Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 86

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Das zweite Beispiel: Oft wird eine Zwangsverheiratung von afrikanischen Frauen als Asylgrund angegeben, aber wenn Sie in Afrika drei Dörfer weiterziehen, findet Sie kein Mensch mehr. Auch das wird als Asylgrund sonstwo nicht mehr anerkannt.

Frau Innenminister, ich kann Ihnen also nur empfehlen, fahren Sie einmal in die Schweiz und erkundigen Sie sich, wie es dort abgeht.

Dieser Diplomat hat mir noch etwas Interessantes gesagt, und zwar, dass in Österreich zirka 100 000 Menschen vom Asylwesen leben, die NGOs, die von der öffentlichen Hand gefördert werden, Rechtsanwälte und so weiter und so weiter. 100 000 Men­schen leben gut von österreichischen Steuergeldern durch das Asylwesen. Deswegen wird das ja auch so betrieben, meine Damen und Herren! Das muss man sich auch einmal auf der Zunge zergehen lassen. Das sind nicht meine Worte, sondern das sind die Worte eines Spitzendiplomaten.

Und dann möchte ich auf noch etwas eingehen. Gestern habe ich im Verfassungsaus­schuss mit dem Verfassungsgerichtshofpräsidenten Holzinger gesprochen. Ich habe ihn gefragt – wer dabei war, weiß das –, warum in Österreich so viele Asylanträge ge­stellt werden beziehungsweise warum die Verfahren so lange dauern und ob er sich schon informiert hat bei seinen Kollegen in anderen europäischen Ländern, wo das viel schneller geht oder wo es nicht so viele Ansuchen gibt. Dr. Holzinger hat Folgendes geantwortet – Frau Minister, das sind die Worte des Verfassungsgerichtshofpräsiden­ten; es steht sogar im Protokoll, Sie können es nachlesen –: Der Rechtsschutz in der Schweiz und in Deutschland sei im Gegensatz zu Österreich nicht so hoch. Daher sind die Verfahren in Österreich länger, und es werden mehr Asylanträge gestellt.

Meine Damen und Herren, das sollte uns zu denken geben, und wir sollten uns Ge­danken darüber machen, ob es nicht sinnvoll wäre, im Asylbereich europaweit gleiche Standards zu schaffen, sodass die Last etwas gerechter aufgeteilt wird. Ich bin schon für einen guten Rechtsschutz in Österreich, aber es kann nicht sein, dass wir die Hauptbelastung tragen und die anderen Länder sich die Hände reiben. – Danke schön. (Beifall beim Team Stronach sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Sieber. Die Rest­redezeit der Fraktion beträgt 2 Minuten. – Bitte.

 


18.24.02

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! Die Religionsfreiheit ist ein verfassungsmäßig verankertes Grundrecht, aber in einem Rechtsstaat wie Österreich gilt es hier klare Spielregeln im Sinne eines friedvollen gemeinsamen Zusammenlebens einzuhalten.

Wenn einzelne Gruppen dieses friedvolle Zusammenleben gefährden, indem sie versu­chen, Konflikte von außen ins Land zu tragen, dann ist damit eine Grenze überschrit­ten. Wir werden keine Stellvertreterkonflikte akzeptieren! Wenn es dann unter dem Deck­mantel der Versammlungsfreiheit auch noch zu gewalttätigen Übergriffen kommt, ist ein Maß erreicht, das wir nicht tolerieren können. Gewaltanwendung hat bei uns keinen Platz und ist mit aller Härte zu verfolgen. Dies betrifft auch die Organisatoren von De­monstrationen.

Die Bilder, welche uns die Medien täglich von den Brennpunkten, von Krieg, Terror und Gewalt aus aller Welt in die Wohnungen liefern, sind erschreckend und dramatisch zu­gleich. Hunderttausende Menschen sind kriegsbedingt auf der Flucht. Den Kriegs­flüchtlingen Unterkunft, Schutz und Sicherheit zu geben ist nicht nur eine völkerrechtli­che Verpflichtung, sondern hat in Österreich auch eine hohe Tradition.

 


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