen Industriepolitik? Ich möchte das gerne wissen, ich möchte das in Erfahrung bringen. Er sagt: Darüber wird verhandelt.

Ja, entschuldigen Sie! Man muss doch, wenn man Eigentum besitzt, auch irgendwel­che Konzeptionen haben, wozu man es verwendet. Und wir haben ja heute in der Früh darüber debattiert, dass wir eine Standortverbesserung brauchen. Wir brauchen wirt­schaftspolitisch ein Setting oder eine Konstellation, damit gewisse Betriebe insgesamt wieder Leitfunktionen wahrnehmen können, die anderen Betriebe davon profitieren und die ArbeitnehmerInnen Beschäftigung finden. Diese strategische Konzeption fehlt völ­lig. Und die fordern wir ein. Und es ist wirklich schade, dass ein Fristsetzungsantrag den Auftakt für eine industriepolitische Strategiedebatte bilden muss. Die brauchen wir und nicht, dass wir diese Eigentümerfunktion den Russen oder sonst irgendwem ge­ben.

Ich meine, damit muss Schluss sein, denn es steht viel zu viel auf dem Spiel. Denken Sie an die Post! Denken Sie an die OMV! Das sind noch gewisse Perlen an unserer sogenannten Börse. Aber, wie gesagt: Perlen vor die Säue werfen, ist in diesem Fall leider der richtige Ausdruck. (Beifall bei den Grünen.)

15.24


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordne­tem Dr. Vetter. (Abg. Kogler: Keine Selbsterneuerung, sondern eine Selbstbeschädi­gung!)

 


15.24.14

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Worüber wir hier diskutieren, ist in Wirklichkeit die Frage: Staatseinfluss ja oder nein bei der


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ÖIAG. Wollen wir den Staatseinfluss oder wollen wir ihn nicht? Das ist die Frage, um die es hier geht.

Die jetzige Lösung hatte im vorigen Jahrtausend eine Vorgeschichte von Defiziten, Pleiten und Fehlentwicklungen in der verstaatlichten Industrie. Meine Damen und Her­ren! Es war eine Zeit, in der die Politiker hineinregiert haben, in der Bürgermeister hi­neinregiert haben, in der Betriebsräte die ganze Gesellschaft in der Hand gehabt ha­ben. Und damit war Anfang dieses Jahrtausends endlich einmal Schluss. Wenn es et­was Gutes, auch wenn es wenig war, unter der Regierung Schwarz-Blau gegeben hat, dann war es diese Selbsterneuerung des Aufsichtsrates der ÖIAG. Das hat Österreich viel gebracht, meine Damen und Herren, sehr viel! (Beifall bei Team Stronach und ÖVP.)

Und ich habe viele dieser Privatisierungen selbst als kritischer Aktionär begleitet und so manchen Strauß mit dem Herrn Michaelis und dem Herrn Wieltsch und anderen ausgetragen, auch mit dem Herrn Eder, und, und, und.

Wenn Herr Generaldirektor Eder den 31. August 2005 als den schönsten Tag in sei­nem Leben bezeichnet, an dem die Republik die letzte Aktie am voest-Konzern abge­geben hat, dann kann ich ihn so gut verstehen, denn das garantiert, dass die Politiker nicht mehr hineinregieren in seine Gesellschaft, dass die Politiker nichts mehr zu sa­gen haben.

Und genau da soll es heute einen Wendepunkt geben, die Politik soll wieder in die Konzerne, in die ÖIAG, in die Telekom, in die Post und in die OMV hineinreden kön­nen. Da ist die Gier des Staates wieder unendlich. Ähnlich wie bei den Steuern will sie hier zugreifen und mitreden können. (Beifall beim Team Stronach.)

Und daher ist diese Lösung der Selbsterneuerung eine wirklich gute Sache, meine Da­men und Herren! Ohne diese Privatisierungen hätte die voest die Krise 2008/2009 nicht überlebt. Die hätten an der Börse nichts geschafft. Und wir können so froh sein, dass dieses Unternehmen so gut privatisiert worden ist, dass es heute durch die Krise kommt, und dass ein Mann wie Eder heute die Freiheit hat, diesen Konzern zu führen. (Zwischenruf der Abg. Schatz.) Das ist wirklich ein Glück!

Und da gibt es eine Frau Ederer im ÖIAG-Aufsichtsrat. Glauben Sie, die gehört zur Cli­que von den Personen, die Sie vorher beschrieben haben? – Nein! Auch die Selbst­erneuerung des Aufsichtsrates sucht nach einem Ausgleich, auch in Ihren eigenen Reihen. Da brauchen wir keine Politiker, die mitsprechen, die hineinreden können, die ihre eigenen Interessen dort geltend machen wollen, meine Damen und Herren. Und diese Lösung gilt es beizubehalten.

Ja, es gibt dort einen Stillstand, mangelnde Strategie. Aber wer ist denn daran schuld? – Es ist diese Bundesregierung aus Schwarz und Rot, die seit 2007 keinen Privatisie­rungsauftrag mehr zustande gebracht hat, meine Damen und Herren! (Beifall beim Team Stronach. – Zwischenrufe bei der ÖVP.) Hier ist der Stillstand. Kein Privatisie­rungsauftrag.

Hallo! Ausnahme: AUA! Als die AUA fast pleite war, musste man ihr 500 Millionen nachschießen. Und das ist die Politik. (Zwischenruf des Abg. Darabos.) Sie wachen ja überhaupt erst auf, wenn es ein Riesendefizit gibt, wenn es Millionen und Millionen nachzuschieben gilt. Verkaufen Sie, wenn die Gesellschaften gut sind, und nicht, wenn sie am Boden sind!

Und in dieses Konzept des Stillstandes ist jetzt die Telekom gefallen, weil Sie beide ei­nen Kompromiss finden mussten, der natürlich faul ist. Jeder musste da ein bisschen nachgeben, ein bisschen tun. Das Beste für diese Unternehmen kennen nicht die Poli­tiker, das kennen nicht Sie von Rot, das kennen nicht Sie von Schwarz, sondern das


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kennen Leute, die Erfahrung haben, wie auch Sigi Wolf. Und diese Menschenjagd, die­se Dämonisierung eines Einzelnen hat überhaupt nichts mit dem zu tun, was Sie hier wollen. Sie wollen den Staatseinfluss. Sie wollen einfach mitreden. Und hier muss man einen Damm bauen, damit Ihre Parteien, Ihre Parteisekretariate hier nichts mehr mitzu­reden haben. (Beifall beim Team Stronach.)

Und daher befürworte ich diese Möglichkeit der Selbsterneuerung. Lassen wir es da­bei, es hat sich bewährt, im Interesse dieser Unternehmen! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

15.28


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


15.29.15

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist heute mein erster Tag hier, und ich möchte mich für das herzliche Willkommen bedan­ken, das mir viele Fraktionen entgegengebracht haben – ein Zeichen von Respekt. Es ist gut so, und ich bin dankbar dafür. (Ruf: Ah ja!) Ja, es ist so.

Leider, muss ich sagen, ist auf der Regierungsbank – der Herr Finanzminister ist gera­de gekommen – niemand anwesend.

Aber ich muss auch sagen, ein Beweggrund dafür, warum ich mich dazu entschlossen habe, heute hier zu sein, ist auch, dass ich glaube, dass es ein unternehmerisches Ös­terreich braucht.

Wenn es um den Antrag der Grünen geht, dann muss ich sagen, ja, wir unterstützen diesen. Jedoch sehen wir die Auswahl zwischen Selbsterneuerung und dem Einfluss von SPÖ und ÖVP wie die Wahl zwischen Pest und Cholera. Sie hatten die Chance, und es stand auch im Regierungsabkommen, ein neues ÖIAG-Gesetz auf den Weg zu bringen. Und das hatten Sie noch vor der Sommerpause im Programm. Ich weiß nicht, woran es gescheitert ist. Man munkelt, es ist daran gescheitert, dass der Herr Muhm keinen Sitz im Aufsichtsrat bekommen hat. Kann es sein?

Aber wenn Sie einen Platz suchen und wenn der Herr Bundeskanzler einen Platz sucht, dann muss ich sagen, es gäbe einen, zum Beispiel beim Donauinselfest. Da kann er sich darum kümmern, dass die sozialistische Gewerkschaft dann nicht damit kommt, dass es „Haxen-Spreizer“ gibt. Das wäre eine Aufgabe. Dann brauchen wir uns nämlich nicht über den Text der österreichischen Bundeshymne zu beschweren, wenn den Söhnen keine Töchter beigefügt sind. (Zwischenruf des Abg. Schieder.) Ja, aber die „Haxen-Spreizer“ sind auch irgendwo gestanden. Wir wissen es ja bereits.

Herr Bundesminister Mitterlehner sprach gestern oder vorgestern sogar davon, dass es eine Pattstellung in der Regierung gibt und dass nichts weitergeht. Dies ist sinnbildlich dafür, dass Sie diesen Text und diese Gesetzesänderung vor der Sommerpause auch nicht auf die Strecke brachten. Und dieser Stillstand ist sinnbildlich dafür, dass Sie eigentlich gar nichts mehr zustande bringen und eigentlich überhaupt nichts mehr auf den Weg bringen. Es geht hier um Personen und nicht um das Gesetz! Und ich denke, es sollte um das Gesetz gehen, und da gebe ich den Grünen absolut recht.

Jedoch haben wir eine Einschränkung. Und ich denke, dass es unsere Aufgabe ist, be­vor wir uns über Personen wie Sigi Wolf oder sonst jemanden unterhalten, diese auch zu schützen. Sigi Wolf wird in zwei Jahren nicht mehr antreten. Was wir brauchen, das sind transparente Regeln, um die ÖIAG neu aufzustellen. Wir brauchen im Parlament Fit-&-Proper-Tests. Wir brauchen ein transparentes Auswahlverfahren für den Auf­sichtsrat, ein Mitsprachrecht des Parlaments bei der Auswahl der Personen und ein Hearing im Parlament. Erst dann kann man zustimmen. Ich denke, das ist auch unsere Aufgabe, wenn es um Staatseigentum geht.


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Wir erleben die Ablehnung eines Hearings auch bei der Debatte um Gio Hahn. Er kann ja auch nicht kommen, darf nicht kommen, weil Sie es hinter verschlossenen Türen schon beschlossen haben.

Also was wir wollen, ist: Her mit einem lebendigen, starken Parlamentarismus und un­ternehmerischen Österreich und weg mit dieser Verfilzung! Dann braucht man auch das nicht, was Herr Wimmer mit erzwingen gemeint hat. Er wollte den Mumm erzwin­gen und nicht ein neues ÖIAG-Gesetz. Und um das geht es.

Leider ist unsere Modeikone Rasinger heute nicht da. Aber Sie haben ja einen netten Einwand gehabt, das trägt man jetzt so, aber Sie können bei ihm in die Schule ge­hen. – Ich danke Ihnen vielmals. (Beifall bei den NEOS.)

15.33

15.33.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Pilz, Kollegin­nen und Kollegen, dem Finanzausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 525/A der Abgeordneten Dr. Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das ÖIAG-Gesetz 2000 geändert wird, eine Frist bis 8. Juli 2014 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit. Der Antrag ist somit abgelehnt.

15.34.05Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Karlheinz Kopf: Ich nehme die Verhandlungen über die Punkte 2 und 3 der Tagesordnung wieder auf.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


15.34.14

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staats­sekretär! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich nehme Bezug auf die Novelle des Bankwesengesetzes, wo aufgrund der weltweiten Finanzkrise zwei umfassende Regelwerke, die unter dem Namen Basel III zusammengefasst wurden, umgesetzt werden sollen. Ziel der Maßnahmen ist es, über strengere Eigenkapitalanforderungen und die Einführung von Liquiditätskennziffern für stabilere Finanzmärkte zu sorgen und das Vertrauen in die Märkte wiederherzustellen. CRD IV und CRR sind die Richtlinien.

Interessant in diesem Zusammenhang ist ein bemerkenswertes Interview, das der vor­malige IWF-Chef Horst Köhler, später Bundespräsident, im November des Jahres 2008 dem „manager magazin“ gegeben hat. Ich habe heute schon einmal davon gespro­chen, welche Ursachen es im Zusammenhang mit Kärnten gegeben hat. Und dieser Horst Köhler sagte damals, im November 2008, Folgendes:

„Wir hatten es mit absurd hohen Gewinnvorstellungen zu tun. In den 90er Jahren wur­de den Sparkassen in Deutschland seitens der Brüsseler Kommission vorgehalten, dass eine Rendite von unter 15 Prozent ein Hinweis für fehlenden Wettbewerb sei.“

Meine Damen und Herren, man muss sich einmal vorstellen, es wird Banken vorgehal­ten, dass sie weniger als 15 Prozent Rendite erwirtschaften, und das sei fehlender Wettbewerb! Und damit hat man damals bei all diesen Bereichen sozusagen den Grundstein gelegt (Abg. Pirklhuber: Die Gier!), weil die Gier, der Zwang zu mehr, zu noch höher sehr ausgeprägt waren.

Und wenn heutzutage nun diese Reglements umgesetzt werden und letztlich auch da­zu beitragen sollen, dass das Vertrauen in die Märkte wieder verbessert wird, dann


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sollte man schon auch dazu sagen, es finden derzeit in Oberösterreich oder, besser gesagt, in ganz Österreich bei den sogenannten systemrelevanten Banken ab einer bestimmten Größe Überprüfungen durch die europäische Aufsicht statt, in Österreich durch die FMA. Durch intensive Prüfungen kann man feststellen, was da los ist.

Es ist spannend, wenn man in einem derartigen Institut 25 Prüfer vorfindet, die vier, fünf Monate im Haus sind und natürlich eine ungeheure Beeinträchtigung des Ablaufes des Betriebes nach sich ziehen, und dann der Stresstest sozusagen vor der Tür steht. Soll alles so sein. Dadurch werden allerdings zusätzliche Kosten von rund 5 Millionen € für eine derartige Bank verursacht, und gleichzeitig sollte man noch das Geschäft ma­chen. Das wird ein bisschen schwierig sein.

Ich bitte nur um eines: um die richtige Balance. Einerseits sollte die notwendige konse­quente, objektive Prüfung erfolgen, anderseits sollte aber doch auch darüber nachge­dacht werden, ob nicht manche Dinge, die von der FMA bedeutend schärfer ausgelegt werden, als sie von der EBA, der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, ausgelegt werden, von der österreichischen FMA überprüft und evaluiert werden könnten. Denn nur durch das Prüfen alleine wird auch in Zukunft keine Bank gerettet werden können, sondern nur durch zeitgerechte Maßnahmen. Und wenn dies durch diese Novelle ver­bessert werden kann, dann soll es mir recht sein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der SPÖ.)

15.38


Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordne­tem Mag. Alm. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Ehemaliger Religionssprecher!)

 


15.38.22

Abgeordneter Mag. Nikolaus Alm (NEOS): Danke für den sachdienlichen Hinweis. (Heiterkeit.)

Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Finanzminister! Die EU-Richtlinie zum AIFM-Gesetz, zum Alternativen Investmentfonds Manager-Gesetz, wurde letztes Jahr von Österreich in der Umsetzung sehr, sehr streng ausgelegt. Die Regierung hat das er­kannt, hat sich entschieden, hier etwas zu ändern, und diese Novelle ist dementspre­chend auch ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Ein bisschen wehmütig hat das Kollege Zakostelsky auch so formuliert. Ich glaube, es war ihm nicht weitgehend genug, und ich kann vorausschicken, es ist auch uns nicht weitgehend genug, denn auch nach dieser Novelle werden die alternativen Investment­fonds weiter zu stark reglementiert sein, was dem Kapitalmarkt in Österreich schadet und weiterhin zu einer Kapitalabwanderung führen wird. Das Geld fehlt im österreichi­schen Markt und entzieht vor allem KMUs Finanzierungsmöglichkeiten in einer Zeit, in der es ohnehin sehr schwierig ist, von Banken entsprechend der Größenordnung die­ser Unternehmen Kredite zu bekommen.

Mit der Novellierung wird ein sogenannter qualifizierter Privatinvestor geschaffen. Kol­lege Fuchs und Kollegin Nachbauer haben auch ausgeführt, wie kurios diese Konstruk­tion beschaffen ist und wie absurd diese im Detail aussieht. Deswegen erspare ich mir hier eine weitere Verlesung dieser Passage.

Positiv herauszustreichen ist bei diesem qualifizierten Privatinvestor dennoch, dass Stiftungen und Privatinvestoren an sich über diese Alternativen Investmentfonds er­reicht werden können. Was wir aber wollten, ist eine vollständige Freigabe für Pri­vatinvestoren. Uns stört nämlich speziell die Bevormundung, die hier um sich greift.
Es werden Menschen, die sonst in Aktienderivate anlegen können, und das in un­bestimmter Höhe, auf einmal in eine Größenordnung gedrängt, wo sie mindestens 100 000 € in diesen Alternativen Investmentfonds einzahlen müssen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 119

Registrierte, also kleine Alternative Investmentfonds haben weiterhin keine Möglichkeit, außerhalb ihres Heimmarkts tätig zu werden. Das ist den Konzessionierten vorbehal­ten. Wir würden in diesem Zusammenhang dafür plädieren, so etwas wie eine „Kon­zessionierung light“ einzuführen, weil nämlich der Mehraufwand in der Corporate Gov­ernance für diese Konzessionierung in etwa in einer Größenordnung von 300 000 € liegt, und das ist bei der typischen Größe eines Private Equity-Fonds in Österreich mit einem Volumen von zirka 50 Millionen € wirtschaftlich einfach nicht tragbar.

Zusammengefasst: Die Novelle ist sicherlich eine Verbesserung zum Erstentwurf, aller­dings können heimische Fonds nach wie vor keine internationalen institutionellen In­vestoren damit ansprechen. Das verschafft ihnen sozusagen einen Wettbewerbsnach­teil, und das schwächt im Verbund mit den sonstigen auch sehr strengen Umsetzungen den Kapitalmarkt und damit den Standort und die Unternehmen. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Groiß.)

15.41


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Troch. – Bitte.

 


15.41.46

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren! Was wir im Nationalrat hier heute diskutieren, ist nichts Geringeres als die Wieder­herstellung der Finanzstabilität im Euroraum, also eines sicheren und soliden Finanz­sektors in Europa, und für die SPÖ darf ich sagen: sicher und solide vor allem für die Sparer und die Steuerzahler.

Ein kurzer Rückblick: Als die Finanzkrise 2010/2011 in eine Schuldenkrise des Euro­raums führte, war schnell klar, dass politisch gehandelt werden muss, um den Teu­felskreis zwischen maroden, zu rettenden Banken und den öffentlichen Staatshaushal­ten zu durchbrechen. Daher die Überlegungen zur Europäischen Bankenunion, daher die Überlegungen, die Bankenaufsicht neu zu regeln.

Ich sage es als Abgeordneter ganz klar: Ich möchte ausschließen, dass die Steuer­zahler in Zukunft erneut zur Kasse gebeten werden, wenn Banken Fehler begehen, wenn Banken kapitale Fehler begehen.

Das Gesetz zur Bankenaufsicht ist eine klare Botschaft an die Bankdirektoren. Es kann nicht sein, dass Politik erpressbar ist. Es kann nicht sein, dass Politik durch Bankdirek­toren erpressbar ist, die sagen: Wir sind zu groß, um fallen gelassen zu werden. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Die Regelungen zur neuen Bankenaufsicht auf europäischer und nationaler Ebene ko­ordiniert anzugehen bedeutet auch ein Ende des englischen „too big to fail“ und damit eine ganz klare Trendwende in der europäischen Bankenpolitik, und das ist nicht hoch genug einzuschätzen.

Die Rettungspakete für Banken müssen Geschichte sein, und sie müssen Geschichte bleiben. Wir brauchen dieses Geld für eine Steuerreform. Wir brauchen dieses Geld für unser Gesundheitswesen, unsere Schulen. Wir brauchen dieses Geld für Kunst und Kultur, für Wissenschaft und Forschung. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Botschaft der Bankenunion und der Gesetze zur Bankenaufsicht, die wir heute hier beschließen, ist klar: Banken, konzentriert euch auf eure wesentlichen und eigentlichen Aufgaben! Das ist erstens, die Gelder der Sparer sicher und gut anzulegen, und zwei­tens, damit Kredite für die Realwirtschaft zu geben, Kredite für unsere kleinen, mittle­ren und auch größeren – wie auch immer – österreichischen Firmen und Unterneh­mungen. Der erzielte Effekt ist offensichtlich und klar: wirtschaftlicher Aufschwung und die Schaffung von Arbeitsplätzen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 120

Mit dem österreichischen Gesetz definieren wir, welche Banken durch die Europäische Zentralbank überwacht werden, nämlich die systemrelevanten, und welche kleineren durch die Oesterreichische Nationalbank und unsere Finanzmarktaufsicht.

Unser Ziel ist eine wirksame österreichische und europäische Finanzmarktaufsicht im Interesse der Sparer und Steuerzahler, damit Banken und Fonds das Geld der Sparer nicht mehr verzocken, damit Steuerzahler nicht mehr für nicht mehr kontrollierbare Bankenrettungsschirme herangezogen werden, damit Geld bereitsteht für Betriebe, die wachsen wollen, und dafür, dass es Arbeit gibt und damit Zukunft. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.45


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Köchl. – Bitte.

 


15.46.00

Abgeordneter Matthias Köchl (Grüne): Geschätzte Damen! Geschätzte Herren! Ge­schätzte Zuseherinnen und Zuseher auch vor den Fernsehapparaten und hier im Ho­hen Haus! Anwesende Teilregierung! (Abg. Rädler: Ein Witzbold!) Vor einem Jahr, am 5. Juli 2013, war das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz hier bereits Thema, und vor einem Jahr hat dann auf Initiative von Kai Jan Krainer und von Kollegen Stummvoll das Parlament einen einstimmigen Beschluss gefasst, die Kriterien für Crowdfunding wieder einmal zu hinterfragen.

Sie wissen, wovon ich rede: 750 000 € waren damals das Thema, was die Prospekt­pflicht betrifft. Herausgekommen ist eigentlich nur ein sehr, sehr schwacher Kompro­miss von aktuell 250 000 €. Über dieser Summe braucht man ein Prospekt. Sie kennen das Thema: Sie haben eine innovative Idee und wollen kleinere Geldbeträge unter vie­len Menschen sammeln, und dann kostet die Erstellung des Prospekts unverhältnis­mäßig viel. Um es in ÖVP-Sprache zu formulieren: Sie wollen eine Kuh um 800 € ver­kaufen und müssten per Gesetz einen Fotografen um 500 € beauftragen, sonst dürfen Sie die Kuh nicht verkaufen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir wollen da die Bürokratie ein bisschen vereinfachen und die Kosten senken. Des­wegen habe ich heute einen Entschließungsantrag vorbereitet, der einige Kernpunkte umfasst, um Crowdfunding in diesem Land voranzutreiben. Er liegt Ihnen schriftlich vor.

Crowdfunding soll möglichst unbürokratisch möglich sein, es soll administrativ einfach sein, und es soll einfach auch den zeitlichen Gegebenheiten entsprechen, weil wir uns ja nicht mehr im Jahre 1970 befinden, sondern in ganz anderen Situationen. Man kann heutzutage über das Internet sehr einfach eine unternehmerische Idee publik machen. Es gibt dafür entsprechende Plattformen – Sie kennen das: Kickstarter oder respekt.net in Österreich –, es fehlen aber entsprechende gesetzliche Bedingungen.

Wir Grünen wollen da gerade im Bereich der Energiewende einiges voranbringen, wo man lokale, kommunale Initiativen, auch unter Nachbarn, begünstigt. Es soll einfach sein und nicht zum Beispiel mit einer Prospektpflicht vieles abgewürgt werden. Heini Staudinger möchte ich jetzt gar nicht zitieren; Sie kennen die Beispiele.

Aus unserer Sicht ist im letzten Jahr einfach nichts geschehen. Der Entschließungs­antrag, der in die Richtung geht und der Ihnen auch schriftlich vorliegt, fordert jetzt ein­fach einmal wirkliche Maßnahmen ein, denn ich befürchte, dass hier sonst nichts ge­schieht. Ich bitte Sie, diese Initiative zu unterstützen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der NEOS.)

15.48


Präsident Karlheinz Kopf: Der von Herrn Abgeordnetem Köchl erwähnte und in den Kernpunkten erläuterte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 121

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ruperta Lichtenecker, Werner Kogler, Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde

betreffend Crowdfunding Gesetz als attraktiver Rechtsrahmen

eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Finanzausschusses über die Regie­rungsvorlage 176 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Invest­mentfondsgesetz 2011, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz und das Im­mobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden

Begründung

Sowohl Start Ups als auch etablierte Unternehmen bekommen immer schwieriger Kredite bei Banken. Aufgrund dieser Kreditklemme sind daher immer mehr Unterneh­men - vor allem JungunternehmerInnen, Start-Ups und KMUs - auf der Suche nach in­novativen Finanzierungsmöglichkeiten, wie etwa Crowdfunding. Sie wollen unabhängig von Bankkrediten notwendige Investitionen tätigen und damit auch neue Arbeitsplätze schaffen. Energiewendeprojekte haben derzeit auch mit Finanzierungsproblemen zu kämpfen. Um eine klimaverträgliche und sichere Energieversorgung zu unterstützen, setzen immer mehr BürgerInnen den Schritt, direkt in Energiewende-Projekte zu inves­tieren. Im Zuge der Bankenkrise haben aber auch viele BürgerInnen das Vertrauen in traditionelle Veranlagungsprodukte verloren. Sie suchen nach sinnvollen Investitionsal­ternativen jenseits des etablierten Finanz- und Kapitalmarkts. Sie wollen sicher sein, dass ihr Geld in Unternehmen, Energiewendeprojekte und soziale Projekte fließt, die ihren Werten und Vorstellungen entsprechen. Diese Arten der BürgerInnenbeteili­gungsmodelle und Crowdfunding-Initiativen stoßen aber heute in Österreich noch im­mer sehr schnell an die Grenzen der derzeit geltenden Gesetze. Die Regeln sind so zu ändern, dass alternative innovative Finanzierungsformen mit direkter BürgerInnen-be­teiligung jenseits der traditionellen Banken einfach, rechtssicher und kostengünstig möglich werden. Davon würde die Regionalwirtschaft, die Energiewende, soziale Pro­jekte aber auch kreative und junge Start-Ups mit guten Ideen und Österreich insgesamt profitieren. BürgerInnen sind – wenn sie klar und deutlich über das bestehende Risiko der Anlage informiert werden – in der Lage, über die Art der Anlage ihres Geldes selbstbestimmt und eigenverantwortlich zu entscheiden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden auf­gefordert, die Ergebnisse der Prüfung, die sich aus der Entschließung 329/E XXIV. GP (Entschließung des Nationalrates vom 5. Juli 2013 betreffend Crowdfunding) ergeben, dem Nationalrat in schriftlicher Berichtsform zuzuleiten.

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden auch aufgefordert, dem Nationalrat bis 30. September 2014 einen Entwurf für ein Crowd­funding - Gesetz zuzuleiten, der alternative Finanzierungsformen mit direkter BürgerIn­nenbeteiligung unter Berücksichtigung des Anlegerschutzes administrativ einfach, kos­tengünstig und rechtssicher für alle Beteiligten ermöglicht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 122

Dieser Entwurf für ein Crowdfunding-Gesetz soll insbesondere bewirken, dass

es auch für BürgerInnen möglich ist, sich administrativ einfach, kostengünstig und rechtssicher finanziell bei innovativen oder sozialen Projekten, Energiewendeprojekten und Unternehmen der Region zu engagieren.

die Realisierung von Energiewendeprojekten in Gemeinden mit direkter Beteiligung der BürgerInnen administrativ einfach und billig möglich wird.

sich gemeinnützige Organisationen, die geprüft und vertrauenswürdig sind, direkt Geld bei BürgerInnen zur Realisierung ihrer Projekte ausleihen können.

Genossenschaften und Revisionsverbände auch administrativ einfach und kosten­günstig gegründet werden können und von denselben Vorteilen wie bereits bestehende Genossenschaften profitieren können.

Unternehmen in der Region einfacher Geld direkt bei BürgerInnen ausborgen können, wenn sie auf der anderen Seite fundierte Informationen über die finanzielle Situation des Unternehmens bereitstellen (geprüfter Jahresbericht/ prospektähnliches Dokument bis 3 Millionen Euro Emissionsvolumen und erst ab 3 Millionen Euro Prospektpflicht) und über ihre weiteren Pläne in regelmäßigen Abständen verbindlich informieren und die Zeichnung pro Person zB auf 20.000 Euro pro Person beschränkt ist.

Österreich attraktiv für crowdfunding – Plattformen zur Finanzierung von innovativen Start Ups wird – sodass echte Schwarmfinanzierungen z.B. mit öffentlichen Angeboten und einer Einlagenhöhe pro Person von 1.000 Euro administrativ einfach ermöglicht werden und so brachliegendes Kapital in kreative Ideen fließen kann.

das Angebot und der öffentliche Vertrieb aller alternativen (Mikro)-Finanzierungsformen nur direkt durch den Schuldner/Emittenten erlaubt ist.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kirchgatterer. – Bitte.

 


15.48.53

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Vizekanzler! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die Finanzkrise 2008 hat Europa hart getroffen. Ich war in dieser Zeit in vielen Betrieben unterschiedlicher Bran­chen und habe auch mit vielen Kolleginnen und Kollegen, auch aus der Betriebslei­tung, gesprochen. Österreich ist besser durch die Krise gekommen als alle anderen Staaten in Europa, dank der guten Wirtschaftspolitik der österreichischen Bundesregie­rung, die Arbeitslosigkeit nicht in Kauf genommen hat, sondern die Bekämpfung der Ar­beitslosigkeit als oberstes Ziel ihrer Arbeit gesehen hat und sieht.

Die mit den Sozialpartnern verhandelte Kurzarbeitsregelung mit der finanziellen Unter­stützung der Bundesregierung, um Kündigungen zu vermeiden, sodass es keine Spi­rale nach unten gibt, sowie die Ausbildungsgarantie für junge Menschen, um dem Be­rufsnachwuchs Chancen zu geben, sind nur zwei Maßnahmen, um hier Beispiele zu geben.

Die EU-Richtlinie, die wir heute durch diesen Beschluss umsetzen wollen, ist ein wei­terer wichtiger Schritt, um die Lehren aus der Finanzkrise zu ziehen.

Im Herbst dieses Jahres werden dann alle EU-Länder ein gleich hohes Niveau bei der Beaufsichtigung der Banken haben, es werden gleich hohe Eigenmittel der Banken notwendig sein, und es wird EU-weit eine gleich hohe Einlagensicherung gelten. Die Lehren aus der Krise: klare und gleiche Regeln auf dem Finanzmarkt in der Europäi­schen Union. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.50

15.50.59

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 123

Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich erkenne keinen Wunsch der Berichterstatter auf ein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das
E-Geldgesetz 2010 sowie weitere Gesetze geändert werden, samt Titel und Eingang in 189 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz, das Investmentfondsgesetz 2011, das Alternative In­vestmentfonds Manager-Gesetz und das Immobilien-Investmentfondsgesetz geändert werden, in 190 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht. Ich werde daher zunächst über den erwähnten Zu­satzantrag und schließlich über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Mag. Zakostelsky, Krainer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Ziffer 52a in Artikel 4 bezieht.

Wer hiefür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Ein­gang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein bejahen­des Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit und somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Lichtenecker, Kolleginnen und Kollegen betreffend Crowdfunding-Gesetz als attraktiver Rechtsrahmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit und somit abgelehnt.

15.53.254. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (177 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetznovel­le 2014 – FinStrG-Novelle 2014) (191 d.B.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 124

5. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (163 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird, und über den

Antrag 342/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz ge­ändert wird (192 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (179 d.B.): Überein­kommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls (193 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (143 d.B.): Abkom­men zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Infor­mationsaustausch in Steuersachen (194 d.B.)

8. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (135 d.B.): Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen (195 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zu den Punkten 4 bis 8 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Fuchs. – Bitte.

 


15.54.53

Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Wer­te Mitglieder der Bundesregierung! Hohes Haus! Grundsätzlich sind die durch die Fi­nanzstrafgesetznovelle 2014 vorgesehenen Verschärfungen zu begrüßen, weshalb wir diesem Gesetz auch unsere Zustimmung erteilen werden.

Rechtsstaatlich bedenklich, und das habe ich im Ausschuss bereits dargelegt, ist, dass bei all diesen Verschärfungen im Finanzstrafrecht nicht nach dem Grad des Verschul­dens differenziert wird. Es spielt also bei den vorliegenden Änderungen keine Rolle, ob ein Finanzvergehen vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.

Bei der fahrlässigen Begehung ist dem Steuerpflichtigen aber nicht bewusst, dass er einen Fehler begangen hat. Dennoch wird derjenige, der ein Finanzvergehen fahrlässig begeht, mit einem Vorsatztäter gleichgestellt. In diesem Zusammenhang ist zu beden­ken, dass die Ursache für fahrlässig begangene Delikte nicht zuletzt in der Komplexität des Steuerrechts liegt. Angesichts der Komplexität des Steuerrechts besteht immer das Risiko, dass unbewusst, wenn auch fahrlässig, gegen geltendes Recht verstoßen wird. Für die Komplexität des Steuerrechts ist aber nicht der Unternehmer verantwort­lich, sondern die Bundesregierung.

Daher fordere ich aus rechtsstaatlichen Gründen eine Berücksichtigung des Verschul­dens bei den vorgesehenen Verschärfungen, und wir werden auch einen entsprechen­den Abänderungsantrag stellen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 125

Derzeit ist es aus Vorsichtsgründen gängige Praxis, dass bei jedem Fehler, der ent­deckt wird, eine Selbstanzeige erfolgt, ohne detailliert zu prüfen, ob tatsächlich ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgelegen hat. Es ist davon auszugehen, dass die­se derzeit gängige Vorgangsweise in Zukunft hinterfragt werden wird, was zu weniger Selbstanzeigen und damit auch zu weniger Einnahmen führen wird.

Ich darf Ihnen ein Beispiel aus der Praxis nennen, warum eine verschuldensabhängige Differenzierung notwendig ist. Wenn sich bei der Erstellung der Umsatzsteuerjahres­erklärung eine Umsatzsteuernachzahlung ergibt, wird derzeit üblicherweise schon aus Vorsichtsgründen eine Selbstanzeige erstattet. Sollte man später erneut einen weiteren Umsatzsteuerfehler entdecken, erstattet man derzeit erneut eine zweite Selbstanzeige. Diese zweite Selbstanzeige hätte aber nach der in der Regierungsvorlage vorgesehe­nen Textierung keine strafbefreiende Wirkung mehr. In Zukunft wird es sich der Unter­nehmer daher überlegen, ob er auch diesen zweiten Fehler in einer Selbstanzeige of­fenlegt oder eher hofft, dass dieser zweite Fehler nicht entdeckt wird.

Ich stelle daher folgenden Antrag:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

„Die Finanzstrafgesetznovelle 2014, 177 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes (191 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In § 29 Abs. 3 lit. c wird der Punkt durch die Zeichenfolge ‚ , oder‘ ersetzt und folgen­de lit. d angefügt:

‚d) wenn die Selbstanzeige wegen eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens er­folgt und bereits einmal hinsichtlich desselben Abgabenanspruches, ausgenommen Vorauszahlungen, eine Selbstanzeige erstattet worden ist.‘

2. In Ziffer 2 wird die Wortfolge ‚oder grob fahrlässig‘ gestrichen.“

*****

Abschließend darf ich festhalten, dass wir auch das multilaterale Amtshilfeabkommen und das Informationsaustauschabkommen mit Guernsey in Steuersachen begrüßen und diesen Abkommen auch zustimmen werden.

In diesem Zusammenhang möchte ich jedoch den Bericht des Rechnungshofes vom Juni 2013, Seite 20, zur Gruppenbesteuerung zitieren:

„Nach den Angaben der Finanzämter und der Großbetriebsprüfung wurde seit der Ein­führung der Gruppenbesteuerung kein einziges Amtshilfeverfahren im Zusammenhang mit der Geltendmachung bzw. Nachversteuerung von Verlusten ausländischer Grup­penmitglieder durchgeführt (...).“

Da stelle ich mir schon die Frage, warum wir hier internationale Abkommen beschlie­ßen, wenn sie dann vom Finanzminister nicht vollzogen werden. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Herr Vizekanzler, internationale Abkommen in Steuersachen sind taugliche Mittel zur Bekämpfung des internationalen Steuerbetrugs. Diese Abkommen dürfen aber nicht totes Recht bleiben, sondern müssen auch aktiv angewendet werden. Sie als Finanz-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 126

minister tragen dafür die Verantwortung, dass die Betrugsbekämpfung nicht nur auf dem Papier erfolgt. (Beifall bei der FPÖ.)

15.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

des Abgeordneten DDr. Hubert Fuchs

und weiterer Abgeordneter

zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Finanzstrafgesetz geändert wird (Finanzstrafgesetznovelle 2014 – FinStrG-Novelle 2014) (177 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Finanzstrafgesetznovelle 2014, 177 d.B., in der Fassung des Ausschussberichtes (191 d.B.), wird wie folgt geändert:

1. In § 29 Abs. 3 lit. c wird der Punkt durch die Zeichenfolge „ , oder“ ersetzt und fol­gende lit. d angefügt:

„d) wenn die Selbstanzeige wegen eines vorsätzlich begangenen Finanzvergehens er­folgt und bereits einmal hinsichtlich desselben Abgabenanspruches, ausgenommen Vorauszahlungen, eine Selbstanzeige erstattet worden ist.“

2. In Ziffer 2 wird die Wortfolge „oder grob fahrlässig“ gestrichen.

Begründung

Die Verschärfungen des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) sollen – entgegen der Textie­rung der Regierungsvorlage – nur bei Vorsatzdelikten gelten, nicht jedoch bei fahrläs­sig begangenen Delikten. Hiebei ist zu bedenken, dass die Ursache für fahrlässig be­gangene Delikte nicht zuletzt in der Komplexität des Steuerrechts liegt.

Begründung zu Z 1:

Bei der fahrlässigen Begehung ist dem Steuerpflichtigen in der Regel nicht bewusst, dass er einen Fehler gemacht hat, weshalb der Ausschluss einer weiteren Selbstan­zeige zu einer extremen Härte führt. Bei der Komplexität des Steuerrechts besteht im­mer das Risiko, dass unbewusst, wenn auch fahrlässig, gegen geltendes Recht ver­stoßen wird.

Derzeit ist es – aus Vorsichtsgründen – gängige Praxis, dass bei jedem Fehler, der entdeckt wird, eine Selbstanzeige erfolgt, ohne detailliert zu prüfen, ob tatsächlich ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorgelegen hat. Es ist davon auszugehen, dass diese derzeit gängige Vorgangsweise in der Zukunft hinterfragt werden wird, was zu weniger Selbstanzeigen führen wird.

Darüber hinaus würde die Textierung der Regierungsvorlage dazu führen, dass aus Vorsichtsgründen jährlich eine genaue steuerliche Überprüfung des Unternehmens durch den Steuerberater stattfinden müsste, wobei selbst eine solche Prüfung (ge­nauso wie eine Betriebsprüfung) nicht dafür garantieren kann, dass alle Fehler ge­funden werden würden. Dies würde die Unternehmen mit unverhältnismäßigen Kosten belasten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 127

Theoretisch müsste man zB bei einer Selbstanzeige anlässlich der Erstellung der Steuererklärung einen Steuerberater mit einer Vollprüfung der Umsatzsteuer beauf­tragen, um sicherzustellen, dass kein weiterer Fehler passiert ist, weil eine spätere Selbstanzeige ja nicht mehr strafbefreiend wäre. Dies würde zu enormen Kosten bei den Unternehmen führen.

In der Praxis sind vor allem bei der Umsatzsteuererklärung massive negative Auswir­kungen zu erwarten. Wenn sich bei der Erstellung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung eine Nachzahlung ergibt, wird derzeit üblicherweise schon aus Vorsichtsgründen eine Selbstanzeige erstattet. Sollte man später erneut einen weiteren Umsatzsteuer-Fehler entdecken, erstattet man derzeit erneut eine (zweite) Selbstanzeige. Diese zweite Selbstanzeige hätte aber nach der in der Regierungsvorlage vorgesehenen Textierung keine strafbefreiende Wirkung mehr.

In der Zukunft wird es sich der Unternehmer daher überlegen, ob er auch den zweiten Fehler in einer Selbstanzeige offenlegt oder eher hofft, dass dieser zweite Fehler nicht entdeckt wird. Dies könnte zu einem hohen Einnahmenausfall führen.

Begründung zu Z 2

Ein rein größenabhängiger Straf-Zuschlag erscheint insofern nicht gerechtfertigt, als hier keinerlei Differenzierung nach Verschulden vorgenommen wird.

Durch diese verschuldensunabhängige Straf-Zuschläge werden insbesondere jene Un­ternehmen massiv benachteiligt, deren Gebarung (steuerlich) komplexer und damit fehleranfälliger ist; darüber hinaus kann für solche Unternehmen die betragsmäßige Auswirkung eines relativ kleinen Fehlers gleich überproportional hoch sein.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


16.00.13

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Vizekanzler! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte mich mit der Finanz­strafgesetznovelle 2014 beschäftigen. Ich konnte mich schon im Ausschuss der Mei­nung des Herrn Dr. Fuchs durchaus anschließen, was beispielsweise den Wust an Selbstanzeigen betrifft, und zwar betreffend jene Selbstanzeigen, die erstattet werden, wenn man bei der Bilanzierung und Erstellung der Jahreserklärung draufkommt, dass es zu einer Nachzahlung kommen wird. Wir wissen nämlich, dass es seitens der Fi­nanzbehörden speziell bei der Umsatzsteuer sehr scharf zugeht.

