eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Strache und weiterer Abgeordneter betreffend „Sicherheit statt Islamisierung und Asylchaos“
Das internationale König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog wurde im Oktober 2011 gegründet. Gemäß des vom Nationalrat genehmigten völkerrechtlichen Vertrages (BGBl. III Nr. 134/2012) handelt es sich um eine internationale Organisation mit selbständiger Rechtspersönlichkeit. Die Sonderrechte, die dieser internationalen Organisation zuteilwerden, sind im sogenannten Amtssitzabkommen geregelt. Dieses wurde, als zweiter vom Nationalrat genehmigter völkerrechtlicher Vertrag (BGBl. III Nr. 209/2013), zwischen Österreich und dem König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dem Zentrum und seinen Mitarbeitern werden weitgehende Privilegien (in steuerrechtlicher und zollrechtlicher Hinsicht sowie hinsichtlich Devisenverkehrs- und Einwanderungsbeschränkungen) und Immunitäten eingeräumt. Die Finanzierung des Zentrums ist aber intransparent. Im Übereinkommen zur Errichtung des internationalen König Abdullah Bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog findet sich in diesem Zusammenhang bloß:
ARTIKEL IX
Finanzen
1. Die finanziellen Mittel des Zentrums umfassen Folgendes: (a) freiwillige Beiträge der Vertragsparteien und Beobachter; (b) Beiträge und Spenden aus anderen angemessen Quellen, und (c) sonstige Einnahmen, die sich inter alia aus Beiträgen ergeben.
Der genaue Finanzrahmen wird jedenfalls vom Rat der Vertragsparteien (vgl Art V des Abkommens) beschlossen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, darzulegen, wie die Finanzierung des internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog seit dessen Errichtung geregelt war und wie dessen Finanzierung künftig geregelt werden wird.“
*****
Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.
17.27
Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Ich möchte ein bisschen auf das eingehen, was hier gesagt wurde.
Zu den bisherigen Ausführungen der Grünen: Das glaube ich schon, dass Sie sich besser fühlen, wenn Sie mit dem schwarzen Block aufmarschieren und Ihre Demonstrationen machen. Ich möchte mich dazu nicht weiter verbreitern (Abg. Walser: Bravo!); es ist bereits hinlänglich darauf eingegangen worden, aber da sind ohnehin Hopfen und Malz verloren. Man muss Sie nur vor einer Angst wirklich befreien: Ich kann Sie beruhigen, die Demokratie ist mit Sicherheit nicht in Gefahr, wenn es nicht linke Mehrheiten gibt. Diese Urangst sollten Sie einmal ablegen! (Beifall bei der FPÖ.)
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite