Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll48. Sitzung / Seite 98

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Ganz ehrlich, wenn ich in der Zeitung lese, wer dem ehemaligen Finanzminister Gras­ser ein Attest ausgestellt hat, dass er an einer Lungenentzündung erkrankt ist, so muss ich ehrlich sagen, das tut nichts zur Sache, und das verbessert auch nicht das Ver­trauen in die Justiz. Das bringt in der Sache überhaupt nichts.

Ich möchte, da ich auch im Untersuchungsausschuss war, noch zwei Beispiele brin­gen, weil auch der Gesundheitszustand zweier Personen angesprochen worden ist. Sie selbst waren ja die Vorsitzende in diesem Untersuchungsausschuss, und wir ha­ben uns ja in der Sache des Öfteren ganz hart gematcht, aber eines war, glaube ich, schon klar – und da waren sich alle Fraktionen im Untersuchungsausschuss und auch Sie als Vorsitzende einig –: Als wir bei einer Auskunftsperson gemerkt haben, dass der Gesundheitszustand nicht dem entspricht, wie wir uns das vorstellen, haben wir erstens einmal gleich einen Antrag gestellt, dass es keine öffentliche Befragung gibt, weil das ganz einfach dem Persönlichkeitsschutz dient. Und wir haben dann auch ge­sehen, dass die Befragung überhaupt nichts bringt. Das sind aber Dinge, die man nicht unbedingt öffentlich machen muss, dass es solche Krankheitsbilder gibt oder dass es irgendwelche Personen gibt, die davon betroffen sind.

Ein anderes Beispiel war ein ehemaliger Kabinettschef, der im Ausschuss zusammen­gebrochen ist und dessen Familie dann eine Vermisstenanzeige gemacht hat. Auch bei diesen Personen muss man nicht weiß Gott was veröffentlichen.

Ich glaube, das Wichtigste ist, dass man bei solchen Verfahren und gerade auch bei Verfahren, die öffentlichkeitswirksam sind, wo die Öffentlichkeit ein sehr großes Inter­esse hat, auch zu wissen, wie transparent das Verfahren abgeführt wird, ob Verurtei­lungen vorgenommen werden, warum sie nicht vorgenommen werden, wenn sie nicht vorgenommen werden, sehr auf all diese Dinge achten muss.

Ich glaube – um damit zu schließen, womit ich begonnen habe –, der Herr Justizminis­ter möchte, und das hat er heute auch wieder bekannt, auf jeden Fall die Verfahren verkürzen, er möchte auf jeden Fall die Rechtsstaatlichkeit sicherstellen, und er möchte jedenfalls, dass das Vertrauen in die Justiz wiederhergestellt ist. Aber eines ist auch klar: Wir können nicht nach Datenschutz rufen, wenn es uns passt – und wenn es uns nicht passt, den Datenschutz anprangern.

In diesem Sinne glaube ich, dass es auch notwendig ist, solche Anfragebeantwortun­gen im Rahmen einer Kurzdebatte zu besprechen, um nicht allenfalls den Vorwurf im Raum stehen zu lassen, dass der Herr Minister vielleicht keine korrekte Anfragebeant­wortung getätigt hätte. (Beifall bei der ÖVP.)

19.09


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.09.34

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Eingangs: Eines dürfen wir jetzt auch nicht übersehen, nämlich dass wir hier der Ge­setzgeber sind und nicht die Rechtsprechung. Der Herr Bundesminister hat gesagt, man hätte natürlich die Anfrage anders beantworten können. Nur, Frau Kollegin Moser, man hätte auch die Anfrage anders stellen können. Wenn Sie zum Beispiel, mit einem kleinen Zusatz, gefragt hätten: Wurden bereits Verfahren eingestellt, und wenn ja, mit welcher Begründung?, dann wäre das wahrscheinlich enthalten gewesen. Sie haben es konkret nicht angesprochen, und der Herr Minister sagt: Na ja, tut mir leid, dass ich mir diese Fleißaufgabe nicht in irgendeiner Form angetan habe. – Aber er hat gemeint, das hätte man natürlich anders machen können.

Was mich ein bisschen stört, ist, dass es immer nur um die clamorosen Dinge geht, auf die sich das Interesse der Medien richtet. Es gibt soundso viele Straffälle, die alle von


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