Ich möchte jetzt einmal grundsätzlich sagen, dass es mir wichtig ist, dass wir Steuer­betrug bekämpfen, dass wir sehr viele Maßnahmen setzen, um den Steuerbetrug zu bekämpfen, und dass es natürlich auch notwendig ist, dass die Steuern, die jemand zu bezahlen hat, ordentlich berechnet und durch eine ordnungsgemäße Buchführung er­klärt werden.

Allerdings muss ich sagen, dass mir im Finanzausschuss von einem Mitarbeiter des BMF erklärt wurde, dass die Selbstanzeigen, von denen Sie auch gesprochen haben, von denen es überbordend viele im Zusammenhang mit einer Nachzahlung bei einer Jahreserklärung gibt, eigentlich gar nicht gemacht werden müssten. – Ich glaube, wir müssten uns einmal genauer ansehen, ob es tatsächlich genügt, eine Steuererklärung abzugeben und sofort die Steuernachzahlung zu leisten, um dem entgegenzutreten, dass, wie sie erwähnt haben, vor einer Betriebsprüfung keine nochmalige Selbstanzei­ge erstattet werden kann. Ich glaube, das sollte man sich einmal in einer kleinen Run­de ansehen, denn auch das ist für mich ein wichtiger Teil.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 128

Wir haben in Österreich leider Gottes das Problem, dass es einige Betriebe gibt, die anschließend nicht wieder geprüft werden, und auch bei der Betrugsbekämpfung wer­den die Finanzbehörden nicht aller Steuersünder habhaft. So haben wir beispielsweise noch keine Lösungen betreffend den Umsatzsteuerkarussellbetrug gefunden, und wir haben auch noch keine Lösungen im Zusammenhang mit wirklich großen, teilweise internationalen Steuerbetrugsfällen gefunden, wie diesen entgegenzuwirken ist bezie­hungsweise wie diese aufzuklären sind.

Darum glaube ich, es ist immer gut, auch im Zusammenhang mit Steuerbetrug etwas zu tun. Ich war früher immer der Meinung, dass man mit der Selbstanzeige ohnedies bereits alles einbekennt und konkret auf den Tisch legen muss, was man entdeckt hat, bevor man sich einer Betriebsprüfung unterzieht. Das mit den Zuschlägen wird man sich noch ansehen müssen.

Was ich aber im Zusammenhang mit der heutigen Änderung nicht möchte, ist, dass grundsätzlich jeder, der eine Selbstanzeige vor einer Betriebsprüfung macht, kriminali­siert wird. Im Ausschuss wurde das von einigen Abgeordneten erwähnt, und auch Herr Kollege Rossmann hat es, glaube ich, angesprochen. In sehr vielen Fällen bemerkt man nämlich, wenn man die Unterlagen für eine Betriebsprüfung herrichtet, dass ganz einfach etwas schiefgelaufen ist, und ich möchte, wie gesagt, keinesfalls, dass da gleich kriminalisiert wird, dass gleich der Eindruck erweckt wird, als ob jemand Steu­erbetrug begangen oder etwas absichtlich getan hätte. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Das bedeutet aber nicht, dass man des Steuerbetrugs nicht tatsächlich Herr werden muss!

Ich möchte aber etwas erhellen, weil das im Ausschuss nicht gesagt werden konnte, weil dort die Zahlen nicht vorgelegen sind: Es hat im Jahre 2013 12 797 Strafverfahren gegeben, davon haben 6 588 die Steuer betroffen, und 10 515 Verfahren sind insge­samt durch die Finanzbehörden abgewickelt worden. – Ich glaube, das ist ein ganz geringer Teil und man kann davon ausgehen, dass die Unternehmen ihre steuerlichen Belange grundsätzlich ordentlich abwickeln.

Mir ist insbesondere eines sehr wichtig: Beispielsweise bei den sogenannten GPLA-Prüfungen, also bei den gemeinsamen Prüfungen der lohnabhängigen Abgaben, kommt es oft dazu, wenn Unternehmen eine Nachzahlung haben – diesbezüglich wird meines Erachtens besonders streng geprüft, was von den Unternehmern durchaus als unangenehm empfunden wird –, dass das eventuell auch Nachteile für die Mitarbeiter hat. Das möchte ich keinesfalls! Wenn ein Unternehmen für seine Mitarbeiter beispiels­weise Firmenfeierlichkeiten veranstaltet oder andere motivierende Maßnahmen setzt, darf es bei solchen Prüfungen dann nicht zu horrenden Nachzahlungen kommen.

Ich möchte, wie gesagt, nicht – und ich glaube, das ist auch nicht unsere Aufgabe –, dass Betriebsprüfer in Firmen Betriebsprüfungen schikanös durchführen, besonders auch in kleineren Unternehmen, wo es oft nicht einmal eine Buchhalterin gibt, die sich dem Betriebsprüfer widmen kann.

Dazu, dass immer wieder gesagt wird, man brauche die Steuerberater nicht: Ich glau­be, jeder Unternehmer, der einmal eine Betriebsprüfung gehabt hat, weiß, dass es eine gute Investition ist, einen Steuerberater zu beschäftigen, weil eine Betriebsprüfung dann auch in geordneter Weise abgeführt werden kann.

In diesem Sinne werde ich und werden wir dieser Novelle natürlich zustimmen. Ich glaube aber, dass wir grundsätzlich im Hinblick auf diese überbordenden Selbstan­zeigen, wie ich vorhin schon gesagt habe, wirklich klärend vorgehen und vielleicht ein­mal eine Feststellung treffen müssen, dass diese nicht notwendig sind, weil es auch zu


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einer zweiten Selbstanzeige kommen kann, wenn eine Betriebsprüfung kommt. (Beifall bei der ÖVP.)

16.06


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Ross­mann. – Bitte.

 


16.06.32

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Frau Staatssekretärin! Ja, gegen Steuerbetrug und damit für Steuergerechtigkeit kann man nie genug tun! Das gilt auch für die hier vorliegende Strafgesetznovellierung auf der einen Seite sowie die Abkommen auf der anderen Seite.

Die Verschärfung der Strafgesetznovelle ist im Prinzip eine alte grüne Forderung, die von der Regierung nunmehr aufgegriffen wurde. Allerdings ist sie unseres Erachtens unzureichend, denn was bringt diese? – Die künftige Regelung bringt lediglich nach strafbefreienden Selbstanzeigen im Zuge von Betriebsprüfungen – im Zuge von Be­triebsprüfungen! – nunmehr Zuschläge auf die Abgabenschuld. Bisher mussten Ver­zugszinsen gezahlt werden.

Wenn man diese Regelung etwa mit jener in unserem Nachbarland, der Bundesre­publik Deutschland, vergleicht, dann kann man leicht erkennen, dass diese Regelung im Prinzip eine sehr milde ist, denn in der deutschen Abgabenordnung steht, dass eine Strafbefreiung bei Selbstanzeigen nur dann Platz greift, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: wenn die Steuerschuld kleiner als 50 000 € ist, im Fall, dass die Betriebs­prüfung noch nicht angekündigt wurde, und im Fall, dass Finanzstrafverfahren noch nicht eröffnet wurden – das gilt im Übrigen auch für Österreich –, im Fall, dass die Prü­fer noch nicht vor Ort erschienen sind und vor der Entdeckung der Tat.

Von all diesen Tatbeständen gilt in Österreich nur der eine von mir genannte, es gelten jedoch nicht auch die anderen. Im Übrigen findet in Deutschland derzeit auch eine De­batte über die Verschärfung von Strafzuschlägen statt. Das heißt, dort will man noch einmal einen Schritt nachlegen, wir hier tun hingegen nur einen sehr, sehr zögerlichen ersten Schritt.

Übrigens: Der Tatbestand „vor Entdeckung der Tat“ wird in Deutschland sehr schwam­mig interpretiert, aber auch in Österreich. Das war ja wohl am Beispiel der CD aus Liechtenstein ablesbar! Wie war denn das mit der CD aus Liechtenstein? – In diesem Fall wurde für die strafbefreienden Selbstanzeigen monatelange Zeit gegeben! Nicht dass man die Steuersünder gerade noch zur Selbstanzeige hingeführt hat! Es war skandalös, wie das seinerzeit gehandhabt wurde!

Ich glaube also, dass die hier vorliegende Novellierung des Finanzstrafgesetzes zwar ein Schritt in die richtige Richtung, aber völlig unzureichend im Hinblick auf mehr Steu­ergerechtigkeit ist.

Das gilt im Übrigen natürlich auch für das Abkommen mit der Vogtei Guernsey im Hin­blick auf Informationsaustausch. Diese Vogtei Guernsey ist eine Steueroase – wie wir alle wissen – im direkten Besitz der Queen, und sie ist das, was man unter den Steu­eroasen wohl als „Best of Böse“ bezeichnen kann. Mein Vorredner hat ja schon er­wähnt, dass es sich hiebei eigentlich um ein totes Abkommen handelt, denn die Amts­hilfe wurde in den vergangenen Jahren, etwa bei der Gruppenbesteuerung, nie in An­spruch genommen.

Es ist schade um die Zeit, dass wir hier in diesem Hohen Haus mit solchen Abkommen überhaupt befasst werden. Schade um die Zeit! Wenn solche Abkommen tatsächlich getroffen werden, dann bitte ernsthaft und über alle Steuern hinweg und nicht nur ein­zelne Steuern betreffend, während andere Steuern wie etwa die Vermögensteuer aus-


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geschlossen sind. Das gilt auch für das multilaterale Übereinkommen, das auch Ge­genstand dieser Debatte ist: Auch bei diesem werden Kapitalerträge, die Erbschafts­steuer, Veräußerungsgewinne und andere Formen von Vermögensteuern ausge­schlossen.

Das verstehe ich nicht unter Steuergerechtigkeit, und mir ist in den letzten Tagen be­sonders aufgestoßen, dass der Herr Finanzminister im Zusammenhang mit der Kon­zentration von Vermögen in Österreich in der Zeitschrift „trend“ gemeint hat:

„Als Finanzminister handle ich gern auf Basis solider Daten. Ich zweifle an Schät­zungen Pi mal Daumen, die auf Umfragen basieren. Meine Empfindung ist, dass der Reichtum breiter aufgestellt ist. Es gibt keine soliden Daten, wie das Vermögen in Ös­terreich verteilt ist.“

Herr Finanzminister, wenn Sie etwas für Steuergerechtigkeit tun wollen und wenn Sie wissen wollen, wie das Vermögen in Österreich verteilt ist, dann sorgen Sie doch für ergänzende, fundierte Datengrundlagen!

In diesem Zusammenhang bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bereitstellung von Vermögensdaten

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, ehest möglich – spätestens jedoch bis Ende 2014 – Datengrundlagen und Infor­mationen über die Vermögen der privaten Haushalte aus Steuerregisterdaten zur Ver­fügung zu stellen sowie einen Vorschlag zu einer gesetzlichen Grundlage zur voll­ständigen Datenerfassung von Sach- und Finanzvermögen und deren Verteilung aus­zuarbeiten.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)

16.11


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend un­terstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde

betreffend Bereitstellung von Vermögensdaten

eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Finanzausschusses über die Regie­rungsvorlage (179 d.B.): Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersa­chen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls (193 d.B.)

Begründung

Für eine sachliche und empirisch gut fundierte Diskussion sowie für eine faktenbasierte Entscheidung über die Wiedereinführung von vermögensbezogenen Steuern (Vermö­gensteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer) sind Daten und Informationen eine un­verzichtbare Grundlage.


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In Österreich gab es nach der Abschaffung der Vermögensteuer (1994) bzw. der Erb­schafts- und Schenkungssteuer (2008) praktisch keine Daten bzw. Datenerhebungen über die Höhe von Vermögen bzw. deren Verteilung. Erst auf Initiative der Europäi­schen Zentralbank (EZB) wurde der sogenannte Household Finance and Consumption Survey (HFCS) im Jahr 2010 in allen Ländern des Euroraums eingeführt. Die entspre­chende Datenerhebung in Österreich wurde von der Österreichischen Nationalbank (OeNB) durchgeführt und von der EZB sowie von Top-VermögensforscherInnen aus den USA methodisch begleitet und überwacht.

Auf Basis dieser Daten über Sach- und Finanzvermögen wurde in einer Studie der Uni­versität Linz mit gängigen wissenschaftlichen Methoden errechnet, dass das reichste 1% der Haushalte über 37% des gesamten Nettovermögens und die obersten 5% der Haushalte über 58% des gesamten Nettovermögens verfügen. Demgegenüber stehen die ärmsten 50% der gesamten Haushalte, die lediglich 2,2% des gesamten Vermö­gens haben. Diese Berechnungen wurden kürzlich von der EZB bestätigt – die reichs­ten 5 % der Haushalte verfügen über 52 bis 59% des Gesamtvermögens.

Die Vermögenserhebung der OeNB entspricht in methodischer Hinsicht dem „state of the art“. Allerdings lassen sich dennoch bedeutsame Argumente anführen, die auf eine Unterschätzung der Vermögenskonzentration hinweisen.

Im Einzelnen:

Die VermögensforscherInnen der OeNB geben selbst zu, dass die Survey-Daten den oberen Rand der Verteilung nicht erfassen können. Die Valluga AG, eine internationale Investmentgesellschaft, die das Vermögen von Millionären und Milliardären aus Deutschland, Österreich und der Schweiz aus verschiedenen Datenquellen erfasst, weist in ihrem Report allein für die reichsten 10 österreichischen Familien ein Vermö­gen von 81,9 Mrd Euro aus. Erbschaften sind ein entscheidender Faktor für den Reich­tum.

Die Studie der OeNB erwähnt, dass es nicht möglich war, jene wenigen Haushalte, die besonders häufig erben, zu imputieren. Dies führt zu einer weiteren Unterschätzung der Konzentration.

Natürlich geben Haushalte in Befragungen (besonders in Österreich) eher zu niedrige als zu hohe Werte an.

Völlig unberücksichtigt bleiben jene Immobilienerbschaften, die über die Weitergabe von Privatstiftungen und anderen Wertdepots (Vorsorgewohnungen über Vermögens­verwalter etc.) zustande kommen.

Fazit: Die Studie der OeNB verharmlost geradezu die extreme Ungleichheit von Ver­mögen - insbesondere beim Erben - und stößt in die Welt der Reichen daher gar nicht vor. Eine rationale Debatte auf der Grundlage weiterer Daten zur ungleichen Verteilung von Vermögen ist daher notwendig.

In einem Interview im Trend (Juli 2014) bezweifelt Finanzminister Spindelegger die ho­he Konzentration der Vermögen in Österreich und führt dazu aus:

„Als Finanzminister handle ich gern auf Basis solider Daten. Ich zweifle an Schät­zungen Pi mal Daumen, die auf Umfragen basieren. Meine Empfindung ist, dass der Reichtum breiter aufgestellt ist. Es gibt keine soliden Daten, wie das Vermögen in Ös­terreich verteilt ist. []“

Wenn Finanzminister Spindelegger Zweifel an der Solidität der Vermögenserhebung der OeNB hat, kann die Antwort darauf nur sein, ergänzende fundierte Datengrundla­gen bereitzustellen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden


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Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefor­dert, ehest möglich – spätestens jedoch bis Ende 2014 – Datengrundlagen und In­formationen über die Vermögen der privaten Haushalte aus Steuerregisterdaten zur Verfügung zu stellen sowie einen Vorschlag zu einer gesetzlichen Grundlage zur voll­ständigen Datenerfassung von Sach- und Finanzvermögen und deren Verteilung aus­zuarbeiten.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Mag. Kuz­das. – Bitte.

 


16.11.48

Abgeordneter Ing. Mag. Hubert Kuzdas (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretä­rin! Meine Damen und Herren! Eines ist völlig klar: Wir wollen niemanden kriminalisie­ren, wir wollen aber auch, dass die ehrlichen Steuerzahler sich nicht gepflanzt vorkom­men. Ein wesentliches Ziel dieser Verschärfung des Finanzstrafgesetzes ist natürlich, auch mehr Steuerehrlichkeit zu erreichen. Es ist im Gesetz von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit die Rede. Es geht nicht darum – wie es so schön heißt –, jemanden, der einem minderen Grad des Versehens aufsitzt, zu bestrafen.

Für die einen ist das Gesetz zu streng und überschießend, und für die Grünen ist es zu wenig deutlich. – Ich glaube, wir brauchen uns im internationalen Vergleich nicht zu verstecken. Wir haben einen gestaffelten Zuschlag bei Strafen für Steuerhinterziehung. Auch in Deutschland – Kollege Rossmann hat es schon angesprochen – wird über eine Änderung diskutiert. Diesfalls gibt es den Vorschlag, bei einem Hinterziehungsbetrag von 25 000 bis 100 000 € 10 Prozent Zuschlag fällig werden zu lassen, zwischen 100 000 und 1 Million € 15 Prozent und ab 1 Million € sogar 20 Prozent. Wir sind ab 250 000 € bei 30 Prozent. So schlecht ist das also allemal nicht!

Durch dieses Gesetz sollen letztlich rund 260 Millionen € an zusätzlichen Einnahmen in den nächsten Jahren bis 2018 lukriert werden. Ich meine, das ist recht und billig, weil wir das dem ehrlichen Steuerzahler schuldig sind. Das entbindet uns aber nicht davon, dass wir die Schieflage im Steuersystem zu beseitigen haben, und damit dürfen wir nicht bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten, sondern wir müssen rasch handeln, denn wer rasch hilft, der hilft in diesem Fall doppelt, und eine rasche Entlastung ist not­wendig.

Wer rasch hilft, hilft den Menschen, die unter der hohen Steuerlast leiden, und damit hilft man auch der Wirtschaft, denn wenn die Menschen mehr im Börsel haben, dann können sie auch mehr ausgeben. Eine höhere Kaufkraft kurbelt wiederum die Inlands­nachfrage an, und das ist sehr wohl notwendig, denn diese leidet.

Ich verstehe auch nicht, warum zum Beispiel gerade der Wirtschaftsbund gegen diese Steuersenkung ist, denn das ist ja nahezu ein Wirtschaftsprogramm: Wenn die Men­schen mehr Kaufkraft haben, dann kaufen sie mehr, und davon profitiert gerade die Wirtschaft. Also: Herunter mit der Einkommensteuer und Lohnnebenkosten senken, und zwar rasch! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Haider. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 133

16.14.40

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretär! Ho­hes Haus! Nachdem sich meine Vorredner hauptsächlich mit dem Tagesordnungs­punkt 4 auseinandergesetzt haben, werde ich mich jetzt mit den Tagesordnungspunk­ten 5 bis 8 beschäftigen.

Punkt 8: Das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeug­nissen hat zum Ziel, den weltweiten illegalen Handel mit Tabakprodukten zu unter­binden. Eine EU-weite Schadenssumme von 10 Milliarden €, errechnet vom Amt für Betrugsbekämpfung OLAF, spricht für sich. Diesem Punkt werden wir auf jeden Fall zustimmen.

Tagesordnungspunkt 6, Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersa­chen: Hiebei geht es um einen Beitritt zu einem multilateralen Abkommen über gegen­seitige Amtshilfe in Steuersachen – auch das findet unsere Zustimmung.

Zum Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen: Guernsey ist bekannt als eine Steueroase. Wir werden diesem Abkommen zustimmen, wiewohl ich trotzdem – so wie bei all die­sen Abkommen in Steuersachen – darauf hinweisen möchte, dass uns dieser uns von der OECD vor einigen Jahren aufs Auge gedrückte Artikel 5, in dem es de facto um die Abschaffung unseres Bankgeheimnisses geht, nach wie vor Bauchweh verursacht.

Sie erinnern sich vielleicht: 2008/2009 hat der damalige deutsche Finanzminister Peer Steinbrück die Jagd auf Steuerflüchtlinge und Steuerhinterzieher ausgerufen und es geschafft, dass Österreich, die Schweiz, Belgien und Luxemburg auf die sogenannte graue Liste der Steueroasen gesetzt wurden. Die OECD hat dann diesen Artikel 5 aus­gearbeitet, in dem es um die Weitergabe von Informationen geht, und da es keine neuen Abkommen mehr ohne diesen Artikel 5 gibt, werden wir zustimmen, wiewohl wir nach wie vor der Meinung sind, dass das eine Aushöhlung unseres Bankgeheimnisses ist.

Wir können aber trotzdem leichten Herzens zustimmen – Kollege Rossmann hat es vorhin anklingen lassen –, weil ohnehin keine Ansuchen auf Auskunftserteilung statt­finden. – Ich habe einmal eine parlamentarische Anfrage gestellt: In den letzten drei Jahren gab es kein einziges Ansuchen. Wir schaffen damit wirklich totes Recht. Da ge­schieht gar nichts, weil die Karawane der Steuerhinterzieher, wenn solche Abkommen abgeschlossen werden, schon längst weitergezogen ist und sich eine andere Oase ge­sucht hat.

In diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass in diesem Artikel 5 nach wie vor steht, dass sich die Informationen auf das Eigentum an einer Person beziehen. – Das Eigentum an Personen ist spätestens seit 1781, Leibeigenschaftsaufhebungspatent Jo­sephs II., in Österreich nicht mehr möglich. Vielleicht könnte man den Text ein biss­chen modernisieren! Ich weiß: Es geht diesfalls um die juristische Person einer Firma, aber man kann das ja auch anders formulieren!

Zum Tagesordnungspunkt 5, Elektrizitätsabgabegesetz: Das Ziel ist ja die weitgehende Befreiung der Stromerzeuger von Abgabepflichten. Wir finden es daher nicht gut, wenn jetzt eine Grenze eingezogen wird, nämlich ein Freibetrag von 25 000, ab welchem jeder für den Eigenverbrauch 1,5 Cent pro Kilowattstunde zu zahlen hat.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen zu der Regierungsvorlage (163 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 134

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabe­gesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

Z 2 lautet:

„2. In § 2 lautet die Z 1:

‚1. a) Elektrizitätserzeuger, wenn die selbst erzeugte Menge elektrischer Energie, die nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht wird, nicht größer als 5 000 kWh pro Jahr ist;

b) Elektrizitätserzeuger, soweit die aus erneuerbaren Primärenergieträgern selbst er­zeugte elektrische Energie nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht wird;‘“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es konterkariert ganz einfach das eigene Be­kenntnis dieser Bundesregierung zum Ausbau erneuerbarer Primärenergieträger (Bei­fall bei der FPÖ), wenn man diejenigen, die den selbst erzeugten Strom auch noch selbst verbrauchen, dazu zwingt, dafür auch noch eine Abgabe zu zahlen. Das ist kon­traproduktiv. (Beifall bei der FPÖ.)

16.19


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Roman Haider

und weiterer Abgeordneter

zum Bericht des Finanzausschusses (192 d.B.) über die Regierungsvorlage (163 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird

und über den Antrag 342/A der Abgeordneten Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geän­dert wird.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (163 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizi­tätsabgabegesetz geändert wird, wird wie folgt geändert:

Z 2 lautet:

„2. In § 2 lautet die Z 1:

„1. a)    Elektrizitätserzeuger, wenn die selbst erzeugte Menge elektrischer Energie, die nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht wird, nicht größer als 5 000 kWh pro Jahr ist;

 b)         Elektrizitätserzeuger, soweit die aus erneuerbaren Primärenergieträgern selbst erzeugte elektrische Energie nicht in das Netz eingespeist, sondern selbst verbraucht wird;“


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 135

Begründung

Das Bekenntnis der Bundesregierung zum Ausbau erneuerbarer Primärenergieträger und zur Selbstversorgung der Bevölkerung wird mit dem in der Regierungsvorlage zum Elektrizitätsabgabegesetz verankerten Festhalten an einer Freigrenze konterkariert.

Eine Abgabe von 1,5 Cent pro Kilowattstunde (kWh) ab einer verbrauchten Jahres­menge von 25.000 kWh benachteiligt vor allem Anlagen von Kommunen, Gewerbe- und Industrieanlagen, Bürgerbeteiligungsanlagen und Eigenversorger mit erhöhtem Bedarf wie zum Beispiel Bauernhöfe. Privatpersonen, die den Eigenbedarf aus erneu­erbaren Primärenergieträgern abdecken, leisten nicht nur einen wesentlichen Beitrag zur Entlastung der Übertragungsnetze sondern auch zur Versorgungssicherheit und bringen Österreich damit auch weiter auf dem Weg zur Energiefreiheit. Eine Obergren­ze bedeutet daher eine Beschränkung der Selbstversorgung und ist daher nicht ziel­führend.

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


16.19.32

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir werden – das schicke ich gleich vorweg – sowohl den ursprünglichen Antrag wie auch den Abänderungs­antrag der Freiheitlichen unterstützen, da wir das Thema ähnlich sehen. Allerdings muss man sagen: Die vorgesehene Änderung ist eine deutliche Verbesserung, weil die Grenze von 5 000 kW/h auf 25 000 kW/h angehoben wird, und einer derartigen Ver­besserung wollen wir nicht ablehnend gegenüberstehen.

Ich würde aber bitten, das Ganze einmal aus der Vogelperspektive zu betrachten, ei­nen Schritt zurück zu machen, dann nämlich diskutieren wir tatsächlich über eine Ab­gabe auf etwas selbst Erzeugtes und selbst Konsumiertes. Das bedeutet, wir befinden uns in unserer Steuerdebatte eher in der Steinzeit, würde ich sagen. Wir wollen ein ein­faches, ein verständliches und ein faires Steuersystem. Es gibt natürlich unterschied­liche Schwerpunkte, aber wir müssen meiner Meinung nach davon abgehen, dass wir für jede Aktivität eine Zusatzsteuer, eine Zusatzabgabe finden und dann nur darüber verhandeln, ob wir sie in der Höhe in irgendeiner Form einschränken oder ob wir einen Deckel einziehen. Das ist meiner Meinung nach der falsche Weg.

Ich möchte in diesem Zusammenhang, zumal wir schon einmal beim Energiethema sind, nochmals darauf hinweisen, dass wir uns so rasch als möglich eine Diskussion über das Ökostromgesetz wünschen, damit wir auch über die Einspeisevergütungen diskutieren können, denn auch da erfolgt derzeit eine massive Umverteilung von unten nach oben. All jene Menschen, die sich eine Photovoltaikanlage leisten können, profi­tieren von der Förderung, und diejenigen, die sich keine leisten können, müssen diese Förderungen mitfinanzieren. Also darüber müssen wir bald in Diskussion treten.

Ich möchte abschließend sagen, auch bei dieser Abgabe gilt, weniger ist mehr: we­niger Bürokratie, weniger kreative Lösungen bei Abgaben und Steuern – mehr Geld bei den Menschen und dadurch auch mehr Freiheit! – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

16.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Frau Staatssekretärin Mag. Steßl zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


16.21.42

Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen Mag. Sonja Steßl: Herr Prä­sident! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Meine sehr verehr-


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ten Damen und Herren! Es freut mich persönlich sehr, dass wir jetzt über eine Ver­schärfung bei Selbstanzeigen debattieren, die ich dem Koalitionspartner Mitte März vorgeschlagen habe. Beinahe vier Monate später debattieren wir bereits eine Ände­rung der Gesetzesvorlage, und das ist nicht selbstverständlich. Ich bedanke mich dafür ausdrücklich nicht nur bei den Kolleginnen und Kollegen im Finanzministerium, son­dern auch beim Koalitionspartner, dass er da auch einen Schritt mit uns geht.

Ehe ich auf das Thema Selbstanzeigen zu sprechen komme, möchte ich noch kurz auf einen weiteren Punkt eingehen, den wir jetzt auch mitbehandeln, nämlich auf die Än­derung des Elektrizitätsabgabegesetzes, die Herr Abgeordneter Pock sowie Herr Ab­geordneter Haider zuvor kurz angesprochen haben.

Erinnern wir uns! Vor dieser Änderung hat es eine sehr emotionale Diskussion über das Elektrizitätsabgabegesetz gegeben. Ich habe sehr, sehr viele E-Mails, Bürgeran­fragen und so weiter bekommen, weil in manchen Medien von einer sogenannten Son­nensteuer gesprochen wurde. Ich möchte nur der guten Ordnung halber erwähnen, dass wir von der Elektrizitätsabgabe aus dem Jahr 1996 sprechen und die Diskussion angefacht wurde durch einen Erlass des Bundesfinanzministeriums, der von sehr um­weltbewussten Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von Branchenvertreterinnen und ‑vertretern kritisiert wurde. Über alle Parteigrenzen hinweg wurde gefordert, dass man Investitionen in erneuerbare Energie attraktiver gestalten und natürlich auch eine weitergehende Steuerbegünstigung herstellen sollte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mir persönlich war es wichtig, dass wir alle Aspekte dieser Änderung besprechen und diskutieren, da auch einige Kritik gekommen ist, dass beispielsweise nur einzelne Bereiche von einer Änderung profitieren, wie etwa die Landwirtschaft, wie etwa nur die Betriebe. Ich glaube, dass wir jetzt durch diese Er­höhung doch auch eine Lösung gefunden haben. Persönlich überzeugt hat mich vor allem das Argument, dass Kommunen, aber auch Schulen und andere von dieser Än­derung begünstigt werden.

Ein wichtiger Aspekt ist, dass wir jetzt von einer Freigrenze hin zu einem Freibetrag kommen. Was heißt das? – Das heißt, dass wir nur mehr die verbrauchte Energie ab 25 000 Kilowattstunden mit dieser Abgabe belegen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun komme ich zum Thema Selbstanzeigen, und ich möchte sagen, die Diskussion darüber ist kurz hochgefloppt aufgrund eines gar nicht so minderen Falles eines Fußballpräsidenten in Deutschland, wodurch dann na­türlich auch die Diskussion in Österreich wieder Fahrt aufgenommen hat. Die Sozialde­mokratische Partei hat sich aber nicht nur aufgrund dessen für das Thema Steuerbe­trug eingesetzt, sondern es auch schon bei den Regierungsverhandlungen immer wie­der angesprochen, und es freut mich natürlich persönlich, dass wir nun auch eine ent­sprechende Gesetzesänderung beschließen dürfen.

Eines darf ich voranstellen – das ist auch in manchen Ausführungen angesprochen worden –: Es geht nicht darum, dass wir kriminalisieren, es geht mir persönlich auch nicht darum, dass wir kriminalisieren, sondern es geht mir darum, dass wir einen bes­seren Weg zur Steuerehrlichkeit schaffen, dass wir aber auch gerade diejenigen Un­ternehmerinnen und Unternehmer unterstützen, die steuerehrlich sind, die ihre Steuern und Abgaben abführen, die einfach auch dem Wettbewerb entsprechen. Es hat vor allem auch eine marktverzerrende Wirkung, wenn gewisse Teilnehmer die Regeln auf dem freien Markt nicht einhalten. Das geht zulasten derjenigen, die sich an die Regeln halten, die ihre Steuern bezahlen und entrichten. Somit geht es um eine quasi Gleich­behandlung, auch um eine Form der Steuergerechtigkeit und letztlich, meine sehr ver­ehrten Damen und Herren, auch um eine Frage der Verhältnismäßigkeit.

Wir haben sehr wohl eine Unterscheidung einerseits zwischen Vorsatz, grober Fahrläs­sigkeit und leichter Fahrlässigkeit, auf der anderen Seite müssen wir uns besonders


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auch jene Fälle überlegen, in denen der Betriebsprüfer sozusagen bereits auf der Da­cke steht mit dem Vorsatz, eine Selbstanzeige herauszuholen, ob wir das auch wirklich wollen. Bis dato war es so, dass man das Instrument der Selbstanzeige nutzen konnte, man quasi die Verzugszinsen zahlen musste. Und es macht natürlich einen Unter­schied, wenn man damit rechnen kann, dass man nur 1,9 Prozent Verzugszinsen zahlt, und auf der anderen Seite Menschen einen Hypothekarkredit mit erhöhten Zinsen zah­len müssen. Das ist einfach eine Ungerechtigkeit.

Aber noch einmal zur Klarstellung: Mir geht es nicht darum, zu kriminalisieren, sondern ich glaube, uns allen sollte es darum gehen, den Steuerbetrug möglichst breit zu be­kämpfen, möglichst auch die Instrumente auf gesetzlicher Basis zu schaffen und daran zu arbeiten, dass Wettbewerbsverzerrungen durch Steuerbetrug, durch Steuerhinter­ziehung auch auf dem freien Markt hintangehalten werden können. Es geht nicht um die sogenannten kleinen Fische, es geht nicht um Buchhaltungsfehler, es geht auch nicht um Fälle von leichter Fahrlässigkeit, sondern es geht wirklich um die richtig – un­ter Anführungsstrichen – „großen Fische“, darum, dass wir dann ab Oktober – wenn Sie, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Gesetzesvorlage heute zustim­men – verschärfte Regeln bei der Selbstanzeige haben und die Betreffenden nicht mehr so günstig davonkommen wie bisher.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Regierungsprogramm steht beispiels­weise auf Seite 107, dass sich die österreichische Bundesregierung dazu bekennt, dass auch im Inland das Vorgehen gegen Steuerbetrug, gegen Steuerhinterziehung verschärft wird und auch Lücken geschlossen werden können. Dieses Vorhaben ist mit dieser Novelle noch nicht abgeschlossen, aber ein wichtiger, ein richtiger Schritt ist ge­tan. Weitere werden folgen, dafür werde ich mich auch persönlich einsetzen. – Danke. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

16.29


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Ing. Groiß. – Bitte.

 


16.29.21

Abgeordneter Ing. Mag. Werner Groiß (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Ich möchte meine Ausführungen mit Bemerkungen zur Elektrizitätsabgabe für erneuerbare Energien beginnen. Was ist an diesem Gesetz, das wir heute beschließen, besonders? – Wir beschließen eine Lenkungsabgabe, die erst­mals in die andere Richtung geht. Erstmals wird eine Lenkungsabgabe nicht einge­führt, um etwas zu bewegen, sondern es wird damit eine Ausnahme in einem beste­henden Gesetz geschaffen. Die Abgabe für erneuerbare Energien wird billiger – leider nicht in dem Umfang, wie wir uns das vorgestellt haben, aber – die Frau Staatsse­kretärin hat es schon gesagt – vielleicht können wir in diese Richtung noch weiterar­beiten.

Ich bedanke mich bei den Branchenvertretern für die konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung und bei der Einführung dieses Gesetzes. Ich bedanke mich aber auch bei den vielen Bürgerinitiativen, die wirklich auf die Barrikaden gestiegen sind, damit hier etwas weitergeht; so zum Beispiel beim Energie-Stammtisch Waldviertel, wo wir auch den Runden Tisch beim Minister initiieren konnten.

Aber wir werden mit diesem Gesetz auch Probleme haben. Alte Anlagen werden viel­leicht Probleme damit haben, den Eigenverbrauch überhaupt aufzuzeichnen. Die Be­treiber müssen die 25 000 Kilowattstunden im Auge behalten, um irgendwann damit zu beginnen, die Abgabe abzuführen. Das führt sehr bald zum Finanzstrafgesetz, weil nicht regelmäßig überprüft wird, und so kann man doch ein bisschen den Bogen schaf­fen.

Wir debattieren heute auch das Thema Amtshilfe in Steuersachen. Auch dabei wird versucht, den Steuerbetrug international zu bekämpfen, indem gleichzeitige Steuerprü-


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fungen im In- und Ausland eingeführt werden sollen, der Spontaninformation, dass Verdacht auf Steuerbetrug im Ausland besteht, nachgegangen werden soll, und viele andere Dinge mehr. Auch der Informationsaustausch mit den Kanalinseln ist diesbe­züglich ein wichtiger Punkt.

Das Finanzstrafgesetz zeigt, der Ring für Steuerhinterzieher wird wesentlich enger. All jene, die ein schlechtes Gewissen haben, sollen sich, so will es die Frau Staatssekre­tär, noch bis 30. September melden. Das ist auch budgetär so dargestellt, dass da noch einiges hereinkommt.

Gleichzeitig wollen wir aber das Augenmaß nicht verlieren, und ich nehme unsere Frau Staatssekretärin jetzt beim Wort. Sie hat gesagt, es geht ihr nicht um den Steuerbe­trug, es geht ihr nicht um die „kleinen Fische“. (Staatssekretärin Steßl: Nein, um Kri­minalisierung habe ich gesagt!) Es geht nicht um Kriminalisierung, ja, genau.

Ich möchte in diesem Zusammenhang ein paar Beispiele aus der Praxis bringen. Wo wird ein Finanzstrafverfahren eingeleitet? – Wenn die Buchhalterin eines der, ich glau­be, 13 Rechnungsmerkmale bei einer Rechnung nicht kontrolliert und den Vorsteuer­abzug geltend macht, kann es zu einem Finanzstrafverfahren kommen, in dem einer­seits der Chef und, wenn es blöd hergeht, auch noch der Verband bestraft wird. Das kann im schlimmsten Fall das Doppelte der Vorsteuer ausmachen.

Es kann aber auch sein, dass ein Arbeitnehmer die Lohnverrechnung des Chefs nicht richtig kontrolliert und ihm daher vorgeworfen wird, vorsätzlich eine Abgabenhinterzie­hung begangen zu haben.

Es geht auch um Familien, wenn zum Beispiel ein Ehepartner erst im Herbst wieder zu arbeiten beginnt und die Zuverdienstgrenze für den Alleinverdienerabsetzbetrag um ein paar Euro überschritten wird. Auch in diesem Fall können Finanzstrafverfahren einge­leitet werden.

Es geht um die Energieabgabe für Eigenverbrauch, wenn man die 25 000 Kilowattstun­den nicht erreicht.

Ich denke, wir sollten diese Themen noch einmal diskutieren und diese geringfügigen, diese leichten Fahrlässigkeiten außer Strafe stellen, denn so kann man eine Entkrimi­nalisierung, wie Sie, Frau Staatssekretärin, selbst gesagt haben, vorantreiben und un­sere Unternehmer und deren Mitarbeiter vor solchen Unsinnigkeiten schützen. – Ich danke für eine interessante Diskussion im Herbst. (Beifall bei der ÖVP.)

16.33


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Brun­ner. – Bitte.

 


16.33.28

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich rede zum Elektrizitätsabgabenge­setz. Wir haben einen Antrag eingebracht, dass die Besteuerung des Eigenverbrauchs von Strom, der aus erneuerbaren Energiequellen produziert wird, gestrichen wird. Ich denke, das wäre ein wesentlicher Ansatz, der auch eine Systemkomponente bein­haltet, weil wir Eigenverbrauch einfach stärken müssen. Wenn wir die Grenzen anhe­ben oder die Grenzen streichen, können wir zum Beispiel auch große Betriebe dafür gewinnen, auf ihren Flächen auch wirklich mehr Strom zu produzieren und für den Eigenverbrauch zu nutzen. Deswegen haben wir den Antrag gestellt, diese Grenze völ­lig zu streichen.

Das war im Ausschuss nicht durchzubringen. Die Regierung ist dann dazu überge­gangen, die ursprünglich vorgesehene Grenze von 5 000 auf 25 000 Kilowattstunden


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 139

anzuheben. Das ist für uns ein erster Schritt. Deswegen werden wir auch zustimmen, es ist aber nur die zweitbeste Lösung.

Präsident Hofer hat noch einen Abänderungsantrag eingebracht, der unserem ur­sprünglichen Antrag entspricht. Ich plädiere dafür, für diesen Abänderungsantrag zu stimmen, weil das, wie gesagt, für eine Energiewende, für eine Systemänderung die beste Lösung wäre.

In diesem Sinne: Vielleicht überlegen Sie es sich noch! – Danke. (Beifall bei den Grü­nen.)

16.34


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Oberhauser. – Bitte.

 


16.35.02

Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Groiß von der ÖVP, zur Frage Bagatellen und zu diesen Dingen: Wenn jemand bei einer Rechnung etwas vergisst und es um 1,20 € geht, dann werden wir, glaube ich, nachsichtig sein. Wenn jemand zum Beispiel 6 Millionen Provision kassiert, wie wir wissen, und die vergisst, dann, glaube ich, sollten wir schon hinschauen.

Es war und ist das Ziel dieser Bundesregierung, gerade was Steuer- und Abgabenge­rechtigkeit betrifft, viele kleine Schritte zu setzen. Ich erinnere an die Frage des Sta­bilitätspaktes, ich erinnere an die Frage des Abgabengesetzes, das wir bereits ge­macht haben. Das heißt, es geht ganz klar hin zu einer Steuergerechtigkeit und auch zu einer Abgabengerechtigkeit.

Die Frau Staatssekretärin hat es gesagt, wir wollen keine Wettbewerbsverzerrung. Das heißt, jene Unternehmen, die klar und eindeutig alles deklarieren, sollen keinen Wett­bewerbsnachteil haben gegenüber denjenigen, die wissen, wie man lukrative Karus­sells in Bewegung setzt. Es wurden schon viele Möglichkeiten aufgezeigt, wie man seine Gewinne von dort nach da und von hier nach dort verschieben kann. Wenn die Gewinne an einem Unternehmensort steigen, dann erhöht halt der Mutterkonzern plötzlich die Lizenzgebühren, das Geld fließt in den Mutterkonzern und wird dort nicht versteuert. All diese Dinge kennen wir bereits und wir wissen, dass es da noch viel zu tun gibt. Es gibt in Österreich viel zu tun, es gibt in Europa viel zu tun und es gibt in­ternational viel zu tun. (Abg. Rädler: Gewerkschaftsbund!)

