der Erbschafts- und Schenkungssteuer sowie die Einführung einer Erbersatzsteuer für Privatstiftungen nach deutschem Vorbild vorzulegen.“
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Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
10.26
Präsidentin Doris Bures: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Bruno Rossmann, Werner Kogler, Freundinnen und Freunde betreffend Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer zur Entlastung des Faktors Arbeit
eingebracht im Zuge der Debatte „Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (360 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-FinStrZG) erlassen und das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Tabaksteuergesetz 1995, das Mineralölsteuergesetz 1995, das Tabakmonopolgesetz 1996 und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2014 - 2. AbgÄG 2014) (432 d.B.)“
Begründung
Die letzte Lohnsteuersenkung wurde 2009 durchgeführt. Aus aktuellen OECD-Zahlen geht hervor, dass der Entlastungseffekt längst verpufft ist. „Demnach ist die Abgabenbelastung eines durchschnittlichen österreichischen Arbeitnehmers 2009 von 49 auf 47,9 Prozent gesunken. Mittlerweile (Stand 2013) liegt sie wieder bei 49,1 Prozent.“ (APA0046, 21.4.2014)
Seit Jahren wird der dringende Handlungsbedarf bei der Entlastung des Faktors Arbeit thematisiert. Dieser wird in Österreich überdurchschnittlich stark belastet und wirkt wachstums- sowie beschäftigungshemmend. Im Regierungsprogramm ist dazu Folgendes festgehalten: „Der Eingangssteuersatz soll – unter gleichzeitiger Abflachung der Progression – in Richtung 25% gesenkt werden, sobald eine ausreichende Gegenfinanzierung oder budgetäre Spielräume gegeben sind.“ (Erfolgreich. Österreich. Arbeitsprogramm der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013-2018, Dezember 2013)
Die sogenannte kalte Progression verschärft die ohnehin schon hohe Steuerbelastung für alle Erwerbstätigen: Die Einkommensgrenzen des jeweiligen Steuersatzes werden bei der Lohn- und Einkommensteuer nicht an die Einkommensentwicklung angepasst – dadurch kommt es jährlich zu realen Steuererhöhungen, die Menschen mit niedrigem Einkommen besonders stark trifft.
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