Präsidentin Doris Bures: Wir kommen damit zur 3. Anfrage, der des Herrn Abgeordneten Dr. Fuchs. – Bitte.
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das heuer in Kraft getretene Steuerabkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein sollte nach Schätzungen des Finanzministeriums 500 Millionen € in das Budget spülen. Diese Schätzung erwies sich als überhöht. Es wird nur mehr mit einer Einnahme in Höhe von 300 Millionen € gerechnet.
Gründe für die Mindereinnahmen sind die kalte Repatriierung, die schleppende Übermittlung der Stiftungsdokumente durch die liechtensteinische Steuerbehörde und der Wortlaut des Steuerabkommens selbst. Ein in den Medien zitierter Finanzbeamter spricht von einem „Kniefall, mit dem man Liechtenstein wieder salonfähig gemacht hat. Und das wegen lächerlicher 300 Millionen Euro“.
In diesem Zusammenhang meine Frage:
„Warum wurden Ermessensstrukturen – also Ermessensstiftungen oder Discretionary Trusts – nicht in den Anwendungsbereich des Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit im Bereich der Steuern aufgenommen?“
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
Bundesminister für Finanzen Dr. Johann Georg Schelling: Zuerst kurz zur Aufklärung: Das liechtensteinische Stiftungsrecht und das österreichische Stiftungsrecht sind nicht ident. Im liechtensteinischen Stiftungsrecht sind umfangreiche Einflussnahmen des Stifters vorzusehen und mittels Mandatsvertrag abzusichern. Zwei Punkte sind hinsichtlich dieser Situation zu erwähnen.
Erstens: Die Ermessensstiftungen sind vom Steuerabkommen erfasst. Es ist daher nicht richtig, dass solche Discretionary Trusts nicht vom Steuerabkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein erfasst sind. Vielmehr wurde für diese Strukturen, sowohl für die Legalisierung der Vergangenheit als auch für die zukünftigen Besteuerungen, eine sachgerechte Lösung im Rahmen des Steuerabkommens gefunden.
Zweitens: Ich hatte ein Gespräch mit dem Regierungschef von Liechtenstein. Wir sind übereingekommen, dass jetzt auf der technischen Ebene untersucht wird, ob alles, was vereinbart wurde, auch geliefert wird – vor allem, was den Datenaustausch anbelangt. Da es in Zukunft auch das Instrument von Gruppenanfragen gibt, werden wir auch dieses Instrument zusätzlich einsetzen.
Vonseiten Liechtensteins wurde zugesagt, dass man kooperationsbereit ist und dass es zu einer Art Evaluierung des Istzustandes betreffend dieses Steuerabkommen kommt. Richtig ist, dass die Schätzungen, die höher waren, im heurigen Jahr nicht eintreten werden.
Präsidentin Doris Bures: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter? – Bitte.
Abgeordneter MMag. DDr. Hubert Fuchs (FPÖ): In der Literatur und auch in der Praxis geht man davon aus, dass solche Ermessensstrukturen nicht Bestandteil des Abkommens sind. In einer ursprünglichen Fassung des Steuerabkommens war eine Auffangklausel vorgesehen, die nun nicht mehr enthalten ist. Ich würde mich freuen, wenn es hier eine Klarstellung aus dem Finanzministerium geben könnte, dass Ermessensstrukturen eindeutig auch unter das Steuerabkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein fallen. Können Sie so eine Stellungnahme abgeben?
Präsidentin Doris Bures: Herr Bundesminister, bitte.
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