Der Gewerkschaftsbund hat seine Abgaben immer ordnungsgemäß geleistet. Es gibt Bescheide aus dem Finanzamt, die sich auf wundersame Weise von einem auf das nächste Mal geändert haben. Ich würde mir auch für den Gewerkschaftsbund genau das erwarten, was sich jeder einzelne Bürger erwarten kann, nämlich dass ein Be­scheid vom Finanzamt hält und nicht nach Gutdünken beim nächsten Mal vielleicht wieder aufgehoben wird. Das hat sich der Bürger und das hat sich auch der Österrei­chische Gewerkschaftsbund verdient. (Beifall bei der SPÖ.)

In Sachen Steuergerechtigkeit gibt es, wie gesagt, in Europa viel zu tun, gibt es in Ös­terreich viel zu tun. Ein paar kleine europäische Schritte haben wir jetzt gesetzt. Unser Hauptaugenmerk, auch jenes des Österreichischen Gewerkschaftsbundes gilt aber Ös­terreich. Unser Präsident Erich Foglar hat am 5. April gesagt, wir haben es so satt – und das, glaube ich, können wir alle unterschreiben –, wir haben es so satt, dass von dem, was Gewerkschaften Jahr für Jahr, Monat für Monat ausverhandeln, nicht so viel im Geldbörsel bleibt, wie die Menschen brauchten, um die Wirtschaft in Österreich an­zukurbeln. Und da stimme ich meinem Vorredner zu, ich verstehe nicht, warum die Wirtschaft so dagegen ist, denn geht es den Menschen gut, nämlich in Bezug auf die


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Inlandsnachfrage, dann geht es der Wirtschaft gut. Würden wir uns darauf besinnen, dann wären wir einen Schritt weiter.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund wird in den nächsten Tagen an alle politi­schen Parteien, aber auch an NGOs in der Frage „Lohnsteuer runter“ herantreten. Mit­hilfe einer Unterschriftenaktion bis Ende des Jahres versuchen wir, dass die Menschen uns dahin gehend unterstützen, dass wir ein ausgewogenes Konzept, ein gutes Kon­zept, das mehr beinhaltet als nur: Steuern runter!, nämlich eine wirkliche Änderung im Steuersystem, vorlegen und auch umsetzen können.

In diesem Sinne bitte ich Sie (die Rednerin zeigt auf das von ihr zu Beginn ihrer Aus­führungen auf dem Rednerpult abgestellte Plakat mit der Aufschrift: „Lohnsteuer runter! www.lohnsteuer-runter.at“), uns unter www.lohnsteuer-runter zu unterstützen. Ich glau­be, wir werden die halbe Million Unterschriften erreichen und dann eine Steuerreform schaffen, die es den Menschen ermöglicht, die Inlandsnachfrage anzukurbeln, und die es der Wirtschaft ermöglicht, wieder ausreichend Arbeitsplätze in Österreich zu schaf­fen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.38


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Ing. Schul­tes. – Bitte. (Abg. Krainer: Kollege Schultes ist auch dafür, dass die Lohnsteuer run­tergeht! – Abg. Oberhauser: Nein, das war der Rädler!)

 


16.38.26

Abgeordneter Ing. Hermann Schultes (ÖVP): Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Heute geht es um die Steuer­ehrlichkeit. Das ist der eine Punkt.

Lohnsteuerehrlichkeit ist auch ein Thema. Das Gegenteil davon ist Schwarzarbeit, und das wollen wir sicher nicht propagieren. Ich gehe davon aus, dass Sie gerne mithelfen, dass alle die Steuern, die sie zahlen sollen, auch zahlen können.

Die Elektrizitätsabgabe ist ein weiteres Thema. Wir haben eigentlich lange Zeit Steuern vorgeschrieben, die nie jemand bezahlt hat, bis jemand draufgekommen und großer Wirbel entstanden ist. Jetzt ist das Gott sei Dank von unserem Vizekanzler so geregelt worden, dass all jene, die es mit den erneuerbaren Energien ernst nehmen, tatsächlich eine Steuererleichterung haben.

Die derzeitige Regelung ist so, dass der Eigenbedarf bis 5 000 Kilowattstunden freige­stellt ist, aber eben nur bei Verwendung fossiler Primärenergieträger. Wenn erneuer­bare Energie verwendet wird, dann gilt diese Befreiung bis 25 000 Kilowattstunden. Das funktioniert noch dazu auf relativ einfache Weise. Wenn die Anlage nicht mehr leisten kann, dann braucht auch niemand einen Zähler, dann braucht niemand zu be­weisen, dass er eigentlich nicht steuerpflichtig ist. Das ist ein vernünftiger Zugang und erleichtert tatsächlich die Steuerehrlichkeit.

Wir haben damit eine Regelung, die diejenigen, die in Richtung erneuerbare Energie gehen wollen, ermutigt, das auch zu tun. Frau Staatssekretärin, Sie haben auch be­merkt, dass die Landwirtschaft da stärker dabei ist. Das ist so.

Ein Beispiel: Die Landwirtschaftskammer Steiermark  immer schon sehr dabei, die Er­neuerbaren zu propagieren  hat in den letzten zwei Jahren ein Forschungsprojekt laufen gehabt und zehn verschiedene Betriebstypen in der Landwirtschaft analysiert. Wir wissen jetzt, dass wir für den Bereich der Schweinehaltung, der Hühnerhaltung, der Mast viele Möglichkeiten haben, energieeffizienter zu arbeiten. Es gibt jetzt ein Be­ratungsprogramm, an dem viele teilnehmen. Mehr als 250 Landwirte haben sich bereits mit relevanten Betriebsanlagen in dieses Beratungsprogramm eingeklinkt.


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Wir können damit rechnen, dass energieeffizienzsteigernde Maßnahmen umgesetzt werden und im Laufe dieses Jahres zwischen 50 und 100 Betriebe mit Photovoltaik-Anlagen ausgestattet werden, die diesen effizienteren Einsatz durch erneuerbare Ener­gie bestreiten können und damit eigenständig in der Region, mit ihrer eigenen Wert­schöpfung in eigener Verantwortung den Weg der Energiewende der Zukunft gehen und nicht darauf warten, dass ihnen irgendwer über eine Quersubvention das er­möglicht. (Abg. Brunner:  Energieeffizienz!  auf Ihre Partei einwirken ein biss­chen!) Die machen es einfach, weil es wirtschaftlich vernünftig ist und mit den Betriebs­beratern der Landwirtschaftskammer eben auch so erarbeitet wurde.

Meine Damen und Herren, das ist der Weg, der uns in der ÖVP gefällt: neue Wege ge­hen, Wirtschaftskraft einsetzen, Hirn einsetzen, Intelligenz einsetzen und dann die Din­ge so machen, dass es der Umwelt guttut und dem Unternehmen auch. Das ist der Weg, der uns gefällt, und diese Steuerlösung unterstützt das, weil sie das erste Mal in Richtung Erneuerbare gut differenziert.  Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

16.41

16.41.10

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend Finanzstrafgesetznovelle 2014 in 191 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten DDr. Fuchs, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungs­antrag betreffend die Ziffern 1 und 2 eingebracht.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Ich komme sogleich zur Abstimmung über diese Teile des Gesetzentwurfes in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesem Teil des Gesetzentwurfes ihre Zu­stimmung erteilen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein beja­hendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Ge­setzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Elektrizitätsabgabegesetz geändert wird, in 163 der Bei­lagen.


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Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kol­legen vor.

Ich lasse daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzent­wurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsan­trag betreffend Ziffer 2 eingebracht.

Wer dafür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist abgelehnt.

Ich komme sogleich zur Abstimmung über diesen Teil dieses Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Teil des Gesetzentwurfes eintre­ten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvor­lage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbe­zügliches Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetz­entwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen über die gegen­seitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getrete­nen Protokolls, in 179 der Beilagen gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 Bundes-Verfas­sungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bereitstellung von Ver­mögensdaten.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen, in 143 der Beilagen gemäß Artikel 50 Absatz 1 Ziffer 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen. (Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Finanz­ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Unterbindung des un­erlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen, in 135 der Beilagen gemäß Artikel 50 Ab­satz 1 Ziffer 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 143

Und ich bitte, zumindest während des Abstimmungsvorganges auf Zwischenrufe zu verzichten! – Danke schön.

Das ist einstimmig angenommen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Finanzausschusses, dass die englische und die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages gemäß Arti­kel 49 Absatz 2 Bundes-Verfassungsgesetz dadurch kundzumachen sind, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen.

16.46.379. Punkt

Sammelbericht des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen über die Petitionen Nr. 8 bis 10 sowie über die Bürgerinitiative Nr. 43 (228 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lipitsch. – Bitte.

 


16.46.59

Abgeordneter Hermann Lipitsch (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir verhandeln jetzt einen der beiden Sammelberichte aus dem Peti­tionenausschuss, der die Bürgerinitiative 43 und die Petitionen 8, 9 und 10 behandelt.

Ich möchte sagen, dass es erstmalig so ist, dass wir das getrennt haben. Ich finde es sehr positiv, dass wir ein Thema, das mehrere Petitionen und Bürgerinitiativen umfasst, in einem Sammelbericht zusammenfassen und – jetzt sage ich einmal – alle anderen dann in einem eigenen.

Ich möchte mich in diesem Zusammenhang aber auch bei den Herren Konzett und Dü­ringer bedanken, die im Ausschuss als Gesprächspartner beratend zur Verfügung ge­standen sind. Ich habe das auch als sehr positiv empfunden, obwohl wir gesagt haben, dass wir im Petitionsausschuss einen holprigen Start hatten. Aber ich habe es sehr positiv gefunden, wie wir zu dem Entschluss gekommen sind, dieses Hearing auch durchzuführen. Ein recht herzliches Dankeschön an die anderen Fraktionen, dass wir das gemeinsam auch geschafft haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Pock und Pirklhuber.)

Wir haben diese vier Verhandlungsgegenstände, wo wir uns dann nach den Beratun­gen einstimmig dazu bekannt haben, das Ganze zur Kenntnis zu nehmen – auf der ei­nen Seite, da es ja unter Tagesordnungspunkt 1 heute ein eigenes Gesetz für die Hypo gegeben hat, und auf der anderen Seite wird ja derzeit noch über die Geschäftsord­nung verhandelt. Es ist absehbar, dass es da eine Einigung geben wird, oder es ist damit zu rechnen, dass es in diesen Tagen noch eine Einigung geben wird, damit die Möglichkeiten für diese Petitionen, deren Wunsch nachzukommen, auch geschaffen werden.

Ich möchte aber auch ganz kurz reflektieren, denn mir haben die Aussagen von Herrn Düringer im Ausschuss sehr gut gefallen. Er hat weniger direkt die Petitionen und die Bürgerinitiative angesprochen, sondern er hat das Rundherum angesprochen. Er hat gesagt, es gibt ein Versagen der Gesellschaft, es hat Gier gegeben. – Ja, es hat Gier gegeben, wo dahintergestanden ist, dass man einfach durch Haftungen mehr Haf­tungsprovisionen bekommt, um etwas machen zu können.


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Herr Düringer hat auch gesagt, die Gesellschaft müsse sich verändern. Ich glaube, da hat sich einiges getan, denn ein Umdenken ist erfolgt, und ich glaube, dass es heute Konsens gegeben hat, dass es so etwas wie den Fall Hypo nie wieder geben darf. Wir werden auch erst in zirka zehn Jahren merken, was das ausgemacht hat.

Er hat aber auch eines gesagt: Wenn er entscheiden müsste, müsste er nach Gefühl entscheiden, denn er hat mit vielen Experten geredet und jeder hat ihm etwas anderes erklärt. Es war für ihn als Person einfach nicht möglich, festzustellen, was der richtige Weg ist. Es hat heute eine Entscheidung gegeben, und es ist aus unserer Sicht die richtige Entscheidung. Da können wir den Herrn Düringer beruhigen, da haben wir ein gutes Gefühl.

Etwas, was er noch gesagt hat und was mich sehr gefreut hat, war, dass die Einkom­men entlastet werden müssen. Das hat er im Ausschuss klar und deutlich gesagt. Mei­ne Vorrednerin hat es kurz angemerkt, es gibt eine Unterschriftenaktion zur Steuerre­form, und ich lade Herrn Düringer recht herzlich ein, auch da teilzunehmen (Beifall bei der SPÖ Zwischenruf des Abg. Loacker), denn er hat das im Ausschuss klar und deutlich gesagt.

Kollegin Nachbaur hat heute gesagt, die Millionärssteuer könnte eine Massensteuer werden.  Ich wäre sehr froh, wenn es dann eine Massensteuer wäre, denn dann wür­den alle so viel verdienen. Aber ich sage seitens der SPÖ: Wir sind froh, wenn wir eine deutliche Entlastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zustande bringen! (Bei­fall bei der SPÖ.)

Ich glaube, dass wir auf dem richtigen Weg im Ausschuss sind, wir haben den Weg dazu gefunden, uns öfter zusammenzusetzen, wir diskutieren die Sachen aus, und dann werden wir auch diesen Petitionsausschuss in den nächsten Jahren so weiter­bringen, wie wir uns das vorgenommen haben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abge­ordneten Pock und Pirklhuber.)

16.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gahr. – Bitte.

 


16.51.17

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Kollege Lipitsch hat es schon ausgeführt, es gibt hier einen Sammelbericht mit drei Petitionen und einer Bürgerinitiative, welche Aufklärung zum Thema Hypo Al­pe-Adria einfordern. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass wir alle 250 000 Unterstüt­zungserklärungen ernst nehmen und es einen klaren Auftrag für eine umfassende Auf­klärung gibt.

Im Hearing wurde auch klar, dass es da durchaus unterschiedliche Meinungen, Sicht­weisen, Zugänge gibt. Aus meiner Sicht ist es wichtig, dass wir jede prüfen und dass jede ernst genommen wird – wenn es auch bei dieser komplexen und schwierigen Ma­terie aus meiner Sicht wenige gibt, die über die letzten Tage und Wochen hinweg eine durchgehende Meinung geäußert haben. Ich glaube, es gibt auch wenige, die da abso­lute Kompetenz, Überblick und Einblick in das Ganze haben.

Daher, glaube ich, war es wichtig, dass unser Vizekanzler Michael Spindelegger alle Lösungen geprüft hat, ausgearbeitet hat und diese verfassungsrechtlich und europa­rechtlich geprüft wurden – erstens die Insolvenz, die von einigen hier im Hause auch gefordert wird, zweitens die Anstaltslösung und drittens die Abbaueinheit.

Bei der Insolvenz, glaube ich, ist man sich nicht bewusst, dass diese eigentlich unab­schätzbare Folgen für alle Beteiligten gehabt hätte, für Sparer, Gläubiger, Investoren, Firmen, aber auch für den Standort Kärnten und für den Standort Österreich. Eine In­solvenz hätte auch viele Risiken mit sich gebracht. Ich habe einmal gefragt, wie viele


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Menschen dort arbeiten: Es sind 6 000 Menschen, die dadurch von heute auf morgen in einer großen Ungewissheit gewesen wären.

Und mit einer Insolvenz wäre auch, und das hat unser Justizminister hier schon einige Male erläutert, viel mehr Eigentum verloren gegangen. Daher soll diese Abbaueinheit eine differenzierte und individuelle Vorgangsweise ermöglichen. Es ermöglicht uns, fle­xibel zu sein, um diese komplexe Materie aufzuklären. Und es ermöglicht uns auch – und das ist, glaube ich, wichtig aus Sicht des Steuerzahlers –, dass wir den Schaden minimieren und begrenzen.

Der Weg ist also vorgegeben. Wir haben heute die Beschlüsse gefasst. Ich kann hier auch, glaube ich, ganz klar erwähnen, dass es einen klaren Fahrplan gibt. Die Gerichte ermitteln. Es gibt über hundert Verfahren und Tausende Aktenberge. Es wurde die Griss-Kommission eingesetzt, welche Erfahrung, Kompetenz und Unabhängigkeit ein­bringt. Und es ist derzeit natürlich auch die Reformierung des Untersuchungsausschus­ses in Ausarbeitung, und ich hoffe, dass es bald möglich ist, eine neue Geschäftsord­nung zu bekommen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Pirklhuber und Neubauer.)

Die drei Hauptforderungen, glaube ich, sind unbedingt, dass wir alle Mittel und Mög­lichkeiten ausschöpfen, um den Schaden zu reduzieren. Aus meiner Sicht ist es aber auch wichtig, dass wir alle Schuldigen und Verursacher zur Verantwortung ziehen und dass alle Gerichte und Kontrollbehörden Aufklärung betreiben. Andererseits ist es auch wichtig, den Schaden für die Republik überschaubar zu halten, denn bei diesen Beträ­gen kann die Bevölkerung fast nicht mehr folgen. Diese Beträge sind einfach immens.

Zum Schluss ist auch wichtig, zu erwähnen, gerade was diese vier Bürgerinitiativen und Petitionen betrifft, dass es einerseits die Bürger waren, die die Stimme erhoben haben, andererseits aber auch, dass wir nicht auf Dauer gegenseitige Schuldzuwei­sungen fortführen, sondern entscheidend ist, dass wir möglichst als Lehre daraus die Verantwortung dieses Hauses wahrnehmen und Schutzmechanismen einrichten, um einen zweiten Fall in diesem Umfang zu verhindern.

Ganz wichtig, glaube ich, ist, und das haben wir alle gespürt, dass das Vertrauen der Bevölkerung erschüttert wurde. Es wird nur mit Erklärung, Dialog und Transparenz möglich sein, dass wir wieder ein Grundvertrauen gewinnen. Es war eine mutige Ent­scheidung, die heute getroffen wurde, aber auch die richtige Entscheidung. Ich hoffe und wünsche, dass wir solche Entscheidungen nicht nochmals treffen müssen. Es geht jetzt darum, das Ganze klug und vernünftig aufzuarbeiten. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Weninger.)

16.55


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


16.55.54

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Herr Präsident! Ich hatte das Vergnügen, beim letzten Petitionsausschuss das erste Mal anwesend zu sein, da wir eben den Sammelbericht über die 250 000 Unterstützer behandelt haben. 250 000 Unterstützer für mehrere Petitionen, davon auch eine schriftliche Petition, ist doch ein ganz großes Zeichen, wie sehr die Bevölkerung eigentlich einen Untersuchungsausschuss will. (Bei­fall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Dietrich, Pock und Pirklhuber.)

Wenn man bedenkt, wie aufwendig es eigentlich ist, vor allem eine Petition über das Internet zu unterschreiben – es ist gar nicht so einfach, dass man da den richtigen Text findet –, so denke ich mir doch, dass da der Druck der Bevölkerung enorm ist. Und im Vergleich zu anderen Petitionen ist diese mit Abstand die größte, und es scheint wirklich aus meiner Sicht mehr denn je nötig zu sein, dass wir die Einsetzung eines Un-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 146

tersuchungsausschusses beschließen – noch dazu, wo zusätzlich von Landtagen Be­schlüsse gefasst wurden, dass ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden soll, von Vorarlberg bis Burgenland, aber auch Vertreter der beiden Regierungsparteien ha­ben unterschrieben. Ich glaube, das zeigt auch, dass das Gefühl noch wesentlich mehr bei der Basis, beim Volk ist als bei den hier anwesenden Vertretern.

Und wenn ich Roland Düringer und Herrn Konzett zugehört und gesehen habe, mit welchem Enthusiasmus da eigentlich gesprochen wurde, so ist dies für mich doch ein Ausdruck einer gewissen Frustration und einer Wut gegenüber der vorhandenen Poli­tik, da wir einfach – ich sage wir, das Parlament – nicht imstande sind, dass wir einen ordentlichen Untersuchungsausschuss einsetzen.

Ich komme nicht herum, ich muss Rot und Schwarz den Vorwurf machen, dass sie ein­fach den Willen zur Aufklärung bis dato ignoriert und abgelehnt haben. Und wenn Sie sich auf neue Verfahrensregeln ausreden, dann möchte ich nur darauf hinweisen, dass selbst wenn jetzt vor dem Sommer noch eine Einigung erzielt würde, es dann noch Mo­nate dauern würde, bis wir eine endgültige Verfahrensordnung im Untersuchungsaus­schuss zustande bringen würden. Das heißt, wir verlieren wieder ein halbes, wenn nicht sogar ein ganzes Jahr.

Letzten Endes dient das doch nur dazu, dass wieder Zeit gewonnen wird, da man hofft, dass ein bisschen Gras über die ganze Angelegenheit drüberwächst. Mir ist es einfach von der Logik her nicht erklärbar, wieso man nicht nach den alten Verfahrensregeln diesen Untersuchungsausschuss abhandeln kann, noch dazu, da sie zum Vorteil der derzeit Regierenden sind, denn die haben noch das Mehrheitsrecht; sie können je­derzeit alles abwürgen – und so weiter und sofort. Wenn das Minderheitenrecht kommt, dann ist das aus Sicht der Regierung wesentlich gefährlicher.

Also ich glaube persönlich, dass das Ganze nur ein Ablenkungsmanöver ist, um eben zu verhindern, dass es zu so einem Untersuchungsausschuss kommt. Sie wollen nur Zeit gewinnen. Und dieses Manöver, so meine ich, erkennt mittlerweile auch die Bevöl­kerung. (Zwischenruf des Abg. Eßl.)

Die Tatsachen, es wurde heute Vormittag ausgiebig darüber diskutiert, zeigen letzten Endes, dass es da mehr als genug zu untersuchen gibt. Ich brauche wiederum nur auf die Berichte in den letzten Ausgaben von „NEWS“, von „FORMAT“ zu verweisen, wo ganz klar drinsteht, wie zum Beispiel die sogenannte Notverstaatlichung vor sich ge­gangen ist. Und ich wiederhole es noch einmal: Es ist für mich und für meine Fraktion überhaupt kein Problem, wenn wir die Jahre 2000 bis 2006 untersuchen, denn sollte es individuelle Fehler gegeben haben, dann sind diese aufzuarbeiten! (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Eßl.)

Aber einfach immer nur zu sagen, derjenige hat Schuld, der sich nicht mehr wehren kann, weil er unglücklicherweise verstorben ist beziehungsweise verunglückt ist, das halte ich für ein ganz, ich würde sagen, vordergründiges Ablenkungsmanöver, nur um zu verhindern, dass es zu einer Aufklärung kommt.

Daher noch einmal: Wir werden so lange – ich kann jetzt nur für meine Fraktion spre­chen, aber ich glaube, auch die anderen Oppositionsparteien werden da zustimmen – einen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stellen, bis endlich Licht ins Dunkel kommt. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Pock.)

17.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


17.00.33

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was ist die Botschaft dieses Sammelberichts aus dem Ausschuss


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für Petitionen und Bürgerinitiativen, was das Thema Hypo Alpe-Adria betrifft? – Es ist eine klare Botschaft: Machen Sie, machen wir den Weg frei für einen Untersuchungs­ausschuss! Das ist die klare Botschaft der Bevölkerung an das Parlament. Und es ist auch das Ergebnis einer Mobilisierung, die innerhalb ganz weniger Tage und Wochen stattgefunden hat, in denen 250 000 Menschen, Bürgerinnen und Bürger dieses Lan­des ihre Stimme erhoben haben, eine Online-Zustimmung abgegeben haben, eine Bür­gerinitiative unterstützt haben.

Warum, meine Damen und Herren, ist das so wesentlich? – Weil die Hypo Alpe-Adria ja nicht nur Teil der Bankenkrise ist, nicht nur Teil einer Systemkrise ist, sondern selbstverständlich auch Teil einer Politikkrise. Sie ist Ausdruck einer Politikkrise! Wa­rum? – Weil im ganzen Prozedere, in der ganzen Genese dieses Skandals sichtbar wurde, dass politische Kontrolle und Transparenzrichtlinien gröbst missachtet oder nicht umgesetzt wurden. Das ist ein Teil der gerichtlichen Geschichte, das ist aber auch ein wesentlicher Teil der politischen Verantwortung und der politischen Frage­stellung.

Und wie kann man Vertrauen in die Politik wiederherstellen? Das war auch eine Frage, um die es in der Diskussion mit den Petenten, mit den Vertretern der Bürgerinitiative gegangen ist. Wie kann dieses Vertrauen wiederhergestellt werden? – Sicher nicht, indem sich die Politik verabschiedet. Nein, genau im Gegenteil! Es geht um das Primat der Politik – gegenüber Gier, gegenüber wirtschaftlichen Profitinteressen, gegenüber dem Sich-Hinwegsetzen über alle unter Umständen auch gesetzlichen Regelungen. Da ist die Politik in der Verantwortung!

Klar ist – das hat dieses Hearing auch gezeigt –, dass die Bevölkerung nicht mehr nur ein diffuses Unbehagen hat. Nein, die Bevölkerung, und zwar große Teile der Bevöl­kerung, hat eine klare Vorstellung, was sich ändern soll, wohin es gehen soll. Es sind Aktionen, Forderungen auf dem Tisch, und diese sind, glaube ich, auch für den Aus­schuss selbst ein wichtiges Signal. Es geht also nicht um ein Orchideendasein im Rah­men des Parlamentarismus, sondern dieser Ausschuss, meine Damen und Herren, ist die Tür für die Bürgerinnen und Bürger, um ihre Anliegen direkt einzubringen, auch zwischen den Wahlen. (Beifall bei den Grünen.)

Interessant in den Debatten – das haben die Vorredner zum Teil auch erwähnt – mit Roland Düringer und vor allem auch mit Christoph Konzett, dem Initiator der Petition, die ich eingebracht habe, war dieses Engagement oder auch diese politische Haltung eines 19-jährigen Schülers, die da sichtbar wurde. Und ich möchte diese Möglichkeit hier auch nutzen, um diesem Petenten eine Stimme zu geben und ihm noch einmal die Möglichkeit zu geben, sozusagen gehört zu werden, auch hier vor dem Plenum. Ich werde daher hier zitieren aus dieser Rede von Christoph Konzett, die übrigens in den „Vorarlberger Nachrichten“ richtig zitiert wurde und dort auch veröffentlicht ist.

Christoph Konzett sagte im Ausschuss, nämlich über die Frage, was für die Menschen die derzeitige Situation im Zusammenhang mit dieser Initiative bedeutet, Folgendes:

„Ich bekam sehr viele Rückmeldungen von den Leuten, die von der Petition gehört ha­ben. Sie alle finden, dass es ein Verbrechen ist, was mit ihrem Geld passiert ist, und kein einziger war gegen einen solchen U-Ausschuss. Sie wollen unbedingt die Sache aufgeklärt haben und es ist ihnen auch wirklich wichtig. Schließlich geht es ja um ihr Steuergeld. Sehr viele Menschen fordern also so einen Untersuchungsausschuss und man sollte wirklich darauf hören, was die Bevölkerung verlangt. Es reicht in einer De­mokratie nicht aus, sich für fünf Jahre wählen zu lassen und sich in dieser Zeit über­haupt nicht mehr darum zu kümmern, was die Bevölkerung will. Mir scheint es leider so, als würden sich viele Abgeordnete nach der Wahl einfach von der Außenwelt ab­kapseln. Anders kann ich mir nicht erklären, warum man gegen einen U-Ausschuss


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stimmen kann. Weiß man nicht, was die Bevölkerung will? Oder ist man so abhängig von seiner Partei, dass man sich nicht traut, dagegen zu stimmen?“

Konzett analysiert das noch einmal – politisch interessiert, wie er ist – und formuliert dann auch seine Vermutung. Er sagt:

„Abgeordnete sollten eigentlich ohne Zwang abstimmen. Leider sieht man immer mehr, dass sie nicht mehr frei in ihren Entscheidungen sind, sondern einzig und allein die Partei entscheidet, wie sie zu stimmen haben.“

Das ist die Sichtweise der Bevölkerung, meine Damen und Herren! Und das müssen wir auch ernst nehmen.

Konzett sagt dann weiter:

„Lehnen sie sich dagegen auf, werden sie ausgeschlossen oder bei der nächsten Wahl nicht mehr aufgestellt. Es ist traurig, dass solche Zustände in Österreich herrschen.“

Das ist eine Kritik eines Schülers an der Vorgangsweise, an der Art des Parlamenta­rismus in diesem Land, und ich denke, wir sollten das zumindest auch ernst nehmen. (Zwischenruf des Abg. Eßl.)

Kollege Eßl, es geht hier einfach um die Frage: Wie ernst nehmen wir Bürgerinnen und Bürger?

Und abschließend noch ein weiteres Zitat, wo Konzett die Situation sehr klar auf den Punkt gebracht hat:

„Dieses Geld ist nun mehr oder weniger weg. Ein schlimmes Verbrechen am Volk, das sehr hart dafür arbeiten musste. Und genau weil es ein Verbrechen ist, muss es auch unbedingt aufgeklärt werden, besonders auch auf der politischen Ebene.“

Das ist die Sichtweise der Bevölkerung, deshalb zitiere ich hier aus dieser Rede. Ich finde, meine Damen und Herren, es geht natürlich nicht darum, im Einzelnen die politi­sche sozusagen Befindlichkeit jedes Petenten und jedes Bürgers wiederzugeben, nur: In dieser Sache hat ein junger Schüler auf den Punkt gebracht, was sich Tausende, Hunderttausende Menschen in diesem Land die ganze Zeit über denken und tatsäch­lich zu Recht denken. Denn wer, wenn nicht das Parlament, hat das Recht und die Fä­higkeit, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen? Das ist unsere ureigenste Aufga­be, weil es um politische Verantwortung geht! Und das muss im Interesse jedes Ab­geordneten sein, egal, von welcher Partei, denn es kann nicht angehen, dass für 18 Milliarden € an Haftungen unklar ist, wohin sie denn sozusagen in der Relevanz füh­ren werden.

Kollege Lipitsch hat heute zwei Mal zu Recht das Gesetz erwähnt, das heute be­schlossen wird. Da wird man erst in zehn Jahren tatsächlich sehen (Zwischenruf des Abg. Lipitsch) – ja, hast du gesagt –, zehn Jahre wird man brauchen, bis man tatsäch­lich bewerten kann, wie sich die Auswirkungen letztlich darstellen.

Ich sage Ihnen: Das ist keine Antwort für die Bürgerinnen und Bürger. Wir brauchen si­cherlich rasch diesen Untersuchungsausschuss, denn es kann sehr wohl sein, dass bei der Prüfung der politischen Verantwortung auch die Haftungsfrage neu zu stellen ist. Und genau das muss geschehen – noch vor der Sommerpause.

Meine Damen und Herren! Das ist unsere Aufgabe hier, wenn wir uns als Parlamenta­rierinnen und Parlamentarier ernst nehmen. Und ich hoffe, Sie werden gemeinsam mit uns diesen Weg beschreiten und auch hier ein erstes Signal geben, sodass wir den Weg zu einem Minderheitsrecht endlich umsetzen können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.07



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 149

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Ing. Dietrich. – Bitte.

 


17.07.45

Abgeordnete Ing. Waltraud Dietrich (STRONACH): Geschätzter Herr Präsident! Meine geschätzten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich glaube, 250 000 Menschen sprechen eine ganz klare Sprache. Sie sprechen die Sprache, die zum Ausdruck bringt, dass die Zeit des Täuschens und Tarnens endgültig vorbei sein muss und dass es an der Zeit ist, dass wir mit diesem Untersuchungsausschuss, um den wir seit Wo­chen und Monaten kämpfen, endlich Licht ins Dunkel bringen.

Das heißt, die Menschen wollen gehört werden. Das sind Steuerzahler. Das sind Leu­te, die persönlich betroffen sind – betroffen von den Sparmaßnahmen, sei es in der Schule, im Unterricht bei ihren Kindern, sei es als Pensionisten, die immer weniger be­kommen. Viele spüren eine persönliche Betroffenheit, und sie können es nicht verste­hen, dass auf der anderen Seite Steuermittel verschwendet, vergeudet, beim Fenster hinausgeschmissen werden. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Pirklhuber.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Seien wir dankbar, seien wir jedem einzelnen dieser Bürger dankbar, dass er Mut zeigt und nicht Wut, dass er mit diesem Mut die Petition unterstützt und den Weg sucht, etwas tatsächlich zu bewegen und zu verän­dern. Und wir hier herinnen sind gewählt von diesen Personen. Wir haben die Ver­pflichtung, diese Menschen ernst zu nehmen. Wir haben die Verpflichtung, das, was die Bürger draußen wollen, umzusetzen. Wir sind hier kein Gremium, das selbst ent­scheiden kann, was wir wollen. Wir haben Verantwortung den Menschen draußen ge­genüber, und diese sollten wir endlich wahrnehmen. (Beifall beim Team Stronach so­wie des Abg. Pock.)

Meine geschätzten Damen und Herren! Die Hypo hat in zwei Dimensionen einen rie­sigen Schaden angerichtet: auf der einen Seite den finanziellen – und wir haben heute schon gehört, da geht es um Summen von bis zu 6 000 € pro Haushalt, das ist kein Butterbrot mehr –, aber neben diesem finanziellen Schaden gibt es auch einen riesigen Schaden für die Politik, für das Ansehen der Politik. Viele sind nämlich mittlerweile, wie ich glaube, zu Recht, der Meinung, dass die Glaubwürdigkeit der Politik längst nicht mehr so ist, wie sie eigentlich sein sollte.

Meine geschätzten Damen und Herren! Ich glaube, wir alle tragen Verantwortung. Wir müssen aufklären, wo es etwas aufzuklären gibt. Wir müssen handeln, endlich han­deln, wo es ums Handeln geht. Und wir müssen schauen, dass jene, die diese Misere zu verantworten haben, endlich vor ein Gericht kommen. – Glück auf! (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

17.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


17.10.50

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben jetzt auch bei die­sem Tagesordnungspunkt schon einiges zum Thema Hypo gehört. Darauf wird mein Kollege Hable – nicht Hable – nachher ausführlich eingehen. Im Wesentlichen möchte ich hier heute zwei Punkte hervorheben, nämlich zum einen die tatsächliche Zusam­menarbeit im Petitionsausschuss, aber zum anderen auch eine Perspektive, wohin wir kommen können, wo wir sozusagen unsere Ziele festsetzen.

Ich möchte vorausschicken: Anders als in der Hypo-Diskussion und auch anders als in der Untersuchungsausschussdiskussion im Allgemeinen war es so, dass nach dem ruppigen Start – mir persönlich tut die Unterbrechung keinesfalls leid, aber ich weiß,


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das wurde im Haus teilweise auch anders gesehen – tatsächlich eine sehr gute Zu­sammenarbeit im Petitionsausschuss begonnen hat. Man muss hier schon auch er­wähnen, dass die Initiative für das Hearing nicht von den Oppositionsparteien ausge­gangen ist, sondern von allen sechs Fraktionen, und dass insbesondere auch die Ab­geordneten Lipitsch von der SPÖ und Gahr von der ÖVP sich sowohl für das Hearing eingesetzt als auch den Vorschlag eingebracht haben, einen eigenen Bericht zu er­stellen. (Beifall bei Abgeordneten von NEOS, Grünen und Team Stronach.)

Das bedeutet, da war sehr wohl ein gemeinsamer Wille vorhanden, die Petition und die Bürgerinitiative mit den 250 000 Unterstützerinnen und Unterstützern bestmöglich zu supporten.

Wo wollen wir hin? – Es gibt sicherlich unterschiedlichste Perspektiven, was den Peti­tionsausschuss betrifft, aber ich habe hier etwas mitgenommen, was ich Ihnen zeigen möchte. Letztes Jahr oder zumindest in der letzten Legislaturperiode gab es den gro­ßen Durchbruch, dass der Petitionsausschuss jetzt eine eigene Broschüre hat. (Der Redner hält ein Exemplar in die Höhe.) Das ist die Information, die wir unseren Bürge­rinnen und Bürgern zur Verfügung stellen.

Der Deutsche Bundestag bringt jährlich den Jahresbericht des Petitionsausschusses heraus. (Der Redner hält ein Exemplar auch dieses Berichts in die Höhe.) Darin finden sich alle Statistiken wieder: In welchem Ressort gab es wie viele Petitionen und Bür­gerinitiativen? In welchem Bundesland gab es die meisten? Welche Themen waren die am häufigsten gefragten? Jedes Ressort schreibt im Übrigen im Vorwort fest: Was wurde aus den Petitionen und Bürgerinitiativen, die im Ressort behandelt wurden? Was waren die wesentlichsten? Woraus wurde Gesetzesmaterie? – Also hier ist deut­lich zu sehen, dass wir noch nicht ganz dort sind, wo andere sich derzeit schon bewe­gen.

Das bedeutet: Wir haben hier eine Initiative des Kollegen Pirklhuber von den Grünen, wonach wir auch auf Basis der Geschäftsordnung einen weiteren Vorstoß unterneh­men wollen. Und ich bitte Sie und ich wünsche mir auch für diese Legislaturperiode, dass wir tatsächlich daran arbeiten, aus dem Petitionsausschuss einen Ausschuss für Bürgerinnen und Bürger zu machen. Das ist jetzt kein Schlagwort, sondern dieser ist die einzige Stelle, abgesehen von der Wahlkreisbetreuung, wo sich Menschen hinwen­den können, wenn sie auf der Bundesebene ein Problem haben. Das heißt, genau hier könnten wir, alle sechs Fraktionen, von der SPÖ über die ÖVP bis hin zu den Oppo­sitionsparteien, gemeinsam zeigen, dass wir auch ein Stück weit voranschreiten ab­seits der Tagespolitik. Ich wünsche mir das tatsächlich. – Herzlichen Dank. (Beifall bei NEOS, Grünen und Team Stronach.)

17.14


Präsident Ing. Norbert Hofer: Bevor ich Herrn Abgeordnetem Hechtl das Wort erteile, möchte ich darauf hinweisen, dass wir hart an der Grenze zur Beschlussfähigkeit sind. Wenn noch einige den Raum verlassen, dann wird es eng.

Bitte schön, Herr Abgeordneter Hechtl, Sie sind am Wort.

 


17.14.25

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätztes Hohes Haus! Ja, dieser Petitionsausschuss ist wirklich ein sehr aktiver, und es hat mit der Teilung die­ses Sammelberichts quasi ein Novum gegeben und es wurde ein sehr wichtiges Zei­chen auch nach außen hin gesetzt, das zeigt, wie ernst wir diese Petitionen und Bür­gerinitiativen bearbeiten und abhandeln.

Und wenn im Hearing Herr Düringer unter anderem gesagt hat, man soll umdenken, und von Verantwortung gesprochen hat, so hat er in diesem Punkt recht. Und wenn hier von einer Krise und vom Schaden, der eingetreten ist, gesprochen worden ist,


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 151

dann ist es nur legitim, die Frage zu stellen: Wieso ist überhaupt dieser Schaden ent­standen? Wo ist die Ursache dieses Schadens?

Wenn man einerseits die Situation im Jahr 2009 betrachtet, die die Bundesregierung vorgefunden hat, und andererseits die gesetzlichen Maßnahmen, die getroffen worden sind, so kann man heute feststellen, dass diese Bundesregierung ihre Verantwortung sehr bewusst wahrgenommen hat. Die Notverstaatlichung war und die Abwicklung ist die Folge einer schamlosen Ausnützung der vielleicht politischen Macht, aber auch der persönlichen Interessen einer Person.

Wenn man bedenkt, dass das Land Kärnten Haftungen in einer Höhe von mehr als dem Zehnfachen seines Landesbudgets übernommen hat, dann ist das eine besonde­re Interpretation von Verantwortung. Dass der Landeshauptmann seine Prestigepro­jekte von der Hypo finanzieren hat lassen – und ich darf hier einige Projekte anführen wie etwa den Bau eines Stadions, in dem kaum gespielt wird, oder der Seebühne, die ein finanzielles Millionengrab ist, oder in der letzten Zeit die Vergabe eines Kredits von 3 Millionen € an die Fluglinie Styrian Spirit, die dann anschließend quasi pleitegegan­gen ist, oder das Vorantreiben einer Expansion im südosteuropäischen Raum, wo Kre­dite an große Investoren vergeben wurden, die dann nicht einbringlich waren –, zeigt auch sein Verständnis von Verantwortung.

Ich bin überzeugt davon, dass in nächster Zeit dieser Untersuchungsausschuss kom­men wird, kommen wird müssen, und dementsprechend wird auch die Geschäftsord­nung in die richtige Richtung gelenkt, die bereits auf Schiene gebracht wurde. Ich möchte in diesem Zusammenhang festhalten, weil immer wieder auch die Forderung nach einem Konkurs ausgesprochen worden ist, dass der Konkurs laut Meinung der Experten die schlechteste Lösung für uns, für die Reputation Österreichs, aber auch für die Steuerzahler gewesen wäre.

Darum bin ich froh darüber, dass eine Geschäftsordnung kommen wird, die klare Spielregeln für einen Untersuchungsausschuss zur Hypo Alpe-Adria bringen wird. Und ich hoffe für die Zukunft, dass uns so ein Desaster wie jenes der Hypo Alpe-Adria nicht wieder treffen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gahr.)

17.17


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.

 


17.17.33

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Her­ren! Ein paar wenige positive Punkte, zunächst einmal: Zur Premiere des Ausschus­ses, diese Berichte so zu trennen, auch für das Hearing, wollen wir registrieren, dass die Abgeordneten der Regierungsfraktionen hier voll mitgewirkt haben und mit im Boot waren. Das ist nicht selbstverständlich, hat seinen Grund möglicherweise aber auch darin, dass der Druck von der Bürgerinitiative und den Petitionen so groß war.

