Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 96

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Sicht der Justiz nicht nur teilweise, sondern zur Gänze vertrauen kann. – Ich danke einmal vorläufig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.59


Präsident Ing. Norbert Hofer: Die Redezeit der nun zu Wort gemeldeten Abgeordne­ten beträgt gemäß Geschäftsordnung 5 Minuten.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


19.00.09

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Bundesminister, ich glaube, auch das, was Sie hier heute vorgetragen haben, zeigt irgendwie den Geist des Justizaus­schusses. Und wenn Kollegin Moser Ihnen mit dem Großteil ihres Vorbringens aus der Seele gesprochen hat, ist darin eigentlich auch ein Schritt in die richtige Richtung zu erkennen, und ich glaube, dass wir gemeinsam all diese Dinge, die hier angesprochen worden sind, sicher verbessern können.

Man muss schon sagen, die Beantwortung, die Gegenstand dieser Debatte ist, wurde in einer eher atypischen Weise etwas lieblos gestaltet. Insofern ist es, glaube ich, auch nachvollziehbar, dass man sich hier vermehrt damit auseinandersetzen soll. Und das Thema ist eines, an dem in der Öffentlichkeit – in der interessierten und auch in der weniger interessierten, auch in der Fachöffentlichkeit – natürlich schon Interesse herrscht: Warum werden Verfahren, die ja doch in einem erheblichen Ausmaß media­les Echo gefunden haben, eingestellt? Zu erklären, was der Grund dafür ist, hat na­türlich etwas für sich, weil man sonst denkt: Na ja, offensichtlich hat es sich wieder je­mand gerichtet.

Herr Bundesminister, Sie haben es ohnedies schon angesprochen: Die Frage der Wei­sungskette wird sicherlich ein Thema sein. Dazu gibt es derzeit unterschiedliche An­sichten, aber ich glaube, auch der Umstand alleine – Sie haben das einmal angekün­digt –, dass die Berichtsaktenversendung in einem erheblichen Maße herabgesetzt wird, dass nur noch ein Schlussbericht, aber keine Zwischenberichte mehr gegeben werden, wird auch schon einerseits am Selbstverständnis der Behörden, sprich der Staatsanwaltschaften, etwas ändern und damit andererseits auch insgesamt an der Art und Weise, wie die Staatsanwaltschaft verfolgt und wie sich auch das Klima insgesamt gestaltet, um die Rechtsstaatlichkeit zu verbessern.

Ich glaube, dass man hier auch sagen muss, wir haben noch immer zu wenige Staats­anwälte. Wenn man sich anschaut, wer in welchen Verfahren aller vertritt aufseiten der Staatsanwaltschaft, dann ist das nicht machbar, es ist nicht leistbar, und kein Mensch von uns könnte das selbst machen: Wenn man ins Zimmer eines Wirtschaftsstaatsan­walts reinkommt, sind die Kisten aufgetürmt. Ich bewundere das dann immer wieder, dass man in all dieser Fülle, bei einer solchen Vielzahl von Akten, noch entsprechend vorgehen kann. Ich glaube, man muss da Abhilfe schaffen. Es ist nicht Ihre Schuld, sondern diese liegt bei Ihren Vorvorgängerinnen. Die WKStA ist mit einer Anzahl von 40 Personen – ich glaube, von über 40 Personen sogar – aufgesetzt worden, und wir haben, glaube ich, zwei Jahre lang bei einer Anzahl von sieben Staatsanwälten herum­gegrundelt. Ich meine, da entsteht natürlich schon der Eindruck, dass man vielleicht nicht in dem Ausmaß an einer Aufklärung interessiert ist, wie das notwendig wäre. Da­her sollte man hier entsprechende Maßnahmen setzen. (Bundesminister Brandstetter: Jetzt haben wir hochgerüstet!) Jetzt ist sehr stark hochgerüstet worden. Diese Nach­holeffekte kommen jetzt, und insofern glaube ich, dass wir hier auf einem ganz guten Weg sind.

Was die gegenständliche Anfrage selbst betrifft, so muss man ja immer wieder festhal­ten, dass das natürlich auch eine historische Seite hat. Das Interessante an der histo­rischen Seite ist, dass sie noch nicht beurteilt worden ist, also insbesondere wie die


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