Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 23

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Präsidentin Doris Bures: Wir kommen damit zur 3. Anfrage, der des Herrn Abgeord­neten Dr. Fuchs. – Bitte.

 


Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das heuer in Kraft getretene Steuerab­kommen mit dem Fürstentum Liechtenstein sollte nach Schätzungen des Finanzminis­teriums 500 Millionen € in das Budget spülen. Diese Schätzung erwies sich als über­höht. Es wird nur mehr mit einer Einnahme in Höhe von 300 Millionen € gerechnet.

Gründe für die Mindereinnahmen sind die kalte Repatriierung, die schleppende Über­mittlung der Stiftungsdokumente durch die liechtensteinische Steuerbehörde und der Wortlaut des Steuerabkommens selbst. Ein in den Medien zitierter Finanzbeamter spricht von einem „Kniefall, mit dem man Liechtenstein wieder salonfähig gemacht hat. Und das wegen lächerlicher 300 Millionen Euro“.

In diesem Zusammenhang meine Frage:

78/M

„Warum wurden Ermessensstrukturen – also Ermessensstiftungen oder Discretionary Trusts – nicht in den Anwendungsbereich des Abkommens zwischen der Republik Ös­terreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern aufgenommen?“

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Zuerst kurz zur Aufklä­rung: Das liechtensteinische Stiftungsrecht und das österreichische Stiftungsrecht sind nicht ident. Im liechtensteinischen Stiftungsrecht sind umfangreiche Einflussnahmen des Stifters vorzusehen und mittels Mandatsvertrag abzusichern. Zwei Punkte sind hin­sichtlich dieser Situation zu erwähnen.

Erstens: Die Ermessensstiftungen sind vom Steuerabkommen erfasst. Es ist daher nicht richtig, dass solche Discretionary Trusts nicht vom Steuerabkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein erfasst sind. Vielmehr wurde für diese Strukturen, sowohl für die Legalisierung der Vergangenheit als auch für die zukünftigen Besteuerungen, eine sachgerechte Lösung im Rahmen des Steuerabkommens gefunden.

Zweitens: Ich hatte ein Gespräch mit dem Regierungschef von Liechtenstein. Wir sind übereingekommen, dass jetzt auf der technischen Ebene untersucht wird, ob alles, was vereinbart wurde, auch geliefert wird – vor allem, was den Datenaustausch anbelangt. Da es in Zukunft auch das Instrument von Gruppenanfragen gibt, werden wir auch die­ses Instrument zusätzlich einsetzen.

Vonseiten Liechtensteins wurde zugesagt, dass man kooperationsbereit ist und dass es zu einer Art Evaluierung des Istzustandes betreffend dieses Steuerabkommen kommt. Richtig ist, dass die Schätzungen, die höher waren, im heurigen Jahr nicht eintreten wer­den.

 


Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.

 


Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): In der Literatur und auch in der Pra­xis geht man davon aus, dass solche Ermessensstrukturen nicht Bestandteil des Ab­kommens sind. In einer ursprünglichen Fassung des Steuerabkommens war eine Auf­fangklausel vorgesehen, die nun nicht mehr enthalten ist. Ich würde mich freuen, wenn es hier eine Klarstellung aus dem Finanzministerium geben könnte, dass Ermessens­strukturen eindeutig auch unter das Steuerabkommen mit dem Fürstentum Liechten­stein fallen. Können Sie so eine Stellungnahme abgeben?

 


Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.

 


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