Damit bin ich eigentlich auch schon beim wesentlichen Punkt, denn jetzt soll es ja um die Würdigung dieser Initiativen gehen. Wir hier haben uns ja lange bemüht, 20 An­träge gestellt, aber ich fange jetzt tatsächlich bei jener Petition an, die die Opposition selbst hier eingebracht hat, ins Haus zurück, die aber möglich gemacht hat, dass sich die BürgerInnen beteiligen können. Das war, glaube ich, nicht ungeschickt gemacht – um einmal auch ein Eigenlob an die Opposition nachzuliefern. Also es war schon spek­takulär: nicht nur, dass am Schluss fast 150 000 Unterzeichnungen vorliegen – obwohl die Barriere für die Angehörigen der älteren Generation sehr hoch ist und die das sehr gerne auch noch gemacht hätten –, sondern natürlich auch, dass wir in jenen Tagen des März drei Tage hintereinander mehr als 10 000 Unterzeichnungen pro Tag hatten. Wie oft ist damals das System zusammengebrochen! Es wären ja sonst noch mehr ge­wesen.


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Das ist schon ein spektakulärer Vorgang. Das war ein All-Time-High in vielerlei Hin­sicht: erstens was den Zuspruch pro Tag betrifft und zweitens was den Zuspruch ins­gesamt betrifft. Sicherlich, von der Regierungsbank ist da ordentlich Mithilfe geleistet worden, weil von dort aus ja immer dreister argumentiert wurde, warum nicht unter­sucht werden sollte. Es gab Ausflüchte, vom Einsetzen der sogenannten Griss-Kom­mission bis hin zu anderen Dingen. Insofern haben Sie von der Regierungsseite her diesen Vorgang auch mit befeuert.

Aber seis drum. Was funktioniert und funktioniert hat, war die direktdemokratische Be­teiligung, das muss man schon sagen. Und die BürgerInnen, nämlich die allermeisten von den 250 000, die 150 000, haben sich dem Begehren angeschlossen oder eigent­lich dem Antrag – wortwörtlich de facto –, den wir hier schon 20 Mal eingebracht ha­ben. Das ist ja der Hintergrund!

150 000 BürgerInnen unterstützen genau diesen Wortlaut, den Sie immer noch abgelehnt haben, und wir werden ja sehen, ob er in dieser Woche noch einmal zur Ab­stimmung kommt. Das wird im Übrigen davon abhängen, wie erfolgreich die Ver­handlungen rund um die Reform der Untersuchungsausschüsse sind. Ich sage aber ei­nes: Mit oder ohne Reform, dieser Untersuchungsausschuss zur Hypo Alpe-Adria ist sowieso unabdingbar notwendig und unausweichlich.

Auch das alte Verfahrensrecht ist nicht so schlecht, wie Sie dauernd tun, und ich kann Ihnen die Bemerkung nicht ersparen: Den größten Schaden in diesen U-Ausschüssen hat immer die Mehrheit angerichtet, beileibe nicht die Minderheit. Wer hat ihn denn ab­gedreht, als die Untersuchungen auf den Höhepunkt zugegangen sind? (Beifall bei den Grünen.) Insofern sitzt also die Regierung im Lose-lose-Boot. In dieser Situation sind Sie nun: Wenn Sie weiterhin die Reform verweigern (Zwischenruf des Abg. Pirklhu­ber), werden Sie dabei ertappt werden, dass Sie gar nicht untersuchen wollen, weil Sie wieder immer mehr Barrieren aufbauen.

Auf der anderen Seite werden Sie diesen Untersuchungsausschuss, den diese Peti­tionen und diese Bürgerinitiative im Visier haben, trotzdem nicht verhindern können. Der wird kommen!

Trauen Sie sich! Trauen Sie sich, aus den möglichen Kompromissen auszusteigen, die sich bei den Verhandlungen anbahnen. Na, den heißen Herbst, den können Sie haben, und den werden Sie auch bekommen. (Abg. Rädler: ... Drohungen!)

Die Untersuchungen zur Hypo sind unausweichlich, ob auf der Basis des alten Rechts oder schon mit dem neuen – mir ist beides recht. Es ist dort die Causa, die das Problem ist, nicht die Verfahrensordnung. Hören Sie mir doch auf damit! (Abg. Pod­gorschek: So ist es!) Wenn wir die verbessern, ist es auch gut, wenn nicht, wird mit dem Bestehenden gearbeitet. Aber Sie werden es nicht – auch aufgrund der 250 000 Un­terschriften – zustande bringen, dass nicht untersucht wird.

Also eine schöne Sache, eine gute Sache (Zwischenruf des Abg. Rädler) – jedenfalls für Demokratie, Transparenz und Aufklärung.

Damit haben die Bürger und Bürgerinnen einen Beitrag dazu geleistet, dass das ge­schieht, was eigentlich das Selbstverständlichste hätte sein sollen: Wie in jeder entwi­ckelten Demokratie der Welt hätte das Parlament schon längst diesen Untersuchungs­ausschuss beschließen müssen, schon längst! Mit dem Druck wird es passieren.

Mit den öffentlichen Einvernahmen werden wir im Übrigen genau dann beginnen, wenn nach außen hin dadurch kein Schaden mehr entsteht, Sie können ganz ruhig und ge­wiss sein – das wird ja das Prozedere ergeben. Die wirklichen Zeugeneinvernahmen stehen ja nicht unmittelbar bevor. Also auch diese Ausrede gilt nicht mehr; dieses An­gebot haben Sie aber immer gehabt.


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Jetzt helfen die Wählerinnen und Wähler nach. Sie werden sich eben dem Druck beu­gen müssen. Aus welchen Motiven jetzt auch immer das Richtige geschieht, Haupt­sache, es geschieht das Richtige. (Beifall bei Grünen und Team Stronach sowie des Abg. Podgorschek.)

17.22


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hable. – Bitte.

 


17.22.42

Abgeordneter Dr. Rainer Hable (NEOS): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Bürger und Bürgerinnen auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Ich möch­te die Gelegenheit nutzen und dreimal Danke sagen:

Das erste Mal an die Kollegen von FPÖ, Grünen und Team Stronach für die gemein­same Petition.

Ich möchte ein zweites Mal Danke sagen an den Herrn Düringer und an den Herrn Konzett. Ich finde es ganz großartig, wenn sich Bürger in diesem Land engagieren und Druck aus dem Volk heraus kommt – notwendiger Druck in dieser Sache.

Und ich möchte ein drittes Mal Danke sagen: 250 000 Bürgern und Bürgerinnen in die­sem Land, die diese Petitionen für einen Untersuchungsausschuss in Sachen Hypo Al­pe-Adria unterschrieben haben. Das freut uns NEOS als Bürgerbewegung ganz beson­ders. (Abg. Rädler: Partei! Partei und nicht Bürgerbewegung!)

Ich möchte – da Herr Kollege Matznetter wieder da ist – die Gelegenheit auch noch dazu nutzen, drei Irrtümer aufzuklären, weil Sie, Herr Matznetter, das Gutachten, das wir gestern gemeinsam mit einem Professor vorgestellt haben, nicht so toll gefunden haben.

Sie haben gemeint, dieses Schreiben wäre kein formloses Schreiben gewesen. – Das ist eigentlich gar nicht der wichtige Punkt. Natürlich war es ein formloses Schreiben. (Abg. Matznetter: Sie haben das behauptet!) Ja, das war ein formloses Schreiben, denn wie man sich in Österreich in einem Verwaltungsverfahren einen Bescheid erwar­ten würde und nicht einen Brief der Verwaltungsbehörde (Abg. Matznetter: Das ist peinlich, Herr Doktor!), würde man in so einem Verfahren natürlich auch eine Entschei­dung der Kommission und keinen Brief erwarten. Aber warum das so gelaufen ist, das werden wir vielleicht noch irgendwann erfahren, das ist aber auch nicht der Hauptpunkt der Sache.

Sie haben die Amtshaftung angesprochen. – Herr Matznetter, wenn Sie sich das Beihil­fenrecht angeschaut hätten, dann würden Sie wissen, dass man sich als Gläubiger nicht auf Amtshaftung, auf Schadenersatzansprüche stützen kann, wenn diese das Beihilfenrecht, nämlich das Durchführungsverbot, umgehen würden. (Abg. Matznetter: Ich habe es Ihnen ja vorgelesen! ... ja Deutsch, Herr Kollege!) – Doch, das wäre so! Diese Möglichkeit gibt es nicht.

Und wenn Sie argumentieren wollen, dass dieses Schreiben eine Grundlage dafür ist, dass nämlich als unzulässig erklärte Landeshaftungen nicht abgebaut, sondern in den folgenden Jahren um 13,9 Milliarden € aufgeblasen werden (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter), wenn Sie also meinen, dass Sie eine überzeugende Rechtsmei­nung diesbezüglich haben, dann wünsche ich Ihnen viel Spaß dabei. (Abg. Matznet­ter: Das ist die Kommission!) Sie stehen dabei nicht nur gegen unsere Meinung, sondern Sie stehen auch gegen die Meinung von vier renommierten Universitätspro­fessoren. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.)

Ich glaube nicht, dass Sie sehr überzeugend argumentieren, aber ich möchte Ihnen schon auch danken, Herr Matznetter, weil Sie mich mit Ihrer sehr oft polemischen und unsachlichen Art jeden Tag (Abg. Matznetter: Na wer ist die Behörde?), wenn ich hier


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stehe, daran erinnern, warum wir NEOS gegründet haben (Beifall bei den NEOS), wa­rum wir NEOS hier eingezogen sind, eine neue Bewegung gegründet haben: um in den Nationalrat frischen Wind zu bringen.

Ich danke dafür, dass Sie mir regelmäßig Motivation geben und mich jeden Tag daran erinnern, warum es so notwendig ist, dass dieses Haus frischen Wind erlebt. – Danke. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Matznetter: Das hat der Westenthaler auch erzählt! Er­innern Sie sich noch an den Westenthaler!)

17.26


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Mag. Unter­rainer. – Bitte. (Zwischenrufe der Abgeordneten Jarolim und Matznetter.) – Meine Da­men und Herren, Herr Mag. Unterrainer ist am Wort! (Abg. Loacker: Der Herr Matz­netter redet gerade! – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Matznetter.) – Herr Abge­ordneter Matznetter, Sie stören Ihren eigenen Mandatar bei seiner Rede! (Abg. Matz­netter: Nein, den will ich nicht stören!)

 


17.27.12

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Gut, dann sage ich Danke für die Aufmerksamkeit. – Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmgeräten! Vorab: Ich bin für völlige Transparenz und Aufklärung in der Sache Hypo. Ich will volle Aufklärung und eine Auf­arbeitung der Causa Hypo (Beifall der Abg. Dietrich), das sind wir den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land, in diesem Staate Österreich auch schuldig.

Und wenn Kollege Kogler, wie vorhin gesagt, der Meinung ist, dass man hier im Haus ohnehin alles verwechselt, dann würde ich ihn bitten, der FPÖ und allen voran dem Obmann der FPÖ den Unterschied zwischen Mein und Dein in Sachen Hypo in Kärn­ten zu erklären. Das wäre eine feine, eine tolle Geschichte. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich will, dass diejenigen vor Gericht kommen und auch dementsprechend zur Verant­wortung gezogen werden, die kriminell gehandelt haben und kriminell handeln. Aus diesem Grund bin ich für eine vollständige, restlose Aufarbeitung und Aufklärung in der Sache Hypo. Nur eine Sache ist ein ausschlaggebender Punkt, nämlich: Strafrechtliche Verfahren gehören in die Gerichtssäle und nicht ins Parlament. (Abg. Pirklhuber: Poli­tische Verantwortung!)

Im Parlament sind wir dafür zuständig, die politische Verantwortung aufzuklären, und das auch im Sinne der Gewaltenteilung. Wir hier im Parlament haben zu kontrollieren und die gesetzlichen Rahmenbedingungen vorzugeben, aber nicht Recht zu sprechen. Unsere Aufgabe ist das Feststellen der politischen Verantwortung für das Hypo-Deba­kel in Kärnten.

Und noch einmal: Ich will volle Aufklärung. Ich will sie aus drei Gründen:

Erstens sind wir dem Vertrauen verpflichtet, und es gibt ein massives öffentliches Inter­esse an einer Aufklärung; weil ich schon aus eigenem Interesse die Sache aufgeklärt haben will, weil ich wirklich wissen will, wie tief gerade die FPÖ in Kärnten in die Sache Hypo verwickelt ist. Und ich möchte Aufklärung auch vor den Gerichten haben, denn die Justiz kann damit ihre Unabhängigkeit beweisen. (Zwischenruf des Abg. Neu­bauer.) Es kann doch nicht sein, dass in diesem Land, in diesem Staat heute noch Leute jahrelang durch den Sumpf der Korruption gehen und strafrechtlich überhaupt nicht zur Verantwortung gezogen werden. Das muss aufgeklärt werden und das muss aufhören.

Ich verstehe die Menschen, wenn sie sauer sind, weil sie ihr eigenes hart erarbeitetes Geld einfach irgendwohin verschwinden sehen und nicht genau wissen, wohin. Auch ich will diesbezüglich Aufklärung haben, auch in meinem eigenen Interesse.


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Aber dazu, liebe Kolleginnen und Kollegen, braucht es eine angepasste Geschäftsord­nung. Ich möchte nicht wieder einen Ausschuss erleben, wie dies vor einigen Jahren der Fall war, wo Kollegen und ehemalige Kollegen wie Pilz und Petzner sich eigentlich nur im Scheinwerferlicht gesonnt haben (Abg. Neubauer: Da waren Sie ja gar nicht da! Das können Sie ja gar nicht beurteilen!), wo Politiker auf die politische Schlachtbank geführt worden sind. Das ist nicht Sinn der Aufarbeitung! Sinn der Aufarbeitung ist nicht die Selbstdarstellung, Sinn ist es, wirklich Gerechtigkeit zu üben und Aufklärung zu be­treiben. Und vor allen Dingen: Dieses Thema ist wirklich zu ernst, um in diesem Sinne ein Kasperltheater aufzuführen. (Beifall des Abg. Weninger.)

Es geht um faire Rahmenbedingungen, die sicherstellen, dass die Aufarbeitung sach­lich, fachlich und nicht diskriminierend vonstattengeht.

Vergessen wir bitte auch nicht die laufenden Gerichtsverfahren, vor allen Dingen im Zusammenhang mit der Hypo Landesbank. Meiner Meinung nach gilt es auch abzu­warten, was bei diesen Verfahren herauskommt, denn das ist wesentlich für die weitere Vorgangsweise auch in Richtung eines Untersuchungsausschusses.

Abschließend möchte ich auch noch auf die unabhängige Kommission unter der Lei­tung der ehemaligen Präsidentin des Obersten Gerichtshofes Frau Professor Dr. Irm­gard Griss hinweisen. In diesem Zusammenhang ist die Aufarbeitung voll im Gange, und ich bin zuversichtlich, dass von dieser Kommission ein Ergebnis vorgelegt werden wird, das eine klare Basis für die weitere Vorgehensweise bilden wird.

Und noch einmal: Ich will völlige Aufklärung. Ich bin überzeugt davon, dass der Unter­suchungsausschuss kommen wird. Wir müssen im Vorfeld aber alles unternehmen und so vorbereiten, damit dieser Untersuchungsausschuss unter tollen, richtigen Rahmen­bedingungen stattfinden kann. Unter anderem gehören dazu auch die Änderung, die Novellierung und die Reform der Geschäftsordnung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

17.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Dar­mann. – Bitte.

 


17.31.06

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Werter Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben soeben Herrn Kollegen Mag. Unterrainer gehört, der hier tatsächlich in sei­ner Wortspende (Abg. Weninger: Das war eine Rede! Das war eine parlamentarische Rede und keine „Wortspende“!) versucht hat, die SPÖ als Verfechterin der parlamen­tarischen Aufklärung des Hypo-Skandals darzustellen und dies der Bevölkerung auch entsprechend vorzugaukeln. Tatsache ist aber, dass bei der Debatte dieser Petitionen und auch der Bürgerinitiative zur Einsetzung eines Hypo-Untersuchungsausschusses sehr wohl folgende Frage in Richtung SPÖ zu stellen sein wird – und hiermit auch von mir gestellt wird –: Was hindert Sie, werte Kolleginnen und Kollegen, denn jetzt bereits seit mittlerweile über 20 Mal daran, gemeinsam mit der ÖVP für diesen Untersu­chungsausschuss zu stimmen? (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Krainer.)

Sie haben bis dato über 20 Mal diesen Hypo-Untersuchungsausschuss verhindert, auch inklusive des Herrn Kollegen Unterrainer, der nunmehr herausgekommen ist und hier vom Wunsch nach voller Aufklärung gesprochen hat. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Krainer.) Das ist doch nicht glaubwürdig, werte Damen und Herren!

Die Bevölkerung hat sich hier einen glaubwürdigen Umgang mit dieser Materie insbeson­dere deswegen verdient, weil sie ja auch dafür aufkommen muss, was die Regierung insbesondere bei der Verstaatlichung, die Sie selbst noch immer und nach wie vor als Notverstaatlichung verkaufen wollen, verzockt hat. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.)


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Im Endeffekt hat sie den österreichischen Steuerzahlern, die nunmehr auch die Kosten dafür zu tragen haben werden, eine bayerische Bank untergejubelt.

Werte Damen und Herren, man macht es sich einfach zu leicht – zu leicht! –, wie das hier immer wieder getan wird – deswegen habe ich mich auch noch einmal zu Wort melden müssen –, wenn man eine einzelne Partei in dieser Causa verunglimpft. Man macht es sich zu leicht und man macht es sich auch seitens der Bundesregierung zu einfach, indem man seit Jahren ein ganzes Bundesland verunglimpft. Man macht es sich seitens der Regierungsfraktionen auch viel zu einfach, wenn man meint, mit dem Finger auf eine Person zeigen zu müssen, die sich nicht einmal mehr wehren kann, weil sie mittlerweile verstorben ist. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Geschätzte Damen und Herren, gerade dieser Zwischenruf bei meinen Ausführungen zeigt in seiner Art und Weise einen sehr schändlichen Zugang zu dieser Thematik, Herr Kollege, das muss ich schon sagen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Eßl hält eine Tafel mit der Auf­schrift „HYPO KÄRNTEN: DANKE FPÖ“ in die Höhe.)

Wenn Sie sich auch noch darüber lustig machen, dass jemand verstorben ist, der von Ihnen dauernd mit Dreck beworfen wird, dann spricht das nicht unbedingt für gewisse Personen in der ÖVP. Das gehört hier auch einmal festgehalten.

Werte Damen und Herren, abschließend: Wenn wir uns darauf verständigen, einen entsprechenden Untersuchungsausschuss stattfinden lassen zu müssen, dann ist es für mich und auch für die die Reform des Untersuchungsausschusses verhandelnden Personen kein Argument, jetzt zu sagen: Das kann erst dann geschehen, wenn es die­se Reform gegeben hat!, nur weil man der Meinung ist, es muss eine Reform geben. Bis jetzt soll alles angeblich so schlecht gewesen sein. Zur Erinnerung: Es hat bisher rund 18 Untersuchungsausschüsse gegeben – Lucona, AKH und so weiter und so fort. Wollen Sie wirklich sagen, dass mit der bisherigen Verfahrensordnung für Untersu­chungsausschüsse nichts zustande gebracht worden ist?

Ich glaube, Sie selbst werden bestätigen können, dass dort viel weitergegangen ist, viel Aufklärung vorangetrieben wurde und in weiterer Folge auch entsprechende poli­tische Konsequenzen durch eine entsprechende Gesetzgebung hier im Nationalrat ge­setzt wurden. Das eine hat mit dem anderen wirklich nichts zu tun. Deswegen wäre dieser Untersuchungsausschuss schon längst einzusetzen.

Ich möchte hier im Hohen Haus ein Beispiel anführen, das auch verdeutlicht, wie wenig eine derzeit laufende Reform mit einem bis dato schon dringend einzusetzenden Un­tersuchungsausschuss und dessen Verhinderung durch Sie zu tun hat. Jeder hier herin weiß, dass die Geschäftsordnung des Nationalrates, also die Spielregeln für unser Tun hier im Parlament, längst reformbedürftig ist, aber niemand vonseiten der SPÖ oder der ÖVP ist bis dato auf die Idee gekommen, zu sagen: Der Nationalrat ist handlungs­unfähig, deswegen stellen wir die Gesetzgebung ein. – Genau um dieses Thema geht es auch bei einer Reform der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse.

Natürlich werden wir bemüht sein, da entsprechende Verbesserungen im Hinblick auf die Persönlichkeitsrechte der Auskunftspersonen voranzutreiben. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Natürlich ist ein wesentliches Ziel, Minderheitenrechte als Fundament dieser ganzen Reform zu implementieren – von der Einsetzung bis hin zu den Möglich­keiten, im Ausschuss selbst als Minderheit tätig zu sein bei der Ladung von Zeugen, auch bei den entsprechenden Beweisbeschlüssen für Unterlagen –, aber glaubwürdig ist es gegenüber der Bevölkerung nicht, wenn SPÖ und ÖVP meinen, das so lange verschieben, verschieben und verschieben zu müssen (Abg. Neubauer: Drei Jahre ha­ben Sie gehabt! Drei Jahre!), bis diese Reform umgesetzt ist, wenn es in den letzten Jahren – ich betone: Jahren! – stets die Möglichkeit gegeben hätte, erstens diese Re­form anzugehen. Und zweitens wäre es für Sie von SPÖ und ÖVP bei der derzeitigen Rechtslage allemal leichter, diesen Ausschuss durchzuziehen, denn Sie hätten damit


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viel mehr Möglichkeiten einzugreifen, was die Möglichkeiten der Opposition in diesem Ausschuss betrifft. (Zwischenruf des Abg. Eßl.) Aber selbst das ist für Sie, werte Da­men und Herren, kein Argument, und Sie behindern nach wie vor seit mehr als 20 Mal die Einsetzung dieses Untersuchungsausschusses.

Deswegen wird im Sinne der Betreiber dieser Petitionen und auch der entsprechenden Bürgerinitiative von uns klar festgehalten: Dieser Ausschuss hat schon längst stattzu­finden, und wir werden alles daransetzen, dass er auch ehestmöglich eingesetzt wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

17.36

17.36.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 228 der Beilagen hinsichtlich der Petitionen Nr. 8 bis 10 sowie der Bürgerinitiative Nr. 43 zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

17.37.2310. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 489/A der Abgeordneten Jo­hann Höfinger, Hannes Weninger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz geändert wird (222 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 282/A(E) der Abgeordneten Gerhard Schmid, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Siche­rung von Öl-Tankanlagen (223 d.B.)

12. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 520/A(E) der Abgeordneten Ha­rald Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Einführung einer Investi­tionsförderung für Umrüstung auf oder Neukauf von Traktoren mit Pflanzenöl­antrieb“ (224 d.B.)

13. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 474/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Mikro­plastik (225 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 bis 13 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Schmid. – Bitte.

 


17.38.23

Abgeordneter Gerhard Schmid (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Nach 20 nicht endenden Hypo-Diskussionen zur Abwechslung einmal ein tech-


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nischer Antrag, der aber auch bei der Finanzierung endet. Der Antrag befasst sich mit der Auftriebssicherung von Tankanlagen.

Die Zahl von Naturereignissen, welche zu Überflutungen von Wohnbereichen führen, nimmt ständig zu – erst gestern kam es im Bundesland Salzburg wieder dazu. Bei ent­sprechenden Wassermengen führt dies zur Aufschwemmung ungesicherter Tankanla­gen. Austretendes Öl stellt einen folgeschweren Ölunfall dar, welcher im Objektbereich zu nachhaltigen Verschmutzungen und Geruchsbelästigungen, aber auch in freier Na­tur zu erheblichem Aufwand mit Sperrbrunnen und dergleichen führt.

Die Ausbildung von Auftriebssicherungen für Haustankanlagen stellt einen geringen Kostenaufwand dar, welcher in den Bauordnungen beziehungsweise den Bautechnik­gesetzen zu berücksichtigen wäre; die Sanierungskosten eines allfälligen Schadener­eignisses sind sowohl für den Anlagenbetreiber als auch für den Katastrophenfonds nicht unerheblich. Refundierungen durch Versicherungen sind bei entsprechenden Ver­trägen äußerst gering. Durch Betroffene wird in der Regel der Katastrophenfonds und somit Steuergeld angesprochen.

Mit einer bundesweiten Umsetzung werden erhebliche Finanzmittel, sowohl jene des Anlagenbetreibers als auch jene des Bundes, eingespart.

Im Umweltausschuss wurde dem Antrag einstimmig zugestimmt (Abg. Pirklhuber: Le­sen!), dafür herzlichen Dank. (Abg. Pirklhuber: Deutlicher lesen, bitte!) Ich ersuche, auch heute hier im Plenum diesen Antrag positiv zu behandeln. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

17.40


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Höfinger. – Bitte.

 


17.40.41

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es stehen nun ein paar Gesetzentwürfe zur Debatte und zur Abstimmung. Lassen Sie mich zunächst auf jenen eingehen, der das Was­serrechtsgesetz betrifft – eine wichtige Gesetzesgrundlage, wenn es darum geht, dass öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasserreinigungsanlagen eine gültige Rechts­nachfolge antreten sollen.

Das heißt, Gemeinden haben einen Anteil an einer Liegenschaft, an einer Wasserver­sorgungsanlage, und im Zuge von Fusionen soll es da zu einer Rechtsnachfolge kom­men. In diesem Zusammenhang waren gesetzliche Hürden eingezogen, die nur sehr schwer zu überwinden waren. Es konnte kein Wasser entnommen werden. Mit dieser Gesetzesänderung können dann bestehende Verträge in die neue Rechtsnachfolge übernommen werden.

Es hat im Vorfeld einige Verunsicherungen gegeben, aber ganz einfach ausgedrückt: Bestehendes Recht wird übergeben, der Inhalt der Verträge wird nicht verändert. Es haben auch Betreiber Rechtssicherheit, das heißt, ihre bisherigen Verträge gelten wei­ter, sie brauchen keine Angst zu haben, andere Auflagen erfüllen zu müssen. Es han­delt sich daher, wie gesagt, um ein sehr praktikables Gesetz, das hier zur Beschluss­fassung gelangt.

Ein weiterer Punkt – das wurde bereits von meinem Vorredner ausgeführt – betrifft die Sicherung von Öltankanlagen; auch eine wichtige Materie. All jene, die schon einmal bei einer Hochwasserkatastrophe, bei einer Überschwemmung mit dabei waren, so wie ich als Feuerwehrmann, haben miterlebt, welche Auswirkungen diese Hochwässer mit sich bringen, vor allem auch im Hinblick auf Ölverschmutzungen. Und daher muss man sagen: Ja, wir sind gefordert, da entsprechende Maßnahmen zu setzen! Wenn ein Öl­unfall im Rahmen eines Hochwassers passiert, dann, muss ich Ihnen sagen, riechen


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 159

Sie das schon, bevor Sie es noch sehen. Dieser Ölfilm verteilt sich über ein flächen­mäßig großes Gebiet. Wenn Öltankanlagen nicht ausreichend gesichert sind, dann kann es immer wieder zu derartigen Ölaustritten kommen. Daher bitte ich Sie, auch diesen Antrag zu unterstützen, der gemeinsam formuliert wurde, nämlich in die Bau­ordnungen der einzelnen Bundesländer einzugreifen.

Es ist in Wirklichkeit ein Antrag oder ein Auftrag an den Bundesminister, nämlich: Herr Bundesminister, bitte setzen Sie sich mit den Ländern bezüglich deren Bauordnungen in Verbindung, um da Verbesserungen zu erreichen und derartige Ölunfälle in Zukunft zu vermeiden!

Weiters geht es um einen gemeinsamen Antrag betreffend das Verbot von Mikro­plastik – ein Thema, das in den letzten Wochen und Monaten immer mehr auch an die Öffentlichkeit gelangt ist. Man hat erkannt: Ja, Mikroplastik kommt in den verschie­densten Umweltformen vor, im Wasser oder in anderen Trägermitteln. Es wird oft dort eingesetzt, wo dies eigentlich nicht sinnvoll ist beziehungsweise wo wir als Konsumen­ten immer wieder überrascht sind, in welchen Formen Mikroplastik auftreten kann. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.)

Unsere gemeinsame Vorstellung geht in die Richtung, dass wir sagen, würde Öster­reich diesbezüglich allein einen Forschungsauftrag erteilen, so wäre das zu umfas­send, sondern es gilt, in dieser wichtigen Materie auf europäischer Ebene zusammen­zuarbeiten, was die Forschung betrifft. Es gibt bereits einige Projekte, zum Beispiel die Forschungsinitiative Oceans for Tomorrow, in der gemeinsam geschaut wird, wo die Schwerpunkte in der Bekämpfung von Mikroplastik in den Gewässern sind. Daher lau­tet auch der Auftrag von uns an den Herrn Bundesminister, diese Initiativen gemein­sam fortzuführen und zu verstärken und die wichtigen Erkenntnisse aus diesen For­schungsergebnissen umzusetzen und gemeinsam auf europäischer Ebene gegen eine weitere Verschmutzung vorzugehen. – Das zu diesen Themenbereichen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

17.44


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeord­nete Mag. Brunner. – Bitte.

 


17.45.00

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Umweltminister! Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte auch zu meinem Antrag reden, der das Verbot von Mikroplastik betrifft. Ich glaube, das Problem ist bekannt. Plastik wird ein immer größeres Umweltthema. Die größte Plastikinsel oder der größte Müll­teppich im Nordpazifik ist 16-mal so groß wie Österreich – nur, damit Sie sich die Aus­maße vorstellen können. Immer mehr beschäftigt uns aber auch die Problematik von Mikroplastik, das in Kosmetikartikeln und auch in Kleidungsstücken vorkommt.

Meine Empfehlung an die Zuseherinnen und Zuseher, an Sie alle ist, darauf zu schau­en, was in der eigenen Zahnpasta enthalten ist, in anderen Kosmetikprodukten, in Haushaltsprodukten. Es gibt auch eine App mit wertvollen Hinweisen, wo was drinnen ist, was plastikfrei ist.

Ich meine jedoch, für uns als Gesetzgeber ist es zu wenig, nur auf diese Sachen und darauf aufmerksam zu machen, was jeder Einzelne und jede Einzelne tun kann, son­dern als Gesetzgeber haben wir die Verantwortung, hier auch zu handeln und Gefah­ren von Mikroplastik auszuschließen.

Deswegen habe ich einen Antrag gestellt, in dem wir den Herrn Umweltminister auf­fordern, die Auswirkungen von Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit zu über­prüfen, das Ausmaß und die Quellen der Verunreinigung in österreichischen Gewäs-


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sern zu untersuchen, auf europäischer Ebene für ein Verbot von Mikroplastik einzu­treten, wie das zum Beispiel die Niederlande gemacht haben, und mit Herstellern in Kontakt zu treten, damit es jetzt in einem ersten Schritt einmal um einen freiwilligen Verzicht geht und da auf ökologisch unbedenkliche Inhaltsstoffe umgestellt wird.

Dazu hat es im Umweltausschuss einen Abänderungsantrag gegeben, den Kollege Höfinger angesprochen hat. Aber das ist halt leider ein bisschen wenig, denn dort sind alle Dinge herausgestrichen worden, die wir in Österreich selbst machen könnten. Na­türlich müssen wir in diesem wichtigen Punkt auf europäischer Ebene zusammen­arbeiten, aber das entbindet uns nicht davon, auch in Österreich endlich einmal zu han­deln.

Projekte sind angesprochen worden, etwa Oceans for Tomorrow, nur sind die Flüsse dort leider nicht enthalten. Es gibt eine Stellungnahmen der Europäischen Kommission auf eine Anfrage meiner Kollegin Ulrike Lunacek, aus der genau hervorgeht, dass die Kommission keine Ahnung davon hat, wie sehr die europäischen Gewässer, die Flüsse belastet sind, die ja letztlich das Plastik ins Meer transportieren.

Deswegen wäre unsere Initiative: Handeln in Österreich und konsequentes Eintreten auf europäischer Ebene, wie das zum Beispiel die Niederlande machen. Hier habe ich eine Stellungnahme der Niederlande (die Rednerin hält ein Schriftstück in die Höhe), die Position auf europäischer Ebene, in der sie ganz klar das Vorsorgeprinzip anspre­chen und für ein Mikroplastikverbot auf europäischer Ebene eintreten.

So (die Rednerin zeigt neuerlich das Schriftstück) agiert ein Umweltvorreiterland, Herr Minister!

Sehr geehrte Damen und Herren, ich ersuche Sie noch einmal und gebe Ihnen noch einmal die Gelegenheit, den Minister in Richtung Umweltvorreiterland zu drängen und bringe meinen Antrag in Form eines Abänderungsantrages noch einmal ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen zu dem Antrag 474/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ver­bot von Mikroplastik

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 474/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Mikroplastik wird wie folgt geändert:

Der Entschließungstext lautet:

‚Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Gesund­heit werden aufgefordert,

die Auswirkungen von Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit zu überprüfen und dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten;

das Ausmaß und die Quellen der Verunreinigung von Gewässern in Österreich durch primäres und sekundäres Mikroplastik sowie dessen ökologische Auswirkungen zu überprüfen und dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten;

sich auf Europäischer Ebene für ein Verbot von Mikroplastikteilen in Verbraucherpro­dukten (wie zum Beispiel Kosmetik- und Pflegeprodukten) einzusetzen, welche nach regulärer Nutzung in das Abwassersystem eingeleitet werden;


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 161

mit Herstellern solcher Verbraucherprodukte in Kontakt zu treten, um einen freiwilligen Verzicht von Mikroplastik und einen Umstieg auf biologisch abbaubare und ökologisch unbedenkliche Inhaltsstoffe zu bewirken.‘“

*****

Wenn Österreich wieder Umweltvorreiterland werden soll, dann braucht es die Zustim­mung zu diesem Antrag, und darum ersuche ich. Und ich bin der Meinung, Österreich braucht ein eigenständiges, starkes und engagiertes Umweltministerium. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Weigerstorfer. – Abg. Rädler: Österreich braucht weniger Grüne! – Abg. Kogler: Mein Gott!)

17.49


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, wurde ord­nungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Christiane Brunner, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Um­weltausschusses über den Antrag 474/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brun­ner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Mikroplastik (225 d.B.)

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 474/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verbot von Mikroplastik wird wie folgt geändert:

Der Entschließungstext lautet:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Gesund­heit werden aufgefordert,

die Auswirkungen von Mikroplastik auf die menschliche Gesundheit zu überprüfen und dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten;

das Ausmaß und die Quellen der Verunreinigung von Gewässern in Österreich durch primäres und sekundäres Mikroplastik sowie dessen ökologische Auswirkungen zu überprüfen und dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten;

sich auf Europäischer Ebene für ein Verbot von Mikroplastikteilen in Verbraucherpro­dukten (wie zum Beispiel Kosmetik- und Pflegeprodukten) einzusetzen, welche nach regulärer Nutzung in das Abwassersystem eingeleitet werden;

mit Herstellern solcher Verbraucherprodukte in Kontakt zu treten, um einen freiwilligen Verzicht von Mikroplastik und einen Umstieg auf biologisch abbaubare und ökologisch unbedenkliche Inhaltsstoffe zu bewirken.

Begründung

Die Verunreinigung von Flüssen und Meeren durch Plastikteile ist ein zunehmendes und globales Umweltproblem. Jedes Jahr landen etwa 10 Millionen Tonnen Kunst­stoffabfälle in den Weltmeeren, die dort als riesige schwimmende Müllinseln an der


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 162

Wasseroberfläche treiben. Der weltweit größte Müllteppich treibt im Nordpazifik und ist 16mal so groß wie die Republik Österreich. Weniger offensichtlich als die großen und sichtbaren Plastikteile, sind Mikroplastikteile, also Plastikteile mit einer Größe unter fünf Millimetern. Sekundäres Mikroplastik entsteht beim Zerfall größerer Kunststoffteile durch die Einwirkung von Sonne, Wind und Wellen. Da synthetische Kunststoffe nicht biologisch abbaubar sind, zerfallen sie in der Regel in immer kleinere Teile und ver­bleiben hunderte Jahre in der Umwelt. Eine weitere wichtige Quelle von sekundärem Mikroplastik sind Kunststoffteile, die z.B. durch synthetische Kleidungsstücke ausgewa­schen werden.

Primäres Mikroplastik sind Kunststoffteile, die entweder zur industriellen Weiterverar­beitung gedacht sind (z.B. Pellets) oder direkt in Verbraucherprodukten direkte Anwen­dung finden. Letztere sind vor allem in Kosmetikartikeln und Pflegeprodukten wie Pee­lings, Duschgelen oder Zahnpasten zu finden. Diese Plastikteile haben unterschied­liche Funktionen und sollen den Produkten z.B. zu einem mechanischen Reinigungs­effekt verhelfen. Laut einer Reportage des Norddeutschen Rundfunks soll der Anteil der Plastikteile am Gesamtinhalt bis zu zehn Prozent betragen. In einer aktuellen Un­tersuchung identifizierte die Umweltschutzorganisation Greenpeace 550 in Österreich erhältliche Kosmetikprodukte, die Mikroplastik enthalten. Eine Untersuchung der deut­schen Umweltorganisation BUND kommt zu einem ähnlichen Ergebnis. Es ist davon auszugehen, dass nur die wenigsten Konsumentinnen und Konsumenten ahnen, dass in derart vielen am Markt erhältlichen Kosmetikprodukten mitunter tausende – und zum teil mikroskopisch kleine – Plastikteile enthalten. Mit dem Abwasser (z.B. nach dem Zähneputzen oder Duschen) gelangen Kunststoffe wie Polyethylen, Polypropylen oder Polyamid in den Wasserkreislauf. Durch ihre geringe Größe passieren sie Kläranlagen und andere Barrieren und gelangen schließlich bis in die Weltmeere.

Kunststoffteile enthalten unterschiedliche chemische Zusätze, mit zum Teil sehr nega­tive Auswirkungen auf marine Ökosysteme haben können. Mikroplastikteile können zu­dem toxische Zusatzstoffe wie DDT oder PCB aufnehmen und wirken aufgrund ihrer Oberflächenstruktur wie Magneten für diverse Giftstoffe. So lassen sich an Mikroplas­tikpartikeln deutlich höhere Konzentrationen von toxischen Substanzen als im Meer­wasser messen. Die Partikel werden dann samt Schadstoffen von den Meeresorga­nismen aufgenommen: Mikroplastik wurde in Seehunden, Fischen, Muscheln und klei­neren Organismen nachgewiesen, die es mit ihrer Nahrung aufnehmen. Neun Prozent der Fische in der Region des Nordpazifikwirbels haben laut Studien Plastik in ihren Mä­gen. Das Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) geht davon aus, dass über 250 Tierarten durch Plastikteile im Meer gefährdet sind.

Eine Verunreinigung durch mikroskopisch kleine Plastikteile wurde in verschiedenen Studien in Honig, Mineralwasser oder Bier nachgewiesen. Die langfristigen gesundheit­lichen Auswirkungen auf den Menschen sind noch vollkommen ungeklärt.

Auch die direkten Auswirkungen auf marine Ökosysteme einer Verunreinigung von Flüssen und Meeren durch primäre Mikroplastikpartikel sind noch wenig erforscht. Al­lerdings lassen die bereits bekannten Fakten sehr wenig Zweifel daran, dass sie keine negativen Auswirkungen haben könnte. Sicher ist hingegen: Je kleiner das Plastik­partikel ist, desto größer das Risiko der Aufnahme und die Anzahl der Tiere, die es konsumiert. Ist Mikroplastik erst in den Flüssen und dem Meer, kann es nicht wieder entnommen werden. In diesem Fall sollte daher das Vorsorgeprinzip angewendet wer­den.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Greiner. – Bitte.

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 163

17.49.25

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es bei dem vorlie­genden Antrag auf Änderung des Wasserrechtsgesetzes? – Es geht darum, Rechtssi­cherheit herzustellen, und es geht darum, klare Rahmenbedingungen zu schaffen.

Warum ist das erforderlich? – Das ist deshalb notwendig, weil in der Steiermark derzeit die Gemeindestrukturreform stattfindet, die mit 1. Jänner 2015 wirksam wird.

Wie schaut die rechtliche Situation derzeit aus? – Die steirische Gemeindeordnung sieht vor, dass bei Gemeindefusionen die betroffenen Gemeinden ihre Rechte und ihre Pflichten im Sinne einer Gesamtrechtsnachfolge auf die neue Kommune übertragen können. Das ist aber in puncto Wasserrecht bis dato nicht möglich, denn Wasserbe­nutzungsrechte können nicht übertragen werden, wenn sie nicht an ein Eigentum an einer Liegenschaft oder an einer Betriebsanlage gebunden sind. Daher ist es im Sinne der Daseinsvorsorge wichtig, diese Möglichkeit einer Gesamtrechtsnachfolge zu schaf­fen.

Wie ist die Wasserwirtschaft in der Steiermark derzeit organisiert? – Sie ist in 117 Was­serverbänden organisiert, das inkludiert die Hochwasserschutzverbände, die Abwas­serverbände, die Reinhalteverbände, und aufgrund der neuen Gemeindestrukturen ist auch eine Strukturharmonisierung bei den Wasserverbänden erforderlich.

Woher kommt die Initiative zu dem vorliegenden Antrag? – Die Initiative geht auf die steirischen Landtagsklubs von SPÖ und ÖVP zurück. Das bedeutet, die lokalen Inter­essen wurden entsprechend berücksichtigt.

