Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 79

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auch die Einsparung von Versorgungskosten zweifellos eine positive Wirkung auf die österreichische Wirtschaft - dies wiederum könnte dazu beitragen, gesellschaftliche Spannungen und Vorurteile zu unterbinden. Schließlich ist es für Asylwerber_innen selbst von großer Wichtigkeit, einer geregelten Arbeit nachzugehen, also eine Aufgabe zu haben und dadurch an der Gesellschaft teilhaben zu können und integriert zu wer­den. Andernfalls ist die Gefahr von psychischen Krankheiten, ausgelöst durch Perspek­tivlosigkeit, groß.

Die Debatte um die Öffnung des Arbeitsmarktes für Asylwerber wird immer stärker und führende Gewerkschaftsvertreter, aber auch Menschenrechtsvertreter oder AMS-Chef Johannes Kopf sprechen sich klar für eine solche Öffnung aus. Besonders interessant ist hier die Aussage von Gerald Forcher, Vorsitzender der sozialdemokratischen Ge­werkschafter in Salzburg, der die oben genannte Argumentation unter-stützt, "weil in Wirklichkeit kein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin in Österreich ein Interesse daran haben kann, dass Asylwerber in illegale Arbeit gedrängt werden ... Damit ist nämlich dem Unterlaufen von kollektivvertraglichen Normen Tür und Tor geöffnet. Und wenn die Möglichkeit besteht, in unserer Gesellschaft legaler Arbeit nachgehen zu kön­nen, können die betroffenen Asylwerber für sich selbst sorgen und damit auch die So­zialsysteme entlasten."

Die Bundesregierung ist hier ohnehin zum Handeln aufgefordert, da inzwischen auch eine EU-Richtlinie (2013/33/EU) vorsieht, dass Asylwerber_innen spätestens neun Mo­nate nach der Stellung des Antrags auf internationalen Schutz effektiven Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten müssen. Bei den derzeitigen Arbeitsmöglichkeiten für Asylwer­ber_innen mit Beschränkungen auf Saisontätigkeiten im Tourismus und als Erntehel­fer_innen kann keineswegs von einem effektiven Arbeitsmarktzugang gesprochen wer­den.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz werden aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich eine Geset­zesvorlage zuzuleiten, die einen effektiven Arbeitsmarktzugang für Asylwerber_innen nach 6-monatigem Aufenthalt ab 1. Jänner 2015 ermöglicht.“

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Präsident Karlheinz Kopf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Kunasek. – Bitte.

 


18.02.11

Abgeordneter Mario Kunasek (FPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Ich bin froh, dass es diese Sonder­sitzung heute gibt, weil dadurch wieder einmal klar wird, welche Partei, welche Fraktion sich für die Bevölkerung in Österreich einsetzt und welche Fraktionen nichts anderes zu tun haben, als hier FPÖ-Bashing zu betreiben (Beifall bei der FPÖ), eine Partei zu kriminalisieren; wobei sie genauso wenig zur Lösung des Problems beitragen, wie sie uns immer vorwerfen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Herr Abgeordneter Loacker! Ich frage mich, wie dieser Antrag, den Sie jetzt vorge­bracht haben, ankommt bei den Hunderttausenden von Arbeitslosen in Österreich, die von dieser Idee wahrscheinlich eher wenig halten werden. Auch da bin ich froh, dass wir eine klare Positionierung haben und für unsere Österreicher einstehen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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