Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 51

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Deswegen bringe ich abschließend noch folgenden Entschließungsantrag ein (Abg. Kickl: Dann sperren wir zu! Das wäre Ihnen am liebsten!)  Herr Kollege Kickl, ich muss diesen vorlesen –:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Scherak, Kollegin und Kollegen betreffend europäische Solidari­tät im Umgang mit Asylwerbern

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Inneres werden auf­gefordert,

einen Vorschlag zum Mechanismus einer zwingenden und fairen Quotenverteilung von Asylwerber_innen auf alle EU-Mitgliedstaaten zu entwickeln und dem Rat der Europäi­schen Union vorzulegen sowie

alle Bemühungen hinsichtlich der Weiterentwicklung des gemeinsamen Europäischen Asylsystems zum Zweck harmonisierter und hoher Standards im Asylwesen und in der sozialen Begleitung von Asylwerber_innen im Rat der Europäischen Union zu unter­stützen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

16.47


Präsidentin Doris Bures: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausrei­chend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kollegin und Kollegen

betreffend europäische Solidarität im Umgang mit Asylwerbern

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten KO Strache und weiterer Abgeordneter betreffend "Sicherheit statt Islamisierung und Asyl­chaos"

Am 10. Oktober 2014 hat der Rat der Europäischen Union Schlussfolgerungen zu "Maßnahmen zur verbesserten Steuerung der Migrationsströme" veröffentlicht. In den Schlussfolgerungen stellt der Rat fest, dass die wachsenden Migrationsströme eine Herausforderung darstellen, die durch EU-Maßnahmen im Namen der Solidarität und der gemeinsamen Verantwortung in Angriff genommen werden muss.

Laut den Schlussfolgerungen des Rates sollen die EU-Mitgliedstaaten unter anderem auf kurze Sicht Maßnahmen ergreifen, um für eine umfassende und kohärente Umset­zung eines Gemeinsamen Europäischen Asylsystems zu sorgen. Hierzu müssen alle Mitgliedstaaten vorrangig Investitionen tätigen und Kapazitäten aufbauen, um ein fle­xibles nationales System für Aufnahme und Asyl zu schaffen, das in der Lage ist, plötz­liche Migrationsströme zu bewältigen. Gleichzeitig sollen Mitgliedstaaten, die einem be­sonderen Druck ausgesetzt sind, Unterstützung erhalten. In diesem Zusammenhang wird - neben der Erwähnung zweier zahnloser, in der Dublin-Verordnung vorgesehener Instrumente zur Unterstützung - auch festgestellt, dass Asylwerber, die sich in stark be-


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