Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll55. Sitzung / Seite 111

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Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 381 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

13.47.0810. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (362 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2008, das Gesundheits- und Sozial­bereich-Beihilfengesetz, das Bundesgesetz, mit dem das Finanzausgleichsge­setz 1993 geändert wird, BGBl. Nr. 959/1993, das Finanzausgleichsgesetz 2001, das Transparenzdatenbankgesetz 2012 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden (384 d.B.)

11. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (363 d.B.): Verein­barung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern, mit der die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die gemeinsame Förderung der 24-Stun­den-Betreuung und die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Abgeltung stationärer medizinischer Versorgungsleistungen von öffentlichen Krankenanstal­ten für Insassen von Justizanstalten geändert werden (385 d.B.)

 


Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen nun zu den Punkten 10 und 11 der Ta­gesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Podgorschek. – Bitte.

 


13.48.06

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! (Abg. Jarolim: Bitte um eine Spur sachlicher als vorhin!) Zu den Ausfüh­rungen des Herrn Präsidenten des Rechnungshofes kann ich nur festhalten, dass die­se sehr sachlich waren und meine Argumente vollinhaltlich bestätigt wurden.

Der Finanzausgleich, Herr Bundesminister, ist der Hauptansatzpunkt für die langfristige Sanierung des Budgets, und es muss uns gelingen, die Kompetenzen zwischen Bund und Ländern zu entflechten. Diese Überschreitungen sind endlich einmal vom Tisch zu bringen.

Es gibt verschiedene Bereiche, bei denen latent Handlungsbedarf besteht. Dieser Hand­lungsbedarf betrifft vor allem den Bildungsbereich, den Gesundheitsbereich und – das, was auch Sie immer wieder ansprechen – den Bereich der Förderungen. Herr Bundes­minister, es müssen endlich einmal alle Gebietskörperschaften offen auf den Tisch le­gen, was und wie gefördert wird. Solange wir das nicht haben und solange die Trans­parenzdatenbank nicht funktioniert, werden wir auch das Budget nicht in den Griff be­kommen.

Da gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, die Länder miteinzubinden. Der Finanz­ausgleich ist aus meiner Sicht auf Dauer nicht der richtige Hebel. Sie haben selbst an-


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