Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 66

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eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Stra­che und weiterer Abgeordneter betreffend „Sicherheit statt Islamisierung und Asyl­chaos“

Das internationale König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und inter­kulturellen Dialog wurde im Oktober 2011 gegründet. Gemäß des vom Nationalrat ge­nehmigten völkerrechtlichen Vertrages (BGBl. III Nr. 134/2012) handelt es sich um eine internationale Organisation mit selbständiger Rechtspersönlichkeit. Die Sonderrechte, die dieser internationalen Organisation zuteilwerden, sind im sogenannten Amtssitz­abkommen geregelt. Dieses wurde, als zweiter vom Nationalrat genehmigter völker­rechtlicher Vertrag (BGBl. III Nr. 209/2013), zwischen Österreich und dem König Ab­dullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog auf unbe­stimmte Zeit geschlossen. Dem Zentrum und seinen Mitarbeitern werden weitgehende Privilegien (in steuerrechtlicher und zollrechtlicher Hinsicht sowie hinsichtlich Devisen­verkehrs- und Einwanderungsbeschränkungen) und Immunitäten eingeräumt. Die Fi­nanzierung des Zentrums ist aber intransparent. Im Übereinkommen zur Errichtung des internationalen König Abdullah Bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und in­terkulturellen Dialog findet sich in diesem Zusammenhang bloß:

ARTIKEL IX

Finanzen

1. Die finanziellen Mittel des Zentrums umfassen Folgendes: (a) freiwillige Beiträge der Vertragsparteien und Beobachter; (b) Beiträge und Spenden aus anderen angemessen Quellen, und (c) sonstige Einnahmen, die sich inter alia aus Beiträgen ergeben.

Der genaue Finanzrahmen wird jedenfalls vom Rat der Vertragsparteien (vgl Art V des Abkommens) beschlossen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, darzulegen, wie die Finanzierung des interna­tionalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog seit dessen Errichtung geregelt war und wie dessen Finanzierung künftig ge­regelt werden wird.“

*****

 


Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


17.27.09

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder der Bundesregierung! Ich möchte ein bisschen auf das eingehen, was hier gesagt wurde.

Zu den bisherigen Ausführungen der Grünen: Das glaube ich schon, dass Sie sich bes­ser fühlen, wenn Sie mit dem schwarzen Block aufmarschieren und Ihre Demonstra­tionen machen. Ich möchte mich dazu nicht weiter verbreitern (Abg. Walser: Bravo!); es ist bereits hinlänglich darauf eingegangen worden, aber da sind ohnehin Hopfen und Malz verloren. Man muss Sie nur vor einer Angst wirklich befreien: Ich kann Sie beruhigen, die Demokratie ist mit Sicherheit nicht in Gefahr, wenn es nicht linke Mehr­heiten gibt. Diese Urangst sollten Sie einmal ablegen! (Beifall bei der FPÖ.)

 


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