Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 56

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vorzubringen, das mir wichtig ist, nämlich die Anpassung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter. Das ist zuletzt vor über 30 Jahren erfolgt, und dann, mit der Um­stellung von Schilling auf Euro, sind wir diesbezüglich auf eine Höhe von 400 € ge­kommen. Wenn man jetzt aber allein die Inflation einrechnet, müssten das schon längst 696 € sein.

Was heißt das konkret? – Wenn Sie sich als Selbstständiger ein Smartphone kaufen oder wenn Sie das Smartphone einfach steuerlich geltend machen wollen, und das Smartphone kostet beispielsweise 499 €, dann müssen Sie nach aktueller Gesetzes­lage das Telefon auf fünf Jahre verteilt steuerlich abschreiben, und nur in begründeten Ausnahmefällen dürfen Sie das in drei Jahren machen. Also ein Smartphone um 499 € können Sie in Höhe von 133 €, 133 € und 133 € in drei Jahren steuerlich geltend ma­chen, was aber komplett weltfremd ist – ich hoffe, da sind wir uns einig –, weil das in der Realität keine drei Jahre hält.

Deswegen habe ich mich gefragt: Ist diese Regierung noch handlungsfähig oder nicht?, und bringe hier einen Änderungsantrag ein, der genau eine Ziffer im Gesetz ändert, in­dem die Ziffer 4 durch Ziffer 5 ersetzt wird, wodurch sich die Zahl 400 € auf 500 € be­treffend die Grenze von geringwertigen Wirtschaftsgütern ändert.

Jetzt bin ich sehr neugierig, ob Sie in der Lage sind, was die – das ist als Witz ge­meint – umfassendste Reform wäre, hier genau eine Zahl auszutauschen, ob Sie also in der Lage sind, wenigstens dem zuzustimmen, oder ob Sie auch hier wieder Hand­lungsunfähigkeit beweisen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Köchl, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Zusammenarbeit in Finanzstrafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Uni­on erlassen und weitere Gesetze geändert werden (2. Abgabenänderungsgesetz 2014), wird wie folgt geändert:

In Art. 2 wird folgende Ziffer 4a eingefügt:

„4a. In § 13 wird die Zahl ,400‘ durch die Zahl ,500‘ ersetzt.“

*****

Ich ersuche Sie, diese Handlungsfähigkeit zu beweisen und eine Zahl im Gesetz zu än­dern, ansonsten hat die Regierung eindeutig ein Scheitern einbekannt. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

10.52


Präsidentin Doris Bures: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde zum Bericht des Finanz­ausschusses über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das


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