möglichen soll Produkte von unterschiedlichen Anbietern zu vergleichen. Die Änderungen tragen dem Umstand Rechnung, dass sich nicht alle Kostenarten auf die Prämiensumme beziehen. Manche Kostenarten sind vom veranlagten Vermögen abhängig und sollten daher gesondert dargestellt werden. Zusätzlich soll auch eine tabellarische Darstellung zulässig sein, da dadurch bei schwarz-weiß gehaltenen Offerten die Informationen klarer und deutlich lesbarer dargestellt werden können. Um die Vergleichbarkeit noch weiter zu erhöhen, soll auch die Minderung der Gesamtverzinsung durch Versicherungsteuer, Risikoprämien und Kosten und die dadurch voraussichtlich erzielbare effektive Gesamtverzinsung angegeben werden.
Zu § 333 Abs. 1 Z 2:
Siehe Änderungen zu § 68 Abs. 4.
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Präsident Karlheinz Kopf: Ich habe dazu keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen und schließe die Debatte.
Der Berichterstatter scheint kein Schlusswort zu wollen.
Wie bereits angekündigt, habe ich die Abstimmung zu den Tagesordnungspunkten 4 und 5 auf nach der Debatte zu den Tagesordnungspunkten 6 und 7 verlegt.
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (361 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken erlassen wird, mit dem das Bankwesengesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, die Insolvenzordnung, das Übernahmegesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2007, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Ratingagenturenvollzugsgesetz und das Stabilitätsabgabegesetz geändert werden sowie das Bankeninterventions- und ‑restrukturierungsgesetz aufgehoben wird (437 d.B.)
7. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den Antrag 586/A(E) der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zur Kriminalisierung von Sparvereinen (438 d.B.)
Präsident Karlheinz Kopf: Wir gelangen zu den Punkten 6 und 7 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kassegger. – Bitte, Herr Abgeordneter.
11.34
Abgeordneter MMMag. Dr. Axel Kassegger (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken sieht ja vor, dass die Finanzmarktaufsicht nunmehr nationale Abwicklungsbehörde ist. Es sieht auch vor, dass Sanierungs- und Abwicklungspläne Pläne mit Pflicht sein sollen, und es sieht vor, dass die Maßnahmen zur Wiederherstellung der finanziellen Stabilität einer Bank verpflichtend dargestellt werden müssen. – Das ist alles gut und richtig. Das wird von uns unterstützt. Hätten wir das nur schon 2009 gehabt, kann man da nur sagen!
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