Was bedeutet das für die Steirerinnen und Steirer? – Für die Steirerinnen und Steirer heißt das, ihre Wasserversorgung ist gesichert, und heißt weiters, dass die Kommunen ihrer öffentlichen Aufgabe im Sinne eines nachhaltigen Wassermanagements nach­kommen können und die Trinkwasserversorgung und die Abwasserentsorgung ent­sprechend garantieren.

Daher ersucht die SPÖ-Fraktion um Zustimmung zu diesem Antrag. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.51


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Weigerstorfer. – Bitte.

 


17.51.44

Abgeordnete Ulrike Weigerstorfer (STRONACH): Herr Präsident! Herr Minister! Ho­hes Haus! Wir werden diesem Antrag betreffend Wasserrechtsgesetz natürlich zustim­men, weil das eine logische Konsequenz ist.

Das, was ich jetzt noch einmal verstärkt ansprechen möchte, ist die Plastikproblematik, die wir haben.

Wir leben in einer Plastikwelt. Plastik ist etwas, das wir nicht immer sehen können, aber es ist wirklich omnipräsent. Wir haben es in den Lebensmitteln, in den Waschmit­teln und in der Zahnpasta, wir haben es überall.

Ich bin überzeugt davon, viele von Ihnen werden heute Abend noch das Fußballmatch verfolgen, Brasilien gegen Deutschland, und der eine oder andere wird sich vielleicht ein Bier gönnen. (Zwischenruf der Abg. Lichtenecker.) Ich möchte ihm jetzt nicht den Gusto verderben, aber im Bier ist auch bereits Plastik enthalten.

Wenn Sie jetzt sagen: Das macht nichts, ich trinke ohnehin Mineralwasser!, dann muss ich auch Sie leider enttäuschen, denn auch im Mineralwasser ist bereits Plastik vorhan­den.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 164

Das Problem ist meines Erachtens diese Omnipräsenz der Plastikpartikel, sei es in der Nahrung, in der Kleidung, in all den Dingen, die wir angreifen. Genau diese Mischung, dieser Cocktail ist viel zu wenig erforscht, und man kennt einfach den Effekt dieses Cocktails nicht, weiß nicht, wie er wirkt und welche gesundheitlichen Auswirkungen er hat. Und ich glaube, wir alle sind uns darin einig, dass die Gesundheit unser wertvolls­tes Gut ist, das wir haben.

Ich komme zum Mikroplastik im Meer zurück, diesbezüglich haben wir ja schon eine beeindruckende Zahl gehört: Es sind 10 Millionen Tonnen, die pro Jahr ins Meer flie­ßen. Nicht nur, dass es dort schlimm ist – wenn Sie in Kürze auf Urlaub fahren, muss ich Ihnen sagen: 3 Prozent der Strände sind bereits mit Mikroplastik verseucht! (Abg. Pirklhuber: Von den Plastikflaschen !), von den Plastikflaschen reden wir gar nicht, genau –, wir müssen auch einen Schritt weiter denken, denn dieses Mikroplastik, das sich im Meer befindet, wird natürlich auch über die Nahrungskette in den Menschen rückgeführt.

Auch dazu habe ich noch eine Zahl: 95 Prozent aller Österreicher haben bereits Plastik im Blut! Das ist eine Zahl, die unglaublich beeindruckend und eigentlich sehr beängsti­gend ist.

Fakt ist, wir nehmen Plastik auf über die Luft, über die Haut, über die Nahrung, wir grei­fen es an, Plastik ist omnipräsent.

Ein Thema, dessen sich die Regierung bereits ein wenig angenommen hat, aber ich schaue mir an, was da wirklich beschlossen worden ist. Es heißt hier zum Beispiel, den weiteren Forschungsbedarf soll man mit Experten erörtern und in EU-Gremien soll man zusammenarbeiten. – Für mein Verständnis ist es sowieso normal, dass man sich über all diese Dinge informiert, da zusammenarbeitet und gemeinsam agiert. Aber das ist mir viel zu wenig. Während im Umweltausschuss zumindest beschlossen wurde, mit­einander zu reden und weiter zusammenzuarbeiten, schaut es in der Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium leider ein bisschen anders aus. Da ist das eher ein bisschen abgewertet worden, da die gesundheitliche Gefährdung noch zu wenig nach­gewiesen werden konnte. Da das eben noch nicht der Fall ist, wird man hier nicht agieren. Und das, meine Damen und Herren, ist in meinen Augen eigentlich eine Un­verantwortlichkeit, vor allem in Anbetracht der Tatsache, dass wir nicht nur in Öster­reich, sondern auch in der EU nach wie vor das Vorsorgeprinzip haben.

Also meine Bitte ist, da nicht stillzustehen, sondern zu evaluieren, zu agieren. Und ich möchte noch einmal betonen, Gesundheit ist unser wichtigstes, unser wertvollstes Gut, das wir haben. Ich bitte daher nicht nur das Umweltministerium, sondern auch das Ge­sundheitsministerium, da aktiv zu werden. Und auch aus der Sicht der Kosten ist zu sagen, Prävention ist auf jeden Fall immer günstiger als Reparatur. – Danke vielmals. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Pock.)

17.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.

 


17.56.18

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.) – Ja, passt schon. Darf ich wenigstens die Begrüßung machen?

Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ganz sachlich, wir reden über das Wasserrechts­gesetz. (Abg. Kogler: Mach einen Zwischenruf! – Heiterkeit.) – Die Tröte hast du! (Abg. Kogler hat eine Trompete vor sich liegen.)

Wir reden über das Wasserrechtsgesetz und damit natürlich über die Reformpartner­schaft in der Steiermark, wie sie uns beispielgebend für viele andere vorgelebt wird. Diese Reformen ziehen natürlich auch Konsequenzen nach sich, und eine der wich-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 165

tigsten Maßnahmen ist die Übertragung der Wasserrechte an die Nachfolger, nämlich nicht mehr die Bindung an das Eigentum, sondern die Bindung an den Rechtsstatus. Das ist im vorliegenden Initiativantrag enthalten, wurde im Umweltausschuss entspre­chend behandelt. Mich hat damals eigentlich nur die Argumentation der Freiheitlichen gestört, die gemeint haben, dass wir damit das Tor für weitere Zusammenlegungen von Gemeinden in der Steiermark öffnen. Ich verstehe überhaupt nicht, was das damit zu tun hat, aber das ist eben der Populismus, den wir Tag für Tag in diesem Haus er­leben. (Abg. Neubauer: So oft tagt es gar nicht!) – Bitte? (Abg. Neubauer: Tag für Tag tagt es gar nicht!) – Wer tagt nicht? (Heiterkeit.)

Sie waren im Umweltausschuss nicht anwesend, Herr Kollege Neubauer, Sie fallen im­mer nur durch unangenehme Zwischenrufe auf! Das ist immer wieder dasselbe. (Allge­meine Heiterkeit sowie Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

Sie sollten diesem Haus mehr Würde entgegenbringen!

So, damit ersuche ich auch Sie von den Freiheitlichen, diesem Initiativantrag beizu­treten.

Frau Kollegin Brunner, Sie sollten sich einmal einen neuen Spruch einfallen lassen, nämlich das aktive Umweltministerium betreffend. (Abg. Brunner: Der ist leider immer noch !) Früher haben Sie immer gesagt, Sie wünschen sich einen neuen Umwelt­minister, vielleicht könnten Sie dem neuen Umweltminister auch einmal Ihren Respekt entgegenbringen und ihm gratulieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

17.58


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


17.58.38

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zu­seher! Die Vorlage ist steil, der Unterhaltungswert war hoch. Zurückkommend zum Mi­kroplastik: Ich denke, das ist einer der Anträge, die heute besondere Beachtung ver­dienen.

Ich bin Kollegin Brunner von den Grünen sehr dankbar dafür, dass dieses Thema im Umweltausschuss behandelt worden ist, und nicht ganz so dankbar für den Abände­rungsantrag, der dann von den Regierungsparteien eingebracht wurde.

Ich möchte da die Aufmerksamkeit auch deswegen erbitten, weil das Thema in der Ge­sellschaft, in der Bevölkerung tief verankert ist und auch sehr viel Unsicherheit besteht. Egal, ob man das Thema am Arbeitsplatz oder beim Kindergartenbesuch oder auch hier bei uns im Hohen Haus anspricht, jeder weiß, Mikroplastik ist vielleicht in der Zahnpasta, ist möglicherweise in der Plastikflasche, aber trotzdem wollen wir natürlich evidenzbasierte Politik und hier nicht gleich von einem Verbot sprechen, sondern wir wollen, dass es davor eine wissenschaftliche Erhebung gibt, wie weit das primäre und sekundäre Mikroplastik verbreitet sind und welche Auswirkungen es auf den mensch­lichen Organismus, aber auch auf die Ökologie hat.

Wir unterstützen natürlich den Antrag der Grünen. Ich möchte aber, ergänzend zum Antrag der Grünen, sicherstellen, dass im europäischen Staatenverband die For­schungskapazitäten sowohl finanziell als auch personell effizient eingesetzt werden. Beispielsweise hat das deutsche Umweltbundesamt bereits Forschungsaufträge verge­ben. Hier braucht es grenzüberschreitende Forschungskooperation. Es wäre sicher auch möglich, mit der Bundesrepublik Deutschland eine Kooperationsmöglichkeit für unseren Raum zu finden, denn das Argument von SPÖ und ÖVP ist dahin gehend schon richtig, dass wir als Österreich allein nicht viel bewegen können. Ich denke, der Entschließungsantrag hätte darauf abgezielt, einen Startpunkt zu finden. (Präsident Kopf übernimmt wieder den Vorsitz.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 166

Der Abänderungsantrag von Rot und Schwarz bezieht sich allerdings lediglich auf Plastikmüll und Verpackungsplastik und nicht auf das eigentliche Thema Mikroplastik, wo vor allem jetzt in Kosmetika, in Drogerieartikel wie Zahnpasta oder auch bei Le­bensmittel wie Honig die Verbreitung bereits stattfindet. Hier müssten wir tatsächlich in die Gänge kommen. Hier bitte ich um Unterstützung des Antrages der Grünen Brun­ner. – Herzlichen Dank. (Beifall bei NEOS und Grünen.)

18.01


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


18.01.18

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Gestatten Sie mir, in aller Kürze auf die vier betreffenden Anträge einzugehen.

Zunächst zum Initiativantrag betreffend das Wasserrechtsgesetz. Hier wird den Be­fürchtungen der steirischen Gemeinde hinsichtlich der Rechtsnachfolge der Wasserbe­nutzungsrechte Rechnung getragen und diesen Befürchtungen entgegengewirkt, indem eine klare Neuregelung ohne zusätzliches Verfahren geschaffen wird. Dem ist im Sinne der Rechtssicherheit nur beizupflichten. Dieser Antrag findet natürlich meine volle Zustimmung und Unterstützung im Sinne von pragmatisch, praktisch, gut.

Was die Sicherheit von Öl-Tankanlagen anbelangt, so ist es leider zutreffend, dass es immer wieder durch Hochwasserereignisse zum Aufschwimmen von Öl-Tankanlagen kommt und in weiterer Folge zu der bedauerlichen Verschmutzung von Umwelt, Böden und Wasser. Hier ist der bundesrechtliche Rahmen eindeutig geregelt im Wasser­rechtsgesetz und in der Gewerbeordnung. Da gibt es an sich aus meiner Sicht keinen Handlungsbedarf in gesetzgeberischer Hinsicht. Es ist ein ausreichender Rechtsbe­stand gegeben.

Dem Ansinnen im Antrag, dass man bei den Bundesländern, denn dort ist die Zustän­digkeit im Rahmen der Bauordnung gegeben, auf einheitliche Standards bezüglich der Sicherheit hinwirkt, werde ich selbstverständlich gerne nachkommen und in diesem Sinne auf die Bundesländer positiv einwirken.

Was den Antrag, der im Zusammenhang mit der Investitionsförderung für die Umrüs­tung für oder den Neukauf von Traktoren mit Pflanzenölantrieb diskutiert worden ist, anbelangt, so haben wir schon seit langer Zeit den Neuankauf von Traktoren nicht mehr in der Investitionsförderung vorgesehen, und zwar ganz bewusst, denn wir haben ohnehin eine starke Übermotorisierung in diesem Sektor. Es wäre aus meiner Sicht ein falsches Signal, hier im Rahmen der Investitionsförderung für den Ankauf dies neu auf­zunehmen.

Außerdem ist für die Umrüstung von Traktoren und Stationärmotoren auf Pflanzenölbe­trieb bereits eine eindeutige Regelung im Rahmen der Projekte von „klimaaktiv mo­bil“ gegeben, und auch im neuen ländlichen Entwicklungsprogramm, das wir zur Ge­nehmigung in Brüssel eingereicht haben, sind entsprechende Ansätze enthalten.

Was nun den Antrag betreffend das Verbot von Mikroplastik anbelangt, stimme ich voll­ständig überein mit der Einschätzung, dass Plastik selbstverständlich nicht in Gewäs­ser gehört, und insbesondere, was Mikroplastik in Verbrauchsgütern wie beispielswei­se Kosmetika anbelangt, wie es angesprochen wurde, selbstverständlich auf europäi­scher Ebene ein verstärkter Regelungsbedarf gegeben ist. Ich werde mich nachdrück­lich auch im Sinne des Antrages dafür einsetzen, dass es auf EU-Ebene hier tatsäch­lich zu einer Verbesserung des Rechtsbestandes kommt.

Ich kann Sie darüber informieren, dass ich bereits in meinem Ressort Veranlassungen getroffen habe, dass bereits bei der nächsten Tagung des Rates Umwelt dieses The-


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ma auf Antrag Österreichs auf die Tagesordnung kommt und auch wir von der Kom­mission entsprechende Regelungen einfordern werden, denn das ist aus meiner Sicht dringend erforderlich. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Brunner – in Richtung ÖVP –: Kein Beifall?)

Darüber hinaus ist es durchaus erfreulich, wenn sich Unternehmen jetzt mehr und mehr selbst auferlegen, für den Einsatz von Mikroplastik sehr strenge Selbstverpflich­tungen vorzunehmen. Das ist ein wichtiger erster Schritt, aber sicherlich wird man die nächste Kommission auffordern, auf EU-Ebene entsprechende Regelungstatbestände zu schaffen. – In diesem Sinne: Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Pock.)

18.05


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Feichtinger. – Bitte.

 


18.05.58

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Kollegin Weigerstorfer hat uns in ihren Ausführun­gen zu Mikroplastik das heutige Fußballabendbier nicht gerade besonders schmack­haft gemacht. Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, und ich glaube mich da eines Sinnes mit dem Kollegen Preiner, dass wenigstens im österreichischen Wein noch kein Mikro­plastik zu finden ist.

Was das Wasser betrifft, so hoffe ich doch, dass wir angesichts der Reinheit unserer Gewässer noch nicht allzu sehr plastikverseucht sind – was uns zum Wasserrechtsge­setz bringt. Der vorliegende Gesetzesvorschlag, es wurde schon von mehreren Vorred­nern ausgeführt, trägt dazu bei, den neu entstehenden Gemeinden in der Steiermark im Zuge der gemeinderechtlichen Gesamtrechtsnachfolge die Möglichkeit zu geben, in die bisherigen Verträge mit Wasserbenutzungsrechtegebern einzutreten. Dies zu den gleichen Rechten und Pflichten und Konditionen wie das bisher in diesen Verträgen der Fall war, was nach der derzeitigen Gesetzeslage und Judikatur bisher nicht möglich war.

Es handelt sich daher aus unserer Sicht um eine Norm, die im öffentlichen, aber auch im Interesse der bisherigen Rechtegeber für Rechtssicherheit sorgen wird und damit im Interesse der Daseinsvorsorge für die Bevölkerung die Wasserversorgung wie gehabt sicherstellen wird.

Wir ersuchen daher um Zustimmung zu der vorliegenden Novellierung. Ich appelliere auch an die FPÖ, bei dieser Novellierung mitzustimmen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.07


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Win­ter. – Bitte.

 


18.07.48

Abgeordnete Dr. Susanne Winter (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Werte Kolle­gen und Kolleginnen! Herr Minister, der Sinneswandel als solcher freut uns sehr, denn im Ausschuss war davon noch nicht unbedingt so die Rede. Jetzt wollen wir einmal schauen, ob dem Sinneswandel auch tatsächlich Taten folgen; dann folgen wir gerne der Empfehlung des Herrn Kollegen Rädler, dass wir Ihnen Ehrerbietung erweisen und Respekt haben vor einem Minister, der tatsächlich entscheidet.

Herr Kollege Feichtinger! Kollegin Weigerstorfer hat Ihnen nicht nur das Bier ein wenig, wie soll ich sagen, nicht sehr schmackhaft gemacht, sondern leider gibt es auch im Wein diese Mikroplastikkügelchen. Also auch damit sollten Sie heute – Ja, ich weiß nicht, was Sie dann beim Fußballspiel trinken werden.


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Aber unabhängig davon, was sind diese Mikroplastikkügelchen? Das sind mikrosko­pisch kleine Abfallpartikel, und Sie finden sie überall. Sie finden sie im Gewässer, im Bier, im Mineralwasser, im Honig, in Zahnpasta, im Verdauungsapparat von Tieren, wo sie Entzündungen hervorrufen, und selbst die Muscheln sind nicht mehr das, was sie waren, und auch die Austern sind nicht zu empfehlen.

Wie entstehen diese Mikroplastikkügelchen? – Einerseits sind es verwitterte Plastikab­fälle, die durch Sonne, Wind und andere Witterungseinflüsse verwittern, zerkleinert und zerteilt werden. Die Annahme, dass man sie nur in Gewässern findet, ist leider falsch, denn sie sind auch im großen Ausmaße im Klärschlamm zu finden. Der Klärschlamm wird von der Landwirtschaft ausgebracht. Der Wind holt diese Plastikkügelchen, der Wind bringt sie in die Wiese, der Wind bringt sie auf die Blumen. Die Bienen holen sie wieder in ihre Kammern, und Sie finden sie auch im Honig wieder. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.) Das heißt, das Schlimme daran ist, sie geraten in die Nahrungs­kette. Und noch eines kommt dazu: Sie können sich jederzeit mit Pestiziden und Um­weltgiften anreichern.

Der zweite Produzent von diesen Mikroplastikkügelchen ist zweifelsohne die Kosmetik. Da gibt es aber bereits in Deutschland eine Wissenschaftergruppe um Sebastian Pörschke vom Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik in Oberhausen. Diese hat kostengünstig, für die Industrie nahezu gleich kostenaufwen­dig, neue Produkte erfunden über Karnaubawachs, Bienenwachs, Salz, Sand, Nuss­schalen. Diese Produkte können in dieser von der Kosmetik geforderten Partikelgröße, nämlich von 100 bis 500 Mikrometer, jederzeit erzeugt werden.

Wie gesagt, das ist kein lustiges Thema. Auch wenn man Mikroplastik nicht sieht, sollte man sehr ernsthaft damit umgehen. Es gibt keinerlei Erkenntnisse über die medizini­schen Folgen für die Menschen.

In den Niederlanden, haben wir gehört, ist Mikroplastik bereits verboten. In Amerika wird angedacht, es zu verbieten. Ich denke, wir könnten da sehr gut mittun und wären Vorreiter in Europa. (Beifall bei der FPÖ.)

18.10


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Prinz. – Bitte.

 


18.11.02

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesmi­nister! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Winter, es ist durchaus bemerkens­wert, wofür die Landwirtschaft in Wirklichkeit herhalten muss. Manchmal, glaube ich, wäre ein wenig mehr Fachinformation angebracht, dann würde man wahrscheinlich seine Wortmeldung etwas anders formulieren. Aber lassen wir das.

Ein paar Sätze zum Tagesordnungspunkt 12 betreffend Pflanzenöleinsatz: Die Erfah­rungen der letzten Jahre zeigen, dass zwingende Vorgaben bei mangelndem Interesse keinen Sinn machen. Auf der anderen Seite darf man durchaus festhalten, dass es für jene, die Pflanzenöl einsetzen wollen, im Programm „Ländliche Entwicklung“ durchaus Möglichkeiten der Unterstützung gibt, damit man das entsprechend nutzen kann.

Zum Tagesordnungspunkt 11, da geht es um den Bereich der Öl-Tankanlagen: Im Endeffekt geht es im Abänderungsantrag ganz klar um die Bitte an den Bundesmi­nister, gemeinsam mit den Bundesländern gleiche Standards zu schaffen. Faktum ist schon – und das möchte ich als Bürgermeister einer Gemeinde, die 2002 und 2013 vom Donauhochwasser intensiv betroffen war, aus der praktischen Erfahrung festhal­ten –: Im August 2002 war dort, wo das Wasser ein wenig stand, ein Ölfilm auf jedem Fenster und man roch es in jedem Haus. Im Jahr 2013 war das wesentlich anders. Da hat sich, Gott sei Dank, sehr viel zum Positiven verändert. (Abg. Pirklhuber: Rudi An­schober, Umweltlandesrat in Oberösterreich!)


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Letztlich liegt es sozusagen auch an den Bauordnungen der Länder, dass man das entsprechend regelt. Man kann nicht überall alles verbieten, aber man kann vieles so gestalten, dass man damit im Katastrophenfall vernünftig umgehen kann.

Zum Tagesordnungspunkt 10: Man kann über Befindlichkeiten diskutieren und man kann Gemeindezusammenlegungen so oder so sehen, aber letztlich geht es beispiels­weise um Nutzungsrechte in der Wasserver- und ‑entsorgung. Durch die neuen Ge­meinden, die in der Steiermark entstehen oder schon entstanden sind, ist es notwen­dig, dass man das auch im Wasserrecht entsprechend nachbildet.

Ich glaube, es stünde allen Parteien im Parlament durchaus positiv an, diesen Be­schluss mitzutragen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

18.13


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Wortmeldung: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


18.13.19

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister! Kolle­ginnen und Kollegen! Umweltschutz ist eine Notwendigkeit. Wir haben die Verpflich­tung, unseren nachfolgenden Generationen eine attraktive, intakte Umwelt zu hinterlas­sen!

Aber, Kolleginnen und Kollegen, die FPÖ hat einen Antrag eingebracht auf Erhöhung der Investitionsförderung für Nachrüstung und auch was den Neuankauf von Traktoren betreffend Pflanzenölantrieb betrifft.

Diesem Antrag können wir nicht beipflichten. Zum einen sollen Raps und Sonnenblu­men primär für die Lebensmittelproduktion verwendet werden, zum Zweiten wissen wir, dass wir ebenfalls schon eine entsprechende Investitionsförderung für die Landwirt­schaft beschlossen haben.

Ich möchte auch erwähnen, dass Umrüstungen von Traktoren auf Pflanzenölantrieb bereits jetzt im Programm „klimaaktiv“ gefördert werden und die Länder im Sinne ihrer Länderautonomie, Herr Kollege, auch die Möglichkeit nutzen – ich nenne nur das Bei­spiel Niederösterreich –, entsprechende Förderungen zu gewähren.

Der Antrag der FPÖ beinhaltet eine Verdoppelung der Förderung, wie sie jetzt das Land Niederösterreich für die Umrüstung auf Pflanzenölantrieb für Traktore vorsieht, was die Neuanschaffung betrifft eine Förderung von bis zu 20 Prozent. Wenn ein neuer Traktor zum Beispiel 100 000 € kostet, wären das Fördermittel in Höhe von 20 000 €, was natürlich sehr, sehr viel ist.

Ich glaube, mit diesem Geld könnte man nachhaltig bessere Investitionen tätigen. Ich denke nur an den notwendigen, raschen und schnellen Ausbau von Breitbandinternet in den ländlichen Regionen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

18.15


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.

 


18.15.21

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Mi­nister! Sehr geehrte Damen und Herren! Über die Auswirkungen von Mikroplastik und Kunststoff wurde in der Diskussion schon einiges gesagt, vor allem über die Verbrei­tung über die Flüsse und Meere. In den Weltmeeren gibt es bereits bedeutende Auf­konzentrationen von Mikrokunststoffen, die durchaus auch von der EU inzwischen er­kannt wurden und als Problem gesehen werden.

Die Forschung diskutiert und warnt bezüglich der Sekundärauswirkungen. Mikroplastik wurde bereits in einigen Lebensmitteln nachgewiesen. Ein großes Problem dürfte da-


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bei aber sein, dass Mikroplastikpartikel Schadstoffe wie Weichmacher, PCB und sogar DDT wie ein Schwamm aufsaugen und dass diese letztlich, über die Nahrungsmit­telaufnahme von Tieren, wieder in die Nahrungskette von uns Menschen gelangen. Man muss aber auch dazusagen, es sind Konzentrationen im Spurenbereich, die von Experten als unbedenklich eingestuft werden.

Die Forschung in diesen Bereichen bezüglich Sekundärfolgen von Mikroplastik sollte EU-weit sehr stark forciert werden, um das Thema auch rechtlich abzusichern.

Wünschenswert wäre, ähnlich wie das deutsche Umweltbundesamt es getan hat, eine Empfehlung an die Industrie auszusprechen, wie sie bereits aufgenommen wurde. Ge­rade im Kosmetikbereich werden sehr viele Artikel aus dem Programm genommen und Mikroplastik inzwischen durch entsprechende abbaubare Stoffe ersetzt.

Aber es wäre auch bei uns eine Diskussion erforderlich, um in der Industrie, dort wo es nicht notwendig ist, Mikroplastik aus dem Programm zu nehmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.17


Präsident Karlheinz Kopf: Vorläufig letzter Redner dazu: Herr Abgeordneter Plessl. – Bitte.

 


18.17.25

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte zum Tagesordnungspunkt 11, also zum Entschließungsantrag der Abgeordneten Schmid und Ing. Hofer und zum Ab­änderungsantrag der Abgeordneten Höfinger und Weninger betreffend Maßnahmen zur Sicherung von Öl-Tankanlagen, den wir im Umweltausschuss am 26. Juni 2014 be­arbeitet haben, sprechen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in den letzten 14 Jahren haben wir insgesamt zweimal ein Jahrhunderthochwasser erlebt; Kollege Prinz hat das schon ausgeführt. Man sieht, dass in den letzten Jahren sehr viel getan wurde. Auf der einen Seite wurde Geld zur Verfügung gestellt, um den Hochwasserschutz effizient auszubauen – mit 15a-Vereinbarungen mit den Ländern. Auf der anderen Seite müssen wir weitere Maß­nahmen setzen, um in Zukunft weitere Vorkehrungen zu treffen.

Den effektivsten Hochwasserschutz hat das Land Wien mit der Donauinsel. Man kann sagen, auch wenn das Projekt damals sehr heftig kritisiert wurde, ist es ein sehr effek­tiver Schutz und hat noch Sicherheitspotenzial für künftige weitere Jahrhunderthoch­wässer.

Zum Antrag: Es gibt in der Gewerbeordnung schon einen ähnlichen Fall, wo gewerbli­che Anlagen entsprechende Vorkehrungen für Öl-Tankanlagen zu treffen haben.

Wir haben im Umweltausschuss dahin gehend beraten und einstimmig den Abände­rungsantrag verabschiedet. Ich ersuche um Zustimmung, damit weitere Vorkehrungen getroffen werden können, um effektiv gegen Hochwasser beziehungsweise dessen Folgen ankämpfen zu können. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.19

18.19.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich erkenne keinen Wunsch der Berichterstatter auf ein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Wasserrechtsgesetz geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 222 der Beilagen.


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Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 11, über die dem Aus­schussbericht 223 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Maßnah­men zur Sicherung von Öl-Tankanlagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen. – Das ist ein­stimmig angenommen. (E 27.)

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 12: Antrag des Umweltausschusses, seinen Bericht 224 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen.

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 13, über die dem Ausschussbericht 225 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Verbot von Mikroplastik.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen einen gesamt­ändernden Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den erwähnten Abänderungsantrag und im Falle seiner Ablehnung über die dem Ausschussbericht 225 der Beilagen angeschlossene Ent­schließung abstimmen lassen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich für den Abänderungsantrag der Ab­geordneten Mag. Brunner, Kolleginnen und Kollegen aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit und somit abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 225 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend Verbot von Mikroplastik.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Mehr­heit und somit angenommen. (E 28.)

18.22.0314. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 13/A der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesge­setz, mit dem das Bundesgesetz über die Erfassung von Umgebungslärm und über die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen (Bundes-Umgebungslärm­schutzgesetz – Bundes-LärmG) geändert werden (226 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen nun zum 14. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Brunner. – Bitte.

 


18.22.07

Abgeordnete Mag. Christiane Brunner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Umweltminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, Zuseherinnen und Zuseher! Zur letzten Abstimmung noch: Ich finde es schon ein bisschen verwunderlich, wenn der Herr Umweltminister eigentlich schon angekündigt hat, dass er im Rat aktiv werden wird, und die Regierungsparteien, insbesondere Ihre eigene Fraktion, es doch nicht


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schaffen, unserem Antrag zuzustimmen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es wäre eine Unterstützung für Ihren eigenen Minister gewesen. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)

Nun aber zu meinem Antrag, der jetzt auf der Tagesordnung steht, nämlich zum Lärm­schutz: Auch Lärm ist ein großes Umweltproblem, er wird in der Wahrnehmung der Bevölkerung als das größte Umweltproblem wahrgenommen. Insbesondere bezieht sich das auf den Verkehrslärm. Wir haben ein Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, das den Betroffenen leider nicht den nötigen Schutz bietet.

Es werden hier Aktionspläne erarbeitet, Karten über betroffene Gebiete erstellt, aber für die Betroffenen leitet sich aus diesem Gesetz kein Recht auf Lärmschutz ab – des­wegen unser Antrag im Umweltausschuss auf ebendieses Recht auf Lärmschutz: das Gesetz so zu ändern, dass Bürgerinnen und Bürger tatsächlich auch ein Recht auf Lärmschutz haben. Ich glaube, jeder, der irgendwie durch Verkehrslärm belastet ist, weiß, was das für eine Belastung ist. Es wäre das Mindeste, dass wir Betroffenen hier auch ein gewisses Recht einräumen.

Um dieses Umweltrecht ist es auch in einem anderen Tagesordnungspunkt im Umwelt­ausschuss gegangen, nämlich um die Durchsetzung von Umweltrecht allgemein, um die Erfüllung der sogenannten Aarhus-Konvention. In Österreich gibt es für Bürgerin­nen und Bürger die Möglichkeit, Umweltinformationen einzuholen, es gibt auch die Möglichkeit, sich an Umweltverfahren zu beteiligen, aber es gibt nicht die Möglichkeit, Umweltrecht auch tatsächlich durchzusetzen. Ich habe es vielfach erlebt, dass Bür­gerinnen und Bürger frustriert sind, den Glauben an den Rechtsstaat verlieren, wenn etwas, was Recht ist, was in Gesetzen festgeschrieben ist, dann doch umgangen wer­den kann und man als Betroffener kein Mittel hat, dagegen auch vorzugehen.

Wir haben dazu im Ausschuss ein Hearing mit Experten abgehalten. Die Diskussion war, glaube ich, sehr gut und sehr objektiv. Die Experten haben uns allesamt auch die Dringlichkeit des Handlungsbedarfes erläutert. Wir haben dazu einen Vorschlag einge­bracht. Jetzt finde ich es okay, dass man über den Vorschlag diskutieren kann, dass man andere Vorschläge machen kann, aber alle Experten haben gesagt, dass Öster­reich hier Handlungsbedarf hat, dass Österreich eines der wenigen Länder ist, die wie­der einmal international gerügt und verurteilt werden.

Unser Antrag wurde im letzten Umweltausschuss leider vertagt – ich habe das über­haupt nicht verstanden –, weil die Befürchtungen waren: Ja, dann haben wir noch mehr Bürgerproteste, noch mehr BürgerInnen beteiligen sich, dann wird alles verzögert, und das ist für Projektwerber überhaupt unerträglich.

Ich finde das für Parlamentarier und Parlamentarierinnen einen eigenartigen Zugang, weil wir hier im Hohen Haus Gesetze beschließen und es gleichzeitig nicht schaffen, dass Bürgerinnen und Bürger diese Rechte und das, was in den Gesetzen festge­schrieben ist, auch einklagen können. Da frage ich Sie: Wovor haben Sie Angst, dass Sie den Bürgerinnen und Bürgern nicht zutrauen, das, was wir hier beschließen, auch einklagen zu können? (Abg. Pirklhuber: Bestehende Gesetze!) Wie ernst nehmen wir uns, dass wir hier herinnen Gesetze beschließen, wo wir aber nicht wollen, dass Bür­gerinnen und Bürger sich auf diese Gesetze auch berufen können?

Ich finde, das ist eine demokratiepolitische Selbstaufgabe, und ersuche Sie daher noch einmal: Wir werden diese Anträge erneut stellen, und ich ersuche Sie, Herr Minister, in diesem Sinne aktiv zu werden und uns auch eine Vorlage ins Haus zu schicken. Viel­leicht fällt es den Regierungsfraktionen dann leichter, zuzustimmen. Einem Opposi­tionsantrag kann offensichtlich nicht zugestimmt werden, obwohl das sehr, sehr drin­gend notwendig wäre, im Sinne des Umweltschutzes und im Sinne der BürgerInnen­rechte, weil die Umwelt auch eine Stimme vor Gericht braucht. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.26



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 173

Präsident Karlheinz Kopf: Die nächste Wortmeldung kommt von Herrn Abgeordne­tem Mag. Rauch. – Bitte.

 


18.26.30

Abgeordneter Mag. Johannes Rauch (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Mi­nister! Liebe Kollegin Brunner! Ich glaube, im Umweltausschuss ist es durchaus Com­mon Sense, dass wir alle, was Lärmschutz betrifft, im Engagement auf einer Linie sind. (Abg. Brunner: Es war nicht Common Sense! Sie haben es abgelehnt!) Moment, ich komme noch dazu. Aber so, wie ihr den Antrag formuliert habt, muss man den schon ein bisschen weiter formulieren.

Wir wissen alle, dass Lärm, ob wir es wollen oder nicht, Teil des menschlichen Zusam­menlebens ist. Das ist vollkommen klar. Wir werden eine lärmlose Gesellschaft nicht erreichen. Wenn man sagt, wir wollen das jetzt den Bürgern geben – ich glaube, auch ein Projektwerber ist ein Bürger! (Abg. Brunner: Ja, der kann seine Rechte auch ein­klagen!)

Sie können mir durchaus glauben. Ich lebe in Tirol, wir haben dort sehr viel Transit, wir haben eine große Bahntrasse. Das verursacht alles Lärm. Aber ich glaube, man muss im Leben auch immer abwägen: Was verursacht den Lärm, und wie schaut es über­haupt aus? Was ist der Nachteil? Was sind die wirtschaftlichen Folgen? Wie schaut es mit Arbeitsplätzen aus? – Ich glaube, diesen Passus, wie Sie es wollen, zu streichen, ist einfach nicht sinnvoll. Deshalb werden wir diesen Antrag nicht unterstützen.

Wenn ich mir das anschaue: Es gibt auch einen Umgebungslärm-Aktionsplan Öster­reich, und aus Tiroler Sicht betreffen da die Teile 8 und 8B Tirol. Den hat zum Beispiel Ihre Kollegin Ingrid Felipe, die grüne Landeshauptmann-Stellvertreterin, unterschrie­ben. So schlecht kann also dieser Umgebungslärm-Aktionsplan nicht sein.

Noch einmal: Zu sagen, dieser Passus ist zu streichen, ist mir zu simpel. Man sollte sich schon überlegen: Was heißt das für die Menschen? Was heißt das auch für die Wirtschaft und für die Arbeitsplätze in einer Region? – Vielen Dank, und deshalb wer­den wir diesen Antrag nicht unterstützen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.28


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter We­ninger. – Bitte.

 


18.28.30

Abgeordneter Hannes Weninger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Eingangs zur etwas eigenwilligen Interpretation des letzten Umweltausschusses durch Kollegin Brunner, was die Aarhus-Konvention betrifft: Wir haben ein Hearing ver­anstaltet. Wir haben die Expertinnen und Experten gehört, die uns zum überwiegenden Teil empfohlen haben, diese Frage der Bürgerbeteiligung dringlich zu behandeln und sie materiengesetzlich zu regeln.

Der Antrag der Grünen hat etwas anderes vorgesehen. Wir sind dann einhellig zu der Meinung gekommen, und da würde ich gerne Kollegen Pirklhuber zitieren – das ist in einem Protokoll nachzulesen –, der sich am Ende der Sitzung bei mir dafür bedankt, dass wir zu einer gemeinsamen weiteren Vorgangsweise gefunden haben. Aber die Grünen haben trotzdem darauf bestanden, dass wir ihren Antrag abstimmen. Deshalb haben wir diesen Antrag auch abgelegt und als weitere Vorgangsweise einhellig ver­einbart, auch in Abstimmung mit dem Herrn Bundesminister (Abg. Brunner: Nein, das war nicht einhellig vereinbart ...!), diese Fragen möglichst rasch materiengesetzlich zu regeln. Aber sei es so; es ist im Protokoll des Umweltausschusses nachzulesen. (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP.)

Zum Thema Lärm: Ich bin sehr dankbar dafür (Abg. Brunner: Es ist nachzulesen, dass ...!), dass wir diese Thematik noch vor dem Sommer auf die Tagesordnung des


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Plenums des Nationalrates gebracht haben, weil das für die österreichische Bundesre­gierung in dieser Regierungsperiode von besonderer Wichtigkeit ist und es sich auch im Arbeitsprogramm wiederfindet, dass wir eine deutliche Reduktion der Belastung durch Schadstoffe und Lärm anstreben.

Wir wissen, dass sich fast jeder fünfte Österreicher, jede fünfte Österreicherin durch Lärm gestört fühlt. Das geht vom Verkehr über Gewerbe und Industrie bis hin zum Nachbarschaftsbereich, die Spannweite ist also eine sehr große. Deshalb gibt es in Österreich auch kein einheitliches Lärmschutzgesetz, sondern diverse gesetzliche Be­stimmungen auf Bundes- und Länderebene, in denen die Lärmschutzmaßnahmen ge­regelt sind.

Ich möchte darauf verweisen, dass bereits nach etwas mehr als einem halben Jahr, seitdem diese Bundesregierung im Amt ist, auch in diesem Bereich eine konkrete Re­form auf den Weg gebracht ist. Es ist derzeit eine Verordnung über Lärmschutzgren­zen für den Bereich der Bundesstraßen, das heißt Autobahnen und Schnellstraßen, bereits in Begutachtung.

Ich glaube, dass wir in diesem Bereich auf einem sehr guten Weg sind und dieses The­ma auch auf europäischer Ebene im Rahmen einer neuen Richtlinie noch konkreter be­handeln müssen. Österreich ist auch in diesem Bereich auf einem guten Weg, und ich würde mich freuen, wenn wir im Umweltausschuss eine gemeinsame Vorgangsweise finden könnten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

18.31


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprech­ter. – Bitte.

 


18.31.36

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! In aller Kürze zu dem Antrag, das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz, wie es hier im Antrag vorgeschlagen wird, zu novellieren: So hat selbstverständlich der Schutz des Lärmbe­troffenen aus meiner Sicht höchste Bedeutung. Das muss durch verbesserte Lärm­schutzregelungen in den einzelnen Materiengesetzen geregelt werden. Insbesondere der Bereich Verkehr ist hier zu erwähnen. Das ist selbstverständlich zu begrüßen.

Allerdings ist das Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz nicht die bestgeeignete Maß­nahme dafür, denn in diesem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz werden im We­sentlichen die Lärmkartierung und die Ausarbeitung von strategischen Aktionsplänen geregelt. Diese strategischen Aktionspläne stellen eigentlich keine an einzelnen Objek­ten anknüpfende Maßnahmen dar.

Die von Ihnen, Frau Abgeordnete Brunner, vorgeschlagene Streichung des § 7 Abs. 12 würde aus unserer Sicht eigentlich dazu beitragen, dass die Aktionspläne wesentlich unkonkreter werden würden. Das ist aus meiner Sicht sachlich nicht nachvollziehbar und wird aus unserer Sicht als nicht zweckmäßig angesehen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.32


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


18.33.13

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Lärm, Umgebungslärmschutzgesetz: Als Lärm, meine sehr verehrten Damen und Herren, werden Geräusche, Schalle bezeich­net, die durch ihre Struktur, meist Lautstärke, auf die Umwelt, insbesondere auf Men­schen, aber auch Tiere – wie zum Beispiel die ganze Knallerei zu Silvester – störend,


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belastend und sogar gesundheitsschädigend wirken. Trotz Gewöhnung kann sich Lärm negativ auf Körper und Psyche auswirken. Lärm kann den biologischen Rhythmus stö­ren und massive Schlafstörungen hervorrufen. (Ruf bei der SPÖ: Zillertal!)

Um Lärm zu vermeiden, Herr Kollege, werden verschiedene Maßnahmen gesetzt – richtig und wichtig! Man sollte bei allen Schutzmaßnahmen aber nicht vergessen, mei­ne sehr geehrten Damen und Herren: Lärm kann auch vom Kindergarten, von der Schule, von Freizeiteinrichtungen, vom Fußballfeld, von Tennisplätzen und so weiter kommen. Wir von der FPÖ sagen: Lärmschutz mit Augenmaß! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

18.34


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pock. – Bitte.

