Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 67

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gepaart mit dieser skurrilen Argumentation, dass Bundesheer und Zivildienst nie-man­dem schaden und für die persönliche Entwicklung zuträglich seien. Die Einschränkung der persönlichen Freiheit wird dabei selbstverständlich in Kauf genommen. (Abg. Kickl: Wie ist denn das mit der Schulpflicht?)

Aber der Zivildienst ist nichts anderes als eine Arbeitspflicht, und nach Artikel 4 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention darf niemand gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten.

Jetzt werden Sie richtigerweise sagen, in Abs. 3 steht, dass der Wehrdienst und der Wehrersatzdienst davon ausgenommen sind. Nur, dieser Absatz findet natürlich keine Anwendung, wenn die allgemeine Wehrpflicht nur beibehalten wird, um einen Ersatz-dienst aufrechtzuerhalten. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS.)

Was passiert ist, ist nämlich Folgendes: Die Wehrpflicht für Männer wird beibehalten, weil wir die Möglichkeit der Wehrpflichtverweigerung brauchen und nützen, um damit eine Arbeitspflicht aufrechterhalten zu können. Das ist eine klare Umgehung dieser Bestimmung aus der Europäischen Menschenrechtskonvention. Damit wird der Zivil-dienst wieder zur Pflichtarbeit und ist dementsprechend nach der EMRK auch ver-boten. (Abg. Kickl: Nur keine Pflichten! Nur keine Pflichten!) Diese Arbeitspflicht müsste also nach dieser Volksbefragung zwingend logisch aufgehoben werden. Wer den Zivildienst zum Argument für die allgemeine Wehrpflicht macht, hat damit auto-matisch beides abgeschafft.

Ein weiterer Punkt sind Frauen. Als weitere Konsequenz dieser Volksbefragung müs­sen wir uns bald der Debatte stellen, ob Frauen im Rahmen der allgemeinen Wehr­pflicht nicht auch berücksichtigt werden müssen. Ich möchte betonen, das ist keine Forderung von mir, das ist keine Forderung von NEOS, sondern das ist eine Debatte, die wir zwangsläufig führen müssen. Der Zustand ist gleichheitswidrig, und wer für die allgemeine Wehrpflicht eintritt, tritt damit auch dafür ein, dass eine Ausdehnung auf Frauen erfolgt, wie das in Norwegen gerade der Fall ist. Wer keine allgemeine Wehrpflicht für Frauen will, der kann nur gegen die Wehrpflicht an sich sein. (Abg. Kickl: Die könnten sich aber locker ein Berufsheer leisten in Norwegen!) – Umso besser! (Abg. Kickl: Vielleicht steckt etwas anderes dahinter?)

Zusammengefasst: Die allgemeine Wehrpflicht ist also gleichheitswidrig, sie wird mit anderen Aufgaben, wie zum Beispiel dem Zivildienst, argumentiert und entzieht sich damit selbst die Begründung, und wir können es uns nicht mehr leisten, die allgemeine Wehrpflicht im eigentlichen Sinn ordentlich zu nützen. Setzen wir also diese teure und nutzlose Wehrpflicht für Männer aus, um das österreichische Bundesheer nicht noch weiter auszutrocknen!

In diesem Sinne ist unser Antrag zu sehen, den ich hiemit einbringe:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Niko Alm, Mag. Christoph Vavrik, Dr. Matthias Strolz, Dr. Niko­laus Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Landesverteidigung und Sport, wird aufgefordert, dem Nationalrat Gesetzesentwürfe zur Sicherstellung der Umsetzung nachstehender Punkte vorzulegen:

1. die Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht; und

 


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