Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung / Seite 82

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Ich darf daher folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kunasek, MMMag. Dr. Kassegger, Dr. Bösch, Podgorschek und weiterer Abgeordneter

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, für das Jahr 2015 eine Sonderfinanzierung für dringende Beschaffungsvorhaben des Bundesheeres sowie für die Umsetzung der Attraktivierung des Grundwehrdienstes zur Verfügung zu stellen.“

*****

Abschließend darf ich noch den Herrn Bundespräsidenten zitieren:

„Aus der Tatsache, dass der Vorrang der Politik im Bereich der Landesverteidigung in der österreichischen Bundesverfassung verankert ist folgt, dass die Politik auch die Verantwortung für die finanzielle Ausstattung des Bundesheeres zu tragen hat.“

Seien Sie sich dieser Verantwortung bewusst und statten Sie das Bundesheer mit den entsprechenden Mitteln aus, anstatt dieses totzusparen! (Beifall bei der FPÖ.)

17.58


Präsident Karlheinz Kopf: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Fuchs eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten MMag. DDr. Fuchs, Kunasek, MMMag. Dr. Kassegger, Dr. Bösch, Podgorschek und weiterer Abgeordneter betreffend Sonderfinanzierung für das Bundesheer

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend „Das Bun­desheerdesaster gefährdet Österreichs Neutralität und Katastrophenschutz“ in der 43. Sitzung des Nationalrates, XXV. GP, am 16. Oktober 2014.

Im Interview mit der Zeitung „Kurier“ am 12. Oktober 2014 sprach sich Bundes­präsident Dr. Heinz Fischer für mehr Geld für das Bundesheer aus:

„Aber beim Bundesheer ist jetzt der Punkt erreicht, wo man sagen muss: In den nächsten Jahren sind Investitionen dringend notwendig, um das Heer in seiner Leis­tungsfähigkeit zu erhalten.“

Den Unterlagen zur Pressekonferenz von Bundesminister Klug am 3. Oktober 2014, „Strukturpaket - Maßnahmen zur Leistungsanpassung des Bundesheeres“ konnte entnommen werden, dass trotz der Anpassungen und Kürzungen zusätzliche Finanz­mittel nötig sind, um die verfassungsmäßigen Aufgaben erfüllen zu können. Sonder­investitionen wären vor allem in den Bereichen Wehrdienstreform, Miliz, Luftstreitkräfte, Schutz der Soldaten, Mobilität, Führungsfähigkeit und Infrastruktur erforderlich.

Geplant ist der Ankauf von geschützten Mehrzweckfahrzeugen im Umfang von 18,5 Mio. Euro, handelsüblichen Personenkraftfahrzeugen im Umfang von 8 Mio. Euro, geländegängigen Fahrzeugen für Spezialeinsatzkräfte im Umfang von 5,4 Mio. Euro, geländegängigen Fahrzeugen als Ersatz für PuchG und Pinzgauer im Umfang von


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