 


18.34.34

Abgeordneter Michael Pock (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte vorab auch wenige Worte über den Umweltausschuss verlieren und das Bild etwas geraderücken. Dieser hat jetzt schon einige Male getagt, und es hat sich in der Kultur bereits etwas bewegt. Hier ein herzliches Dankeschön sowohl an den Umweltsprecher der ÖVP, Herrn Abgeordneten Höfinger, als auch an Herrn Abgeord­neten Weninger als Umweltsprecher der SPÖ! Wir sind da zu einer relativ konstrukti­ven Zusammenarbeit gekommen, das muss man sagen, auch wenn es natürlich un­terschiedliche Meinungen gibt. Dafür ein Danke. (Beifall des Abg. Höfinger.)

Zur Sache: Die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie mittels Bundes-Umgebungs­lärmschutzgesetz war aus unserer Sicht ein wichtiger Schritt, vor allem mit Blick auf die alle fünf Jahre zu erstellende strategische Lärmkarte, also auch die zu beschließenden Aktionspläne für die einzelnen Verkehrsträger. Aus unserer Sicht ist die Einführung ei­nes subjektiven Rechts auf Lärmschutz nicht das aktuell vordringlichste Ziel. Unbe­stritten ist, dass natürlich Lärm in jeder Form auch eine Belastung sein kann; er kann sogar zu gesundheitlichen Schäden führen, und er ist ein wichtiges Thema. Es gibt meiner Meinung nach aber andere Maßnahmen, wo wir rasch auch ins Tun kommen können und nicht das subjektive Recht auf Lärmschutz benötigen. Ich möchte, obwohl meine Zeit knapp ist, hier drei Themen herausgreifen.

Die Aufsplitterung der Lärmschutzrechtsmaterie in bundes- und verschiedene landes­gesetzliche Regelungen und die damit unterschiedlichen Kompetenzen erschweren ei­nen einheitlichen Vollzug. Hier wäre eine Vereinheitlichung wünschenswert.

Die fehlende verbindliche Planungskoordination zwischen Raumordnung der Länder und Verkehrsplanung des Bundes erschwert eine effektive und wirkungsvolle Umset­zung von Aktionsplänen. Auch da wären eine stärkere Koordinierung und mehr Bun­deskompetenz wünschenswert.

Den dritten Punkt kann man den Menschen, Bürgerinnen und Bürgern schwer erklären, nämlich dass Lärm bei uns nicht gleich Lärm ist. Fakt ist, dass im Rahmen der gel­tenden Rechtsbestimmungen in Österreich andere Maßstäbe an Betriebslärm gelegt werden als an Verkehrslärm, wiederum andere an Nachbarschaftslärm und wiederum andere an Fluglärm. Ich glaube, es macht keinen Unterschied, wenn man im Wohnzim­mer sitzt und sein eigenes Wort nicht versteht. Da wäre eine Vereinheitlichung jeden­falls sinnvoll, und Lärmbelästigung müsste gleich gemessen werden.

In diesem Sinne: Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

18.36

18.36.10

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 176

Die Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Umweltausschusses, seinen Be­richt 226 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

18.37.2615. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 522/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend jährliche Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH (251 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Jannach. – Bitte.

 


18.37.56

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Worum geht es bei diesem Antrag? – Im Kurzen: Um die Firma, die hinter diesem Logo steckt. (Der Redner hält die Darstellung eines AMA-Logos in die Höhe.) Das ist die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH. Das ist eine ausgegliederte Gesellschaft der AMA, also der Verwaltungsbehörde, die im Großen und Ganzen die Landwirtschaft in Österreich verwaltet.

An und für sich ist der von den Regierungsparteien eingebrachte Antrag durchaus zu begrüßen. Es ist ein kleiner Fortschritt: eine Berichtspflicht der AMA-Marketing. Bis jetzt war diese Gesellschaft ja frei von jeder Kontrolle durch das Parlament. Die Parlamentarier haben keine Möglichkeit gehabt, Anfragen zu stellen. Das heißt, man hat schon Anfragen stellen können, aber die Antworten waren dann immer so lautend: Wir können keine Anfragen darüber stellen, weil das eine ausgegliederte Gesellschaft ist.

Warum wir diesem Antrag aber trotzdem nicht zustimmen: Wir haben im Jänner einen ähnlich lautenden Antrag zur Berichtspflicht für die AMA-Marketing eingebracht, also über die ganze Verwendung und Gebarung dieser Gesellschaft. Dieser wurde im Aus­schuss vertagt. Jetzt haben die Regierungsparteien einen eigenen Antrag eingebracht, der aber unserer Ansicht nach wesentliche Teile ausgelassen hat.

Wir verlangen eine detaillierte Darstellung, der Antrag von SPÖ und ÖVP sieht lediglich einen Tätigkeitsbericht vor. Wir wissen als Abgeordnete nicht, wie dieser Bericht letzt­endlich aussehen wird. Wenn in diesem Bericht nur drinsteht, was sowieso im Internet veröffentlicht wird, dann können wir darauf verzichten. Deswegen werde ich einen zu­sätzlichen Entschließungsantrag einbringen, der genau und detailliert festlegt, was wir von der AMA-Marketing wissen wollen. Das sind nämlich entscheidende Fragen. Wir wollen einmal die Mittelherkunft wissen. (Beifall bei der FPÖ.)

Derzeit sind nur die Mittel, die von den Landwirten über Zwangsbeiträge beim AMA-Gütesiegelprogramm und über AMA-Lizenzgebühren eingehen, ausgewiesen. Wir ha­ben hier ungefähr 20 Millionen € im Jahr an Einnahmen von den Bauern. Keine Aus­kunft erhalten wir darüber, wie viel die AMA-Marketing vom Bund erhält. Wir erhalten keine Auskunft darüber, wie viel an Einnahmen von den Lizenznehmern, also den Han­delspartnern, lukriert wird. Wir haben keinerlei Auskunft, wie viel an EU-Förderungen in diese Gesellschaft fließt.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 177

Es geht auch ganz wesentlich um den Mitteleinsatz: Wofür wird denn das ganze Geld verwendet? Wir haben hier bis jetzt keine Auskunft bekommen. Wir hoffen, dass eine kommt, glauben nur nicht, dass die AMA-Marketing das bekannt gibt. Wir wollen wissen: Wo werden Inserate geschalten, in welchen Zeitungen? Welche Medienkoope­rationen gibt es? Werden aus den AMA-Marketing-Beiträgen auch Handelspartner un­terstützt? – Wir haben bislang keine Darstellung der ganzen Verwaltungs- und Kontroll­kosten der AMA-Marketing. Und man muss sich das vor Augen führen: Es gibt insge­samt 44 000 Erzeugerverträge mit den Landwirten, mit Gärtnern, im Milchbereich, über Bünde, dort gibt es 800 Lizenzverträge, es gibt 5 000 Kontrollberichte von Lizenzneh­mern und 15 000 Kontrollberichte bei den Erzeugern, aber wir wissen nicht, was diese Kontrollen kosten. Wir wissen auch nicht, wie die Vergabe an die einzelnen Kontroll­firmen bei der AMA-Marketing funktioniert. Deswegen haben wir diesen ergänzenden Antrag formuliert, der für das kommende Jahr auch eine Vorausschau über die Mittel­verwendung vorsieht.

Ich bringe also folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Details hinsichtlich der Ausgestaltung einer jährlichen Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH an den Nationalrat

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des AMA-Gesetzes zuzuleiten, die eine jährliche Berichtspflicht unter detaillierter, tabellarischer Angabe der Mittelherkunft und Mittelverwendung der Gelder, Werbung, Verwaltungs- und Kontrollkosten und einer Vo­rausschau dieser Punkte durch die Agrar-Markt-Austria Marketing GmbH an den Na­tionalrat zum Inhalt hat.“

*****

(Beifall bei der FPÖ.)

Wenn ich schon die Gelegenheit habe, dann möchte ich auch noch auf dieses Güte­siegel hinweisen, das ja immer das Heiligtum des ÖVP-Bauernbundes ist. (Der Redner hält eine Tafel mit der Aufschrift „Geprüfte Qualität AMA Gütesiegel Austria“ in die Hö­he.) Es ist ja vielen bekannt, es ist allerdings nicht so bekannt, wie man meinen möch­te. Wir haben eine Marktforschungsuntersuchung gefunden, die ausweist, was die Konsumenten damit verbinden. – Nur 30 Prozent der Österreicher verbinden damit Ware aus Österreich. Man muss sich vor Augen halten: Seit 20 Jahren gibt es die AMA-Marketing, die diese Werbung betreibt und jährlich zumindest die 20 Millionen € aus Bauerngeldern einsetzt, und nur 30 Prozent der Konsumenten glauben, dass hier Ware aus Österreich dahintersteckt. Auf die Kritik, die wir immer vorbringen, bekomme ich unzählige E-Mails von der AMA-Marketing, die mich immer darauf hinweist, ich sol­le doch das Gütezeichen nicht schlechtreden, es sei das Beste, was wir haben.

Ich bin bereit dazu, es zu verteidigen, aber nicht, wenn es so abläuft wie derzeit. Bei Produkten im Frischfleischbereich, die dieses Gütesiegel tragen – ich spreche hier von Schnitzel und von frischer Ware –, glaube ich, dass sie aus Österreich kommen. Bei den verarbeiteten Produkten, und das sind wesentlich mehr – da haben wir Fleisch, da haben wir Faschiertes –, gibt es in den AMA-Richtlinien eine Drittelreglung. Wenn ein Drittel für den Verarbeiter nicht verfügbar ist, dann kann er ein Drittel zumischen. Es


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 178

wird dann immer argumentiert, beim Joghurt gehe es nicht anders, weil da Kiwi und was auch immer enthalten sei, daher müssen wir diese Toleranzgrenze haben, oder bei Wurst gebe es die Haut oder die Gewürze in Österreich nicht und deshalb müsse man das beifügen. – Kein Produkt braucht ein Drittel ausländischer Herkunft. Das kriti­sieren nicht nur wir, es sagten auch die Stakeholder der AMA-Marketing bei ihrer Ta­gung im Vorjahr, dass die Konsumenten ein Recht darauf haben, dass Rot-Weiß-Rot drinnen ist, wenn Rot-Weiß-Rot drauf ist, und zwar ganzheitlich, nicht nur zu zwei Drit­teln. (Beifall bei der FPÖ.)

Und wer das nicht glaubt, dem kann ich das hier noch einmal vorlesen – Beispiele für die korrekte Verwendung des AMA-Gütesiegels –: verwendbar für „Rohstoffe aus Ös­terreich, sofern sie dort herstellbar sind“, sonst ein Drittel Fremdprodukte. – Da haben wir also Handlungsbedarf, und wir werden morgen vor dem Hintergrund der Anfrage betreffend den Schweinefleischskandal – so nenne ich es –, den Schweinefleischim­portskandal eine kurze Debatte über die Anfragebeantwortung verlangen. Wie Sie wis­sen, ist ja in der Zeitung gestanden, dass wir aus Hongkong oder von der Bouvetinsel, die niemand kennt, Lebendschweine importieren.

Wir haben die Anfragebeantwortungen bekommen und werden morgen diese kurze Debatte verlangen. Der Gesundheitsminister hat eine wesentlich detailliertere Auskunft als der Landwirtschaftsminister gegeben, der sich hier abputzt und sagt, er wisse von nichts – es interessiert ihn anscheinend auch nicht. Der Gesundheitsminister weist da­rauf hin, dass lediglich aus USA, aus Kanada und aus Chile Fleisch in frischer Form und verarbeitetes Fleisch nach Österreich importiert werden kann. Die Statistik Aus­tria – jetzt kann man sagen, sie hat vielleicht einige Tippfehler gemacht, aber nicht bei 20 verschiedenen Ländern – listet Schweinefleischimporte aus Argentinien, Australien, Bangladesch, Brasilien, Dominica, Dominikanische Republik, Ecuador, Indien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Libanon, Mauritius, Neuseeland, Russland, Seychellen, Süd­afrika, Uganda, Uruguay und aus Vietnam auf. So viele Tippfehler kann die Statistik Austria nicht machen, und ich wundere mich, warum man hier nichts unternimmt, aber morgen werden wir das in einer kurzen Debatte erörtern.

Ich möchte noch einmal die SPÖ und den Gesundheitsminister darauf hinweisen, dass es dringend an der Zeit ist, hier nicht immer den Vertretern des Bauernbundes nachzu­geben, sondern wirklich ein Gütesiegelgesetz voranzutreiben, das diesen Namen auch verdient und das österreichische Qualität unter österreichischer Auslobung auch si­cherstellt. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Steinbichler: Mahlzeit!)

18.45


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Jannach verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Jannach und weiterer Abgeordneter

betreffend Details hinsichtlich der Ausgestaltung einer jährlichen Berichtspflicht für die Agrar Markt Austria Marketing GmbH an den Nationalrat

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 522/A(E) der Abgeordneten Ing. Hermann Schultes, Erwin Preiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH (251 d.B.), TOP 15, in der 34. Sitzung des Natio­nalrates in der XXV.GP am 8.7.2014


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 179

Mangels Details im o.g. Antrag der Regierung hinsichtlich der Ausgestaltung einer jähr­lichen Berichtspflicht für die Agrar Markt Austria Marketing GmbH erscheint es not­wendig, diese im Sinne der Transparenz und Vollständigkeit ergänzend festzulegen.

Auf der Seite der AMA-Marketing GmbH auf http://www.ama-marketing.at/ findet man bereits jetzt diverse Berichte, welche aber nicht die gewünschten Infos enthalten.

Der jährliche Bericht für die Agrar Markt Austria Marketing GmbH an den Nationalrat sollte daher jedenfalls folgende Details beinhalten:

Mittelherkunft unter Angabe aller Quellen und Summen (Bauerngelder, EU-Mittel, Bun­desmittel, Handelspartner etc.)

Mitteleinsatz nach Rubriken (Eier, Milch, Fleisch etc.) und Medien (Werbemaßnahmen, Kooperationen, Werbeträger etc.)

Verwaltungskosten unter Darstellung der Personalkosten

Kontrolle (Anzahl der Kontrollen in den einzelnen Betriebszweigen und deren Kosten, der Ausschreibungen und Vergaben) sowie einer

jährliche Vorausschau über oben angeführte Punkte.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Novelle des AMA-Gesetzes zuzuleiten, die eine jährliche Berichtspflicht unter detaillierter, tabellarischer Angabe der Mittelherkunft und Mittelverwendung der Gelder, Werbung, Verwaltungs- und Kontrollkosten und einer Vorausschau dieser Punkte durch die Agrar-Markt-Austria Marketing GmbH an den Nationalrat zum Inhalt hat.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Auer. – Bitte.

 


18.45.24

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In einem gebe ich dem Kollegen Jan­nach recht, auch wir haben Interesse, dass die Frage geklärt wird, aus welchen Län­dern tatsächlich Fleisch nach Österreich importiert wird. Denn es kann ja wohl nicht sein, dass eine offizielle Stelle drei Stellen angibt und die Statistik 15 oder mehr. Das ist in dieser Frage unbestritten.

In der zweiten Behauptung, die Sie darstellen, ist es wirklich eine Zumutung, dass Sie immer meinen, das sei ein Bauernbund-Gütesiegel – obwohl ich mich darüber freuen würde. Ich kann mir schon vorstellen, dass wir das früher bekommen werden als die freiheitliche Bauernschaft, da bin ich sicher, aber Tatsache ist, dass diese AMA sozial­partnerschaftlich besetzt ist, meine Damen und Herren, und daher eine ausgewoge­ne  (Abg. Pirklhuber: Nein!) – Herr Kollege Pirklhuber, ich weiß, dir passt sowieso nichts, es ist ja gleich, wie es gemacht wird. Es wird nie etwas geben, was dem Pirkl­huber recht ist. Das werden wir aushalten. Artenschutzabkommen muss man einfach so akzeptieren. (Beifall bei der ÖVP.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 180

Meine Damen und Herren, der Kollege Jannach – und es hätte mich ja gewundert, wenn er zustimmen könnte  hat also ausgeführt, es sei ein Fortschritt – ja, gut, okay –, aber man könne nicht zustimmen, denn man wisse noch nicht, was alles in diesem Be­richt enthalten sei. – Da wäre es vielleicht interessant gewesen, zu würdigen, dass die­ser erste Schritt richtig ist, dann den ersten Bericht abzuwarten, zu prüfen, ob dieser Bericht ausreichend, umfassend, objektiv dargestellt wird, dann unter Umständen Er­gänzungen oder Verbesserungen einzufordern, vielleicht in gemeinsamer Arbeit zu eva­luieren, um dann vielleicht doch zugeben zu können, dass dieser Schritt der richtige war.

Mich interessiert, Herr Bundesminister, in diesem Zusammenhang aber auch – und ge­rade aus Sicht der Agrarmarketing –, ob alle Bauerngelder, die eingehoben werden, auch tatsächlich abgeliefert werden. Es gab einmal eine bestimmte Zeit, da gab es einen großen Schlächter in Oberösterreich – der ist euch ziemlich nahe, meine Herrn da in der Mitte –, der von den Bauern kassiert, aber die Gelder nicht abgeliefert hat, wo man also Zwangsmaßnahmen einsetzen musste, um zu diesen Geldern zu kommen. Daher wäre es einmal interessant, zu wissen, ob es in diesem Zusammenhang noch Rückstände gibt, ob diese Beiträge alle abgeliefert worden sind, und wenn ja, wäre es vielleicht auch einmal interessant, welche Betriebe sich sozusagen hier gegen diesen Marketingbeitrag aufgestellt haben. Dann wird es also spannend.

Grundsätzlich glaube ich, dass mit diesem gemeinsamen Entschließungsantrag ein erster richtiger Schritt stattgefunden hat, und wir sind schon gespannt, welche Ergeb­nisse dieser Bericht liefern wird. Denn es kann ja wohl nicht sein, dass zwar die Bau-
ern brav zahlen, aber wir nicht wissen, wie die Maßnahmen getroffen werden, welche Schwerpunkte gesetzt werden, welche Marketingmaßnahmen durchgeführt werden. Wenn der eherne Grundsatz „Wer nicht wirbt, der stirbt!“ stimmt, dann war auch das AMA-Marketing-Programm durchaus ein positives. Ich bedanke mich auch für die Wer­bedurchsage, weil Sie, Herr Kollege Jannach, das hier noch dargestellt haben. Es ist, wie es ist: Es ist das beste Gütesiegel. (Beifall bei der ÖVP.)

18.48


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Doppler. – Bitte.

 


18.48.56

Abgeordneter Rupert Doppler (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Mar­keting GesmbH: Mit einem jährlichen Bericht an den Nationalrat soll über die Aktivtäten und die jährliche Mittelverwendung Auskunft gegeben werden.

Schaut man sich den Entschließungsantrag von ÖVP und SPÖ an, lieber Herr Kollege Jakob Auer, ist er zweifellos besser als nichts. Aber schaut man sich diesen Entschlie­ßungsantrag sehr gut an, dann steht zum Beispiel bei Punkt 4 – ich habe mir das he­rausgesucht –: „zur Förderung von allgemeinen Maßnahmen“ und so weiter, „insbe­sondere der () landwirtschaftlichen Erzeugnisse“.

Jetzt, lieber Jakob Auer, frage ich dich: Was soll noch gefördert werden? Ich glaube, es wäre natürlich ideal von dir gewesen, wenn du gesagt hättest: Pass auf, das stimmt, dieser Antrag ist in Ordnung, besser als nichts, aber wir schauen uns das sehr genau an, Herr Kollege Harald Jannach, wie sich das entwickelt! Es ist natürlich schon hinter­fragenswürdig, dass hier landwirtschaftliche Erzeugnisse gefördert werden sollten. Ich frage dich daher: Was noch, Herr Kollege? – Und Du hast es ja angesprochen: Ich glaube schon, dass es da um das Geld der fleißigen Bäuerinnen und Bauern geht, und das steht den Bäuerinnen und Bauern zu. Mich würde sehr interessieren, was hier in Zukunft noch gefördert werden sollte. Vor allem ist es mir wichtig, dass es eine genaue Auflistung gibt, lieber Jakob Auer, wer wann wie viel wofür bekommt. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

18.49



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 181

Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte.

 


18.50.01

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kol­leginnen und Kollegen! Gerade deshalb, weil wir Information wollen und brauchen, ha­ben wir den Entschließungsantrag eingebracht, einen Entschließungsantrag, der die AMA Marketing GesmbH auffordert, tätig zu werden und über ihre Aktivitäten bis 30. November des nächstfolgenden Jahres einen Bericht zu erstellen. Der Bericht wird vom Landwirtschaftsminister bis 30. November des nächsten Jahres hier im Nationalrat präsentiert werden.

Ich bedanke mich bei dieser Gelegenheit sehr herzlich beim Koalitionspartner und bei Kollegen Schultes für die Vorlage zum Entschließungsantrag, auch bei den Opposi­tionsparteien, die im letzten Landwirtschaftsausschuss mitgestimmt haben, und hoffe, dass diese Unterstützung auch am heutigen Plenartag erfolgen wird.

Ich finde es teilweise unseriös, wenn man bereits einfordert und kritisiert, ohne dass der entsprechende Bericht inhaltlich vorliegt. Korrekt wäre es, wenn man zuerst den Bericht vor sich hat, analysiert, darüber diskutiert. Hinterher kann man dann sagen, was einem passt, was vielleicht vermeintlich fehlt oder nicht fehlt. Daher möchte ich auch meinen Appell an die Kollegen seitens der FPÖ richten, das heutige Abstim­mungsverhalten nochmals zu überdenken und vielleicht auch hier mitzustimmen, was den vorliegenden Entschließungsantrag betrifft.

Kolleginnen und Kollegen, der Entschließungsantrag für die Berichtsdarlegung der AMA Marketing GesmbH ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, in Richtung mehr Transparenz, Kontrolle, Nachhaltigkeit. Die SteuerzahlerInnen, aber auch die Landwirte haben das Recht, zu erfahren, was mit den AMA-Marketing-Beiträgen pas­siert, wie die Mittel verwendet werden. Wir wissen, dass die AMA Marketing GesmbH Einnahmen von über 20 Millionen € hat, dass auch über 2 Millionen davon für Wein-Marketing ausgegeben werden.

Was erwarten wir vom Bericht? – Er muss natürlich in schriftlicher Form erstellt werden und soll uns umfassend über die Aktivitäten und Kooperationen mit Werbe- und Marke­tingagenturen informieren, mit welchen Medien Kooperationen eingegangen werden, wie oft in welchem Medium geschaltet wird. – Darüber werden wir, so hoffe ich, infor­miert, auch was die Importe betrifft, wobei natürlich zu hinterfragen ist, weshalb aus ei­nem Staat wie Bangladesch, wo es zum größten Teil Menschen islamischen Glaubens gibt, unbedingt Schweinefleisch nach Österreich importiert werden sollte.

Geschätzte Damen und Herren, ich habe eigentlich vollstes Vertrauen in die inhaltliche Darstellung des Berichts, den wir vorgelegt bekommen werden. Für die Zukunft der Landwirtschaft in Österreich ist jedenfalls das vor Kurzem beschlossene Marktord­nungsgesetz von entscheidender Bedeutung. Auch da ist bereits grundlegend die Not­wendigkeit von mehr Transparenz und Offenlegung verschriftlicht. Ich glaube, wir sind auf einem guten Weg, auch weiterhin positiv für die Menschen in Österreich Landwirt­schaft zu betreiben, die Wertschöpfung soll in den Regionen bleiben.

Ich möchte noch ein Wort zum Marktordnungsgesetz sagen, weil wir hier sehr nach­haltig SPÖ-Spuren hinterlassen haben, im Sinne der Regelung der Kleinlandwirte, im Sinne der Jungunternehmerförderung, aber auch, was die hundertprozentige Degres­sion der Zahlungsansprüche in der ersten Säule, in der Marktordnung betrifft, unter Berücksichtigung der Lohn- und Sozialkosten. Das, Herr Kollege (in Richtung des Abg. Pirklhuber), werden wir im kommenden Jahr auch sehen.

Wir wissen, dass die laufende Förderperiode heuer zu Ende geht. Wenn die nächste gestartet wird, schauen wir, welche Betriebe Grund zukaufen, welche Betriebe Pacht­flächen bewirtschaften. Dann kann man seriöserweise entsprechende Antworten geben.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 182

Auch die Stärkung des Biolandbaus und der Direktvermarkter ist ein wesentlicher Schritt in die nachhaltige, gesunde Produktion von Lebensmitteln in Österreich. – Ge­schätzte Damen und Herren, ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.55


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Pirklhu­ber. – Bitte.

 


18.55.10

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Werter Kollege Preiner und Vorrednerinnen/Vorredner! Folgendes zum Kollegen Auer: Kollege Auer, ich bin nicht gegen alles. Wir werden dem vorliegenden Antrag der Regierungsfraktionen unsere Zustimmung geben. Ich möchte aber bei die­ser Gelegenheit schon auch Kollegen Jannach danken. Der Impuls ist nämlich ganz klar von ihm ausgegangen: in einem etwas umfassenderen Antrag, der auch die Trans­parenz beinhaltet, was die Fördergelder der AMA betrifft, nämlich die Darstellung, ob wirklich alle Förderungen an die Bäuerinnen und Bauern gehen oder nicht auch an Ins­titutionen, GesmbHs et cetera. Dem haben Sie ja noch nicht zustimmen wollen, und darum ist dieser Antrag vertagt worden.

Meine Damen und Herren! Die Regierung hat einen ersten Schritt gesetzt, das ist von Ihnen kommentiert worden, und das kann ich auch so sehen. Die Vorschläge von Kol­legen Jannach in Bezug auf die Berichtsdarlegung gehen weiter. Ich finde es völlig le­gitim, Kollege Auer, so etwas zu fordern, denn es ist gleichzeitig machbar, dass man einen Bericht strukturiert. Das ist nichts Außergewöhnliches, und ich halte das für eine durchaus übliche Vorgangsweise.

Aber gut, seis drum, wir werden dem zustimmen, ich muss nur eines festhalten: Wenn es jetzt die Praxis ist, Oppositionsanliegen und -impulse aufzugreifen, dann sollte man das wenigstens auch ein bisschen würdigen – Punkt eins. Und Punkt zwei: Man sollte aufhören, eine ganz intensive – und ich muss fast sagen, unglaubliche – Vertagungs­flut in der Praxis umzusetzen. Sie haben in diesem Ausschuss sämtliche anderen An­träge vertagt, die die AMA betreffen: die AMA im Hinblick auf die Qualitätsstandards, nämlich die Gentechnikfreiheit im AMA-Gesetz festzuschreiben; die Frage, wieweit im Landwirtschaftsgesetz auch Leitbilder formuliert werden. Sie haben auch den Antrag zur ländlichen Entwicklung wieder vertagt, oder den Antrag von mir betreffend das Frei­handelsabkommen TTIP, in dem ich fordere, diese Ernährungsfragen aus dem Ver­tragswerk herauszunehmen und uns als Landwirtschaftsausschuss zu positionieren.

Meine Damen und Herren, das ist meiner Meinung nach strikt abzulehnen. Wenn Sie zwei-, dreimal einen Antrag vertagen, dann erwarte ich mir irgendwann, dass Sie eine Entscheidung treffen. Sind Sie gegen den Antrag, Kollege Auer, dann stimmen Sie doch dagegen, denn dann kann man hier im Plenum abschließend noch einmal da­rüber diskutieren, und die Sache ist geklärt – nämlich, es gibt eine Mehrheit dagegen oder dafür. Wenn Sie aber ernsthaft der Meinung sind, dass zum Beispiel die ländliche Entwicklung noch weiterverhandelt werden muss, dann verstehe ich eine Vertagung.

Über den Sommer werden die Verhandlungen zur ländlichen Entwicklung mit der Kom­mission weitergeführt, und da frage ich Sie, Herr Bundesminister: Wie werden Sie die Abgeordneten darüber informieren? Wie ist der Stand der Verhandlungen?

Und noch eines dazu: Ich habe in diesen Tagen gehört, dass der nächste Ausschuss­termin, der schon akkordiert war, Kollege Auer, nämlich der 9. Oktober, ersatzlos für dieses Jahr 2014 gestrichen werden soll. Das würde bedeuten, der nächste Landwirt­schaftsausschuss findet erst wieder im November 2014 statt. Meine Damen und Her­ren, das können wir schlichtweg nicht einreißen lassen! (Beifall bei Grünen und FPÖ.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 183

Wenn es um ein so wichtiges Gesetz, um eine so wichtige Materie wie die ländliche Entwicklung geht, mit jährlich 1,1 Milliarden € – das ist die Finanzierung von Bund, Ländern und EU –, das derzeit mit der Kommission verhandelt wird, und wir bekom­men dann erst im November die Auskunft im Ausschuss, das kann es nicht sein, Kol­lege Auer. Da erwarte ich mir, dass wir zumindest noch im Oktober eine Aussprache mit dem Herrn Bundesminister haben – von mir aus schwerpunktmäßig zu einem TOP, damit der Herr Minister auch vom Zeitregime weiß, woran er ist, weil es ein enges Zeitkorsett gibt. Das wäre unbedingt erforderlich, und da ersuche ich wirklich um Ihre Bereitschaft.

Das Zweite ist, auch beim Freihandelsabkommen TTIP erwarte ich mir ein Zugehen der Regierungsfraktionen auf unsere Vorschläge. Wir sind offen für einen gemeinsa­men Antrag, auch für die Möglichkeit einer parlamentarischen Enquete hier im Haus, die wir vom Agrarausschuss wegen dieser Bedeutung für unseren Sektor auch argu­mentieren können, wo wir auch eine Lanze brechen können für einen transparenten Diskussionszusammenhang in Österreich, unter Einbindung von Stakeholdern, Zivilge­sellschaft und ExpertInnen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

18.59


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


19.00.15

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Und ganz besonders: Geschätzte Zu­seher vor den Fernsehgeräten! Wir vom Team Stronach werden dieser Vorlage zustim­men, allerdings auch dem Entschließungsantrag des Kollegen Jannach. Ich glaube, das ist gerechtfertigt. Harald Jannach hat langjährige parlamentarische Erfahrung und weiß, dass sehr viel im Detail steckt, und deshalb glaube ich, es ist sinnvoll, dass der Bericht der AMA sehr detailliert ist.

Nicht nur die Herkunft der Geldmittel ist interessant. Was mich sehr verwundert, ist, dass die AMA nicht stärker an einer Herkunftskennzeichnung der Ware interessiert ist, also daran, wo das Fleisch herkommt. Das wäre nämlich auch zum Schutz der AMA ganz wesentlich. Deshalb möchte ich noch einmal – diese Vertagungstaktik in den Ausschüssen ist gerade vom Kollegen Pirklhuber angesprochen worden – appellieren und bitten, weil es so wichtig ist; Herr Kollege Auer, auch dich!

Natürlich ist das AMA-Gütesiegel bekannt, aber es ist auch das teuerste Gütesiegel. Es wird sehr interessant werden, wie viel diese seitenweisen Einschaltungen in den Wochenendzeitungen, in den Sonntagszeitungen, ganzseitig tatsächlich kosten. Da wird mit Bauerngeld Eigenwerbung gemacht, und ich bin überzeugt, jedes Gütesiegel, das dieses Geld zur Verfügung hätte, hätte einen besseren Bekanntheitsgrad.

Herr Minister! Wir waren gemeinsam bei der GenussKronen-Verleihung in Linz, Kolle­ge Pirklhuber auch. Wir verleihen Preise, und das ist richtig so, denn das sind ausge­zeichnete Direktvermarkter. Es stellt jedoch die ganze Arbeit in Frage, wenn man die große Menge nicht im Griff hat, wo die Konsumentinnen und Konsumenten wirklich vertrauen können sollten.

Deshalb noch einmal die große Bitte: Das ist jetzt die Herkunftskennzeichnung in den Schlachthöfen. (Der Redner hält eine Tafel in die Höhe.) Bei ausländischen Tieren, bei denen bereits das Herkunftsland gekennzeichnet ist, kommt der AT-Stempel dazu. Wir wissen, in welchen Schlachthöfen welche Tiergattungen aus welchen Ländern ge­schlachtet werden. Deshalb braucht es nur eine Willenskundgebung seitens der Behör­de, dass man das Land nicht mehr verändert. Der Schlachthof hat eine Registrierungs­nummer. Wir wissen, wo das Tier geschlachtet wurde, aber wir wollen das Land nicht mehr verändern, also zu Polen PL, zu Holland NL und so weiter.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 184

Wir haben gehört, aus wie vielen Ländern Fleisch importiert wird. In diesem Punkt er­warten wir uns die klare Unterstützung der Konsumentenschützer. Ich bitte auch die Regierungsparteien, dass die Konsumentenschützer aktiv werden zum Schutz ihrer ei­genen Klientel.

Eines ist ganz entscheidend, und das ist auch schon gesagt worden: Wo „Österreich“ draufsteht, muss Österreich drinnen sein. Das darf keine Frage der Etikettierung sein, das darf keine Frage der angegebenen Rezepturen sein, sondern das muss ein unum­stößlicher Grundsatz sein. Dort, wo „Österreich“ draufsteht, muss österreichische Ware drinnen sein. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Pirklhuber.)

Denken wir daran, und damit komme ich zum Schluss, wie viele Fruchtsäfte, wie viele alkoholische Getränke mit AMA-Gütesiegel es gibt, und denken wir ganz locker da­rüber nach, wo hiezu wohl der Rohstoff herkommt! Das sind genau die essenziellen Themen, und da bin ich dem Kollegen Jannach dankbar, dass das ausgearbeitet wird: Wer verwendet dieses Gütesiegel? Wer hat das Recht, es zu verwenden? Besonders die Konsumenten haben das Recht darauf, zu wissen, was da wirklich drinnen ist.

In diesem Sinne bitte ich wirklich um Unterstützung aller hier anwesenden Parteien, egal, ob Regierungspartei oder Opposition, dass wir diese 15 bis 20 Jahre alten Dis­kussionen endlich beenden, dass wir endlich zur Wirklichkeit kommen und zu Öster­reich. Wo „Österreich“ draufsteht, muss Österreich drinnen sein! – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

19.04


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schellhorn. – Bitte.

 


19.04.54

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Minister! Hand auf Ihr Herz! Manchmal gewinnt man den Eindruck, dass auch Sie nicht nur ein Lebensministerium haben, sondern auch ein Lebenserschwernisministerium. Es ist ja nicht nur interessant, die Herkunft der Produkte zu kennen. Für uns ist be­sonders interessant – und mir geht es da auch um die 23 000 Bauern –, zu wissen, was mit den Geldern geschieht und wohin sie fließen. Das ist im Sinne unseres Trans­parenzanspruches ein großes Anliegen; dem gerecht zu werden, ist auch für Sie eine große Hürde oder eine hohe Latte. Dass es überhaupt die Zusicherung von Ihrer Seite braucht, dass die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH ihre Geldflüsse offenlegt be­ziehungsweise wir wissen, was mit dem Geld geschieht, zeigt die Größe der Heraus­forderung.

Dieses Heft (der Redner hält eine Broschüre in die Höhe), das nach dem letzten Aus­schuss online gestellt wurde, ist ein Tätigkeitsbericht mit vielen Farben, aber leider blutleer, hat nichts damit zu tun, was wir alle wissen wollen. Das ist eher so eine Bro­schüre, wie ich sie gerne habe, wenn ich irgendwen befriedigen will, damit der weiß, was ich mit meinen Geldern mache. Wenn ich mir jedoch anschaue, wie viele Men­schen dort arbeiten, und das ist das wirklich Informative, dann denke ich, dass das ein aufgeblähter Apparat ist, dass es ein Apparat ist, in dem Unterschlupf findet, wer immer aus dem Kabinett hinaushüpft. Das ist nicht gerecht! Es muss viel gerechter sein. (Beifall bei den NEOS.)

Wir müssen wissen und unsere Bauern müssen wissen, was mit deren Geldern ge­schieht. Ich zitiere aus dem Rechnungshofbericht 2013:

„Nach Ansicht des RH stellte das Marketing für Landwirte und deren Produkte keine zentrale Aufgabe des BMLFUW dar, sondern obläge eher den Interessenvertretungen, Fachverbänden oder ähnlichen Institutionen, wie der AMA Marketing Gesellschaft m.b.H.“


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Das ist doch sprichwörtlich! Ich habe damit Probleme, das auch nur sinngemäß zu ver­stehen, weil ich denke, dass wir einfach viel mehr Transparenz einfordern müssen, dass Sie auch viel mehr dahinter sein müssten. Ich denke, dass Sie von der Agrar­markt Austria nicht weiter brüskiert werden sollten. Die Handschlagqualität, die Herr Blass beansprucht, möchte ich einmal sehen, wenn es soweit ist. Dass der Ausschuss wieder verschoben worden ist, ist nicht zu akzeptieren. (Abg. Pirklhuber: Das ist nicht zu akzeptieren!)

Ich denke, dass es da auch noch einfach ist. Es gibt ja nicht nur die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH, es gibt Genussregionen und was weiß ich noch alles, und in je­dem Bundesland sitzt ein Frühstücksdirektor davon, der irgendwo aus einem Kabinett herausspringt. Ich will das weniger, einfacher und gerechter, und das haben unsere Bauern auch verdient. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Jannach und Pirklhuber. – Bundesminister Rupprechter: Reine Polemik!)

19.08


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter. – Bitte.

 


19.08.21

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich in aller Kürze auch zur AMA-Marketing Stellung nehmen!

Die AMA-Marketing GesmbH wurde vor gut 20 Jahren gegründet, strategisch ganz richtig als flankierende Maßnahme, als Begleitmaßnahme zur Integration der heimi­schen Landwirtschaft, der österreichischen Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft in die gemeinsame Agrarpolitik. Es galt, eine doppelte Herausforderung zu bewältigen, ei­nerseits, ganz wesentlich, den heimischen Markt zu sichern, die Treue des Konsumen­ten zu erhalten und andererseits die europäischen und auch die Drittlandsmärkte zu er­schließen, mit EU-Unterstützung zu bearbeiten und zu erkämpfen. Und beides ist er­folgreich bewältigt worden.

Wir haben das strukturelle Agrarhandelsdefizit von 1,5 bis 2 Milliarden € auf heute we­niger als 500 Millionen € reduziert bei gleichzeitigem massiven Wachstum der Exporte. (Zwischenruf des Abg. Steinbichler.)

Die österreichische Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft ist heute schon mengen­mäßig Exporteur. Sehr geehrter Herr Abgeordneter, es ist mein Ziel, dass Österreich bis zum Abschluss meiner Funktionsperiode auch wertmäßig Exportland wird. Ich den­ke, da sind wir auf gutem Wege, und das vor allem deswegen, weil die AMA-Marketing hervorragende Arbeit leistet und geleistet hat, insbesondere mit den zwei Qualitätsmar­ken AMA-Gütesiegel und -Biosiegel. Das sind sozusagen die Aushängeschilder, mit denen wirklich erfolgreich gearbeitet wurde.

Finanziert wird übrigens nach dem AMA-Gesetz das Marketing, das Agrarmarketing durch Produzentenbeiträge, also von den Bäuerinnen und Bauern. Das muss man auch einmal deutlich sagen. Es geht nicht um Steuermittel, sondern um Produzentenbeiträge.

Herr Abgeordneter Auer! Ich nehme gerne die Anregung auf, dass man rückwirkend überprüft, wenn es tatsächlich noch Außenstände geben sollte. Ich war ja jetzt sieben Jahre nicht im Land. Ich werde sehr gern bei uns im Haus den Auftrag erteilen, zu überprüfen, ob es irgendwo noch Außenstände gibt, die zu lukrieren wären. (Beifall der Abgeordneten Auer und Pirklhuber. – Abg. Pirklhuber: Ja genau!)

Jedenfalls ist es so, dass durch diese Absatzförderungs- und Qualitätsverbesserungs­maßnahmen, die mit Mitteln der AMA-Marketing und durch die erfolgreiche Arbeit der AMA-Marketing gesetzt wurden, unsere Märkte erfolgreich bewirtschaftet wurden. Die


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österreichischen Bauern und die Verarbeitungs- und Vermarktungsbetriebe der öster­reichischen Ernährungswirtschaft produzieren nach qualitativ höchsten Standards und Lebensmittel bester Qualität, die heimische Nachfrage haben und wachsende interna­tionale Nachfrage. Und wir werden diese Bemühungen ganz bewusst auch massiv und kraftvoll ausweiten, denn diese grüne Kraft der österreichischen Bauern und Bäue­rinnen, Herr Abgeordneter Pirklhuber, diese grüne Kraft der österreichischen Ernäh­rungswirtschaft bringt uns bei der Wertschöpfung und Beschäftigung im ländlichen Raum tatsächlich weiter. (Beifall bei der ÖVP.)

Selbstverständlich komme ich im Sinne der Transparenz der Berichtspflicht, wie Sie im Antrag der Abgeordneten Schultes und Preiner angesprochen wird, sehr gerne nach. Sie wissen, dass mir Transparenz ein großes Anliegen ist.

Herr Abgeordneter Schellhorn! Ich bin enttäuscht von Ihren Ausführungen, Ihrer Jung­fernrede von heute. Ich werde selbstverständlich in den ersten Bericht, den wir bis 30. November liefern werden, mehr Herzblut, wie Sie das angeregt haben, hineinste­cken, aber eines sage ich Ihnen jetzt schon: Den Vorwurf eines aufgeblähten Apparats, in dem wir Frühstücksdirektoren beherbergen, den weise ich zurück. (Beifall bei der ÖVP.)

19.13


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Strasser. – Bitte.

 


19.13.22

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bun­desminister! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die österreichische Lebensmittelerzeugung schreibt eine Erfolgsgeschichte, und die AMA-Marketing GesmbH ist ein Teil dieser österreichischen Erfolgsgeschichte.

