Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 64

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Die humanitäre Hilfe beläuft sich auf ganze 5 Millionen € im Jahr – 5 Millionen €! Es jährt sich gerade der Tsunami zum zehnten Mal. Der Tsunami hatte in Thailand katastro­phale Auswirkungen, viele, viele Menschen sind gestorben. Daraufhin gab es die Ein­richtung des Auslandskatastrophenfonds durch den damaligen Kanzler Schüssel, der versprochen hat, wir hätten 100 Millionen € für Menschen in Not auf der Welt. Jetzt gibt es 5 Millionen € – noch immer, seit zehn Jahren nur 5 Millionen €! Das ist tatsächlich eine schändliche, eine sträfliche Vernachlässigung der internationalen Hilfe.

Im Regierungsübereinkommen steht, dass es 20 Millionen € sein sollten. Also stocken Sie endlich die humanitäre Hilfe auf 20 Millionen € auf, und das mit 1. Jänner 2015! – Das ist möglich, Herr Finanzminister, das ist möglich! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Bayr.)

Im Regierungsübereinkommen steht weiters, dass es einen Stufenplan zur Finanzie­rung der Entwicklungszusammenarbeit geben soll – einen gesetzlich abgesicherten Stufenplan. Bisher ist die Entwicklungszusammenarbeit ausschließlich eine Ermes­sensausgabe, deshalb kann ja auch der Finanzminister einfach die Order geben und sagen: In der Entwicklungszusammenarbeit können wir einkürzen, da können wir ein­fach kürzen und die Hilfe für die Ärmsten der Armen streichen!

Wir wollen ganz klar, dass diese bilaterale Entwicklungszusammenarbeit keine Ermes­sensausgabe mehr ist, sondern tatsächlich gemäß einem gesetzlich abgesicherten Pfad erfolgt – ein Pfad, der nachhaltig ist, der klimaschützend ist, der die Wahrung der Menschenrechte forciert, der den Menschen tatsächlich das Leben wieder lebenswert macht, dort, wo sie leben.

Die multilaterale Entwicklungszusammenarbeit gilt es ebenso aufzustocken. UNICEF bekommt nur mehr 1 Million € vonseiten Österreichs. Gleichzeitig kämpft UNICEF für die Kinder, die aus Syrien fliehen mussten und dem syrischen Bürgerkrieg entkommen sind. Das passt nicht mehr zusammen, meine sehr geehrten Damen und Herren.

Noch nie waren so viele Menschen auf der Flucht wie zurzeit. Es liegt in der Verant­wortung Österreichs, hier zu unterstützen, zu helfen und auch die finanziellen Mittel be­reitzustellen – und das ist auch die Verantwortung des Finanzministers, und das ist auch die Verantwortung des Entwicklungsministers Sebastian Kurz! (Beifall bei den Grünen.)

11.18

11.18.03

 


Präsident Karlheinz Kopf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Der Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 345 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehr­heit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein Zeichen. – Das ist ebenfalls mit Mehr­heit in dritter Lesung angenommen.

11.18.394. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (350 d.B.): Bundesge­setz, mit dem ein Bundesgesetz betreffend die Ermittlung der Umlaufgewichteten


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