Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 73

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möglichen soll Produkte von unterschiedlichen Anbietern zu vergleichen. Die Ände­rungen tragen dem Umstand Rechnung, dass sich nicht alle Kostenarten auf die Prä­miensumme beziehen. Manche Kostenarten sind vom veranlagten Vermögen abhängig und sollten daher gesondert dargestellt werden. Zusätzlich soll auch eine tabellarische Darstellung zulässig sein, da dadurch bei schwarz-weiß gehaltenen Offerten die Infor­mationen klarer und deutlich lesbarer dargestellt werden können. Um die Vergleichbar­keit noch weiter zu erhöhen, soll auch die Minderung der Gesamtverzinsung durch Versicherungsteuer, Risikoprämien und Kosten und die dadurch voraussichtlich erziel­bare effektive Gesamtverzinsung angegeben werden.

Zu § 333 Abs. 1 Z 2:

Siehe Änderungen zu § 68 Abs. 4.

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Präsident Karlheinz Kopf: Ich habe dazu keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlie­gen und schließe die Debatte.

Der Berichterstatter scheint kein Schlusswort zu wollen.

Wie bereits angekündigt, habe ich die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 auf nach der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 verlegt.

11.33.026. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (361 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Ban­ken erlassen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbe­hördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapierauf­sichtsgesetz 2007, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Rating­agenturenvollzugsgesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert werden sowie das Bankeninterventions- und ‑restrukturierungsgesetz aufgehoben wird (437 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 586/A(E) der Abgeordneten Er­win Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Kriminalisierung von Sparvereinen (438 d.B.)

 


Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


11.34.00

Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken sieht ja vor, dass die Finanzmarktaufsicht nunmehr natio­nale Abwicklungsbehörde ist. Es sieht auch vor, dass Sanierungs- und Abwicklungs­pläne Pläne mit Pflicht sein sollen, und es sieht vor, dass die Maßnahmen zur Wie­derherstellung der finanziellen Stabilität einer Bank verpflichtend dargestellt werden müssen. – Das ist alles gut und richtig. Das wird von uns unterstützt. Hätten wir das nur schon 2009 gehabt, kann man da nur sagen!

 


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