Der Käse-Pro-Kopf-Verbrauch in Österreich lag 2012 bei 20,5 Kilo, so hoch wie noch nie. Der Käseexport nach Deutschland 2013: plus 4,4 Prozent, der Rindfleischexport nach Deutschland 2013: plus 9,4 Prozent. Dazu noch einige Schlagzeilen: „Agrarexporte set­zen Steigflug fort“, „Wichtigste Handelspartner: Deutschland und Italien“, „‚Junge Märk­te‘ boomen“.

Da stellt sich die Frage: Warum wissen wir das? Und: Warum ist das so? – Und das ist die direkte Verbindung zur AMA-Marketing GesmbH, weil es drei Aufgaben gibt, die diese Organisation sehr vorbildlich und auch effizient erfüllt. Die eine ist die Qualitäts­sicherung. Mein Vorredner hat das bereits angesprochen, das AMA-Gütesiegel. Es können Betriebe freiwillig teilnehmen und mit diesem Qualitätssicherungssystem, das zertifiziert wird, das auch kontrolliert wird, garantieren, dass ihre Produkte zu 100 Pro­zent aus Österreich stammen, mit einer Ausnahme – und da beziehe ich mich jetzt auf den Beitrag des Kollegen Jannach. Ich greife den Klassiker dieser Argumentation he­raus, das Bananenjoghurt: Weil Bananen nicht in Österreich wachsen, darf in Bana­nenjoghurt maximal ein Drittel Bananen drinnen sein. (Zwischenruf des Abg. Stein­bichler.) Das ist ganz einfach.

Herr Steinbichler, ich habe heute mit einer Mitarbeiterin der AMA telefoniert. Sie hat mir gesagt, es wurde Ihnen bereits unzählige Male erklärt und Sie haben es unzählige Ma­le nicht verstanden, dieses System. (Beifall bei der ÖVP.)

Die zweite Funktion, die ungleich wichtiger ist in diesem Zusammenhang, ist, dass die AMA-Marketing GesmbH Informationen liefert und Werbung macht – auf den verschie­densten Kanälen, in Tageszeitungen, in sozialen Netzwerken. Es wird professionell in­formiert und professionell Werbung gemacht.


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Und die dritte Funktion, die dritte Aufgabe, die diese Organisation erledigt, ist die Funk­tion der Marktforschung. Das ist der Grund, warum wir wissen, wie unsere Lebensmit­telströme nach außen sind und wie unsere Lebensmittelströme nach innen sind. Ge­stützt auf die RollAMA, das kann ich Ihnen versichern, wissen die österreichischen Bäuerinnen und Bauern und die österreichischen Lebensmittelverarbeiter sehr genau, was in den Haushalten in Österreich konsumiert wird. Aus diesem Grund kann die Pro­duktion sehr gut gesteuert werden. Auch diese dritte Funktion halte ich für immens wichtig und fruchtbringend.

Schließen möchte ich mit einem Zitat aus einer Aussendung der Fachsparte Lebens­mittel der Wirtschaftskammer:

„Lebensmittel waren noch nie so sicher, qualitativ hochwertig und leistbar wie heute: Das ist ein Verdienst der gesamten Agrar- und Lebensmittel-Kette“ – vom Landwirt bis zum Konsumenten. „Denn Sicherheit und Qualität sind kein mathematischer Zufall, sondern Ergebnis harter Arbeit!“

Wir freuen uns auf den Bericht der AMA-Marketing GesmbH. Danke, Herr Bundesmi­nister! Danke schön und alles Gute! (Beifall bei der ÖVP.)

19.17


Präsident Karlheinz Kopf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gusenbauer-Jä­ger. – Bitte.

 


19.17.39

Abgeordnete Marianne Gusenbauer-Jäger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Die AMA und damit auch die Tochtergesellschaft Agrar­markt Austria Marketing GesmbH ist eine wichtige Einrichtung zur Qualitätssicherung unserer Lebensmittel und also nicht mehr wegzudenken.

Es ist richtig, dass die Landwirte und Landwirtinnen die Beiträge, die Agrarmarketing-Beiträge zahlen, und es wurde von meinem Vorredner schon aufgezählt, was die AMA leistet: Maßnahmen zur Förderung des Absatzes bäuerlicher Produkte, Marktbeobach­tung im In- und im Ausland und Suche nach neuen Märkten, Maßnahmen zur Quali­tätssicherung und -verbesserung, Information der Verbraucherinnen und Verbraucher und vielfältige Marketing- und Informationsmaßnahmen, zum Beispiel auch Beiträge in den Bauernzeitungen. Das sind allesamt wichtige Aufgaben, über deren Erfüllung und dafür nötige Mittelverwendung die AMA künftig jährlich Auskunft geben soll. Ein erster wichtiger Schritt dazu ist dieser Antrag.

Diese Berichterstattung wird die Transparenz erhöhen, wofür die Beiträge der Landwir­te verwendet werden, und sie wird natürlich auch aufzeigen, welche Maßnahmen die AMA setzt. Mir ist nicht unbekannt – und ich denke, vielen von Ihnen, die mit der Land­wirtschaft zu tun haben, auch nicht –: Viele Landwirte fühlen sich durch die Prüfung oder durch die Kontrolle der AMA in ihrem freien Arbeiten etwas eingeschränkt. Das kenne ich von meinem Bruder, der den elterlichen Hof übernommen hat. Die Besuche durch die AMA verursachen immer Aufregung, aber nicht, weil man etwas verheim­lichen will, sondern weil man durch die vielen Auflagen, die gegeben sind, einfach auch manchmal Fehler macht und diese eigentlich vermeiden will.

Da gilt es, gegenseitiges Vertrauen aufzubauen, und dazu ist Offenheit und Transpa­renz wichtig und der richtige Weg. (Zwischenruf des Abg. Pirklhuber.) Das gilt beson­ders auch gegenüber den Konsumentinnen und Konsumenten; ihr Vertrauen in sichere und qualitativ hochwertige Produkte aus bäuerlicher Erzeugung soll erhalten und ge­stärkt werden.

Auch die Bedeutung nachgelagerter Stufen der Lebensmittelverarbeitung, des Handels und der Gastronomie sollen im allgemeinen Bewusstsein verankert werden. Ganzheitli-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 188

che Sicherheit und Nachvollziehbarkeit der Herkunft von Lebensmitteln sind den Ver­braucherinnen und Verbrauchern sehr wichtig. Ob das alles durch die von der AMA ergriffenen Maßnahmen abgedeckt wird, soll dieser jährliche Bericht zeigen, und bei Bedarf soll eventuell auch nachjustiert werden können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.20


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Ecker zu Wort gemel­det. – Bitte.

 


19.21.03

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte ZuschauerInnen! Gerade mit hart erarbeitetem Geld muss man sorgsam umgehen. Dieses Prinzip gilt noch mehr bei öffentlichen Geldern. Immerhin ist es das Eigentum der Bürgerinnen und Bürger in diesem Land. In diesem Fall, bei AMA-Marketing, geht es um die Bei­träge der Bäuerinnen und Bauern. Insgesamt geht es um ein Finanzvolumen von 20 Mil­lionen €, und das ist eine Menge Geld.

Die landwirtschaftlichen Betriebe geben einen Teil ihres Erlöses an die AMA ab, dafür sorgt die AMA für das Marketing der Produkte. Es ist doch das gute Recht eines jeden Bauern, einer jeden Bäuerin, zu wissen, was mit diesem Geld passiert, wofür diese Gelder verwendet werden.

Als Betreiberin eines Bio-Feinkostladens in Salzburg habe ich einen sehr guten, natür­lichen und direkten Bezug zu landwirtschaftlichen Produkten. Gerade in Salzburg ist dieses Thema, mehr Transparenz zu schaffen, sehr wichtig, denn in Salzburg gibt es die meisten Biobetriebe.

Diese Betriebe erhalten bundesweit noch einmal zusätzlich 2,2 Millionen € für Biopro­gramme. Wie man sieht, entwickelt sich die Landwirtschaft stetig in allen Bereichen. Deshalb fordern wir von der SPÖ nicht nur die Pflicht, darüber zu berichten, was im Vorjahr geschehen ist, sondern uns sind vielmehr die Zukunftsprogramme in diesem Bericht wichtig.

Ein Punkt, den ich noch ansprechen möchte, sind die Ausführungen des Kollegen Schellhorn. Man sollte das nicht schon im Vorfeld schlechtreden. Schauen wir uns den Bericht an! Novellierungen können wir immer noch im Nachhinein vollziehen.

Was mich besonders freut, ist der Umstand, dass dieser Antrag von fünf Parteien im Ausschuss mitgetragen wurde. Einzig die FPÖ hat im Ausschuss dagegen gestimmt. Ich hoffe, dass dieser Antrag heute eine überwältigende Mehrheit findet. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Eßl.)

19.23


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Mag. Unterrainer zu Wort. – Bitte.

 


19.23.15

Abgeordneter Mag. Maximilian Unterrainer (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher auf der Galerie und vor den Bildschirmgeräten! Es freut mich, dass wir heute über einen Antrag abstimmen können, der vor allem auf Initiative des SPÖ-Landwirtschaftssprechers Erwin Preiner zustande gekommen ist. Dafür vorab einmal herzlichen Dank, Erwin! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Gartelgruber.)

Der Antrag, dass die Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH jährlich Bericht erstatten muss, ist ein erster, aber richtiger Schritt zu mehr Transparenz. Er könnte unter Um-


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ständen ein richtungsweisender Schritt für die Zukunft sein, auch in anderen Berei­chen.

Mehr Transparenz fordert nicht nur die SPÖ, mehr Transparenz fordert auch der Rech­nungshof. Da stimmen wir voll und ganz überein. Ich bin überzeugt, Demokratie braucht Transparenz, sie ist der Grundpfeiler und Fundament von uns. Die Öffentlichkeit hat ein Recht darauf, die Hintergründe für Entscheidungen zu kennen; es ist ja ihr Geld be­ziehungsweise der Staat des Volkes.

Auch wir Mandatare sind nur Vertreter und Vertreterinnen in diesem Land. Und gerade was die Bauern betrifft: Sie arbeiten hart und sind die Beitragszahler und -zahlerinnen der AMA. Es kann also nur recht sein, wenn sie wissen und erfahren, was mit ihrem Geld eigentlich passiert. Immerhin geht es um ein Volumen von 23,7 Millionen €. Da­von sind 21,5 Millionen € nationale Mittel und 2,2 Millionen € EU-Mittel.

Es ist geplant, dass der Bericht detailliert ist, sodass für jeden nachvollziehbar ist, wel­che Geschäfte und Vereinbarungen mit wem, warum getroffen wurden und was sie ge­kostet haben. Der Bericht muss, wie wir bereits gehört haben, am 30. November jedes Jahres dem Nationalrat vorgelegt werden.

Der Bericht gilt der Vereinfachung und der Transparenz der Verwendung der öffentli­chen Gelder; und falls wir feststellen, dass nicht klar Auskunft gegeben wird, kann und muss auch nachjustiert werden. Das ist genau der Punkt, wo ich meinem Kollegen Auer durchaus recht geben möchte: Mit ein bisschen gutem Willen hätten Kollege Jan­nach und die FPÖ bei diesem Punkt zustimmen können, wenn sie Transparenz auch ernst gemeint hätten.

Der Rechnungshof hat bereits in seinem Bericht aus dem Jahr 2011 kritisch festgehal­ten, dass in manchen Bereichen die vollständige Transparenz nicht gegeben ist, zum Beispiel in der Landwirtschaftskammer, dem verlängerten Arm der AMA. Gerade bei der Debatte um die Almen und beim Tohuwabohu rund um die Vermessungen war die Landwirtschaftskammer sowohl als Kontrolleur als auch als Berater der Auftreiber auf­getreten.

Es gibt und gab Ungereimtheiten, und am Ende zahlt bekannterweise immer die öffent­liche Hand. Deshalb braucht es meiner Meinung nach Transparenz in allen Bereichen (Zwischenruf des Abg. Doppler); denn die Bürger und Bürgerinnen haben ein Recht, zu wissen, wo ihr Geld hinkommt, was damit bezahlt wird und was sie dafür bekommen.

Ich begrüße noch einmal ganz besonders, dass wir heute über einen Fünf-Parteien-An­trag sprechen. Alle Parteien wollen Aufklärung, nur die FPÖ anscheinend nicht. (Wi­derspruch bei der FPÖ.)

Abschließend möchte ich nochmals festhalten, dass mit diesem Antrag ein erster Schritt in die richtige Richtung gemacht wurde. Ich hoffe, dass er auch für andere Be­reiche beispielgebend sein wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.26


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Schellhorn zu Wort ge­meldet. – Bitte.

 


19.26.43

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Geschätzter Herr Präsident! Herr Minister, den Vorwurf der Polemik kann ich nicht so einfach stehen lassen. Ich gebe Ihnen recht, das AMA-Gütesiegel ist ein Qualitätsmerkmal. Es war ein enormer Fortschritt. Was da geleistet wurde, war gut für unsere Bauern.

Was ich aber nicht nachvollziehen kann: Wenn man mit den Bauern redet, auch mit Bauern, die bei der Kammer durchaus gut verankert sind, erfährt man: Sie kehren der


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neuen Bio-Verordnung den Rücken. Sie wissen sich gar nicht mehr zu helfen, weil sie eben glauben, dass auch die AMA Marketing GesmbH sie nicht mehr unterstützt.

Darum fordere ich Transparenz, und es ist durchaus legitim, das zu fordern. Wenn die­se Transparenz von selbst nicht kommt, dann muss man eben auch als Landwirt­schaftsminister darauf drängen; denn dann liegt die Vermutung nahe, dass Gelder in irgendwelchen Blackboxes verschwinden (Heiterkeit bei NEOS, FPÖ und Grünen) und Gelder auch aus diesen Bereichen woandershin „marschieren“, um irgendwelche Inse­rate zu fördern.

Die Frage, die sich mir stellt und auf die ich gerne eine Antwort hätte, ist: Warum sind Getreidebauern von diesen Gebühren befreit? Warum sind sie da nicht mit einge­schlossen? – Danke vielmals. (Beifall bei den NEOS.)

19.28


Präsident Karlheinz Kopf: Als vorläufig letzter Redner zu diesem Tagesordnungs­punkt gelangt Herr Abgeordneter Jannach zu Wort. – Bitte.

 


19.28.25

Abgeordneter Harald Jannach (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Das mit der Blackbox hat mir sehr gut gefallen; es fallen aber leider nicht ausschließlich Bei­träge der AMA-Marketing in die Blackbox auf dieser (der Redner deutet in Richtung ÖVP) Seite. (Beifall der Abgeordneten Gartelgruber und Pirklhuber.)

Herr Kollege Unterrainer – darum habe ich mich noch einmal zu Wort gemeldet –: Sie haben gesagt, es wäre eine Initiative des Kollegen Preiner. – Also das war ja der Witz des Tages. Am 29. Jänner haben wir einen Antrag zur Berichtspflicht der AMA einge­bracht; und erst im Mai hat die SPÖ darüber diskutiert, ob man so etwas vielleicht überhaupt machen soll (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der Grünen); da geht es ja „nur“ um 30 Millionen €; das will man nicht so transparent haben.

Man hat uns jetzt den Vorwurf gemacht, dass wir dem nicht zustimmen, man müsse dem Antrag doch eine Chance geben. – Ja, diese Chance geben wir, allein uns fehlt der Glaube in diesem Bereich. Fünf Redner von den Regierungsparteien sind hier he­rausgegangen und haben schon jetzt, beim Antrag von Nachjustierungen geredet! Wenn die AMA-Berichte nicht so ausfallen, wie wir uns das vorstellen, dann könnten wir nachjustieren.

Warum legen wir nicht jetzt fest, was wir wissen wollen? Es liegt doch auf der Hand, was wir wissen wollen: Mittelherkunft, Mitteleinsatz, in Inseraten und allen möglichen Medien, auch Blackboxes. Das wollen wir wissen, das ist doch der Anlass für diesen Antrag gewesen. Wir wissen ganz genau, wir wollen auch die Höhe der Kontrollkosten erfahren. Warum wird das nicht festgelegt? Darauf zielt unser Antrag ab, er ist we­sentlich detaillierter.

Ich befürchte – und das zeigt die langjährige Erfahrung hier herinnen –, dass der Be­richt so aussehen wird: Die AMA-Marketing hat Werbung für Eier gemacht, sie hat Werbung für Fleisch gemacht – und das war dann der ganze Bericht. Und dann treffen wir uns im Dezember, wenn wir den Bericht besprechen, hier wieder und stellen fest, dass wir doch einiges zum Nachjustieren haben.

Das wollen wir vermeiden, deswegen lehnen wir diesen Wischiwaschi-Antrag, der die AMA-Marketing eigentlich zu nichts verpflichtet – außer dazu, festzustellen, dass sie Werbung macht –, ab. Wir wollen eine detaillierte Auflistung aller Zahlungsströme in der AMA-Marketing, wir wollen eine detaillierte Auflistung aller Kontrollvorgänge, aller Vergaben der Kontrollen. Darauf werden wir bestehen. Deswegen lehnen wir diesen Antrag, der viel zu weich formuliert ist, entschieden ab. (Beifall bei der FPÖ.)

19.30

19.30.20

 



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 191

Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 251 der Beilagen an­geschlossene Entschließung betreffend jährliche Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 29.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Jannach, Kolleginnen und Kollegen betreffend Details hinsichtlich der Ausge­staltung einer jährlichen Berichtspflicht für die Agrarmarkt Austria Marketing GmbH an den Nationalrat.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist die Min­derheit und somit abgelehnt.

19.31.3616. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 490/A(E) der Ab­geordneten Franz Kirchgatterer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Kollegin­nen und Kollegen betreffend internationale Erklärung zu den Rechten von Klein­bäuerinnen und Kleinbauern (197 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir kommen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster hat sich Herr Abgeordneter Kirchgatterer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.32.00

Abgeordneter Franz Kirchgatterer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mei­ne Damen und Herren! Hohes Haus! Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemo­kraten ist das Eintreten für die sozialen Menschenrechte ein Grundpfeiler der Politik in Österreich und global.

Die skandalösen Zustände in den Entwicklungs- und Schwellenländern in der Textil­industrie sind allgemein bekannt: Kinderarbeit, gesundheitsschädigende Arbeitsbedin­gungen, unvorstellbar niedrige Entlohnung. Die Entwicklungsminister von Deutschland, Frankreich und Holland haben konkrete Gegenmaßnahmen ausgearbeitet. Ich emp­fehle sehr und fordere auf, sich diesen rasch anzuschließen. Das würde Österreich sehr, sehr gut anstehen, meine Damen und Herren.

Im vorliegenden Antrag geht es um die Nahrungsmittelproduktion. Auch da sind soziale Mindeststandards dringend notwendig. Es braucht verbindliche Regeln, die internatio­nal wirken.

Heuer, 2014, haben die Vereinten Nationen zum Jahr der Landarbeiter und Kleinbau­ern erklärt. Landarbeiter und Landarbeiterinnen gehören in weiten Teilen der Welt zu den am schlechtesten bezahlten Berufsgruppen. Als eine der Ursachen der Armut und Not der Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in weiten Teilen der Welt wird immer wieder ihr großes Problem bei der Beschaffung von Saatgut genannt.

Die zutiefst menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen auf dem Garnelenmarkt werden von der Weltöffentlichkeit kaum bemerkt. Der globale Garnelenmarkt ist systematisch auf Sklaverei und Menschenhandel aufgebaut und wird von einem thailändischen Pro­duzenten beherrscht. Die thailändische Regierung hat abgelehnt, dem Abkommen ge­gen die Zwangsarbeit beizutreten.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 192

Darüber hinaus erschreckend ist der die ganze Welt beleuchtende Bericht über die mo­derne Form von Sklaverei im 21. Jahrhundert. Das sollte die internationale Staatenge­meinschaft alarmieren. Das muss die internationale Staatengemeinschaft aufrütteln! (Beifall bei der SPÖ.)

19.34


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Berlako­vich zu Wort. – Bitte.

 


19.34.48

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Heuer, das Jahr 2014, ist das Internationale Jahr der bäuerlichen Familienbetriebe. Wir wollen dieses Jahr zum Anlass nehmen, um auf die Rechte der Kleinbauern und Kleinbäue­rinnen hinzuweisen.

Darum geht es in Österreich, aber insbesondere auch weltweit. Während in Österreich die Situation der kleineren Bauern insbesondere durch die Agrarpolitik geregelt werden muss, so ist in der Welt die Situation eine andere.

Wir haben in Österreich beispielsweise durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpoli­tik – die wir die letzten Jahre verhandelt haben und zu der wir jetzt die Programme auch fertiggestellt haben – erreicht, dass kleine Bauern besonders unterstützt werden, dass Bürokratie abgebaut wird, dass sie beim Wirtschaften Unterstützung bekommen, weil wir wollen, dass auch die kleinen Bauern eine Chance bekommen.

Aber wenn wir hier von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern weltweit reden, dann geht es um Menschen, die gewaltig unter Druck sind. Sie haben vielleicht den Begriff Land Grabbing gehört. Dabei erkaufen beispielsweise China oder andere große Staaten in Afrika nicht ein paar Hundert Hektar, sondern Hunderttausende Hektar. Damit verdrän­gen sie die einheimische Bevölkerung aus der Produktion und exportieren teilweise so­gar die dort produzierten Lebensmittel, um die eigene Lebensmittelversorgung sicher­zustellen, während die Menschen vor Ort nichts zu essen haben.

Dagegen muss man vehement auftreten. Das muss ein Anliegen der Vereinten Natio­nen sein, denn es geht darum, bei einer wachsenden Weltbevölkerung, bald 9 Milliar­den Menschen, Ernährung zu sichern, und zwar nicht nur in Europa und Nordamerika, sondern weltweit, insbesondere in jenen Regionen, die ein starkes Bevölkerungs­wachstum haben.

Daher ist es wichtig, dass wir in diesem Jahr und auch darüber hinaus Maßnahmen setzen, um die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu unterstützen, denn sie sind wichtig bei der Bekämpfung von Armut und Hunger und sie sind wichtig beim Schutz unserer Umwelt und einer natürlichen Bewirtschaftung.

Weltweit gibt es rund 500 Millionen klein strukturierte Familienbetriebe. Sie ernähren in den Entwicklungsländern rund 2 Milliarden Menschen, damit wird knapp ein Drittel der Weltbevölkerung von diesen Betrieben unterstützt und ernährt.

Diese Kleinbäuerinnen und Kleinbauern stehen aber auch insofern unter Druck, als sie oft am Ende, wenn man so will, einer Ausbeutungskette stehen und meist in großer Ar­mut leben. Denn in diesen Ländern fehlt es diesen Betrieben oft an Kapital. Es fehlt ih­nen an Kenntnissen, an Know-how, an Ausbildung, um wirklich nachhaltig Lebensmittel zu produzieren.

Wir hatten vor einigen Jahren eine große Landwirtschaftsministerkonferenz mit Teil­nehmern nicht nur aus Europa, sondern aus der ganzen Welt, und zwar mit dem An­liegen, derartige Unternehmen, diese Kleinbauern zu unterstützen.


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Es gibt ein ghanaisches Sprichwort: Die Worte sind schön, aber Hühner legen Eier. – Nach diesem Motto haben wir seitens des seinerzeitigen Lebensministeriums und auch jetzt in der Fortsetzung eben versucht, Eier zu legen, das heißt, konkrete Projekte zu machen; nicht Geld aus den bescheidenen Entwicklungshilfemitteln, die das seinerzei­tige Lebensministerium gehabt hat, einfach irgendwohin zu geben, sondern konkret ös­terreichische Entwicklungshelfer bei ganz kleinen regionalen Initiativen zu unterstützen.

Ich darf ein paar dieser kleinen regionalen Initiativen aufzählen, in denen es darum ge­gangen ist, Kleinbäuerinnen und -bauern zu helfen. So gibt es zum Beispiel in Kame­run ein Dorf, wo insbesondere den Bäuerinnen, den Frauen, beigebracht wurde, wie sie aus pflanzlichen Abfällen Humus, also einen eigenen Dünger erzeugen und damit eine nachhaltige Produktion in Gang setzen können, oder auch, wie sie auf Biolandbau umstellen können.

Ein anderes Projekt wurde in Äthiopien unterstützt. Da ist es darum gegangen, lokale und alte Kaffeesorten zu erhalten. Derartige Projekte kosten nicht Unsummen an Geld, sondern wenige Tausend Euro, haben zwar einen wohl nur regionalen, aber doch nachhaltigen Effekt.

Mosambik ist ebenso ein Zielland, wo es Unterstützung gibt. Die ADA greift auch dort Projekte im landwirtschaftlichen Bereich auf. Diese Liste ließe sich fortsetzen, auch Projekte in Laos, in Bhutan und anderen Ländern werden unterstützt.

In Westafrika beispielsweise wird immer wieder der Regenwald abgeholzt. Das be­deutet, dass die Frauen, wenn sie kochen wollen, weite Strecken zurücklegen müssen, um Holz zu holen. Es findet eine fortschreitende Entwaldung statt, und gleichzeitig wird unter fürchterlichen Umständen gekocht. Lungenkrankheiten sind die Folge.

Wir seitens Österreichs haben ein Projekt unterstützt, das West Africa Clean Cooking Alliance heißt. Dabei wurden diesen Familien neue Technologien gezeigt, kleine Öfen gespendet, damit sie einerseits nicht Holz verschwenden, andererseits gesund kochen können.

Abschließend: Bei diesem Thema ist zu berücksichtigen, dass da gerade Frauen oft extrem unter Druck stehen, in Entwicklungsländern oft auch extrem diskriminiert wer­den. Daher ist es richtig, dass das Hohe Hause dieses Thema aufgreift und sich da klar positioniert. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.39


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


19.40.09

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich dan­ke meinem Vorredner für seine Ausführungen; ich kann schon sehr viele Begriffe nach­vollziehen. Es freut mich auch, dass man diesem Fleckerlteppich endlich da und dort abhelfen kann. Wenn man aber die globalen Auswirkungen sieht, dann weiß ich nicht, ob der Fleckerlteppich hilft oder ob man nicht wirklich einen riesengroßen Spanntep­pich legen sollte.

Aber ich komme nun auf den Antrag zu sprechen. Drei Punkte daraus haben mir sehr gut gefallen: Ernährungssicherheit sowie Verbesserung der Lebensgrundlagen bei gleich­zeitigem Schutz der Umwelt und der Artenvielfalt. – Erstens.

Zweitens: das große Thema der Landarbeiter. – Diesbezüglich haben wir bis jetzt noch nichts gehört.

Und dann steht noch drinnen: geschlechtsspezifische Diskriminierung von Frauen und Mädchen, Absenz von Mindestlöhnen und so weiter.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 194

Wie schaut die Realität aus? – Die Realität schaut so aus, dass rundherum auf dem Globus Kleinbauern einen Existenzkampf führen. Das ist einmal die eine Sache. 80 Pro­zent der Weltbevölkerung, die an Hunger leidet, kommt vom Land. Da stimmt ja etwas nicht. Das ist doch irgendwo ein schizoides Verhalten oder von den sogenannten west­lichen Ländern ein sehr – ich würde sagen – heuchlerisches Verhalten.

Man versucht, sich mit den Leuten zu arrangieren, setzt da und dort Maßnahmen – im Wissen darum, dass die gar nicht helfen können, weil sie sonst uns Westvölkern ei­gentlich schaden. Wer hat denn Interesse daran, dass wir auf der einen Seite nicht bil­lig aus Afrika die Sachen, die Rohstoffe bekommen, und man die Leute ausbeutet? – Und auf der anderen Seite gehen wir her und geben ihnen etwas Kleines zurück. Ich möchte das sehen. (Beifall bei der FPÖ.)

Subkontinent Indien. In Indien hat eine Anführerin einer Gruppe Landloser gesagt: Bitte gebt uns etwas Land, dann haben wir wenigstens etwas! Wie können wir etwas kochen oder etwas bewirtschaften, wenn wir nicht einmal das Land haben? – Das meiste Gut, die meisten Ländereien sind nicht im Besitz dieser Menschen. – Das ist einmal das Erste. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Punkt, den man beachten muss, ist natürlich, dass man zum Beispiel in Südamerika sieht, dass die Situation dort so ist, dass der Regenwald abgeholzt wird. Ja bitte, wer holzt den Regenwald ab? – Das ist einmal die Frage. Wer vertreibt denn diese indigenen Völker? – 0,03 Prozent in Brasilien besitzen 45 Prozent des Landes. 35 000 Familien wurden in den letzten 15 bis 20 Jahren nur aufgrund des Zuckerrohr­anbaues vertrieben, vorwiegend Menschen der indigenen Bevölkerung.

In Peru sind bereits 70 Prozent, sprich 52 Millionen Hektar des peruanischen Amazo­nasgebiets in Erdöl-Förderblöcke aufgeteilt, die auch in Naturschutzgebieten und auf indigenem Land liegen. Unter der betroffenen Bevölkerung sind 350 000 Indigene. Ich könnte das jetzt wirklich sehr lange fortsetzen.

Schlusssatz – der ganz wesentlich ist –: Was tun wir Europäer, wo wir doch Interesse an Staudämmen, an Erdöl haben, woher wir die Rohstoffe nehmen? Das Land Grab­bing hat Herr Kollege Berlakovich schon erwähnt, wo China – reiche Staaten, bitte – überall, etwa in Kambodscha und anderen Ländern, Land aufkauft, natürlich der Roh­stoffe wegen.

Was machen die Europäer? – Sie machen natürlich nichts anderes.

Während sich die Weltgemeinschaft Gedanken über steigende Nahrungsmittelpreise und nahende Hungerkatastrophen macht, erhält die Klärung der Landrechtsfragen als Lösungskomponente zu wenig internationale Aufmerksamkeit.

Im Großen müssen wir es anpacken! Das Kleine wird uns nicht helfen. Das sind Pea­nuts. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

19.43


Präsident Karlheinz Kopf: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pirkl­huber. – Bitte.

 


19.43.57

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich ausdrücklich bei den Kollegin­nen und Kollegen des Menschenrechtsausschusses bedanken, die diesen Antrag ini­tiiert haben. Die Diskussion bisher war ja schon sehr erfreulich, weil sie zeigt, dass es einen Fokus gibt, der von unseren eigenen Erfahrungen ausgeht, der die Bedeutung einer kleinbäuerlichen Landwirtschaft in einer internationalen Entwicklung in ländlichen Räumen wahrnimmt, anerkennt und auch die Bedeutung im Rahmen internationaler Politiken irgendwie zu fokussieren und zu unterstützen versucht.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 195

Herr Bundesminister, Sie bekommen da eine echte Rückenstärkung durch das Par­lament. Ich erwähne in diesem Zusammenhang auch den Weltagrarbericht aus dem Jahr 2008, der eindeutig sagt: Die Lösung der Hungerfrage ist nicht eine Frage der Gentechnik, der Pestizideinsätze oder einer wie immer gearteten Investitionsoffensive in eine Mechanisierung, sondern es ist die Frage der Unterstützung der Kleinbäuerin­nen und Kleinbauern weltweit.

Das ist die Herausforderung! Ich halte es auch für sehr positiv, dass hier auf diesen beratenden Ausschuss des UNO-Menschenrechtsrates verwiesen wird, der in seiner Feststellung fünf Gründe für den Hunger argumentiert und beschrieben hat.

Das ist einerseits die Enteignung von Bäuerinnen und Bauern, nämlich die Enteignung von Land, Zwangsräumungen.

Wir vergessen, dass eine Vermessung, Landtitel wie bei uns, dass all das erst einge­führt wurde; der Franziszeischer Kataster, die entsprechende Vermessung, Rechte für Kommunen oder für private Grundbesitzer.

In Afrika wird Land Grabbing im großen Stil politisch organisiert. Konzerne haben sich 80 Millionen Hektar bemächtigt, Investmentfonds et cetera.

Also das sind Herausforderungen vor Ort für die Politik und für die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, um das Überleben in irgendeiner Form zu sichern. Das ist einer der zen­tralen Punkte.

Die Diskriminierung von Frauen und Mädchen ist angesprochen worden; der Herr Ex-Bundesminister und Kollege Berlakovich hat das ja richtig gesagt. Die damaligen Mi­kroprojekte, die Sie erwähnt haben, sind wirklich ein absolut vorbildlicher, richtiger Weg. Nur leider ist das nicht zum Prinzip der österreichischen Entwicklungszusammen­arbeit geworden, Herr Bundesminister außer Dienst oder Kollege Abgeordneter.

Aber das wäre die Aufgabe. Das wäre jetzt die Aufgabe für den Kollegen Rupprechter, dass er nämlich eines sichert: dass er diese Rückenstärkung auch nutzt, und zwar in­terministeriell, damit die österreichische Entwicklungszusammenarbeit ganz klar einen stärkeren Fokus auf kleinbäuerliche Projekte bekommt. Das Investitionsvolumen in ländliche Räume ist in den letzten 20 Jahren in der internationalen Entwicklungszu­sammenarbeit massiv zurückgegangen, Herr Bundesminister.

Da muss man noch Folgendes sagen: Die Europäische Union ist in diesem Punkt nicht bei uns, noch nicht in allen Punkten bei uns.

Da haben wir eine Vorreiterrolle; wenn wir sie ernst nehmen, können wir auch voran­schreiten. Und da ersuche ich Sie, neben der Mitnahme in Ihr eigenes Ressort, auch diesen Weltagrarbericht aus dem Jahr 2008 aus österreichischer Sicht aktiver zu unter­stützen. Das ist einer der spannendsten Berichte, wo 400 Agrarforscher weltweit zu der Entscheidung gekommen sind: Ja, es ist die bäuerliche Landwirtschaft, die multifunk­tionale, ökologisch ausgerichtete Landwirtschaft, die wir international stärken müssen.

Ich glaube, das ist eine Chance auch für die österreichische Landwirtschaft und für Sie als Minister, sich gestärkt durch diesen Bericht aktiv auf europäischer Ebene und auch in Ihrem eigenen Ressort einzubringen.

Wir werden selbstverständlich diesen Bericht und diesen Antrag unterstützen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.47


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Steinbichler. – Bitte.

 


19.47.55

Abgeordneter Leopold Steinbichler (STRONACH): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher auf der Galerie und vor


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 196

den Fernsehgeräten! Das ist eigentlich ein ganz idealer Zeitpunkt; ich darf mich auch beim Ausschuss für diese Erklärung bedanken, die wir natürlich unterstützen werden. Sie kommt zum idealen Zeitpunkt, zur TTIP-Diskussion.

Ich glaube, es ist wirklich auch der Zeitpunkt aufzuzeigen, dass das nicht ein Dritte-Welt-Thema ist. Das ist ein Thema auch in Österreich. Erinnern wir uns an die Zeiten, als über Überschüsse diskutiert wurde, wir haben Überschussflächen, wir müssen Bio­gasanlagen errichten.

Ich habe hier eine Seite aus der ÖBf-Zeitung „WALD“ mitgenommen. 47 Prozent der gesamten Landesfläche in Österreich ist Wald. Rechnen wir noch die Seen und die Gebirgsflächen dazu, dann wissen wir, wo der Überschuss herkommt. Dann wissen wir, wo die 200-prozentigen Exportsteigerungsraten herkommen. Sie kommen nämlich aus dem Regenwald.

Dort wird brandgerodet, dort wird mit brutalster Gewalt die Bevölkerung vertrieben. Dort wird dann in Monokultur Soja angebaut, aber bitte, ganz verschwiegen, auch Pal­menhaine in Monokultur angebaut.

Das moderne Mittel im europäischen Raum ist das Palmöl. Palmöl findet sich in Kos­metika, Palmöl findet sich in Waschmitteln. Palmöl findet sich in Lebensmittelsubsti­tuten. Wir haben Palmöl in Blockheizwerken. Das ist der wahre Wahnsinn, was da am Rücken der Umwelt passiert.

Wir wissen, dass jährlich eine größere Fläche als die gesamte Fläche von Österreich und der Schweiz zusammen an Regenwald gerodet wird. Und da wundern wir uns über Klimaextreme? Da wundern wir uns darüber, dass die Erde hustet, wenn wir die Lunge wegschneiden? – Das sind die wahren Auswirkungen, und deshalb sollten wir diese Diskussion auch in Österreich führen.

Über 150 000 kleine Betriebe haben geschlossen. Das trifft den ländlichen Raum, das ist die Ausdünnung des ländlichen Raums. Das ist der Verlust der Kaufkraft und der handwerklich ausgebildeten Bevölkerung, die die Betriebe so notwendig braucht. Die, die auf so einem kleinen Bauernhof aufgewachsen sind, handwerklich praktische Er­fahrung sammeln konnten, bereits auf das Berufsleben vorbereitet waren, fehlen uns heute. Das sind die Probleme, die wir angehen müssen.

Deshalb danke für diese Erklärung, aber bitte nicht an die Dritte Welt delegieren, son­dern auch ganz besonders darauf schauen, was wir – auch hier in Österreich – dazu beitragen können, und dazu bitte ich um deine Unterstützung, Herr Minister!

Soja aus 400 000 Hektar Fläche und Erzeugnisse aus 250 000 Hektar Palmenhainflä­che werden quasi aus dem Regenwald importiert. Auch darüber ist zu reden. Danke. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Pirklhuber.)

19.50


Präsident Karlheinz Kopf: Nun gelangt Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort. – Bitte.

 


19.50.57

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich auch in aller Kürze zu diesem Entschließungsantrag betreffend internationale Erklärung zu den Rechten von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern Stellung nehmen.

2014 ist das UNO-Jahr der bäuerlichen Familienbetriebe. Die Situation der Kleinbauern ist vor allem in den Entwicklungsländern, aber auch in Europa schwierig. Kleinbäuerin­nen und Kleinbauern sind weltweit die Stütze der landwirtschaftlichen Produktion. Sie liefern den Hauptbeitrag zu lokaler Ernährungssouveränität und zur Krisenresilienz.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 197

80 Prozent der agrarischen Fläche in Asien und in der Subsahara, Herr Abgeordneter Steinbichler, werden von Kleinbauern und -gärtnern bearbeitet. Kleinbauern wirtschaf­ten meist mit örtlich angepassten Sorten und leisten damit einen sehr nachhaltigen Bei­trag zur Biodiversität, und sie stellen mit ihren traditionellen, regionalen Wirtschaftswei­sen auch selber einen schützenswerten Anteil der Biodiversität dar. (Präsident Hofer übernimmt den Vorsitz.)

Die globalen Probleme und Herausforderungen sind vielfältig, und die Hauptprobleme, die bereits angesprochen wurden, sind: Armut, Urbanisierung, Land Grabbing, man­gelnder Zugang zu Investoren und zu Märkten, und vor allem fehlende Bildung und In­novation. Eines der gravierendsten Probleme ist, dass die Armut der Kleinbauern und Kleinbäuerinnen weiblich ist, denn mehr als 40 Prozent der Kleinbauern sind weiblich und sie haben meistens eine Mehrfachbelastung, auf die es hinzuweisen gilt.

Zur aktuellen Diskussion auf UN-Ebene ist die Haltung Österreichs ganz klar. Wir ar­beiten, ganz im Sinne des Entschließungsantrages, an der momentanen Ausarbeitung einer UN-Erklärung mit. Wir sagen Ja zu einer offenen, vorurteilsfreien Diskussion über Lebens- und Arbeitsbedingungen und zu konkreten Verbesserungswegen. Wir sagen Nein zu unausgewogenen Erklärungen, die ohne jeglichen Nutzen für die betroffenen Bäuerinnen und Bauern sind. Ich versichere Ihnen, dass ich in meinem Wirkungsbe­reich immer Fürsprecher für die Kleinbäuerinnen und Kleinbauern sein werde – egal, wo sie leben.

Übrigens möchte ich darauf hinweisen, dass wir in diesem Hohen Haus vor wenigen Tagen das Marktordnungsgesetz mit einer sehr großzügigen und sehr sinnvollen Re­gelung für Kleinerzeuger verabschiedet haben, die immerhin 35 000 österreichische Kleinbäuerinnen und -bauern nützen werden können. Leider haben die Vertreter der Opposition gegen die Marktordnungsgesetz-Novelle gestimmt. Sie werden das den Kleinbäuerinnen und Kleinbauern erklären müssen! (Abg. Pirklhuber: Das machen wir eh!) Dank der Mehrheit im Hohen Haus ist es möglich gewesen, diese sinnvolle Maß­nahme umzusetzen und ab 1. Jänner nächsten Jahres bis 2020 wirksam werden zu lassen. Damit haben die Regierungsparteien Österreich noch ein kleines Stück lebens­werter gemacht. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Muchitsch.)

19.54


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Buchmayr zu Wort. – Bitte.

 


19.54.27

Abgeordneter Harry Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Bezugnehmend auf den vorliegenden Entschließungsantrag möchte ich, die soziale Situation der Kleinbauern und Kleinbäuerinnen betreffend, ein positives Bei­spiel nennen, nämlich die Organisation FAIRTRADE. Nach FAIRTRADE hat die schwierige Situation am Kakaomarkt und das extrem niedrige Einkommen der Kakao­bauern-Familien dazu geführt, dass der Anteil an ausbeuterischer Kinder- und Sklaven­arbeit in Westafrika deutlich angestiegen ist.

Die Armut ist der Hauptgrund dafür, dass die Kinder auf den Plantagen gefährlichen Arbeitsbedingungen ausgesetzt sind. Hinzu kommen die Kinder aus Ländern wie Burki­na Faso und Mali, die an die Anbauländer verkauft werden und unter verheerenden Bedingungen leben und arbeiten.

Die Mehrheit der kleinstrukturierten Familienbetriebe in Westafrika muss mit sehr we­nig Geld auskommen. Diese Familien leben unter der Armutsgrenze von 2 US-Dollar. Rund zwei Drittel der weltweit insgesamt 142 000 kleinbäuerlichen Kakaoproduzenten leben in Afrika. Damit sie von ihrer Arbeit auch nachhaltig leben können, werden den


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Produzentenorganisationen von FAIRTADE neben Sozialprämien auch faire Preise ga­rantiert. Jüngste Studien beweisen die positiven Auswirkungen im Lebensumfeld der FAIRTRADE-Produzenten in den Bereichen Erntemenge, Einkommen, Lebensstandard, Wohnen und Bildung.

Das ist nur ein Beispiel, das Schule machen sollte, und das aufzeigt, wie man durch­aus auch als Konsument die ganze Misere, die Kleinbauern betreffend, sehr positiv mit beeinflussen kann. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.56


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nun gelangt Herr Abgeordneter Eßl zu Wort. – Bitte.

 


19.56.38

Abgeordneter Franz Leonhard Eßl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Mei­ne geschätzten Damen und Herren! Wir haben da einen sehr guten Entschließungsan­trag betreffend internationale Erklärung zu den Rechten von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern vor uns liegen. Wir wissen, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen das Jahr 2014 zum Internationalen Jahr der bäuerlichen Familienbetriebe ausgerufen hat. Weltweit gibt es mehr als 50 Millionen dieser bäuerlichen Familienbe­triebe, und nicht nur in den Entwicklungsländern, sondern auch bei uns in den entwi­ckelten Ländern, auch in Österreich, stellen diese kleinbäuerlichen Familienbetriebe die Hauptform der Landwirtschaft in der Nahrungsmittelproduktion dar.

Fest steht für mich und auch für viele andere, dass eine Investition in diese bäuerlichen Familienbetriebe eine Investition in eine nachhaltige und in eine sichere Zukunft für die Lebensmittelproduktion darstellt. Wir müssen jedoch zur Kenntnis nehmen, dass diese bäuerlichen Familienbetriebe, besonders in den Entwicklungsländern, vor massiven Problemen stehen. Trotz ihres großen Potenzials fehlt es ihnen an Kapital, an Bera­tung und an Kenntnissen einer entsprechenden Agrartechnik sowie an geeigneten An­bau- und Weideflächen. Probleme gibt es aber auch in entwickelten Ländern.

Was sollen wir jetzt also machen, um diesen Kleinbäuerinnen und Kleinbauern zu hel­fen? – Das Erste und das Wichtigste ist aus meiner Sicht, ihnen eine gute Ausbildung zu ermöglichen. Das Zweite ist, die Bäuerinnen und Bauern müssen in der Lage sein, ihr Einkommen erwirtschaften zu können, damit verbunden ist die Versorgungssicher­heit mit Lebensmitteln. Einkommen zu erwirtschaften heißt, einen leistungsorientierten Anteil am Ertrag in der Wertschöpfungskette zu erhalten. Verbunden mit vernünftigen Lebensmittelpreisen sind vernünftige Preise für die agrarischen Produkte. – Hier der Appell an die Handelsketten: Eine Absage an die Billigstpreisstrategie, die manche Handelskonzerne forcieren! (Beifall bei der ÖVP.)

Ebenfalls damit verbunden ist, dass man den Bäuerinnen und den Bauern für die öko­logischen und gemeinwirtschaftlichen Leistungen Entgelte zukommen lässt.

Besonders dramatisch ist natürlich die Einkommenssituation in manchen Entwicklungs­ländern. Wir wissen, dass die Landarbeiter, aber auch die Bäuerinnen und Bauern in Westafrika weniger als einen Euro pro Tag verdienen, in Indien ist das Einkommen nicht viel höher. So dramatisch ist es bei uns in Österreich natürlich nicht, aber ich darf doch auch darauf hinweisen, dass die Einkommen der Bäuerinnen und Bauern nicht überdurchschnittlich sind.

Und der dritte Punkt, auf den ich hinweisen möchte, ist der Zugang zu und der Umgang mit Grund und Boden. Die Vorredner haben es bereits erwähnt: China kauft riesige Flä­chen in Afrika, die Westeuropäer kaufen Land in Osteuropa, Agrarkonzerne rüsten auf!

Auch bei uns in Österreich – darauf möchte ich ganz gezielt hinweisen – gibt es reiche Leute, die Grund und Boden als reine Geldanlage kaufen, und Bäuerinnen und Bauern


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haben gar nicht die Möglichkeit, die Chance, sich strukturell zu verbessern, schon gar nicht zu Konditionen, die über die Erträge zu erwirtschaften sind.

Das heißt, es gilt aus meiner Sicht, Eigentum zu stärken, die bäuerliche Landwirtschaft in den Grundverkehrsgesetzen zu stärken und diese auch auf europäischer Ebene durchzusetzen. Das erscheint mir als ein ganz wesentlicher Punkt, denn sonst sind wir in einigen Jahrzehnten vielleicht wieder dort, wo wir vor 1848 waren: dass es Groß­grundbesitzer gibt, deren Grund die Bauern bewirtschaften „dürfen“.

In Österreich haben wir ein Ziel: flächendeckende Bewirtschaftung durch bäuerliche Familienbetriebe. Helfen wir mit, dass das auch international als Ziel durchgesetzt wird! (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Pirklhuber und Köchl.)

20.00


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Muchitsch. – Bitte.

 


20.01.01

Abgeordneter Josef Muchitsch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es tut gut, hier zu einem Entschließungsantrag von SPÖ und ÖVP sprechen zu dürfen, dem alle politi­schen Parteien im Menschenrechtsausschuss ihre Zustimmung gegeben haben. Es tut nicht gut, wenn man sich mit den Inhalten befassen muss: wie Menschen auf der gan­zen Welt – egal, ob Landarbeiter oder Kleinbauern – Strukturen vorfinden, in denen sie schlichtweg ausgebeutet werden.

Wir kennen viele Beispiele, etwa aus Südafrika, wo Landarbeiter ausgebeutet werden, unter unwürdigen Bedingungen arbeiten müssen: Sie haben während der Arbeit keinen Zugang zu Toiletten und Trinkwasser; sie dürfen keine Schutzbekleidung tragen und sind Pestiziden ausgesetzt; die Arbeiter werden auch angehalten und dementspre­chend beeinflusst, keine Gewerkschaften zu gründen.

Das ist ein großes internationales Problem. Die Globalisierung hat nicht nur in der Wirt­schaft, sondern auch in der Landwirtschaft Fuß gefasst. Diese Globalisierung in der Landwirtschaft ist mittlerweile nicht nur ein internationales Problem, sondern auch ein nationales Problem. Ich sage das deshalb, weil es auch in Österreich immer mehr kleinstrukturierte landwirtschaftliche Betriebe – von Betrieben, die noch von der Familie betreut werden, gar nicht zu sprechen – immer schwerer haben, zu überleben, und dementsprechend auch unter die Räder kommen.

Wie international so auch national lautet das Motto: Die Großen vernichten die Klei­nen!, etwa indem Tierfabriken – im Zuge des Strukturwandels entstehen Tierfabriken, wie wir immer wieder hören, auch in Österreich – weiterhin Artenvielfalt vernichten (Ruf bei den Grünen: Richtig!), Umwelt- und Tierschutz missachten.

Ich zeige das anhand von zwei Beispielen aus meiner Heimat, aus der Südweststei­ermark. Wenn eine Tierfabrik Hunderte Liter Gülle „irrtümlich“ in einen Bach entsorgt und dann 4 000 Fische, die verschiedensten Arten, sterben, dann ist das einfach nicht zu befürworten; dagegen muss man etwas tun. Niemand hat mir folgende Frage be­antworten können: Wie kann ein Rohr, das bei einer Güllegrube beginnt, auf der an­deren Seite bei einem Bach enden? – Es war ein „Irrtum“!

Der zweite Anlassfall hat sich erst vor 14 Tagen ereignet: 1 800 Schweine sind in einer Tierfabrik in der Südsteiermark erstickt; anscheinend hat eine Notversorgung betref­fend die Belüftung nicht funktioniert.

Da muss uns allen hier eines wirklich klar sein: In früheren Zeiten, als es in diesem Land nur die kleinstrukturierte Landwirtschaft gegeben hat, wären diese beiden Vorfälle nicht passiert. (Abg. Schmuckenschlager: ... Schwachsinn!) Umso wichtiger ist es,


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dass wir alle gemeinsam diesen Entschließungsantrag unterstützen und versuchen, Landarbeiter und Landwirtschaft nicht nur nach internationalen, sondern auch nach nationalen Kriterien zu unterstützen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.04

20.04.30

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 197 der Beilagen an­geschlossene Entschließung betreffend internationale Erklärung zu den Rechten von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 30.)

20.05.1717. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 516/A(E) der Ab­geordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kollegin­nen und Kollegen betreffend Sklaverei auf dem Garnelenweltmarkt (198 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun zum 17. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


20.05.50

Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Dieser Entschließungsantrag er­sucht die Bundesregierung beziehungsweise fordert sie auf, sich für eine Intensivie­rung der internationalen Zusammenarbeit gegen den Menschenhandel, vor allem auch im Bereich der Arbeitsausbeutung, für die Stärkung des Schutzes und der Rechte der Opfer sowie für die Umsetzung und Einhaltung von menschen- und arbeitsrechtlichen Standards einzusetzen.

Ich möchte Ihnen auch erklären, warum wir diesen Entschließungsantrag heute ein­stimmig beschließen werden. Es geht darum, dass im Garnelengeschäft unfassbare Zustände herrschen. Man muss dazu wissen, dass Thailand zirka 500 000 Tonnen Garnelen exportiert und somit die weltgrößte Exportnation für Shrimps ist.

Der niedrige Preis, den wir alle als Konsumentinnen und Konsumenten für diese Shrimps in unseren Geschäften zahlen, beruht zu einem großen Teil auch auf Sklavenarbeit in Geisterschiffen. Sie haben richtig gehört: auf Sklavenarbeit in Geisterschiffen. Geister­schiffe sind Schiffe, die keine Lizenz haben; das funktioniert nur, weil in Thailand Kor­ruption beinahe ungeahndet auf der Tagesordnung steht.

Sklavenarbeit muss man sich so vorstellen, dass auf diesen Schiffen Menschen, die Opfer von Menschenhandel geworden sind, unter unfassbaren Zuständen arbeiten. Das bedeutet, dass Menschen bis zu 22 Stunden am Tag arbeiten müssen – 22 Stun­den am Tag! –, dass sie zum Teil 18 Monate lang ununterbrochen auf See sind, dass sie an den Schiffen angekettet sind, dass sie nur sporadisch Essen und Getränke er­halten – man weiß von Berichten, es soll sich im Schnitt um eine Schale Reis pro Tag handeln. Es gibt auch Menschen, die dagegen rebellieren, unter solchen Umständen arbeiten zu müssen. Diese Menschen müssen aber mit dem Tod rechnen, das heißt, sie werden viergeteilt. Das sind unfassbare Zustände! Es gibt Folter, und natürlich gibt es aufgrund dieser Zustände auch immer wieder Suizide auf diesen Geisterschiffen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 201

Die Internationale Arbeitsorganisation ILO geht davon aus, dass in Thailand zirka eine halbe Million Menschen versklavt sind, dass rund 300 000 Menschen in der Fischerei, in der Fischindustrie tätig sind und zirka 90 Prozent von ihnen Migranten und Migran­tinnen sind, weil diese Menschen am öftesten Opfer von Menschenhandel werden; sie werden um etwa 300 bis 550 € von den Menschenhändlern an die Geisterschiffe ver­kauft.

Daher ist es meiner Ansicht nach wirklich unheimlich wichtig, dass auch wir seitens des Nationalrates diesen Entschließungsantrag gemeinsam beschließen, denn dagegen muss man einfach ankämpfen. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen sowie der Abgeordneten Dietrich, Hagen und Riemer.)

Wenn Sie sich vorstellen, dass das keine Geschichte ist, die ich erzählt habe, sondern dass das tagtäglich in Thailand passiert, dann können wir nur gemeinsam dagegen auftreten. Ich denke, es gibt eine politische Verantwortung – eventuell mit Sanktionen oder eben auch mit diesem Antrag, den wir heute beschließen werden –, aber, ge­schätzte Damen und Herren, auch wir als Konsumentinnen und Konsumenten haben Einfluss darauf, diese unhaltbaren Zustände zu beseitigen: indem wir einfach genauer darauf schauen, auch immer wieder lästig sind und fragen, wo denn diese Garnelen, diese Shrimps herkommen, unter welchen Bedingungen sie erzeugt werden, und na­türlich auch, indem wir genau darauf achten, dass es auch bei diesen Produkten Pro­duktkennzeichnungen gibt.

Ich danke allen, die heute diesem Antrag die Zustimmung geben, damit wir ein starkes Zeichen aus dem österreichischen Parlament in die Welt hinaussenden. – Danke. (Bei­fall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, FPÖ und Grünen.)

20.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Ab­geordnete Dipl.-Kffr. (FH) Pfurtscheller. – Bitte. (Ruf bei der SPÖ: Seit 17 Uhr geht die Klimaanlage nicht ...!)

 


20.09.52

Abgeordnete Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller (ÖVP): Sehr geehrter Herr Prä­sident! Sehr geehrter Herr Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zu­schauer auf der Besuchergalerie und vor den Bildschirmen! Meine Kollegin hat jetzt sehr eindrücklich beschrieben, was die armen Menschen auf den Sklavenschiffen in den asiatischen Gewässern durchmachen. Ich möchte das jetzt nicht noch einmal wie­derholen, weil es wirklich schaurig ist.

Vor allem ist es tragisch, dass das ein Bericht ist, von dem man meinen würde, dass wir das vor 100 Jahren hinter uns gelassen haben; leider sind das aber immer noch Tatsachen. Dieser Bericht ist außerdem kein Einzelfall, sondern es ist leider einer von vielen über unglaubliche Zustände rund um den Globus.

Ende Mai hat die Internationale Arbeitsorganisation ILO einen schockierenden Bericht über Zwangsarbeit und sexuelle Ausbeutung im 21. Jahrhundert präsentiert. Die Be­standsaufnahme zeigt, dass weltweit 21 Millionen Menschen Zwangsarbeit verrichten, darunter sind 5,5 Millionen Kinder. 2,4 Millionen Menschen werden Opfer von Men­schenhandel. – Das ist ein erschreckender Befund.

Menschenhandel ist eines der schlimmsten Verbrechen der heutigen Zeit, es ist die moderne Form der Sklaverei. Frauen werden zur Prostitution gezwungen, Männer und Frauen unter schlimmsten Bedingungen ausgebeutet und Kinder zum Betteln genötigt. Auch Zwangsprostitution, illegaler Organhandel und Zwangsarbeit gehören dazu. Men­schenhandel zielt immer auf die systematische Ausbeutung der Menschen ab und ist leider ein äußerst gewinnbringendes Geschäftsfeld für die Täterinnen und Täter. Ak­tuell ergibt sich laut ILO-Bericht aus dem Geschäft mit der Ware Mensch ein Profit von


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150 Milliarden US-Dollar, alleine 99 Milliarden davon werden durch Zwangsprostitution erwirtschaftet.

Auch wir Europäer sind nicht gerade die glanzvollen Vorreiter, als die wir selbst uns gerne sehen würden, Hausaufgaben gibt es auch für uns noch zur Genüge zu erle­digen. Österreich beteiligt sich daher intensiv am Kampf gegen diese Verbrechen. Der österreichische Ansatz bei der Bekämpfung des Menschenhandels beinhaltet nationale Koordination, Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung und internationale Zusammen­arbeit. Österreich hat bereits 2004 die Task Force Menschenhandel ins Leben gerufen, um die österreichischen Maßnahmen gegen Menschenhandel zu koordinieren und zu intensivieren.

Auf internationaler Ebene leisten das Außenministerium und die Österreichische Ent­wicklungszusammenarbeit einen wichtigen Beitrag, um den Menschenhandel bereits im Ursprungsland zu bekämpfen, denn durch die globale Vernetzung hat der Men­schenhandel eine internationale Dimension bekommen und zugenommen. Wenn jeder für sich innerhalb der nationalen Grenzen arbeitet, dann werden wir Menschenhandel nie wirksam bekämpfen können, deshalb bedarf es einer engen internationalen Zusam­menarbeit, und dazu gibt es Gott sei Dank auch die notwendigen Mechanismen.

Mit unserem einstimmigen Beschluss im Menschrechtsausschuss möchten wir die Bundesregierung zu einer weiteren Intensivierung der internationalen Zusammenarbeit gegen den Menschenhandel auffordern. Für die Einstimmigkeit im Ausschuss möchte ich mich bei meinen Kollegen und Kolleginnen ganz ausdrücklich herzlich bedanken.

Im Zuge der Diskussion im Ausschuss sind wir zu der Erkenntnis gekommen, dass wir auch gerne ein parteiübergreifendes Zeichen der Solidarität in Richtung der von der Is­lamistengruppe Boko Haram im Nordosten Nigerias entführten Mädchen setzen wür­den. Diese jungen Frauen wurden gekidnappt, und ihnen droht die Versklavung durch Zwangsverheiratung.

Ich möchte daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Pfurtscheller, Kirchgatterer, Riemer, Mag. Korun, Dr. Scherak, Hagen, Kolleginnen und Kollegen betreffend moderne Formen von Skla­verei im 21. Jahrhundert

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich für eine Intensivierung der internationalen Zu­sammenarbeit gegen moderne Formen der Sklaverei, darunter Menschenhandel zum Zweck der sexuellen oder anderen Ausbeutung und Zwangsarbeit, sowie gegen Zwangs­verheiratung einzusetzen.“

*****

An dieser Stelle möchte ich mich bei den Ausschussmitgliedern dafür bedanken, dass der Antrag von allen Parteien unterstützt wird.

Abschließend möchte ich noch gerne einen Satz an die NEOS richten – ich habe nämlich gesehen, dass niemand von den NEOS auf der Rednerliste steht, weder zum vorhergehenden, noch zu diesem Tagesordnungspunkt (Ruf bei der FPÖ: Weil sie kei­ne Redezeit mehr haben!) –: Als Menschrechtssprecherin der ÖVP würde ich mich wirklich sehr freuen, wenn auch die NEOS ihren Beitrag zu der Menschenrechtsde­batte leisten würden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

20.14



Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 203

Präsident Ing. Norbert Hofer: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unter­stützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Josef Riemer, Mag. Alev Korun, Dr. Nikolaus Scherak, Christoph Hagen, Kolleginnen und Kollegen

zu TOP 17 Antrag 516/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend moderne Formen von Sklaverei im 21. Jahrhundert

Sklaverei ist kein Phänomen der Vergangenheit sondern eine traurige Realität für Mil­lionen von Menschen. Ende Mai hat die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) einen schockierenden Bericht über Zwangsarbeit und sexuelle Ausbeutung im 21. Jahr­hundert präsentiert. Die Bestandaufnahme zeigt, dass weltweit 21 Mio. Menschen in neuen Formen von Sklaverei ausgebeutet werden, darunter 5,5 Mio. Kinder. Aus dem Geschäft mit der „Ware Mensch“ ergeben sich jährlich 150 Mrd. Dollar Profit, allein
99 Mrd. werden durch kommerzielle sexuelle Ausbeutung erwirtschaftet. Leider entfällt von diesen 21 Millionen Menschen eine Zahl von 800.000 Menschen auf die Europäi­sche Union.

Andere Formen von Sklaverei sind Menschenhandel oder Zwangsverheiratung. So wird den am 15. April des Jahres von der Islamistengruppe Boko Haram im Nordosten Nigerias entführten Mädchen von den Terroristen mit Versklavung durch Zwangsver­heiratung etc. gedroht. Es ist nicht das erste Mal, dass die Boko Haram junge Frauen kidnappt und sexuelle Gewalt als Kampfmittel einsetzt, wie Überlebende solcher Ent­führungen berichten.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich für eine Intensivierung der internationalen Zu­sammenarbeit gegen moderne Formen der Sklaverei, darunter Menschenhandel zum Zweck der sexuellen oder anderen Ausbeutung und Zwangsarbeit, sowie gegen Zwangs­verheiratung einzusetzen.“

*****

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Schrangl. – Bitte.

 


20.15.12

Abgeordneter Mag. Philipp Schrangl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrtes Hohes Haus! Ich schließe mich meinen Vorrednern an: Natürlich ist das ein sehr guter Antrag, und es ist wirklich traurig, was auf den Weltmeeren passiert. Es ist ein guter Antrag, aber ich finde, es kann nicht bei Österreich bleiben; es ist schön, dass wir hier im Hohen Haus diesen Antrag gemein­sam und einstimmig beschließen werden, aber wir müssen das hinaus in die Welt tra­gen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 204

Da ist die internationale Staatengemeinschaft gefragt, wir müssen dafür sorgen, dass sich auch international etwas tut. Wenn das kleine Österreich etwas tut, ist das zwar ein schönes Symbol, aber davon werden sich die skrupellosen Sklavenhändler auf den Weltmeeren, in Thailand und in allen Teilen dieser Welt, wo es sie noch gibt, leider nicht abhalten lassen.

Aber auch wir müssen umdenken. Wir sollten diese skrupellosen Sklavenhändler durch den Erwerb solcher Produkte nicht auch noch dazu anstiften. Ich kann und will aber auch auf niemanden mit dem Finger zeigen, denn wahrscheinlich sind nur wenige in der Lage, solche Garnelen, solche – unter Anführungszeichen – „böse“ Garnelen, die eben unter Sklavenhaltung produziert werden, zu erkennen.

Es liegt also an uns. Es ist unsere Verantwortung als Repräsentanten dieser Republik, für eine Kennzeichnung zu sorgen, das für die österreichischen Konsumenten sicht­barer zu machen, damit diese sehen, dass es sich bei diesen Produkten eben wahr­scheinlich nicht um Produkte aus – ich sage jetzt einfach einmal so – sklavenfreier Pro­duktion handelt, und eine freie Entscheidung treffen können. Wir müssen aber auch das Bewusstsein schärfen: zurück zu regionalen und saisonalen Produkten! Wir müs­sen das Bewusstsein dafür schärfen, dass man manchmal auch menschliches Leid mitkauft, wenn man beim Einkaufen nur auf den niedrigsten Preis schaut – Geiz ist eben nicht immer geil. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und ÖVP.)

Abschließend möchte ich Ihnen aber noch etwas anderes mitgeben: Die Ärmsten in unserer Gesellschaft – und das sind auch über 200 000 Kinder in Österreich und vor allem kinderreiche Familien, Familien mit drei oder mehr Kindern – können sich meis­tens gar nichts anderes leisten. Ich glaube nicht, dass das die größten Garnelenkonsu­menten unseres Landes sind, aber das sind eben genau diejenigen, die auf den Preis schauen und einfach das Billigste kaufen müssen. Sie haben keine andere Chance. Das heißt, hier müssen wir einhaken, wir müssen die Ärmsten unserer Gesellschaft un­terstützen. (Abg. Oberhauser: Das ist aber jetzt nicht echt, oder?!) – Nein, das ist schon echt! (Abg. Oberhauser:  mit Garnelen! Was wird das jetzt? Garnelen für al­le?!) – Nein, nicht Garnelen für alle!

Runter mit den Steuern!, damit wir es schaffen, dass sich diese Personen wieder hoch­wertige, hochqualitative, gute Produkte aus österreichischer Produktion, die nicht unter menschenunwürdigen Bedingungen produziert wurden, leisten können. (Heiterkeit der Abg. Oberhauser.) – Na ja, man muss nicht das ganze Jahr hindurch Garnelen essen. Ich habe ohnehin gesagt, das sind wahrscheinlich nicht die Garnelenkonsumenten, aber man muss einfach ein Bewusstsein schaffen ... (Ruf: Für die Garnele!) – Ja, auch für die Garnele! – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.18


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirkl­huber. – Bitte. (Abg. Fekter: Garnelenspezialist!)

 


20.19.03

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Meine Damen und Her­ren, selbstverständlich ist dieser gemeinsame Antrag betreffend die Sklaverei auf dem Garnelenmarkt eine wichtige Botschaft und eine wichtige Möglichkeit, über die absolut zwingenden und notwendigen Schritte in Richtung Implementierung von ökologischen und sozialen Standards im globalen Handel zu diskutieren; das ist nämlich die zugrun­de liegende und dahinterstehende Herausforderung an einem konkreten Beispiel auf­gezeigt.

Es geht ja nicht im engeren Sinn um die Garnelenproduktion – diese ist ebenfalls völlig unökologisch, unter hohem Einsatz von Antibiotika, das möchte ich auch einmal sa-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 205

gen –, sondern es geht um ein Vorprodukt, um das Futtermaterial, um die Futtermittel; das ist hauptsächlich Fischmehl.

Das wird monopolartig produziert. Und es wurde ohnehin hinlänglich erläutert, unter welchen Bedingungen, nämlich unter solchen, dass man sich eigentlich in das 18. Jahr­hundert zurückversetzt fühlt.

Meine Damen und Herren, bei dieser Gelegenheit möchte ich auch daran erinnern, dass es österreichische Kulturschaffende sind und waren, die Verwerfungen in der in­ternationalen globalisierten Wirtschaft aufgezeigt haben. An einen möchte ich hier kon­kret erinnern, an Michael Glawogger.

Er hat in „Workingman’s Death“, einem der zentralen Dokumentarfilme, über die un­glaublichen, unmenschlichen Bedingungen im Bereich der Arbeitswelt im globalen Kontext berichtet, diese dargestellt, für diesen Aspekt gelebt und hat das wirklich zu ei­nem Thema gemacht, er und auch andere. Er ist ja leider verstorben und daher auch der Dank in diesem Zusammenhang an ihn.

Durch diese Dokumentarfilme ist das öffentliche Bewusstsein geschärft worden. Das ist ein Beispiel, das wir hier aufzeigen, aber es geht generell darum, die Arbeitsbedin­gungen im internationalen Handel wirklich auf ein Niveau zu bringen, um Dumping zu verhindern, Dumping auf dem Rücken von Frauen, auf dem Rücken von Kindern und letztlich auch auf Kosten der Lebensmittelqualität.

Daher, meine Damen und Herren, ein Dankeschön an diese Initiative des Menschen­rechtsausschusses. Wir brauchen mehr fairen Handel statt sozusagen Dumping auf den Weltmärkten. Und dafür sollten wir verstärkt gemeinsam eintreten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der FPÖ.)

20.21


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


20.21.32

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Andrä Rupprechter: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich auch ganz kurz zum Entschließungsantrag betreffend Sklaverei auf dem Garnelenwelt­markt Stellung nehmen.

Ich möchte betonen, dass Menschenhandel eine der am schwersten wiegenden Verlet­zungen der Menschenrechte und der Menschenwürde schlechthin darstellt und eines der schlimmsten Verbrechen weltweit ist.

Es ist immer wieder erschütternd festzustellen, welch verabscheuungswürdige Dinge Menschen in der Lage sind, ihresgleichen anzutun. Menschenhandel entwickelt sich leider verstärkt zu einer der gewinnbringendsten Formen des organisierten Verbre­chens. Und dabei ist Österreich durch seine Lage im Zentrum Europas als Transit- und Zielland von Menschenhandel ganz besonders betroffen. Menschenhandel zum Zwe­cke der sexuellen Ausbeutung sowie sklavereiähnlicher Zustände bei Hausangestellten und Kinderhandel sind leider auch ein europäisches Phänomen.

Im Kampf gegen den Menschenhandel kommt der globalen und internationalen Zu­sammenarbeit eine ganz besondere Bedeutung zu. Die Vereinten Nationen, die Orga­nisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa, die Internationale Organisation für Migration, der Europarat und nicht zuletzt die Europäische Union leisten wichtige Bei­träge.

Da Menschenhandel nur auf globaler Ebene und im internationalen Kontext bekämpft werden kann, ist Österreich Vertragsstaat sämtlicher relevanter internationaler Rechts-


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 206

instrumente und setzt sich nachhaltig für einen relevanten internationalen Rechtsrah­men gegen Menschenhandel und jegliche Form moderner Sklaverei ein.

Ein wichtiger Teil der österreichischen Maßnahmen zielt dabei ganz besonders darauf ab, zur Verbesserung der Situation in den Herkunftsländern beizutragen. In diesem Zu­sammenhang möchte ich insbesondere auf die Arbeit der ADA im Bereich der Schwerpunktregion Osteuropa hinweisen.

Nichtsdestotrotz muss uns die globale Eindämmung des Menschenhandels ein beson­deres Anliegen sein. Aus diesem Grund hat Österreich erst kürzlich das Zusatzproto­koll zum ILO-Übereinkommen über Zwangsarbeit angenommen, das eine Stärkung des internationalen rechtlichen Rahmens zur Prävention von Zwangsarbeit zum Ziel hat.

Im Sinne der österreichischen Position unterstütze ich daher nachdrücklich den Ent­schließungsantrag und sehe der weiteren Entwicklung im Rahmen des internationalen Prozesses mit Interesse entgegen. Ich bin überzeugt davon, dass wir damit auch einen aktiven Beitrag zur Bekämpfung des Menschenhandels und jeglicher Form der mo­dernen Sklaverei leisten werden können. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Bei­fall bei ÖVP und SPÖ.)

20.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gessl-Ranftl. – Bitte.

 


20.24.42

Abgeordnete Andrea Gessl-Ranftl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minis­ter! Hohes Haus! Menschenhandel, und das haben wir gerade vorhin auch vom Herrn Minister gehört, stellt eine schwerwiegende Verletzung der Menschenrechte und der Menschenwürde dar. Menschenhandel sollte in erster Linie vor allem auf interna­tionaler Ebene bekämpft werden. Daher muss auch die internationale Zusammenarbeit gegen den Menschenhandel ausgeweitet werden, insbesondere im Zuge des weltwei­ten Geschäftes mit Garnelen. Denn gerade dieses Geschäft ist systematisch auf Sklaverei aufgebaut, und laut Augenzeugenberichten herrschen – und das haben wir auch schon vorhin von allen Kolleginnen und Kollegen gehört – auf den Sklavenschif­fen unvorstellbare Zustände.

„Ich habe geglaubt, dass ich sterben muss. Sie haben mich angekettet gehalten, sie haben sich nicht um mich gekümmert oder mir Essen gegeben. Sie haben uns wie Tie­re verkauft, aber wir sind keine Tiere. Wir sind menschliche Wesen.“

So weit ein Zitat von einem Sklaven, veröffentlicht vom britischen „Guardian“, der in ei­ner sechsmonatigen Recherche die Spur dieses unfassbaren Welthandels verfolgte. Jährlich werden ja rund 500 000 Tonnen Zuchtgarnelen exportiert, wobei die weltgröß­ten Exporteure Thailand und China sind.

Für dieses Geschäft werden Sklaven um 310 € angekauft, deren Arbeitstag über 20 Stun­den umfasst und die sogar zur Drogeneinnahme gezwungen werden, um die Leis­tungsfähigkeit zu steigern. Dazu kommen noch Folter bis hin zu Ermordungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, es stellt sich hier nun die Frage: Was kön­nen wir eigentlich dagegen tun? Was kann jeder einzelne Bürger, jede einzelne Bür­gerin dagegen tun? Ich bin schon der Meinung, dass wir alle einen kleinen Beitrag leis­ten können, indem wir unser Bewusstsein in Bezug auf regionale und saisonale Pro­dukte schärfen. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Grünen.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 207

20.27


Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Dr. Fek­ter. – Bitte.

 


20.27.37

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Der letzte Tagesordnungspunkt heute heißt „Sklaverei auf dem Garnelen­weltmarkt“. Als meine Kolleginnen und Kollegen das gelesen und mich darauf ange­sprochen und gesagt haben: Du redest ja zu den Garnelen!, hat dies Verwunderung ausgelöst. Ich habe gesagt: Nein, ich rede nicht zu den Garnelen, ich rede zu Sklave­rei und Menschenhandel.

Die Debatte hat schon gezeigt, dass Menschenhandel weltweit in einer unheimlichen Vielfalt vorkommt und auch nicht vor unserem Staat Österreich haltmacht. Dieser Be­richt über die Sklaverei auf den Schiffen, wo man Menschen wie Ware vermittelt, ver­kauft, zeigt Arbeitsausbeutung auf. Aber es geht nicht nur um Arbeitsausbeutung, son­dern es geht auch um Prostitution und um Menschenhandel für die Organspenden. Es geht um Menschenhandel im Hinblick auf das Geschäft, das damit gemacht wird. Egal, in welcher Ausprägung es stattfindet, alles ist gräulich, abscheulich und abzulehnen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich bin daher sehr froh, dass der Menschenrechtsausschuss nicht nur diesen einen An­trag einstimmig beschlossen hat, sondern sich auch Gedanken über andere Formen des Menschenhandels, der Sklaverei gemacht hat und dass es einen Entschließungs­antrag im Hinblick auf Boko Haram gibt, den meine Kollegin Elisabeth Pfurtscheller schon vorgetragen hat, dass es nämlich nicht angeht, dass wir darüber hinwegsehen, dass Hunderte Mädchen in Nigeria entführt werden und dass der Entführer uns aus­richtet, dass sie versklavt werden, zur Prostitution benutzt werden und dass man sie wie eine Ware benützt. Das dürfen der Westen und auch Österreich nicht goutieren! (Allgemeiner Beifall.)

Daher ein Dankeschön für diesen gemeinschaftlichen Ausdruck des Konsenses, dass wir das verabscheuen.

Aber es ist nicht nur Nigeria, es ist nicht nur Thailand, es ist nicht nur die Prostitution, die der Minister angesprochen hat, die auch in unserem Land mit Menschenhandel stattfindet, sondern es ist auch das, was Mädchen in Indien passiert. Dazu wird noch ein Entschließungsantrag eingebracht. Wir unterstützen ihn. Es geht nicht an, dass Sklaverei und menschenunwürdiges Verhalten gegenüber Frauen und Gewalt und Prostitution beziehungsweise Vergewaltigungen in Indien auf der Tagesordnung ste­hen. Wir müssen das verurteilen und zeigen, dass es nicht zur Würde des Menschen passt, und zwar egal, in welchem Kulturkreis. Mensch ist Mensch! (Allgemeiner Beifall.)

20.31


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Riemer. – Bitte.

 


20.31.22

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Hohes Haus! Es ist im Wesentlichen schon alles gesagt, und ich sage es wieder: Auch wenn alle Menschen im Ausschuss glück­lich sind, weil sie so harmonisch Anträge verabschieden, wird es doch höchstwahr­scheinlich so sein, dass sich die Welt weiter drehen wird. Und heuchlerisch werden wir uns beim nächsten Buffet anstellen, die besten Garnelen nehmen, was auch immer dort geboten wird, und wir werden höchstwahrscheinlich, was wir gar nicht wissen, ge­nau dasselbe tun, wovon die großen internationalen Konzerne auch leben.

Ich möchte eine kleine kritische Substanz, ein Körnchen Salz dazugeben, denn wir ha­ben heute schon gehört, diese Tiere, die Fische werden nur gefangen, um unsere gu­ten Garnelen zu füttern. Dann schreibt dieser Nahrungsmittelkonzern, sie wollen sich nicht verteidigen, sie wissen, dass das Rohmaterial ein Thema ist, aber sie haben ein­fach keinen Einblick. Und man weiß, dass Zehntausende Schiffe auf internationalen Gewässern unterwegs sind. Ja eigentlich sind ja die die Bösen. Wir essen ja nur die Garnelen.


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 208

Das Nächste, was wir gehört haben, ist genau die Geschichte. Es geht nicht nur um Sklaverei. Wer möchte das? Wir müssen aber sagen, da gibt es Kulturen, wo Sklaverei etwas Normales ist, wenn wir es auch nicht wollen, wo man Kinder verscherbelt und verkauft, weil es normal ist. Wie gehen wir damit um? – Das ist meine zentrale Frage. (Beifall bei der FPÖ.)

Wie gehen wir damit um, dass wir von Asien, ja von der ganzen Welt, aber zum Bei­spiel nicht von Spanien reden, wo das Gemüse in Monokulturen produziert wird, wo die Landarbeiter nichts anderes als moderne Sklaven sind, es ist nur ein anderer Aus­druck? Die sind nicht freigesetzt oder rausgeschmissen, sondern das sind Sklaven, wozu es eine UNO-Rechtskonvention gibt. Ich finde es toll, dass wir heute etwas ge­gen Boko Haram machen. Das ist eine gute Geschichte, aber das hilft nichts. Wir wer­den auch Hunderte Anträge betreffend Indien einbringen, die Welt wird daran nicht ge­nesen. Was können wir zentral und essenziell wirklich tun?

Vielleicht noch ein Schmankerl – ich möchte Sie nicht aufhalten, wir haben ja heute Abend noch etwas Wichtiges vor –, ich möchte etwas vorlesen, nämlich wie CP Foods seine Produkte anpreist, die wir nicht essen, aber vielleicht andere Westeuropäer:

„Die meisten unserer Produktionsanlagen sind biologisch sicher. All unsere Futtermittel sind frei von Krankheitserregern, und die Elterntiere werden ebenso sorgfältig unter­sucht. Wir verzichten auf den Einsatz von Antibiotika und synthetischen Hormonen. Durch Probiotika erhalten wir auf natürliche Weise die Gesundheit der Tiere in unseren Farmen. Vertikale Produktion vom Futtermittel bis zur Verpackung. Das merkt man na­türlich an der hohen Qualität unserer Shrimps.“

Etwas Ernstes – die Kollegin Fekter hat es schon angeschnitten –: Ich möchte einen Entschließungsantrag einbringen. Da geht es um die Situation von Mädchen in Indien. Vielleicht haben manche noch das Bild von diesen Mädchen in Indien vor Augen, die aufgehängt irgendwo aus den Gazetten gestarrt haben.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Riemer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirch­gatterer, Mag. Alev Korun, Christoph Hagen, Dr. Nikolaus Scherak und weiterer Abge­ordneter

betreffend Intensivierung der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gegen sexuel­le Gewalt an Frauen in Indien

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich für eine Intensivierung der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gegen sexuelle Gewalt an Frauen in Indien einzusetzen.“

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Und vielleicht fassen wir auch einmal gemeinsam einen Antrag gegen Sklaverei, Kin­der- und Organhandel ab, denn daran werden sehr viele im Westen auch gut verdie­nen, die wir nicht kennen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.35


Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 209

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Riemer, Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirch­gatterer, Mag. Alev Korun, Christoph Hagen, Dr. Nikolaus Scherak und weiterer Abge­ordneter

zu TOP 17 Antrag 516/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Kffr. (FH) Elisabeth Pfurtscheller, Franz Kirchgatterer, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Intensivierung der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gegen sexuel­le Gewalt an Frauen in Indien

Nach der Gruppenvergewaltigung und dem Tod zweier Mädchen in Indien haben drei Verdächtige die Tat gestanden.

Die 14 und 15 Jahre alten Mädchen, zwei Cousinen, wurden im Distrikt Badaun im Bundesstaat Uttar Pradesh vergewaltigt und danach in einem Baum erhängt. Dort hat­ten Dorfbewohner sie gefunden. Danach hielten sie bei den Opfern Wache, um die Polizei unter Druck zu setzen. Erst dann nahmen die Behörden die Ermittlungen auf.

Die Familien der Opfer sind Dalit – als unberührbar diffamierte Menschen, die in Indien am untersten gesellschaftlichen Ende stehen. Der Vater eines der Mädchen sagte, die Polizisten hätten sich geweigert, den Mädchen zu helfen, nachdem sie erfahren hätten, dass sie einer unteren Kaste angehörten. „Sie hätten zwei junge Leben retten können“, klagte er. „Warum bedeutet die Kaste hier alles?“

Im Dezember 2012 hatte der Fall der tödlichen Gruppenvergewaltigung einer jungen Studentin in Neu-Delhi weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Tausende Inder protestierten danach gegen die alltägliche Gewalt gegen Frauen im Land. „Hängt die Vergewaltiger“, skandierten sie damals. Seitdem wurden die Strafen für Vergewaltigung verschärft, das öffentliche Bewusstsein für die Verbrechen stieg. Trotzdem vergewaltigten mehrere Männer Berichten zufolge wieder ein 17-jähriges Mädchen im Distrikt Azamgarh.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, sich für eine Intensivierung der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gegen sexuelle Gewalt an Frauen in Indien einzusetzen.“

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20.35.20

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 198 der Beilagen an­geschlossene Entschließung betreffend Sklaverei auf dem Garnelenweltmarkt.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 31.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dipl.-Kffr. (FH) Pfurtscheller, Kirchgatterer, Riemer, Mag. Korun, Dr. Scherak und Hagen betreffend moderne Formen von Sklaverei im 21. Jahrhundert.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 32.)


Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll34. Sitzung / Seite 210

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Riemer, Dipl.-Kffr. (FH) Pfurtscheller, Kirchgatterer, Mag. Korun, Hagen und Dr. Scherak betreffend Intensivierung der Zusammenarbeit auf internationaler Ebene gegen sexuelle Gewalt an Frauen in Indien.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 33.)

Die Tagesordnung ist erschöpft.

20.36.46Einlauf

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 535/A(E) bis 560/A(E) eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 1898/J bis 1967/J eingelangt.

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Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 20.37 Uhr ein; das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung.

Diese Sitzung ist geschlossen.

20.37.15Schluss der Sitzung: 20.36 Uhr

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